FAQs zur Demo am 14.10.2021

Möchte eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter über die Weihnachtstage keinen Urlaub in Anspruch nehmen,   so tritt sie/er nach den Feiertagen den Dienst in den Kindergarten an, der geöffnet hat. Sind zu viele Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter vor Ort anwesend, kann NIEMAND von der Leitung gezwungen werden Urlaub zu konsumieren. Es ist heuer erstmals auch nicht möglich/notwendig im eigenen Haus mit einer zweiten Kollegin oder Kollegen Arbeiten zu verrichten!

Wenn der 06. Jänner (Feiertag) wie beispielsweise im Jahr 2018 auf einen Samstag fällt, ist folgendes zu beachten. Der Urlaub muss vor dem 06. Jänner angetreten werden und es müssen mindestens 5 zusammenhängende Urlaubstage konsumiert werden, um einen Urlaubstag rückerstattet zu bekommen à dies gilt nur für U und nicht für Z oder ZK.

Mittwoch27.12.2017U   
Donnerstag28.12.2017UU  
Freitag29.12.2017UUU 
Montag01.01.2018FeiertagFeiertagFeiertagFeiertagFeiertag
Dienstag02.01.2018UUUU
Mittwoch03.01.2018UUUUU
Donnerstag04.01.2018UUUUU
Freitag05.01.2018UUUUU
Samstag06.01.201806.01.201806.01.201806.01.201806.01.201806.01.2018
Sonntag07.01.2018SonntagSonntagSonntagSonntagSonntag
Montag08.01.2018   UU
Dienstag09.01.2018    U
Mittwoch10.01.2018    
Donnerstag11.01.2018    

ACHTUNG: Montag der 08.01.2018 ist Regelbetrieb und somit kann an diesem Tag nicht allen MitarbeiterInnen ein Urlaub gewährt werden, da die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes gegeben sein muss.

Für Teilzeikräfte gilt diese Regelung NUR wenn Sie eine 5 Tage-Woche haben.

Besucht eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter einen Kurs in der Dienstzeit und es passiert ein Unfall, bei dem die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter sich verletzt, ist eine Dienstunfallmeldung zu schreiben.

Wird ein Kurs im Urlaub, oder bei Überstundenrücknahme oder an einem ZK-Tag besucht, kann KEINE Dienstunfallmeldung geschrieben werden. Krankenversichert ist man jedenfalls. Wird die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter in diesem Fall verletzt kann eine etwaige Entschädigung (Klage) ausschließlich gegenüber des Unfallverursachers zivilrechtlich eingeklagt werden.

Trete ich meinen Dienst in meinem Kindergarten an und fahre dann in eine andere Dienststelle, Kindergarten etc. und anschließend wieder in meinen Kindergarten zurück und beende dort meinen Dienst, bekomme ich 2 Fahrscheine.

Trete ich meinen Dienst in meinem Kindergarten an und fahre anschließend in eine andere Dienststelle, Kindergarten etc. und beende dort meinen Dienst, bekomme ich 1 Fahrschein. Dies gilt auch in umgekehrter Reihenfolge.

Trete ich meinen Dienst in einer anderen Dienststelle, Kindergarten, etc.
an und beende auch dort meinen Dienst steht mir KEIN Fahrschein zu.

Ja, für PädagogIn bei:
– ganztägiger Auflösung der Doppelbesetzung, infolge der Dienstabwesenheit eines/r KollegIn der/die im Grätzl aushilft
Ja, für AssistentIn:
– bei Vertretung eines/r PädagogIn wenn der nach dem Dienstplan vorgesehen Dienst zur Gänze übernommen wirdbei stundenweiser Vertretung eines/r PädagogIn von mindestens 6 Stunden in einer Woche, dies gilt auch für Qualitätszirkel
– bei ganztägiger Übernahme der Arbeit des/r fehlenden AssistenIn
Kennzahlen: 9202 AssistentIn im Kinderdienst
9690 Aufgelöste Doppelbesetzung
9150 Erschwerniszulage für fehlende AssistentIn

Diese Anfrage wurde mit dem KB-Personal besprochen. Der Anspruch auf diese Nebengebühren ergibt sich aufgrund einer Dienstabwesenheit die aber keiner definierten Begründung zu Grunde liegt wie z.B. Krankheit, Urlaub etc.

Es gibt für alle KollegInnen jedes Kindergartenjahr einen fixen Dienstplan.

Um in erschwerten Situationen den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten, muss der Dienstplan verändert werden.

Dies hat aber immer in Absprache mit der/dem MitarbeiterIn zu erfolgen. Leider kommt es immer öfters vor, dass Dienstpläne ohne Einbeziehung der MitarbeiterInnen verändert werden und die Informationen nur über die Infotafeln oder ähnlichem bezogen werden können.

Dies ist nicht zulässig und vor allem sollen ständige Dienstplanveränderungen nicht zur Selbstverständlichkeit werden.

Bei Problemen wenden Sie sich an die Personalvertretung!!!

Durchführungsbestimmungen (Nr. 0405a)

  • Telefonische Terminvereinbarung für schriftliche Antragstellung der betroffenen Mitarbeiterin bzw. des betroffenen Mitarbeiters mit KB Personal – Herrn Nendwich (DW 90201) erforderlich
  • Bearbeitung durch den Kompetenzbereich Personal
  • Elektronische Weiterleitung an die MA 2
  • Übermittlung des Dienstausweises von der MA 2 über den Kompetenzbereich Personal an den jeweiligen Kindergarten bzw. Hort
  • Übernahme und Unterfertigung durch die betroffene Mitarbeiterin bzw. den betroffenen Mitarbeiter und Rückübermittlung der Übernahmebestätigung an den Kompetenzbereich Personal

Erläuterungen 

  • Seit 2012 werden Anträge auf Ausstellung eines Dienstausweises nur mehr direkt im KB Personal gestellt.
  • Die vorherige Einzahlung der Bundesabgabe durch die betroffene Mitarbeiterin bzw. den betroffenen Mitarbeiter ist nicht mehr erforderlich (Betrag wird automatisch von der MA 2 vom Gehalt abgebucht).
  • Zu dem vereinbarten Termin im KB Personal für die Antragstellung ist 1 Passfoto mitzubringen.
  • Bei Verlust oder Diebstahl eines Dienstausweises muss dem Antragsformular eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige der Polizei beigelegt werden.
  • Der Dienstausweis wird in einem Kuvert mit Zustellschein vom Kompetenzbereich Personal in den Kindergarten bzw. Hort rückübermittelt.
  • Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter hat die Übernahme mittels Unterschrift zu bestätigen und umgehend an den Kompetenzbereich Personal zu retournieren.
  • Jene Dienstausweise, die seit Dezember 1998 ausgestellt wurden, sind grundsätzlich auf die Dauer von 10 Jahren befristet.
  • Bei Übertritt oder Versetzung in den Ruhestand einer Beamtin bzw. eines Beamten sowie bei Auflösung des Dienstverhältnisses einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters Bediensteten besteht die Verpflichtung, den Dienstausweis unverzüglich der MA 2 zurückzugeben.

(Gilt also für Beamtinnen bzw. Beamte und Vertragsbedienstete!!!)

für Mitarbeitende, die ab dem 1.1.2018 in den Dienst der Stadt Wien eingetreten sind

Zielsetzung:

  1. Bewertung der im Beobachtungszeitraum erbrachten Leistung (Qualität und Quantität) sowie der fachunabhängigen Basiskompetenzen.
  2. Bei Funktionen mit Personalführung zusätzlich Bewertung der Basisführungs­kompetenzen.

Anlassfälle:

  1. 2-3 Monate vor dem Ende eines befristeten Dienstverhältnisses
  2. 6 Monate vor Ablauf des 3. Dienstjahres
  3. Bei nicht entsprechender Leistung
  4. Auf Antrag der bzw. des Bediensteten

Ablauf:

FAQ

Wann ist eine Dienstbeurteilung zu erstellen?

  • 2-3 Monate vor dem Ende eines befristeten Dienstverhältnisses
  • 6 Monate vor Ablauf des 3. Dienstjahres
  • Bei nicht entsprechender Leistung
  • Auf Antrag der bzw. des Bediensteten

Wer holt die Dienstbeurteilung ein?

Die Dienstbeurteilung ist eigenverantwortlich von der jeweiligen Dienststelle einzuholen.

Wer führt die Dienstbeurteilung durch?

Die Beurteilung ist von der unmittelbaren Vorgesetzten bzw. dem unmittelbaren Vorgesetzten durchzuführen; sind mehrere Vorgesetzte zuständig, so ist eine gemeinsame Beurteilung vorzunehmen.

Ist das Beiblatt zur Dienstbeurteilung jedenfalls auszufüllen?

Das Beiblatt ist nur bei nicht entsprechender Gesamtbeurteilung auszufüllen.

Wie ist eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter, die bzw. der sich in einer Einschulungsphase befindet, zu beurteilen? Welcher Maßstab ist dabei anzulegen?

Grundsätzlich ist hier von vergleichbaren Bediensteten während der Einschulung auszugehen.

Welche Möglichkeiten der Stellungnahme zur eigenen Dienstbeurteilung hat die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter?

Es besteht die Möglichkeit, sich innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu äußern. In diesem Zusammenhang ist auf der letzten Seite des Beurteilungsbogens eine diesbezügliche Möglichkeit zur Stellungnahme vorgesehen.

Welches Datum ist für die 14-Tages Frist relevant?

Relevant ist jener Tag, an dem das Beurteilungsgespräch geführt wurde.

Muss die Dienstbeurteilung unterschrieben werden bzw. ist die Dienstbeurteilung im Falle der fehlenden Unterschrift der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters ungültig?

Die Dienstbeurteilung ist grundsätzlich von allen Beteiligten zu unterschreiben; verweigert jedoch eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter die Unterschrift, so ist ein entsprechender Vermerk darüber zu erstellen; die Beurteilung behält ihre Gültigkeit auch bei fehlender Unterschrift der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters.

Kann die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter zum Beurteilungsgespräch eine Personalvertreterin bzw. einen Personalvertreter beiziehen?

Ja, auf Wunsch kann eine Personalvertreterin bzw. ein Personalvertreter beigezogen werden.

Welche Konsequenzen sind mit der Beurteilung „entspricht nicht“ verbunden?

Ergibt die Gesamtbeurteilung, dass die Leistung nicht entspricht, so sind mit der Mit­arbeiterin bzw. dem Mitarbeiter eine oder mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Leistung zu vereinbaren und im Beiblatt zu dokumentieren. Die dazu gesetzte Frist sollte an die Maßnahme(n) angepasst und auch nicht zu lange sein. Jedenfalls ist seitens der Führungskraft darauf hinzuweisen, dass eine weitere negative Beurteilung zur Kündigung führt!

Hat sich die Leistung bei einer neuerlichen Beurteilung nicht verbessert, ist die Kündigung nach § 129 Abs. 2 Z.6 des Wr. Bedienstetengesetzes einzuleiten.

Eine Möglichkeit, um im direkten Austausch mit jeweils einer einzigen MitarbeiterIn sämtliche Belange dienstlicher Berührungspunkte in persönlicher, ungestörter Atmosphäre zu erörtern und gemeinsame Zielsetzungen zu formulieren

 

 

Vorgangsweise:

  • Termin rechtzeitig bekannt geben
  • Durchführung nach Vorgaben, bzw. Einschulungsmodalitäten
  • Aufzeichnung wird von beiden unterschrieben und verschlossen verwahrt
  • Aufzeichnung wird bei Dienstortwechsel, neuem MOG oder LeiterInnenwechsel vernichtet
  • Personalstelle der Dienststell erhält Mitteilung laut Vordruck

 

MOG-MitarbeiterInnenorientierungsgespräch

Bitte verwenden Sie ausschließlich die Unterlagen, welche sich im Public-Ordner befinden oder unter dem nachstehenden Link

 

http://www.intern.magwien.gv.at/mva/

 

unter dem Punkt „MOG – MitarbeiterInnenorientierungsgespräch“:

„Skriptum Nr. 308: MitarbeiterInnenorientierungsgespräch

(MOG)“, „Vorbereitungsunterlage für MitarbeiterInnen sowie Führungskräfte“ sowie die Vordrucke „Zusammenfassung und Förderbogen“. Sie finden auch ein E-Learning-Programm zum Thema MOG.

 

Achtung:

Wesentliche Ergebnisse werden schriftlich zusammengefasst und von beiden GesprächspartnerInnen unterzeichnet und im Tresor aufbewahrt.

 

Die vereinbarten Entwicklungsmaßnahmen werden ebenfalls schriftlich festgehalten und an die Personalstelle der Dienststelle weitergeleitet.

Bitte machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch sich bei einer Niederschrift eine(n) PersonalvertreterIn ihres Vertrauens mitzunehmen. Wer diese Person ist, bestimmen Sie selbst.

Mündliche Anbringen sind erforderlichenfalls in Form einer Niederschrift festzuhalten. Niederschriften sind öffentliche Beurkundungen eines mündlichen Anbringens oder einer Verhandlung, deren Inhalte wegen ihrer rechtlichen Bedeutung schriftlich festzuhalten sind. (Eine Niederschrift hat zu enthalten:

  • Bezeichnung der Behörde,
  • Ort, Zeit und Gegenstand der Amtshandlung,
  • Namen
  • Leitung der Amtshandlung (vernehmende Beamtin / vernehmender Beamter, Verhandlungsleitung, … )
  • der sonst mitwirkenden amtlichen Organe,
  • der anwesenden Beteiligten (Parteien) und ihrer VertreterIn sowie
  • etwa vernommenen Zeuginnen bzw. Zeugen und Sachverständige,
    • gesamten Inhalt des mündlichen Vorbringens aller Mitwirkenden
    • die eigenhändige Unterschrift der Leitung der Amtshandlung sowie aller sonstigen an der Verhandlung teilnehmenden Personen (Verhandlungsteilnehmer); In dem einmal Niedergeschriebenen darf nichts Wesentliches ausgelöscht, zugesetzt oder verändert werden.

Nach beendeter Aufnahme der Niederschrift ist diese den Verhandlungsteilnehmenden zur Durchsicht vorzulegen oder vorzulesen.

1. AUSMAß DES ERHOLUNGSURLAUBES

Für die MitarbeiterInnen in den Wiener Kindergärten gilt ab 1.1.2016 die Berechnung des Erholungsurlaubes in Stunden. Achtung: Für Bedienstete die dem Wiener Bedienstetengesetz unterliegen (Neuaufnahmen ab 1.1. 2018) gelten andere Regelungen. (siehe Kapitel 2.1.1)

Das Ausmaß des Erholungsurlaubes bei einer 5 Tage Woche beträgt bei einem Beschäftigungsausmaß von 40 Stunden:

bis zum 33. Lebensjahr 200 Stunden (25 Tage)

ab dem 33. Lebensjahr 216 Stunden (27 Tage)

ab dem 43. Lebensjahr 240 Stunden (30 Tage)

ab dem 57. Lebensjahr 264 Stunden (33 Tage)

ab dem 60. Lebensjahr 280 Stunden (35 Tage)

 

Der Anspruch auf das höhere Urlaubsausmaß entsteht mit jenem Kalenderjahr indem das genannte Lebensalter erreicht wird.

Bei einer Beschäftigung von weniger als 5 Tagen pro Woche und bei Teilzeitkräften wird das Ausmaß des Erholungsurlaubes entsprechend umgerechnet.

 

Anmerkung

Durch die „Urlaubsregelung NEU“ darf der Haupturlaub auch unter dem Jahr genommen werden. Es gelten wie bisher die Vorgaben und die Vorgehensweise zur Genehmigung.

1.1. Ausmaß des Erholungsurlaubes - für Neuaufnahme ab 01.01.2018

Für Bedienstete die dem Wiener Bedienstetengesetz unterliegen (Neuaufnahmen ab 1.1.2018) gelten folgende Urlaubsregelungen.

Das Ausmaß des Erholungsurlaubes bei einer 5 Tage Woche beträgt bei einem Beschäftigungsausmaß von 40 Stunden:

bis zum 33. Lebensjahr (LJ)                  200 Stunden (25 Tage)

ab dem 33. LJ + Dienstzeit  5 Jahre       216 Stunden (27 Tage)

ab dem 43. LJ + Dienstzeit 10 Jahre       240 Stunden (30 Tage)

2. Anspruch auf Erholungsurlaubes

MitarbeiterInnen haben Anspruch auf einen jährlichen Erholungsurlaub, wobei das Urlaubsjahr das Kalenderjahr ist.

In dem Kalenderjahr, in dem das Dienstverhältnis begründet wurde, beträgt das Urlaubsausmaß für jeden begonnenen Monat des Dienstverhältnisses ein Zwölftes des jeweiligen gebührenden Ausmaßes; ergeben sich hierbei Teile von Urlaubseinheiten, sind diese auf ganze Einheiten aufzurunden. Hat das Dienstverhältnis in diesem Kalenderjahr ununterbrochen sechs Monate gedauert, gebührt der volle Erholungsurlaub.

In der Praxis bedeutet dies für Neueintritte bei Vollbeschäftigung und 5 Tage Woche einen Urlaubsanspruch in Höhe von insgesamt im:

  1. Monat 24 Stunden (3 Tage)
  2. Monat 40 Stunden (5 Tage)
  3. Monat 56 Stunden (7 Tage)
  4. Monat 72 Stunden (9 Tage)
  5. Monat 88 Stunden (11 Tage)
  6. Monat 104 Stunden (13 Tage)

nach dem 6. Monat 200 Stunden (25 Tage)

3. Verbrauch des Erholungsurlaubes

Der Verbrauch des Erholungsurlaubes ist grundsätzlich nur tageweise zulässig und darf in den ersten sechs Monaten des Dienstverhältnisses für jeden begonnenen Monat desselben ein Zwölftes des jährlichen Ausmaßes nicht übersteigen, wobei sich hierbei ergebende Teile von Urlaubseinheiten auf ganze Einheiten aufzurunden sind.

1) Unverzügliche telefonische Meldung der betroffenen Mitarbeiterin bzw. des betroffenen Mitarbeiters im jeweiligen Kindergarten bzw. Hort (jedenfalls vor dem festgesetzten Dienstbeginn) ⇒

2) Unverzüglich schriftliche Meldung der Leitung im Kompetenzbereich Personal ⇒

3) Übermittlung einer ärztlichen Bescheinigung, wenn die Krankheit länger als drei Tage dauert oder wenn dies von der Vorgesetzten bzw. dem Vorgesetzten verlangt wird ⇒

Beamtinnen bzw. Beamte und Vertragsbedienstete übermitteln die Kopie der schriftlichen Krankmeldung (Arbeitsunfähigkeitsmeldung) spätestens am vierten Tag der Krankheit dem Kindergarten bzw. Hort oder Campus. Diese ist immer mit Eingangsvermerk zu versehen und unverzüglich per Fax oder E-Mail dem KB Personal zu übermitteln! Bei postalischer Zusendung ist immer das Datum des Poststempels gültig! Das Original verbleibt vorerst bei der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter. Ebenso ist der zu erwartende Dienstantritt nach einer Krankheit ehebaldigst mitzuteilen.

Krankmeldungen die mit dem Vermerk „bis auf weiteres“ ausgestellt sind, gelten max. 1 Monat. Bei länger andauerndem Krankenstand hat die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter neuerlich eine Bescheinigung zu übermitteln.

Bei länger andauernden Krankenständen haben die MitarbeiterInnen immer nach Verlängerung des Krankenstandes, nach Wiederbestellung durch den Arzt eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsmeldung zu übermitteln. Diese ist dann unverzüglich an den KB Personal weiterzuleiten.

Bei einem Krankenhausaufenthalt ist eine Aufenthaltsbestätigung ehest möglich zu übermitteln.

Wenn es sich bei einer Dienstverhinderung einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters um einen Krankenhausaufenthalt oder einen Dienstunfall handelt, so ist dies bei der schriftlichen Meldung durch die Leitung dem Kompetenzbereich Personal bekannt zu geben.

Pflegefreistellung

§61. (1) Der Beamte, der nachweislich an der Dienstleistung verhindert ist,

  1. wegen der notwendigen Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten oder verunglückten nahen Angehörigen oder
  2. wegen der notwendigen Betreuung seines Kindes, Wahl-, Stief- oder Pflegekindes oder des Kindes der Person, mit der der Beamte in eingetragener Partnerschaft oder in verschieden- oder gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft lebt, weil die Person, die das Kind ständig betreut hat, wegen
  3. a) Tod,
  4. b) Aufenthalt in einer Heil- oder Pflegeanstalt,
  5. c) Verbüßung einer Freiheitsstrafe sowie bei einer anderweitigen auf behördlicher Anordnung beruhenden Anhaltung oder
  6. d) wegen schwerer Erkrankung für diese Betreuung ausfällt, oder
  7. wegen der Begleitung seines erkrankten Kindes, Wahl-, Stief- oder Pflegekindes oder des Kindes der Person, mit der der Beamte in eingetragener Partnerschaft oder in verschieden- oder gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft lebt, bei einem stationären Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt, sofern das Kind das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
    hat Anspruch auf Pflegefreistellung bis zum Höchstausmaß von sechs Werktagen im Kalenderjahr.
    (2) Darüber hinaus besteht Anspruch auf Pflegefreistellung bis zum Höchstausmaß von weiteren sechs Werktagen im Kalenderjahr, wenn der Beamte
  8. den Anspruch auf Pflegefreistellung nach Abs. 1 verbraucht hat und
  9. wegen der notwendigen Pflege seines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten Kindes, Wahl-, Stief- oder Pflegekindes oder Kindes der Person, mit der der Beamte in eingetragener Partnerschaft oder in verschieden- oder gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft lebt, an der

Dienstleistung verhindert ist und das zu pflegende Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
(2a) Im Fall der notwendigen Pflege seines erkrankten minderjährigen Kindes (Wahl- oder Pflegekindes) hat auch jener Beamte Anspruch auf Pflegefreistellung nach Abs. 1 Z 1 und Abs. 2, der nicht mit seinem erkrankten minderjährigen Kind (Wahl- oder Pflegekind) im gemeinsamen Haushalt lebt.

(3) Eine Pflegefreistellung darf für denselben Anlassfall das Ausmaß von sechs Werktagen nicht übersteigen.
(4) Ist die wöchentliche Arbeitszeit des Beamten auf weniger als sechs Werktage verteilt, ist das Ausmaß der Pflegefreistellung gemäß Abs. 1 und 2 in der Weise in Arbeitstage umzurechnen, dass an die Stelle von sechs Werktagen so viele Arbeitstage treten, wie der Beamte innerhalb einer Woche regelmäßig Dienst zu versehen hat. Die §§ 46 Abs. 8 und 50 Abs. 6 sind sinngemäß anzuwenden.
(4a) Die Pflegefreistellung kann grundsätzlich nur tageweise in Anspruch genommen werden. Der Beamte kann – sofern nicht dienstliche oder sonstige öffentliche Interessen entgegenstehen – die Pflegefreistellung auch stundenweise in Anspruch nehmen, wobei das gesamte Ausmaß der Pflegefreistellung im Kalenderjahr das Ausmaß der für den Beamten geltenden wöchentlichen Arbeitszeit bzw. im Fall des Abs. 2 das zweifache Ausmaß der wöchentlichen Arbeitszeit nicht überschreiten darf.
(5) Nahe Angehörige im Sinn des Abs. 1 Z 1 sind der Ehegatte oder der eingetragene Partner und Personen, die mit dem Beamten in gerader Linie verwandt sind, ferner Geschwister, Wahl-, Pflege-, Stief- und Schwiegerkinder, Kinder der Person, mit der der Beamte in eingetragener Partnerschaft oder in verschieden- oder gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft lebt, Wahl-, Pflege-, Stief- und Schwiegereltern sowie die Person, mit der der Beamte in verschieden- oder gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft lebt.

§61a. (1) Dem Beamten gebührt auf Antrag eine Pflegefreistellung gegen Entfall der Bezüge zum Zweck

  1. der Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen im Sinn des § 61 Abs. 5 bis zu einer ununterbrochenen Gesamtdauer von sechs Monaten pro Anlassfall,
  2. der Betreuung seines im gemeinsamen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kindes (Wahl-, Stief- oder Pflegekindes oder des Kindes der Person, mit der der Beamte in eingetragener Partnerschaft oder in verschieden- oder gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft lebt) bis zu einer ununterbrochenen Gesamtdauer von 9 Monaten pro Anlassfall.
    Wird die Pflegefreistellung nicht im höchst zulässigen Ausmaß beantragt, hat der Beamte Anspruch auf Verlängerung der Pflegefreistellung bis zu diesem Ausmaß.
    (2) Anträge gemäß Abs. 1, welche schriftlich zu stellen sind, haben folgende Angaben zu enthalten:
  3. Beginn und Dauer der Pflegefreistellung oder von deren Verlängerung,
  4. die anspruchsbegründenden Umstände und
  5. die Angehörigeneigenschaft.
    Die Voraussetzungen nach Z 2 und 3 sind glaubhaft zu machen.
    (3) Wird der Antrag auf Pflegefreistellung (Abs. 1) nicht innerhalb einer Woche, jener auf Verlängerung nicht innerhalb von zwei Wochen abgelehnt, darf der Beamte die Pflegefreistellung antreten.
    (4) Die Pflegefreistellung gemäß Abs. 1 endet vorzeitig:
  6. soweit nicht einvernehmlich ein früherer Endigungszeitpunkt festgelegt wird, spätestens zwei Wochen nach Wegfall der anspruchsbegründenden Umstände,
  7. durch ein Beschäftigungsverbot gemäß § 3 des Mutterschutzgesetzes 1979 oder
  8. durch eine (Eltern-)Karenz.
    (5) Der Beamte hat dem Magistrat über Verlangen das Vorliegen der anspruchsbegründenden Umstände für die gesamte Dauer der Pflegefreistellung (Abs. 1) glaubhaft zu machen.

§ 61b. (1) Bei Vorliegen der in § 61a Abs. 1 genannten Voraussetzungen ist dem Beamten auf seinen Antrag die Arbeitszeit (§ 26 Abs. 2 und § 30) für einen bestimmten, die jeweilige nach § 61a Abs. 1 in Betracht kommende Gesamtdauer nicht übersteigenden Zeitraum um höchstens drei Viertel herabzusetzen, wobei die verbleibende Arbeitszeit ein ganzzahliges Stundenausmaß zu umfassen hat.
(2) Auf die Teilzeitbeschäftigung gemäß Abs. 1 sind § 27 Abs. 1 zweiter Satz, Abs. 5 und 7, § 28 Abs. 6 Z 2 und 3, § 29 Abs. 1 und § 61a Abs. 2 bis 5 sinngemäß anzuwenden.

 

Diese Regelungen der Beamten – DO 1994 gelten sinngemäß auch für die Vertragsbediensteten §37, 37a, 37b der VBO1995.

Für Bedienstete die nach dem 01.01.2018 begonnen haben gilt das Wr. Bedienstetengesetz §60.

Pflegefreistellung-stundenweiser Verbrauch

Die Pflegefreistellung kann grundsätzlich nur tageweise in Anspruch genommen werden. Ein stundenweiser Verbrauch der Pflegefreistellung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Die/Der MitarbeiterIn kann nur das einem halben Arbeitstag entsprechende Stundenausmaß an Pflegefreistellung in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass die MitarbeiterIn an diesem Tag nach dem Dienstplan mindestens 6 Stunden Dienst zu leisten hätte.
z.B. Eine/Ein MitarbeiterIn hat an diesem Tag lt. Dienstplan 6 Stunden zu arbeiten, dann kann Sie für diesen Tag 3 Stunden als Pflegefreistellung konsumieren (entspricht einer halben Pflegefreistellung). Bei einem 8 Stunden Tag wären es dann 4 Stunden. Bei einem Arbeitstag mit nur 5 Stunden ist ein ganzer Pflegefreistellungstag zu konsumieren.
Benötigt die/der MitarbeiterIn eine Pflegefreistellung in einem Stundenausmaß, das einen halben Arbeitstag übersteigt, ist ein ganzer Arbeitstag an Pflegefreistellung in Anspruch zu nehmen.
Diese Regelungen sind auch auf teilzeitbeschäftigte MitarbeiterInnen anzuwenden. Eine stundenweise Pflegefreistellung im Ausmaß eines halben Arbeitstages ist für teilzeitbeschäftigte MitarbeiterInnen daher nur dann möglich, wenn Sie an diesem Tag mindestens 6 Stunden Dienst zu versehen hätten.
Ist die Gewährung einer stundenweise Pflegefreistellung im Ausmaß eines halben Arbeitstages aus verwaltungsökonomischen Gründen oder im Interesse der Aufrechterhaltung eines sinnvollen Dienstbetriebes nicht möglich, kann nur ein ganzer Pflegefreistellungstag in Anspruch genommen werden.

flegefreistellung während des Erholungsurlaubes

Tritt während des Erholungsurlaubes ein Umstand ein, die/der MitarbeiterIn zur Inanspruchnahme einer Pflegefreistellung berechtigt (Pflege und Betreuung naher Angehöriger, Kinder) und nimmt die Pflege oder Betreuung mehr als drei Kalendertage in Anspruch, ist Ihr die auf Arbeitstage fallende Zeit der Pflegefreistellung auf das Urlaubsausmaß nicht anzurechnen.
Die Dauer der Pflegefreistellung ist auf das Höchstausmaß der Pflegefreistellung anzurechnen, wobei nur ganztägige Pflegefreistellungstage in Anspruch genommen werden können.

Nachdem die Dienstgeberin für eventuelle Kosten die für eine Bestätigung der Pflegefreistellung entstehen können nicht aufkommt, müssen Sie diese Bestätigung in diesem Fall NICHT einholen. Allerdings ist das dann Ihrer Dienststelle (am Pflegefreistellungsformular der MA 10) entsprechend zu melden: Angabe des Namens, der Adresse und der Telefonnummer des/der betreffenden Arztes/Ärztin. Die Dienststelle hat das Recht, Ihre Angaben (bezüglich des Honorars) auf Richtigkeit zu überprüfen und macht von diesem Recht auch Gebrauch.

Pflegeteilzeit §55a DO und §33a VBO §64 Wr. Bedienstetengesetz

Pflegeteilzeit

Bei einer Pflegeteilzeit kann die Arbeitszeit auf Antrag für

mindestens 1 Monat und höchstens 3 Monate bis auf ein

Viertel des für eine Vollbeschäftigung vorgesehen Ausmaßes

herabgesetzt werden, wenn keine wichtigen dienstlichen

Interessen entgegenstehen. Die Pflegeteilzeit ist für jeden zu

betreuenden Angehörigen grundsätzlich nur einmal zulässig.

Bei einer Erhöhung des Pflegebedarfes um zumindest eine

Pflegegeldstufe ist jedoch einmalig eine neuerliche Gewährung

einer Pflegekarenz auf Antrag zulässig.

 

Voraussetzungen:

Die Pflege von nahe Angehörigen im Sinn §61 Abs. 5 mit

Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 unter

gänzlicher Beanspruchung seiner Arbeitskraft in häuslicher

Umgebung oder eines demenziell erkrankten oder

minderjährigen nahen Angehörigen im Sinn des

  • 61 Abs. 5 mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 1.

Anträge sind schriftlich zu stellen und haben folgende

Angaben zu enthalten:

 

  1. Beginn und Dauer und die gewünschte zeitliche Lagerung der Pflegeteilzeit,
  2. Das gewünschte Ausmaß der Herabsetzung der Arbeitszeit,
  3. Die anspruchsbegründenden Umstände und
  4. Die Angehörigeneigenschaft
  5. Die Voraussetzungen nach Z 3 und 4 sind glaubhaft zu machen.

 

Die Dienstbehörde kann auf Antrag des Beamten die vorzeitige Rückkehr zum ursprünglichen Beschäftigungsausmaßes verfügen bei

  1. der Aufnahme in stationäre Pflege oder Betreuung in Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen,
  2. der nicht nur vorübergehenden Übernahme der Pflege oder Betreuung durch eine andere Betreuungsperson sowie
  3. dem Tod des nahen Angehörigen.

 

Personen die die obengenannten Voraussetzungen für eine Pflegeteilzeit erfüllen können beim zuständigen Bundessozialamt für die Dauer der Pflegeteilzeit ein aliquots Pflegekarenzgeld beantragen.

Die/Der MitarbeiterIn die ein zumindest sechsjähriges Dienstverhältnis zur Stadt Wien aufweist, kann auf Antrag innerhalb einer Rahmenzeit von fünf Jahren ein Jahr vom Dienst freigestellt werden (Freijahr), wenn keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen.

Die/Der MitarbeiterIn darf das Freijahr insgesamt höchstens dreimal gewährt werden. Freijahre, die in einem unmittelbar vorangegangenen Dienstverhältnis als Vertragsbediensteter der Gemeinde Wien verbraucht worden sind, sind anzurechnen.
Das Freijahr darf frühestens nach zwei Jahren der Rahmenzeit und muss mit einem Monatsersten, beginnen.

Der Antrag, in dem auch der gewünschte Beginn des Freijahres anzugeben ist, ist spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Rahmenzeit zu stellen. Zu Beginn der Rahmenzeit muss Vollbeschäftigung bestehen.

Während der Rahmenzeit sind Karenzurlaube oder Teilzeitbeschäftigungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht, unzulässig. Ausgenommen sind Karenzurlaube, die allein oder für den Fall einer oder mehrerer Verlängerungen eine Gesamtdauer von neun Monaten nicht überschreiten.

Die/Der MitarbeiterIn darf während des Freijahres keine Erwerbstätigkeit ausüben. Dies gilt nicht für

  1. kurzzeitige Dienstleistungen, um den Verlust einer zur Ausübung des Dienstes erforderlichen Berechtigung zu vermeiden.
  2. Praxiszeiten im Rahmen einer Weiterbildung und
  3. eine Nebenbeschäftigung, in der Art und in dem Umfang, wie sie zulässigerweise unmittelbar vor Beginn des Freijahres ausgeübt worden ist.

Die Rahmenzeit (einschließlich des Freijahres) endet vorzeitig durch

  1. ein Beschäftigungsverbot gemäß § 3 des Mutterschutzgesetzes1979,
  2. eine (Eltern-)Karenz oder eine Teilzeitbeschäftigung gemäß § 28 in der Dauer von jeweils mehr als neun Monaten, und
  3. die Versetzung in den Ruhestand oder die Auflösung des Dienstverhältnisses.

Der Magistrat kann auf Antrag des Beamten nach Maßgabe des Dienstbetriebes und bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger Gründe die vorzeitige Beendigung der Rahmenzeit (einschließlich des Freijahres) verfügen.

Fallen in ein Urlaubsjahr Zeiten eines Freijahres, vermindert sich das Ausmaß des Erholungsurlaubes in dem Verhältnis, das der Dauer des Freijahres zum Urlaubsjahr entspricht.

1. Geteilte Eltern-Karenz

Anspruch

Unter der Voraussetzung, dass

  • auch der andere Elternteil von seinem Anspruch auf (Eltern)-
  • Karenz Gebrauch macht und
  • die von den Eltern in Anspruch genommenen (Eltern)-Karenzen
  • jeweils unmittelbar aneinander anschließen,

kann die Eltern-Karenz (siehe Informationsblatt Eltern-Karenz) bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Geburt des Kindes in zwei Teilen in der Dauer von je mindestens zwei Monaten in Anspruch genommen werden.

Für die Antragstellung verwenden sie die Drucksorte

  • 0427 für BeamtInnen und für Vertragsbedienstete
  • 0427a, 0427b, 0427c Erläuterungen für BeamtInnen und Vertragsbedienstete

Für die Antragstellung - zweiter Teil verwenden Sie bitte die Drucksorten wie oben angeführt.

Bezüglich der Antragsbestimmungen gelten sinngemäß die Regelungen für die Eltern-Karenz. Der zweite Teil der Elternkarenz ist spätestens drei Monate vor Ende der Eltern-Karenz des anderen Elternteiles zu beantragen.

2. Gleichzeitige Eltern-Karenz

Aus Anlass des erstmaligen Wechsels der Betreuungsperson kann der Beamte mit dem anderen Elternteil gleichzeitig Eltern-Karenz in der Dauer von einem Monat in Anspruch nehmen. In diesem Fall endet der Anspruch auf Eltern-Karenz spätestens mit Ablauf des 23. Lebensmonates des Kindes beziehungsweise einen Monat vor den für die aufgeschobene Eltern-Karenz genannten Zeitpunkten.

3. Aufgeschobene Eltern-Karenz

Anspruch

Drei Monate der Eltern-Karenz können aufgeschoben und bis zum Ablauf des siebenten Lebensjahres oder späteren Schuleintritt des Kindes entweder in einem oder in Blöcken von ganzen Monaten verbraucht werden, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist.

Aufgeschobene Eltern-Karenz kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Eltern-Karenz ("Basis-Eltern-Karenz") spätestens mit Ablauf des 21. Lebensmonates des Kindes, wenn auch der andere Elternteil aufgeschobene (Eltern-)Karenz in Anspruch nimmt, spätestens mit Ablauf des 18.Lebensmonates des Kindes geendet hat. Auf die Kürzungsbestimmung bei gleichzeitiger Konsumation einer Eltern-Karenz aus Anlass des erstmaligen Wechsels der Betreuungsperson (siehe Geteilte Eltern-Karenz) ist Bedacht zu nehmen.

Dem männlichen Beamten gebührt aufgeschobene Eltern-Karenz nicht für jenen Zeitraum, für den die Mutter aufgeschobene Eltern-Karenz in Anspruch nimmt.

Aufgeschobene Eltern-Karenz kann nur in Anspruch genommen werden, wenn nicht der andere Elternteil einen (Eltern-Karenzurlaub in Anspruch nimmt.

Absichtserklärung

Die Absicht, aufgeschobene (Eltern-)Karenz in Anspruch zu nehmen, ist innerhalb der für die Eltern-Karenz geltenden Fristen (siehe Leitfaden zur Eltern-Karenz) schriftlich bekannt zu geben. Für die Absichtserklärung verwenden Sie bitte die folgende Drucksorte

0427 für Beamtinnen und Beamten für Vertragsbedienstete

Diese Antragsformulare liegen in Ihrer Personalstelle oder bei Ihrem Personalverantwortlichen auf.

Beginn

Der Beginn der aufgeschobenen Eltern-Karenz ist spätestens drei Monate vor dem gewünschten Zeitpunkt schriftlich bekannt zu geben.

Für die Antragstellung verwenden Sie bitte die Drucksorten

  • 0427 für Beamtinnen und Beamte für Vertragsbedienstete
  • Diese Antragsformulare liegen in Ihrer Personalstelle oder bei Ihrem Personalverantwortlichen auf.

Sonstiges

Die Geburt eines weiteren Kindes hindert nicht den Verbrauch einer bereits angezeigten aufgeschobenen Eltern-Karenz.

4. Eltern-Karenz bei Verhinderung des anderen Elternteiles

Anspruch

Ist der andere Eltern-, Adoptiveltern- oder Pflegeelternteil durch einen wichtigen Grund voraussichtlich länger als eine Woche verhindert, das Kind zu betreuen, so gebührt der beziehungsweise dem Bediensteten unabhängig von den sonstigen Voraussetzungen für einer Eltern-Karenz auf Antrag eine Eltern-Karenz bis zum Ende der Verhinderung, längstens jedoch bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Geburt des Kindes.

Dasselbe gilt bei Verhinderung des anderen Eltern-, Adoptiveltern- oder Pflegeelternteiles, der zulässigerweise nach Ablauf des zweiten Lebensjahres des Kindes (gilt für Adoptiveltern oder Pflegeeltern sowie aufgeschobene Eltern-Karenz) Eltern-Karenz in Anspruch nimmt.

Ein wichtiger Grund liegt nur vor bei

  • Tod,
  • Aufenthalt in einer Kranken- oder Kuranstalt,
  • Verbüßung einer Freiheitsstrafe oder bei einer anderen, auf
  • behördlicher Anordnung beruhenden Anhaltung und
  • schwerer Erkrankung.

Beginn, Dauer

Die beziehungsweise der Bedienstete hat im Antrag den Beginn und die voraussichtliche Dauer der Eltern-Karenz anzugeben und den wichtigen Grund zu bescheinigen.

Sonstiges

Durch die Eltern-Karenz bei Verhinderung des anderen Elternteiles wird der Lauf der Dienstzeit (zum Beispiel für die Vorrückung) nicht gehemmt.

5. Karenz zur Pflege eines behinderten Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen §55 DO1994 u. §33VBO

Pflegekarenz

Eine Karenz hat mindestens 1 Monat, darf höchstens 3 Monate

Dauern und ist für jeden zu betreuenden Angehörigen grundsätzlich nur einmal zulässig. Bei einer Erhöhung des Pflegebedarfes um zumindest eine Pflegegeldstufe ist jedoch einmalig eine neuerliche Gewährung einer Pflegekarenz auf Antrag zulässig.

 

 

Voraussetzungen:

Die Pflege von nahen Angehörigen im Sinn §61 Abs. 5 /§37Abs. 5 mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 unter gänzlicher Beanspruchung seiner Arbeitskraft in häuslicher Umgebung oder eines demenziell erkrankten oder minderjährigen nahen Angehörigen im Sinn des § 61 Abs. 5 mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 1.

Anträge sind schriftlich zu stellen und haben folgende Angaben zu enthalten:

  1. Beginn und Dauer der Karenz,
  2. Die anspruchsbegründenden Umstände
  3. die Angehörigeneigenschaft

Die Voraussetzungen nach Z 2 und 3 sind glaubhaft zu machen.

 

Personen die die obengenannten Voraussetzungen für eine Pflegekarenz erfüllen können beim zuständigen Bundessozialamt für die Dauer des Karenzes ein Pflegekarenzgeld beantragen.

Frühkarenz (Babymonat)

Um eine Diskriminierung von gleichgestellten Paaren zu vermeiden, wurde der Papamonat in einen Babymonat umgewandelt. Dies ermöglicht nun, auch Personen, die in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, die Inanspruchnahme einer Frühkarenz. Auch Personen, die ein bis zu 7 Jahre altes Kind in Pflege nehmen oder adoptieren, stehen diese Möglichkeiten zukünftig offen. Die Dauer der Frühkarenz beträgt mindestens eine Woche bis höchstens 31 Tage.

1. Kündigungsfristen für Vertragsbedienstete

 

Die Kündigungsfrist beträgt für beide Vertragsteile (Dienstgeber und Bedienstete) nach einer bei Ausspruch der Kündigung erreichten Dienstzeit von

  • weniger als 6 Monaten: 1 Woche
  • 6 Monaten: 2 Wochen
  • 1 Jahr: 1 Monat
  • 2 Jahren: 2 Monate
  • 5 Jahren: 3 Monate
  • 10 Jahren: 4 Monate
  • 15 Jahren: 5 Monate

Die Kündigungsfrist hat, wenn sie nach Wochen bemessen ist, mit dem Ablauf eines Samstags, wenn sie nach Monaten bemessen ist, mit dem Ablauf eines Kalendermonats zu enden.

Während der Kündigungsfrist sind der beziehungsweise dem Vertragsbediensteten auf ihr beziehungsweise sein Verlangen wöchentlich acht Stunden, im Fall einer Teilzeitbeschäftigung nur der dem Beschäftigungsausmaß entsprechende Stundenanteil, zum Aufsuchen eines neuen Dienstpostens freizugeben.

Zu beachten

Für die Bemessung der Dauer der Kündigungsfrist sind Zeiten, die in früheren Dienstverhältnissen zur Gemeinde Wien zurückgelegt wurden und die die beziehungsweise der Vertragsbedienstete anlässlich der Aufnahme in das bestehende Dienstverhältnis bekannt gegeben hat, auf die Dienstzeit anzurechnen.

2. Austritt von Vertragsbediensteten

Ausfertigung der Arbeitsbescheinigung für das AMS bei Dienstende

Wenn Vertragsbedienstete bei Dienstende ihren Jahresurlaubsanspruch zur Gänze verbraucht haben, wird die Arbeitsbescheinigung nach Anforderung durch die ehemalige Bedienstete beziehungsweise den ehemaligen Bediensteten sofort ausgestellt.

Sollte jedoch noch ein Resturlaub bestehen, kann die Arbeitsbescheinigung erst nach Bekanntgabe der unverbrauchten Urlaubstage durch die Dienststelle und Bestätigung durch das Personalservice (MA 2) ausgefolgt werden.

3. Austritt von Beamtinnen und Beamten

Beamtinnen und Beamte des Dienst- oder Ruhestandes können ihren Austritt aus dem Dienstverhältnis schriftlich erklären. Sie müssen dabei keine Frist einhalten. Der Austritt wird mit Ablauf des Tages wirksam, den die Beamtin beziehungsweise der Beamte bestimmt, frühestens jedoch mit Ablauf des Tages, an dem die Austrittserklärung beim Magistrat einlangt.
Hat die Beamtin oder der Beamte keinen oder einen früheren Zeitpunkt bestimmt, wird der Austritt mit Ablauf des Tages wirksam, an dem die Austrittserklärung beim Magistrat einlangt.
Bei Austritt aus einem Beamtendienstverhältnis (öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis) gibt es keine Möglichkeit, für einen unverbrauchten Erholungsurlaub eine Entschädigung beziehungsweise Abfindung zu zuerkennen.

4. Abfertigung

Vertragsbedienstete, für welche das MitarbeiterInnenvorsorgegesetz nicht gilt (Beginn des Dienstverhältnisses vor dem 1.1.2005), gebührt bei der Auflösung des Dienstverhältnisses eine Abfertigung, wenn dieses mindestens drei Jahre gedauert hat, die Gemeinde Wien die Kündigung ausspricht und den Vertragsbediensteten kein Verschulden an der Kündigung trifft, wenn sie selbst aus einem wichtigen Grund vorzeitig austreten, sowie bei einvernehmlicher Auflösung, wenn gleichzeitig eine Vereinbarung über die Abfertigung getroffen wurde.

Die Abfertigung gebührt auch, wenn Vertragsbedienstete selbst kündigen, weil der Anspruch auf die Alterspension oder die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer nach den geltenden sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen erlangt ist.

Die Abfertigung beträgt nach einer Dienstzeit von

 

3 Jahren das Zweifache,
5 Jahren das Dreifache,
10 Jahren das Vierfache,
15 Jahren das Sechsfache,
20 Jahren das Neunfache,
25 Jahren das Zwölffache

 

des dem Vertragsbediensteten für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührenden Monatsbezuges (§ 3 Abs. 2 der Besoldungsordnung 1994).

5. Remuneration – Dienstjubiläum

(betrifft BeamtInnen und Vertragsbedienstete)

Die Remuneration aus Anlass des Dienstjubiläums beträgt:

 

  • Bei einer Dienstzeit von 25 Jahren 2 Monatsbezüge
  • Bei einer Dienstzeit von 40 Jahren 4 Monatsbezüge
  • Bei einer Dienstzeit von 50 Jahren 6 Monatsbezüge

Als Grundlage für die Berechnung des Jubiläumsgeldes wird jener Monatsbezug herangezogen, der für den Monat gebührt, in den das Dienstjubiläum fällt.

 

Die Remuneration nach 40 Dienstjahren gebührt schon nach 35 Dienstjahren, wenn die/der Bedienstete aus dem Dienststand ausscheidet und zu diesem Zeitpunkt das 738 Lebensmonat vollendet hat.

Treuegeld

Eine Treueentschädigung erhält die/der Beamtin/Beamte der Stadt Wien, welche/r durch Ruhestandsversetzung aus dem Dienststand ausscheidet. Scheidet die/der Beamtin/Beamte durch Tod aus, so sind die Hinterbliebenen anspruchsberechtigt.

Sie beträgt bei einer Dienstzeit von mindestens

25 Jahren 1 Monatsbezug

35 Jahren 2 Monatsbezüge

40 Jahren 2,5 Monatsbezüge

50 Jahren 3 Monatsbezüge

 

Dienstzeiten, die für das Dienstjubiläum maßgebend sind, gelten auch für die Treueentschädigung.

Für Vertragsbedienstete deren Dienstverhältnis mit 1.1.2005 begründet wurde, ist mit einigen Ausnahmen das Mitarbeitervorsorgegesetz in Anwendung zu bringen.

Im Gegensatz zum bisherigen Abfertigungsrecht, gebührt eine Abfertigung bei jeder Beendigung des Dienstverhältnisses. Dies bedeutet, dass die Gemeinde Wien ab Beginn des Dienstverhältnisses einen laufenden Betrag in der Höhe von 1,53% vom jeweils gebührenden Entgelt (inkl. Nebengebühren, Sonderzahlungen, Urlaubsentschädigung, Urlaubsabgeltungen, etc. ) zu überweisen hat. Selbst für Zeiträume in denen kein Entgelt zur Auszahlung gelangt, wie Präsenz- oder Ausbildungsdienst, Bezug von Wochen- oder Krankengeld, hat die Beitragsleistung durch die Stadt Wien zu erfolgen.

 

Ein Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung besteht, sofern mindestens drei Einzahlungsjahre seit der ersten Beitragszahlung an eine MitarbeiterInnenvorsorgekasse oder der letztmaligen Auszahlung vorliegen. Kein Anspruch auf Auszahlung besteht z.B. bei Kündigung durch die Bedienstete oder den Bediensteten, Entlassung, gerichtliche Verurteilung. Bei der Berechnung der Einzahlungsjahre sind alle Beitragszeiträume – einschließlich jener für entgeltfreie Zeiträume – bei sämtlichen Arbeitsgebern zu berücksichtigen.

 

Im Zusammenhang mit dieser Thematik sind grundsätzlich mehrere Möglichkeiten vorgesehen (auszugsweise):

  • Die Auszahlung der Abfertigung als Kapitalbetrag verlangen
  • Den gesamten Abfertigungsbetrag bis zu einem neuen Arbeits-(Dienst)verhältnis weiterhin in der MitarbeiterInnenvorsorgekasse zu veranlagen,
  • Den Übertrag des gesamten Abfertigungsbetrages in die MitarbeiterInnenvorsorgekasse des neuen Dienst-bzw. Arbeitsgebers verlangen
  • Die Übertragung an ein Versicherungsunternehmen als Einmalprämie für eine nachweislich abgeschlossen Pensionszusatzversicherung verlangen, bzw. an eine Pensionskasse, bei welcher die oder der ehemalige Bedienstete bereits Berechtigte oder Berechtigter ist, etc.
  • Die Verfügungsmöglichkeit über die Abfertigung besteht jedenfalls bei Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund von Pensionierung.

1. Pensionierung von Vertragsbediensteten

 

Ansprechpartnerin für Vertragsbedienstete in sämtlichen Pensionsangelegenheiten ist die Pensionsversicherungsanstalt (PVA).

Pensionsversicherungsanstalt (PVA) (extern)
Telefon: 05 03 03 oder aus dem Ausland: (+43) 50 303
E-Mail: pva@pva.sozvers.at

Ort: PVA - Landesstelle Wien, 2., Friedrich-Hillegeist-Straße 1

2. Pensionsberechnungen für Beamtinnen und Beamte

Beratung sowohl für Vertragsbedienstete und BeamtInnen Personalvertretung SoFair:

Margit Pollak
Zelinkagasse 4, 2. Stock,
1010 Wien
Tel: 01/ 4000/83744
e-mail: margit.pollak@wien.gv.at

3. Änderungen der Dienstordnung und Pensionsordnung der BeamtInnen mit 1.1.2018

1.a. Urlaubsersatzleistung für BeamtInnen Anpassung an die Rechtsprechung des EuGH

 

Wenn die Beamtin/der Beamte aus dem Dienst ausscheidet und wegen Dienstverhinderung durch Krankheit oder Unfall den Erholungsurlaub nicht antreten kann, gebührt Ihr/Ihm eine Urlaubsersatzleistung. In die Bemessungsgrundlage der Urlausersatzleistung werden neben den Monatsbezug die anteilige Sonderzahlung sowie die anrechenbaren ruhegenussfähigen Nebengebühren mit einbezogen.

3.a. Regelung ab 1.1.2018 zur Anrechnung der Urlaubsersatzleistung auf den Ruhebezug

Wenn nach dem Ausscheiden aus dem Dienststand Anspruch auf Ruhebezug besteht und eine Urlaubsersatzleistung von mehr als 173 Stunden besteht, wird diese auf die ersten zwei oder wenn sie für mehr als 346 Urlaubsstunden gebührt, auf die ersten drei Monate des Ruhestandes aufgeteilt. In jedem Monat gebührt dabei höchstens der Teil der Urlaubsersatzleistung von 173 Stunden. D.h. wenn Anspruch von Urlaubsersatzleistung besteht, gebührt der Ruhebezug nur für den übersteigenden Teil. Somit kann sich die Auszahlung des Ruhebezuges verschieben.

3.b. Regelung ab 1.1.2018 zur Anrechnung der Urlaubsersatzleistung auf den Ruhebezug

Bei Ruhestandsversetzung nach 31.12.2017 erfolgt die erstmalige Anpassung (Valorisierung) des Ruhebezuges jeweils erst mit 1. Jänner des zweiten folgenden Kalenderjahres.

1. AUSZAHLUNG DER KINDERZULAGE NACH VOLLENDUNG DES 18. LEBENSJAHRES

 

Die Auszahlung der Kinderzulage nach Vollendung des 18. Lebensjahres ist möglich. Grundlage dafür ist der Familienbeihilfenbescheid beziehungsweise die Mitteilung (Kopie) vom Finanzamt. Die Auszahlung erfolgt für den Zeitraum, für den vom Finanzamt die Familienbeihilfe anerkannt wurde.

Siehe § 4 der Besoldungsordnung 1994 - BO 1994: 1-MB-PDF

Kinderzulage unter 14,53 Euro pro Kind

Die Kinderzulage ist ein Bezugsbestandteil und wird nach Höhe der Wochenstundenverpflichtung ausbezahlt. Bei einer Wochenstundenverpflichtung von 35 Stunden bekommt man daher nur 12,71 Euro Kinderzulage. Nur bei Vollbeschäftigung wird eine Kinderzulage in der Höhe von 14,53 Euro pro Kind ausbezahlt.

2. Anspruch auf die Kinderzulage nach Ehescheidung

(beide Elternteile bei einem öffentlichen Dienstgeber beschäftigt)

Für die Zuerkennung beziehungsweise Weitergewährung einer Kinderzulage nach einer Ehescheidung werden vorerst Scheidungsurteil, Vergleich oder Beschluss der betroffenen Dienstnehmer und Meldezettel des Kindes oder der Kinder benötigt.

Gesetzlich hat der Elternteil Anspruch auf die Kinderzulage, dem laut Gerichtsbeschluss oder Vergleich die Obsorge (Haushaltszugehörigkeit) des Kindes oder der Kinder zugesprochen wird. Deswegen ist eine etwaige Alimentationspflicht des anderen Elternteiles für das Kind beziehungsweise die Kinder auf die Zuerkennung einer Kinderzulage nicht relevant.

3. Kinderzuschläge zum Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag

Im Steuerreformgesetz 2005 wurde durch eine Änderung des § 33 Abs. 4 Z 1 und Z 2 EStG 1988 für Alleinverdiener und Alleinerzieher mit Kindern (§ 106 Abs. 1 EStG) ab 2004 ein neuer Kinderzuschlag geschaffen, der den Absetzbetrag von 494 Euro erhöht.

Dieser Zuschlag beträgt

  • für das erste Kind: 130 Euro
  • für das zweite Kind: 175 Euro
  • für das dritte und jedes weitere Kind: 220 Euro

Es stehen somit jährlich folgende Absetzbeträge zu:

  • bei einem Kind: 494 Euro
  • bei zwei Kindern: 669 Euro
  • ab drei Kindern: 889 Euro

Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag nochmals um 220 Euro.

4. Unfälle und Verletzungen von Kindern

Siehe Dienstvorschrift – Medizinische Maßnahmen muss im Kindergarten aufliegen

 

Aufgrund der Änderung bei den meldepflichtigen Krankheiten übermitteln wir Ihnen die überarbeiteten Austauschseiten zur betreffenden Dienstvorschrift. Bitte tauschen Sie die betreffenden Blätter mit den Austauschseiten in der Beilage 1 aus.

 

MA 10 – LeiterInneninformation 11.04.13

Sie finden die Letztversion der Dienstvorschrift von nun an auch auf unserem Fileservice unter:

 

L:\Public\Dezernat_2\Medizinische_Masznahmen

 

Ansprechperson für inhaltliche Fragen: Regionale Betriebsleitung.

5. Verabreichung von Medikamenten

Siehe Dienstvorschrift – Medizinische Maßnahmen muss im Kindergarten aufliegen

Überstunden

Die/Der MitarbeiterIn hat auf Anordnung der/dem LeiterIn über die Normalarbeitszeit hinaus Dienst zu versehen. Als Überstunde gelten die Stunden die über die Normalarbeitszeit hinausgehen. Überstunden sind je nach Anordnung durch die/dem LeiterIn
1. im Verhältnis 1:1,5 in Freizeit auszugleichen oder
2. nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten oder
3. im Verhältnis 1:1 in Freizeit auszugleichen und zusätzlich nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten

Überstundenrücknahme

Gerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst:

Der oder dem Bediensteten ist für die Zeit einer gerechtfertigten ganztägigen Abwesenheit vom Dienst so viel Arbeitszeit als erbracht anzurechnen, wie die oder der Bediensteten in diesem Zeitraum nach dem Fixdienstplan Dienst zu leisten hätte.

 

In der Praxis bedeutet dies:

Bei Überstundenrücknahme werden die Stunden des zuletzt gültigen Fixdienstplanes herangezogen.

Mehrdienstleistung bei Teilzeitbeschäftigung

Geleistete Mehrdienstleistungen (bis zum Stundenausmaß einer Vollbeschäftigung), die nicht

innerhalb von drei Monaten ab Erbringung der Mehrdienstleistung im Verhältnis 1:1 in Freizeit ausgeglichen werden,

sind je nach Anordnung

im Verhältnis 1:1,25 in Freizeit auszugleichen oder

nach dem besoldungsrechtlichen Vorschriften, d.h. im Verhältnis 1:1,25 abzugelten.

In der Praxis bedeutet dies:

Die erbrachten Mehrdienstleistungen sind grundsätzlich innerhalb von drei Monaten im Verhältnis 1:1 auszugleichen.

Ist ein solcher Freizeitausgleich innerhalb dieses Zeitraumes nicht möglich, sind die Mehrdienstleistungen wie oben angegeben abzugelten bzw. auszugleichen.

Eine Auszahlung/Abrechnung geleisteter Mehrdienstleistungen bei teilzeitbeschäftigten MitarbeiterInnen darf erst nach drei Monaten erfolgen, für jene Stunden, die in dem dreimonatigen Beobachtungszeitraum nicht mittlerweile in Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 ausgeglichen wurden.

Kinderzuschläge zum Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag

Im Steuerreformgesetz 2005 wurde durch eine Änderung des § 33 Abs. 4 Z 1 und Z 2 EStG 1988 für Alleinverdiener und Alleinerzieher mit Kindern (§ 106 Abs. 1 EStG) ab 2004 ein neuer Kinderzuschlag geschaffen, der den Absetzbetrag von 494 Euro erhöht.

Dieser Zuschlag beträgt

  • für das erste Kind: 130 Euro
  • für das zweite Kind: 175 Euro
  • für das dritte und jedes weitere Kind: 220 Euro

Es stehen somit jährlich folgende Absetzbeträge zu:

  • bei einem Kind: 494 Euro
  • bei zwei Kindern: 669 Euro
  • ab drei Kindern: 889 Euro

Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag nochmals um 220 Euro.

Die MitarbeiterIn darf keine Nebenbeschäftigung ausüben, die sie an der genauen Erfüllung der dienstlichen Aufgaben behindert, die Vermutung einer Befangenheit hervorruft oder die Achtung und das Vertrauen, die ihrer Stellung als Bedienstete der Stadt Wein entgegengebracht werden, untergraben könnte.

Jede erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung ist dem Magistrat unverzüglich zu melden, Hierbei hat die MitarbeiterIn insbesondere die Art und den Umfang der Nebenbeschäftigung und den hierfür erforderlichen Zeitaufwand bekannt zu geben.

Die Meldung der Nebenbeschäftigung muss vor dem tatsächlichen Beginn der Ausübung erfolgen.

Eine während der Arbeitszeit ausgeübte Nebenbeschäftigung ist jedenfalls verboten.

Eine außerhalb der Arbeitszeit ausgeübte Nebenbeschäftigung könnte unter das Verbot fallen, da die Freizeit der MitarbeiterIn vordringlich zu Erholungszwecken und der Einhaltung der Arbeitsfähigkeit dient.

Kommt die MitarbeiterIn der Aufforderung, die Nebenbeschäftigung aufzugeben nicht nach, kann dies dienstrechtliche Folgen haben.

Sollte es sich um eine selbstständige Beschäftigung handeln, so ist der schriftlichen Meldung der Gewerbeschein in Kopie beizulegen.

Siehe – aktuellen Nebengebührenkatalog der Stadt Wien

Siehe Nebengebührenkatalog der Stadt Wien, Anleitung im Intranet.

Es dürfen weder Lebensmittel noch Essen, der MA 10- Wr. Kindergärten, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern privat mitgenommen werden.

Ausnahme: Von den Kolleginnen, Kollegen bezahlte und dadurch rechtlich zustehende Portionen des eigenen Personalessens.

Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben können von der Dienstgeberin dienstrechtliche Konsequenzen eingeleitet werden wie z.B. Niederschriften, Kündigungen oder Entlassung.

Querverweis zu den Grundsätzen der Zusammenarbeit mit Eltern als BildungspartnerInnen

Die Grundsätze der Zusammenarbeit mit Eltern als BildungspartnerInnen finden Sie im Kapitel 3.1.2 des Infohandbuches FB Betrieb:

 

P:\public_Betrieb\03_BildungspartnerInnenschaft\3_1_mit_Obsorgeberechtigten\3_1_2_Grundsaetze_Eltern _als_BildungspartnerInnen.pdf

Honorar für Vortragende

Das Honorar für Vortragsleistungen bei Elternabenden bzw. Elternaktivitäten wird mit der Kennzahl 7955 über das Sammelformular abgerechnet. Bei Elternabenden zu Frühen sprachliche Förderung wird am Sammelformular zusätzlich zur Kennzahl „FF 1+1“ vermerkt.

Abgeltung von Mehrdienstleistungen (MDL) bzw. Diensttausch

Personen ohne verrechnete Vortragstätigkeit können ihre Anwesenheit bei Elternaben- den/Elternaktivitäten durch Mehrdienstleistungen gemäß den üblichen Bestimmungen abgelten oder Dienst tauschen.

Eintrag in die Liste der stattgefundenen Elternaktivitäten

Informationen über durchgeführte Elternabende bzw. Elternaktivitäten werden in die Liste „Zusammenarbeit mit BildungspartnerInnen“ in den jeweiligen Bezirksvernetzungsordner eingetragen.

Auszug aus dem Wiener Kindergartengesetz (WKGG) – Gesetzlicher Auftrag

 

  • 4. (1) Innerhalb eines Arbeitsjahres, das sich vom ersten Montag im September bis zu Beginn des nächs-
    ten Arbeitsjahres erstreckt, ist mindestens eine gemeinsame Beratung zwischen den Fachkräften des Kin-
    dergartens und den Erziehungsberechtigten der Kinder durchzuführen (Elternabend).

(2) Wenn die Erziehungsberechtigten von mindestens einem Viertel der Kinder des Kindergartens dies
schriftlich verlangen, ist von der Leitung des Kindergartens für einen Zeitpunkt innerhalb der nächsten drei
Wochen ein Elternabend einzuberufen.

(3) Die Erziehungsberechtigten können bei der Leitung, bei den Fachkräften und bei der Trägerin oder beim
Träger des Kindergartens Vorschläge, Wünsche und Beschwerden anbringen. Werden diese nicht bei der
Leitung eingebracht, so ist diese unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Die Leitung hat das Vorbringen
zu prüfen und die Erziehungsberechtigten über das Ergebnis zu informieren.

(4) Über die Bestimmungen des § 4 sind die Erziehungsberechtigten von der Trägerin oder vom Träger des Kindergartens in geeigneter Form zu informieren.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000263

Als Wandertag gelten Ausflüge mit einer dem Ziel der Wanderung angemessenen Gehleistung auch innerhalb von Wien, wenn dabei Verkehrsmittel lediglich zur leichteren Erreichung des Ausgangspunktes oder für die Rückfahrt vom Ziel der Wanderung benützt werden.

  • Pro Gruppe und Arbeitsjahr können zwei Wandertage bzw. Exkursionen (im Regelfall maximal zwei MitarbeiterInnen) abgerechnet werden.

Ausnahmen: Bei Integrationsgruppen, HP-Gruppen bzw. Kleinkindergruppen, Einzelintegration und ab dem vierten Kind mit besonderem Förderbedarf (sog. Integrativ geführten Gruppen) können bis zu vier MitarbeiterInnen den Wandertag verrechnen. Für Ausnahmeregelungen bei sonstigen schwierigen Konstellationen bitte um vorherige Absprache mit der Regionalen Betriebsleitung.

  • Die Höhe der Tagesgebühr ist gemäß § 44 Abschnitt X der Reisegebührenvorschrift der Stadt Wien abhängig von der Dauer des Wandertages: ganztägig: mind. 8 Stunden, halbtägig: mind. 4 Stunden).
  • Die rechtzeitige Einreichung für eine Entschädigung der teilnehmenden Begleitpersonen erfolgt gemäß der Übersicht des KB Personal Nr. 453a im Wege der Regionalen Betriebsleitung mit dem Formular Nr.0453 des KB Personal. Dabei müssen alle teilnehmenden MitarbeiterInnen (auch jene, die einen Wandertag nicht verrechnen können) namentlich auf dem Formular angeführt werden, darüber hinaus ist die Angabe mindestens einer Ersatzperson erforderlich. Bei Teilnahme von mehr als 5 Personen pro Formularfeld wird ein weiteres Formular beigelegt.
  • Sollten an einem Standort keine Ersatzpersonen für einen Wandertag zur Verfügung stehen (da z.B. bereits alle verfügbaren MitarbeiterInnen als Begleitpersonen eingeteilt sind), so wird im Bereich Ersatzpersonen die Angabe „nicht vorhanden“ eingetragen.
  • Mit einer Genehmigung wird für Anträge „mit Verrechnung“ auch ein Abrechnungsformular übermittelt.
  • Sollten am Ausflugstag Begleitpersonen ausfallen, so liegt es wie auch sonst in der Entscheidung der Leitung, ob das geplante Vorhaben mit weniger Begleitpersonen abgehalten werden kann, oder ob es verschoben/abgesagt wird.
  • Sollte sich spontan eine Änderung des geplanten Kalendertages eines/r genehmigten Wandertags/Exkursion ergeben, so wird dies im KB Personal(zuständige/r ReferentIn) tagaktuell per E-Mail gemeldet: z.B. „Wandertag wurde abgesagt.“ oder „wurde verschoben auf den (Ersatzdatum)“.
  • Sollte das Ausflugsziel verändert werden und in Folge die „angemessene Gehleistung“ nicht mehr erbracht werden, kann trotz Genehmigung für das

ursprüngliche Ziel keine Abrechnung erfolgen. (z. B. anstelle einer Wanderung wird ein Museum besucht).

  • Abrechnung: Nach Abhaltung des Wandertages/der Exkursion sind auf dem Abrechnungsformular nur jene MitarbeiterInnen, jener Kalendertag, an dem

der Wandertag/die Exkursion stattgefunden hat, angeführt. Es sind nur jene Begleitpersonen anzuführen, die am Ausflug letztendlich teilgenommen haben, dabei muss die Anzahl der teilgenommenen Kinderanzahl entsprechen.

Kurzfristige Änderungen der Begleitpersonen ohne vorherige Genehmigung sind aufgrund der Reisegebührenvorschriften leider nicht möglich.

 

Exkursionen

 

Den MitarbeiterInnen gebührt für Exkursionen innerhalb von Wien und für Aufenthalte in den Sommerkindergärten keine zusätzliche Vergütung (d.h. für gemein- same Freizeitgestaltung in Wien wie z.B. Spaziergänge, Ausflugsfahrten sowie Besuche von Museen, Konzerten, Zoos, Bädern, Betrieben, Theater-, Film- und Sportveranstaltungen).

Nur für Exkursionen außerhalb von Wien kann eine Verrechnung gemäß der Übersicht des KB Personal Nr. 453a nach Antragstellung mittels Formular Nr.453 erfolgen. Die Höhe der Tagesgebühr ist gemäß § 44 Abschnitt X der Reisegebührenvorschrift der Stadt Wien abhängig von der Dauer der Exkursion: mind. 5 Stunden bzw. ab 8 Stunden.

Aus versicherungstechnischen Gründen müssen Exkursionen (= außerhalb Wiens) unter Angabe aller teilnehmenden MitarbeiterInnen/Ersatzpersonen auch dann im Vorfeld genehmigt werden, wenn diese nicht verrechnet werden können (z.B. bei einer Dauer von unter 5 Stunden – Eintrag im Formularbereich „ohne Verrechnung“).

Die Abrechnung ist wie bei Wandertagen handzuhaben.

 

Fahrscheinabrechnung bei Wandertagen/Exkursionen

Der Pauschalbetrag für Fahrscheine darf nur für Dienstfahrten innerhalb der Zone 100 verwendet werden. Fahrten außerhalb der Zone 100 sind mit der Wandertags- bzw. Dienstreiseabrechnung im Wege des KB Personal abzurechnen. Dies ist nur bei vorheriger entsprechender Antragstellung (für Wandertag und Dienstreise) und erfolgter Genehmigung möglich.

Bitte beachten Sie, dass pro Gruppe maximal zwei Wandertage/Exkursionen pro Betriebsjahr abgerechnet werden können. Dies bedeutet, dass Fahrscheine außerhalb der Zone 100 ausschließlich im Zusammenhang mit Verrechnung von zwei Wander- tagen/Exkursionen pro Gruppe abgegolten werden können.

1. Berufshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzvorsorge

Unsere Berufshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzversicherung ergänzt dieses wertvolle Paket. Diese Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag schon inkludiert. Und wir arbeiten permanent an der Verbesserung unserer Serviceangebote. Tja, Mit-glieder haben es eben leichter.

 

Zwischen der younion die Daseinsgewerkschaft und der Wiener Städtischen Allgemeine Versicherung AG wurde ein Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen, der ab Diensteintritt allen Mitgliedern der younion nachstehenden Versicherungsschutz gewährt.

 

Versicherungsschutz wird geboten, wenn Sie in Ihrer Eigenschaft als Gemeindebedienstete von einem Dritten wegen eines erlittenen Personen- oder Sachschadens auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts als schadenersatzpflichtig in Anspruch genommen oder solche Schadenersatzansprüche von Ihnen gegen Dritte erhoben werden.

Neben der Erfüllung Ihrer Schadenersatzverpflichtungen übernimmt der Versicherer auch die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Abwehr der von einem Dritten erhobenen Ansprüche und die entsprechenden Kosten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Dritte sowie die Kosten Ihrer Verteidigung in einem Strafverfahren.

2. BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Die Höchsthaftungssumme für Personen- und Sachschäden beträgt je Versicherungsfall    EUR 220.000,--.

Für Verlust und Abhandenkommen in Verwahrung genommener Sachen beträgt die Versicherungssumme EUR 1.500,-- pro Versicherungsfall, hiervon maximal EUR 750,-- für Geld, Schmuck und Wertsachen.

Als Gewerkschaftsmitglied können Sie einmal im Jahr (abgeschlossene Schulung) um Kursunterstützung ansuchen sowohl für den Besuch berufsweiterbildender Kurse als auch für den Besuch von Hobbykursen bzw. von Spezialkursen die in einzelnen Volkshochschulen angeboten werden.
Weiters bietet das Bildungsreferat der younion auch Wochenendseminare für Ihre Mitglieder an.
Nähere Informationen sowie das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Personalvertretung.

Vergünstigte Einkaufsmöglichkeiten und Gutscheine

Serviceangebote für Mitglieder der Hauptgruppe I

NUR FÜR GEWERKSCHAFTSMITGLIEDER

Folgende Gutscheine zu Sonderkonditionen können bezogen werden:

Marionnaud

Eduscho, Tchibo

REWE Group (Billa, Merkur, Bipa, Penny)

Spar

ÖMV

Therme Wien-3Std.Karte Erw.

Therme Wien –Tageskästchen Erw.

 

Wie viele Prozente bzw.

Preise auf die jeweiligen Gutscheine entfallen

erfragen Sie bitte bei Ihrer Personalvertretung.

Über den genauen Ablauf der Bestellung informiert Sie gerne ihre Personalvertretung/Gewerkschaft.

Weitere Serviceleistungen und Angebote finden Sie unter folgende Links:

www.hg1.at

www.ksv-wien.at

www.younion.at

www.oegb.at

Nein!, es können selbstverständlich auch Überstunden zurück genommen werden.
Bei einer Vollzeitkraft sind analog wie bei einem Urlaubstag 4:30 an Überstunden abzuziehen. Bei einer Teilzeitbeschäftigten mit 20 Wochenstunden in 5 Tagen sind ebenfalls wie bei einem Urlaubstag 4 Überstunden abzuziehen (siehe Tabelle).

Bei Teilzeitkräften ist der Zeitausgleich (Überstundenkonsumation) am 31.12. analog der Urlaubskonsumation abzuhandeln (siehe Tabelle).

 

Wochenstunden

 

Bei festgelegter „x“ –Tage-Woche

 

Stundenausmaß zur Urlaubsberechnung pro Tag

 

Stundenausmaß für Urlaub bzw. Üst-Rücknahme am 31.12.

30 3 10 4:30 Std:Min
22 4 05:30 4:30 Std:Min
20 3 06:40 4:30 Std:Min
10 2 05:00 04:30 Std:Min

 

Alle Std.Varianten analog zum Sammelformular ersichtlich auf Seite 2

Anmerkung: Die 4:30Std. ergeben sich aufgrund folgender gesetzlichen Regelung des Magistrates: §26 der DO 1994 – Am 24.12., 31.12., sowie am Karfreitag gilt das Tagessoll als erbracht wenn die tatsächliche Arbeitszeit 4,5 Std. gedauert hat und endet daher spätestens um 12 Uhr.

Wir hoffen mit dieser Information für Aufklärung gesorgt zu haben

Ihr SoFair-FSG Team

 

Std.Varianten hier ersichtlich -> Download

Die/Der MitarbeiterIn, die ein zumindest sechsjähriges Dienstverhältnis zur Stadt Wien aufweist, kann auf Antrag innerhalb einer Rahmenzeit von zwölf Monaten drei Monate vom Dienst freigestellt werden (Freiquartal), wenn keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen.

Das Freiquartal darf frühestens nach sechs Monaten der Rahmenzeit und muss mit einem Monatsersten beginnen.
Der Antrag muss spätestens sechs Monate vor dem gewünschten Beginn der Rahmenzeit gestellt werden
Der MitarbeiterIn, der ein Freiquartal gewährt worden ist, gebühren während der Rahmenzeit (einschließlich des Freiquartals) 75% des Monatsbezuges(auch Sonderzahlungen)

Fallen in ein Urlaubsjahr Zeiten eines Freiquartals, vermindert sich das Ausmaß des Erholungsurlaubes in dem Verhältnis, das der Dauer des Freiquartals zum Urlaubsjahr entspricht.

Anmerkung:                                                                   

Ein Freiquartal kann aufgrund der aktuellen Personalsituation derzeit für pädagogisches Personal aus dienstlichen Interessen nur durch Frau Maga Cochlàr gewährt werden – es gibt keinen Rechtsanspruch.

Eine Initiative der younion-die Daseinsgewerkschaft in Kooperation mit der Stadt Wien Kindergärten

Die GesundheitslotInnen sind die AnsprechpartnerInnen für die betriebliche Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz, jedoch keine Therapeuten. Wir sind eine Schnittstelle zur Dienstgeberin, zur Personalvertretung und zur younion, zu den Behindertenvertrauenenspersonen, den Präventivdiensten (Sicherheitskräfte, Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie) und externe ExpertInnen.

Unsere Themenschwerpunkte:

Stress, Coaching, Ergonomie, Lärm, Burn Out, Förderungen und Gleichstellung, Mobbing, Konflikt und Bedienstetenschutz.

Tätigkeitsfeld der GesundheitslotsInnen:

  • Einbindung bei der Planung von Gesundheitsförderungsprojekten,
  • Informieren der ArbeitnehmerInnen sowie Beratung und Unterstützung,
  • Zusammenarbeit mit Präventivdiensten und Sicherheitsvertrauenspersonen,
  • Mitgestaltung bei allen Fragen der Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz,
  • Planung und Mitwirkung bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren und Festlegung der Maßnahmen in Bezug auf Gesundheitsaspekte,

Ziel ist die Stärkung des Gesundheitsbewusstseins unserer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter. Gesundheit ist mehr als die Abwesenheit von Krankheit. Die drei Säulen der Gesundheit

–Bewegung, Ernährung und seelisches Wohlbefinden-

stellen das wertvollste Gut des Menschen dar.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Personalvertretung.

Gehaltsansätze 2018 – Download

-Es gibt insgesamt 5 Gehaltsbänder

-Gehälter enthalten Nebengebühren und Zulagen

-Keine sonstigen Nebengebühren mehr zu verrechnen mit Ausnahme von Mehrdienstleistungen

-Höhere Einstiegsgehälter – abgeflachte Gehaltskurven

-Statt 20 Gehaltsstufen künftig nur mehr 12

-Im Schema W2 und W3 gibt es zusätzlich noch eine Erschwernisabgeltung von 150€

-Bezahlung nach Tätigkeit

-Gehaltssprünge:

In den Gehaltsstufen 1,2 u. 3 jeweils nach 2 Jahren

In den Gehaltsstufen 4,5, u. 6 jeweils nach 3 Jahren

In der Gehaltsstufe 7 nach 4 Jahren

Ab der Gehaltstufe 8 jeweils nach 5 Jahren.

 

-max. 6 Wochen Urlaub

 

Einreihung:

Ass.

W2/2 für Kindergarten-,Familien- und Hortgruppen

W2/3 für Kleinkinder-, Integrations- und heilpädagogischen Gruppen

Ass.Päd.

W2/5 unterstützt die gruppenführende Päd.

W2/6 in Ausnahmefällen an Stelle der Päd. eingesetzt:

2 Organisationstunden ortsgebunden und 2 Organisationsstunden ortsungebunden

Weiterbildung noch immer nicht bestätigt

Einsatz in integrativ geführten Gruppen

Päd:

W2/8 für Kindergarten- Kleinkinder,Familien- und Hortgruppen

W2/9 qualifizierte Zusatzaufgaben, ständige Ausbildung in den beiden Praxiskindergärten

34 Kinderdienststunden

2 Organisationstunden ortsgebunden, 4 Vorbereitungsstunden ortsungebunden

7 ZK-Tage

SOKI-SOHO:

W2/10

32 Kinderdienststunden

4 Organisationsstunden ortsgebunden, 4 Vorbereitungsstunden ortsungebunden

7ZK-Tage

LeiterInnen:

Gruppen 2-4        W1/11

Gruppen 5-7           W1/12

Gruppen ab 8          W1/13

7 ZK-Tage

Leitungstätigkeit  ortsgebunden

Leitungstätigkeit ortsungebunden „disloziertes Arbeiten“ = Planung und Vorbereitung

Unmittelbare päd. Tätigkeit „Kinderdienststunden“ ortsgebunden

BU/ MIB

Dienstbeurteilung für Mitarbeitende, die ab dem 1.1.2018 in den Dienst der Stadt Wien eingetreten sind

Zielsetzung:

  1. Bewertung der im Beobachtungszeitraum erbrachten Leistung (Qualität und Quantität) sowie der fachunabhängigen Basiskompetenzen.
  2. Bei Funktionen mit Personalführung zusätzlich Bewertung der Basisführungs­kompetenzen.

Anlassfälle:

  1. 2-3 Monate vor dem Ende eines befristeten Dienstverhältnisses
  2. 6 Monate vor Ablauf des 3. Dienstjahres
  3. Bei nicht entsprechender Leistung
  4. Auf Antrag der bzw. des Bediensteten

Ablauf:

Basiskompetenzen

14 Tage Zeit für eine schriftliche Stellungnahme

PV kann auf Wunsch beim MIB Gespräch beigezogen werden

Mitarbeiter*innen haben Anspruch auf einen jährlichen Erholungsurlaub, wobei das Urlaubsjahr das Kalenderjahr ist.

In dem Kalenderjahr, in dem das Dienstverhältnis begründet wurde, beträgt das Urlaubsausmaß für jeden begonnenen Monat des Dienstverhältnisses ein Zwölftes des jeweiligen gebührenden Ausmaßes; ergeben sich hierbei Teile von Urlaubseinheiten, sind diese auf ganze Einheiten aufzurunden. Hat das Dienstverhältnis in diesem Kalenderjahr ununterbrochen sechs Monate gedauert, gebührt der volle Erholungsurlaub.

In der Praxis bedeutet dies für Neueintritte bei Vollbeschäftigung und 5 Tage Woche einen Urlaubsanspruch in Höhe von insgesamt im:

  1. Monat 24 Stunden                  (3 Tage)
  2. Monat 40 Stunden                  (5 Tage)
  3. Monat 56 Stunden                  (7 Tage)
  4. Monat 72 Stunden                  (9 Tage)
  5. Monat 88 Stunden                (11 Tage)
  6. Monat 104 Stunden (13 Tage)

nach dem 6. Monat        200 Stunden                (25 Tage)

Für Bedienstete die dem Wiener Bedienstetengesetz unterliegen (Neuaufnahmen ab 1.1.2018) gelten folgende Urlaubsregelungen.

Das Ausmaß des Erholungsurlaubes bei einer 5 Tage Woche beträgt bei einem Beschäftigungsausmaß von 40 Stunden:

bis zum 33. Lebensjahr (LJ)                  200 Stunden (25 Tage)

ab dem 33. LJ + Dienstzeit  5 Jahre       216 Stunden (27 Tage)

ab dem 43. LJ + Dienstzeit 10 Jahre       240 Stunden (30 Tage)

Der Verbrauch des Erholungsurlaubes ist grundsätzlich nur tageweise zulässig und darf in den ersten sechs Monaten des Dienstverhältnisses für jeden begonnenen Monat desselben ein Zwölftes des jährlichen Ausmaßes nicht übersteigen, wobei sich hierbei ergebende Teile von Urlaubseinheiten auf ganze Einheiten aufzurunden sind.

Achtung: Für Bedienstete die dem Wiener Bedienstetengesetz unterliegen (Neuaufnahmen ab 1.1. 2018) gelten andere Regelungen. (siehe Kapitel 2.1.1)

Das Ausmaß des Erholungsurlaubes bei einer 5 Tage Woche beträgt bei einem Beschäftigungsausmaß von 40 Stunden:

bis zum 33. Lebensjahr                      200 Stunden (25 Tage)

ab dem 33. Lebensjahr                       216 Stunden (27 Tage)

ab dem 43. Lebensjahr                       240 Stunden (30 Tage)

ab dem 57. Lebensjahr                       264 Stunden (33 Tage)

ab dem 60. Lebensjahr                       280 Stunden (35 Tage)

Der Anspruch auf das höhere Urlaubsausmaß entsteht mit jenem Kalenderjahr indem das genannte Lebensalter erreicht wird.

Bei einer Beschäftigung von weniger als 5 Tagen pro Woche und bei Teilzeitkräften wird das Ausmaß des Erholungsurlaubes entsprechend umgerechnet.

Anmerkung

Durch die „Urlaubsregelung NEU“ darf der Haupturlaub auch unter dem Jahr genommen werden. Es gelten wie bisher die Vorgaben und die Vorgehensweise zur Genehmigung.

Infos zum Urlaubsanspruch für Mitarbeiter*innen ab Jänner 2018 finden Sie in unserer Infomappe unter Ausmaß des Erholungsurlaubes – für Neuaufnahme ab 01.01.2018

Durch die Urlaubsregelung fällt die 6-Monats-Wartefrist, um auf Urlaub gehen zu können, weg!

In diesem Zusammenhang fällt bis zu obigem Urlaubsausmaß auch ein bisher notwendiger Antrag auf Urlausvorgriff weg! Dieser ist nur dann notwendig, wenn die geplanten Urlaubstage obiges Ausmaß überschreiten (Antrag für den überschreitenden Teil an Urlaubstagen).

Erkrankt eine Mitarbeiter*in während des Erholungsurlaubes, ohne dies vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt zu haben, und dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage, ist Ihr*ihm jene Zeit auf das Urlaubsausmaß nicht anzurechnen.

Der Erholungsurlaub ist nach Möglichkeit in dem Urlaubsjahr zu verbrauchen, in dem der Anspruch auf ihn entstanden ist.

Der Anspruch auf den jährlichen Erholungsurlaub verfällt, wenn die*der Mitarbeiter*in den Erholungsurlaub bis zum
31. Dezember des zweiten Urlaubsjahres folgenden Kalenderjahres nicht verbraucht hat;

Dies gilt auch, wenn dem*der Mitarbeiter*in ein Verbrauch des Erholungsurlaubes bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich war.

Für Reisen in EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten und die Schweiz sind seit der Einführung der E-card keine Urlaubskrankenscheine mehr erforderlich. Die auf der Rückseite der E-card aufgedruckte europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) ersetzt in diesen Ländern den Urlaubskrankenschein.

Ein sogenannter “Urlaubskrankenschein” (Betreuungsschein) kann weiterhin für folgende Länder, in denen die EKVK nicht gilt, ausgestellt werden:

  • Bosnien-Herzegowina
  • Mazedonien
  • Serbien-Montenegro
  • Türkei

Der Betreuungsschein kann beim dortigen Versicherungsträger in einen Krankenschein eingetauscht werden.

Krankenfürsorgeanstalt (KFA)

Der Betreuungsschein kann für bei der KFA Versicherte und deren mitversicherte Angehörige bei der KFA online angefordert werden: http://www.kfa.co.at/service/urlaubskrankenscheinbestellung/

Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK)

Für bei der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) versicherte Bedienstete und deren mitversicherte Angehörige ist der Betreuungsschein bei der Dienststelle anzufordern.

Der*dem Bediensteten kann aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen oder aus einem sonstigen besonderen Anlass auf Antrag ein Sonderurlaub bis zu einem Höchstausmaß von maximal 3 Tagen pro Kalenderjahr gewährt werden. Dieser kann nur gewährt werden, wenn keine zwingenden dienstlichen Erfordernisse entgegenstehen und darf die den Anlass angemessene Dauer nicht übersteigen.

Ausnahme:
Für Dienstprüfungen der Stadt Wien (auch bei der Ausbildung zur*zum So-päd.), für die ein Prüfungsurlaub vorgesehen ist, wird ein zusätzlicher Sonderurlaub gewährt.

Anlassfall

Naheverhältnis bzw. Situation

Ausmaß

Eheschließung

Eigene (standesamtlich)

2 Tage

 

Eltern, Wahl-, Adoptiv-, Pflege- bzw. Stiefeltern Geschwister

leibliche Kinder, Wahl-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder (bzw. von der Lebensgefährtin/von dem Lebensgefährten*)

1 Tag

Für die Teilnahme an der
standesamtlichen Eheschließung, wenn diese an einem Arbeitstag stattfindet

Geburt

Für den Kindesvater

3 Tage 

Tag der Geburt und die beiden

darauffolgenden Arbeitstage

Scheidung

Eigene 

1 Tag 

Für den 1. Gerichtstermin

Eingetragene Partnerschaft

Eigene

2 Tage

je 1 Tag für Amtswege und den Tag der Eintragung

Auflösung

1 Tag 

Für den 1. Gerichtstermin

Todesfall

Ehegattin bzw. Ehegatte

Lebensgefährtin bzw. Lebensgefährte*

Eltern, Wahl-, Adoptiv,- Pflege- bzw. Stiefeltern leibliche Kinder, Wahl-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder (bzw. von der Lebensgefährtin/von dem Lebensgefährten*)

2 Tage

1 Tag für den Tag des Begräbnisses

1 Tag für Amtswege

Großeltern bzw. Urgroßeltern

Enkelkinder bzw. Urenkelkinder

Geschwister, Halb- bzw. Stiefgeschwister Schwiegereltern

Eltern der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten*

1 Tag

Für die Teilnahme am Begräbnis, wenn dieses an einem Arbeitstag stattfindet

Pflegeschafts- angelegen- heiten

leibliche Kinder, Wahl-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder (bzw. von der Lebensgefährtin/von dem Lebensgefährten*)

1 Tag 

Für den 1. Gerichtstermin

Übersiedlung

Nur bei Wechsel des Hauptwohnsitzes

(maximal 1 Tag pro Kalenderjahr)

1 Tag

Innerhalb eines Monats der Ummeldung (ZMR)

* Lebensgefährtin bzw. Lebensgefährte= Person, die mit der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter in einer (auch
gleichgeschlechtlichen) Lebensgemeinschaft lebt. Eine Lebensgemeinschaft ist im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft.

Version200229                           Stadt Wien – Kindergärten – FB Personalmanagement, Referat Personalverwaltung – Nr. 0441a
Datenschutzrechtliche Informationen: https://www.wien.gv.at/kontakte/ma10/ds-info/index.html

1) Unverzügliche telefonische Meldung der betroffenen Mitarbeiterin bzw. des betroffenen Mitarbeiters im jeweiligen Kindergarten bzw. Hort (jedenfalls vor dem festgesetzten Dienstbeginn) ⇒

2) Unverzüglich Meldung der Leitung per Mail an die Personalstelle ⇒

3) Übermittlung einer ärztlichen Bescheinigung, wenn die Krankheit länger als drei Tage dauert oder wenn dies von der Vorgesetzten bzw. dem Vorgesetzten verlangt wird ⇒

Die*der Mitarbeiter*in übermittelt die Kopie der schriftlichen Krankmeldung (Arbeitsunfähigkeitsmeldung) spätestens am vierten Tag der Krankheit dem Kindergarten bzw. Hort oder Campus. Diese ist immer mit Eingangsvermerk zu versehen und unverzüglich per E-Mail der Personalstelle zu übermitteln! Bei postalischer Zusendung ist immer das Datum des Poststempels gültig! Das Original verbleibt vorerst bei der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter. 

Krankmeldungen die mit dem Vermerk „bis auf weiteres“ ausgestellt sind, gelten max. 1 Monat. Bei länger andauerndem Krankenstand hat die*der Mitarbeiter*in neuerlich eine Bescheinigung zu übermitteln.

Bei länger andauernden Krankenständen haben die Mitarbeiter*innen immer nach Verlängerung des Krankenstandes, nach Wiederbestellung durch den Arzt eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsmeldung zu übermitteln. Diese ist dann unverzüglich an die Personalstelle weiterzuleiten.

Bei einem Krankenhausaufenthalt ist eine Aufenthaltsbestätigung ehest möglich zu übermitteln.

Bei einem Krankenstand aufgrund eines Dienstunfalles oder einer Berufskrankheit ist dieser Umstand umgehend der Leitung und von dieser der Personalstelle zu übermitteln. Sobald der Sozialversicherungsträger die schriftliche Information über Bewilligung oder Ablehnung schickt, ist die Personalstelle zu informieren. Die Dauer der Entgeldfortzahlungsanspruch könnte sich nämlich dadurch ändern.

§61. (1) Der Beamte, der nachweislich an der Dienstleistung verhindert ist,

1. wegen der notwendigen Pflege oder Unterstützung eines in Abs. 5 genannten erkrankten oder verunglückten nahen Angehörigen oder einer im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten oder verunglückten Person oder

2. wegen der notwendigen Betreuung seines Kindes, Wahl-, Stief- oder Pflegekindes oder des Kindes der Person, mit der der Beamte in eingetragener Partnerschaft oder in verschieden- oder gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft lebt, weil die Person, die das Kind ständig betreut hat, wegen

a) Tod,

b) Aufenthalt in einer Heil- oder Pflegeanstalt,

c) Verbüßung einer Freiheitsstrafe sowie bei einer anderweitigen auf behördlicher Anordnung beruhenden Anhaltung oder

d) wegen schwerer Erkrankung für diese Betreuung ausfällt, oder

3. wegen der Begleitung seines erkrankten oder verunglückten Kindes, Wahl-, Stief- oder Pflegekindes oder des Kindes der Person, mit der der Beamte in eingetragener Partnerschaft oder in verschieden- oder gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft lebt, bei einem stationären Aufenthalt in einer Kranken- oder Kuranstalt, sofern das Kind das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
hat Anspruch auf Pflegefreistellung bis zum Höchstausmaß von sechs Werktagen im Kalenderjahr.

(2) Darüber hinaus besteht Anspruch auf Pflegefreistellung bis zum Höchstausmaß von weiteren sechs Werktagen im Kalenderjahr, wenn der Beamte

1. den Anspruch auf Pflegefreistellung nach Abs. 1 verbraucht hat und

2. wegen der notwendigen Pflege oder Unterstützung seines erkrankten oder verunglückten Kindes, Wahl-, Stief- oder Pflegekindes oder Kindes der Person, mit der der Beamte in eingetragener Partnerschaft oder in verschieden- oder gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft lebt, an der Dienstleistung verhindert ist und das zu pflegende Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder für dieses Kind erhöhte Familienbeihilfe im Sinn des § 8 Abs. 4 FLAG gewährt wird.
(3) Ist die wöchentliche Arbeitszeit des Beamten auf weniger als sechs Werktage verteilt, ist das Ausmaß der Pflegefreistellung gemäß Abs. 1 und 2 in der Weise in Arbeitstage umzurechnen, dass an die Stelle von sechs Werktagen so viele Arbeitstage treten, wie der Beamte innerhalb einer Woche regelmäßig Dienst zu versehen hat. Die §§ 46 Abs. 8 und 50 Abs. 6 sind sinngemäß anzuwenden.
(4) Die Pflegefreistellung kann grundsätzlich nur tageweise in Anspruch genommen werden. Der Beamte kann – sofern nicht dienstliche oder sonstige öffentliche Interessen entgegenstehen – die Pflegefreistellung auch stundenweise in Anspruch nehmen, wobei das gesamte Ausmaß der Pflegefreistellung im Kalenderjahr das Ausmaß der für den Beamten geltenden wöchentlichen Arbeitszeit bzw. im Fall des Abs. 2 das zweifache Ausmaß der wöchentlichen Arbeitszeit nicht überschreiten darf.
(5) Nahe Angehörige im Sinn des Abs. 1 Z 1 sind der Ehegatte oder der eingetragene Partner und Personen, die mit dem Beamten in gerader Linie verwandt sind, ferner Geschwister, Wahl-, Pflege-, Stief- und Schwiegerkinder, Kinder der Person, mit der der Beamte in eingetragener Partnerschaft oder in verschieden- oder gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft lebt, Wahl-, Pflege-, Stief- und Schwiegereltern sowie die Person, mit der der Beamte in verschieden- oder gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft lebt.

§61a. (1) Dem Beamten gebührt auf Antrag eine Pflegefreistellung gegen Entfall der Bezüge zum Zweck

der Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen im Sinn des § 61 Abs. 5 bis zu einer ununterbrochenen Gesamtdauer von sechs Monaten pro Anlassfall,

der Betreuung seines schwerst erkrankten Kindes (Wahl-, Stief- oder Pflegekindes oder des Kindes der Person, mit der der Beamte in eingetragener Partnerschaft oder in verschieden- oder gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft lebt) bis zu einer ununterbrochenen Gesamtdauer von 9 Monaten pro Anlassfall.

Wird die Pflegefreistellung nicht im höchst zulässigen Ausmaß beantragt, hat der Beamte Anspruch auf Verlängerung der Pflegefreistellung bis zu diesem Ausmaß.

(2) Anträge gemäß Abs. 1, welche schriftlich zu stellen sind, haben folgende Angaben zu enthalten:

1.Beginn und Dauer der Pflegefreistellung oder von deren Verlängerung,

2.die anspruchsbegründenden Umstände und

3.die Angehörigeneigenschaft.
Die Voraussetzungen nach Z 2 und 3 sind glaubhaft zu machen.
(3) Wird der Antrag auf Pflegefreistellung (Abs. 1) nicht innerhalb einer Woche, jener auf Verlängerung nicht innerhalb von zwei Wochen abgelehnt, darf der Beamte die Pflegefreistellung antreten.
(4) Die Pflegefreistellung gemäß Abs. 1 endet vorzeitig:

1.soweit nicht einvernehmlich ein früherer Endigungszeitpunkt festgelegt wird, spätestens zwei Wochen nach Wegfall der anspruchsbegründenden Umstände,

2.durch ein Beschäftigungsverbot gemäß § 3 des Mutterschutzgesetzes 1979 oder

3.durch eine (Eltern-)Karenz.
(5) Der Beamte hat dem Magistrat über Verlangen das Vorliegen der anspruchsbegründenden Umstände für die gesamte Dauer der Pflegefreistellung (Abs. 1) glaubhaft zu machen.

§ 61b. (1) Bei Vorliegen der in § 61a Abs. 1 genannten Voraussetzungen ist dem Beamten auf seinen Antrag die Arbeitszeit (§ 26 Abs. 2 und § 30) für einen bestimmten, die jeweilige nach § 61a Abs. 1 in Betracht kommende Gesamtdauer nicht übersteigenden Zeitraum um höchstens drei Viertel herabzusetzen, wobei die verbleibende Arbeitszeit ein ganzzahliges Stundenausmaß zu umfassen hat.
(2) Auf die Teilzeitbeschäftigung gemäß Abs. 1 sind § 27 Abs. 1 zweiter Satz, Abs. 5 und 7, § 28 Abs. 6 Z 2 und 3, § 29 Abs. 1 und § 61a Abs. 2 bis 5 sinngemäß anzuwenden.

Diese Regelungen der Beamten – DO 1994 gelten sinngemäß auch für die Vertragsbediensteten §37, 37a, 37b der VBO1995.

Für Bedienstete die nach dem 01.01.2018 begonnen haben gilt das Wr. Bedienstetengesetz §60.

Die Pflegefreistellung kann grundsätzlich nur tageweise in Anspruch genommen werden. Ein stundenweiser Verbrauch der Pflegefreistellung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Die*Der Mitarbeiter*in kann nur das einem halben Arbeitstag entsprechende Stundenausmaß an Pflegefreistellung in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass die*der Mitarbeiter*in an diesem Tag nach dem Dienstplan mindestens 6 Stunden Dienst zu leisten hätte.
z.B. Ein*e Mitarbeiter*in hat an diesem Tag lt. Dienstplan 6 Stunden zu arbeiten, dann kann sie*er für diesen Tag 3 Stunden als Pflegefreistellung konsumieren (entspricht einer halben Pflegefreistellung). Bei einem 8 Stunden Tag wären es dann 4 Stunden. Bei einem Arbeitstag mit nur 5 Stunden ist ein ganzer Pflegefreistellungstag zu konsumieren.
Benötigt die*der Mitarbeiter*in eine Pflegefreistellung in einem Stundenausmaß, das einen halben Arbeitstag übersteigt, ist ein ganzer Arbeitstag an Pflegefreistellung in Anspruch zu nehmen.
Diese Regelungen sind auch auf teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter*innen anzuwenden. Eine stundenweise Pflegefreistellung im Ausmaß eines halben Arbeitstages ist für teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter*innen daher nur dann möglich, wenn sie an diesem Tag mindestens 6 Stunden Dienst zu versehen hätten.
Ist die Gewährung einer stundenweise Pflegefreistellung im Ausmaß eines halben Arbeitstages aus verwaltungsökonomischen Gründen oder im Interesse der Aufrechterhaltung eines sinnvollen Dienstbetriebes nicht möglich, kann nur ein ganzer Pflegefreistellungstag in Anspruch genommen werden.

Tritt während des Erholungsurlaubes ein Umstand ein, welcher die*den Mitarbeiter*in zur Inanspruchnahme einer Pflegefreistellung berechtigt (Pflege und Betreuung naher Angehöriger, Kinder) und nimmt die Pflege oder Betreuung mehr als drei Kalendertage in Anspruch, ist Ihr*’Ihm die auf Arbeitstage fallende Zeit der Pflegefreistellung auf das Urlaubsausmaß nicht anzurechnen.
Die Dauer der Pflegefreistellung ist auf das Höchstausmaß der Pflegefreistellung anzurechnen, wobei nur ganztägige Pflegefreistellungstage in Anspruch genommen werden können.

Nachdem die Dienstgeberin für eventuelle Kosten die für eine Bestätigung der Pflegefreistellung entstehen können nicht aufkommt, müssen Sie diese Bestätigung in diesem Fall NICHT einholen. Allerdings ist das dann Ihrer Dienststelle (am Pflegefreistellungsformular der MA 10) entsprechend zu melden: Angabe des Namens, der Adresse und der Telefonnummer des*der betreffenden Arztes/Ärztin. Die Dienststelle hat das Recht, Ihre Angaben (bezüglich des Honorars) auf Richtigkeit zu überprüfen und macht von diesem Recht auch Gebrauch.

Pflegeteilzeit

Bei einer Pflegeteilzeit kann die Arbeitszeit auf Antrag für

mindestens 1 Monat und höchstens 3 Monate bis auf ein

Viertel des für eine Vollbeschäftigung vorgesehen Ausmaßes

herabgesetzt werden, wenn keine wichtigen dienstlichen

Interessen entgegenstehen. Die Pflegeteilzeit ist für jeden zu

betreuenden Angehörigen grundsätzlich nur einmal  zulässig.

Bei einer Erhöhung des Pflegebedarfes um zumindest eine

Pflegegeldstufe ist jedoch einmalig eine neuerliche Gewährung

einer Pflegekarenz auf Antrag zulässig.

  Voraussetzungen:

  Die Pflege von nahe Angehörigen im Sinn §61 Abs. 5 mit

Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 unter

gänzlicher Beanspruchung seiner Arbeitskraft in häuslicher

Umgebung oder eines demenziell erkrankten oder

minderjährigen nahen Angehörigen im Sinn des

  • 61 Abs. 5 mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 1.

Anträge sind schriftlich zu stellen und haben folgende

Angaben zu enthalten:

  1. Beginn und Dauer und die gewünschte zeitliche Lagerung der Pflegeteilzeit,
  2. Das gewünschte Ausmaß der Herabsetzung der Arbeitszeit,
  3. Die anspruchsbegründenden Umstände und
  4. Die Angehörigeneigenschaft
  5. Die Voraussetzungen nach Z 3 und 4 sind glaubhaft zu machen.

Die Dienstbehörde kann auf Antrag der*des Beamt*in die vorzeitige Rückkehr zum ursprünglichen Beschäftigungsausmaßes verfügen bei

  1. der Aufnahme in stationäre Pflege oder Betreuung in Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen,
  2. der nicht nur vorübergehenden Übernahme der Pflege oder Betreuung durch eine andere Betreuungsperson sowie
  3. dem Tod des nahen Angehörigen.

Personen die die obengenannten Voraussetzungen für eine Pflegeteilzeit erfüllen können beim zuständigen Bundessozialamt für die Dauer der Pflegeteilzeit ein aliquots Pflegekarenzgeld beantragen.

Die*Der Mitarbeiter*in hat auf Anordnung der Leitung über die Normalarbeitszeit hinaus Dienst zu versehen. Als Überstunde gelten die Stunden die über die Normalarbeitszeit hinausgehen. Überstunden sind je nach Anordnung durch die Leitung

  1. im Verhältnis 1:1,5 in Freizeit auszugleichen oder
  2. nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten oder
  3. im Verhältnis 1:1 in Freizeit auszugleichen und zusätzlich nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten.

Sollte sich die gewohnte Vorgehensweise (z.B. aufgrund des enormen Personalmangels) verändern, ist eine vorherige Kommunikation mit den Mitarbeiter*innen notwendig, um Missverständnissen vorzubeugen.

Gerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst:

Der*dem Bediensteten ist für die Zeit einer gerechtfertigten ganztägigen Abwesenheit vom Dienst so viel Arbeitszeit als erbracht anzurechnen, wie die oder der Bediensteten in diesem Zeitraum nach dem Fixdienstplan Dienst zu leisten hätte.

In der Praxis bedeutet dies:

Bei Überstundenrücknahme werden die Stunden des zuletzt gültigen Fixdienstplanes herangezogen.

Geleistete Mehrdienstleistungen (bis zum Stundenausmaß einer Vollbeschäftigung), die nicht innerhalb von drei Monaten ab Erbringung der Mehrdienstleistung im Verhältnis 1:1 in Freizeit ausgeglichen werden, sind je nach Anordnung im Verhältnis 1:1,25 in Freizeit auszugleichen oder nach dem besoldungsrechtlichen Vorschriften, d.h. im Verhältnis 1:1,25 abzugelten.

In der Praxis bedeutet dies:

Die erbrachten Mehrdienstleistungen sind grundsätzlich innerhalb von drei Monaten im Verhältnis 1:1 auszugleichen.

Ist ein solcher Freizeitausgleich innerhalb dieses Zeitraumes nicht möglich, sind die Mehrdienstleistungen wie oben angegeben abzugelten bzw. auszugleichen.

Eine Auszahlung/Abrechnung geleisteter Mehrdienstleistungen bei teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter*innen darf erst nach drei Monaten erfolgen, für jene Stunden, die in dem dreimonatigen Beobachtungszeitraum nicht mittlerweile in Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 ausgeglichen wurden.

Es gibt für alle Kolleg*innen jedes Kindergartenjahr einen fixen Dienstplan.

Um in erschwerten Situationen den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten, muss der Dienstplan verändert werden.

Dies hat aber immer in Absprache mit der*dem Mitarbeiter*in zu erfolgen. Leider kommt es immer öfters vor, dass Dienstpläne ohne Einbeziehung der Mitarbeiter*innen verändert werden und die Informationen nur über die Infotafeln oder ähnlichem bezogen werden können.

Dies ist nicht zulässig und vor allem sollen ständige Dienstplanveränderungen nicht zur Selbstverständlichkeit werden.

Private Termine müssen nicht im Dienstplan oder anderswo angeführt werden!
Wenn Kolleg*innen krank werden oder Pflegefreistellung brauchen, genauso wie bei Festen oder abendlichen Teamsitzungen, die verpflichtend stattfinden und daher die Anwesenheit über die Normalarbeitszeit hinaus erfordern, liegen laut Gesetz Überstunden vor.
Ausnahme sind Teilzeitbeschäftigte die sich diese Mehrstunden so rasch als
möglich zurücktauschen sollen.



Bei Problemen wenden Sie sich an die Personalvertretung!!!

Leitfaden Dienstabwesenheiten zur Erledigung dringender persönlicher Angelegenheiten, die nicht von der Regelung für Sonderurlaube betroffen sind.

Die Angaben in der Tabelle bilden die Entscheidungsgrundlage bei erforderlichen Dienstabwesen-
heiten. Wenn dringende persönliche Angelegenheiten in die Dienstzeit fallen, können in der
Tabelle angeführte Angelegenheiten innerhalb der Dienstzeit erledigt werden. Ziel ist, eine
transparente Regelung zur Erledigung dringender persönlicher Angelegenheiten zu schaffen, die
sowohl die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Dienstbetriebes sowie die Bedürfnisse der
Mitarbeiter*innen berücksichtigt.

Eine Abweichung von den gegenständlichen Regelungen ist grundsätzlich möglich. Der Individual-
fall liegt im Ermessensspielraum und in der Verantwortung der Führungskraft.
Ansprechpartner*innen bei Unsicherheiten und Individualfragen sind die direkten Führungskräfte.

Alle Abwesenheiten werden zeitgerecht mit der Führungskraft zur Planung der Dienstzeit
besprochen und dokumentiert.

Die Fahrzeiten sind im erforderlichen Ausmaß inkludiert.

Eine entsprechende Zeitbestätigung ist vorzulegen.

Beispiele für untertägige planbare Abwesenheiten, die in die Dienstzeit fallen und in dieser
erledigt werden können, sofern die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Dienstbetriebes
gewährleistet ist:

Beispiel 1:

Dienst laut Dienstplan
Angekündigte Hauptkehrung

Dienstzeit muss eingebracht werden bzw.
Zeitrücknahme konsumiert werden:

06:00 13:00 Uhr
07:00 09:00 Uhr (fällt in die Dienstzeit)


06:00 07:00 Uhr

Dienstantritt erfolgt unmittelbar nach der Hauptkehrung

Beispiel 2:

Dienst laut Dienstplan
Angekündigte Hauptkehrung

Hauptkehrung fällt in die Freizeit (kein
Anspruch auf Mehrdienstleistung!):

07:00 14:00 Uhr
13:00 15:00 Uhr (fällt bis 14 Uhr in die Dienstzeit)



14:00 15:00 Uhr

Version230612

Stadt Wien – Kindergärten – FB Personalmanagement, Referat Personalverwaltung – Nr. 0441e

Die*Der Mitarbeiter*in die ein zumindest sechsjähriges Dienstverhältnis zur Stadt Wien aufweist, kann auf Antrag innerhalb einer Rahmenzeit von fünf Jahren ein Jahr vom Dienst freigestellt werden (Freijahr), wenn keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen.

Der*dem Mitarbeiter*in darf das Freijahr insgesamt höchstens dreimal gewährt werden. Freijahre, die in einem unmittelbar vorangegangenen Dienstverhältnis als Vertragsbediensteter der Gemeinde Wien verbraucht worden sind, sind anzurechnen.
Das Freijahr darf frühestens nach zwei Jahren der Rahmenzeit und muss mit einem Monatsersten, beginnen.

Der Antrag, in dem auch der gewünschte Beginn des Freijahres anzugeben ist, ist spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Rahmenzeit zu stellen. Zu Beginn der Rahmenzeit muss Vollbeschäftigung bestehen.

Während der Rahmenzeit sind Karenzurlaube oder Teilzeitbeschäftigungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht, unzulässig. Ausgenommen sind Karenzurlaube, die allein oder für den Fall einer oder mehrerer Verlängerungen eine Gesamtdauer von neun Monaten nicht überschreiten.

Die*Der Mitarbeiter*in darf während des Freijahres keine Erwerbstätigkeit ausüben. Dies gilt nicht für

  1. kurzzeitige Dienstleistungen, um den Verlust einer zur Ausübung des Dienstes erforderlichen Berechtigung zu vermeiden.
  2. Praxiszeiten im Rahmen einer Weiterbildung und
  3. eine Nebenbeschäftigung, in der Art und in dem Umfang, wie sie zulässigerweise unmittelbar vor Beginn des Freijahres ausgeübt worden ist.

Die Rahmenzeit (einschließlich des Freijahres) endet vorzeitig durch

  1. ein Beschäftigungsverbot gemäß § 3 des Mutterschutzgesetzes1979,
  2. eine (Eltern-)Karenz oder eine Teilzeitbeschäftigung gemäß § 28 in der Dauer von jeweils mehr als neun Monaten, und
  3. die Versetzung in den Ruhestand oder die Auflösung des Dienstverhältnisses.

Der Magistrat kann auf Antrag der*des Beamt*in nach Maßgabe des Dienstbetriebes und bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger Gründe die vorzeitige Beendigung der Rahmenzeit (einschließlich des Freijahres) verfügen.

Fallen in ein Urlaubsjahr Zeiten eines Freijahres, vermindert sich das Ausmaß des Erholungsurlaubes in dem Verhältnis, das der Dauer des Freijahres zum Urlaubsjahr entspricht.

Die*Der Mitarbeiter*in, die ein zumindest sechsjähriges Dienstverhältnis zur Stadt Wien aufweist, kann auf Antrag innerhalb einer Rahmenzeit von zwölf Monaten, drei Monate vom Dienst freigestellt werden (Freiquartal), wenn keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen.

Das Freiquartal darf frühestens nach sechs Monaten der Rahmenzeit und muss mit einem Monatsersten beginnen.
Der Antrag muss spätestens sechs Monate vor dem gewünschten Beginn der Rahmenzeit gestellt werden.
Der*dem Mitarbeiter*n, der*dem ein Freiquartal gewährt worden ist, gebühren während der Rahmenzeit (einschließlich des Freiquartals) 75% des Monatsbezuges(auch Sonderzahlungen).

Fallen in ein Urlaubsjahr Zeiten eines Freiquartals, vermindert sich das Ausmaß des Erholungsurlaubes in dem Verhältnis, das der Dauer des Freiquartals zum Urlaubsjahr entspricht.

Anmerkung:                                                                   

Ein Freiquartal kann aufgrund der aktuellen Personalsituation derzeit für pädagogisches Personal aus dienstlichen Interessen nur durch die Abteilungsleitung gewährt werden – es gibt keinen Rechtsanspruch.

Die Kündigungsfrist beträgt für beide Vertragsteile (Dienstgeber und Bedienstete) nach einer bei Ausspruch der Kündigung erreichten Dienstzeit von

  • weniger als 6 Monaten: 1 Woche
  • 6 Monaten: 2 Wochen
  • 1 Jahr: 1 Monat
  • 2 Jahren: 2 Monate
  • 5 Jahren: 3 Monate
  • 10 Jahren: 4 Monate
  • 15 Jahren: 5 Monate

Die Kündigungsfrist hat, wenn sie nach Wochen bemessen ist, mit dem Ablauf eines Samstags, wenn sie nach Monaten bemessen ist, mit dem Ablauf eines Kalendermonats zu enden.

Während der Kündigungsfrist sind der beziehungsweise dem Vertragsbediensteten auf ihr beziehungsweise sein Verlangen wöchentlich acht Stunden, im Fall einer Teilzeitbeschäftigung nur der dem Beschäftigungsausmaß entsprechende Stundenanteil, zum Aufsuchen eines neuen Dienstpostens freizugeben.

Zu beachten

Für die Bemessung der Dauer der Kündigungsfrist sind Zeiten, die in früheren Dienstverhältnissen zur Gemeinde Wien zurückgelegt wurden und die die beziehungsweise der Vertragsbedienstete anlässlich der Aufnahme in das bestehende Dienstverhältnis bekannt gegeben hat, auf die Dienstzeit anzurechnen.
Gemeint sind Dienstverhältnisse bzw. Ausbildungsverhältnisse die unmittelbar an die tatsächliche Aufnahme in den Dienst der Stadt Wien erfolgt sind (z.B. Saisonbedienstete, Lehrverhältnisse, Ausbildung Bafep ab dem 3. Semester).

Ausfertigung der Arbeitsbescheinigung für das AMS bei Dienstende

Wenn Vertragsbedienstete bei Dienstende ihren Jahresurlaubsanspruch zur Gänze verbraucht haben, wird die Arbeitsbescheinigung nach Anforderung durch die ehemalige Bedienstete beziehungsweise den ehemaligen Bediensteten sofort ausgestellt.

Sollte jedoch noch ein Resturlaub bestehen, kann die Arbeitsbescheinigung erst nach Bekanntgabe der unverbrauchten Urlaubstage durch die Dienststelle und Bestätigung durch das Personalservice (MA 2) ausgefolgt werden.

Beamtinnen und Beamte des Dienst- oder Ruhestandes können ihren Austritt aus dem Dienstverhältnis schriftlich erklären. Sie müssen dabei keine Frist einhalten. Der Austritt wird mit Ablauf des Tages wirksam, den die Beamtin beziehungsweise der Beamte bestimmt, frühestens jedoch mit Ablauf des Tages, an dem die Austrittserklärung beim Magistrat einlangt.
Hat die Beamtin oder der Beamte keinen oder einen früheren Zeitpunkt bestimmt, wird der Austritt mit Ablauf des Tages wirksam, an dem die Austrittserklärung beim Magistrat einlangt.
Bei Austritt aus einem Beamtendienstverhältnis (öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis) gibt es keine Möglichkeit, für einen unverbrauchten Erholungsurlaub eine Entschädigung beziehungsweise Abfindung zu zuerkennen.

Vertragsbedienstete, für welche das Mitarbeiter*innenvorsorgegesetz nicht gilt (Beginn des Dienstverhältnisses vor dem 1.1.2005), gebührt bei der Auflösung des Dienstverhältnisses eine Abfertigung, wenn dieses mindestens drei Jahre gedauert hat, die Gemeinde Wien die Kündigung ausspricht und den Vertragsbediensteten kein Verschulden an der Kündigung trifft, wenn sie selbst aus einem wichtigen Grund vorzeitig austreten, sowie bei einvernehmlicher Auflösung, wenn gleichzeitig eine Vereinbarung über die Abfertigung getroffen wurde.

Die Abfertigung gebührt auch, wenn Vertragsbedienstete selbst kündigen, weil der Anspruch auf die Alterspension oder die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer nach den geltenden sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen erlangt ist.

Die Abfertigung beträgt nach einer Dienstzeit von

3   Jahren          das Zweifache,
5   Jahren          das Dreifache,
10 Jahren          das Vierfache,
15 Jahren          das Sechsfache,
20 Jahren          das Neunfache,
25 Jahren          das Zwölffache

des dem Vertragsbediensteten für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührenden Monatsbezuges (§ 3 Abs. 2 der Besoldungsordnung 1994).

(betrifft Beamt*innen und Vertragsbedienstete)

Die Remuneration aus Anlass des Dienstjubiläums beträgt:

  • Bei einer Dienstzeit von 25 Jahren 2 Monatsbezüge
  • Bei einer Dienstzeit von 40 Jahren 4 Monatsbezüge
  • Bei einer Dienstzeit von 50 Jahren 6 Monatsbezüge

Als Grundlage für die Berechnung des Jubiläumsgeldes wird jener Monatsbezug herangezogen, der für den Monat gebührt, in den das Dienstjubiläum fällt.

Die Remuneration nach 40 Dienstjahren gebührt schon nach 35 Dienstjahren, wenn die*der Bedienstete aus dem Dienststand ausscheidet und zu diesem Zeitpunkt das 738 Lebensmonat vollendet hat.

Treuegeld

Eine Treueentschädigung erhält die*der Beamt*in der Stadt Wien, welche*r durch Ruhestandsversetzung aus dem Dienststand ausscheidet. Scheidet die*der Beamt*in durch Tod aus, so sind die Hinterbliebenen anspruchsberechtigt.

Sie beträgt bei einer Dienstzeit von mindestens

25 Jahren          1     Monatsbezug

35 Jahren          2     Monatsbezüge

40 Jahren          2,5 Monatsbezüge

50 Jahren          3     Monatsbezüge

Dienstzeiten, die für das Dienstjubiläum maßgebend sind, gelten auch für die Treueentschädigung.

Für Vertragsbedienstete deren Dienstverhältnis mit 1.1.2005 begründet wurde, ist mit einigen Ausnahmen das Mitarbeitervorsorgegesetz in Anwendung zu bringen.

Im Gegensatz zum bisherigen Abfertigungsrecht, gebührt eine Abfertigung bei jeder Beendigung des Dienstverhältnisses. Dies bedeutet, dass die Gemeinde Wien ab Beginn des Dienstverhältnisses einen laufenden Betrag in der Höhe von 1,53% vom jeweils gebührenden Entgelt (inkl. Nebengebühren, Sonderzahlungen, Urlaubsentschädigung, Urlaubsabgeltungen, etc. ) zu überweisen hat. Selbst für Zeiträume in denen kein Entgelt zur Auszahlung gelangt, wie Präsenz- oder Ausbildungsdienst, Bezug von Wochen- oder Krankengeld, hat die Beitragsleistung durch die Stadt Wien zu erfolgen.

Ein Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung besteht, sofern mindestens drei Einzahlungsjahre seit der ersten Beitragszahlung an eine Mitarbeiter*innenvorsorgekasse oder der letztmaligen Auszahlung vorliegen. Kein Anspruch auf Auszahlung besteht z.B. bei Kündigung durch die Bedienstete oder den Bediensteten, Entlassung, gerichtliche Verurteilung. Bei der Berechnung der Einzahlungsjahre sind alle Beitragszeiträume – einschließlich jener für entgeltfreie Zeiträume – bei sämtlichen Arbeitsgebern zu berücksichtigen.

Im Zusammenhang mit dieser Thematik sind grundsätzlich mehrere Möglichkeiten vorgesehen (auszugsweise):

  • Die Auszahlung der Abfertigung als Kapitalbetrag verlangen
  • Den gesamten Abfertigungsbetrag bis zu einem neuen Arbeits-(Dienst)verhältnis weiterhin in der Mitarbeiter*innenvorsorgekasse zu veranlagen,
  • Den Übertrag des gesamten Abfertigungsbetrages in die Mitarbeiter*innenvorsorgekasse des neuen Dienst-bzw. Arbeitsgebers verlangen
  • Die Übertragung an ein Versicherungsunternehmen als Einmalprämie für eine nachweislich abgeschlossen Pensionszusatzversicherung verlangen, bzw. an eine Pensionskasse, bei welcher die oder der ehemalige Bedienstete bereits Berechtigte oder Berechtigter ist, etc.
  • Die Verfügungsmöglichkeit über die Abfertigung besteht jedenfalls bei Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund von Pensionierung.

Ansprechpartner*in für Vertragsbedienstete in sämtlichen Pensionsangelegenheiten ist die Pensionsversicherungsanstalt (PVA).

Pensionsversicherungsanstalt (PVA) (extern)
Telefon: 05 03 03 oder aus dem Ausland: (+43) 50 303
E-Mail: pva@pva.sozvers.at

Ort: PVA – Landesstelle Wien, 2., Friedrich-Hillegeist-Straße 1

Margit Pollak
Modecenterstraße 14
Block C, 5. Stock,
1030 Wien
Tel: 01/ 4000/83744
e-mail: margit.pollak@wien.gv.at

Julia Fichtl
Modecenterstraße 12
Block C, 5. Stock
1030 Wien
Tel: 01/ 4000/83739
e-mail: julia.fichtl@wien.gv.at

Wenn die Beamtin/der Beamte aus dem Dienst ausscheidet und wegen Dienstverhinderung durch Krankheit oder Unfall den Erholungsurlaub nicht antreten kann, gebührt Ihr*Ihm eine Urlaubsersatzleistung. In die Bemessungsgrundlage der Urlausersatzleistung werden neben dem Monatsbezug die anteilige Sonderzahlung sowie die anrechenbaren ruhegenussfähigen Nebengebühren mit einbezogen.

Wenn nach dem Ausscheiden aus dem Dienststand Anspruch auf Ruhebezug besteht und eine Urlaubsersatzleistung von mehr als 173 Stunden besteht, wird diese auf die ersten zwei oder wenn sie für mehr als 346 Urlaubsstunden gebührt, auf die ersten drei Monate des Ruhestandes aufgeteilt. In jedem Monat gebührt dabei höchstens der Teil der Urlaubsersatzleistung von 173 Stunden. D.h. wenn Anspruch von Urlaubsersatzleistung besteht, gebührt der Ruhebezug nur für den übersteigenden Teil. Somit kann sich die Auszahlung des Ruhebezuges verschieben.

Es gilt für Beamt*innen sowie für Vertragsbedienstete bei Anfall des Ruhe- bzw. Pensionsbezuges folgende Abstufung ab dem erstfolgenden Kalenderjahr:
Jänner 100%, Februar 90%, März 80%, April 70%, Mai 60%, Juni 50%, Juli 40%, August 30%, September 20%, Oktober 10%
Gebührt der Ruhe- bzw. Pensionsbezug erstmals im November oder Dezember, kommt es im erstfolgenden Jahr zu keiner Erhöhung. Mit Stichtag 1.1. gebührt dann immer die volle Pensionserhöhung.

Diese abgestufte Aliquotierung wird nun für die Jahre 2024 und 2025, sowohl für Vertragsbedienstet, als auch für Beamt*innen ausgesetzt. Das bedeutet, dass es unerheblich ist in welchen Monat sie 2023 und 2024 die Pension oder den Ruhestand antreten. Sie bekommen immer 100% der Pensionserhöhung für das folgende Kalenderjahr.

Anspruch

Unter der Voraussetzung, dass

  • auch der andere Elternteil von seinem Anspruch auf (Eltern)-Karenz Gebrauch macht und
  • die von den Eltern in Anspruch genommenen (Eltern)-Karenzen jeweils unmittelbar aneinander anschließen,

kann die Eltern-Karenz (siehe Informationsblatt Eltern-Karenz) bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Geburt des Kindes in zwei Teilen in der Dauer von je mindestens zwei Monaten in Anspruch genommen werden.

Für die Antragstellung verwenden sie die Drucksorte

  • 0427 für Beamt*innen und für Vertragsbedienstete
  • 0427a, 0427b, 0427c Erläuterungen für Beamt*innen und Vertragsbedienstete

Für die Antragstellung – zweiter Teil verwenden Sie bitte die Drucksorten wie oben angeführt.

Bezüglich der Antragsbestimmungen gelten sinngemäß die Regelungen für die Eltern-Karenz. Der zweite Teil der Elternkarenz ist spätestens drei Monate vor Ende der Eltern-Karenz des anderen Elternteiles zu beantragen.

Aus Anlass des erstmaligen Wechsels der Betreuungsperson kann die*der Beamt*in mit dem anderen Elternteil gleichzeitig Eltern-Karenz in der Dauer von einem Monat in Anspruch nehmen. In diesem Fall endet der Anspruch auf Eltern-Karenz spätestens mit Ablauf des 23. Lebensmonates des Kindes beziehungsweise einen Monat vor den für die aufgeschobene Eltern-Karenz genannten Zeitpunkten.

Anspruch

Drei Monate der Eltern-Karenz können aufgeschoben und bis zum Ablauf des siebenten Lebensjahres oder späteren Schuleintritt des Kindes entweder in einem oder in Blöcken von ganzen Monaten verbraucht werden, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist.

Aufgeschobene Eltern-Karenz kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Eltern-Karenz (“Basis-Eltern-Karenz”) spätestens mit Ablauf des 21. Lebensmonates des Kindes, wenn auch der andere Elternteil aufgeschobene (Eltern-)Karenz in Anspruch nimmt, spätestens mit Ablauf des 18.Lebensmonates des Kindes geendet hat. Auf die Kürzungsbestimmung bei gleichzeitiger Konsumation einer Eltern-Karenz aus Anlass des erstmaligen Wechsels der Betreuungsperson (siehe Geteilte Eltern-Karenz) ist Bedacht zu nehmen.

Dem männlichen Beamten gebührt aufgeschobene Eltern-Karenz nicht für jenen Zeitraum, für den die Mutter aufgeschobene Eltern-Karenz in Anspruch nimmt.

Aufgeschobene Eltern-Karenz kann nur in Anspruch genommen werden, wenn nicht der andere Elternteil einen (Eltern-)Karenzurlaub in Anspruch nimmt.

Absichtserklärung

Die Absicht, aufgeschobene (Eltern-)Karenz in Anspruch zu nehmen, ist innerhalb der für die Eltern-Karenz geltenden Fristen (siehe Leitfaden zur Eltern-Karenz) schriftlich bekannt zu geben. Für die Absichtserklärung verwenden Sie bitte die folgende Drucksorte

0427 für Beamtinnen und Beamten für Vertragsbedienstete

Diese Antragsformulare liegen in Ihrer Personalstelle oder bei Ihrem Personalverantwortlichen auf.

Beginn

Der Beginn der aufgeschobenen Eltern-Karenz ist spätestens drei Monate vor dem gewünschten Zeitpunkt schriftlich bekannt zu geben.

Für die Antragstellung verwenden Sie bitte die Drucksorten

  • 0427 für Beamtinnen und Beamte für Vertragsbedienstete
  • Diese Antragsformulare liegen in Ihrer Personalstelle oder bei Ihrem Personalverantwortlichen auf.

Sonstiges

Die Geburt eines weiteren Kindes hindert nicht den Verbrauch einer bereits angezeigten aufgeschobenen Eltern-Karenz.

Anspruch

Ist der andere Eltern-, Adoptiveltern- oder Pflegeelternteil durch einen wichtigen Grund voraussichtlich länger als eine Woche verhindert, das Kind zu betreuen, so gebührt der beziehungsweise dem Bediensteten unabhängig von den sonstigen Voraussetzungen für einer Eltern-Karenz auf Antrag eine Eltern-Karenz bis zum Ende der Verhinderung, längstens jedoch bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Geburt des Kindes.

Dasselbe gilt bei Verhinderung des anderen Eltern-, Adoptiveltern- oder Pflegeelternteiles, der zulässigerweise nach Ablauf des zweiten Lebensjahres des Kindes (gilt für Adoptiveltern oder Pflegeeltern sowie aufgeschobene Eltern-Karenz) Eltern-Karenz in Anspruch nimmt.

Ein wichtiger Grund liegt nur vor bei

  • Tod,
  • Aufenthalt in einer Kranken- oder Kuranstalt,
  • Verbüßung einer Freiheitsstrafe oder bei einer anderen, auf
  • behördlicher Anordnung beruhenden Anhaltung und
  • schwerer Erkrankung.

Beginn, Dauer

Die beziehungsweise der Bedienstete hat im Antrag den Beginn und die voraussichtliche Dauer der Eltern-Karenz anzugeben und den wichtigen Grund zu bescheinigen.

Sonstiges

Durch die Eltern-Karenz bei Verhinderung des anderen Elternteiles wird der Lauf der Dienstzeit (zum Beispiel für die Vorrückung) nicht gehemmt.

Pflegekarenz

Eine Karenz dauert mindestens 1 Monat, höchstens 3 Monate und ist für jeden zu betreuenden Angehörigen grundsätzlich nur einmal zulässig. Bei einer Erhöhung des Pflegebedarfes um zumindest eine Pflegegeldstufe ist jedoch einmalig eine neuerliche Gewährung einer Pflegekarenz auf Antrag zulässig.

Voraussetzungen:

Die Pflege von nahen Angehörigen im Sinn §61 Abs. 5 /§37Abs. 5 mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 unter gänzlicher Beanspruchung seiner Arbeitskraft in häuslicher Umgebung oder eines demenziell erkrankten oder minderjährigen nahen Angehörigen im Sinn des § 61 Abs. 5 mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 1.

Anträge sind schriftlich zu stellen und haben folgende Angaben zu enthalten:

  1. Beginn und Dauer der Karenz,
  2. Die anspruchsbegründenden Umstände
  3. die Angehörigeneigenschaft

Die Voraussetzungen nach Z 2 und 3 sind glaubhaft zu machen.

Personen die die obengenannten Voraussetzungen für eine Pflegekarenz erfüllen, können beim zuständigen Bundessozialamt für die Dauer der Karenz ein Pflegekarenzgeld beantragen.

Um eine Diskriminierung von gleichgestellten Paaren zu vermeiden, wurde der Papamonat in einen Babymonat umgewandelt. Dies ermöglicht nun, auch Personen, die in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, die Inanspruchnahme einer Frühkarenz. Auch Personen, die ein bis zu 7 Jahre altes Kind in Pflege nehmen oder adoptieren, stehen diese Möglichkeiten zukünftig offen. Die Dauer der Frühkarenz beträgt mindestens eine Woche bis höchstens 31 Tage.

Die Auszahlung der Kinderzulage nach Vollendung des 18. Lebensjahres ist möglich. Grundlage dafür ist der Familienbeihilfenbescheid beziehungsweise die Mitteilung (Kopie) vom Finanzamt. Die Auszahlung erfolgt für den Zeitraum, für den vom Finanzamt die Familienbeihilfe anerkannt wurde.

Siehe § 4 der Besoldungsordnung 1994 – BO 1994: 1-MB-PDF

Kinderzulage unter 21 Euro pro Kind

Die Kinderzulage ist ein Bezugsbestandteil und wird nach Höhe der Wochenstundenverpflichtung ausbezahlt. Nur bei Vollbeschäftigung wird eine Kinderzulage in der Höhe von 21 Euro pro Kind ausbezahlt.

(beide Elternteile bei einem öffentlichen Dienstgeber beschäftigt)

Für die Zuerkennung beziehungsweise Weitergewährung einer Kinderzulage nach einer Ehescheidung werden vorerst Scheidungsurteil, Vergleich oder Beschluss der betroffenen Dienstnehmer und Meldezettel des Kindes oder der Kinder benötigt.

Gesetzlich hat der Elternteil Anspruch auf die Kinderzulage, dem laut Gerichtsbeschluss oder Vergleich die Obsorge (Haushaltszugehörigkeit) des Kindes oder der Kinder zugesprochen wird. Deswegen ist eine etwaige Alimentationspflicht des anderen Elternteiles für das Kind beziehungsweise die Kinder auf die Zuerkennung einer Kinderzulage nicht relevant.

Im Steuerreformgesetz 2005 wurde durch eine Änderung des § 33 Abs. 4 Z 1 und Z 2 EStG 1988 für Alleinverdiener*innen und Alleinerzieher*innen mit Kindern (§ 106 Abs. 1 EStG) ab 2004 ein neuer Kinderzuschlag geschaffen, der den Absetzbetrag erhöht.

Dieser Zuschlag beträgt

  • für das zweite Kind: 202Euro
  • für das dritte und jedes weitere Kind: 255Euro

Es stehen somit jährlich folgende Absetzbeträge zu:

  • bei einem Kind: 572Euro
  • bei zwei Kindern: 774Euro
  • ab drei Kindern: 1029Euro

Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag nochmals um 255Euro.

Siehe Dienstvorschrift – Medizinische Maßnahmen muss im Kindergarten aufliegen

Aufgrund der Änderung bei den meldepflichtigen Krankheiten übermitteln wir Ihnen die überarbeiteten Austauschseiten zur betreffenden Dienstvorschrift. Bitte tauschen Sie die betreffenden Blätter mit den Austauschseiten in der Beilage 1 aus.

MA 10  – LeiterInneninformation 11.04.13

Sie finden die Letztversion der Dienstvorschrift von nun an auch auf unserem Fileservice unter:

L:\Public\Dezernat_2\Medizinische_Masznahmen

Ansprechperson für inhaltliche Fragen: Regionale Betriebsleitung.

Siehe Dienstvorschrift – Medizinische Maßnahmen muss im Kindergarten aufliegen

Die*der Mitarbeiter*in darf keine Nebenbeschäftigung ausüben, die sie*ihn an der genauen Erfüllung der dienstlichen Aufgaben behindert, die Vermutung einer Befangenheit hervorruft oder die Achtung und das Vertrauen, die ihrer*seiner Stellung als Bedienstete*r der Stadt Wien entgegengebracht werden, untergraben könnte.

Jede erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung ist dem Magistrat unverzüglich zu melden. Hierbei hat die*der Mitarbeiter*in insbesondere die Art und den Umfang der Nebenbeschäftigung und den hierfür erforderlichen Zeitaufwand bekannt zu geben.

Die Meldung der Nebenbeschäftigung muss vor dem tatsächlichen Beginn der Ausübung erfolgen.

Eine während der Arbeitszeit ausgeübte Nebenbeschäftigung ist jedenfalls verboten.

Eine außerhalb der Arbeitszeit ausgeübte Nebenbeschäftigung könnte unter das Verbot fallen, da die Freizeit der*des Mitarbeiter*in vordringlich zu Erholungszwecken und der Einhaltung der Arbeitsfähigkeit dient.

Kommt die*der Mitarbeiter*in der Aufforderung, die Nebenbeschäftigung aufzugeben nicht nach, kann dies dienstrechtliche Folgen haben.

Sollte es sich um eine selbstständige Beschäftigung handeln, so ist der schriftlichen Meldung, der Gewerbeschein in Kopie beizulegen.

Alle Bedienstete

Ausstellung eines Dienstausweises


1) Mail an FB Personalmanagement um Ausstellung eines Dienstausweises
2) Antragsformular wird durch den FB Personalmanagement per Mail an Standort übermittelt
3) Antragsteller*in schickt unterschriebenes Antragsformular inkl. Foto per Dienstpost an FB Personalmanagement
4) Elektronische Weiterleitung an die Stadt Wien – Personalservice durch den FB Personalmanagement
5) Zusendung des Dienstausweises, ausgestellt von der Stadt Wien – Personalservice, erfolgt nachweislich durch den FB Personalmanagement
6) Nachweisliche Übernahme durch die*den Mitarbeiter*in und Zusendung des unterschriebenen Zustellscheins an den FB Personalmanagement

Änderung der Daten
Treten Umstände ein, die eine Änderung der auf dem Dienstausweis enthaltenen Daten
erforderlich machen, so ist der alte Dienstausweis dem FB Personalmanagement zurückzugeben
und es kann ein neuer beantragt werden.
Verlust oder Diebstahl
Der Verlust oder Diebstahl des Dienstausweises ist unverzüglich dem FB Personalmanagement zu
melden.

Erläuterungen 

  • Anträge für die Ausstellung eines Dienstausweises sind immer über den FB Personalmanagement zu stellen.
  • Erfolgt die Ausstellung des Dienstausweises nicht aus dienstlichen Gründen, sind die Kosten der Bundesabgabe von der*dem Mitarbeiter*in selbst zu tragen, diese werden vom Gehalt einbehalten.
  • Alle Dienstausweise, die seit Dezember 1998 ausgestellt wurden, sind auf die Dauer von 10 Jahren befristet.
  • Der Dienstausweis verliert mit dem Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses seine Gültigkeit. Somit besteht bei Beendigung des Dienstverhältnisses sowie bei Übertritt oder Versetzung in den Ruhestand einer*s Beamt*in die Verpflichtung, den Dienstausweis der Stadt Wien- Personalservice zurückzugeben.

Es dürfen weder Lebensmittel noch Essen, der Stadt Wien- Kindergärten, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern privat mitgenommen werden.

Ausnahme: Von den Kolleg*innen bezahlte und dadurch rechtlich zustehende Portionen des eigenen Personalessens.

Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben können von der Dienstgeberin dienstrechtliche Konsequenzen eingeleitet werden wie z.B. Niederschriften, Kündigungen oder Entlassung.

Bitte machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch sich bei einer Niederschrift eine*n Personalvertreter*in ihres Vertrauens mitzunehmen. Wer diese Person ist, bestimmen Sie selbst.

Mündliche Anbringen sind erforderlichenfalls in Form einer Niederschrift festzuhalten. Niederschriften sind öffentliche Beurkundungen eines mündlichen Anbringens oder einer Verhandlung, deren Inhalte wegen ihrer rechtlichen Bedeutung schriftlich festzuhalten sind. Eine Niederschrift hat zu enthalten:

  • Bezeichnung der Behörde,
  • Ort, Zeit und Gegenstand der Amtshandlung,
  • Namen
  • Leitung der Amtshandlung (vernehmende Beamtin / vernehmender Beamter, Verhandlungsleitung,…)
  • der sonst mitwirkenden amtlichen Organe,
  • der anwesenden Beteiligten (Parteien) und ihrer Vertreter*in  sowie
  • etwa vernommenen Zeuginnen bzw. Zeugen und Sachverständige,
    • gesamten Inhalt des mündlichen Vorbringens aller Mitwirkenden
    • die eigenhändige Unterschrift der Leitung der Amtshandlung sowie aller sonstigen an der Verhandlung teilnehmenden Personen (Verhandlungsteilnehmer*innen);
  • In dem einmal Niedergeschriebenen darf nichts Wesentliches ausgelöscht, zugesetzt oder verändert werden.

Nach beendeter Aufnahme der Niederschrift ist diese den Verhandlungsteilnehmenden zur Durchsicht vorzulegen oder vorzulesen.

Querverweis zu den Grundsätzen der Zusammenarbeit mit Eltern als BildungspartnerInnen 

Die Grundsätze der Zusammenarbeit mit Eltern als BildungspartnerInnen finden Sie im Kapitel 3.1.2 des Infohandbuches FB Betrieb:

P:\public_Betrieb\03_BildungspartnerInnenschaft\3_1_mit_Obsorgeberechtigten\3_1_2_Grundsaetze_Eltern _als_BildungspartnerInnen.pdf

Honorar für Vortragende  

Das Honorar für Vortragsleistungen bei Elternabenden bzw. Elternaktivitäten wird mit der Kennzahl 7955 über das Sammelformular abgerechnet. Bei Elternabenden zu Frühen sprachliche Förderung wird am Sammelformular zusätzlich zur Kennzahl „FF 1+1“ vermerkt.

Abgeltung von Mehrdienstleistungen (MDL) bzw. Diensttausch 

Personen ohne verrechnete Vortragstätigkeit können ihre Anwesenheit bei Elternaben- den/Elternaktivitäten durch Mehrdienstleistungen gemäß den üblichen Bestimmungen abgelten  oder Dienst tauschen.

Eintrag in die Liste der stattgefundenen Elternaktivitäten 

Informationen über durchgeführte Elternabende bzw. Elternaktivitäten werden in die Liste „Zusammenarbeit mit BildungspartnerInnen“ in den jeweiligen Bezirksvernetzungsordner eingetragen.

Auszug aus dem Wiener Kindergartengesetz (WKGG) – Gesetzlicher Auftrag 

  • 4. (1) Innerhalb eines Arbeitsjahres, das sich vom ersten Montag im September bis zu Beginn des nächs-
    ten Arbeitsjahres erstreckt, ist mindestens eine gemeinsame Beratung zwischen den Fachkräften des Kin-
    dergartens und den Erziehungsberechtigten der Kinder durchzuführen (Elternabend).

(2) Wenn die Erziehungsberechtigten von mindestens einem Viertel der Kinder des Kindergartens dies 
schriftlich verlangen, ist von der Leitung des Kindergartens für einen Zeitpunkt innerhalb der nächsten drei 
Wochen ein Elternabend einzuberufen. 

(3) Die Erziehungsberechtigten können bei der Leitung, bei den Fachkräften und bei der Trägerin oder beim 
Träger des Kindergartens Vorschläge, Wünsche und Beschwerden anbringen. Werden diese nicht bei der 
Leitung eingebracht, so ist diese unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Die Leitung hat das Vorbringen 
zu prüfen und die Erziehungsberechtigten über das Ergebnis zu informieren. 

(4) Über die Bestimmungen des § 4 sind die Erziehungsberechtigten von der Trägerin oder vom Träger des  Kindergartens in geeigneter Form zu informieren.   
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000263 

Siehe – aktuellen Nebengebührenkatalog der Stadt Wien, siehe Seite 68 Kapitel 21

Als Wandertag gelten Ausflüge mit einer dem Ziel der Wanderung angemessenen Gehleistung auch innerhalb von Wien, wenn dabei Verkehrsmittel lediglich zur leichteren Erreichung des Ausgangspunktes oder für die Rückfahrt vom Ziel  der Wanderung benützt werden.

  • Pro Gruppe und Arbeitsjahr können zwei Wandertage bzw. Exkursionen (im Regelfall maximal zwei Mitarbeiter*innen) abgerechnet werden.

Ausnahmen: Bei Integrationsgruppen, HP-Gruppen bzw. Kleinkindergruppen, Einzelintegration und ab dem vierten Kind mit besonderem Förderbedarf (sog. Integrativ geführten Gruppen) können bis zu vier Mitarbeiter*innen den Wandertag verrechnen. Für Ausnahmeregelungen bei sonstigen schwierigen Konstellationen bitte um vorherige Absprache mit der Regionalen Betriebsleitung.

  • Die Höhe der Tagesgebühr ist gemäß § 44 Abschnitt X der Reisegebührenvorschrift der Stadt Wien abhängig von der Dauer des Wandertages: ganztägig: mind. 8 Stunden, halbtägig: mind. 4 Stunden).
  • Die rechtzeitige Einreichung für eine Entschädigung der teilnehmenden Begleitpersonen erfolgt gemäß der Übersicht des FB Personalmanagement Nr. 453a im Wege der Regionalen Betriebsleitung mit dem Formular Nr.0453 des FB Personalmanagement. Dabei müssen alle teilnehmenden Mitarbeiter*innen (auch jene, die einen Wandertag nicht verrechnen können) namentlich auf dem Formular angeführt werden, darüber hinaus ist die Angabe mindestens einer Ersatzperson erforderlich. Bei Teilnahme von mehr als 5 Personen pro Formularfeld wird ein weiteres Formular beigelegt.
  • Sollten an einem Standort keine Ersatzpersonen für einen Wandertag zur Verfügung stehen (da z.B. bereits alle verfügbaren Mitarbeiter*innen als Begleitpersonen eingeteilt sind), so wird im Bereich Ersatzpersonen die Angabe „nicht vorhanden“ eingetragen.
  • Mit einer Genehmigung wird für Anträge „mit Verrechnung“ auch ein Abrechnungsformular übermittelt.
  • Sollten am Ausflugstag Begleitpersonen ausfallen, so liegt es wie auch sonst in der Entscheidung der Leitung, ob das geplante Vorhaben mit weniger Begleitpersonen abgehalten werden kann, oder ob es verschoben/abgesagt wird.
  • Sollte sich spontan eine Änderung des geplanten Kalendertages eines/r genehmigten Wandertags/Exkursion ergeben, so wird dies im FB Personalmanagement (zuständige*r Referent*in) tagaktuell per E-Mail gemeldet: z.B. „Wandertag wurde abgesagt.“ oder „wurde verschoben auf den (Ersatzdatum)“.
  • Sollte das Ausflugsziel verändert werden und in Folge die „angemessene Gehleistung“ nicht mehr erbracht werden, kann trotz Genehmigung für das ursprüngliche Ziel keine Abrechnung erfolgen.
    (z. B. anstelle einer Wanderung wird ein Museum besucht).
  • Abrechnung: Nach Abhaltung des Wandertages/der Exkursion sind auf dem Abrechnungsformular nur jene Mitarbeiter*innen, jener Kalendertag, an dem der Wandertag/die Exkursion stattgefunden hat, angeführt. Es sind nur jene Begleitpersonen anzuführen, die am Ausflug letztendlich teilgenommen haben, dabei muss die Anzahl der teilgenommenen Kinderanzahl entsprechen.
  • Kurzfristige Änderungen der Begleitpersonen ohne vorherige Genehmigung sind aufgrund der Reisegebührenvorschriften leider nicht möglich.

Exkursionen 

  • Den Mitarbeiter*innen gebührt für Exkursionen innerhalb von Wien und für Aufenthalte in den Sommerkindergärten keine zusätzliche Vergütung (d.h. für gemein- same Freizeitgestaltung in Wien wie z.B. Spaziergänge, Ausflugsfahrten sowie  Besuche von Museen, Konzerten, Zoos, Bädern, Betrieben, Theater-, Film- und  Sportveranstaltungen).
  • Nur für Exkursionen außerhalb von Wien kann eine Verrechnung gemäß der Übersicht des FB Personalmanagement nach Antragstellung mittels Formular Nr.453  erfolgen. Die Höhe der Tagesgebühr ist gemäß § 44 Abschnitt X der Reisegebührenvorschrift der Stadt Wien abhängig von der Dauer der Exkursion: mind. 5 Stunden bzw. ab 8 Stunden.
  • Aus versicherungstechnischen Gründen müssen Exkursionen (= außerhalb Wiens) unter Angabe aller teilnehmenden Mitarbeiter*innen/Ersatzpersonen auch dann im  Vorfeld genehmigt werden, wenn diese nicht verrechnet werden können (z.B. bei  einer Dauer von unter 5 Stunden – Eintrag im Formularbereich „ohne Verrechnung“).
  • Die Abrechnung ist wie bei Wandertagen handzuhaben.

Fahrscheinabrechnung bei Wandertagen/Exkursionen

Der Pauschalbetrag für Fahrscheine darf nur für Dienstfahrten innerhalb der Zone 100 verwendet werden. Fahrten außerhalb der Zone 100 sind mit der Wandertags-  bzw. Dienstreiseabrechnung im Wege des FB Personalmanagement abzurechnen. Dies ist nur bei vorheriger entsprechender Antragstellung (für Wandertag und Dienstreise) und erfolgter Genehmigung möglich.

Bitte beachten Sie, dass pro Gruppe maximal zwei Wandertage/Exkursionen pro Betriebsjahr abgerechnet werden können. Dies bedeutet, dass Fahrscheine außerhalb  der Zone 100 ausschließlich im Zusammenhang mit Verrechnung von zwei Wander- tagen/Exkursionen pro Gruppe abgegolten werden können.

Siehe Nebengebührenkatalog der Stadt Wien, Anleitung im Intranet.

Die*der Assistent*in beginnt bei Dienstantritt im Gehaltsschema III, Verwendungsgruppe 4.

Nach einer Dienstzeit von 6 Jahren können sie in die Verwendungsgruppe 3 überstellt werden, nach weiteren 5 Dienstjahren in die Verwendungsgruppe 3P und nach weiteren 10 Dienstjahren in die Verwendungsgruppe 2.

Bei allen Überstellungen ist eine mindestens „sehr gute“ Dienstbeurteilung Voraussetzung.

Die Krankenstände sind aufgrund einer OGH-Entscheidung (Oberster Gerichtshof) nicht mehr maßgeblich.

Für Assistentinnen und Assistenten die nach 01.01.2018 ihren Dienst angetreten haben, gilt diese Regelung nicht mehr.

Einreihung NEU:

W2/2

W2/3

Biennalsprünge gibt es in den ersten drei Gehaltsstufen, danach steigt die Verweildauer in den Gehaltsstufen kontinuierlich auf bis zu 5 Jahren an. Eine höhere Gehaltsstufe bedeutet außerdem im neuen Besoldungssystem nicht automatisch ein höheres Einkommen.

Ein Mitarbeiter*innenorientierungsgespräch bietet die Möglichkeit, im direkten Austausch mit jeweils einer*einem einzigen Mitarbeiter*in, sämtliche Belange dienstlicher Berührungspunkte, in persönlicher, ungestörter Atmosphäre zu erörtern und gemeinsame Zielsetzungen zu formulieren.

Vorgangsweise:

  • Termin rechtzeitig bekannt geben
  • Durchführung nach Vorgaben, bzw. Einschulungsmodalitäten
  • Aufzeichnung wird von beiden unterschrieben und verschlossen verwahrt
  • Aufzeichnung wird bei Dienstortwechsel, neuem MOG oder Leiter*innenwechsel vernichtet
  • Personalstelle der Dienststelle erhält Mitteilung laut Vordruck

MOG-Mitarbeiter*innenorientierungsgespräch

Bitte verwenden Sie ausschließlich die Unterlagen, welche  sich im Public-Ordner befinden oder unter dem nachstehenden Link

http://www.intern.magwien.gv.at/mva/

unter dem Punkt „MOG – MitarbeiterInnenorientierungsgespräch“:

„Skriptum Nr. 308: MitarbeiterInnenorientierungsgespräch

(MOG)“, „Vorbereitungsunterlage für MitarbeiterInnen sowie Führungskräfte“ sowie die Vordrucke „Zusammenfassung und Förderbogen“. Sie finden auch ein E-Learning-Programm zum Thema MOG.

Achtung:

Wesentliche Ergebnisse werden schriftlich zusammengefasst und von beiden Gesprächspartner*innen unterzeichnet und im Tresor aufbewahrt.

Die vereinbarten Entwicklungsmaßnahmen werden ebenfalls schriftlich festgehalten und an die Personalstelle der Dienststelle weitergeleitet.

Unsere Berufshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzversicherung ergänzt dieses wertvolle Paket. Diese Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag schon inkludiert. Und wir arbeiten permanent an der Verbesserung unserer Serviceangebote.
Tja, Mitglieder haben es eben leichter.

Zwischen der younion die Daseinsgewerkschaft und der Wiener Städtischen Allgemeine Versicherung AG wurde ein Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen, der ab Diensteintritt allen Mitgliedern der younion nachstehenden Versicherungsschutz gewährt.

Versicherungsschutz wird geboten, wenn Sie in Ihrer Eigenschaft als Gemeindebedienstete*r von einem Dritten wegen eines erlittenen Personen- oder Sachschadens auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts als schadenersatzpflichtig in Anspruch genommen oder solche Schadenersatzansprüche von Ihnen gegen Dritte erhoben werden.

Neben der Erfüllung Ihrer Schadenersatzverpflichtungen übernimmt der Versicherer auch die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Abwehr der von einem Dritten erhobenen Ansprüche und die entsprechenden Kosten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Dritte sowie die Kosten Ihrer Verteidigung in einem Strafverfahren.

Die Höchsthaftungssumme für Personen- und Sachschäden beträgt je Versicherungsfall    EUR 220.000,–.

Für Verlust und Abhandenkommen in Verwahrung genommener Sachen beträgt die Versicherungssumme EUR 1.500,– pro Versicherungsfall, hiervon maximal EUR 750,– für Geld, Schmuck und Wertsachen.

Die Versicherungssumme für die Kosten der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen beträgt je Versicherungsfall EUR 40.000,–. Sind in einem Versicherungsfall von einem anderen Versicherer Leistungen zu erbringen, wird der Versicherungsschutz aus gegenständlichem Vertrag erst dann wirksam, wenn die Leistungen des anderen Versicherers zur Deckung des Schadens nicht ausreichen.

WICHTIG:

Bei Eintritt eines Versicherungsfalles wenden Sie sich unverzüglich an Ihre Personalvertretung oder an die Rechtsabteilung der younion. Dort erhalten Sie das entsprechende Schadensmeldungsformular und weitere Informationen.

Seit 1. 1. 2000 sind

  1. die Leistungen der Begräbniskostenbeitrags-Versicherung (insbesondere bei kürzerer Mitgliedschaftsdauer) erhöht,
  2. die Leistungen der Spitaltagegeld-Versicherung verbessert,
  3. bei Entfall der Ablebensrisiko-Versicherung bei Freizeitunfalltod die Leistungen der Invaliditäts-Versicherung fast verdoppelt.

Ausgenommen sind jene Mitglieder der vier Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes, die bereits am 31. 12. 1971 in Pension waren.

Mitgliedschaftsdauer

3 bis 10 Jahre:                                  Euro       150,00

über 10 bis 20 Jahre:                         Euro       160,00

über 20 bis 30 Jahre:                         Euro       170,00

von über 30 Jahren:                           Euro       180,00

Mitglieder, die bereits vor dem 1. Jänner 1972 im Ruhestand waren, sind mit Euro 105,00 versichert. Für Mitglieder der Younion die vor dem 1. Jänner 1972 im Ruhestand waren, gelten eigene Unterstützungen, über die wir sie auf Anfrage gerne näher informieren.

Im Falle einer Mitgliedschaftsdauer

von 3 bis 10 Jahren:                          Euro          800,00

über 10 bis 25 Jahren:                      Euro       1.000,00

über 25 Jahren:                                Euro       1.200,00

Nach der durch eine Freizeitunfall verursachten dauernden Invalidität eines aktiven Mitgliedes werden folgende Versicherungsleistungen erbracht:

Im Falle einer Mitgliedschaftsdauer

von 3 bis 10 Jahren bei Totalinvalidität:       Euro    3.200,00

über 10 bis 25 Jahren bei Totalinvalidität:    Euro    4.800,00

über 25 Jahren bei Totalinvalidität:              Euro    6.400,00

Bei Teilinvalidität wird ein dem Grad der dauernden Invalidität entsprechender Anteil dieser Beträge ausgezahlt.

für Mitglieder der Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes, die sich am 1. 1. 2000 bereits im Ruhestand befunden haben, wenn der Tod durch einen Unfall verursacht wurde.

Nach dem durch einen Unfall verursachten Tod eines sich seit dem 1. 1. 2000 im Ruhestand befindlichen Mitgliedes der Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes werden folgende Versicherungsleistungen erbracht:

Im Falle einer Mitgliedschaftsdauer

von 3 bis 10 Jahren:                          Euro       875,00

über 10 bis 25 Jahren:                        Euro    1.310,00

über 25 Jahren:                                 Euro    1.745,00

einem Krankenhaus Anspruch auf EUR 4,00 pro Tag, sofern der Spitalaufenthalt mindestens vier Tage beträgt. Die Versicherungsleistung ist jedoch mit EUR 308,00 per anno, entspricht 77 Tagen, begrenzt. Durch einen Unfall notwendig gewordene wiederholte stationäre Krankenhausaufenthalte innerhalb eines Jahres, gerechnet ab dem 1. Aufenthaltstag, werden zusammen gezählt. Keineswegs darf jedoch die Versicherungsleistung für ein und denselben Unfall den genannten Betrag von EUR 308,00 übersteigen

Als Gewerkschaftsmitglied können Sie einmal im Jahr (abgeschlossene Schulung) um Kursunterstützung ansuchen sowohl für den Besuch berufsweiterbildender Kurse als auch für den Besuch von Hobbykursen bzw. von Spezialkursen die in einzelnen Volkshochschulen angeboten werden.
Weiters bietet das Bildungsreferat der younion auch Wochenendseminare für Ihre Mitglieder an.
Nähere Informationen sowie das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Personalvertretung.

Serviceangebote für Mitglieder der Hauptgruppe I

NUR FÜR GEWERKSCHAFTSMITGLIEDER

Folgende Gutscheine zu Sonderkonditionen können bezogen werden:

Marionnaud

Eduscho, Tchibo

REWE Group (Billa, Merkur, Bipa, Penny)

Spar

OMV

Therme Wien – 3 Std. Karte Erw.

Therme Wien –Tageskästchen Erw.

Wie viele Prozente bzw.

Preise auf jeweiligen Gutscheine

entfallen erfragen Sie bitte

bei Ihrer Personalvertretung.

Über den genauen Ablauf der Bestellung informiert Sie gerne ihre Personalvertretung/Gewerkschaft.

Weitere Serviceleistungen und Angebote finden Sie unter folgende Links:

https://www.fsg-hg1.at/service/mitglieder-angebote/

www.ksv-wien.at

www.younion.at

www.oegb.at

ERSTE BANK
Hr. Michael Kramer
Tel: 01/501006/16616
Mail: michael.kramer@erstebank.at

Für die MitarbeiterInnen die nach 1.1.2018  bei der Stadt Wien den Dienst angetreten haben, gilt folgende Regelung  des Erholungsurlaubes.

Das Ausmaß des Erholungsurlaubes bei einer 5 Tage Woche beträgt bei einem Beschäftigungsausmaß von 40 Stunden:

bis zum 33. Lebensjahr (LJ)                  200 Stunden (25 Tage)

ab dem 33. LJ + Dienstzeit 5 Jahre        216 Stunden (27 Tage)

ab dem 43. LJ + Dienstz. 10 Jahre         240 Stunden (30 Tage)

Ab Jänner 2023 bieten wir für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Beratung, sowie präventive Hilfestellung an, um die Anforderungen des Alltages, sowohl beruflich als auch privat, besser bewältigen zu können.

Frau Manuele Scheffel wird neutral mit Bedacht der Dienstverschwiegenheit auf Ihre Bedürfnisse eingehen und Sie dabei unterstützen.

Sie arbeitet im „ÖGB Chancen-Nutzen- Büro“, bei einem Projekt mit, dass vom Sozialministerium finanziert wird. Dadurch entsteht für Sie bei einem Beratungstermin kein finanzieller Aufwand.

Frau Manuela Scheffel bietet auf dem Gebiet, Coaching, Supervision, uvm. ihre professionelle Hilfestellung an.

Informationen betreffend Termine, Ablauf etc. erhalten Sie unter der Telefonnummer 01/4000/83907
oder schreiben Sie uns unter newsletter@sofair-fsg.at

Fähigkeiten und Kenntnisse:

Dipl. Lebens und Sozialberaterin    Erwachsenentrainerin
Coach
NLP Practitioner, Master und Trainerin                             
Yoga Lehrerin

Angebote:

Coaching
Beratung
Teamcoachings
AVEM Fragebogen und Vitalmonitormessungen

Seit 1. 1. 2000 sind

  1. die Leistungen der Begräbniskostenbeitrags-Versicherung (insbesondere bei kürzerer Mitgliedschaftsdauer) erhöht,
  2. die Leistungen der Spitaltagegeld-Versicherung verbessert,
  3. bei Entfall der Ablebensrisiko-Versicherung bei Freizeitunfalltod die Leistungen der Invaliditäts-Versicherung fast verdoppelt.

Arbeitsbelastung in Kindergärten nimmt zu

Kindergartenpädagogin und Personalvertreterin Julia Fichtl berichtet von regelmäßigen Überstunden und Eltern, die immer mehr fordern

Den ganzen Tag spielen, basteln und singen. So stellen sich viele den Beruf einer Kindergartenpädagogin vor. Die Realität ist jedoch eine andere. „Nichts, was im Kindergarten vom pädagogischen Personal an Aktivitäten angeboten wird, entspringt dem reinen Zufall“, erzählt Kindergartenpädagogin Julia Fichtl im Gespräch mit oegb.at


Oegb.at: In Wien öffnen die Kindergärten im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr früh. Wann genau startet dein Arbeitstag?

Fichtl: Zwischen sechs und halb sieben Uhr am Morgen ist die sogenannte Bringzeit, in der sich die ersten Kinder im Kindergarten einfinden. Bis zur pädagogischen Kernzeit, ab zirka acht Uhr, werden sie in einer Sammelgruppe betreut.

Oegb.at: Wie sieht so ein ganz normaler Kindergartenalltag aus?

Fichtl: Nach einem Informationsaustausch zwischen den PädagogInnen und dem Frühstück fangen die geplanten Angebote für die Kinder an, die anhand genauer Beobachtungen und Dokumentationen des einzelnen Kindes und auch der Gruppendynamik ausgewählt werden. Diese umfassen teilweise Einzelförderung zur gezielten Steigerung der Entwicklungsprozesse, aber auch situativ gesetzte Angebote finden für die ganze Gruppe statt. Vormittags stehen auch sehr oft Bewegungseinheiten am Programm, dafür gehen wir mit den Kindern entweder in den Garten oder in den Turnsaal einer nahegelegenen Schule. Wichtig ist, dass Konzentrationsphasen und Bewegung sich abwechseln. Nach dem Mittagessen, also zirka ab 12 Uhr, beginnt dann die Ruhephase. Bereits in dieser Zeit werden die ersten Kinder von den Eltern abgeholt. Diejenigen, die den Kindergarten ganztägig besuchen, können am Nachmittag selbstständig oder miteinander spielen. Nachmittagsangebote werden weiter geführt und auch Kleingruppenförderung wird angeboten. Ab 16.30 Uhr werden die meisten Kinder abgeholt. Jene, die später abgeholt werden, kommen dann wieder in eine Sammelgruppe.

Oegb.at: Was passiert eigentlich, wenn ein Kind zum Beispiel nicht mitturnen oder lieber in den Garten möchte?
Fichtl:
Der Kindergartenbetrieb gestaltet sich seit Jahren „offen“. Das heißt, die Kinder dürfen sich in der Einrichtung frei bewegen und die Angebote aller PädagogInnen am jeweiligen Standort nutzen. Jeder Kindergarten hat ein individuelles System, mit dem die Kinder klar kennzeichnen können, wo sie sich aktuell aufhalten.

Oegb.at: Und wenn ein Kind am Nachmittag nicht schlafen möchte?
Fichtl:
Die Ruhephase ist besonders wichtig – nicht nur für jene Kinder, die den Schlaf brauchen und sich ausruhen wollen. In diesen zwei Stunden haben die Kinder, die nicht schlafen möchten, ausreichend Zeit, sich Dingen zu widmen, die ihnen Spaß machen, oder sie bekommen Einzelförderung durch gezielte Angebote oder im Freispiel. Und ganz wichtig: Während der Ruhephase lernen die Kinder, Rücksicht auf andere zu nehmen.

Oegb.at: Welche auf den ersten Blick vielleicht nicht sichtbaren Aspekte gehören noch zum Kindergarten-Alltag?

Fichtl: Nichts, was im Kindergarten vom pädagogischen Personal an Aktivitäten angeboten wird, entspringt dem reinen Zufall. In Wien wird nach einem vorgegebenen Bildungsplan gearbeitet, um auch alle Kompetenzbereiche der Kinder abzudecken. Durch die offene Arbeit im Kindergarten müssen laufend Teamsitzungen abgehalten werden, um die gruppenübergreifende Arbeit klar zu definieren. Zusätzlich dazu findet einmal im Monat nach Dienstschluss eine Abendbesprechung statt, bei der den MitarbeiterInnen die wichtigsten internen Informationen über die Entwicklungen, Vorgaben und Weisungen der Stadt Wien Kindergärten weitergegeben werden.

Oegb.at: Nehmen wir an, in einer Teamsitzung wird ein neues Angebot vorgeschlagen. Wie geht es dann weiter?
Fichtl:
Alle besprochenen Themen müssen schriftlich in einer einheitlich vorgegebenen Planung zusammengefasst werden. Diese enthält den Schwerpunkt mit einzeln aufgelisteten Angeboten, Zielen und einer didaktischen Begründung, warum das für die Kindergruppe geeignet ist. Auch jeder Elternabend, jede Elternaktivität und jedes Fest muss einzeln schriftlich geplant werden.

Oegb.at: Damit ist aber die Arbeit der PädagogInnen noch nicht erledigt, oder?
Fichtl:
Nein, nach Abschluss eines Projekts muss es schriftlich reflektiert werden. Die Pädagogin muss im Alltag gezielte Beobachtungen des sozialen Gruppengefüges sowie Einzelbeobachtungen machen. Diese fließen dann in die Reflexion ein und dokumentieren die Rückschlüsse über wichtige Entwicklungsprozesse beim Kind. Zudem müssen Erhebungen der Sprachkompetenz sowie individualisierte Entwicklungsbegleitung für Kinder angefertigt werden, um die Förderungen dementsprechend anpassen zu können.

Oegb.at: Das klingt nach sehr viel Bürokratie. Was sind die größten Herausforderungen in ihrer Arbeit?
Fichtl:
Durch die vielen schriftlichen Dokumentationen, die mit den Jahren zusätzlich vorgegeben wurden, reicht die Vorbereitungszeit der PädagogInnen kaum noch aus und sie müssen einiges an Arbeit in die Freizeit verlagern. Das führt wiederrum dazu, dass immer weniger Zeit für Erholung bleibt und verursacht zunehmend Stress. Hinzukommt, dass Eltern wollen, dass ihr Kind optimal für die Schule vorbereitet ist und immer mehr vom Kindergarten fordern.

Oegb.at: Das klingt nach Personalmangel…
Fichtl:
An fast allen Standorten herrscht Personalmangel (Anmerkung der Redaktion: ca. 360 Stadt Wien Kindergärten gibt es). Aus diesem Grund müssen Zusatzarbeiten übernommen werden. Damit der Dienstbetrieb aufrechterhalten werden kann, sind regelmäßige Überstunden keine Seltenheit. Der Druck und die Anforderungen steigen immer mehr und die Folge davon ist, dass viele MitarbeiterInnen wegbrechen.

Oegb.at: Wie kann die aktuelle Situation für KindergartenpädagogInnen verbessert werden?
Fichtl:
Alternsgerechte Arbeitszeitmodelle wären eine große Erleichterung für viele MitarbeiterInnen. Auch wenn es in den Stadt Wien Kindergärten schon GesundheitslotsInnen für die KollegInnen gibt, brauchen wir mehr gesundheitsfördernde Angebote. Stressprävention, Entspannungstechniken und natürlich Entlastung durch zusätzliches Personal sind nur einige Punkte, die unbedingt notwendig sind, um die PädagogInnen als wertvolle MitarbeiterInnen zu halten.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Feiertagsregelung

evangelisch, altkatholisch, evangelisch-methodistisch

Zur Erinnerung: bezugnehmend auf unsere Aussendung vom März 2019 “Eilmeldung bezüglich des Karfreitags”.

Der Karfreitag ist seit 2019 kein Feiertag mehr – es sei denn, man macht ihn zum “persönlichen Feiertag”. Die bzw. der Bedienstete hat dann Anspruch auf Urlaub an diesem Tag, die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber kann ihn nicht ablehnen. Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es dafür allerdings nicht.

Der persönliche Feiertag muss drei Monate zuvor bei der Dienstgeberin bzw. dem Dienstgeber angemeldet werden.

Diese Regelung kann für den Karfreitag angewendet werden, sowie für jeden anderen Tag im Kalenderjahr. Den Anspruch für einen „persönlich Feiertag“ hat jede bzw. jeder Bedienstete einmal pro Urlaubsjahr.

Andere Feiertage die Angehörige der evangelischen, altkatholischen und evangelisch-methodistischen Kirche betreffen, bleiben weiterhin wie gewohnt erhalten.

Dienstordnung 1994, Vertragsbedienstetenordnung 1995, Wiener Bedienstetengesetz

§48.2b)                    §25(2b)                           §46(3a)                    

Abweichend von Abs. 1 kann der Beamte den Zeitpunkt des Antritts eines Tages des ihm zustehenden Erholungsurlaubes einmal pro Urlaubsjahr einseitig bestimmen („persönlicher Feiertag“). Der Beamte hat den Zeitpunkt spätestens drei Monate im Vorhinein schriftlich bekannt zu geben.

Dienstrechts-Novelle 2019 ab 24.04.2019

Margit POLLAK

Julia FICHTL

  

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Der Equal Pay Day (EPD) – der internationale Aktionstag für Entgeltgleichheit 
zwischen Frauen und Männern – wird in zahlreichen Ländern an unterschiedlichen  Tagen begangen. 

In Österreich war es heuer der 21. Oktober 2019, in Wien ist es der  

9. November 2019. Ab diesem Tag arbeiten statistisch gesehen die Frauen gratis. 

Frauen verdienen in Österreich für die gleiche Arbeit im Schnitt um 20% weniger als  Männer. Die ungerechtfertigte Unterbezahlung ist heute in vielen Unternehmen 
Praxis. Gerade junge Arbeitnehmerinnen müssen sich heute ihr Einkommen häufig 
zusammenstückeln oder wechseln von Job zu Job. Dies hat zur Folge, dass es auch  später in der Pension zu großen Unterschieden zwischen Frauen und Männern 
kommen kann – unglaubliche 42,3% weniger Pension erhalten Frauen in Österreich  im Vergleich zu den Männern. Um Altersarmut und massive Pensionsunterschiede 

zu verhindern, müssen alle frauenpolitischen Schalter viel früher in Gang gesetzt 
werden.  

Die DienstgeberIn bemüht sich sehr eine Gleichstellung zwischen Frauen und 
Männern herzustellen, denn Gerechtigkeit und Gleichbehandlung dürfen nicht nur am  Papier stehen, sondern müssen auch gelebt werden. Leider gibt es noch immer 
geschlechtsspezifische Einkommensdifferenzen.  

Der Equal Pay Day soll die Diskussion um das Thema Einkommensunterschiede 
anregen und es im Bewusstsein aller Personen in Österreich verankern. Auch fördert  er den Dialog rund um das Thema Lohngleichheit. Einkommensunterschiede wirken  sich indirekt auf die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes und auf das 
Familieneinkommen aus.   

Es ist an der Zeit, dass der Equal Pay Day – gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit –  im 21. Jahrhundert am 31.12. eines Jahres steht.  

Christa HÖRMANN
Bundesfrauenvorsitzende

Judith HINTERMEIER
Bundesfrauenreferentin

younion _ Die Daseinsgewerkschaft 
Frauenabteilung 

“Housing for all”
Das Recht auf ein Zuhause
Europäische Bürgerinitiative

  • Noch ist es in Österreich ein Problem weniger Menschen: Auf der Straße, unter Brücken oder in Parks  zu leben. Zunehmend gibt es in Wien, sowie in allen anderen größeren Städten  einen  Mangel an bezahlbarem, menschenwürdigem  Wohnraum.
  • Ein Zuhause wird immer mehr zum Luxus.
  • Es bleibt immer weniger Geld zum Leben.

SIE können mithelfen, dieser Entwicklung eine Grenze zu setzen:

Mit Ihrer Unterschrift fordern Sie die EU-Kommission auf, bessere Gesetze und Finanz-Grundlagen  zu schaffen, um bezahlbares Wohnen für alle Menschen in Europa zu ermöglichen.

https://www.housingforall.eu/at/wohnen-mussleistbar-sein-fuer-alle/

Für die Unterschrift ist ein Reisepass oder Personalausweis notwendig, weshalb die Unterstützung „erschwert“  aber nicht unmöglich ist.

Wir haben die Möglichkeit mitzubestimmen, also nutzen wir unsere Chance!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Externe Beratung zum Thema
Coaching,Supervision, Mobbing etc.

Achtung: Aufgrund der Corona-Krise sind alle Termine bis Mai abgesagt!

Wir freuen uns, dass wir Ihnen weiterhin Termine

ab Jänner 2020 kostenlos für eine Beratung anbieten können.
Wir möchten Sie bitten, Termine die Sie nicht

einhalten können, rechtzeitig abzusagen.

15.01.2020 – 08:30 Uhr / 10:15 Uhr / 13:00 Uhr / 14:45 Uhr

04.02.2020 – 08:30 Uhr / 10:15 Uhr / 13:00 Uhr / 14:45 Uhr

26.02.2020 – 08:30 Uhr / 10:15 Uhr / 13:00 Uhr / 14:45 Uhr

12.03.2020 – 08:30 Uhr / 10:15 Uhr / 13:00 Uhr / 14:45 Uhr

25.03.2020 – 08:30 Uhr / 10:15 Uhr / 13:00 Uhr / 14:45 Uhr

02.04.2020 – 08:30 Uhr / 10:15 Uhr / 13:00 Uhr / 14:45 Uhr

14.04.2020 – 08:30 Uhr / 10:15 Uhr / 13:00 Uhr / 14:45 Uhr

05.05.2020 – 08:30 Uhr / 10:15 Uhr / 13:00 Uhr / 14:45 Uhr

27.05.2020 – 08:30 Uhr / 10:15 Uhr / 13:00 Uhr / 14:45 Uhr

11.06.2020 – 08:30 Uhr / 10:15 Uhr / 13:00 Uhr / 14:45 Uhr

23.06.2020 – 08:30 Uhr / 10:15 Uhr / 13:00 Uhr / 14:45 Uhr

07.07.2020 – 08:30 Uhr / 10:15 Uhr / 13:00 Uhr / 14:45 Uhr

In dringenden Fällen können Sie uns unter der

Nummer 0676/8118/64454 erreichen.

Anmeldung per Mail unter: newsletter@sofair-fsg.at

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Karrierepfade im “Altsystem”

„Aufstieg vor Einstieg”– wie ist die Vorgehensweise in der Verwaltung?

  • Seit 01.September 2019 gibt es das Pilotprojekt „neue Karrierewege” – vorerst auf die Dauer von 3 Jahren mit Möglichkeit auf Verlängerung.
  • Folgende Karrierewege sind für freie Dienstposten möglich:
(mehr …)

Advent, Advent ein Lichterl brennt. Erst 1 dann 2 dann 3 dann 4 dann stehen die Neos vor der Tür.

In rund 2 Wochen ist Heilig Abend. Der Advent ist die Zeit, wo es nach Keksen duftet, Kerzen brennen und alles wunderschön beleuchtet ist. Und die Neos sich der Kindergärten entsinnen. Oder gibt es einen anderen Grund? Vielleicht die bevor stehenden Wahlen in Wien 2020?

(mehr …)
  1. Ansprechpersonen von SoFair-FSG
  2. Erholungsurlaub
    2.1. Ausmaß des Erholungsurlaubes – für Neuaufnahme ab 01.01.2018
    2.2. Anspruch auf Erholungsurlaubes
    2.3. Verbrauch des Erholungsurlaubes
    2.4. Urlaubsvorgriff
    2.4.1. Erkrankung während des Erholungsurlaubes
    2.5. Verfallfrist für den Erholungsurlaub
    2.6. Urlaubskrankenscheine
    2.7. Sonderurlaub
  3. Krankmeldungen
  4. Pflegefreistellung
    4.1. Pflegefreistellung-stundenweiser Verbrauch
    4.2. Pflegefreistellung während des Erholungsurlaubes
    4.3. Pflegeteilzeit §55a DO und §33a VBO §64 Wr. Bedienstetengesetz
    4.4. Pflegefreistellung für Kind bis zum 10. Geburtstag bei KH-Aufenthalt
  5. Überstunden
    5.1. Überstundenrücknahme
    5.2. Mehrdienstleistung bei Teilzeitbeschäftigung
  6. Dienstplanveränderung Diensttausch
    6.1. Dienstabwesenheiten
  7. Freijahr
  8. Freiquartal
  9. Beendigung des Dienstverhältnis
    9.1. Kündigungsfristen für Vertragsbedienstete
    9.2. Austritt von Vertragsbediensteten
    9.3. Austritt von Beamtinnen und Beamten
    9.4. Abfertigung
    9.5. Remuneration – Dienstjubiläum
  10. MitarbeiterInnenvorsorgegesetz für Bedienstete der Stadt Wien
  11. Pensionierung
    11.1. Pensionierung von Vertragsbediensteten
    11.2. Pensionsberechnungen für Beamtinnen und Beamte
    11.3. Änderungen der Dienstordnung und Pensionsordnung der BeamtInnen mit 1.1.2018
    11.3.1 Regelung ab 1.1.2018 zur Anrechnung der Urlaubsersatzleistung auf den Ruhebezug
    11.3.2 Urlaubsersatzleistung für BeamtInnen Anpassung an die Rechtsprechung des EuGH
  12. Karenz
    12.1. Geteilte Eltern-Karenz
    12.2. Gleichzeitige Eltern-Karenz
    12.3. Aufgeschobene Eltern-Karenz
    12.4. Eltern-Karenz bei Verhinderung des anderen Elternteiles
    12.5. Karenz zur Pflege eines behinderten Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen §55 DO1994 u. §33VBO
    12.6. Frühkarenz (Babymonat)
  13. Kinderdaten
    13.1. Auszahlung der Kinderzulage nach Vollendung des 18. Lebensjahres
    13.2. Anspruch auf die Kinderzulage nach Ehescheidung
    13.3. Kinderzuschläge zum Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag
    13.4. Unfälle und Verletzungen von Kindern
    13.5. Verabreichung von Medikamenten
  14. Nebenbeschäftigung
  15. Dienstausweis
  16. Mitnahme von Speisen aus dem Kindergarten
  17. Niederschrift
  18. Elternabende
  19. Vortragshonare
  20. Wandertage/Exkursionen
  21. Nebengebühren
  22. Werdegang der/des Kindergartenassistentin/Kindergartenassistent
  23. Beurteilung
  24. MOG
  25. GEWERKSCHAFT UND PERSONAL-VERTRETUNG
    25.1. Berufshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzvorsorge
    25.2. Berufshaftpflichtversicherung
    25.3. Berufs- und Kraftfahrzeuglenker-Rechtsschutzvorsorge
  26. Versicherungen
    26.1. ÖGB-Solidaritätsversicherung
    26.2. Begräbniskostenbeitrags-Versicherung für alle Mitglieder
    26.3. Todesfallversicherung bei Freizeitunfällen für aktive Mitglieder
    26.4. Invaliditäts-Versicherung nach einem Freizeitunfall
    26.5. Zusätzliche Ablebens-Risikoversicherung
  27. Bildungszuschuss
  28. Vergünstigte Einkaufsmöglichkeiten und Gutscheine
  29. Betriebsratskredite
  30. Besoldung NEU
    30.1. Besoldungsrechtliche Einreihung allgemein
    30.2. Gliederung der Arbeitszeit bei künftigen Pädagoginnen/Pädagogen
    30.3. Gliederung der Arbeitszeit bei künftigen Sonderpädagoginnen/Sonderpädagogen
    30.4. Diensteinteilung in Stunden unmittelbare und mittelbare pädagogische Tätigkeit
  31. „Externe Beratungen zum Thema Coaching, Supervision, Mobbing etc.“

-Es gibt insgesamt 5 Gehaltsbänder

-Gehälter enthalten Nebengebühren und Zulagen

-Keine sonstigen Nebengebühren mehr zu verrechnen mit Ausnahme von Mehrdienstleistungen und Vortragshonorare (Elternabend)

-Höhere Einstiegsgehälter – abgeflachte Gehaltskurven

-Statt 20 Gehaltsstufen künftig nur mehr 12

-Im Schema W2 gibt es zusätzlich noch eine Erschwernisabgeltung von 150€

-Bezahlung nach Tätigkeit

-Gehaltssprünge:
In den Gehaltsstufen 1,2 u. 3 jeweils nach 2 Jahren
In den Gehaltsstufen 4,5, u. 6 jeweils nach 3 Jahren
In der Gehaltsstufe 7 nach 4 Jahren Ab der Gehaltstufe 8 jeweils nach 5 Jahren.

-max. 6 Wochen Urlaub

Einreihung:

Assistentinnen und Assistenten:

  • W2/2 für Kindergarten-,Familien- und Hortgruppen
  • W2/3 für Kleinkinder-, Integrations- und heilpädagogischen Gruppen

Assistenzpädagoginnen und Assistenzpädagogen:

  • W2/5 unterstützt die gruppenführende Päd.
  • W2/6 in Ausnahmefällen an Stelle der Päd. eingesetzt:
  • 2 Organisationstunden ortsgebunden und 2 Organisationsstunden ortsungebunden
  • 2 Weiterbildungstage mit entweder 2×8 Stunden oder 4×4 Stunden
  • Einsatz in integrativ geführten Gruppen

Pädagoginnen und Pädagogen: 

  • W2/8 für Kindergarten- Kleinkinder,Familien- und Integrationsgruppen sowie auch Hortgruppen
  • W2/9 qualifizierte Zusatzaufgaben, ständige Ausbildung in den beiden Praxiskindergärten
  • 34 Kinderdienststunden
  • 2 Organisationstunden ortsgebunden, 4 Vorbereitungsstunden ortsungebunden
  • 7 ZK-Tage

SOKI-SOHO:

  • W2/10
  • 32 Kinderdienststunden
  • 4 Organisationsstunden ortsgebunden, 4 Vorbereitungsstunden ortsungebunden
  • 7 ZK-Tage

Leiterinnen und Leiter:

2-4 GruppenW1/11
5-7 GruppenW1/12
ab 8 GruppenW1/13
  • 7 ZK-Tage
  • Leitungstätigkeit ortsgebunden
  • Leitungstätigkeit ortsungebunden „disloziertes Arbeiten“ = Planung und Vorbereitung
  • Unmittelbare päd. Tätigkeit „Kinderdienststunden“ ortsgebunden

SCHEMA I – Beamte

 Gehalts-
stufen
123P3A34
1 €      1.769,93  €       1.734,33  €      1.700,59  €      1.605,45  €       1.592,24  €       1.558,82
2 €       1.801,96  €      1.760,03  €        1.723,15  €      1.630,79  €       1.614,05  €      1.576,06
3 €      1.833,99  €       1.785,75  €      1.745,68  €       1.656,12  €       1.635,73  €       1.593,14
4 €       1.866,10  €        1.811,48  €       1.768,21  €       1.681,36  €        1.657,51  €        1.610,10
5 €       1.898,17  €       1.837,18  €      1.790,76  €      1.706,65  €      1.679,26  €       1.627,16
6 €      1.930,24  €      1.862,94  €        1.813,31  €        1.731,97  €       1.701,05  €      1.644,34
7 €       1.962,33  €      1.888,64  €      1.835,84  €       1.757,34  €       1.722,93  €       1.661,48
8 €      1.994,35  €       1.914,34  €       1.858,37  €       1.782,73  €      1.744,68  €      1.678,56
9 €      2.026,36  €      1.940,02  €      1.880,93  €       1.808,21  €      1.766,43  €       1.695,75
10 €      2.058,47  €      1.965,76  €      1.903,47  €       1.833,59  €       1.788,31  €       1.712,94
11 €     2.090,56  €       1.991,50  €      1.925,98  €      1.858,94  €       1.810,09  €       1.730,03
12 €      2.150,88  €       2.017,20  €      1.948,52  €      1.884,26  €       1.831,90  €       1.747,02
13 €      2.239,55  €      2.042,87  €       1.971,08  €      1.909,50  €       1.853,62  €       1.764,13
14 €      2.330,05  €     2.068,58  €      2.014,74  €      1.934,74  €      1.875,40  €        1.781,31
15 €       2.421,83  €        2.115,58  €      2.079,55  €        1.960,11  €       1.897,21  €      1.798,49
16 €        2.513,71  €        2.183,12  €      2.145,00  €       1.987,10  €      1.920,34  €       1.816,77
17 €      2.605,85  €        2.250,11  €         2.211,13  €       2.015,58  €      1.944,96  €      1.836,07
18 €      2.697,75  €        2.319,11  €       2.277,72  €     2.044,09  €      1.969,60  €       1.855,36
19 €      2.789,27  €      2.389,38  €      2.346,22  €      2.072,66  €      1.994,25  €      1.874,65
20 €      2.880,81  €      2.459,67  €      2.415,00  €       2.101,34  €      2.018,80  €      1.893,96
daz €      2.995,76  €      2.547,95  €       2.501,37  €        2.138,17  €      2.050,36  €       1.918,76
DAZ €     3.064,74  €     2.600,93  €       2.553,19  €      2.160,26  €     2.069,29  €       1.933,63

SCHEMA III – Vertragsbedienstete

Gehalts-
stufen
 
123P3A34
1 €       1.810,33  €       1.773,79  €       1.739,18  €       1.641,49  €       1.627,92  €       1.593,63
2 €      1.843,24  €       1.800,17  €       1.762,32  €       1.667,52  €       1.650,31  €         1.611,31
3 €       1.876,10  €      1.826,59  €       1.785,43  €       1.693,51  €       1.672,58  €      1.628,86
4 €      1.909,04  €       1.853,01  €      1.808,58  €        1.719,41  €      1.694,94  €      1.646,29
5 €       1.941,99  €       1.879,37  €       1.831,74  €       1.745,39  €        1.717,27  €      1.663,78
6 €      1.974,90  €       1.905,81  €      1.854,88  €        1.771,39  €      1.739,64  €       1.681,40
7 €      2.007,83  €        1.932,21  €      1.877,99  €       1.797,41  €       1.762,10  €       1.699,01
8 €      2.040,72  €      1.958,56  €        1.901,10  €      1.823,46  €      1.784,43  €        1.716,57
9 €      2.073,56  €      1.984,93  €       1.924,27  €      1.849,64  €      1.806,76  €       1.734,20
10 €       2.106,51  €       2.011,36  €      1.947,43  €        1.875,71  €       1.829,22  €        1.751,83
11 €      2.139,46  €      2.037,79  €       1.970,53  €       1.901,70  €       1.851,59  €      1.769,38
12 €       2.201,38  €      2.064,18  €      1.993,65  €      1.927,68  €      1.873,98  €      1.786,85
13 €      2.292,35  €      2.090,51  €      2.016,79  €       1.953,61  €      1.896,24  €      1.804,39
14 €       2.385,14  €       2.116,90  €       2.061,61  €      1.979,54  €        1.918,61  €       1.822,01
15 €      2.479,24  €       2.165,14  €        2.128,17  €      2.005,57  €       1.941,00  €      1.839,66
16 €      2.573,49  €      2.234,43  €       2.195,33  €      2.033,25  €      1.964,70  €      1.858,45
17 €     2.667,98  €       2.303,16  €       2.263,16  €     2.062,49  €      1.989,98  €       1.878,25
18 €       2.762,21  €      2.373,94  €       2.331,50  €      2.091,76  €       2.015,27  €      1.898,06
19 €      2.856,05  €     2.445,99  €      2.401,74  €       2.121,09  €     2.040,58  €       1.917,85
20 €     2.949,92  €       2.518,02  €      2.472,27  €       2.150,56  €      2.065,79  €      1.937,66
daz €     3.068,09  €     2.608,70  €      2.561,06  €      2.188,48  €      2.098,25  €       1.963,14
DAZ €      3.139,00  €       2.663,11  €       2.614,31  €         2.211,21  €        2.117,74  €      1.978,44

Allgemeine Dienstzulage

Alle Stufen€          178,29

DOWNLOAD-PDF Gehaltsansätze – Wien ab 01.01.2020

SCHEMA IV/LKA – Vertragsbedienstete

Gehats-
stufe
Gehats-
stufe
1€ 2.034,398€ 2.509,25
2€ 2.072,599€ 2.581,77
3€ 2.148,9910€ 2.650,64
4€ 2.212,6811€ 2.723,14
5€ 2.289,0712€ 2.795,67
6€ 2.366,5713€ 2.853,67
7€ 2.436,75

SCHEMA II/LKP- Beamte

Gehalts-
stufe
 Gehalts-
stufe
 
1 €                                            2.275,92 12 €                                    3.153,46
2 €                                           2.343,88 13 €                                    3.241,20
3 €                                             2.427,21 14 €                                    3.339,53
4 €                                             2.516,91 15 €                                   3.466,50
5 €                                            2.600,71 16 €                                     3.550,11
6 €                                            2.681,52 17 €                                    3.651,48
7 €                                             2.771,22 18 €                                    3.756,10
8 €                                           2.854,97 19 €                                   3.884,19
9 €                                            2.909,15 20 €                                   3.918,40
10 €                                             2.981,10 daz €                                   4.073,07
11 €                                           3.070,80 DAZ €                                    4.124,62

SCHEMA IV/LKP – Vertragsbedienstete

Gehalts-
stufe
 Gehalts-
stufe
 
1 €                                             2.314,22 12 €                                     3.212,18
2 €                                           2.384,79 13 €                                    3.301,66
3 €                                            2.470,25 14 €                                   3.402,55
4 €                                            2.561,68 15 €                                    3.532,30
5 €                                            2.647,21 16 €                                    3.618,67
6 €                                            2.729,77 17 €                                   3.722,86
7 €                                             2.821,21 18 €                                   3.830,26
8 €                                            2.906,71 19 €                                     3.961,11
9 €                                           2.962,64 20 €                                   3.996,01
10 €                                            3.036,33 daz €                                   4.154,09
11 €                                             3.127,77 DAZ €                                   4.206,79
Dienstzulagen für LeiterInnen von Kindergärten und Sonderkindergärten
Anzahl der GruppenDienst- zulagen- gruppein den Gehaltstufen
in Kindergärtenin Sonder- kindergärten1 bis 10 (1. HJ)10 (2.HJ)
bis
15 (1. HJ)
ab 15
(2. HJ)
1I €         58,97  €            62,23  €            67,39
1II €         85,06  €            86,77  €             91,32
2III €         121,75  €          125,29  €          132,78
2IV €       169,33  €          173,43  €          183,86
3V €       180,58  €            187,11  €         200,67
43VI €       243,77  €          248,81  €          265,13
54VII €      305,90  €           310,81  €          331,80
65VIII €       367,57  €          372,29  €         397,68
76IX €       429,17  €         433,60  €          463,19
mehr als 7mehr als 6X €       491,49  €         494,79  €         529,00
SonderkindergartenpädagogInnenzulage 
in den Gehaltsstufen 1 – 5(1. HJ)   €         108,98
in den Gehaltsstufen 5 (2. HJ)- 11(1. HJ)   €           152,13
ab der Gehaltsstufe 11 (2. HJ)   €          200,91

Kindergartenpädagog*innen, die in Sonderkindergärten verwendet werden, gebührt auf Dauer ihrer Verwendung eine Dienstzulage in der Höhe von Euro 73,50 monatlich.

DOWNLOAD-PDF Gehaltsansätze – Wien ab 01.01.2020

Gehalts-
stufe
W2/1W2/2W2/3W2/4W2/5W2/6W2/7W2/8W2/9W2/10W2/11
1 €    1.681,72  €   1.734,59  €   1.838,25  €    1.956,43  €   2.087,03  €   2.234,63  €   2.398,93  €   2.578,06  €   2.773,08  €   2.985,07  €    3.215,07
2 €   1.739,88  €   1.799,94  €   1.886,22  €    2.017,53  €   2.156,06  €    2.309,12  €   2.479,85  €   2.667,43  €   2.845,65  €   3.062,94  €   3.302,04
3 €   1.798,03  €   1.865,27  €   1.934,19  €   2.078,64  €   2.225,87  €    2.383,61  €   2.560,78  €   2.756,79  €   2.918,24  €    3.140,82  €    3.389,01
4 €   1.798,03  €   1.865,27  €   1.982,16  €     2.140,13  €   2.295,69  €   2.458,09  €    2.641,70  €   2.846,16  €   2.990,81  €    3.218,70  €   3.475,99
5 €   1.798,03  €   1.865,27  €   2.030,13  €   2.202,63  €   2.365,49  €    2.532,58  €    2.722,64  €    2.935,53  €   3.063,39  €   3.296,58  €   3.562,96
6 €   1.798,03  €   1.865,27  €   2.030,13  €   2.202,63  €   2.365,49  €    2.532,58  €    2.722,64  €    2.935,53  €    3.135,97  €   3.374,46  €   3.649,93
7 €   1.798,03  €   1.865,27  €   2.030,13  €   2.202,63  €   2.365,49  €    2.532,58  €    2.722,64  €    2.935,53  €   3.208,55  €    3.452,33  €   3.736,90
8 €   1.856,19  €   1.930,62  €   2.078,10  €     2.265,11  €   2.435,32  €   2.607,07  €   2.803,56  €   3.024,89  €     3.281,12  €     3.530,21  €   3.823,88
9 €   1.856,19  €   1.930,62  €   2.078,10  €     2.265,11  €   2.435,32  €   2.607,07  €   2.803,56  €   3.024,89  €     3.281,12  €     3.530,21  €   3.823,88
10 €   1.914,34  €   1.995,97  €    2.126,15  €    2.327,59  €    2.505,13  €    2.681,56  €   2.884,49  €     3.114,26  €    3.353,71  €   3.608,09  €    3.910,85
11 €   1.914,34  €   1.995,97  €    2.126,15  €    2.327,59  €    2.505,13  €    2.681,56  €   2.884,49  €     3.114,26  €    3.353,71  €   3.608,09  €    3.910,85
12 €   1.972,50  €   2.061,32  €   2.175,20  €   2.390,07  €   2.574,94  €   2.756,05  €    2.965,41  €   3.203,63  €   3.426,28  €   3.685,97  €   3.997,82

DOWNLOAD-PDF Gehaltsansätze – Wien ab 01.01.2020

Vorgehensweise

  • Der Antrag für einen sanften Wiedereinstieg bzw. eine Diensterleichterung ist nach einem Langzeitkrankenstand möglich.
  • Ein Krankenstand gilt als lange wenn er mindestens 50 Tage oder länger dauert.

Wie beantrage ich nun den sanfter Wiedereinstieg/ die Diensterleichterung?

(mehr …)

Sehr geehrte Leiterin,

sehr geehrter Leiter,

ergänzend zum Aushang für die Eltern bzw. Obsorgeberechtigten schicke ich Ihnen folgende Informationen:

(mehr …)

Betreff: 13.03.2020_Corona-Prävention| Aktualisierte Liste FAQs und Erhebung der Kinderzahl – Termin; MONTAG, 16.03.2020 – bis 10:00 Uhr

Sehr geehrte Leiterin,

sehr geehrter Leiter,

als erstes möchte ich mich bei Ihnen allen für die großartige Zusammenarbeit und Unterstützung in dieser herausfordernden Situation bedanken.

Wir haben Fragen, die im Laufe des Tages aufgetaucht sind, nochmals in der FAQ-Liste ergänzt. Diese sind am Ende des Dokuments angeführt.

Link zum FAQ

Es gibt allerdings immer noch ein paar Unklarheiten, die wir hoffentlich Anfang nächster Woche klären werden.

Um die Situation bestmöglich organisieren zu können, bitte ich Sie noch um Beantwortung der folgenden Umfrage bis MONTAG, 16.03.2020 –bis 10:00 Uhr auf Basis der bis dahin zur Verfügung stehenden Informationen.

Es darin um die Erhebung der Kinderzahlen:

  • Wie viele Kinder sind prinzipiell am Standort eingeschrieben?
  • Wie viele Kinder sind für die nächste Zeit entschuldigt?
  • Wie viele Kinder sind aktuell anwesend?

Die Kinder der Dependance zählen Sie bitte zum Stammhaus.

Die Erhebung ist für alle Standorte verpflichtend durchzuführen!

Ich würde Sie bitten, auch allen MitarbeiterInnen Ihres Teams unseren Dank auszurichten.

Liebe Grüße

Katrin Zell

          Mag.a Katrin Zell

          Leiterin Elementare Bildung in städtischen Kindergärten und Horten

          Stadt Wien – Kindergärten

          1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 11

          Telefon       +43 1 4000 90241

          E-Mail          katrin.zell@wien.gv.at

          Web            www.kindergaerten.wien.at 

Sehr geehrte MitarbeiterInnen,

der Kindergarten, der Hort und auch die Schulen zählen in diesen herausfordernden Zeiten zu den besonders wichtigen, systemerhaltenden Organisationen. Ohne diese können viele Eltern, die für systemkritische Infrastruktur Verantwortung tragen, ihrer beruflichen Aufgabe nicht nachgehen. Deswegen müssen oben genannte Einrichtungen unbedingt geöffnet bleiben! Gesetzliche Grundlage sind das Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186/1950 idF BGBl. I Nr. 37/2018 und die aktuell zugehörenden Erlässe und Verordnungen.

Wir haben Sie vorigen Donnerstag gebeten, den Obsorgeberechtigten an den Standorten Entschuldigungsformulare auszuteilen, damit wir einen Überblick zum benötigten Betreuungsbedarf erhalten.

Montag bis 10:00 Uhr benötigen wir bitte – auf Basis der zur Verfügung stehenden Informationen – Ihre erste Einschätzung dazu.

Heute übermitteln wir Ihnen für all jene Kinder, die nicht entschuldigt sind, und weiterhin den Kindergarten / Hort besuchen sollen, einen auszufüllenden Nachweis der ArbeitgeberInnen.

Vom Nachweis der ArbeitgeberInnen ausgenommene Berufsgruppen sind am Formular angegeben.

Jedes Kind, das ab Mittwoch, 18.3. unsere Einrichtung besucht, benötigt für alle im Haushalt lebenden Erwachsenen diesen Nachweis.
Dieser Nachweis ist entweder persönlich bis Mittwoch abzugeben oder kann alternativ auch an die E-Mailadresse Ihres Kindergartenstandortes gesendet werden.

Das Formular wird zusätzlich im Laufe des Montags auf unserer Homepage abrufbar sein.

Wir arbeiten derzeit auch an einem Informations-Aushang, der im Eingangsbereich und an den Gruppentüren angebracht werden kann.

Für den Fall, dass diese Bestätigung nicht bis Mittwoch vorgelegt werden kann, dennoch aber dringender Betreuungsbedarf besteht, ist mit der jeweiligen Regionalleiterin Rücksprache zu halten. Das Kind wird am Mittwoch bis zur erfolgten Abklärung übernommen.

Ich kann gut verstehen, dass Sie viele weitere Fragen und vielleicht auch Sorgen haben.

Diese aktuelle Situation stellt uns alle vor große Herausforderungen und ich möchte Ihnen versichern, dass ich mit meinem Team alles mir mögliche unternehme, um für Sie Klärungen herbeizuführen.

Eine wesentliche Frage ist natürlich Ihre eigene, notwendige, dienstliche Anwesenheit im Kindergarten, im Hort.

Hier muss ich Sie noch um ein wenig Geduld bitten. Meiner Einschätzung nach sollten wir etwa am Mittwoch wissen, wie hoch der tatsächliche Bedarf an unbedingt notwendiger Kinderbetreuung ist.

Selbstverständlich werden wir dafür sorgen, dass MitarbeiterInnen nicht unnötiger Weise am Dienstort anwesend sein müssen.

Ich danke Ihnen herzlich für Ihren Einsatz und Ihre Bereitschaft zur Mithilfe bei der Bewältigung dieser wirklich herausfordernden Situation!

Mit besten Grüßen

Daniela Cochlár

           Mag.a Daniela Cochlár
           Abteilungsleiterin

           Stadt Wien – Kindergärten

           1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 11

           Telefon      +43 1 4000 90211

           E-Mail        daniela.cochlar@wien.gv.at  

           Web           www.kindergaerten.wien.at

Betreff: Anfragen – Öffnungszeiten der Standorte

Sehr geehrte Leiterin,

sehr geehrter Leiter,

aus gegebenen Anlass betreffend Anfragen frühzeitiger Schließungen der Standorte, ersuchen wir die Öffnungszeiten bis auf Widerruf wie folgt beizubehalten.

(mehr …)

Betreff: 16.03.2020_Corona-Prävention_Upate zur Situation

Sehr geehrte Leiterin,

sehr geehrter Leiter,

zuerst einmal vielen Dank für Ihre Nachricht und die Übermittlung der Anwesenheitszahlen.

(mehr …)

In den letzten Stunden ist es trotz der von der Bundesregierung vorgegebenen Ausgangsbeschränkungen in vielen Ämtern der Stadt zu Menschenansammlungen gekommen. Aus gegebenem Anlass bittet die Wiener Stadtverwaltung um Einhaltung dieser Vorgaben und Rücksichtnahme und veröffentlich dazu einen dringenden Appell des Bürgermeisters der Stadt Wien, Dr. Michael Ludwig:

Liebe Wienerinnen und Wiener,

es sind schwere Zeiten, die wir gerade erleben und mitmachen – viele Menschen leben in Sorge um sich und ihre Mitmenschen. Das verstehe ich, wir alle möchten vermeiden, dass uns eine mögliche Ansteckung mit dem Corona-Virus trifft. Darum sage ich, halten Sie sich an die Vorgaben und Regelungen der Bundesregierung – seien Sie achtsam mit sich und Ihren Nächsten.

Und auch weil ich nun verstärkt davon höre, dass viele Menschen die Gelegenheit der Ausgangsbeschränkung nutzen wollen, Ihre Amtswege jetzt in aller Ruhe zu erledigen – in den Bezirksämtern gibt es teilweise Schlangenbildungen – so auch in den Spitälern, weil viele gesundheitliche Fragen haben.

Ich sage es mit aller Deutlichkeit: Riskieren Sie nicht Ihr Leben und das Leben all jener, die sich im Dienste der Öffentlichkeit engagieren. Bleiben Sie zu Hause und gehen Sie nur in wirklich dringenden und unablässigen Situationen auf ein Amt – überlegen Sie: die nächsten 14 Tage wird so gut wie alles auf Notbetrieb geschalten – daher ist es außer in absoluten Notfällen auch nicht notwendig, dass Sie jetzt ein Amt oder eine Behörde besuchen. Sie können, sobald Entwarnung gegeben ist, auch dann alle Ihre Erledigungen machen – und riskieren damit nicht, jemandes und Ihre Gesundheit. Vielen steht auch die Möglichkeit der telefonischen und Online-Beantragung zur Verfügung.

Seien Sie vernünftig – bleiben Sie zu Hause – alles, was Sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt zum Leben brauchen, wird Ihnen gegeben: Lebensmittelgeschäfte haben offen, Strom, Wasser, Gas, Müllabfuhr und Öffis – ganz abgesehen davon, dass die Einsatzkräfte, Spitäler und Betreuungseinrichtungen, rund um die Uhr für Sie verstärkt da sind. Die Kindergärten und Schulen stehen mit Betreuungsangeboten sofern es nicht anders geht, ebenfalls zur Verfügung.

Liebe Wienerinnen und Wiener, es sind schwere Zeiten, die wir gerade erleben: ich bitte Sie zum Schutze aller: Gefährden Sie sich nicht selbst und andere und halten Sie sich bis auf Weiteres an diese strikten Vorgaben. Alles Gute und bleiben Sie gesund.

Ihr Michael Ludwig, Bürgermeister der Stadt Wien

Liebe Kolleginnen,lieber Kollegen!

Vorerst wollen wir uns für Ihren Einsatz in diesen schwierigen Zeiten
bedanken. Sie sind eine große Stütze der Gesellschaft damit die
Gewährleistung der wichtigsten Einrichtungen wie z.B. die Krankenhäuser,
die Berufsfeuerwehr, die Wiener Rettung und alle anderen
Krankentransporte sowie Apotheken und Supermärkte, alle
Magistratsabteilungen der Stadt Wien weiterhin aufrecht erhalten bleiben
können.


Wir bemühen uns alle offenen Fragen, die Sie natürlich betreffen, rasch
abzuklären. Aufgrund der derzeitigen Situation ändern sich oft im
Stundentakt die Entscheidungen der Stadt Wien. Daher ist es oft sehr
schwer eine Antwort auf viele offene Fragen zu finden, oder eine Antwort
die man gegeben hat ist in der nächsten Stunde nicht mehr gültig.
Bitte beachten Sie die FAQ der MA 10 und besuchen Sie unsere
Homepage: sofair-fsg.at die wir versuchen immer sehr rasch aktuell zu
halten.

Neuste aktuelle Information:

Dienstfreistellungen aufgrund von Vorerkrankungen,
Gravidität oder aufgrund des Risikoalters 60+
(Ausnahme: freiwilliges Arbeiten erlaubt)
diese Information wird in Kürze von der MA 10 in die Kindergärten versendet.

Wir bemühen uns weiterhin rasch über neue Änderungen zu informieren.
Als nächstes ist zu klären wie die Handhabung mit den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern zu händeln ist, wenn die Kinderanzahl gering ist und
Personal im Überhang vorhanden ist.
Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld wir werden spätestens Mittwoch
nähere Informationen aussenden.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit auch an mich wenden unter
01/4000/83744 oder per Mail unter margit.pollak@wien.gv.at.

Achten Sie auf sich und bleiben Sie gesund!

Für das SoFair-FSG-Team
Margit Pollak

W-BedG. §60(1) Ziffer 3.

DO §61(1) Ziffer 3.

VBO, Pflegefreistellung

§ 37.

(1) Die*der Vertragsbedienstete, die*der nachweislich an der Dienstleistung verhindert ist,

1.wegen der notwendigen Pflege eines erkrankten oder verunglückten nahen Angehörigen oder

2. wegen der notwendigen Betreuung ihres*seines Kindes, Wahl-, Stief- oder Pflegekindes oder des Kindes der Person, mit der die*der Vertragsbedienstete in eingetragener Partnerschaft oder in verschieden- oder gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft lebt, weil die Person, die das Kind ständig betreut hat, wegen

a) Tod,
b) Aufenthalt in einer Kranken- oder Kuranstalt,
c) Verbüßung einer Freiheitsstrafe sowie bei einer anderen auf behördlicher Anordnung beruhenden Anhaltung oder
d) wegen schwerer Erkrankung für diese Betreuung ausfällt, oder

3. wegen der Begleitung ihres*seines erkrankten Kindes, Wahl-, Stief- oder Pflegekindes oder des Kindes der Person, mit der die*der Vertragsbedienstete in eingetragener Partnerschaft oder in verschieden- oder gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft lebt, bei einem stationären Aufenthalt in einer Kranken- oder Kuranstalt, sofern das Kind das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

hat Anspruch auf Pflegefreistellung bis zum Höchstausmaß von sechs Werktagen im Kalenderjahr.

Betreff: Organisation der Betreuung an städtischen Standorten bis 14.4.2020

Aufgrund der stark verminderten Anzahl von Kindern an den Standorten kann das eingesetzte Personal verringert werden.

MitarbeiterInnen können ab Donnerstag, 19.03.2020 bei Weiterzahlung der Bezüge vom Dienst freigestellt werden. Diese Freistellung bedeutet, dass sich alle MitarbeiterInnen weiterhin zur Verfügung halten müssen. Sie sind in Rufbereitschaft, das heißt sie sind zu Hause und müssen für den Fall, dass sie im Dienst für die Stadt Wien benötigt werden, jederzeit telefonisch erreichbar sein.

Freigestellte MA mit Rufbereitschaft können zu Dienstleistungen außerhalb der MA10 herangezogen werden.

Es ist bei der Freistellung in folgender Reihenfolge vorzugehen:

  • Chronisch kranke MitarbeiterInnen
  • Schwangere Mitarbeiterinnen

  1. Über 60-jährige MitarbeiterInnen (können jedoch freiwillig verzichten und Dienst machen)
  2. AlleinerzieherIn mit
    1. Kind(er) unter 6 Jahren
    2. Kind(er) unter 10 Jahren
    3. Kind(er) unter 14 Jahren
  3. Alle MitarbeiterInnen mit
    1. Kind(er) unter 6 Jahren
    2. Kind(er) unter 10 Jahren
    3. Kind(er) unter 14 Jahren

Alle anderen MitarbeiterInnen versehen Dienst und können wechselweise freigestellt werden (z.B. durch weniger Stunden am Standort, tageweise im Dienst o.ä.)

Auf dieser Basis und der Anzahl der anwesenden Kinder gestaltet die Leitung einen gerechten, ausgewogenen Dienstplan.

Für den Fall, dass wieder mehr Personal am Standort benötigt wird, wird in der umgekehrten Reihenfolge das Personal wieder zum Dienst aufgefordert.

„Betreuungsschlüssel“: Für 0-10 Kinder werden zwei Erwachsene eingesetzt, zumindest 1 davon eine Pädagogin/ein Pädagoge. So weit möglich werden die Kinder in Gruppen zu 5 Kindern aufgeteilt und in zwei verschiedenen Räumen bzw. Raumbereichen betreut. (15 Kinder – 3 Betreuungspersonen, 20 Kinder – 4 Betreuungspersonen,…)

AssistentInnen werden in dem Ausmaß eingesetzt, wie es die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten erfordern.

Es muss an jedem Standort jedenfalls die Leitung oder 1. Stellvertretung im Dienst sein. Wird eine der beiden Personen krank, muss die andere Person den Dienst versehen.

Solange auch nur 1 Kind zu betreuen ist, bleibt der jeweilige Standorte geöffnet.

Es gibt keine Standortzusammenlegungen (auch keine bereits geplanten, wie z.B. für die Osterferien).

Standortschließung

Eine Schließung des Standorts kann nur nach Rücksprache mit der Regionalleitung erfolgen und nur wenn nachweislich keine Kinder am Standort zu betreuen sind. „Nachweis“ bedeutet in diesem Fall, dass Sie als Leitung sichergestellt haben, entweder durch die schriftliche Entschuldigung oder durch ein Telefonat (und Vermerk auf der Liste), dass keine Kinder für den Zeitraum der Schließung einen Betreuungsbedarf haben.

Die Schließung kann einzelne Tage oder auch eine ganze Woche betreffen. Sobald ein Kind wieder Bedarf an Betreuung hat, wird der Standort wieder in Betrieb genommen.

Sollten Eltern ungeplant einen Betreuungsbedarf haben, werden diese auf Basis des Aushangs die Leitung bzw. Stellvertretung kontaktieren.

Die kontaktierte Person organisiert so rasch wie möglich eine Betreuung für das Kind am Standort.

Folgende Schritte sind nach erfolgter Rücksprache mit der Regionalleiterin bei einer Schließung umzusetzen:

  • Information an die Eltern – über den vorbereiteten Aushang an der Kindergarten-/Horttüre und wenn möglich auch durch Kommunikation an die ElternvertreterInnen
  • Kassa
    Es sind ZWINGEND am letzten Betriebstag noch alle im KDG/Hort aufliegenden offenen Rechnungen zur Bank zu bringen. Danach ist ein Kontoauszug auszudrucken und eine Kassenbestandskontrolle durchzuführen. Das Kassenjournal ist nicht abzuschließen, da nicht auszuschließen ist, dass bei einer allfälligen Nachfrage innerhalb desselben Monats ein Kindergarten/Hort wieder eröffnet. Der Abschluss für Kassenjournale von temporär geschlossenen Kindergärten/Horten erfolgt zentral durch den FB WFI.
    Die Belege sind bis auf weiteres in den Kindergärten aufzubewahren und NICHT zu übermitteln. Die Leitung hat in gewohnter Art und Wiese den Kassen- bzw. Tresorschlüssel an sich zu nehmen. In Krankheitsfällen o.ä., ist wie üblich vorzugehen (Tresor-/Kassaschlüssel ist innerhalb von 3 Werktagen an die jeweilige Stellvertretung – durch eine vertraute Person lt. KVM – zu übermitteln).
  • Die Leitung nimmt das Diensthandy mit nach Hause und ist dort im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten des Standorts zu erreichen.
  • Für die Leitung wird ein VirtApp User eingerichtet. Dies übernimmt das Sekretariat FB EB nach erfolgter Information über die Schließung (E-Mail der RL an das Sekretariat EB). Die Leitung kann damit alle Tätigkeiten am PC von zu Hause aus erledigen.
  • Wenn kein PC/Laptop zu Hause zur Verfügung steht, kann der Laptop des Kindergartens mit nach Hause genommen werden, um für Leitungstätigkeiten verwendet zu werden.

Damit der Laptop zuhause verwendet werden kann, muss die/der BenutzerIn einmal am Gerät angemeldet gewesen sein und im ADV-Installer muss der Citrix-Receiver installiert werden. Bitte führen Sie dies noch am Standort durch. Damit ist das Gerät für “zuhause” verwendbar.

Meldung des Personals, welches dienstfrei gestellt ist:

Alle MitarbeiterInnen, die für 19.03./20.03.2020 bzw. in Folge für eine ganze Woche dienstfrei gestellt werden, müssen in folgende Liste eingetragen werden.

P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\200317_Corona_Meldun g_Verzicht auf Dienstleistung_Freistellung.xlsx

Diese Liste schicken Sie am Donnerstag 19.03.2020 bis 11:00 Uhr an das Postfach Ihres zuständigen Regionssekretariats. Betreff: Dienstfreistellungen_Bezirk_Standort

In den folgenden Wochen wird von Ihnen jeweils Montag bis 10 Uhr eine aktualisierte Liste (oder wenn sich nichts geändert hat, die Liste der Vorwoche) an das Postfach Ihres zuständigen Regionssekretariats gesendet.

Mögliche Fragen zum Dienstleistungsverzicht durch die MA 10:

  • Freistellungen mit Rufbereitschaft gelten vorbehaltlich von Änderungen bis 14.4.2020
  • Es besteht eine Entgeltfortzahlung
  • ZUE (zusätzliche Überstunden) kann bei MitarbeiterInnen im Dienst verrechnet werden, bei MitarbeiterInnen, die dienstfrei gestellt sind, erfolgt KEINE Verrechnung der ZUE
  • Im Sammelformular wird die Abwesenheit wegen Dienstleistungsverzicht aufgrund von Kinderbetreuung, Risikogruppe, etc. mit CO vermerkt
  • Ein Dienstleistungsverzicht mit Rufbereitschaft hat keine Auswirkung auf die Urlaubstage
  • Ein Dienstleistungsverzicht mit Rufbereitschaft erfolgt nicht rückwirkend

Für Ihre Fragen steht als Ansprechpartnerin Ihre jeweilige Regionalleiterin gerne zur Verfügung.

Betreff: 17.03.2020_Corona-Prävention | Vorgehensweise_Organisation der Betreuung sowie Freistellungen vom Dienst mit Rufbereitschaft

Sehr geehrte Leiterin,sehr geehrter Leiter, aufgrund der stark verminderten Anzahl von Kindern an den Standorten kann das eingesetzte Personal verringert werden, bzw. Standorte vorübergehend auch geschlossen werden.Die Vorgehensweise für die Organisation der Betreuung am Standort und die damit verbundenen Freistellungen vom Dienst mit Rufbereitschaft haben wir in diesem Informationsblatt für Sie zusammengefasst. 

(mehr …)

Verordnung des Magistrates der Stadt Wien zur Eindämmung der Ausbreitung des neuarti­gen Coronavirus (SARS-CoV-2) in Bezug auf den Betrieb von Kindergärten und Kinder­tagesstätten

Auf Grund des § 18 Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr.186/1950 idF BGBl. I Nr. 37/2018, wird in Durchführung des Erlasses des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Kon sumentenschutz betreffend Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 vom 13. März 2020, GZ 2020-0.180.200, verordnet:

§ 1.

Ziel ist es, die Kinderdichte im Kindergarten sowie die Anzahl der Sozialkontakte allgemein zu reduzieren; es sollen möglichst viele Kinder zu Hause betreut werden. Eine Betreuung durch Großeltern sollte keinesfalls gefördert werden. Personen über 65 Jahren gelten als besonders gefährdet, schwer an einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu erkranken.

 § 2.

(1) In der Zeit vom 18. März 2020 bis zum Ende der Osterferien (inkl. 14. April 2020) bleiben Kindergärten geöffnet, um Betreuungsangebote insbesondere für jene Kinder, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten beruflich unabkömmlich sind bzw. die keine Möglichkeit einer Betreuung zu Hause haben, sicherzustellen.

(2) Zum Personenkreis der Eltern und Erziehungsberechtigen, die beruflich unabkömmlich sind, zählen jedenfalls:

-Ärztinnen/Ärzte sowie weiteres medizinisches und Gesundheitspersonal,
-Psychiaterinnen/Psychiater,
– Psychologinnen/Psychologen,Psychotherapeutinnen,
-Pflegepersonal,
– Personal von Blaulichtorganisationen,
-Mitglieder von Einsatz- und Krisenstäben,
-Personen, die in der Versorgung tätig sind: Angestellte in Apotheken, Supermärkten und öffentlichen Verkehrsbetrieben,
-Mitarbeiterinnen der Produktion und Verarbeitung von Lebensmittel,
-Reinigungspersonal,
-Kindergartenpädagogisches Personal (inklusive der Bereiche Sonderkindergartenpäda­gogik, Hortpädagogik, Sonderhortpädagogik),
-Kindergartenassistenzpersonal,
-Kindergruppenbetreuungspersonal,
-Tageseltern,
-Sozialpädagogisches Personal,
-Freizeitpädagoginnen/Freizeitpädagogen,
-Schulwartinnen/Schulwarte,
-Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter,
-Personal in Sozialbetreuungsberufen,
-Journalistinnen/Journalisten,
-Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher.

§ 3.

Die Kindergartenleitung hat umgehend die Eltern und Erziehungsberechtigten über die notwendigen Maßnahmen zu informieren und die Meldungen zum Kindergartenbesuch sowie zur häuslichen Betreuung entgegenzunehmen. Das Betreuungsangebot kann von den Eltern flexibel in Anspruch genommen werden. Die Betreuungsdauer am Kindergar-tenstandort richtet sich nach den üblichen Öffnungszeiten.


§ 4.

Diese Verordnung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft und mit Ablauf des 14. April 2020 außer Kraft.

Download (nicht mit Sofair-App möglich)

Betreff: 20.03.2020_Corona-Prävention | Freistellungen mit Bereitschaft/Verzicht auf Dienstleistung

Sehr geehrte Leiterin,

sehr geehrter Leiter,

ich möchte Sie hinsichtlich einer Dienstfreistellung wegen chronischer Erkrankung auf folgende Vorgehensweise hinweisen:

(mehr …)

Betreff: 20.03.2020_Corona-Prävention | Schutzmaßnahmen – Übergabe im Eingangsbereich

Sehr geehrte Leiterin,

sehr geehrter Leiter,

um Sie, die Kindergarten- und Hortkinder sowie deren Familien bestmöglich vor der Ausbreitung des Corona-Virus zu schützen, möchte ich Sie um folgende Schutzmaßnahmen ersuchen:

  • Eltern/Hortkinder sollen bis auf weiteres an der Glocke Ihres Kindergartens/Hortes klingeln, um ihn betreten zu können.

Auf diese Weise wollen wir Kontakte weiter reduzieren und sicherstellen, dass nur angemeldete Personen Ihre Einrichtung betreten können.

  • Nachdem Sie die Eltern und Kinder eingelassen haben, übergeben die Eltern/Obsorgeberechtigten das Kind im Eingangsbereich des Kindergartens. Bitte stellen Sie Desinfektionsmittel zur Verfügung. Die PädagogInnen oder AssistentInnen begleiten die Kinder in die Garderobe und bei den notwendigen Hygienemaßnahmen.
  • Die  Abholsituation gestaltet sich in umgekehrter Reihenfolge.

           Bitte helfen sie den Kindern, soweit es notwendig ist, beim Anziehen und begleiten sie die Kinder jedenfalls in den Eingangsbereich, wo Ihre Eltern/ Obsorgeberechtigten warten.

Informieren Sie Eltern/Obsorgeberechtigte bitte im Gespräch über die geänderte Situation. Ich denke Eltern/Obsorgeberechtigten werden die Vorgangsweise gut nachvollziehen können.

Ich wünsche Ihnen und Ihrem Team alles Gute! Bleiben Sie Gesund!

Mag.a Katrin Zell

          Leiterin Elementare Bildung in städtischen Kindergärten und Horten

          Stadt Wien – Kindergärten

          1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 11

          Telefon       +43 1 4000 90241

          E-Mail          katrin.zell@wien.gv.at

          Web            www.kindergaerten.wien.at 

Betreff: Nicht benötigest Essen von Smile Menü – Berufsrettung Wien

Liebe KollegInnen,

ich möchte den Standorten meinen allergrößten Dank aussprechen, die gestern ausgesprochen spontan und überaus hilfsbereit mitgeholfen haben, die Teams der Berufsrettung Wien mit Essen zu versorgen!

(mehr …)

Bei uns geht´s jeden Tag ums Ganze!

In den letzten Tagen zeigte sich, welchen Stellenwert eine gut funktionierende
Daseinsvorsorge hat. Gerade in Krisenzeiten kristallisiert sich heraus, welche
Bereiche für die Systemerhaltung notwendig sind.
Wir erleben gerade verstärkte Einschränkungen des öffentlichen Lebens – erste
Bereiche wurden geschlossen und es ändert sich Tag für Tag die Situation.
Gleichzeitig erleben wir jedoch, dass manche Bereiche so notwendig für den
Herzschlag der Stadt sind, dass sie nicht einfach zugesperrt werden können.
Das stellt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wien – unsere
Kolleginnen und Kollegen – vor besondere Herausforderungen. Nicht überall ist
es möglich im „Homeoffice“ zu arbeiten oder kann den angeratenen
Sicherheitsabstand zu anderen Menschen einhalten.
Gerade in Kindergärten und Horten arbeitet man ganz nah mit Menschen. Die
Kolleginnen und Kollegen, die auf unsere Kleinsten Acht geben sind
unverzichtbar, um beispielsweise das Gesundheitswesen am Laufen zu halten.
Sie alle leisten einen wichtigen, wertvollen und entscheidenden Beitrag in
dieser schwierigen Zeit – nicht nur jetzt, sondern Tag für Tag.

Die Frauenabteilung der younion _ Die Daseinsgewerkschaft setzt sich dafür
ein, dass Kolleginnen und Kollegen nicht einem unnötigen Risiko ausgesetzt
werden und notwendige Schutzmaßnahmen bereits ergriffen wurden.
Wir wollen stets das Beste für Sie alle und sind für Sie da. Gerade jetzt ist es
wichtig den Zusammenhalt zu stärken. Jede und jeder Einzelne ist ein wichtiger
Teil der Gesellschaft, der Stadt Wien, der younion. Vielen Dank für Ihren
unermüdlichen Einsatz in dieser herausfordernden und außergewöhnlichen
Zeit. Passen Sie alle gut auf sich auf und bleiben Sie gesund.

Christa HÖRMANN
Bundesfrauenvorsitzende

Judith HINTERMEIER
Bundesfrauenreferentin

Sollten Sie Fragen haben, so sind wir jederzeit für Sie erreichbar!!!

Tel: 01/31316/83705
E-Mail: frauen@younion.at

Sozialpartnerschaftliche Vereinbarung mit der
MD-PR vom 25.03.2020

Zusätzliche Information für die
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in der Verwaltung

  • Anordnung von Mehrdienstleistungen – Aussetzen der Grenzen des
    zulässigen Gleitzeitsaldos
(mehr …)

Sozialpartnerschaftliche Vereinbarung mit der  MD-PR vom 25.03.2020 

  • Wichtig ist die Aufhebung der 3 Wochen Sonderurlaub zur Kinderbetreuung und Verlängerung bis 13.04.2020
  • Klare Regelungen für Stornos bereits genehmigter Urlaube
(mehr …)

Aussendungen Juli 2020

Altersteilzeit

Aussendungen Juni 2020

Altersteilzeit, Mobiles Arbeiten, Umstieg

Aussendungen Mai 2020

PV versus GW!

Aussendungen Februar 2020

Sanfter Wiedereinstieg / Diensterleichterung

Betreff: Dankeschön!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die vergangenen Wochen waren in der Tat eine große Herausforderung für uns alle und ich möchte mich im Rückblick auf diese ereignisreichen und intensiven Arbeitswochen bei jeder und jedem Einzelnen von Ihnen ganz herzlich für Ihr Engagement bedanken!

Herr Bürgermeister Dr. Michael Ludwig hat bereits seinen Dank allen Wienerinnen und Wienern ausgedrückt und ganz klar gesagt, dass der Zusammenhalt in unserer Stadt großartig spürbar ist.

(mehr …)

Urlaub und Freistellung

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

Da aufgrund der bevorstehenden Osterferien vermehrt Anfragen kommen,
ob Urlaub konsumiert werden muss oder die Freistellung seitens der MA10
in dieser Zeit aufrecht bleibt, hier die wichtigsten Informationen.

(mehr …)

Betreff: 31.03.2020_Corona-Phase | Unterstützung für Kinder und Eltern in den nächsten Wochen

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe PädagogInnen, 

das Reduzieren der sozialen Kontakte und der damit eingeschränkte Kindergarten- und Hortbetrieb stellt uns aktuell alle vor große Herausforderungen.Da wir momentan noch nicht wissen, wann ein „normaler“ Kindergarten- und Hortbesuch wieder stattfinden wird, lautet unser Ziel in der BildungspartnerInnenschaft für die nächste Zeit:

„KONTAKT AUFNEHMEN, KONTAKT HALTEN, UNTERSTÜTZUNG DORT ANBIETEN, WO ES NOTWENDIG IST“ 

(mehr …)

Betreff: Freiwillige MitarbeiterInnen für MA 11- Wohngemeinschaften gesucht

Liebe KollegInnen,

in den städtischen Kindergärten und Horten sind derzeit sehr viele MitarbeiterInnen mit Rufbereitschaft freigestellt.

Die MA 11 braucht AKTUELL Verstärkung für die Wohngemeinschaften mit Kindern, daher werden wir gerne aushelfen.

(mehr …)

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

Wir alle erleben gerade herausfordernde und außergewöhnliche Zeiten.

Gerade in solchen Situationen ist es schwierig immer alles perfekt zu lösen und immer die richtigen Antworten auf offene Fragen zu geben. Viele Menschen sind momentan im Dauereinsatz und versuchen alles nach bestem Wissen und Gewissen zu koordinieren.

(mehr …)

Betreff: 02.04.2020_Corona-Situation | Fragen zur Zeit nach dem 14.4. & Essensbestellung

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter, 

die Osterferien und somit auch der 14.4.2020 rücken näher. Also der Tag,

  • an dem die Verordnung des Magistrates der Stadt Wien zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus ausläuft und
  • bis zu dem wir alle unseren ersten Maßnahmen, Bestätigungen und Entschuldigungen, Freistellungen geplant haben.

Viele von Ihnen haben in den letzten Tagen die Frage gestellt: Wie geht es dann weiter? Bleibt es bei den gleichen Regelungen? Benötigen wir neue Bestätigungen? Wie viele Kinder werden kommen? 

Ich kann Ihnen versichern, dass wir mit Hochdruck daran arbeiten, Informationen zur Zeit nach dem 14.4. zu bekommen, um Ihnen, allen MitarbeiterInnen, aber natürlich auch den Eltern und den Kindern Planungssicherheit geben zu können.
Wie bisher müssen alle getroffen Maßnahmen und Regelungen auf den Vorgaben der Bundesregierung basieren. Zum aktuellen Zeitpunkt sind diese aber weder genau bekannt noch vollständig abschätzbar.
Wir können in dieser Angelegenheit auch keine Entscheidung alleine für die städtischen Kindergärten und Horte treffen. Denn diese Maßnahmen betreffen alle elementaren Bildungseinrichtungen in Wien gleichermaßen. 

Ich hoffe sehr, dass wir Ihnen spätestens am kommenden Montag nähere Informationen schicken können.  

Ich bitte Sie daher noch um ein bisschen Geduld. Versichern Sie den Eltern bitte, dass alle Menschen, die beruflich unabkömmlich sind, einen Betreuungsplatz für ihre Kinder in Anspruch nehmen können.
Geben Sie bitte derzeit keine Auskunft über Regelungen nach dem 14.4.2020 oder verlängern Sie die Regelungen auch nicht in gutem Glauben. 

Mit der Firma Smile Menü bin ich in ständigem Kontakt, um die bestmögliche Regelung für die Essensbestellung zu organisieren. Eine zeitnahe Information dazu folgt ebenfalls noch. 

Es tut mir leid, dass ich Ihnen heute noch keine zufriedenstellendere Information geben kann.Danke für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung! 

Mit freundlichen Grüßen
Katrin Zell  

Mag.a Katrin Zell         
Leiterin Elementare Bildung in         
städtischen Kindergärten und Horten                    

Stadt Wien – Kindergärten         
1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 11          
Telefon       +43 1 4000 90241         
E-Mail          katrin.zell@wien.gv.at         
Web            www.kindergaerten.wien.at

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

  • Es brauchen keine SU-Anträge rückwirkend gestellt werden.
  • Ein Antrag auf SU ist nur dann notwendig, wenn diese 3 Punkte zutreffen:
    • die Betreuungseinrichtung des Kindes/der Kinder ist fix geschlossen
    • das Kind bzw. die Kinder sind unter 14 Jahre UND
    • niemand lebt im Haushalt, der die Betreuung übernehmen könnte.
(mehr …)

Betreff: 6.4.2020_Corona | Stimmungsbild_Kontaktaufnahme & Gespraechsleitfaden der MA11

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe Pädagoginnen und Pädagogen, 

es ist mir bewusst, dass das E-Mail letzte Woche zur Kontaktaufnahme mit den Eltern bei einigen von Ihnen Irritation ausgelöst hat und sich daraus auch Fragen ergeben haben. Viele Dinge, die sonst nicht so einfach umsetzbar oder machbar sind, sind aktuell möglich. Und es ist mir auch bewusst, dass manches davon sicher nicht selbstverständlich ist (wie z.B. die Nutzung ihres privaten Handys, um Eltern zu kontaktieren.) Doch diese besondere Situation stellt uns alle tagtäglich vor neue Herausforderungen und verlangt von uns kreative, bisher noch nicht gegangene Wege. Einiges davon ist sicherlich nur jetzt in dieser Krisensituation möglich. 

Ich möchte mich deshalb bei Ihnen allen für die Kontaktaufnahme mit den Eltern und Kindern und die rasche Rückmeldung dazu an uns in die Zentrale bedanken!Zusammengefasst zeigt sich auch, dass viele Bedenken nicht mehr ganz so groß waren, nachdem Sie die ersten Gespräche mit den Eltern geführt haben und dass Sie vor allem viel positives Feedback für diesen Schritt erhalten haben.

Es wird berichtet, dass sich viele Eltern und Kinder sehr gefreut haben, persönlich kontaktiert zu werden. Es wird auch von tollen Ideen berichtet, wie ein kontaktloser Austausch von Materialien in beide Richtungen organisiert werden kann. Unsere KollegInnen werden als engagiert, motiviert und kreativ erlebt, besonders anerkannt wird, dass Material für die Kinder und Familien entwickelt oder zur Verfügung gestellt wird. Einige von Ihnen haben sich sogar selbst Gesprächsleitfäden für die Telefonate mit den Eltern erstellt.
Auch wir in der Zentrale waren und sind von Ihren Umsetzungsideen sehr begeistert! 

Die Stadt Wien – Kinder- und Jugendhilfe stellt nun auch einen Gesprächsleitfaden für die Einschätzung einer möglichen Belastung in einer Familie zur Verfügung.

ANHANG PDF- 07_Corono_Belastung_in_Familien_Gespraechsleitfaden
(öffnen nur am PC oder mit Handybrowser möglich)

Dieser Leitfaden muss nicht verpflichtend verwendet werden, kann aber bei Bedarf von Ihnen eingesetzt werden. Die darin angeführten Fragen können individuell verwendet werden und sind als Unterstützung für Sie gedacht, um vorhandene – beziehungsweise bevorstehende – Krisensituationen besser einschätzen zu können. 

Bei Fragen und Unsicherheiten mit dem Gesprächsleitfaden, aber auch bei der Eischätzung, ob eine erhebliche Belastungssituation in der Familie vorliegt, können Sie sich gerne an die Sozialarbeiterinnen der Kinder-  und Jugendhilfe, Referat Kindertagesbetreuung wenden. Die KollegInnen unterstützen Sie gerne bei der Einschätzung, ob eine erhebliche Belastungssituation vorliegt. 

Freundorfer Joanna
+43 14000-90738
joanna.freundorfer@wien.gv.at

Langheiter Irene
 +43 1 4000-90797
irene.langheiter@wien.gv.at

Mag.Tüchler Christa
 +43 1 4000-90796
christa.tuechler@wien.gv.at

Wlcek Ilse  
 +43 1 4000-90759
ilse.wlcek@wien.gv.at


Weiters weist die Stadt Wien – Kinder- und Jugendhilfe darauf hin: Wenn Sie feststellen, dass ein Kind gefährdet ist, muss auch in der aktuellen Phase eine Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe erfolgen.
Ich möchte mich in diesem Zusammenhang herzlich bei den zuständigen Regionalleiterinnen bedanken, die Sie an den Standorten in dieser Zeit großartig unterstützen. Durch diese gemeinsame, gut funktionierende Zusammenarbeit können wir die bisherigen und noch kommenden Herausforderungen gut gestalten und organisieren! 

Liebe Grüße
Katrin Zell

Mag.a Katrin Zell         
Leiterin Elementare Bildung in         
städtischen Kindergärten und Horten                    

Stadt Wien – Kindergärten         
1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 11          
Telefon       +43 1 4000 90241         
E-Mail          katrin.zell@wien.gv.at         
Web            www.kindergaerten.wien.at

Betreff: Weitere Vorgangsweise ab 2020_04_14

ANLAGE: Infoschreiben_2020_04_07.pdf

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen!

Ich darf Euch die neuesten und sehr wichtigen Informationen aus der Hauptgruppe 1 übermitteln.

(mehr …)

Betreff: 07.04.2020 Corona | Weitere Vorgehensweise und Organisation des Betriebs ab 14.4.2020

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe PädagogInnen,
AssistenzpädagogInnen und AssistentInnen, 

wie in der Pressekonferenz der Bundesregierung am 6.4.2020 mitgeteilt wurde, ist eine kontrollierte schrittweise Lockerung der Maßnahmen zur Prävention von COVID-19 geplant: 

(mehr …)

Betreff: 8.4.2020_Corona-Prävention | Dienstfreistellungen bzw. Dienstleistungsverzicht

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter, 

ich möchte Sie über kommende Änderungen zu Dienstfreistellungen bzw. Dienstleistungsverzicht in Rufbereitschaft in Zusammenhang mit COVID-19 informieren: 

(mehr …)

Betreff: 9.4.2020_Corona-Prävention | Hygieneempfehlungen für die Standorte

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe PädagogInnen, AssistenzpädagogInnen und AssistentInnen,
liebe MitarbeiterInnen,

es ist uns bewusst, dass die aktuellen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen zur Prävention von COVID-19 (Corona) für den Alltag im Kindergarten und Hort eine große Herausforderung darstellen – insbesondere mit sehr jungen Kindern. 

(mehr …)

Betreff: Schöne Feiertage und ein großes DANKE!

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

seit die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gesetzt wurden, war unser aller Arbeitsalltag von großen Veränderungen und auch immer wieder Unsicherheit geprägt. Die Situation ist für uns alle vollkommen neu und obwohl wir fieberhaft daran arbeiten, ständig alle neuen Informationen der Bundesregierung für die Stadt Wien – Kindergärten umzusetzen, stehen wir gerade derzeit vor der großen Frage, wie es nach Ostern in Bereich der Kindergärten, Horte und Schulen weitergehen wird.

(mehr …)

Betreff: younion Aktion #esgehtumsganze

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen!

In schwierigen Zeiten, wie derzeit, ist der Gemeindedienst der Stadt Wien mit allen seinen Bediensteten ein Garant für die Wiener Bevölkerung. Das möchte die younion _ Die Daseinsgewerkschaft jetzt zeigen und bildlich dokumentieren!

(mehr …)

Die FAQ der MA10 wurde aktualiesiert
Siehe link

Betreff: FAQ´s Dienstrecht Corona, Pressekonferenz der Bundesregierung

ANHANG:
FAQ_Dienstrecht_Corona_07042020
Pressekonferenz Bundesregierung 20200414

Liebe Alle !

Guten Morgen aus der Hauptgruppe 1.

Die gestrige Pressekonferenz der Bundesregierung hat nicht viel neues gebracht, aber beim Ansturm auf manche seit gestern wieder geöffnete Geschäfte, macht man sich schon so seine Gedanken.

Ich erlaube mir Euch die von der MD-PR aktualisierte Version der „FAQ Corona“ zu übermitteln. Ebenso die Zusammenfassung der Pressekonferenz vom 14.4.2020 (Danke an Angela Lueger!).

Danke für Euren unermüdlichen Einsatz im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen. Wir werden Euch sehr zeitnah berichten, wie es weitergehen wird. Ein geplantes „Hochfahren“ bzw. eine Rückkehr zum „normalen Betrieb“ kann nur unter klar definierten Rahmenbedingungen erfolgen. Gerade in Bereichen mit intensivem KundInnenverkehr werden strenge Sicherheits- und Schutzmaßnahmen notwendig sein. Auch hier steht die Hauptgruppe 1 in ständigem Austausch mit der Dienstgeberin. Vieles wird anders werden müssen und erfordert auch ein Umdenken bei unseren Kolleginnen und Kollegen. (z.B. Online Terminvergaben, erweitertes Onlineangebot, …)

Aber gerade wie wir bisher diese Krise gemeistert haben, stimmt mich zuversichtlich, dass wir es gemeinsam auch in eine „neue Normalität“ und im einen oder anderen Bereich in eine neue Form der Arbeitswelt schaffen werden.

Bitte bleibt gesund und alles Gute!

Liebe Grüße
Manfred Obermüller

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Obermüller
Vorsitzender der Hauptgruppe 1

Zelinkagasse 4, 2.Stock, Top 3
1010 Wien

t. 01/4000/83712
f. 01/4000/99/83712
e. manfred.obermueller@wien.gv.at 
h. www.younion.at
h. www.hg1.at

ZVR Nr.: 576439352
ATU: 16273100 

Wir vertreten 150.000 Mitglieder in mehr als 200 verschiedenen Berufen.
Sie arbeiten in Städten, Gemeinden, den Bereichen Kunst, Medien und Sport oder als atypisch Beschäftigte.

Betreff: Infoschreiben der MD-PR vom 16.4.2020

ANLAGE: Infoschreiben MD-PR 20200416

Liebe Alle !

Es vergeht kein Tag an dem nicht mit Hochdruck sozialpartnerschaftlich daran gearbeitet wird, COVID-19-Maßnahmen der Bundesregierung so umzusetzen, damit dienstrechtlich Klarheit geschaffen wird. Wie immer ein besonderer Dank an Frau Personaldirektorin Dr.in Martina Schmied und insbesondere an Martina Feurer, die uns diese im Vorfeld verhandelten Aussendungen auch zur Verfügung stellen. Ich übermittle euch auch den diesbezüglichen Link auf der Seite der MD-PR https://www.intern.magwien.gv.at/web/mprgdl/faq-dienstrecht

Die Eckpunkte der Aussendung sind:

  • Dienstfreistellungen aufgrund von Vorerkrankungen, Gravidität oder Risikoalter – bis auf Widerruf Verlängerung bis 24.4.2020
  • Dienstleistungsverzicht in Bereitschaft – weitere Vorgangsweise
  • Wiederaufnahme der Lehrlingsausbildung ab 4.5.2020 – Vorgangsweise

Unsere Informationen könnt ihr in gesammelter Form natürlich auch unserer Homepage unter www.hg1.at entnehmen.

Bitte passt auf euch auf, tragt eure MNS-Masken und gesund bleiben.

Liebe Grüße
Manfred Obermüller

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Obermüller
Vorsitzender der Hauptgruppe 1

Logo_younion_Die Daseinsgewerkschaft_HG1

Zelinkagasse 4, 2.Stock, Top 3
1010 Wien


t. 01/4000/83712
f. 01/4000/99/83712
e. manfred.obermueller@wien.gv.at 
h. www.younion.at
h. www.hg1.at

ZVR Nr.: 576439352
ATU: 16273100 

younion_JguG_mailsig_700x80pix

Wir vertreten 150.000 Mitglieder in mehr als 200 verschiedenen Berufen.
Sie arbeiten in Städten, Gemeinden, den Bereichen Kunst, Medien und Sport oder als atypisch Beschäftigte.

Betreff: 17.4.2020_Corona-Prävention | Information zu Dienstfreistellungen – Vorerkrankungen, Gravidität oder Risikoalter

(mehr …)

Betreff: 17.04.2020_Corona-Prävention | Hygieneempfehlungen der MA11 und AUVA-Plakate

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen,

im heuten Newsletter der MA11 wurden uns folgende Informationen bzgl. Hygienemaßnahmen übermittelt.

ANLAGE: 07_MA11_Hygienemaßnahmen_COVID-19.pdf

Diese decken sich grundsätzlich mit den von uns versandten Empfehlungen vom 9.04.2020 und sind ergänzend zu verstehen.

Die AUVA hat zum Thema „Hände Waschen“ und „Bring- und Abholsituation“ Plakate erstellt:

ANLAGE:
07_Corona_AUVA_Poster_Kiga_Richtiges_Haendewaschen.pdf
07_Corona_AUVA_Poster_Kiga_Bringen_und_Abholen_der_Kinder.pdf

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und die standortbezogene, sowie auf die Bedürfnisse der Kinder und MitarbeiterInnen abgestimmte Umsetzung der Maßnahmen.

Liebe Grüße
Katrin Zell

Mag.a Katrin Zell         
Leiterin Elementare Bildung in         
städtischen Kindergärten und Horten                    

Stadt Wien – Kindergärten         
1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 11          
Telefon       +43 1 4000 90241         
E-Mail          katrin.zell@wien.gv.at         
Web            www.kindergaerten.wien.at

Betreff: 17.04.2020_Corona-Prävention | Die Stadt Wien sagt DANKE!

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen und Mitarbeiter,

die Stadt Wien bedankt sich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: Danke! – Zusammen durch die Corona-Krise.

Zum Ausdrucken finden Sie das Plakat hier:

ANLAGE:
07_SW20_Danke_Anzeige_.pdf

(mehr …)

Betreff: Kindergarten Online-Umfrage

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

Ich hoffe, dass es euch allen gut geht und dass ihr gesund seid.

Wie ihr die letzten Wochen vielleicht mitbekommen habt, herrscht in den Kindergärten Österreichs durch die unterschiedlichsten Regelungen Chaos.

Aus diesem Grund bitten wir alle Kolleginnen und Kollegen aus der Elementarpädagogik und den Horten um Mithilfe. Wir haben eine (anonyme) Online-Umfrage erstellt. Um ein möglichst genaues Stimmungsbild aus ganz Österreich zu erhalten bitten wir euch dieses Mail bzw. den unten stehenden Text weiterzuleiten.

Ihre Meinung ist gefragt:

Füllen Sie bitte die (anonyme) Online-Umfrage aus. Über den unten stehenden Link kommen Sie direkt zum Fragebogen.

www.younion.at/kindergartenumfrage

Mit gewerkschaftlichen Grüßen

Judith Hintermeier
Bundesfrauenreferentin der younion _ Die Daseinsgewerkschaft

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
ÖGB
younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Bundesfrauenabteilung
1090 Wien, Maria-Theresien-Straße 11
Tel.: +431 31316 83704
mailto: judith.hintermeier@younion.at
mailto: Frauen@younion.at
URL: http://www.younion.at

ÖGB-ZV-Nr.: 576439352
DVR-Nr.: 0046655
ATU: 16273100
DUNS: 30027018

younion_JguG_mailsig_700x80pix

Wir vertreten 150.000 Mitglieder in mehr als 200 verschiedenen Berufen. Sie arbeiten in Städten, Gemeinden, den Bereichen Kunst, Medien und Sport oder als atypisch Beschäftigte.

cid:image001.png@01D5F87A.53304AB0

Betreff: 23.04.2020 Corona | Information zum Besuch städtischer Kindergärten und Horte ab 27.04.2020

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen, 

die Öffnung von Geschäften und Dienstleistungsbetrieben ab 1.Mai 2020 bedeutet auch, dass wieder mehr Kinder den Kindergarten und Hort besuchen werden.

(mehr …)

Betreff: Information weitere Vorgangsweise COVID-19 Risikogruppe

ANLAGE: Information_MD_PR_COVID_19_Risikogruppe_20200423.pdf

Liebe Alle !

Wie bereits heute Vormittag angekündigt, übermittle ich euch im Anhang das Informationsschreiben der MD-PR bezüglich der weiteren Vorgangsweise wegen der COVID-19 Risikogruppe, welches wieder in bewährter sozialpartnerschaftlicher Weise zustande gekommen ist. Im Gegensatz zu anderen Städten und Gemeinden beweist hier die Stadt Wien wie immer hohe Handschlagqualität.

(mehr …)

„Ich erwarte mir, dass die Eltern einmal einen Tag die Arbeit niederlegen. Damit Sie sehen, was Sie mit Ihrer Politik…

Gepostet von Zeit im Bild am Mittwoch, 22. April 2020

„Wer nichts weiß, muss alles glauben…“

…das sind die Worte von Frau Meinl-Reisinger NEOS die sie am
22.April 2020 mit dem nötigen Sicherheitsabstand hinter
ihrer Glasscheibe
von sich gibt. „Seit wann müssen Eltern als
Bittsteller auftreten und nachweisen, dass sie einen dringenden
Betreuungsbedarf haben?“

„Seit der hochansteckenden Corona Pandemie, die tausenden
und abertausenden Menschen bereits das Leben kostete und
sich weltweit ausgebreitet hat!“ – wäre unsere Antwort.

(mehr …)

Betreff: 27.04.2020_Corona-Prävention | Dienstfreistellung aufgrund Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe

(mehr …)

Betreff: 29.04.2020_Corona | Informationsblatt zur Einschreibung & Lieferung der Stammdatenblätter/Einschreibemappen

(mehr …)

Betreff: Dienstrechtsänderung wegen COVID-19 vom 29.04.2020

ANHANG: Information der MD-PR 20200429

Liebe Alle!

Im Anhang findet Ihr noch die heutige Aussendung der MD-PR.

Mit lieben Grüßen
Manfred Obermüller

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

ORIGINALARTIKEL: https://www.krone.at/2145368

Unterschiede bei der Maskenpflicht, Unterschiede bei der Gruppengröße, Unterschiede bei den Öffnungszeiten, Unterschiede bei den Hygienemaßnahmen – in Österreichs Kindergärten herrscht laut Gewerkschaft weiterhin Verwirrung und Verunsicherung, sowohl bei den Eltern als auch bei den Beschäftigten. Die Vertreter von younion sprachen am Mittwoch von einem „Kindergarten-Chaos“ und starteten eine Online-Umfrage, um sich einen besseren Überblick über die Situation der Betroffenen zu verschaffen. Die Ergebnisse will man kommende Woche präsentieren.Artikel teilen

Jedes Bundesland, jede Gemeinde, jeder Betreiber habe sein eigenes Maßnahmenpaket in der Corona-Krise geschürt, bringen die younion-Gewerkschafter ihre Kritik auf den Punkt. „Das hat bis jetzt so weit geführt, dass in der einen Gemeinde die Kinder beim Haupteingang von einer Kollegin mit Maskenpflicht empfangen werden, aber nur ein paar Kilometer weiter die Kinder so wie bisher in die Gruppe kommen, als wäre nie etwas gewesen“, schildert Judith Hintermeier, younion-Bundesfrauenreferentin.

Virus schert sich nicht um Landes- und Gemeindegrenzen
Zuvor hatten bereits die Vertreter des Berufsverbands ÖDKH das Fehlen eines klaren Plans bei den Kindergärten kritisiert. „Das sagt eigentlich der gesunde Menschenverstand, dass es hier einheitliche Regelungen braucht. Das Virus schert sich nicht um Landes- und Gemeindegrenzen, es braucht die besten, von ExpertInnen entwickelte Maßnahmen, um alle in den Kindergärten gleich gut zu schützen“, ist auch younion-Bundesfrauenvorsitzende Christa Hörmann von der Notwendigkeit eines landesweit gültigen Plans überzeugt.

„Das geht an der Realität vorbei und es droht dadurch völliges Chaos“, hatte am Dienstag bereits Oberösterreichs younion-Landesvorsitzende Christian Jedinger gegenüber der „Krone“ die Landes-Verordnung zur Öffnung der Kindergärten scharf kritisiert. Dort ist einerseits davon die Rede, dass die Kinderzahl reduziert werden soll und Kinder zu Hause betreut werden sollen. Andererseits wird schon im nächsten Absatz verordnet, dass für alle Kinder – unabhängig der Situation der Eltern – die Betreuungsangebote sicherzustellen und anzubieten sind.

Unterschiedliches Vorgehen in den Bundesländern
Wie ein Rundruf gezeigt hat, haben diverse Länder zusätzliche Empfehlungen zum Erlass des Bildungsministeriums bzw. den darauf basierenden Verordnungen gegeben. Generell angeraten wird das Vermeiden von Stauungen beim Eintreffen und Abholen der Kinder, dagegen wird auf verstärkte Reinigung von Räumlichkeiten und Gegenständen sowie das Einhalten der allgemeinen Hygieneregeln zur Eindämmung des Coronavirus gesetzt (Abstandhalten wo möglich, regelmäßiges Lüften, häufiges Händewaschen, Hustenetikette).

Um einen Überblick über das landesweite Kindergarten-Chaos zu bekommen, hat younion deshalb auch eine Online-Umfrage gestartet, die noch bis kommenden Dienstag läuft. „Ich kann aber jetzt schon sagen, dass Hunderte Beschäftigte aus dem Bereich der Elementarpädagogik und der Horte teilgenommen haben. Die Ergebnisse werden ein klarer Auftrag an die Politik sein!“, so Hintermeier.

Betreff: 5.5.2020_ Corona | Einseitige Anordnung zum Verbrauch von Erholungsurlaub & Codes

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,

ich möchte Sie über die neuen Regelungen zu Erholungsurlaub und Verwendung der Codes für die Liste der Freistellungen informieren:

(mehr …)

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

Die letzten Aussendungen der Dienststelle haben zu vielen Fragen geführt.
Wir haben die am häufigsten gestellten für Sie zusammengefasst.

Darf seit 04.05.2020 Urlaub einseitig angeordnet werden?

NEIN, es kann auf Resturlaub hingewiesen werden, doch eine
einseitige Anordnung ist noch nicht zulässig. Die Zustimmung der
MA ist zur Zeit noch notwendig.

Ab wann darf die Leitung Urlaub anordnen?

Ab dem Tag der Kundmachung des Landesgesetzblattes ist KEINE
Zustimmung der MA mehr notwendig – es ist täglich damit zu
rechnen, der genaue Tag ist aber derzeit nicht bekannt. Bei in Kraft
treten des Gesetzes werden Sie sofort von der Dienstgeberin
informiert.

Was passiert bis zur Kundmachung, wenn ich am Standort nicht
benötigt werde?

Die „Dienstfreistellung in Bereitschaft“ bleibt bis dahin aufrecht.

Für wen gilt die einseitige Urlaubsanordnung?

Für alle Bediensteten die nach der Kundmachung weiterhin am
Standort nicht benötigt werden.

Wieviel Urlaub darf mir angeordnet werden?

Bei einer Vollzeitkraft maximal 80 Stunden, also 2 Arbeitswochen.
Bei Teilzeitkräften werden diese Stunden laut Legende aliquotiert.
Ob dieses Ausmaß zur Gänze ausgeschöpft wird oder nur ein Teil
angeordnet wird, liegt im Ermessen der Leitung. Wenn ab 16.3.
bereits Urlaub konsumiert wurde, ist dieser für den Verbrauch der
max. 80 Stunden anzurechnen.

Was passiert wenn ich keinen Resturlaub mehr habe und trotzdem
am Standort noch nicht benötigt werde?

Es ist weiterhin eine Dienstfreistellung in Bereitschaft möglich, da
der aktuelle Urlaub von 2020 von der einseitigen Urlaubsanordnung
nicht betroffen ist.

Nach welchen Kriterien wird entschieden ob ich schon am Standort
benötigt werde?

Die Leitung beurteilt den Personalbedarf zur Aufrechterhaltung des
Dienstbetriebes anhand der gemeldeten Kinderanzahl. Ob und
welche KollegInnen tageweise oder wochenweise noch nicht benötigt
werden, liegt in ihrem Ermessen.

Darf mir meine Leitung ab der Kundmachung immer Urlaub
anordnen?

NEIN, Urlaub ist immer eine Vereinbarung zwischen dem/ der
Vorgesetzten und MA. Deshalb ist das Gesetz zur einseitigen
Urlaubsanordnung bis 31.12.2020 befristet und läuft dann aus.

Für Fragen stehen wir weiterhin gerne zur Verfügung.

Margit Pollak – 01/4000/83744 oder margit.pollak@wien.gv.at
Julia Fichtl – 01/4000/83739 oder julia.fichtl@wien.gv.at

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Der Kindergärtner – arbeiten mit der Corona

Gepostet von Stefan Peschta am Freitag, 1. Mai 2020

Betreff: younion-Meidlinger: Corona-Testings der Stadt Wien sind Erfolg der Sozialpartnerschaft

(mehr …)

Betreff: 8.5.2020_Corona | UPDATE – Covid19-Risiko-Attes

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen,

im E-Mail am 27.04.2020 habe ich Sie zur Dienstfreistellung aufgrund Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe informiert.

Eine Freistellung wegen Zugehörigkeit zur Risikogruppe kann demnach nur erfolgen, wenn ab dem 4.5.2020 ein COVID-19-Risiko-Attest vorgelegt wird.
Die Frist zur Übermittlung des Attests wurde nun bis 22.05.2020 verlängert.

Jene Bediensteten, die zur individuellen Risikoanalyse ihre zuständige Ärztin bzw. ihren zuständigen Arzt aufsuchen, haben bis zur endgültigen Abklärung Urlaub zu konsumieren.
Nach Vorlage eines Attests wird dieser rückwirkend in eine Freistellung umgewandelt.

Liebe Grüße
Katrin Zell

Mag.a Katrin Zell         
Leiterin Elementare Bildung in         
städtischen Kindergärten und Horten                    

Stadt Wien – Kindergärten         
1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 11          
Telefon       +43 1 4000 90241         
E-Mail          katrin.zell@wien.gv.at         
Web            www.kindergaerten.wien.at

Wir verteilen Schutzausrüstung an Wiens Schulen und Kindergärten, damit der Unterricht bestmöglich geschützt abläuft….

Gepostet von Stadt Wien am Freitag, 8. Mai 2020

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

Die neue Dienstrechts-Novelle ist nun in Kraft!

Darf nun Urlaub einseitig angeordnet werden?

JA, ab jetzt ist die einseitige Anordnung durch die/den Vorgesetzten möglich. Die Dienstrechts-Novelle ist ab 11.05.2020 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31.12.2020 wieder außer Kraft.

Muss der angeordnete Urlaub unterschrieben werden?

NEIN, da der Urlaub einseitig angeordnet wird handelt es sich nicht um eine Vereinbarung. Deshalb muss der Urlaub auch nicht unterschrieben werden.

Was bedeutet es, dass der bereits verbrauchte Urlaub seit 16.3.2020 GANZ oder TEILWEISE auf die maximal 80 Stunden angerechnet werden KANN?

Da zur einseitigen Anordnung des Urlaubsverbrauchs lediglich der Resturlaub des Vorjahres herangezogen werden darf, liegt die ganze oder teilweise Anrechnung an dem Ausmaß der Resturlaubsstunden die noch übrig sind.

Bspl.: Wenn ich nur noch 24 Stunden (3 Tage) Resturlaub habe kann er nur teilweise angerechnet werden, da ich das maximale Ausmaß von 80 Stunden nicht erreiche. Bei 196 Stunden (12 Tage) Resturlaub wird der bereits verbrauchte Urlaub seit 16.3.2020 zur Gänze angerechnet, da ich das maximale Ausmaß von höchsten 80 Stunden erreiche. Der aktuelle Urlaub 2020 darf nicht herangezogen werden.

Darf die einseitige Urlaubsanordnung auch nur stunden- oder tageweise erfolgen?

Stundenweisen Verbrauch bzw. halbe U-Tage: NEIN, diese Form des Urlaubkonsums gibt es in der MA10 nicht, daher kann diese Form auch jetzt nicht gewählt werden bzw. zum Tragen kommen.

Tageweiser Urlaubsverbrauch: JA, wie sonst auch. Der Satz aus dem Landesgesetzblatt => der Dienstbetrieb muss mindestens 5 aufeinanderfolgende Arbeitstage erheblich eingeschränkt sein, bezieht sich ausschließlich auf den Dienstbetrieb (der bei uns eingeschränkt ist und vermutlich auch noch länger bleiben wird) und nicht auf den Verbrauch der Urlaubstage.

Da wir auch in den Ferienzeiten eingeschränkten Dienstbetrieb von mindestens 5 Arbeitstagen haben und dieses Gesetz bis 31.12.2020 gilt, kann auch in dieser Zeit noch einseitig Urlaub angeordnet werden.

WICHTIG: Das maximale Ausmaß von 80 Stunden (Vollzeit, bei Teilzeit aliquot) darf nicht überschritten bzw. nur der Resturlaub herangezogen werden.

Wie ist erkennbar ob ich noch Resturlaub habe oder nicht?

Am Sammelformular: Wenn z.B. der Urlaubsanspruch pro Jahr 216 Stunden beträgt und mit Stichtag 11.05.2020 mehr als diese Stunden stehen, ist noch Resturlaub vorhanden. Stehen 216 Stunden oder weniger ist nur noch der aktuelle Urlaubsanspruch aus 2020 übrig.

Somit darf KEIN Urlaub mehr angeordnet werden.

Bspl.: Der erste Urlaub der immer automatisch verbraucht wird, ist der Resturlaub des vergangenen Jahres. Wenn ein/e MitarbeiterIn nun im Jänner noch 40 Stunden (5 Tage) Resturlaub aus 2019 hatte und in der Semesterferienwoche 5 Tage im Urlaub war, hat sie/ er zum jetzigen Zeitpunkt keinen Resturlaub mehr.

Für Fragen stehen wir weiterhin gerne zur Verfügung.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Betreff: 12.05.2020_Corona | UPDATE – einseitige Anordnung zum Verbrauch von Erholungsurlaub

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter, 

das Gesetz, welches die einseitige Anordnung zum Verbrauch von Erholungsurlaub regelt, ist mit heute (12.05.2020) in Kraft getreten und ist bis zum 31.12.2020 gültig. 

(mehr …)

Betreff: 19.5.2020_Corona | Nachtrag zur E-Mail “Wegfall der Einschränkungen für den Besuch des Kindergartens” (18.05.2020)

(mehr …)

ANLAGE: 200520_Info_Besuchszahlen_staedtisch

Liebe KollegInnen,

ich denke, ich untertreibe nicht, wenn ich sage: Es liegen wirklich harte, anstrengende und kräfteraubende Wochen hinter uns! Wir mussten mit einer plötzlich hereinbrechenden Krise fertig werden – privat und beruflich unser Leben komplett umstellen und hatten niemanden, der uns genau sagen konnte, wie das denn geht und wie wir das alles schaffen können.

(mehr …)

Tag der Frauengesundheit

Seit 1987 macht der am 28. Mai stattfindende „Internationale Aktionstag für Frauengesundheit“ (International Day of Action for Women´s Health) auf die Bedeutung der psychischen und physischen Gesundheit, aber auch auf die Gewalt an Frauen aufmerksam. Unter dem Motto „Our health, our rights, our lives“ unterstützen weltweit zahlreiche Menschen- und Frauenrechtsorganisationen diesen Aktionstag.

Gerade die Corona Krise hat uns die Wichtigkeit und Vergänglichkeit unserer Gesundheit bewusstgemacht. Aber auch in Zeiten, in denen keine Pandemie wütet, ist es wichtig auf sein Wohlbefinden und seine Gesundheit zu achten. Wien bietet mit vielen Veranstaltungen, Messen und Informationen ein breites Spektrum zum Thema Frauengesundheit (Früherkennung von Brustkrebs, Schwangerschaft, Wechseljahre, …). Ebenso ist die jährliche Vorsorgeuntersuchung zu einem Must-have geworden. Es muss uns jetzt noch gelingen bei psychischen Krankheiten einen normalen Umgang zu erlangen. Nur, weil man eine Krankheit nicht sieht, ist sie nicht weniger schlimm. Schauen wir deshalb gemeinsam auf uns und unsere Gesundheit.

Christa HÖRMANN
Bundesfrauenvorsitzende

Judith HINTERMEIER
Bundesfrauenreferentin

Betreff: 05.06.2020 Corona | Anfragen zum Aufenthalt im Ausland_aktuelle Regelungen noch gültig

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen, 

ich möchte Sie darüber informieren, dass trotz der gestrigen Öffnung der Grenzen zu den Nachbarländern (außer Italien) für MitarbeiterInnen der Stadt Wien weiterhin folgende dienstrechtliche Regelungen gelten: 

(mehr …)

PV versus GW!

Warum ist es wichtig GW-Mitglied zu sein?

PersonalVertretung

  • Vertritt ALLE Bediensteten
  • Ist für die eigene Dienststelle zuständig
  • Beitrag ist gesetzlich vorgeschrieben
  • Informiert dienstrechtlich
  • Hat Mitwirkungsrechte innerhalb des Personalvertretungsgesetzes => Änderungen bzw. Einführungen von Arbeitsmethoden, Dienstposten, Beförderungen, Kündigungen,…müssen zugestimmt, zur Kenntnis gebracht werden
  • Unterstützt bei Gesprächen mit dem Dienstgeber
  • Unterliegt der Verschwiegenheitspflicht

GeWerkschaft

  • Vertritt die Mitglieder
  • Ist für die Mitglieder in ganz Österreich zuständig
  • Mitgliedschaft bzw. Beitrag ist freiwillig
  • Informiert dienstrechtlich
  • Hat Verhandlungskompetenz gegenüber der Dienstgeberin => Gehalt, Lohnerhöhungen, Dienstverträge, Änderungen bzw. Evaluierungen in Gesetzen,…
  • Rechtsberatung, Lohnsteuerberatung, Elternkarenz Beratung, Pensionsberatung => kostenlos
  • Vergünstigte Handytarife, Urlaubsangebote, Gutscheine aus zahlreichen Geschäften, Theater-/ Konzertbesuche
  • Bildungszuschuss bzw. kostenlose Weiterbildungen
  • Finanzielle Unterstützung in Notfällen
  • Berufshaftpflicht-Vorsorge

Alle Vorteile der GW-Mitgliedschaft (die nicht im beruflichen Zusamenhang stehen) sind auch in der Pension unverändert nutzbar.
Bei BeamtInnen läuft die Mitgliedschaft ohne zutun weiter, Vertragsbedienstete müssen sich für die Pension erneut über das Formular anmelden. Die Beitragsleistung halbiert sich, ab Antreten der Pension.

Detaillierte Infos finden Sie hier oder direkt auf www.hg1.at und www.younion.at

Für Fragen stehen wir natürlich auch gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Margit Pollak – margit.pollak@wien.gv.at – 01/4000/83744
Julia Fichtl – julia.fichtl@wien.gv.at – 01/4000/83739

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

Wichtige Informationen aus dem Fachbereich Personalmanagement zum Thema: (wurde per Mail an die Kindergärten versendet)

(mehr …)

Betreff: 12.06.2020 Corona | UPDATE: Einreise nach Österreich

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen,

bezüglich einer Einreise nach Österreich gibt es aktuelle Informationen. Diese sind lt. BGBl II 263/2020 mit Ablauf des 15.6.2020 (= Einreise ab dem 16.6. oder später) gültig.

(mehr …)

Grenzöffnungen vs. Einreisebeschränkungen!

Informationsdschungel …

Mit 16.Juni 2020 trat eine neue Verordnung für die Einreise nach Österreich in Kraft.

Viele Fragen und Verwirrung sind seither aufgetreten. Die wichtigsten Fakten deshalb für Sie auf einen Blick.

(mehr …)

Altersteilzeit, Mobiles Arbeiten, Umstieg

Forderungen der Hauptgruppe 1 umgesetzt!

Vorbehaltlich der Beschlussfassung im Wiener Landtag am 25.6.2020, werden folgende gemeinsame, sozialpartnerschaftliche Verhandlungsergebnisse der Gewerkschaft/Personalvertretung und der Dienstgeberin beschlossen:

(mehr …)

Einseitige Urlaubsanordnung…

…während Freistellung mit COVID19 Attest

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

In Bezug auf einseitige Urlaubsanordnung in der Zeit der Freistellung aufgrund eines COVID19 Attests herrscht große Verunsicherung. Auch wir waren uns nicht sofort einig, wie diese Situation zu handhaben ist.

Darf also Urlaub angeordnet werden, während ich mit einem COVID19 Attest freigestellt bin?

JA, die/ der Vorgesetzte ist dazu angehalten das Resturlaub abgebaut wird. Haben Sie also noch Resturlaub über und dieses Kalenderjahr  noch keinen Urlaub konsumiert, kann er auch während der Freistellungsphase angeordnet werden.

Trotzdem gilt: es darf NUR Resturlaub angeordnet werden bis zu einem Höchstausmaß von 80 Stunden. (TZ aliquot weniger)

Bspl: wenn Ihnen Ihre Leitung in den ersten beiden Juli Wochen Urlaub anordnet bleiben Sie trotzdem bis 31. Juli (anschließend an die angeordneten Urlaubstage) vom Dienst freigestellt.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Altersteilzeit…

…die wichtigsten Punkte im Überblick

(mehr …)

Umstieg…

…in das Wiener Bedienstetengesetz

  • ab 1.4.2021 – früheste Antragsstellung
    (erstmaliger Antrag bis 30.06.21, rückwirkend ab 1.4. möglich)
  • Antrag ist grundsätzlich 3 Monate vor Beginn zu stellen
  • Umstieg nur auf Antrag der*des Bediensteten – Freiwilligkeit
  • Umstieg ist nur einmal möglich und nur in eine Richtung
    (VBO, DO => W.BedG)
  • Bedienstete erhalten schriftliche, verbindliche Information der DG über Rechtsfolgen des Umstiegs und neue besoldungsrechtliche Stellung
  • unterfertigte Umstiegserklärung kann nicht mehr widerrufen werden
  • bestehendes Dienstverhältnis wird nicht aufgelöst, sondern modifiziert
    deshalb gilt:
    • Krankenkasse bleibt gleich
    • Stichtage bleiben gleich
  • Umstiegsrecht ist nicht befristet

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Betreff: 30.07.2020 Corona | Verlängerung Regelung Risikogruppe

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen,

die Regelung zum besonderen Schutz für Risikogruppen wurde vorerst bis 31.08.2020 verlängert.

Bitte informieren Sie auch betreffende MitarbeiterInnen.

Mit lieben Grüßen
Katrin Zell

Mag.a Katrin Zell         
Leiterin Elementare Bildung in         
städtischen Kindergärten und Horten                    

Stadt Wien – Kindergärten         
1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 11          
Telefon       +43 1 4000 90241         
E-Mail          katrin.zell@wien.gv.at         
Web            www.kindergaerten.wien.at

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen!

Die Bundesregierung und auch die Dienstgeberin haben neue Regelungen für die COVID-19-Risikogruppe herausgegeben.

Der Zeitraum, in dem eine Freistellung von Bediensteten mit COVID-19-Risiko-Attest möglich ist, wurde bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 verlängert.

Betroffene Bedienstete bei denen Home-Office möglich ist, können dies bis zu 100 % der Normalarbeitszeit bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 in Anspruch nehmen.

Die adaptierten FAQ´s sind bereits im Intranet verlautbart https://www.intern.magwien.gv.at/web/mprgdl/faq-dienstrecht#_Toc37743472

Bitte bleiben Sie gesund!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

ANHANG: 200902_regelungen_corona_ampel

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen!

Auf Basis der Empfehlungen zur Corona-Ampel des Bildungsministeriums wurden nun Regelungen für die städtischen Kindergärten und Horte formuliert.

(mehr …)

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen!

Die Stadt Wien stellt in Kooperation mit der Wiener Gesundheitsförderung ein anonymes und flexibles psychologisches Unterstützungsangebot für MitarbeiterInnen der Stadt Wien zur Verfügung, um die psychischen Belastungen aufgrund der herausfordernden Covid-19 Situation ein Stück weit abzufedern.

(mehr …)

Gewerkschaft fordert Einberufung des Beirats für Elementarpädagogik

Heute geht für rund 483.000 SchülerInnen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland wieder der Unterricht los. Gleichzeitig besuchen in diesen Bundesländern rund 177.000 Kinder wieder die Kindergärten.

(mehr …)

Aktuelle Information der Dienstgeberin!               

…täglichen Fallzahlen betreffend die Corona-Pandemie nehmen zu…      

Die nachfolgende Information wurde heute von der DG an alle Kindergartenstandorte verschickt:

Wir wenden uns heute aus aktuellem Anlass an Sie. Wie Sie alle in den letzten Tagen mitbekommen haben, nehmen die täglichen Fallzahlen betreffend die Corona-Pandemie zu. Um diese Pandemie erfolgreich bekämpfen zu können, kommt dem sogenannten Contact-Tracing besondere Bedeutung zu. Dabei geht es um die rasche Erhebung von Kontaktpersonen positiv getesteter Personen ebenso wie um die Ermittlung von Kontakten von Personen, die als Kontaktpersonen Kategorie 1 eingestuft wurden.

(mehr …)

ANHANG: Präventionskonzept Stadt Wien 2020-09-15

Liebe Alle!

Im Anhang das aktualisierte COVID-19-Basis-Präventionskonzept der Dienstgeberin zu Eurer Information. Neu ist insbesondere Kapitel 4 (Seiten 14 bis 16) – die Vorgangsweise bei der „Corona-Ampel“. Im Gegensatz zur Bundesregierung darf in unserem internen Ampelsystem des Magistrats der Stadt Wien von einer strukturierten, einheitlichen und vor allem verständlichen Vorgangsweise ausgegangen werden.

(mehr …)

Liebe Alle!

Im Anhang das aktualisierte COVID-19-Basis-Präventionskonzept der Dienstgeberin zu Eurer Information. Neu ist insbesondere Kapitel 4 (Seiten 14 bis 16) – die Vorgangsweise bei der „Corona-Ampel“. Im Gegensatz zur Bundesregierung darf in unserem internen Ampelsystem des Magistrats der Stadt Wien von einer strukturierten, einheitlichen und vor allem verständlichen Vorgangsweise ausgegangen werden.

(mehr …)

„SEI DABEI!”
Wahlkarte schon heute beantragen!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Aufgrund der aktuell täglich steigenden Infektionszahlen ist es ungewiss in welche Richtung sich der Dienstbetrieb in naher Zukunft entwickelt.

(mehr …)

younion: Hören Sie auf das Kindergarten-Personal, Herr Minister!

Keine Ratschläge aus dem ministeriellen Elfenbeinturm, kommen Sie vor Ort!

Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) hat sich zu den Kindergärten in der momentanen Corona-Krise geäußert – und für großen Unmut beim Personal gesorgt. So richtete er etwa aus, dass Kinderbetreuungseinrichtungen „wie gewohnt“ weiterlaufen sollen. Er gab auch den Ratschlag, in den Garten zu gehen: „Elementarpädagogen seien es gewohnt, viel Zeit mit den Kindern im Freien zu verbringen, das sollen sie auch weiterhin tun.“

(mehr …)

Aktuelle Information der Dienstgeberin!

…Ampelfarbe ORANGE für Weiterbildungen…

Die nachfolgende Information wurde am 18.09.2020 von der DG an alle Kindergartenstandorte verschickt:      

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

da aktuell die Corona-Ampel auch in Bezug auf Weiterbildungen (egal ob verpflichtend oder nicht) auf Orange gestellt wurde, müssen wir sämtliche Veranstaltungen bis auf Weiteres absagen. Sollte sich dies ändern, werden Sie informiert.

Wir wünschen Ihnen alles Gute in dieser doch sehr turbulenten Zeit!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Aktuelle Information der Dienstgeberin!

…Ampelfarbe GELB/ORANGE – unterschiedliche Regelungen…

Die nachfolgende Information wurde gestern Abend von der DG an alle Kindergartenstandorte verschickt:

Für Bildungseinrichtungen gilt aktuell die Ampelfarbe GELB. Für das Bundesland Wien gilt die Ampelfarbe ORANGE.

Das erfordert in manchen Bereichen unterschiedliche Regelungen. Anbei eine Hilfestellung:

Für den Standort und den ganz normalen pädagogischen Alltag im Kindergarten/Hort gelten die Regelungen der Farbe GELB.
Dies betrifft auch Sprachförderkräfte, MEF, sowie PraktikantInnen.
Aufgrund der aktuell steigenden Zahl an Infektionen gilt für berufliche Zusammentreffen mehrerer erwachsener Personen, die nicht tagtäglich stattfinden (umfassende Teambesprechungen, Elternabende, Weiterbildungen, Supervision,…) die Regelung der Farbe ORANGE.

Bitte nehmen Sie auch von externen Angeboten am Standort derzeit Abstand.

Danke, dass Sie mit uns gemeinsam die notwendigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen einhalten.  

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Verhandlungen dauern ihre Zeit,
doch der erste Erfolg ist da!

Zur Erinnerung:
Auszug aus unserem Wahlfolder von Mai 2019.

IBS-Zulage nach magistratsüblicher Regelung
erreicht!

Ein großes Dankeschön an dieser Stelle auch an die Abteilungsleiterin, die in dieser herausfordernden Zeit durch ihre Zustimmung, Wertschätzung und Anerkennung zum Ausdruck bringt.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Themenabende – Verschiebung

Aufgrund der aktuell täglich steigenden Infektionszahlen und der dadurch entstehenden Einschränkungen im Veranstaltungsbereich müssen wir leider darauf hinweisen, dass die geplanten Themenabende zu den Bereichen „Altersteilzeit“ und „Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz“ auf unbestimmte Zeit verschoben werden müssen.

Sollten Ihnen jetzt schon Fragen auf der “Seele brennen” können Sie uns natürlich gerne kontaktieren.

Margit Pollak – 01/4000/83744 oder margit.pollak@wien.gv.at
Julia Fichtl – 01/4000/83739 oder julia.fichtl@wien.gv.at

Telefonische Informationen bekommen alle Bediensteten im Zuge unserer Personalvertretungsarbeit, persönliche Einzelberatungen können wir nur an Gewerkschaftsmitglieder vergeben.

Sobald wieder größere Veranstaltungen erlaubt sind, werden wir die Themenabende natürlich nachholen.

Die Termine und den Ort geben wir rechtzeitig bekannt. Wir freuen uns auf Sie und bleiben Sie gesund!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Aktuelle Information der Dienstgeberin!

geänderte Vorgangsweise in Zusammenhang mit COVID-19 Verdachts- und Erkrankungsfällen

Die nachfolgende Information wurde von der DG an alle Kindergartenstandorte verschickt:

Die MA11 hat uns Informationen des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien zu der geänderten Vorgangsweise in Zusammenhang mit COVID-19 Verdachts- und Erkrankungsfällen in Bildungseinrichtungen übermittelt.  

Die Vorgehensweise entspricht mehrheitlich den mündlich übermittelten Informationen durch die zuständige Regionalleiterin. Die wichtigsten Änderungen:     

  • Es muss keine Rückmeldung der Gesundheitsbehörde mehr abgewartetwerden, sondern die Leitungen können selbstständig auf Basis derVorgaben handeln. Ihre zuständige Regionalleiterin unterstützt Siediesbezüglich bei Fragen.
  • Die Eltern von K1 Kindern bzw. K1 MitarbeiterInnen werdenvoraussichtlich nicht von der Gesundheitsbehörde kontaktiert.
  • Eine Testung erfolgt nur bei Symptomen und muss von Eltern bzw.MitarbeiterInnen selbst über 1450 initiiert werden.
  • Meldungen eines Verdachtsfalles an die Gesundheitsbehörde entfallen.Aufrecht bleibt die Meldung eines konkreten Verdachtsfalles vonMitarbeiterInnen an das Referat Berufliche Gesundheitsförderung.
  • Personen, die in engem Kontakt zu einer COVID-19 positiven Personwaren, aber selbst keine Symptome zeigen, werden künftig wieVerdachtsfälle behandelt.

Zur Unterstützung haben wir die Abläufe grafisch unterstützt dargestellt: Siehe Anhang…

Sie finden alle notwendigen Dokumente hier: im Public-Ordner (Leitung)

00_Information_BildungseinrichtungenBrief der MA15 an die Leitungen mitallgemeinen Informationen
00_Vereinfachte Vorgehensweise fürBildungseinrichtungenBeschreibung der neuen Abläufe
01_Allgemeine Begleitinfo fürElternbriefeElterninformation über die neuenAbläufe – An alle Eltern verpflichtendauszuteilen oder per E-Mail zuverschicken
1.2a_Elternbrief VerdachtsfallIm Anlassfall an die Eltern ausgeben
1.2b_Elternbrief Kontaktperson ohneSymptomeIm Anlassfall an die Eltern ausgeben
1.3_Elternbrief ErkrankungIm Anlassfall an die Eltern ausgeben
1.4_Elternbrief Kontaktperson mitSymptomenIm Anlassfall an die Eltern ausgeben
02_Elternbrief Erkrankung_KW38Im Anlassfall an die Eltern ausgeben

Bitte verwenden Sie nur mehr die neuen Informationen und Elternbriefe.Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Regionalleiterin.

Wir wissen, dass die zahlreichen, kurzfristigen und häufigen Änderungen vonAbläufen und Informationen für Sie alle besonders herausfordernd sind.

Wir versuchen Ihnen die notwendigen Informationen so rasch als möglich undso verständlich als möglich zur Verfügung zu stellen, damit Sie am Standorthandlungsfähig sind und bleiben.

DANKE für die gute Zusammenarbeit, Ihre Geduld und dass Sie Ihre Teams sogroßartig unterstützen!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

Die Gratis-Grippe-Impfung findet wie auch die anderen Schutzimpfungen innerhalb der Dienstzeit statt.

(mehr …)

Beirat der Elementarpädagogik

*Christian Meidlinger, Judith Hintermeier, Christa Hörmann, Margit Pollak, Manfred Obermüller

Seit Jahren fordern der ÖGB und die Gewerkschaft younion_Die Daseinsgewerkschaft ein einheitliches Bundesrahmengesetz für ganz Österreich, um den Kolleginnen und Kollegen in den Kindergärten – der ersten Bildungseinrichtung – ein qualitätsvolles arbeiten zu sichern.

(mehr …)

Liebe Kollegin!
Lieber Kollege!


Die younion konnte folgende Sonderkonditionen für unsere Mitglieder vereinbaren:

Kartenbestellung unter den angeführten Bedingungen auf dem Download der younion Homepage!

Die Edda
Sonntag, 18.10.2020, Beginn um 18:00 Uhr
Burgtheater, 1010 Wien, Universitätsring 2
Karten für younion Mitglieder minus 30%!

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
https://www.younion.at/cms/C01/C01_4.5.2.2.a/1446110361938/service-fuer-dich/mitgliederaktionen/theater/konzerte/angebote-spielstaetten/burgtheater

Die Bakchen
Freitag, 23.10.2020, Beginn um 19:00 Uhr
Sonntag, 25.10.2020, Beginn um 19:00 Uhr
Burgtheater, 1010 Wien, Universitätsring 2
Karten für younion Mitglieder minus 30%!


Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
https://www.younion.at/cms/C01/C01_4.5.2.2.a/1446110361938/service-fuer-dich/mitgliederaktionen/theater/konzerte/angebote-spielstaetten/burgtheater

Don Karlos
Montag, 26.10.2020, Beginn um 18:00 Uhr
Burgtheater, 1010 Wien, Universitätsring 2
Karten für younion Mitglieder minus 30%!

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
https://www.younion.at/cms/C01/C01_4.5.2.2.a/1446110361938/service-fuer-dich/mitgliederaktionen/theater/konzerte/angebote-spielstaetten/burgtheater

TAXI, TAXI II
„LÜGEN HABEN JUNGE BEINE“
Dienstag, 24.11.2020, Mittwoch, 25.11.2020, Donnerstag, 26.11.2020, Freitag, 27.11.2020
Mittwoch, 09.12.2020, Donnerstag, 10.12.2020, Samstag, 12.12.2020 – Beginn jeweils um 20:00 Uhr
Theater-Center-Forum- FORUM II, Porzellangasse 50, 1090 Wien
Sonderpreis für younion Mitglieder NUR EUR 18,00!

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
https://www.younion.at/cms/C01/C01_4.5.2.2.a/1469681754276/service-fuer-dich/mitgliederaktionen/theater/konzerte/angebote-spielstaetten/theater-center-forum

Alle Jahre wieder
Glühend stand der Weihnachtsmann weinerlich am Glühweinstand!
Freitag, 27.11.2020, Samstag, 28.11.2020
Donnerstag 03.12.2020, Freitag 04.12.2020, Samstag, 05.12.2020 –  Beginn jeweils um 19:30 Uhr
Restaurant Schönbrunner Stöckl & Dinnertheater, Schönbrunnerstraße 309, Meidlinger Tor, 1130 Wien
Sonderpreis  für younion Mitglieder NUR EUR 60,00!

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
https://www.younion.at/cms/C01/C01_4.5.2.1.a/1342631109118/service-fuer-dich/mitgliederaktionen/theater/konzerte/aktuelle-angebote/dinner-theater-schoenbrunn

Es ist ein Arzt entsprungen
Lachen Sie über Weihnachtswunder, bis der Arzt nadelt!  Kabarett mit Peter & Tekal
Montag, 07.12.2020 – Beginn: 19:30 Uhr
Theater-Center-Forum- FORUM I, Porzellangasse 50, 1090 Wien
Sonderpreis für younion Mitglieder NUR EUR 18,00!

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
https://www.younion.at/cms/C01/C01_4.5.2.2.a/1469681754276/service-fuer-dich/mitgliederaktionen/theater/konzerte/angebote-spielstaetten/theater-center-forum

Meine rosarote Hochzeit
Eine Komödie mit viel Wortwitz & Action
Mittwoch, 09.12.2020, Freitag, 11.12.2020, Samstag, 12.12.2020, Dienstag, 15.12.2020
Mittwoch, 16.12.2020, Donnerstag 17.12.2020, Freitag, 18.12.2020 – Beginn jeweils um 19:30 Uhr
Theater-Center-Forum- FORUM I, Porzellangasse 50, 1090 Wien
Sonderpreis für younion Mitglieder NUR EUR 18,00!

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
https://www.younion.at/cms/C01/C01_4.5.2.2.a/1469681754276/service-fuer-dich/mitgliederaktionen/theater/konzerte/angebote-spielstaetten/theater-center-forum

Russische Weihnacht
Grüße aus Moskau
Donnerstag, 10.12.2020, Freitag, 11.12.2020

Donnerstag 17.12.2020, Freitag 18.12.2020, Samstag, 19.12.2020 – Beginn jeweils um 19:30 Uhr
Restaurant Schönbrunner Stöckl & Dinnertheater, Schönbrunnerstraße 309, Meidlinger Tor, 1130 Wien
Sonderpreis  für younion Mitglieder NUR EUR 60,00!

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
https://www.younion.at/cms/C01/C01_4.5.2.1.a/1342631109118/service-fuer-dich/mitgliederaktionen/theater/konzerte/aktuelle-angebote/dinner-theater-schoenbrunn

Ihre younion _ Die Daseinsgewerkschaft

Unsere Pia vertrat die Stadt Wien Kindergärten im W24 Spezial: Kommunale Dienstleistungen

Liebe Kollegin!
Lieber Kollege!

Die METRO Cash & Carry Österreich GmbH bietet Rabatte auf ausgewählte Produkte an:

–        -25% auf elektrische Küchenhelfer gültig am 16. + 17.10.2020
–        -25% auf Spielware gültig am 16. + 17.10.2020

Unter folgendem Link finden Sie die aktuellen Werbeprospekte:
https://www.metro.at/aktuelle-angebote/metro-post


Die younion konnte folgende Sonderkonditionen für unsere Mitglieder vereinbaren:

DINNER FOR ONE
Samstag, 24.10.2020 – Beginn: 20:00 Uhr
Gloria Theater Wien, Prager Straße 9, 1210 Wien
Sonderpreis für younion Mitglieder NUR EUR 22,00!

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
https://www.younion.at/cms/C01/C01_4.5.2.1.a/1342637613838/service-fuer-dich/mitgliederaktionen/theater/konzerte/aktuelle-angebote/gloria-theater

DAS VINDOBONA
Halloween Dinner gespickt mit schaurig-schönen Songs
Samstag, 31.10.2020 – Beginn: 19:00 Uhr
DAS VINDOBONA, Wallensteinplatz 6, 1200 Wien
Sonderpreis für younion Mitglieder NUR EUR 75,00!

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
https://www.younion.at/cms/C01/C01_4.5.2.1.a/1342637619433/service-fuer-dich/mitgliederaktionen/theater/konzerte/aktuelle-angebote/das-vindobona

Dinner-Theater Total verrökkt nach Marika
Ungarischer Operetten Mulatschag
Sonntag, 08.11.2020, Sonntag, 15.11.2020 – Beginn: 18:00 Uhr
Restaurant Schönbrunner Stöckl & Dinnertheater, Schönbrunnerstraße 309, Meidlinger Tor, 1130 Wien
Sonderpreis für younion Mitglieder NUR EUR 60,00!

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
https://www.younion.at/cms/C01/C01_4.5.2.1.a/1342631109118/service-fuer-dich/mitgliederaktionen/theater/konzerte/aktuelle-angebote/dinner-theater-schoenbrunn

Meine rosarote Hochzeit
Eine Komödie mit viel Wortwitz & Action
Mittwoch, 09.12.2020, Freitag, 11.12.2020, Samstag, 12.12.2020, Dienstag, 15.12.2020,
Mittwoch, 16.12.2020, Donnerstag 17.12.2020, Freitag, 18.12.2020 – Beginn jeweils um 19:30 Uhr
Theater-Center-Forum- FORUM I, Porzellangasse 50, 1090 Wien
Sonderpreis für younion Mitglieder NUR EUR 18,00!

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
https://www.younion.at/cms/C01/C01_4.5.2.1.a/1469681754276/service-fuer-dich/mitgliederaktionen/theater/konzerte/aktuelle-angebote/theater-center-forum

Der Mann im Blumentopf
Drei Frauen und ein hübscher junger Mann –  das wird turbulent!
Freitag, 15.01.2021
Dienstag, 19.01.2021
Mittwoch, 20.01.2021 – Beginn jeweils um 20:00 Uhr
Theater-Center-Forum- FORUM II, Porzellangasse 50, 1090 Wien
Sonderpreis für younion Mitglieder NUR EUR 18,00!

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
https://www.younion.at/cms/C01/C01_4.5.2.2.a/1469681754276/service-fuer-dich/mitgliederaktionen/theater/konzerte/angebote-spielstaetten/theater-center-forum

UND DANN GAB´S KEINES MEHR
Kriminalthriller von Agatha Christie
Samstag, 23.01.2021
Dienstag, 26.01.2021
Mittwoch, 27.01.2021
Donnerstag, 28.01.2021 – Beginn jeweils um 19:30 Uhr
Theater-Center-Forum- FORUM I, Porzellangasse 50, 1090 Wien
Sonderpreis für younion Mitglieder NUR EUR 18,00!

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
https://www.younion.at/cms/C01/C01_4.5.2.2.a/1469681754276/service-fuer-dich/mitgliederaktionen/theater/konzerte/angebote-spielstaetten/theater-center-forum

Ihre younion _ Die Daseinsgewerkschaft

Liebe Kollegin!Lieber Kollege! Die younion konnte folgende Sonderkonditionen für unsere Mitglieder vereinbaren:

HIGHLIGHTS AUS DER SCHULE
Kabarett mit Markus Hauptmann und Martin Mader
Samstag, 30.01.2021 – Beginn: 20:00 Uhr
Theater-Center-Forum- FORUM II, Porzellangasse 50, 1090 Wien

Sonderpreis für younion Mitglieder NUR EUR 18,00!
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
https://www.younion.at/cms/C01/C01_4.5.2.2.a/1469681754276/service-fuer-dich/mitgliederaktionen/theater/konzerte/angebote-spielstaetten/theater-center-forum

Die Frau, die man nachdem 6 abschalten kann
Eine österreichische Erstaufführung der Erfolgskomödie!
Freitag, 05.02.2021, Samstag, 06.02.2021, Dienstag, 09.02.2021, Mittwoch, 10.02.2021,Donnerstag, 11.02.2021 – Beginn jeweils um 20:00 Uhr
Theater-Center-Forum- FORUM II, Porzellangasse 50, 1090 Wien

Sonderpreis für younion Mitglieder NUR EUR 18,00!
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
https://www.younion.at/cms/C01/C01_4.5.2.2.a/1469681754276/service-fuer-dich/mitgliederaktionen/theater/konzerte/angebote-spielstaetten/theater-center-forum

DAS BÄRTCHEN (Schlimmer wird´s nimmer)
Eine neue Top-Komödie, perfekt am Puls der Zeit!
Dienstag, 09.02.2021, Mittwoch, 10.02.2021, Donnerstag, 11.02.2021, Dienstag, 16.02.2021, Mittwoch, 17.02.2021, Donnerstag, 18.02.2021, Freitag, 19.02.2021 – Beginn jeweils um 19:30 Uhr
Theater-Center-Forum- FORUM I, Porzellangasse 50, 1090 Wien

Sonderpreis für younion Mitglieder NUR EUR 18,00!
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
https://www.younion.at/cms/C01/C01_4.5.2.2.a/1469681754276/service-fuer-dich/mitgliederaktionen/theater/konzerte/angebote-spielstaetten/theater-center-forum

PANTOFFELHELDEN
Eine super Komödie über eine Ehe zu Dritt!
Samstag, 06.03.2021, Dienstag, 09.03.2021, Mittwoch, 10.03.2021, Donnerstag, 11.03.2021, Freitag, 12.03.2021 – Beginn jeweils um 20:00 Uhr
Theater-Center-Forum- FORUM II, Porzellangasse 50, 1090 Wien

Sonderpreis für younion Mitglieder NUR EUR 18,00!
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
https://www.younion.at/cms/C01/C01_4.5.2.2.a/1469681754276/service-fuer-dich/mitgliederaktionen/theater/konzerte/angebote-spielstaetten/theater-center-forum

PERLEN DES MUSICALS
Genießen Sie wunderbare Songs aus den besten Musicals!
Mittwoch, 10.03.2021, Beginn: 19:30 Uhr
Theater-Center-Forum- FORUM I, Porzellangasse 50, 1090 Wien

Sonderpreis für younion Mitglieder NUR EUR 18,00!
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
https://www.younion.at/cms/C01/C01_4.5.2.2.a/1469681754276/service-fuer-dich/mitgliederaktionen/theater/konzerte/angebote-spielstaetten/theater-center-forum

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Liebe Kollegin!
Lieber Kollege!

Die younion konnte folgende Sonderkonditionen für unsere Mitglieder vereinbaren:

WEIBS-BILDER“
Angelika Kirchschlager, Maria Happel, Ulrike Beimpold, Arabella Cortesi
Mittwoch, 04.11.2020 – Beginn 19:30 Uhr
DAS VINDOBONA Wallensteinplatz 6, 1200 Wien
Ermäßigung für Mitglieder der younion: nur EUR 23,00!
(Plätze nur in Kat A & Kat B – je nach Verfügbarkeit – Normalpreis € 40,00/45,00)

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
https://www.younion.at/cms/C01/C01_4.5.2.2.a/1342634065965/service-fuer-dich/mitgliederaktionen/theater/konzerte/angebote-spielstaetten/casanova-vienna

Cornelius Obonya
Ecklokal mit Verlierer- ACHTUNG MATINEE
Sonntag, 08.11.2020 – Beginn 11:00 Uhr
DAS VINDOBONA Wallensteinplatz 6, 1200 Wien
Ermäßigung für Mitglieder der younion: nur EUR 20,00!
(Plätze nur in Kat A & Kat B – je nach Verfügbarkeit – Normalpreis € 30,00/35,00)

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
https://www.younion.at/cms/C01/C01_4.5.2.2.a/1342634065965/service-fuer-dich/mitgliederaktionen/theater/konzerte/angebote-spielstaetten/casanova-vienna

MÄNNERABEND mit Mark Seibert und Thomas Smolej
Montag, 09.11.2020 – Beginn 19:30 Uhr
DAS VINDOBONA, Wallensteinplatz 6, 1200 Wien
Ermäßigung für Mitglieder der younion: nur EUR 30,00!
(Plätze nur in Kat A & Kat B – je nach Verfügbarkeit – Normalpreis € 55,00/59,00)

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
https://www.younion.at/cms/C01/C01_4.5.2.2.a/1342634065965/service-fuer-dich/mitgliederaktionen/theater/konzerte/angebote-spielstaetten/casanova-vienna

Adi Hirschal & Wolfgang Böck „Best of Strizzis“
Donnerstag, 12.11.2020 – Beginn 20:00 Uhr
Wiener Metropol / Großer Saal, Hernalser Hauptstraße 55, 1170 Wien
Ermäßigung für Mitglieder der younion : KAT 1 statt € 38,00 nur € 31,00 / KAT 2 statt € 34,00 nur € 27,00 / KAT 3 statt € 28,00 nur € 21,00

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
https://www.younion.at/cms/C01/C01_4.5.2.2.a/1342634065965/service-fuer-dich/mitgliederaktionen/theater/konzerte/angebote-spielstaetten/casanova-vienna

Hot Pants Road Club Die Juke Box Show
Freitag, 13.11.2020 – Beginn 20:00 Uhr
Wiener Metropol / Großer Saal, Hernalser Hauptstraße 55, 1170 Wien
Ermäßigung für Mitglieder der younion : statt EUR 36,00 NUR EUR 28,00!

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
https://www.younion.at/cms/C01/C01_4.5.2.2.a/1342634065965/service-fuer-dich/mitgliederaktionen/theater/konzerte/angebote-spielstaetten/casanova-vienna

Corinna & David
Wenn Liebe ansteckt – Die neue Komödie im Metropoldi
Samstag, 14.11.2020 – Beginn 20:00 Uhr
Wiener Metropol / Metropoldi,  Hernalser Hauptstraße 55, 1170 Wien
Ermäßigung für Mitglieder der younion: statt EUR 25,00 nur EUR 16,00!

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
https://www.younion.at/cms/C01/C01_4.5.2.2.a/1342634065965/service-fuer-dich/mitgliederaktionen/theater/konzerte/angebote-spielstaetten/casanova-vienna

COMEDY HIRTEN
100% Die Comeback-Show der Comedy Hirten
Samstag, 21.11.2020 – Beginn 19:30 Uhr
CasaNova Vienna Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien 2. Untergeschoss (kein Lift)
Sonderpreis für younion Mitglieder NUR EUR 19,00!

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
https://www.younion.at/cms/C01/C01_4.5.2.2.a/1342634065965/service-fuer-dich/mitgliederaktionen/theater/konzerte/angebote-spielstaetten/casanova-vienna

Paul Sommersguter
Handmade – Kabarett unFASSBAR (Solo)
Sonntag, 22.11.2020 – Beginn 11:00 Uhr
CasaNova Vienna Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien  2.Untergeschoss (kein Lift)
Sonderpreis für younion Mitglieder NUR EUR 19,00!

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
https://www.younion.at/cms/C01/C01_4.5.2.2.a/1342634065965/service-fuer-dich/mitgliederaktionen/theater/konzerte/angebote-spielstaetten/casanova-vienna

GUNKL So und anders
Eine abenderfüllende Abschweifung
Freitag, 27.11.2020 – Beginn 19:30 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien  2. Untergeschoss (kein Lift)
Sonderpreis für younion Mitglieder NUR EUR 19,00!

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
https://www.younion.at/cms/C01/C01_4.5.2.2.a/1342634065965/service-fuer-dich/mitgliederaktionen/theater/konzerte/angebote-spielstaetten/casanova-vienna

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Aktuelle Information der Dienstgeberin!

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Corona-Infektionen gibt es folgende neue Regelung:

(mehr …)

Aktuelle Information der Dienstgeberin!

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Corona-Infektionen gibt es folgende neue Regelung:

Die nachfolgende Information wurde von der DG an alle Kindergartenstandorte verschickt:

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen,

die zuständigen Gremien beobachten das Infektionsgeschehen in Kindergarten, Hort und Schule sehr genau.

Aufgrund der überschaubaren und konstanten Infektionszahlen haben diese entschieden, dass für Schulen und elementare Bildungseinrichtungen in Wien nach aktuellem Stand weiterhin die Ampelfarbe GELB gilt.

Für das Bundesland Wien gilt die Ampelfarbe ROT.

Das erfordert in manchen Bereichen unterschiedliche Regelungen.

Anbei eine Hilfestellung:

Für den Standort und den ganz normalen pädagogischen Alltag im Kindergarten/Hort gelten die Regelungen der Farbe GELB.

Gelb gilt somit für folgende Punkte:
  • Pädagogischer Alltag
  • Bringen/Abholen
  • Offenes Arbeiten & gruppenübergreifende Angebote
  • Früh- und Schlussdienst/Sammelgruppe
  • Personaleinsatz – Bitte vermeiden Sie bei der Personaleinteilung zu viele Wechsel.
  • Gruppenübergreifende Gartennutzung und Nutzung multifunktionale Flächen
  • Ausflüge – zum Spielplatz/in den Park möglich (Ausnahme: Besuche Theater/Museum nicht mehr möglich)
  • Verpflichtendes Kindergartenjahr
  • Eingewöhnung – Eltern mit MNS
  • PraktikantInnen, Sprachförderkräfte, MitarbeiterInnen der MEF (mit MNS)
  • Subteambesprechungen (nur im unbedingt notwendigen Ausmaß in Präsenz, nur mit MNS)

Für berufliche Zusammentreffen mehrerer erwachsener Personen sowie externe Personen gelten die Regelungen der Farbe ROT, sowie das verpflichtende Tragen eines MNS außerhalb der Gruppenräume

Rot gilt somit für folgende Punkte:
  • Elternabend
  • Entwicklungsgespräche
  • Externe Personen (Ausnahme: Lieferanten, dringend notwendige Instandsetzungen o.ä. – mit MNS)
  • Berufspraktische Tage
  • Feste
  • KEF
  • LeiterInnensitzungen (Wir arbeiten an Lösungen für Videokonferenzen)
  • Pädagogische Tage
  • Teambesprechungen (gesamt – Wir arbeiten an Lösungen für Videokonferenzen für die Standorte)
  • Weiterbildung (Möglichkeiten von vermehrten Online-Seminaren, E-learning wird geprüft)
  • Quazis/Grätzltreffen (Wir arbeiten an Lösungen für Videokonferenzen für die Standorte)

Hier nochmal das PDF zur Ampel-Regelung der Stadt Wien – Kindergärten

Sollte es zu Änderungen der Ampelfarbe kommen, informieren wir Sie umgehen!

Danke, dass Sie mit uns gemeinsam die notwendigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen einhalten.  

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Aktuelle Information der Dienstgeberin!

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen,

die Kindergartenpflicht ist heute aufgehoben.
Kein Kind muss heute in den Kindergarten kommen.

Entsprechend der Aussage des Innenministers empfehlen wir den Eltern, wenn dies beruflich möglich ist, die Kinder zu Hause zu belassen.

Die Kindergärten und Hort sind alle geöffnet und wir sind für die Familien und Kinder da, die heute einen Kindergarten/Hort brauchen.

Kontaktieren Sie bei Fragen, Sorgen o.ä. bitte Ihre zuständige Regionalleiterin.

Danke für Ihre Unterstützung und den Zusammenhalt.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Korrektur Ampelfarbe Schulen & Kindergärten

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Corona-Infektionen gibt es folgende neue Regelung:

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen,  

das Bildungsministerium hat seine Bekanntmachung vom Freitag 30.10.2020 hinsichtlich der Ampelfarbe in Bildungseinrichtungen korrigiert.

Ab sofort gilt für Schulen und Kindergärten die Ampelfarbe ORANGE.

Für das Bundesland Wien gilt die Ampelfarbe ROT.  

Wie schon in den vorangegangenen Wochen regeln wir den pädagogischen Alltag und das Zusammentreffen von erwachsenen Personen unterschiedlich.
Deshalb anbei eine Aktualisierung der Regelung für die unterschiedlichen Bereiche:  

Für den Standort und den ganz normalen pädagogischen Alltag im Kindergarten/Hort gelten die Regelungen der Farbe ORANGE.

Orange gilt somit für folgende Punkte:

·        Pädagogischer Alltag
·        Bringen/Abholen
·        Offenes Arbeiten & gruppenübergreifende Angebote
·        Früh- und Schlussdienst/Sammelgruppe
·        Personaleinsatz
·        Gruppenübergreifende Gartennutzung und Nutzung multifunktionale Flächen
·        Ausflüge – zum Spielplatz/in den Park möglich (Ausnahme: Besuche Theater/Museum nicht mehr möglich)
·        Verpflichtendes Kindergartenjahr
·        Eingewöhnung – Eltern mit MNS
·        PraktikantInnen
·        Sprachförderkräfte (Ausnahme: Sollten Sprachförderkräfte mit den Kindern außerhalb des Gruppenraumes arbeiten, ist kein MNS zu tragen.)
·        MitarbeiterInnen der MEF
·        Teambesprechungen    

Für das berufliche Zusammentreffen mehrerer erwachsener Personen sowie externer Personen gelten die Regelungen der Farbe ROT.

Rot gilt somit für folgende Punkte:

·        Elternabend
·        Entwicklungsgespräche
·        Externe Personen (Ausnahme: Lieferanten, dringend notwendige Instandsetzungen, Fensterputzer o.ä. – immer mit MNS)
·        Berufspraktische Tage
·        Feste
·        KEF
·        LeiterInnensitzungen (Wir arbeiten an Lösungen für Videokonferenzen)
·        Pädagogische Tage
·        Teambesprechungen (gesamt – Wir arbeiten an Lösungen für Videokonferenzen für die Standorte)
·        Weiterbildung (Möglichkeiten von vermehrten Online-Seminaren, E-Learning wird geprüft)
·        Quazis/Grätzltreffen (Wir arbeiten an Lösungen für Videokonferenzen für die Standorte)  

Hier nochmal das PDF zur Ampel-Regelung der Stadt Wien – Kindergärten

WICHTIG: Bitte beachten Sie das verpflichtende Tragen eines MNS für alle Erwachsenen außerhalb der Gruppenräume (Ausnahme: Person befindet sich alleine im Raum)    

Sollte es zu Änderungen der Ampelfarbe kommen, informieren wir Sie umgehend! Danke, dass Sie mit uns gemeinsam die notwendigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen einhalten.  

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Dankesschreiben der Abteilungsleiterin

Die nachfolgende Information wurde von der Abteilungsleiterin an alle Kindergartenstandorte verschickt:

Liebe KollegInnen,

der 3. November 2020 war ein besonders schwieriger Tag in einer schon grundsätzlich herausfordernden Zeit. Als Abteilungsleiterin der Stadt Wien – Kindergärten möchte ich mich bei Ihnen für Ihre Arbeit an diesem Tag aus ganzem Herzen bedanken!

Ich danke den Teams unserer Kindergärten, Horte und Campus-Standorte dafür, dass sie an diesem besonderen Tag für die Kinder – und Eltern – da waren. Danke, dass Sie niemanden, der oder die uns heute gebraucht hat, abgewiesen oder weggeschickt haben.

Ich danke auch ganz besonders allen MitarbeiterInnen, die an diesem außergewöhnlichen Tag Ihren Dienst versehen haben, die für Normalität und eine funktionierende Stadt gesorgt haben. Danke!

Ich danke den Führungskräften der Stadt Wien Kindergärten, die für Ihre MitarbeiterInnen da waren, ein offenes Ohr hatten und Lösungen für KollegInnen gefunden haben, die nicht an den Arbeitsplatz kommen konnten. Ich danke Ihnen auch dafür, dass Sie in dieser schwierigen Situation das geschafft haben, was in der Krise die wichtigste Aufgabe von Führungskräften ist: Ruhe bewahren, mit Bedacht agieren, Halt bieten, die anvertrauten MitarbeiterInnen sicher, mit Augenmaß und dem richtigen Quantum an Führung durch die Krise zu begleiten.

Krisensituationen bewegen uns alle. Manche mehr, manche weniger. Bitte zögern Sie nicht, sich Hilfe zu holen oder anderen Hilfe anzubieten, wenn dies notwendig ist. Wir werden Ihnen dazu noch gesonderte Information zukommen lassen.

Bleiben Sie gesund!

Mit herzlichen Grüßen

Ihre Abteilungsleiterin Daniela Cochlár

Margit POLLAK

Julia FICHTL

younion: Sonderbetreuungszeit auch für Gemeindebedienstete!

Regierung darf auf die HeldInnen der Krise nicht schon wieder vergessen

Die Bundesregierung hat auf massiven Druck des ÖGB die Sonderbetreuungszeit bis Juni 2021 verlängert und von drei auf vier Wochen ausgedehnt – rückwirkend gültig ab 1. November.
Dabei hat die Bundesregierung allerdings auf die große Gruppe der Gemeindebediensteten vergessen. Christian Meidlinger, Vorsitzender der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Ausgerechnet die HeldInnen der Krise dürfen nicht zu Hause sein, wenn die Kindergärten und Schulen geschlossen werden. Das ist nicht hinnehmbar.“
younion _ Die Daseinsgewerkschaft fordert einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit auch für Gemeindebedienste!
Christian Meidlinger: „Das muss mir die türkis-grüne Regierung einmal erklären, wie so etwas ‚passieren‘ konnte. Ich befürchte, dass es ganz bewusst war. Denn die Regierung weiß sehr genau, dass Gemeindebedienstete eine tragende Säule in diesem Land sind. Es kann aber nicht sein, dass das Problem der Kinderbetreuung einfach auf die einzelnen ArbeiternehmerInnen abgewälzt wird.“

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Information zur Organisation – Lockdown 17.11.- 6.12.2020

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Corona-Infektionen gibt es folgende neue Regelung:

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen,

auf Grund der aktuellen Situation hat die Bundesregierung am Samstag für den Zeitraum von 17.11.2020 bis 6.12.2020 verschärfte Maßnahmen zur Reduktion der COVID-19-Infektionszahlen bekanntgegeben.

Trotz dieser Maßnahmen ist es wichtig, dass die elementaren Bildungseinrichtungen für alle Kinder auch weiterhin offen bleiben.

In diesem Informationsblatt finden Sie die aktuellen Regelungen für die nächsten Wochen im Lockdown, wie:

  • Bedarfsorientierte Öffnungszeiten
  • Gruppen- und Personalorganisation
  • Kontakt halten
  • Gurgel-Tests für Personal in elementaren Bildungseinrichtungen

ANLAGE: 201115_Information_Organisation_Lockdown2

Bitte informieren Sie alle Eltern mit dem Elternbrief über die neuen Regelungen und stellen Sie ihnen das Formular zur Meldung von Ab- bzw. Anwesenheit des Kindes zur Verfügung.

ANLAGE: 201115_Elternbrief

Alle Dokumente zum Lockdown finden Sie hier:

P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Lockdown II

  • Informationsblatt
  • Elternbrief
  • Entschuldigungsformular Lockdown
  • Aushänge geänderte Öffnungszeiten

Mit weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Regionalleitung. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Maßnahmen, und dass Sie gemeinsam mit den BildungspartnerInnen die bestmöglichen Lösungen für die Kinder finden.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

COVID19…

…als anerkannte Berufskrankheit!

Zur Definition der Berufskrankheit wird in § 2 Z 11 UFG 1967, § 92 B-KUVG, § 177 ASVG auf die Liste der Berufskrankheiten verwiesen.

Nr. 38 der Anlage 1 zum ASVG (Liste der Berufskrankheiten) lautet:

38 Infektionskrankheiten

Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten, Entbindungsheime und sonstige Anstalten, die Personen zur Kur und Pflege aufnehmen, öffentliche Apotheken, ferner Einrichtungen und Beschäftigungen in der öffentlichen und privaten Fürsorge, in Schulen, Kindergärten und Säuglingskrippen und im Gesundheitsdienst sowie in Laboratorien für wissenschaftliche und medizinische Untersuchungen und Versuche sowie in Justizanstalten und Hafträumen der Verwaltungsbehörden bzw. in Unternehmen, in denen eine vergleichbare Gefährdung besteht

Aus diesem Grund gelten die dargestellten Regelungen auch für die Bediensteten der Gemeinde Wien.

Berufsbedingte Ansteckungen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, öffentlichen Apotheken (Gesundheitsverbund), Schulen, Kindergärten, Laboratorien können daher als Berufskrankheiten anerkannt werden.

Die Berufskrankheit ist binnen 5 Tagen nach Beginn der Krankheit zu melden (§ 363 ASVG), eine derartige ausdrückliche Meldepflicht wurde im B-KUVG und UFG 1967 nicht gefunden.

Was bedeutet das nun in der Praxis?

Bspl.: Wenn ich als Pädagogin/Pädagoge positiv auf COVID19 getestet werde und mich bei der Familienfeier bei meiner Mutter angesteckt habe gilt es nicht als Berufskrankheit.

Wenn ich mich als gruppenzugehörige Assistentin/gruppenzugehöriger Assistent nachweislich bei dieser Pädagogin/diesem Pädagogen im Kindergarten anstecke, muss dies wie ein Dienstunfall gemeldet werden und wird dann, nach Überprüfung aller Fakten, als Berufskrankheit anerkannt. Das ist ein sehr wichtiger Schritt, obwohl wir die Spätfolgen von COVID19 noch nicht kennen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Kindergartenbesuch…

…von Kindern mit einem positiven Familienangehörigen?

Einige verunsicherte Anfragen haben uns erreicht, wonach Kinder von Corona positiv getesteten Eltern in den Kindergarten gebracht wurden bzw. gebracht werden sollten. Es galt die Annahme, dass diese Kinder zur Betreuung angenommen werden müssen da sie, laut Änderung des Gesundheitsministeriums, nun nur noch als K2 Personen gelten aufgrund ihres Alters.

Dies gilt allerdings NUR für den Kontakt in der Bildungseinrichtung und auch nur dann, wenn die positiv getestete Kontaktperson ein anderes Kind ist.

Wenn also die Mutter eines Kindes positiv auf Corona getestet wurde, MUSS auch das Kind solange zuhause bleiben bis die Quarantäne der Mutter beendet ist.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Rasch die Fehler der Bundesregierung beheben!

Auf Grund der Vorgaben des Gesundheitsministeriums erfolgte eine Neubewertung von Corona-Infektionen in den ersten Bildungseinrichtungen: Personen mit engem Kontakt zu positiv getesteten Kindern bis zum Ende der 4. Schulstufe werden nur noch als Kontaktpersonen der Kategorie 2 (K2) eingestuft. 

Das bedeutet: Ist ein Kind bis zum Volksschulalter oder jünger positiv, können die  Kontaktkinder und das Kontaktpersonal weiterhin den Kindergarten/Hort in ihrer Stammgruppe besuchen – auch ohne Test!  

Margit Pollak, Vorsitzender-Stellvertreterin der Hauptgruppe 1: „Die Beschäftigten können diese Neubewertung nicht nachvollziehen.  Wir fordern die Offenlegung der zugrundliegenden Daten oder eine Rücknahme! Schließlich verbringt das Personal viele Stunden mit den möglicherweise positiven Kindern“. 

Judith Hintermeier, Bundesfrauenreferentin der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Wir brauchen auf jeden Fall mehr und schnellere Tests, um den Betrieb aufrecht erhalten zu können. Die Bundesregierung muss endlich Verantwortung für die tragenden Säulen in unserem Land übernehmen!“. 

Manfred Obermüller, Vorsitzender der Hauptgruppe 1: „Um die Versäumnisse und Fehlentscheidungen der Bundesregierung auszugleichen, haben wir um einen raschen Termin bei Gesundheitsstadtrat Peter Hacker gebeten, der uns bereits auch zugesagt wurde.  In Wien suchen wir jetzt sozialpartnerschaftlich nach raschen Lösungen!“. 

m: post@hg1.wien.gv.at       

Margit POLLAK

Julia FICHTL

FSG-Kniezanrek: Grüne jetzt zum Schleuderpreis!

Abschaffung der Hacklerregelung ist Höhepunkt des grünen Ausverkaufs

„Dass die türkise Partei keine Freundin der ArbeitnehmerInnen im Land ist, war schon lange klar. Aber der Totaleinbruch der Grünen bei der Abschaffung der Hacklerregelung ist zum Fremdschämen. Anschober und Co schließen sich den großen Einrichtungshäusern und Lebensmitteldiskontern an: Grüne jetzt zum Schleuderpreis!“, sagte heute, Freitag, Erich Kniezanrek, Bundesgeschäftsführer der FSG (Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen) in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft.

„Die kritiklose Zustimmung zur Abschaffung der Hacklerregelung ist wirklich der bisherige Höhepunkt des grünen Ausverkaufs. Eine abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren ist finanzierbar und gerecht. Aber der kleine Regierungspartner ist im Liegen umgefallen“, kritisierte Kniezanrek. Eine besondere Enttäuschung sei die grüne Klubsprecherin Sigi Maurer: „Von den großen Tönen über die Rechte von ArbeitnehmerInnen ist nichts mehr übrig. Die einstige grüne Rebellin als folgsame Abnickerin türkiser Politik erleben zu müssen, ist zutiefst enttäuschend.“

Die Klientelpolitik der ÖVP läuft daher weiter wie geschmiert: „400 Millionen Förderung für die Landwirtschaft, dafür keine Erbschafts- oder Vermögenssteuern – sie wünschen, wir spielen. Und die Grünen haben bei all dem die Rolle einer Winkekatze übernommen: Die ÖVP setzt ihre Agenden auf die Tagesordnung und die Grünen winken alles brav durch. Dass das allerdings kaum der Auftrag ihrer Wählerinnen und Wähler sein dürfte, werden sie womöglich noch zu spüren bekommen“, schloss Kniezanrek.

Rückfragen:
FSG/younion _ Die Daseinsgewerkschaft
T: (01) 313 16 – 83675
M: fsg@younion.at
https://www.younion-fsg.at

Liebe Kolleginnen!
Liebe Kollegen!

Neue Vorgaben des Gesundheitsministeriums sorgen für große Verunsicherung in den Kindergärten.
Laut Wunsch der Bundesregierung werden plötzlich Personen mit engem Kontakt zu positiv getesteten Kindern bis zum Ende der 4. Schulstufe nur noch als Kontaktpersonen der Kategorie 2 (K2) eingestuft.
Sprich: Erkrankt ein Kind im Kindergarten, wird das Personal nicht mehr getestet und muss ganz normal weiterarbeiten.

Manfred Obermüller, Vorsitzender der Hauptgruppe 1 in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Diese Vorgehensweise ist völlig verantwortungslos. Meine KollegInnen in den Kindergärten sind tragende Säulen des gesamten Systems. Und so muss man sie auch behandeln. Wir haben sofort Kontakt mit Gesundheitsstadtrat Peter Hacker aufgenommen und um einen Termin gebeten. Unser Wunsch war, dass die Stadt Wien die Fehler der Bundesregierung behebt.“

Keine 48 Stunden später gab es nicht nur das Gespräch, bei dem auch alle Fraktionen in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, Gesundheitsexperten, Daniela Cochlar (Leiterin MA 10), Jochen Haidvogl (Leiter MA 15) und Karin Broukal (MA 11) vertreten waren, sondern auch konkrete Maßnahmen: Die Stadt Wien testet alle Personen in elementaren Bildungseinrichtungen, wenn sie es wünschen. Unabhängig davon, wie sie die Bundesregierung einstuft.

Judith Hintermeier, selbst Kindergarten-Pädagogin und Bundesfrauenreferentin in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Zusätzlich haben wir vereinbart, dass sich das Kindergarten-Personal ab 7. Dezember ein Mal in der Woche freiwillig testen lassen kann. Denn ein einmaliges Massen-Screening, wie es die Bundesregierung plant, zeigt nur eine Momentaufnahme, dabei braucht es regelmäßige Kontrolle. Und die liefert nun Wien.“

Christian Meidlinger, Vorsitzender der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, abschließend: „Wir bedanken uns bei Gesundheitsstadtrat Peter Hacker und seinem Team für das rasche Eingreifen. Peter Hacker hat große Wertschätzung für alle Beschäftigten in den ersten Bildungseinrichtungen gezeigt. Es ist gut zu wissen, dass in Wien die Sozialpartnerschaft im Sinne der KollegInnen auch in Krisenzeiten funktioniert. Und es zeigt auch, dass die Arbeit der KollegInnen in Wien sehr geschätzt wird.“

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

Weihnachten…

…heuer etwas anders!

Nachdem heuer in den Abteilungen und Dienststellen keine Weihnachtsfeiern stattfinden, aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Corona Pandemie, werden erstmals KEINE Zuschüsse für Weihnachtsfeiern ausgegeben.

Diese Entscheidung wurde nach langer und intensiver Diskussion sowie reiflicher Überlegung in der Exekutive der Hauptgruppe 1 einstimmig gefasst.

Trotzdem wollen wir Ihnen Wertschätzung und Anerkennung entgegenbringen, für Ihre hervorragende Leistung die Sie vor Ort tagtäglich erbringen.

Deshalb gibt es heuer, von der Hauptgruppe 1, für jede/ jeden einzelnen Bediensteten ein Geschenk und einen Gutschein. Dieser wird an die private Wohnadresse geschickt, um alle Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter erreichen zu können.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

In den Gehaltsstufen 1,2 u. 3 jeweils nach 2 Jahren
In den Gehaltsstufen 4,5, u. 6 jeweils nach 3 Jahren
In der Gehaltsstufe 7 nach 4 Jahren Ab der Gehaltstufe 8 jeweils nach 5 Jahren. Ein Gehaltssprung muss nicht immer einen finanziellen Zuwachs bedeuten.

Genauere Informationen finden Sie in unserer Infomappe unter Besoldung NEU.

Die*der Assistent*in beginnt bei Dienstantritt im Gehaltsschema III, Verwendungsgruppe 4. Nach einer Dienstzeit von 6 Jahren können sie in die Verwendungsgruppe 3 überstellt werden, nach weiteren 5 Dienstjahren in die Verwendungsgruppe 3P und nach weiteren 10 Dienstjahren in die Verwendungsgruppe 2.

Weitere Infos finden Sie in unserer Infomappe unter Werdegang der/des Kindergartenassistentin/Kindergartenassistent

Ja, für Pädagog*innen bei:

  • ganztägiger Auflösung der Doppelbesetzung oder Gruppenzusammenlegungen, infolge von Dienstabwesenheiten

Ja, für Assistent*innen:

  • als Assistent*in im Kinderdienst von mindestens 6 Stunden in einer Woche
  • bei ganztägiger Übernahme der Arbeit der*des fehlenden Assistent*in

 Kennzahlen:

9202 Assistent*in im Kinderdienst
9690 Zulage für fehlende*n Pädagogen*Pädagogin
9150 Zulage für fehlende*n Assistent*in

Der Anspruch auf diese Nebengebühren ergibt sich aufgrund einer Dienstabwesenheit.

Ganztägige Dienstabwesenheiten können Urlaub, Pflegefreistellung oder Krankheit betreffen, genauso aber auch Weiterbildungen, Qualitätszirkel oder die Aushilfe an einem anderen Standort, wegen akutem Personalmangel oder vakante Dienstposten.

Diese Anfrage wurde bereits vor längerer Zeit mit der Personalstelle besprochen.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Die Rahmenzeit für die Überprüfung erstreckt sich auf 5 Jahre, was bei einer Kontrolle von ca. 70.000 Akten eine realistische Vorgabe darstellt.

In der MA10 gilt folgende Durchführungsbestimmung: den Mitarbeiter*innen der Stadt Wien – Kindergärten kann aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen oder aus einem sonstigen besonderen Anlass auf Antrag ein Sonderurlaub bis zu einem Höchstausmaß von maximal 3 Tagen pro Kalenderjahr gewährt werden. Dieser kann nur gewährt werden, wenn keine zwingenden dienstlichen Erfordernisse entgegenstehen und darf die den Anlass angemessene Dauer nicht übersteigen.

In Ausnahmefällen kann über die 3 Tage hinaus, Sonderurlaub gewährt werden.
Ausnahme:
Für Dienstprüfungen der Stadt Wien (auch bei der Ausbildung zur*zum Sonderpädagog*in), für die ein Prüfungsurlaub vorgesehen ist, wird ein zusätzlicher Sonderurlaub gewährt.

Sonderurlaubstage sind grundsätzlich rechtzeitig und schriftlich im Vorhinein zu beantragen. Eine Rückmeldung vom Referat Personalverwaltung gibt nur im Falle einer Ablehnung.
Das Ausmaß der Sonderurlaubstage steht in keinem Zusammenhang mit dem Ort des jeweiligen Anlassfalles.
Zum Beispiel: bei einer Übersiedlung in ein anderes Bundesland oder einem Begräbnis, welches in einem anderen (Bundes-) Land stattfindet, gelten dieselben Bestimmungen.
Sollte das Ausmaß des Sonderurlaubes für den Anlassfall nicht ausreichen und es stehen keine dienstlichen Interessen entgegen, so kann der*dem Mitarbeiter*in zusätzlich Konsumation von Erholungsurlaub oder Überstundenrücknahme gewährt werden.
Ein Sonderurlaub darf nicht dazu dienen, einen Erholungsurlaub zu verlängern, d.h. der Sonderurlaub muss vor dem Erholungsurlaub stattfinden und nicht umgekehrt.
Der Anspruch auf einen Sonderurlaub muss mittels einer Beilage (z.B. Parte Zettel, ZMR-Ausdruck, Heiratsurkunde, Scheidungsbeschluss) glaubhaft gemacht werden.
In Notsituationen (z.B. Hauseinsturz nach Erdbeben, Wohnung brennt vollständig aus) kann der Antrag über die Leitung zur zuständigen Regionalen Betriebsleitung weitergeleitet werden.

Gurgeltest, Massentest,…?

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die gestrige Weiterleitung des Newsletters der MA 11 hat bei den Bediensteten der Kindergärten für einige Verwirrung gesorgt, da diese auf den ersten Blick inhaltlich von der Vereinbarung, die die younion_Die Daseinsgewerkschaft, die Hauptgruppe 1 und die Personalvertretungen der Stadt Wien – Kindergärten, am vergangenen Montag beim runden Tisch mit Gesundheitsstadtrat Peter Hacker getroffen haben, abweicht.

Was ist der Grund für diese Verwirrung: Seitens der Bundesregierung wurden unabhängig von unserer Vereinbarung, Massentestungen für systemrelevante Berufe beschlossen. Diese Tests müssen umgehend umgesetzt werden.

Wer aber einen Grund zur Testung hat, darf natürlich einen Gurgeltest verwenden. Die Dienstgeberin hat uns versichert, dass genügend Test Kits vorhanden sind und diese auch ohne großen Aufwand nachbestellt werden können, sollte der Vorrat am Standort verbraucht sein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen der Massentests priorisiert wurden und wenn möglich auch vom Kindergarten- und Hortpersonal genutzt werden sollen.

Erfreulich ist es, dass die Gesundheitsbehörde bei K2 Personen empfiehlt, dass alle MitarbeiterInnen, die einen engen Kontakt zu einem positiv getesteten Kind hatten und sich in einer elementaren Bildungseinrichtung befinden, von der Möglichkeit eines Gurgeltests Gebrauch machen sollen.

Bitte bleiben Sie gesund und Danke für Ihren täglichen, unermüdlichen Einsatz.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

Bei allen Überstellungen ist eine mindestens „sehr gute“ Dienstbeurteilung Voraussetzung.Die Krankenstände sind aufgrund einer OGH-Entscheidung (Oberster Gerichtshof) nicht mehr maßgeblich.

Weitere Infos finden Sie in unserer Infomappe unter Werdegang der/des Kindergartenassistentin/Kindergartenassistent

Wenn als Pädagog*in die Ausbildung zur*zum Sonderpädagogin*Sonderpädagogen oder zum*zur Leiter*in gemacht wird findet lediglich eine Überreihung statt.

Das bedeutet, sowohl Schema (LKP) als auch Verwendungsgruppe (B,E) bleiben gleich. Die Bediensteten erhalten im Zuge der Überreihung eine Dienstzulage aufgrund der zusätzlichen Ausbildung, die am Gehaltszettel auf der linken Seite zu finden ist und somit ruhegenussfähig ist.

Als Gewerkschaftsmitglied können sie sich bei unserer Fachfrau in der HG1 beraten lassen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns, oder informieren Sie sich hier.

Grundsätzlich besteht auf einen sonstigen Karenzurlaub gegen Entfall der Bezüge kein Rechtsanspruch.

Die Erfahrung zeigt, dass die MA10 als Verlängerung der Elternkarenz meist 1 Jahr sonstigem Karenzurlaub zustimmt.

Auch die im Volksmund genannte “Bildungskarenz”, die eigentlich ein sonstiger Karenzurlaub mit Zuschuss vom AMS ist, wird bewilligt sofern die Dienststelle einen Mehrwert durch die getätigte Ausbildung hat.

Auch im Zuge der Ausbildung Kolleg Change wird der sonstige Karenzurlaub für 1 Jahr bewilligt. Das bedeutet, dass Sie in dieser Zeit keine Bezüge der MA10 erhalten und nach Antrag durch das AMS unterstützt werden. Allerdings ist Ihr Dienstverhältnis während dieser Zeit nur ruhend gestellt. Nach Ablauf dieses Jahres werden sie im Zuge der Ausbildung (Voraussetzung ist das positive Absolvieren der ersten beiden Semester) wieder in den Dienst der MA10 gestellt und erhalten Ihre Bezüge entsprechend Ihrer vorherigen Einstufung als Assistent*in weiter.

Ja.

Beamtinnen und Beamten können dies als Gewerkschaftsmitglieder im Zuge der Pensionsberatung tun. Sie erhalten von uns eine detaillierte und unverbindliche Berechnung Ihres voraussichtlichen Ruhegenusses und können zudem bis zu drei verschiedene Stichtage berechnen lassen, um finanzielle Unterschiede zu sehen. Vertragsbedienstete können sich ihre voraussichtliche Pension über die PVA berechnen lassen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns, oder informieren Sie sich hier.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Infomappe unter Pensionsberechnungen für Beamtinnen und Beamte sowie Pensionierung von Vertragsbediensteten

Beamt*innen frühestens ab Vollendung des 57. Lebensjahres bei Margit Pollak oder Julia Fichtl. Vertragsbedienstete über die PVA frühestens 5 Jahre vor dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter. Wichtig: je früher die Berechnung, desto ungenauer wird sie sein, da Gehaltserhöhungen, Veränderungen der Lohnsteuer, … nicht berücksichtigt werden können.

Für Gewerkschaftsmitglieder bieten wir gerne persönliche Beratungen an.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Infomappe unter Pensionsberechnungen für Beamtinnen und Beamte sowie Pensionierung von Vertragsbediensteten

“Deiner Gesundheit zuliebe!”

Die Vorsorgeuntersuchung gliedert sich in zwei Termine:

Ihr erster Termin beinhaltet in der Regel die Blutabnahme, Anamnese, klinische Untersuchung, Blutdruckmessung und die Bestimmung des BMI (Body-Mass-Index). Bitte kommen Sie daher nüchtern zu Ihrem ersten Termin, der ca. eineinhalb Stunden Zeit beanspruchen wird; bei dieser Untersuchung wird mit Ihnen ein 2. Termin vereinbart, an welchem Ihre Befunde besprochen werden (ca. halbe Stunde).

Wochentags zwischen 8.00 und 14.00 Uhr

Folgende Information wurde von der Dienstgeberin an alle Kindergarten- und Hortstandorte ausgesandt

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen, 

wir haben nun mit dem Newsletter Nr. 34a der MA 11 weitere Informationen zur „Massentestung“ erhalten. Sie finden den Newsletter am Ende dieses E-Mails. 

Anmeldung:

Als MitarbeiterInnen einer Bildungseinrichtung nutzen Sie bitte diesen LINK zur Anmeldung.

https://www.oesterreich.gv.at/public/%C3%96sterreich-testet.html

Danach wählen Sie im Bereich „Tests für Lehrpersonen, Kindergartenpädagogen und das gesamte elementarpädagogische und schulische Verwaltungspersonal“ das entsprechende Bundesland aus, in welchem sie am Test teilnehmen möchten. 

In welchem Bundesland gehe ich testen – Wohnort- oder Arbeitsort?

Die Wahl des Standorts für die Testung ist flexibel und weder an Wohn- noch an Arbeitsort gebunden. Beachten Sie eventuelle unterschiedliche Testzeiträume und Abläufe in den unterschiedlichen Bundesländern. 

Weiterer Ablauf:

Nach erfolgreicher Terminbuchung wird eine Bestätigung über den Zeitpunkt und Ort der Testung übermittelt. Am Teststandort werden die Personaldaten überprüft. Dafür wird ein gültiger Lichtbildausweis und die Sozialversicherungsnummer benötigt. Bitte bringen Sie auch Ihre E-Card mit! Ihre Daten werden vor Ort mit einer eindeutigen Nummer eines Testkits verbunden, um sicherzustellen, dass es zu keiner Verwechslung von Testergebnissen kommen kann. 

Testergebnis:

Nach Probenentnahme an einem Wiener Standort durch einen Antigen-Test wird das Testergebnis zeitnah (nach einigen Minuten) übermittelt. Die getestete Person erhält per SMS/E-Mail auf die hinterlegte Telefonnummer oder E-Mail-Adresse einen Link zum Testergebnis. Das Testergebnis ist vor Ort abzuwarten. Zur Qualitätssicherung wird bei positivem Antigen-Test-Ergebnis gleich im Anschluss eine PCR-Testung (Gurgeltest) durchgeführt. 

Meldung der Ergebnisse an die Bildungseinrichtung:

Sollte Ihr Testergebnis positiv sein, melden Sie es bitte an Ihrem Dienstort (Hinweis: Es sind nur positive Testergebnisse zu melden!). Bitte beachten Sie dafür die übliche Vorgehensweise für die Meldung im Erkrankungsfall. 

Wichtig:

Ein negatives Testergebnis heißt lediglich, dass die Person zum Zeitpunkt der Testung negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurde. Die Einschränkungen auf Basis der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung sowie die allgemeinen Hygieneempfehlungen (Abstand halten, Hände waschen und soziale Kontakte einschränken) gelten unabhängig vom Testergebnis. 

Teilnahme:

Die Teilnahme an der Testung ist freiwillig, ermöglicht Ihnen jedoch eine klare Momentaufnahme Ihres aktuellen Infektionsstatus. Ob die Teilnahme an der Testung in der Dienstzeit stattfinden kann, ist aktuell von der Dienstgeberin noch in Abklärung. Wir geben Ihnen umgehend Bescheid, sobald es diesbezüglich Informationen gibt.  

Anbei übermitteln wir Ihnen ein diesbezügliches Schreiben von Bildungsminister Heinz Faßmann und Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr. 

Wir bedanken uns für Ihr Engagement und hoffen auf eine zahlreiche Teilnahme!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Samstagsregelung am 26.12.?

Der 26. Dezember (Feiertag) fällt dieses Jahr auf einen Samstag. Aufgrund dieser Tatsache erreichten uns etliche Anfragen, ob hier die Urlaubs-Samstagsregelung greift.

NEIN! Der 26. Dezember müsste in 5 zusammenhängende Urlaubstage eingebettet sein, um einen Urlaubstag rückerstattet zu bekommen à dies ist allerdings nicht möglich, da an den Kindergarten- und Hortstandorten der 24. Dezember dienstfrei ist und zumindest ein Urlaubstag VOR dem Feiertag sein müsste.

Beispiel:

Montag21.12.2020U
Dienstag22.12.2020U
Mittwoch23.12.2020U
Donnerstag24.12.2020EDieser freie Tag müsste ein U-Tag sein.
Freitag25.12.2020Feiertag
Samstag26.12.2020Feiertag
Sonntag27.12.2020Sonntag
Montag28.12.2020U

Das bedeutet das dieser dienstfreie Tag analog zu sehen ist mit einer Teilzeitkraft die KEINE 5-Tage Woche hat. Der dienstfreie Tag unterbricht somit die Regelung und deshalb wird KEIN Urlaubstag refundiert.

Zur Erinnerung: Im W-Bed.G. gibt es keine Samstagsregelung mehr.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Aktuelle Maßnahmen zum Corona Virus!

Seitens der Stadt Wien wurden am 30.11. und am 4.12.2020 folgende Maßnahmen, die von der Personalvertretung auch unterstützt werden, vorgegeben:

  • COVID-19-Risikogruppe

Der Zeitraum, in dem eine Freistellung von Bediensteten mit COVID-19-Risiko-Attest möglich ist, wird bis zum Ablauf des 31. März 2021 verlängert. Für die betroffenen Bediensteten ist Home-Office bis zu 100 % der Normalarbeitszeit bis zum Ablauf des 31. März 2021 möglich.

  • Einseitige Anordnung zum Verbrauch von Erholungsurlaub

Die Möglichkeit der Urlaubsanordnung von Seiten der Dienstgeberin wird bis 30. Juni 2021 verlängert, da nach wie vor aufgrund von äußeren Umständen eine Weiterbeschäftigung mancher Bediensteter nicht möglich ist bzw. der Bedarf an deren Dienstleistung weitestgehend entfällt. Die Anordnung des Verbrauchs von teilweise beachtlichen Resturlaubsguthaben aus Vorjahren im Umfang von maximal 80 Stunden soll hier einen Ausgleich schaffen.

  • Ausgleich der Gleitzeitsalden (gilt nur für Bedienstete im Verwaltungsbereich)

Im Zusammenhang mit dem Aussetzen der Grenzen des zulässigen Gleitzeitsaldos bis 30. Juni 2020 wird nunmehr der Zeitraum zum Ausgleich der Gleitzeitsalden bis spätestens 31. März 2021 verlängert.

  • Einreisebeschränkungen

Seitens der Bundesregierung wurden neuerliche Einreisebeschränkungen angekündigt. In diesem Zusammenhang darf auf den Punkt 13 „Urlaubsreisen in Risikogebiete“ in den FAQ Dienstrecht auf Coronainfo-Intern und auf die möglichen Folgen im Falle einer Dienstverhinderung, bei Kenntnis der gesundheitsbehördlichen Vorgaben, zumindest 24 Stunden vor Reisebeginn, verwiesen werden.

  • Massentestungen

Die Teilnahme der Bediensteten der Stadt Wien an den stattfindenden Massentestungen zur Eindämmung der Pandemie kann auch während der Dienstzeit erfolgen, sofern der Dienstbetrieb dadurch nicht gefährdet wird. Eine Anrechnung auf die Dienstzeit ist im unbedingt erforderlichen Ausmaß zulässig, sofern die Testung in der, dem Dienstort nächst gelegenen Teststation erfolgt. Die Abwesenheit ist in diesem Fall einer Absenz zur Erledigung dringender persönlicher Angelegenheiten gleichzusetzen, wie etwa ein unaufschiebbarer Arztbesuch!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

In den ersten 3 Jahren ist eine Kündigung ohne Angaben von Gründen möglich, sowohl von Seiten der Stadt Wien, als auch von Seiten der*des Bediensteten.

  • Der vorzeitige Austritt (B, VB) ist sowohl für Beamt*innen als auch für Vertragsbedienstete möglich. Hier wird das Datum des letzten Arbeitstages selbst bestimmt. Wenn es möglich ist kann der Resturlaub, in Vereinbarung mit der Führungskraft, noch verbraucht werden. Sollte das nicht möglich sein, wird dieser im aliquoten Ausmaß als Urlaubsersatzleistung ausbezahlt. Der Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung (VB) erlischt bei vorzeitigem Austritt. Bei Vertragsbediensteten ab Diensteintritt 01.01.2005 gilt die Mitarbeiter*innenvorsorge. Hierbei geht auch bei vorzeitigem Austritt nichts verloren. Das angesparte „Guthaben“ wird im Rucksackprinzip zum nächsten Dienstgeber mitgenommen. Bei einem vorzeitigen Austritt ist die*der Bedienstete außerdem für den Anspruch beim AMS für 1 Monat gesperrt.
  • Die „normale Kündigung“, also mit Einhaltung der Kündigungsfrist, gilt nur für Vertragsbedienstete. Innerhalb der Kündigungsfrist soll der Resturlaub verbraucht werden. Dieser Part wurde 2018 zu den Dienstpflichten der Vorgesetzten hinzugefügt, welche besagt, dass die*der Vorgesetzte im Fall eines drohenden Verfalls des Erholungsurlaubes oder einer absehbaren Beendigung des Dienstverhältnisses rechtzeitig und nachweislich darauf hinzuwirken hat, dass die*der Bedienstete den Erholungsurlaub in Anspruch nehmen kann und auch in Anspruch nimmt. Sollte dies nicht möglich sein, weil der Dienstbetrieb nicht aufrecht erhalten werden kann (es muss eine klare und nachweisliche Begründung dafür geben) wird der Resturlaub aliquot auf das Dienstende gesehen, ausbezahlt. WICHTIG: Wenn Sie unterjährig kündigen, informieren Sie sich in der Personalstelle über den aliquoten Anspruch Ihres Resturlaubes. Dieser kann sich nämlich, je nach Austrittsdatum, verändern. Der Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung erlischt, außer die MA2 entscheidet nach Überprüfung, dass ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt. Bei Vertragsbediensteten ab Diensteintritt 01.01.2005 gilt die Mitarbeiter*innenvorsorge. Hierbei geht auch bei vorzeitigem Austritt nichts verloren. Das angesparte „Guthaben“ wird im Rucksackprinzip zum nächsten Dienstgeber mitgenommen. Bei einer Kündigung ist die*der Bedienstete außerdem für den Anspruch beim AMS für 1 Monat gesperrt.
  • Die einvernehmliche Dienstauflösung ist bei Vertragsbediensteten möglich. Im Zuge der Pensionierung wird das Dienstverhältnis immer einvernehmlich aufgelöst. Bei langjährigen Mitarbeiter*innen ist es in Ausnahmefällen auch möglich, das Dienstverhältnis einvernehmlich aufzulösen, wenn die Ausübung des Berufes aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Nach Überprüfung liegt die Entscheidung bei der MA2.
    Wichtig! Der Abfertigungsanspruch muss auch hier extra schriftlich vereinbart werden. Einvernehmliche Dienstauflösung bedeutet nämlich nicht automatisch, dass die Abfertigung “alt” ausbezahlt wird.

Nein!

Kolleg*innen der MA10 arbeiten laut Gesetz nach einem Fixdienstplan. Dieser hat möglichst regelmäßig und gleichbleibend zur erfolgen. Um in erschwerten Situationen den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten, muss der Dienstplan verändert werden. Dies hat aber immer in Absprache mit der*dem Mitarbeiter*in zu erfolgen.

Leider kommt es immer öfters vor, dass Dienstpläne ohne Einbeziehung der Mitarbeiter*innen verändert werden und die Informationen nur über die Infotafeln selbstständig bezogen werden müssen. Dies ist nicht zulässig!

Private Termine müssen nicht im Dienstplan oder anderswo angeführt werden!

Wenn Kolleg*innen krank werden oder Pflegefreistellung brauchen, genauso wie bei Festen oder abendlichen Teamsitzungen, die verpflichtend stattfinden und daher die Anwesenheit über die Normalarbeitszeit hinaus erfordern, liegen laut Gesetz Überstunden vor.

Ausnahme sind Teilzeitbeschäftigte die sich diese Mehrstunden so rasch als
möglich zurücktauschen sollen.

Infos dazu finden Sie in unserer Infomappe unter den Punkten 5 und 6

  • Namensänderung,
  • Erwerb eines Titels,
  • Geburt eines Kindes,
  • Eheschließung od. Scheidung bzw. Begründung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft,
  • Ableben des Ehepartners bzw. des eingetragenen Partners,
  • Veränderung der Staatsangehörigkeit,
  • Wohnsitzänderung,
  • Domizilwechsel,
  • Ruhen oder Verlust des Dienstausweises,
  • Invaliditätsbescheid,
  • Bezug von Rehabilitations- bzw. Krankengeld,
  • Änderung der Bankverbindung,
  • Nebenbeschäftigungen

Nein, ein Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung besteht nur zur Betreuung eines Kindes.

Bis zum 4. Geburtstag ist die höchst zugelassene Herabsetzung der Arbeitsstunden um ¾ (also mindestens 10 Stunden muss gearbeitet werden) erlaubt, bis zum 8.Geburtstag um die ½ (also mindestens 20 Stunden müssen gearbeitet werden).

Auch ohne Kinder oder mit älteren Kindern kann die*der Bedienstete eine Teilzeitbeschäftigung beantragen. Diese muss allerdings nicht gewährt werden. Es besteht hier kein Rechtanspruch.

Teilzeitbeschäftigte dürfen über die für ihn maßgebende Arbeitszeit hinaus zur Dienstleistung nur herangezogen werden, wenn die Dienstleistung zur Vermeidung eines Schadens unverzüglich notwendig ist und ein*e Bedienstete*r mit voller Arbeitszeit nicht zur Verfügung steht. D.h. Überstunden sollen vermieden werden und wenn nicht anderes möglich, so schnell wie möglich im Diensttausch wieder retour genommen werden.

Jede Nebenbeschäftigung während der Teilzeit ist für Beamt*innen sowie während einer Altersteilzeit untersagt. Jedoch besteht auch für Vertragsbedienstete kein Rechtsanspruch auf Ausübung einer Nebenbeschäftigung.

Ja, das ist möglich. Allerdings gilt dann der Weg von der Örtlichkeit des mobilen Arbeitens zur Dienststelle (oder auch umgekehrt) nicht als Arbeitszeit. Bedeutet, die Arbeitszeit wird in diesem Fall unterbrochen und beginnt an der nächsten Örtlichkeit erst weiter zu laufen.

Das Mobile Arbeiten ist mit 01. Juli 2020 in den Regelbetrieb der Stadt Wien eingegliedert worden. Für Pädagog*innen und Assistent*innen ist mobiles Arbeiten nicht möglich. Für Leitungen, die viel an administrativen Aufgaben auch im „Home-Office“ erledigen können, wird gerade an einer Vereinbarung gearbeitet. Rechtsanspruch darauf besteht keiner!

Beamt*innen – Unfallfürsorgegesetz 1967: Ein Unfall, der sich bei der Erbringung der Dienstleistung im Rahmen von Telearbeit und mobilem Arbeiten im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis 
ereignet, gilt als Dienstunfall.
Vertragsbedienstete – ASVG: Da das ASVG “Mobiles Arbeiten” nicht kennt, allerdings wir im Dienstrecht der Stadt Wien kein “Home-Office” schriftlich definiert haben, hat die younion_Die Daseinsgewerkschaft für ihre Mitglieder eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Ohne jegliche Zusatzkosten haben Vertragsbedienstete Gewerkschaftsmitglieder nun auch im mobilen Arbeiten die Möglichkeit, Dienstunfall versichert zu sein.

Das aktuelle Formular können Sie hier downloaden (nur im Browser möglich).

Die Hälfte der entstehenden Lohnlücke zum vorherigen Monatsbezug übernimmt die Dienstgeberin bzw. das AMS. Das bedeutet, wenn Sie von 40 Stunden auf 20 Stunden reduzieren bekämen Sie in der „normalen“ TZ lediglich 50% Gehalt, in der Altersteilzeit jedoch 75%.

Beschäftigungsausmaßin %volle Lohnlücke in %Lohnausgleich der DG 50%effektives Gehalt in %
24 Stunden60%40%20%80%
20 Stunden50%50%25%75%
16 Stunden40%60%30%70%

Wir alle kennen ihn, den Nebengebührenkatalog. Er ist dick wie ein Telefonbuch und unübersichtlich, weil es zu viele Zusatzleistungen der Mitarbeiter*innen gibt, die extra abgegolten werden. Außerdem sind diese Nebengebühren auch abhängig von der Anwesenheit der*des Bediensteten bzw. der Tätigkeit, die genau an diesem Tag ausgeübt wird.

Die younion hat es geschafft, im Zuge der Ausarbeitung des Wiener Bedienstetengesetzes diese „ehemaligen Nebengebühren“ auf ein Minimum zu reduzieren, indem diese weitgehend in das Grundgehalt inkludiert wurden.

Zusatzleistungen, die noch extra abgegolten werden, findet man nun sehr übersichtlich in der Vergütungsverordnung. Dazu gehören Überstunden, Sonn-und Feiertagsvergütungen bzw. -ablöse, Nachtarbeit, Bereitschaftsdienste und auch Vortragshonorare, welche nach wie vor extra verrechnet werden dürfen und in ihrer Vielfältigkeit aufgeschlüsselt sind.

In jenen Bereichen, wo steuerliche Vorteile vorhanden sind, wurden extra Gehaltsschemata eingezogen. Diese erhalten aufgrund der mit der Tätigkeit verbundenen besonderen Erschwernisse zusätzlich eine Erschwernisabgeltung von EUR 150 oder EUR 200. Die Verteilung dieser regelmäßig gleichbleibenden Zahlungen über das gesamte Jahr wirkt sich sowohl rechnerisch als auch administrativ positiv für die Bediensteten aus.

Seitens der Bundesregierung wurde wieder einmal auf die öffentlich Bediensteten vergessen, aber in Wien konnte die Forderung der Hauptgruppe 1 und der younion nach Dienstfreistellung für Schwangere in körpernahen Berufen sozialpartnerschaftlich umgesetzt werden.

Wir haben uns erlaubt die Aussendung der Dienstgeberin vom 11.12.2020 zusammenzufassen.

Dienstfreistellung für Schwangere in körpernahen Berufen (ab Beginn der 14.Schwangerschaftswoche)

Medizinische Erkenntnisse weisen darauf hin, dass bei Schwangeren, vor allem bei fortgeschrittener Schwangerschaft (ab Beginn der 14.Schwangerschaftswoche), COVID-19-Erkrankungen schwerer verlaufen können und schwangere Frauen daher häufiger auf der Intensivstation aufgenommen werden müssen. Dieses Risiko soll durch einen Freistellungsanspruch gemindert werden.

Bitte beachten Sie daher folgendes:

Werdende Mütter dürfen bis 31. März 2021 ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bis zum Beginn eines Beschäftigungsverbotes nach § 3 Mutterschutzgesetz mit Arbeiten, bei denen ein physischer Körperkontakt mit anderen Personen erforderlich ist, nicht beschäftigt werden.

  • Voraussetzung für eine Freistellung ist, dass dieser Körperkontakt für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich ist, wobei ein damit verbundener direkter Hautkontakt nicht zwingend erforderlich ist. Ein Körperkontakt liegt daher z.B. auch beim Tragen von Handschuhen oder Berühren einer bekleideten Person vor. Ein für den Beruf erforderlicher physischer Körperkontakt kommt beispielsweise bei Dienstleistungen von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, pädagogischen Mitarbeiterinnen in Kindergärten sowie teilweise Schulen vor. Grundsätzlich ist der Mindestabstand von einem Meter einzuhalten, weshalb ein fallweises Berühren nicht davon umfasst ist.
  • Bei Vorliegen dieser Voraussetzung muss die Dienstgeberin zunächst versuchen, durch Anpassung der Beschäftigung einen Körperkontakt zu vermeiden und den Mindestabstand einzuhalten. Dies kann durch Änderung der Arbeitsbedingungen erfolgen.
    • Ist dies nicht möglich, kann die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes z.B. Mobiles Arbeiten (Home-Office) erfolgen.
    • Ist auch dies nicht möglich, besteht Anspruch auf Freistellung und Fortzahlung des bisherigen Entgelts.
  • Die Regelungen gelten vorerst bis zum Ablauf des 31. März 2021.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Wir weisen darauf hin, dass Infektionskrankheiten (Nr. 38 in der Liste der Berufskrankheiten) in bestimmten Berufen als mögliche Berufskrankheit anerkannt werden können. Im Zweifelsfall bitte immer die Meldung erstatten. Wir haben uns erlaubt die Aussendung der Dienstgeberin vom 11.12.2020 zusammenzufassen.

Meldepflicht einer möglichen Berufskrankheit durch das Coronavirus

Infektionskrankheiten – und damit auch COVID-19 – können, wenn sie durch Ausübung der Beschäftigung verursacht sind, als Berufskrankheiten anerkannt werden. Bei Verdacht auf eine Berufskrankheit durch Infektion mit dem Coronavirus sind jedenfalls Fälle zu melden, in denen ein positiver Labortest auf COVID-19 (SARS-CoV-2) vorliegt und der Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang gegeben ist. Berufsbedingte Ansteckungen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, öffentlichen Apotheken (Wiener Gesundheitsverbund), in Einrichtungen und bei Beschäftigung in der öffentlichen Fürsorge, in Schulen, Kindergärten, im Gesundheitsdienst sowie in Laboratorien für wissenschaftliche und medizinische Untersuchungen und Versuche, können daher als Berufskrankheiten anerkannt werden.

  • Bei Beamtinnen und Beamten ist die Meldung der Berufskrankheit an das Unfallfürsorgereferat der MA 2 zu übermitteln.
  • Bei Vertragsbediensteten, deren Dienstverhältnis vor dem 1.1.2001 begründet wurde, ist die Meldung der Berufskrankheit an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und nachrichtlich an das Referat besondere sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten der MA 2 zu übermitteln.
  • Bei vertraglich Bediensteten, deren Dienstverhältnis nach dem 31.12.2000 begründet wurde, sowie bei Lehrlingen ist die Meldung der Berufskrankheit an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) und nachrichtlich an das Referat besondere sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten der MA 2 zu übermitteln.

Die Beurteilung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, obliegt bei vertraglich Bediensteten dem Unfallversicherungsträger bzw. bei Beamtinnen und Beamten der MA 2. Bitte verwendet für die Meldung die Formulare des jeweiligen Unfallversicherungsträgers. Meldungen an das Unfallfürsorgereferat der MA 2 sind der Einfachheit halber ebenfalls über die Formulare der AUVA als auch der BVAEB möglich.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Möchte ein*e Mitarbeiter*in über die Weihnachtstage (oder sonstige Ferienzeiten) keinen Urlaub in Anspruch nehmen, so tritt sie*er nach den Feiertagen den Dienst in dem Kindergarten an, der geöffnet hat. NIEMAND kann von der Leitung gezwungen werden Urlaub zu konsumieren. Wenn es die Anzahl der Mitarbeiter*innen in Absprache mit der diensthabenden Leitung ermöglicht und der Dienstbetrieb aufrechterhalten werden kann, können Mitarbeiter*innen Dienst am eigenen Standort versehen. Hierfür muss bereits im Vorfeld mit der eigenen Leitung des Stammstandorts besprochen werden, welche Tätigkeiten in diesem Fall zu erledigen wären.

ACHTUNG:
Aufgrund der Covid-19 Pandemie durfte die Leitung Urlaub anordnen (bis max. 80h vom Alturlaub) sofern die*der Mitarbeiter*in nicht im Dienst gebraucht wird (z.B. durch eine Freistellung mit Covid-19 Attest)!
Diese Anordnung ist seit dem 30.06.2020 NICHT mehr gültig!

Geneauere Infos finden Sie in unseren Aussendungen:

Einseitige Anordnung I
Einseitige Anordnung II
Einseitige Urlaubsanordnung während Freistellung mit COVID-19 Attest

Die Remuneration aus Anlass des Dienstjubiläums beträgt: 

Bei einer Dienstzeit von 25 Jahren 2 Monatsbezüge
Bei einer Dienstzeit von 40 Jahren 4 Monatsbezüge
Bei einer Dienstzeit von 50 Jahren 6 Monatsbezüge

Als Grundlage für die Berechnung des Jubiläumsgeldes wird jener Monatsbezug herangezogen, der für den Monat gebührt, in den das Dienstjubiläum fällt. Die Remuneration nach 40 Dienstjahren gebührt schon nach 35 Dienstjahren, wenn die*der Bedienstete aus dem Dienststand ausscheidet und zu diesem Zeitpunkt das 738 Lebensmonat vollendet hat.

Weitere Infos finden Sie in usnerer Infomappe unter Remuneration – Dienstjubiläum

Nein, diese Tätigkeit ist bei Asspäds. im W-BedG mit der monatlichen Erschwernisabgeltung von 150€ und bei Asspäds. im LKA mit der monatlichen Zulage von 172,09 (2023), laut Nebengebührenkatalog, abgedeckt.

Siehe hierzu unsere Aussendung Interne AssistenzpädagogInnen

Assistenzpädagog*innen können alleine in der Gruppe tätig sein, wenn die*der Elementarpädagog*in kurz (für persönliche Bedürfnisse oder Besprechungen) nicht in der Gruppe ist.
Ein längere dauernder Einsatz allein in einer Gruppe erfolgt nur mit einer Nachsicht von Steiten der Behörde MA11. Hierfür ist die Abstimmung zwischen Leitung und Regionalleitung Elementare Bildung im Zuge eines Anzeigeverfahrens notwendig.

Weitere Infos finden Sie in unserer Infomappe unter Besoldung NEU

Folgende Information wurde von der Dienstgeberin an alle Kindergarten- und Hortstandorte ausgesandt

Sehr geehrte MitarbeiterInnen, liebe Führungskräfte,

mit 17.12.2020 wurde die 3. Dienstrechts-Novelle 2020 im Wiener Landtag beschlossen (Kundmachung voraussichtlich Ende Dezember 2020). Seitens der MA 2 – Personalservice wurden dazu die wesentlichen Änderungen bzw. Neuerungen in Bezug auf die dienstrechtlichen Maßnahmen im Zusammenhangt mit COVID-19 übermittelt:

  • Schutzmaßnahmen aufgrund Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe

Die Regelungen zum Schutz der COVID-19-Risikogruppe wurde zuletzt bis zum 31.12.2020 und mit Aussendung der MD bis 31.3.2021 verlängert. Angesicht der andauernden Pandemie wird die gesetzliche Grundlage und die entsprechende Verordnungsermächtigung des Magistrats nun bis 30.6.2021 verlängert.

Prinzipiell gilt nach Vorlage eines Risikogruppen-Attests folgende Regelung:

1.    Schutzmaßnahmen seitens der Dienstgeberin, die auch die Wegstrecken von und zur Arbeit beinhalten
2.    Homeoffice zu 100%
3.    Freistellung

Achtung: Die Vorlage eines COVID-19-Risiko-Attests beendet nicht einen andauernden Krankenstand (z. B. Langzeitkrankenstand). Eine Freistellung ist nur bei Vorliegen der Dienstfähigkeit der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters möglich. Weiters ist während einer aufrechten COVID-19-Risikogruppen-Freistellung kein Krankenstand möglich!

  • Anordnung des Verbrauchs von Resturlaubsansprüchen aus Vorjahren

Die Dienstgeberin ist durch die COVID-19-Dienstrechts-Novelle befugt, den Verbrauch von Resturlaubsansprüchen aus Vorjahren im Umfang von maximal 80 Stunden (Teilzeit aliquot) anzuordnen. Auch diese Möglichkeit der Urlaubsanordnung von Seiten der Dienstgeberin wird ebenfalls bis 30.6.2021 verlängert.


Die genannten Änderungen treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft.

Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem FB Personalmanagement für Fragen gerne unterstützend zur Verfügung.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Folgende Information wurde von der Dienstgeberin an alle Kindergarten- und Hortstandorte ausgesandt

Liebe LeiterInnen,
liebe Stellvertretungen,
liebe MitarbeiterInnen,

es freut mich Ihnen mitteilen zu können, dass ab 18.01.2021 alle MitarbeiterInnen in den städtischen Kindergärten und Horten wöchentlich einen Gurgeltest durchführen können.

Die zu verwendende Software für die Administration der Personaldaten und Tests werden am 13. und 14.1.2021 an einigen Standorten pilotiert.

Einige Informationen möchte ich Ihnen schon jetzt zur Verfügung stellen, weitere Details sollen bis Ende der Woche folgen.

  1. Allgemeine Informationen:
  2. Das gesamte Wiener Stadtgebiet wird für die Testungen aus organisatorischen Gründen in 5 Sektoren (= 5 Wochentage) aufgeteilt.
  3. Für jeden Kindergarten/Hort wird es einen bestimmten Wochentag zum Testen und ein bestimmtes, vordefiniertes Zeitfenster für die Abholung der Gurgeltests geben (Liste folgt).
  4. Alle Standorte werden rechtzeitig mit dem notwendigen Bedarf an Gurgeltest durch die MobiHPs beliefert (geplant ist die Ausstattung mit Tests für die nächsten 4 Wochen)
  5. Bitte halten Sie eine Tasche oder ein Korb bereit, damit die ZustellerInnen die Gurgeltests aus der Überverpackung in die Tasche bzw. Korb geben können.
  6. Die Tests sind freiwillig.
  7. Alle MitarbeiterInnen, die an einem Standort tätig sind, können am vorgesehenen Wochentag gurgeln.
  8. Die Administration der Personendaten und die Verknüpfung mit der Gurgelprobe (Barcode am Röhrchen) erfolgt über eine Web-Applikation.
  9. Für Probleme bei der Nutzung der Web-Applikation steht eine eigene Service-Nummer („Help-Desk“) zur Verfügung.
  10. Das Verwenden eines Gurgeltests im Verdachtsfall ist natürlich weiterhin auch außerhalb des fixen „Gurgeltags“ möglich. Die dafür kommunizierte Vorgehensweise bleibt bestehen.
  • Berechtigungen für die Nutzung der Web-Applikation:

Das System unterscheidet 2 Userarten:

  • User für die Administration der Tests
  • User für die Einsicht der Testergebnisse/Befunde

Geplant ist, dass die Leitung und die 1. Stellvertretung dafür in den nächsten Tagen ein E-Mail mit einem Link zur Registrierung:

  • Die Stellvertretung als UserIn für die Administration.
  • Die Leitung als UserIn für die Befundabfrage.
  • Ausnahmen gibt es, wenn Leitungen oder Stellvertretungen länger nicht im Dienst sind.
  • Damit mehrere Personen zur Nutzung des Systems zur Verfügung stehen, wird die Rolle der Administration dann auch an die 2. Stellvertretung weitergegeben. Die Leitung kann diese Rolle vermutlich erst nächste Woche nach einer Umstellung im System übernehmen.
  • WICHTIG: Der Einstieg erfolgt immer über den Link im E-Mail. Speichern Sie daher das E-Mail ab bzw. speichern Sie sich die Einstiegsseite in ihrem Webbrowser.
  • Eine erste Kurzübersicht über den Prozessablauf finden Sie hier:

10112_Information_Prozessübersicht

  • Vorläufiges Handbuch:

Für alle, die schon ein bisschen Trockentraining machen und sich auch mit dem Aussehen, den Funktionen bekannt machen möchten, steht hier das vorläufige Handbuch zur Verfügung.

Bitte erschrecken Sie nicht hinsichtlich des Umfangs – es ist jeder einzelne Klick beschrieben und somit ist es sehr ausführlich.

Grundsätzlich sind viele Schritte selbsterklärend.

Anleitung für Kindergärten_2021012

Diese Unterlagen dienen als Vorab-Informationen.

Es kann sein, dass es aufgrund der Testläufe noch zu kleinen Anpassungen kommt. Die finale Version erhalten Sie rechtzeitig vor Testbeginn.

Es ist mir bewusst, dass der Umsetzungs- und Vorbereitungszeitraum sehr knapp bemessen ist.

Jedoch ist die Möglichkeit, dass sich prinzipiell alle MitarbeiterInnen 1x wöchentlich am Standort testen lassen können, eine sehr positive Entwicklung und eine notwendige Erweiterung der bestehenden Schutzmaßnahmen.

Wenn beim ersten Mal noch nicht alles reibungslos klappen sollte und Sie Hilfe benötigen, rufen Sie die Servicenummer (den „Helpdesk“) an. In der Woche darauf gibt es einen neuen Versuch, der sicher schon routinierter klappen wird!

Wenn der Zeitraum für die Umsetzung für Ihren Standort zu knapp sein sollte, dann machen Sie ab der nächsten Woche mit.

In vielen Köpfen sehr ich jetzt viele Fragezeichen auftauchen.

Bitte haben Sie ein bisschen Geduld und machen wir einen Schritt nach dem anderen.

Manches wird sich mit der realen Nutzung der Web-Applikation klären, manche Informationen werden Sie noch von mir erhalten.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Hintergrundinformationen…

…zu den häufigsten Fragen

Warum bekommen die privaten Kindergärten eine Prämie und wir nicht?

Dass diese Corona-Gefahrenzulage NUR für den privaten Bereich festgesetzt wurde, ärgert auch uns massiv und ist eine Zumutung. Wir wissen, dass in den elementaren Bildungseinrichtungen der MA10 mit ca. 8.500 MitarbeiterInnen großartige Arbeit verrichtet wird und diese auch einen großen Teil der Bildungseinrichtungen in Wien abdecken. Nur durch Sie ist es ua. möglich, dass der Arzt/ die Ärztin, die Verkäuferin/ der Verkäufer,…ihren Dienst versehen können. Leider hat aber die Zeit der Pandemie auch gezeigt, dass die Bundesregierung anscheinend nicht weiß, dass Bildung schon im Kindergarten und nicht erst in der Schule beginnt und auch, dass unsere öffentlichen Bediensteten bei solchen Beschlüssen immer wieder „vergessen“ werden. Und: die Pandemie ist noch lange nicht zu Ende.

Auch wenn diese „private“ Prämie im Landesgesetzblatt bereits verankert ist, sind die Geldmittel (wer das jetzt bezahlen soll) noch nicht abgeklärt.

Wenn diese Mittel – auf Antrag der privaten Betreiber – aus Fördermitteln der Stadt Wien refundiert werden, gibt es keinen Grund mehr diese Prämie unseren Bediensteten in den Kindergärten zu verwehren. Wenn es sein muss, werden flächendeckende Dienststellenversammlungen eingefordert.

Trotzdem werden wir auch weiterhin versuchen eine „Prämie“ für unsere Bediensteten zu verhandeln, denn auch der versprochene „Corona-Tausender“ der Bundesregierung wurde von dieser bis dato ignoriert. Das in ein- und derselben Berufssparte ein Teil diese finanzielle Abgeltung bekommen soll und der andere Teil nicht, ist auch für uns nicht tragbar, denn Sie sind die Bediensteten die die Stadt Wien am Laufen halten.

Warum bekommen wir lediglich einen 7,50€ Gutschein? Ist das der Wert unserer Arbeitsleitung?

Nachdem im Jahr 2020 keine Weihnachtsfeiern stattfanden und daher auch keine Zuschüsse dafür gewährt wurden, hat sich die Hauptgruppe 1 dazu entschlossen allen Bediensteten etwas zukommen zu lassen. Wer den Gutschein nicht bei einem guten Essen direkt im Restaurant einlösen möchte, hat auch die Möglichkeit sich ein Catering liefern lassen und die Gutscheine dafür zusammenzulegen. Die Zuschüsse wurden ja auch meist für ein Buffet im Kindergarten oder bei einer Weihnachtsfeier in einem Restaurant verwendet.

Zum Gutschein des KSV sei auch noch folgendes zu erwähnen: hier steckt ein Solidaritätsgedanke dahinter. Es arbeiten dort 25 MitarbeiterInnen für die Gewerkschaftsmitglieder und Bediensteten der Stadt Wien, die nicht das Glück haben bei der Stadt Wien angestellt zu sein. Sie unterliegen einem Kollektivvertrag und waren schon im ersten Lockdown in Kurzarbeit. Diese Gutscheine sichern 25 Arbeitsplätze und wir können hier einen Teil dazu beitragen.

Das Geschenk war eine Aufmerksamkeit der PV an 31.000 Bedienstete und nicht eine Wertigkeit der Arbeitsleistung. 

Was ist jetzt eigentlich mit den regelmäßigen Testungen die angekündigt wurden?

Wie Sie bereits der gestrigen Mail von Fr. Mag.a Zell entnehmen konnten, beginnen diese mit nächster Woche!

Seit wann gibt es für Leitungen einen Bereitschaftsdienst? Warum müssen wir IMMER erreichbar sein?

Es gibt KEINEN Bereitschaftsdienst in der Berufsgruppe der Leitungen und Sie müssen auch NICHT IMMER erreichbar sein. Sie haben trotzdem ihr Recht auf Freizeit und können am Wochenende, auch außerhalb Ihrer Wohnadresse, etwas unternehmen. Es sind außerdem nur K1 Personen zu melden, bedeutet, dass das wahrscheinlich sehr wenige sind und: Sie sind NUR für Ihre MitarbeiterInnen zuständig. Sollte eine Mitarbeiterin/ ein Mitarbeiter gerade am Wochenende das Ergebnis eines positiven Corona Bescheides bekommen, ist das meist vorher schon absehbar. Die meisten Leitungen haben für solche Fälle auch ihre Privatnummer an die MitarbeiterInnen ausgegeben und können auch so informiert werden. Sollte nun in diesen Ausnahmefällen Arbeit am Wochenende anfallen, bekommen sie diese Zeit finanziell abgegolten. Können Sie diese Meldung erst nach dem Wochenende tätigen, fällt dies natürlich in die normale Dienstzeit ohne zusätzliche Abgeltung.

Was tut die Gewerkschaft/Personalvertretung eigentlich seit der Pandemie für uns?

Viele Bedienstete sind verunsichert aufgrund der Pandemie und haben Angst. Deshalb war unser erstes und wichtigstes Anliegen, die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen. Im ersten Lockdown wurde deshalb schnell und zielführend sozialpartnerschaftlich mit der Dienstgeberin verhandelt. Dass es bei uns keine Kurzarbeit (in privaten Kindergärten schon), keine Kündigungen aufgrund von Corona gab und gibt.  Dass Bedienstete bis zu 11 Wochen bei vollen Bezügen zuhause waren, zur Betreuung der Kinder und auch das Risikogruppen und Schwangere bei vollen Bezügen freigestellt waren und auch noch immer werden, ist keine Selbstverständlichkeit. Ebenso wurde die einseitige Urlaubsanordnung bei der Stadt Wien erst viel später umgesetzt als in den privaten Bereichen.  Dazu wurde „neben der Pandemie“ auch noch der Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz, das mobile Arbeiten und die Möglichkeit zur Altersteilzeit verhandelt und fast zeitgleich ins Gesetz aufgenommen. Das alles hat die Gewerkschaft für die Bediensteten ausgehandelt und ist ein sehr guter Erfolg.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Liebe Kolleginnen!
Liebe Kollegen!

In der Hauptgruppe 1 haben laufend besorgte Kolleginnen und Kollegen der 1. Bildungseinrichtung Kindergarten angerufen und gefragt, wie sie rascher oder leichter zur Corona-Schutzimpfung oder zu Informationen über die Impfstrategie der Stadt Wien gelangen können. Ebenso war es für viele von Ihnen unverständlich, dass die Berufsgruppe „Bildungspersonal/KindergartenpädagogInnen“ nicht unter den priorisierten Berufsgruppen unter www.impfservice.wien aufscheint. Nach einigen Gesprächen mit unserem Gesundheitsstadtrat Peter Hacker und dem Leiter der MA 15, Mag. Dr. Jochen Haidvogel ist es uns nunmehr gelungen, dass ab heute 20.01.2021, für alle Kolleginnen und Kollegen der 1. Bildungseinrichtung Kindergarten, sowie auch beim Bildungspersonal, eine priorisierende Vormerkung, möglich ist.

Es ist mir durchaus bewusst, dass viele unserer Kolleginnen und Kollegen eine Impfung gegen das Corona-Virus dringend erwarten. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass die gesamte Bevölkerung, somit unter anderem auch Ihre Familien, Freunde und Verwandten betroffen sind.  Maßgeblich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie die Wiener Bevölkerung ist der Impfplan der Stadt Wien, der wiederum auf der Impfstrategie des Bundes aufbaut. Für die Verteilung des Impfstoffes an die Bundesländer ist der Bund zuständig. Wien hat aufgrund von Lieferschwierigkeiten bisher nicht alle zugesagten Kontingente an Impfdosen erhalten. Aktuelle Informationen können Sie jederzeit unter www.impfservice.wien abrufen. Es ist selbstverständlich Ihre freiwillige Entscheidung, ob Sie  sich impfen lassen oder nicht. Sollten Sie sich für eine Impfung entscheiden, dann möchte ich Ihnen nahelegen, sich unter www.impfservice.wien vormerken zu lassen. Dies dient vor allem auch der Schaffung eines wichtigen Überblicks über die zu beschaffenden Impfdosen und der Erhebung der Anzahl der Personen der priorisierenden Berufsgruppen.

Erlauben Sie mir noch anzumerken, dass es mich sehr freut, dass seit 18.01.2021 die von uns initiierten regelmäßigen Testungen in der 1. Bildungseinrichtung Kindergarten begonnen haben und mittlerweile auch sehr gut funktionieren.

Danke dafür, dass Sie seit Beginn der COVID-Pandemie im März 2020, mit Ihrem unermüdlichen Einsatz, trotz nicht immer einfacher Rahmenbedingungen, einen wichtigen und wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass viele andere Bereiche in unserer Stadt überhaupt funktionieren können.

Bitte bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Liebe Kolleginnen!
Liebe Kollegen!

Ich freue mich sehr, dass ich Ihnen ergänzend zur unserer gestrigen Aussendung mitteilen darf, dass das

„Bildungspersonal/KindergartenpädagogInnen“ bereits in der Phase 2 für die COVID 19-Impfungen vorgesehen ist.

Hier gilt der besondere Dank unserem Herrn Gesundheitsstadtrat Peter Hacker, dem Leiter der MA 15, Mag. Dr. Jochen Haidvogel und allen Verantwortlichen der Stadt Wien, die nach vielen sozialpartnerschaftlichen Gesprächen mit uns als Gewerkschaft, diese Priorisierung für alle Kolleginnen und Kollegen der 1. Bildungseinrichtung Kindergarten, sowie auch dem Bildungspersonal, umgesetzt haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir die Wertschätzung der 1. Bildungseinrichtung Kindergarten in den letzten Monaten immer wieder vermisst und auch zu Recht eingefordert haben, so stimmen mich die letzten Wochen doch sehr zuversichtlich, dass nunmehr Respekt und hohe Wertschätzung Ihrer Tätigkeit seitens aller Verantwortlichen, nicht nur aufgrund der getroffenen Maßnahmen, zum Ausdruck gebracht wird.

Erlauben Sie mir nochmals Folgendes in Erinnerung zu rufen:

Aktuelle Informationen zur Impfstrategie können Sie jederzeit unter www.impfservice.wien abrufen. Es ist selbstverständlich Ihre freiwillige Entscheidung, ob Sie  sich impfen lassen oder nicht. Sollten Sie sich für eine Impfung entscheiden, dann möchte ich Ihnen nahelegen, sich unter www.impfservice.wien vormerken zu lassen. Dies dient vor allem auch der Schaffung eines wichtigen Überblicks über die zu beschaffenden Impfdosen und der Erhebung der Anzahl der Personen der priorisierenden Berufsgruppen.

Ich freue mich über das gemeinsam Erreichte und wünsche Ihnen viel Kraft und Energie für die nächsten Wochen und Monate.

Bitte bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Faktencheck: Coronavirus. Impfen schützt!

Information aus dem ÖGB Bundesreferat Gesundheit, Humanisierung und Inklusion

Die wichtigsten Fakten rund um die Corona-Schutzimpfung sind ab sofort in einem handlichen Pocket-Folder des Gesundheitsministeriums zusammengefasst. Der Folder kann als PDF unter diesem Link geladen werden oder im Rahmen des Broschürenservice des Sozialministeriums per E-Mail unter broschuerenservice@sozialministerium.at auch in höherer Stückzahl bestellt werden.

Den Faktencheck sowie weitere aktuelle Informationen in Fremdsprachen (Englisch, Türkisch, Kroatisch, Serbisch, Bosnisch, Farsi und Arabisch) findet ihr hier.

www.österreich-impft.at

Unter diesem Titel ist die bundesweite Initiative zur Aufklärung über die Corona Schutzimpfung gestartet, und wird in den kommenden Wochen und Monaten breit über die Vorteile der Corona Schutzimpfung informieren. Aufklärung steht an oberster Stelle, um Fehlmeldungen und Unwahrheiten, die zur Verunsicherung führen, auszuräumen. Das Ziel: Alle Menschen in Österreich, die sich impfen lassen möchten, sollen eine umfassend geprüfte, sichere und wirksame Schutzimpfung gegen das Coronavirus erhalten.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Der Dienstplan ist in der MA10 eine Vereinbarung zwischen Führungskraft und Mitarbeiter*in.
Es ist immer möglich Wünsche in Bezug auf die zeitliche Lagerung bzw. die Tage-Woche anzugeben und, wenn möglich, werden die Leitungen darauf Rücksicht nehmen. Das ist aber nicht immer umsetzbar.

Es gilt also trotzdem: Der Dienstvertrag ist bei Teilzeitbeschäftigten genauso wie bei Vollzeitbeschäftigten, d.h. die*der Bedienstete kann zwischen 06:00 – 18:00 zur Dienstleistung herangezogen werden, wenn der Dienstbetrieb es erfordert.

Der vorzeitige Austritt (B, VB) ist sowohl für Beamt*innen als auch für Vertragsbedienstete möglich.
Hier wird das Datum des letzten Arbeitstages selbst bestimmt. Wenn es möglich ist kann der Resturlaub, in Vereinbarung mit der Führungskraft, noch verbraucht werden. Sollte das nicht möglich sein, wird der aliquote Anspruch als Urlaubsersatzleistung ausbezahlt. Der Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung „alt“ (VB) erlischt bei vorzeitigem Austritt. Auch der Anspruch auf den aliquoten Anteil der Sonderzahlung verfällt.

Bei Vertragsbediensteten ab Diensteintritt 01.01.2005 gilt die Mitarbeiter*innenvorsorge. Hierbei geht auch bei vorzeitigem Austritt der Abfertigungsanspruch nicht verloren. Das angesparte „Guthaben“ wird im Rucksackprinzip zum nächsten Dienstgeber mitgenommen. Bei einem vorzeitigen Austritt ist die*der Bedienstete außerdem für den Anspruch beim AMS für 1 Monat gesperrt.

Siehe hierzu auch in unserer Infomappe unter Austritt von Vertragsbediensteten und Austritt von Beamtinnen und Beamten

FAQs: Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen

Welche Tests gelten als Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen?

Antigen- oder PCR-Tests, die nicht älter als 48 Stunden sind (es zählt der Zeitpunkt der Probenahme). Als Nachweis dient das negative Testergebnis, das eindeutig der Person zuordenbar ist (z.B. ärztliches Zeugnis, Laborbefund, behördliches Testergebnis einer Teststraße, Testbestätigung einer Apotheke, Ergebnis eines betriebsinternen Tests, sofern von einer medizinischen Fachkraft durchgeführt). Identifikationsnachweis mit Ausweis (z.B. Führerschein oder Personalausweis). Selbsttests (etwa zuhause im Wohnzimmer durchgeführt) können nicht als Zutrittstests verwendet werden, da hierbei nicht kontrolliert werden kann, ob der Test korrekt durchgeführt wurde und wer den Test durchgeführt hat.

Ab welchem Alter sind Zutrittstests notwendig?

Für Kinder bis 10 gilt das Testergebnis der Eltern bzw. eines oder einer Erziehungsberechtigten, ab dem Alter von 10 Jahren brauchen Kinder ein eigenes Testergebnis.

Wer kontrolliert, ob ich einen negativen Test vorweisen kann?

Der jeweilige Betrieb darf Dienstleistungen nur jenen Personen anbieten, die ein negatives Testergebnis vorweisen können. Die lokale Gesundheitsbehörde wird dies – in Kooperation mit der Polizei – stichprobenartig überprüfen

Ich hatte bereits COVID-19. Brauche ich dennoch ein aktuelles negatives Testergebnis, bevor ich zum Frisör gehe?

Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit COVID-19 infiziert waren und mittlerweile genesen sind, müssen sich vor Inanspruchnahme einer körpernahen Dienstleistung nicht testen lassen. Sie müssen aber dennoch – z.B. beim Frisör – eine FFP2-Maske tragen.

Ich bin bereits gegen COVID-19 geimpft. Muss ich mich dennoch testen lassen, bevor ich zum Frisör gehe?

Es liegen derzeit noch nicht ausreichend Studienergebnisse darüber vor, ob die verfügbaren Impfstoffe die Weitergabe der Infektion beeinflussen oder ob die Impfung nur einen Eigenschutz bietet. Daher müssen sämtliche Schutzmaßnahmen auch von geimpften Personen eingehalten werden. Dies gilt auch für die verpflichtenden Tests vor dem Besuch von körpernahen Dienstleistungsbetrieben.

Wie kann ich nachweisen, dass ich bereits mit SARS-CoV-2 infiziert war?

Als Nachweis gilt eine ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung erfolgte und zu diesem Zeitpunkt aktuell abgelaufene Infektion oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von sechs Monaten.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Die nachfolgende Information wurde heute von der DG an alle Kindergartenstandorte verschickt:

Die SARS-CoV2-Pandemie hat seit fast einem Jahr (!) Auswirkungen auf alle frühpädagogischen Ein- richtungen – und dabei natürlich auf die tägliche Arbeit der Kitaleitungen und Fachkräfte, auf die Fa- milien und die Kinder. 

Obwohl wir schon einiges über das Virus wissen, ist noch weitestgehend unklar, wie sich Covid inner- halb der frühpädagogischen Einrichtungen verbreitet und welche Rolle die jungen Kinder dabei spie- len. Um die Verbreitungswege von Covid genauer zu untersuchen, führen wir – das Zentrum für Pro- fessionalisierung der Elementarpädagogik (PEP) zusammen mit der Charité – Universitätsmedizin Ber- lin die Internationale Corona Kita Erhebung (ICKE) aktuell durch. 

Bitte teilen Sie unseren Aufruf zur Beteiligung von Kitaleitungen und Familien/Eltern an der anonymen  Umfrage in Ihren Netzwerken – oder nehmen ggf. direkt selbst teil. Die Ergebnisse unserer Umfrage  helfen dabei grundlegend Richtlinien und Ausgestaltungsmöglichkeiten für die Arbeit in allen frühpä- dagogischen Einrichtungen zu bestimmen. 

Wir freuen uns über Ihre Unterstützung. Bei Fragen kontaktieren Sie gern: manja.floeter@zentrum- pep.de    

Umfrage für die LeitungenUmfrage für die Eltern
 https://survey2.uni-graz.at/948945/lang-dehttps://survey2.uni-graz.at/295289/lang-de

Margit POLLAK

Julia FICHTL

                            

Assistent*innenAss.Päd.Pädagog*innenSoki/Soho
Gehalts-
stufe
W2/1W2/2W2/3W2/4W2/5W2/6W2/7W2/8W2/9W2/10W/11
EuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuro
011708,281761,921867,081986,972119,472269,212435,892617,622815,463030,533263,86
021767,281828,211915,752048,962189,502344,782517,982708,282889,093109,533352,09
031826,281894,491964,412110,962260,322420,352600,092798,942962,733188,543440,33
041826,281894,492013,082173,342331,152495,912682,182889,603036,353267,553528,57
051826,281894,492061,742236,742401,962571,482764,292980,273109,983346,563616,80
061826,281894,492061,742236,742401,962571,482764,292980,273183,623425,563705,03
071826,281894,492061,742236,742401,962571,482764,292980,273257,253504,563793,26
081885,281960,792110,412300,132472,812647,052846,393070,933330,873583,573881,50
091885,281960,792110,412300,132472,812647,052846,393070,933330,873583,573881,50
101944,272027,092159,152363,522543,632722,622928,493161,593404,513662,583969,73
111944,272027,092159,152363,522543,632722,622928,493161,593404,513662,583969,73
122003,282093,382208,922426,902614,452798,193010,583252,263478,143741,594057,96

Einreihung:

Assistentinnen und Assistenten:

  • W2/2 für Kindergarten-,Familien- und Hortgruppen
  • W2/3 für Kleinkinder-, Integrations- und heilpädagogischen Gruppen

Assistenzpädagoginnen und Assistenzpädagogen:

  • W2/5 unterstützt die gruppenführende Päd.
  • W2/6 in Ausnahmefällen an Stelle der Päd. eingesetzt:
  • 2 Organisationstunden ortsgebunden und 2 Organisationsstunden ortsungebunden
  • Weiterbildung noch immer nicht bestätigt
  • Einsatz in integrativ geführten Gruppen

Pädagoginnen und Pädagogen: 

  • W2/8 für Kindergarten- Kleinkinder,Familien- und Integrationsgruppen sowie auch Hortgruppen
  • W2/9 qualifizierte Zusatzaufgaben, ständige Ausbildung in den beiden Praxiskindergärten
  • 34 Kinderdienststunden
  • 2 Organisationstunden ortsgebunden, 4 Vorbereitungsstunden ortsungebunden
  • 7 ZK-Tage

SOKI-SOHO:

  • W2/10
  • 32 Kinderdienststunden
  • 4 Organisationsstunden ortsgebunden, 4 Vorbereitungsstunden ortsungebunden
  • 7 ZK-Tage

Leiterinnen und Leiter:

2-4 GruppenW1/11
5-7 GruppenW1/12
ab 8 GruppenW1/13
  • 7 ZK-Tage
  • Leitungstätigkeit ortsgebunden
  • Leitungstätigkeit ortsungebunden „disloziertes Arbeiten“ = Planung und Vorbereitung
  • Unmittelbare päd. Tätigkeit „Kinderdienststunden“ ortsgebunden

-Es gibt insgesamt 5 Gehaltsbänder

-Gehälter enthalten Nebengebühren und Zulagen

-Keine sonstigen Nebengebühren mehr zu verrechnen mit Ausnahme von Mehrdienstleistungen

-Höhere Einstiegsgehälter – abgeflachte Gehaltskurven

-Statt 20 Gehaltsstufen künftig nur mehr 12

-Im Schema W2 und W3 gibt es zusätzlich noch eine Erschwernisabgeltung von 150€

-Bezahlung nach Tätigkeit

-Gehaltssprünge:
In den Gehaltsstufen 1,2 u. 3 jeweils nach 2 Jahren
In den Gehaltsstufen 4,5, u. 6 jeweils nach 3 Jahren
In der Gehaltsstufe 7 nach 4 Jahren Ab der Gehaltstufe 8 jeweils nach 5 Jahren.

-max. 6 Wochen Urlaub

SCHEMA II/LKP- Beamte

Gehalts-
stufe
EuroGehalts-
stufe
Euro
012308,92123199,19
022377,87133288,20
032462,40143387,95
042553,41153516,76
052638,42163601,59
062720,40173704,43
072811,40183810,56
082896,37193940,51
092951,33203975,22
103024,33daz4132,13
113115,33DAZ4184,43

SCHEMA IV/LKP – Vertragsbedienstete

Gehalts-
stufe
EuroGehalts-
stufe
Euro
012347,22123257,91
022418,78133348,66
032505,44143450,97
042598,18153582,56
052684,92163670,15
062768,65173775,81
072861,39183884,72
082948,11194017,43
093004,82204052,83
103079,56daz4213,20
113172,30DAZ4266,67

Dienstzulage für LeiterInnen

Anzahl der Gruppenin der Dienst-
zulagengruppe
in den Gehaltsstufenab der Gehaltsstufe 15,
Halbjahr
1 bis 10, 1. Halbjahrbis 15, 1. Halbjahr
Kinder-
gärten
Sonder-
kindergärten
EuroEuroEuro
1I59,8363,1368,37
1II86,2988,0392,64
2III123,52127,11134,71
2IV171,79175,94186,53
3V183,20189,82203,58
43VI247,30252,42268,97
54VII310,34315,32336,61
65VIII372,90377,69403,45
76IX435,39439,89469,91
mehr als 7mehr als 6X498,62501,96536,67
SonderkindergartenpädagogInnenzulage
in den Gehaltsstufen 1 – 5(1. HJ)  € 110,56
in den Gehaltsstufen 5 (2. HJ)- 11(1. HJ) € 154,34
ab der Gehaltsstufe 11 (2. HJ) € 203,82

KindergartenpädagogInnen, die in Sonderkindergärten verwendet werden, gebührt auf Dauer ihrer Verwendung eine Dienstzulage in der Höhe von Euro 74,57 monatlich.


Gehaltsansätze für Bedienstete des W-BedG (Besoldung NEU)

Beamte

GehaltstufeEuroGehaltstufeEuro
012025,65082497,55
022063,6092569,62
032139,52102638,07
042202,78112710,16
052278,67122782,27
062355,72132839,89
072425,48

Vertragsbedienstete

012063,34082544,95
022102,08092618,5
032179,57102688,35
042244,16112761,88
052321,64122835,44
062400,24132894,26
072471,42

Gehaltsansätze für Bedienstete des W-BedG (Besoldung NEU)

SCHEMA I – Beamte


Gehalts-
stufe
Verwendungsgruppe
123P3A34
EuroEuroEuroEuroEuroEuro
011795,591759,481725,251628,731615,331581,42
021828,091785,551748,141654,441637,451598,91
031860,581811,641770,991680,131659,451616,24
041893,161837,751793,851705,741681,541633,45
051925,691863,821816,731731,41703,611650,75
061958,231889,951839,61757,081725,721668,18
071990,781916,031862,461782,821747,911685,57
082023,271942,11885,321808,581769,981702,9
092055,741968,151908,21834,431792,041720,34
102088,321994,261931,071860,181814,241737,78
112120,872020,381953,911885,891836,341755,12
122182,072046,451976,771911,581858,461772,35
132272,022072,491999,661937,191880,51789,71
142363,842098,572043,951962,791902,591807,14
152456,952146,262109,71988,531924,721824,57
162550,162214,782176,12015,911948,181843,11
172643,632282,742243,192044,811973,161862,69
182736,872352,742310,752073,731998,161882,26
192829,712424,032380,242102,712023,171901,83
202922,582495,342450,022131,812048,071921,42
daz3039,22584,92537,642169,172080,091946,58
DAZ3109,182638,652590,212191,582099,291961,67

SCHEMA III – Vertragsbedienstete


Gehalts-
stufe
Verwendungsgruppe
123P3A34
EuroEuroEuroEuroEuroEuro
011835,991798,941763,841664,771651,011616,23
021869,371825,691787,311691,171673,711634,16
031902,691852,481810,741717,521696,31651,96
041936,11879,281834,221743,791718,971669,64
051969,511906,011857,711770,141741,621687,37
062002,891932,821881,171796,51764,311705,24
072036,281959,61904,611822,891787,081723,1
082069,641986,321928,051849,311809,731740,91
092102,942013,061951,541875,861832,371758,79
102136,362039,861975,031902,31855,151776,67
112169,772066,671998,461928,651877,841794,47
122232,572093,432021,919551900,541812,18
132324,822120,132045,371981,31923,121829,97
142418,932146,892090,822007,591945,81847,84
152514,362195,822158,322033,991968,511865,74
162609,942266,092226,432062,061992,541884,79
172705,762335,792295,222091,722018,181904,87
182801,332407,572364,532121,42043,831924,96
192896,492480,642435,762151,142069,51945,03
202991,692553,692507,292181,032095,061965,12
daz3111,572645,682597,372219,52127,991990,97
DAZ3183,512700,882651,392242,562147,762006,49

Allgemeine Dienstzulage

Alle Stufen€ 180,88


Gehaltsansätze für Bedienstete des W-BedG (Besoldung NEU)

Am 19.11.2020 wurden die Gehaltsverhandlungen abgeschlossen. Die genauen Tabellen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wien – Kindergärten haben wir für Sie herausgesucht:

Gehaltsansätze 2021

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Die folgende Information wurde von der Dienstgeberin an die Kindergärten und Horte der Stadt Wien gesendet

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen,

im Zuge der wöchentlichen Gurgeltests haben wir immer wieder Fälle von positiven Testergebnissen mit hohen Ct-Werten (größer 30).

Die MA15 hat uns dafür folgende Erklärungen zur Verfügung gestellt:

Der Ct-Wert bei einem COVID-19-Test ist ein Maß für die Viruskonzentration im Probenmaterial (z.B. im Gurgelat).

Je mehr Zyklen im Labor bei der Auswertung des Tests durchlaufen werden müssen, um ein positives Signal zu bekommen, umso geringer ist die Viruslast in der Probe. Der Ct-Wert gibt also die Anzahl der durchlaufenen Zyklen wieder.

Ct-Wert größer 30:

Ein hoher Ct-Wert (größer 30) sagt aus, dass es eine geringe Viruslast in der Probe gibt. Eine Befundinterpretation ist aber nur im Verlauf möglich.

  • Es kann nämlich zu Beginn einer Infektion die Viruslast noch gering sein und daraus eben ein hoher Ct-Wert resultieren.
  • Ein hoher Ct-Wert kann aber auch eine abgelaufene/abflachende Infektion bedeuten. Deshalb muss der Test bei Ct-Werten größer 30 zur Klärung nach frühestens 48 Stunden wiederholt werden.
  • Wie bei allen anderen Tests auch, kann es in Einzelfällen zu falsch positiven Ergebnisse kommen. Dies bedeutet, dass im ersten Test zwar eine Viruslast gefunden wird, die aber im zweiten Tests nicht bestätigt werden kann.

CT-Wert kleiner 30:

  • Ein niedriger Ct-Wert (kleiner 30) bedeutet Infektiosität.

Auf dem Befund ist vom Labor bei hohen Ct-Werten Folgendes angeführt:

Selbstverständlich wird, wie bei jedem anderen positiven Fall, die Leitung informiert.

Diese verschickt, wie in unseren Vorgehensweisen festgelegt, die vorgesehenen Meldungen, identifiziert die K1-Personen, verteilt die personalisierten Elternbriefe…

NEU: Es gibt eine mit der MA 15 abgestimmte, geänderte Vorgehensweise für MitarbeiterInnen mit oben beschriebenem hohem Ct-Wert

  • Ist die Mitarbeiterin, der Mitarbeiter symptomfrei, organisiert er/sie für sich selbst 3 Tage nach der ersten Testung eine weitere Testung über 1450 und ist während diesem Zeitraum zu Hause = Quarantäne.

Variante 1: Zweiter Test ist negativ

  • Ist der 2. Test negativ, informiert die Mitarbeiterin, der Mitarbeiter die Leitung
  • Die Leitung schickt ein E-Mail mit dem Namen der betroffenen Person und dem Ergebnis an bildung@ma15.wien.gv.at  
  • Der Fall wird nun von der MA15 hinsichtlich Aufhebung der Quarantäne geprüft (Befundinterpretation).
  • Ist eine Aufhebung möglich, erhält die Leitung per E-Mail eine Bestätigung der MA15 (Team Gesundheitsvorsorge für Kinder und Jugendliche), dass die Quarantäne für diese Mitarbeiterin, diesen Mitarbeiter und alle betroffenen K1 aufgehoben ist.
  • Nach Erhalt dieses E-Mails informiert die Leitung die betroffenen MitarbeiterInnen und Familien über die Aufhebung der Quarantäne.
  • Die Leitung sendet die Bestätigung der MA15 über die Aufhebung der Quarantäne auch an bgf@ma10.wien.gv.at und dienstfreistellungen_covid19@ma10.wien.gv.at.

Variante 2: Zweiter Test ist auch positiv

  • Wird das 1. positive Ergebnis durch den 2. Test bestätigt, bleibt die Quarantäne für alle Betroffenen aufrecht.

Dieser Ablauf wurde auch in der grafischen Darstellung ergänzt.

Ich möchte mich auf diesem Weg bei Ihnen allen für das konsequente Einhalten der Schutzmaßnahmen sowie für die hohe Teilnahme an den wöchentlichen Testungen bedanken. Ich möchte Ihnen versichern, dass die beteiligten Abteilungen mit Hochdruck daran arbeiten, Ihnen allen ein zeitnahes Testergebnis zur Verfügung zu stellen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Bei Antrag zum Umstieg erhalten Sie von der Dienstgeberin (MA2) eine schriftliche Information. Hier müssen die neue Einreihung und alle Änderungen ersichtlich sein. Diese Information ist bindend und darf auch nicht eigenständig verändert werden.
Im Intranet der Stadt Wien können Sie, unter Miteinbeziehung der vorraussichtlich anrechenbaren Vordienstzeiten, Ihre besoldungsrechtliche Stellung vorab einsehen.

Ihre Einreihung nach dem W-BedG. sehen sie auf der Rückseite Ihres Gehaltszettels, oben auf der linken Seite.
Dieses “Kürzel” suchen sie im folgenden Link, um zu den zugehörigenGehaltsansätzen zu gelangen.

Die sogenannte Entgeltfortzahlung hängt von den Jahren der Dienstzugehörigkeit zur Stadt Wien ab.

Länge der Entgeltfortzahlung bei einer Dienstzeit von
weniger als 2 Jahrensechs Wochen
ab 2 Jahrenneun Wochen
ab 3 Jahrenzwölf Wochen
ab 5 Jahrenvierzehn Wochen
ab 8 Jahrensechzehn Wochen

Bei einem Dienstunfall beträgt die Dauer der Entgeltfortzahlung 26 Wochen, unabhängig von der Dienstzeit.

Beamt*innen bekommen nach dieser Zeit ihr normales Grundgehalt von der MA2 weiterhin bezahlt. Vertragsbedienstete bekommen nach dieser Zeit Krankengeld von ihrem Sozialversicherungsträger.

Eine schriftliche Befürwortung bzw. Zuweisung vom (Fach-)Arzt, sowie die Bewilligung des Sozialversicherungsträgers, ist zwingend erforderlich. Die Reha/ Kur wird über die Leitung, mittels zugehörigem Formular beantragt. Dieses wird an die Personalstelle weitergeleitet und muss von dort zusätzlich bewilligt werden.

Ob die*der Mitarbeiter*in während der Zeit der Reha/ Kur dienstfreigestellt wird oder sich weiterhin im Krankenstand mit Domizilwechsel befindet, hängt davon ab, ob die Reha/ Kur zur nachhaltigen Festigung oder Besserung der Dienstfähigkeit erforderlich ist und ein Träger der gesetzlichen Sozialversicherung, eine Krankenfürsorgeanstalt, der Bund oder ein Land die Kosten des Aufenthaltes oder einen Kostenzuschuss gewährt. Die Letztentscheidung wird rechtzeitig von der Personalstelle übermittelt.

Immer!

Unfälle während der Dienstzeit oder auch auf dem Dienstweg sind immer unmittelbar, spätestens aber nach 5 Tagen, zu melden. Dafür hat die Leitung ein Formular das entsprechend des Unfallhergangs ausgefüllt werden muss und an die Personalstelle übermittelt wird. Der Unfallhergang wird genau geprüft und dann entweder als Dienstunfall anerkannt oder abgelehnt.

Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit des Bescheides haben, wenden Sie sich bitte an uns. Als Gewerkschaftsmitglied können Sie sich dazu rechtlich beraten lassen und im schlimmsten Fall auch rechtlich vertreten lassen. 

  • Weg von Zuhause in die Dienststelle und umgekehrt
  • Weg von Zuhause in den Kindergarten bzw. Schule meines minderjährigen Kindes und dann in die Dienststelle und umgekehrt
  • Weg von der Dienststelle direkt zum Arzt, nach Bekanntgabe bei der Leitung
  • Tage an denen Kurse bzw. Fortbildungen besucht werden, Grätzltreffen, Qualitätszirkel usw.
  • Wege im Zuge der Dienstverrichtung (Einkaufen, Bankwege, Weg zur Region oder in die Zentrale, Weg als PV an einen anderen Standort, usw.)

Nein!

Seit 01.08.2023 gibt es nun die Möglichkeit, eine Pflegefreistellung in Anspruch zu nehmen für die notwendige Pflege und Unterstützung einer bzw. eines erkrankten oder verunglückten nahen Angehörigen unabhängig davon, ob diese bzw. dieser im gemeinsamen Haushalt lebt oder nicht.

Nahe Angehörige im Sinne des Abs. 1 Z 1 sind die*der Ehegatt*in oder die*der eingetragene Partner*in und Personen die mit dem Vertragsbediensteten in gerader Linie verwandt sind, ferner

  • Geschwister,
  • Wahl-, Pflege-, Stief- und Schwiegerkinder,
  • Kinder der Person, mit der der Vertragsbedienstete in eingetragener Partnerschaft oder in verschieden- oder gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft lebt,
  • Wahl-, Pflege-, Stief- und Schwiegereltern
  • sowie die Person, mit der der Vertragsbedienstete in verschieden- oder gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft lebt.

Zudem ist es auch möglich, wegen der notwendigen Pflege und Unterstützung einer im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten oder verunglückten Person, die keine Angehörige bzw. kein Angehöriger sein muss, Pflegefreistellung in Anspruch zu nehmen.

Nein, das Höchstausmaß der Pflegefreistellung gilt für ein Kalenderjahr und ist abhängig vom Alter der Kinder. Wichtig: das Höchstausmaß der Pflegefreistellung gilt jedoch für jeden Obsorgeberechtigten und nahen Angehörigen im selben Haushalt extra.

Der erhöhte Anspruch der 2ten Arbeitswoche gilt für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder für Kinder im gemeinsamen Haushalt sofern erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, unabhängig vom Alter.

Nahe Angehörige im Sinn des Abs. 1 Z 1 sind die*der Ehegatt*in oder die*der eingetragene Partner*in und Personen, die mit dem Vertragsbediensteten in gerader Linie verwandt sind, ferner

  • Geschwister,
  • Wahl-, Pflege-, Stief- und Schwiegerkinder,
  • Kinder der Person, mit der der Vertragsbedienstete in eingetragener Partnerschaft oder in verschieden- oder gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft lebt,
  • Wahl-, Pflege-, Stief- und Schwiegereltern
  • sowie die Person, mit der der Vertragsbedienstete in verschieden- oder gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft lebt.

Wenn nur eine sehr niedrige Pension bezogen wird, wird diese mit der Ausgleichszulage so weit erhöht, dass sie dem gesetzlich geregelten Mindesteinkommen entspricht. Der Gesamtbetrag aus Pension und Ausgleichszulage wird oft als „Mindestpension“ bezeichnet.
Sie bekommen die Ausgleichszulage, wenn Sie im Inland leben und Ihr monatliches Einkommen als Alleinstehende*r weniger als EUR 933,06 und als Ehepaar weniger als EUR 1.398,97 beträgt (Stand 2019).
 

Ab 2020 können Alleinstehende mit 30 Arbeitsjahren EUR 1.080, mit 40 Arbeitsjahren EUR 1.315 und Ehepaare mit 40 Arbeitsjahren EUR 1.782 als Pensionsbonus erhalten. Im Rahmen der erforderlichen 30 bzw. 40 Arbeitsjahre können fünf Jahre durch Kindererziehungszeiten und ein Jahr durch Präsenz-und Zivildienst ersetzt werden.
Die Ausgleichszulage und der Pensionsbonus sind ab 2020 steuerpflichtig.
 

Vorteil dieser Maßnahme: Armutsvermeidung im Alter und ein stärkerer Anreiz, mit Arbeitsjahren länger ins System einzuzahlen. Profitieren werden jene, die viele Jahre hart gearbeitet haben, aber trotzdem nur eine geringe Pension erhalten – etwa wegen eines geringen Einkommens oder langer Teilzeitbeschäftigung, wie sie häufig bei Frauen und bei Müttern vorliegt.

Ob Sie Anspruch auf die erhöhte Ausgleichszulage haben, kann Ihnen die Pensionsversicherungsanstalt sagen.

Die aktuellen Werte finden Sie immer auf www.oesterreich.gv.at

Bei Beamt*innen ist die auszahlende Stelle, wie auch zuvor, die Stadt Wien MA2.

Bei Vertragsbediensteten ist die auszahlende Stelle die Pensionsversicherungsanstalt (PVA).

Bei Beamt*innen liegt das Regelpensionsalter bei 65 Jahren.

Bei Vertragsbediensteten liegt das Regelpensionsalter der Männer bei 65 Jahren, der Frauen bei derzeit 60 Jahren.

Ab 2024 wird das Pensionsalter der Frauen jedes Jahr um 6 Monate angehoben, bis sie schlussendlich im Jahr 2033 auch ein Regelpensionsalter von 65 Jahren haben.

Spätestens 4 Monate vor dem gewünschten Antrittsdatum ist der Antrag auf Versetzung

  • in den Ruhestand (Beamt*innen) bzw.
  • die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses unter Wahrung des Abfertigungsanspruchs (Vertragsbedienstete) im Dienstweg abzugeben. 

Rechtsanspruch darauf besteht keiner, allerdings wird der Resturlaub nur dann ausbezahlt, wenn gesundheitliche Gründe dem Urlaubsantritt entgegenstehen. Bis jetzt gab es in der MA10 diesbezüglich noch keine Probleme und der Urlaubsanspruch wurde immer am Stück gewährt.

Die Dienstgeberin stellt ALLEN Bediensteten die Möglichkeit zu einem verbilligten Mittagessen zu Verfügung. Essensmarken gibt es nur in den Bereichen, wo es keine Möglichkeit einer Kantine, Werksküche oder wie in der MA10, vergünstigtes Mittagessen durch die Lieferung von Smile, gibt.

Wichtig: Das vergünstigte Mittagessen (auch die Essensmarken) ist eine freiwillige Sozialleistung, zu der die Stadt Wien nicht verpflichtet wäre.

Nach einer durchgängigen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist eine Ruhepause von einer halben Stunde zu gewähren.

Diese kann auch in zweimal 15 Minuten oder dreimal 10 Minuten geteilt werden. Diese Vorgehensweise ist gesetzlich im Bedienstetenschutz geregelt.

Infos auch in unserer Aussendung vom Dezember 2022

Nein, zwischen einem MOG und einer MIB müssen mindesten 6 Monate liegen.


Ausnahme: steht eine Kündigung, seitens der Dienststelle, der*des Bediensteten im Raum und die MA2 braucht deshalb eine Beurteilung, darf diese mit Aktenvermerk, dass ein MOG stattgefunden hat, trotzdem stattfinden.

Innerhalb der Kündigungsfrist soll der Resturlaub verbraucht werden. Sollte dies nicht möglich sein, weil der Dienstbetrieb nicht aufrecht erhalten werden kann (es muss eine klare Begründung dafür geben), oder weil die*der Bedienstete einen sofortigen Austritt meldet, wird der Resturlaub in Form einer Urlaubsersatzleitung aliquot auf das Dienstende gesehen ausbezahlt.

WICHTIG: Wenn Sie unterjährig kündigen, informieren Sie sich in der Personalstelle über den aliquoten Anspruch Ihres Resturlaubes. Dieser kann sich nämlich, je nach Austrittsdatum, verändern.

Bei einem vorzeitigen Austritt oder der selbst entschiedenen Kündigung ist die*der Bedienstete für den Anspruch beim AMS für 1 Monat gesperrt.

Die Bediensteten sind zur Erbringung von Mehrdienstleistungen nicht verpflichtet, wenn berücksichtigungswürdige Interessen dem entgegenstehen und diese das öffentliche oder dienstliche Interesse an der Erbringung der Mehrdienstleistungen überwiegen.   

Die*der Mitarbeiter*in hat auf Anordnung der*des Leiterin*Leiters über die Normalarbeitszeit hinaus Dienst zu versehen. Als Überstunde gelten die Stunden die über die Normalarbeitszeit hinausgehen.

Im Infoblatt „Urlaubsregelung“ der MA10 ist folgendes niedergeschrieben: Alle MitarbeiterInnen der Kindergärten und Horte dürfen grundsätzlich maximal 24 Stunden (= 16 geleistete Überstunden im Verhältnis 1:1,5 aufgeschrieben, Teilzeit dementsprechend aliquot, wenn keine Rücknahme in der gleichen Woche möglich ist) in das Folgemonat mitnehmen.

Trotzdem gilt: alle Überstunden sind je nach Anordnung durch die*den Leiter*in besoldungsrechtlich abzugelten oder in Freizeit auszugleichen.

Nein!

Die Organisationszeit ist bei der Erstellung des Dienstplans fix zu integrieren.

Die ortsgebundene mittelbare pädagogische Tätigkeit („Organisationszeit“) ist klar definiert. Sie wird jedenfalls ohne Kinder bzw. Kinderdienst verbracht und ist auch nicht für dienstliche Weiterbildungen vorgesehen.Die OG-Zeit ist u.a. für die Schaffung einer vorbereiteten Umgebung, Subteamgespräche, Entwicklungsgespräche mit Eltern, Elternabende ohne Kinder, abendliche Teamsitzungen,…vorgesehen.

Sollte eine dieser Situationen an einem anderen Tag stattfinden, als im Fixdienstplan vermerkt, dürfen die Stunden nach Rücksprache mit dem*der Mitarbeiter*in verschoben und dafür herangezogen werden. Sollten in einer Woche mehrere solcher Ereignisse eintreten (z.B. Teamsitzung und Entwicklungsgespräch mit Eltern) dürfen dafür weiterhin Überstunden geschrieben werden.

Die Organisationszeit darf allerdings nicht wahllos verändert werden. Sollte es diesbezüglich zu Missverständnissen am Standort kommen, melden Sie sich bitte bei Ihrer Personalvertretung.

Grundsätzlich verfallen Urlaubstage die nicht innerhalb von 2 Jahren verbraucht werden.
Beispiel: Urlaubsanspruch 2019 – Verbrauch bis 31.12.2021

Jedoch wurde im Dienstrecht nun eine weitere Dienstpflicht der Vorgesetzten hinzugefügt die besagt, dass die*der Vorgesetzte im Fall eines drohenden Verfalls des Erholungsurlaubes oder einer absehbaren Beendigung des Dienstverhältnisses rechtzeitig und nachweislich darauf hinzuwirken hat, dass die*der Bedienstete den Erholungsurlaub in Anspruch nehmen kann und auch in Anspruch nimmt.

Erholungsurlaub ist immer eine Vereinbarung zwischen Führungskraft und Dienstnehmer*in und darf daher nicht einseitig angeordnet werden.

Zielsetzung:

  1. Die Gesamtbeurteilung ergibt sich aus der Beurteilung der Erfüllung der Hauptaufgaben
  2. Die Hauptaufgaben wiederum resultieren aus der Bewertung der einzelnen Kriterien  (Bewertung der arbeitsplatzbezogenen Eignung, der arbeitsplatzbezogenen Leistung, des  Führungsverhaltens und der Zusatzkriterien). 
  3. Zusätzlich  sind  die  Absenzen  (Krankenstandstage)  sowie  die  verbale  Beurteilung  zu  berücksichtigen. 

Anlassfälle:

  • 6-8 Monate nach Dienstantritt
  • bei Leiter*innenwechsel innerhalb des zweiten Jahres
  • bei gravierenden Veränderungen
  • nach Aufforderung des FB Personalmanagement
  • bei Versetzungen
  • bei Ausbildungen
  • auf eigenen Wunsch

Ablauf:

FAQ

Wann ist eine Dienstbeurteilung zu erstellen?

  • 6-8 Monate nach Dienstantritt
  • bei Leiter*innenwechsel innerhalb des zweiten Jahres
  • bei gravierenden Veränderungen
  • nach Aufforderung des FB Personalmanagement
  • bei Versetzungen
  • bei Ausbildungen
  • auf eigenen Wunsch

Wer holt die Dienstbeurteilung ein?

Die Dienstbeurteilung ist eigenverantwortlich von der jeweiligen Dienststelle einzuholen.

Wer führt die Dienstbeurteilung durch?

Die Beurteilung ist von der unmittelbaren Vorgesetzten bzw. dem unmittelbaren Vorgesetzten durchzuführen; sind mehrere Vorgesetzte zuständig, so ist eine gemeinsame Beurteilung vorzunehmen.

Wie ist eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter, die bzw. der sich in einer Einschulungsphase befindet, zu beurteilen? Welcher Maßstab ist dabei anzulegen?

Grundsätzlich ist hier von vergleichbaren Bediensteten während der Einschulung auszugehen.

Welche Möglichkeiten der Stellungnahme zur eigenen Dienstbeurteilung hat die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter?

Es besteht die Möglichkeit, sich innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu äußern. In diesem Zusammenhang ist auf der letzten Seite des Beurteilungsbogens eine diesbezügliche Möglichkeit zur Stellungnahme vorgesehen.

Welches Datum ist für die 14-Tages Frist relevant?

Relevant ist jener Tag, an dem das Beurteilungsgespräch geführt wurde.

Muss die Dienstbeurteilung unterschrieben werden bzw. ist die Dienstbeurteilung im Falle der fehlenden Unterschrift der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters ungültig?

Die Dienstbeurteilung ist grundsätzlich von allen Beteiligten zu unterschreiben; verweigert jedoch eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter die Unterschrift, so ist ein entsprechender Vermerk darüber zu erstellen; die Beurteilung behält ihre Gültigkeit auch bei fehlender Unterschrift der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters.

Kann die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter zum Beurteilungsgespräch eine Personalvertreterin bzw. einen Personalvertreter beiziehen?

Ja, auf Wunsch kann eine Personalvertreterin bzw. ein Personalvertreter beigezogen werden.

Setzen meine Krankenstandstage automatisch meine Gesamtbeurteilung herab?

Eine  Berücksichtigung  der  Absenzen  sowie  der  verbalen  Beurteilung  kann  das  Gesamtkalkül um eine Stufe verändern. 

Wenn trotz hoher Absenztage keine Herabstufung der Leistung erfolgt, muss dies in der  verbalen Beurteilung begründet werden. 

Ebenso ist eine Herabsetzung des Kalküls infolge hoher Krankenstände in der verbalen  Beurteilung zu begründen.

Die Dienstbeurteilung ist grundsätzlich von allen Beteiligten zu unterschreiben; verweigert jedoch eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter die Unterschrift, so ist ein entsprechender Vermerk darüber zu erstellen; die Beurteilung behält ihre Gültigkeit auch bei fehlender Unterschrift der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters.

Genauere Infos siehe in der Infomappe unter
23.1 Beurteilung DO, VBO und
23.2 Beurteilung W-BedG

Beamt*innen und Vertragsbedienstete mit Dienstantritt vor 2018 (DO und VBO):

  • 6-8 Monate nach Dienstantritt
  • bei Leiter*innenwechsel innerhalb des zweiten Jahres
  • bei gravierenden Veränderungen
  • nach Aufforderung des FB Personalmanagement
  • bei Versetzungen
  • bei Ausbildungen
  • auf eigenen Wunsch

Siehe auch 23.1 Beurteilung DO, VBO in unserer Infomappe

Vertragsbedienstete mit Dienstantritt nach 01.01.2018 (W-BedG)

  • 2-3 Monate vor dem Ende eines befristeten Dienstverhältnisses
  • 6 Monate vor Ablauf des 3. Dienstjahres
  • Bei nicht entsprechender Leistung
  • Auf Antrag der bzw. des Bediensteten

Siehe auch 23.2 Beurteilung W-BedG in unserer Infomappe


Es kann immer eine Person Ihres Vertrauens (intern) beigezogen werden, Sie haben das Recht auf Kopie oder Abschrift, die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme, Dienstbeurteilung unterliegt der Amtsverschwiegenheit.

Wenn ein Feiertag auf einen Samstag fällt, wird ein Urlaubstag für Beamt*innen (DO) und Vertragsbedienstete mit Dienstantritt vor 2018 (VBO) zurückerstattet, sofern der Samstag in mindestens fünf zusammenhängenden Urlaubstagen eingebettet ist. Diese Regelung gilt nicht für Bedienstete des W-BedG (Besoldung NEU)

Für Teilzeitkräfte gilt diese Regelung nur, wenn Sie eine 5 Tage-Woche haben (Erklärung siehe drittes Beispiel).

Achtung: Es müssen fünf Urlaubstage sein, nicht E, Z oder ZK Tage.

Der zurückerstattete Urlaubstag, wird im darauffolgendem Monat berücksichtigt.

Die folgende Tabelle zeigt die Möglichkeiten, Urlaub zu nehmen um den Urlaubstag rückerstattet zu bekommen:

MontagU
DienstagUU
MittwochUUU
DonnerstagUUUU
FreitagUUUUU
Samstag (Feiertag)FreiFreiFreiFreiFrei
SonntagFreiFreiFreiFreiFrei
MontagUUUU
DienstagUUU
MittwochUU
DonnerstagU

Befindet sich ein weiterer Feiertag in dem Zeitraum, zählt dieser nicht zu den fünf Urlaubstagen hinzu.

Siehe hierzu das Beispiel vom Jänner 2018:

Mittwoch27.12.2017U   
Donnerstag28.12.2017UU  
Freitag29.12.2017UU1. U 
Samstag30.12.2017FreiFreiFreiFreiFrei
Sonntag31.12.2017FreiFreiFreiFreiFrei
Montag (Feiertag)01.01.2018FreiFreiFreiFreiFrei
Dienstag02.01.2018UU2. U1. U
Mittwoch03.01.2018UU3. U2. UU
Donnerstag04.01.2018UU4. U3. UU
Freitag05.01.2018UU5. U4. UU
Samstag (Feiertag)06.01.2018FreiFreiFreiFreiFrei
Sonntag07.01.2018FreiFreiFreiFreiFrei
Montag08.01.2018   5. UU
Dienstag09.01.2018    U

Diese Regelung gilt jedoch nicht, wenn innerhalb der 5 Urlaubstage ein freier Tag ist (z.B. bei Teilzeitkräften mit einem E Tag). Siehe dazu das Beispiel der Weihnachtstage im Jahr 2020:

Montag21.12.20201. U
Dienstag22.12.20202. U
Mittwoch23.12.20203. U
Donnerstag24.12.2020EDieser freie Tag müsste ein U-Tag sein.
Freitag25.12.2020Feiertag
Samstag26.12.2020Feiertag
Sonntag27.12.2020Sonntag
Montag28.12.20204. U

Ab einem Invaliditätsstatus von 50% gibt es einen Zusatzurlaub von 40 Stunden, bei 60% 48 Stunden.

Kam der Invaliditätsstatus infolge eines Dienstunfalls oder einer Berufskankheit zustande, gebührt bereits bei einem Invaliditässtatus von 20% 16 Stunden und bei 40% 32 Stunden Zusatzurlaub.

Die*der Bedienstete darf den Zeitpunkt des Antritts eines Tages des ihr*ihm zustehenden Erholungsurlaubes einmal pro Urlaubsjahr einseitig bestimmen („persönlicher Feiertag“). Dieser ist spätestens drei Monate im Vorhinein schriftlich bekannt zu geben. Sofern dies aus zwingenden dienstlichen Gründen notwendig ist, muss die*der Bedienstete dennoch an dem bekannt gegebenen Tag Dienst leisten. In diesem Fall hat die*der Vertragsbedienstete weiterhin Anspruch auf diesen Urlaubstag.

Die*der Bedienstete hat Anspruch darauf, mindestens die Hälfte des jährlichen Erholungsurlaubes ungeteilt zu verbrauchen, soweit nicht dienstliche Gründe entgegenstehen.

Innerhalb von 14 Tagen, nach Anfrage des Urlaubes, muss die Leitung eine Rückmeldung geben.

Erkrankt ein*e Mitarbeiter*in während des Erholungsurlaubes, ohne dies vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt zu haben, und dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage, ist Ihr*Ihm jene Zeit auf das Urlaubsausmaß nicht anzurechnen.

Tritt während des Erholungsurlaubes ein Umstand ein, der die/den Mitarbeiter*in zur Inanspruchnahme einer Pflegefreistellung berechtigt (Pflege und Betreuung naher Angehöriger, Kinder) und nimmt die Pflege oder Betreuung mehr als drei Kalendertage in Anspruch, ist Ihr die auf Arbeitstage fallende Zeit der Pflegefreistellung auf das Urlaubsausmaß nicht anzurechnen.
Die Dauer der Pflegefreistellung ist auf das Höchstausmaß der Pflegefreistellung anzurechnen, wobei nur ganztägige Pflegefreistellungstage in Anspruch genommen werden können.

Siehe dazu auch in unserer Infomappe unter
2.4.1. Erkrankung während des Erholungsurlaubes bzw. 4.2. Pflegefreistellung während des Erholungsurlaubes

Im Magistrat der Stadt Wien gibt es drei “Normatage” die von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr (4:30h) angesetzt sind:

  • Karfreitag
  • 24. Dezember
  • 31. Dezember

Das heißt an einem Normatag, arbeiten alle Bediensteten der Stadt Wien nur 4,5 Stunden, trotzdem gilt er als voller Arbeitstag.

In den Stadt Wien – Kindergärten wurde der Karfreitag gestrichen, dafür ist der 24. Dezember komplett dienstfrei.

Der 31. Dezember bleibt somit ein Arbeitstag der 4,5 Stunden lang ist.

Da Die Kindergärten und Horte an diesem Tag geschlossen haben, muss das Personal der Standorte diesen Tag frei nehmen. Dies kann man entweder mit einer Überstundenrücknahme tun oder sich einen Urlaubstag nehmen. Vom Urlaubsstundenkontingent werden an diesem Tag natürlich lediglich 4,5 Stunden abgezogen. Auch Teilzeitkräfte müssen diese Stunden, bis auf wenige Ausnahmen, in der gleichen Höhe aufbringen, da das durchschnittliche Stundenausmaß meist über 4,5 Stunden liegt.

AusnahmenStundenausmaß
22 Stunden bei festgelegter 5 Tage Woche04:24      Std:Min
20 Stunden bei festgelegter 5 Tage Woche04:00      Std:Min

Jeder Bescheid, egal in welcher Höhe der Invaliditätsstatus angegeben wurde, muss der Dienstgeberin gemeldet werden.

Teilzeitbeschäftigte dürfen über die für sie maßgebende Arbeitszeit hinaus zur Dienstleistung nur herangezogen werden, wenn die Dienstleistung zur Vermeidung eines Schadens unverzüglich notwendig ist und ein*e Bedienstete*r mit voller Arbeitszeit nicht zur Verfügung steht.

D.h. Überstunden sollen vermieden werden und wenn nicht anderes möglich, so schnell wie möglich im Diensttausch wieder retour genommen werden.

Siehe dazu in unserer Infomappe unter 5.2. Mehrdienstleistung bei Teilzeitbeschäftigung

Die Zustimmung der Kollegin oder des Kollegen ist Voraussetzung.

Beide Fragen sind mit Ja zu beantworten.

  • Die Arbeitszeit ist klar zu regeln, laut derzeit gültigem Dienstplan.
  • Eine mindestens 40%ige betriebliche Anwesenheit ist notwendig.

Ausnahmen sind nur mit Zustimmung der Personalvertretung möglich.

Nein, es ist nichts anzuschaffen. Die Dienstgeberin hat grundsätzlich für die erforderliche Ausstattung zu sorgen.

Nein. Der Pensionsbeitrag wird weiterhin so bezahlt, als hätten Sie die Altersteilzeit nicht angetreten.

Nein, der Abfertigungsanspruch soll auf Basis der Arbeitszeit vor Herabsetzung der Arbeitszeit gewahrt bleiben. Für Bedienstete, für die die Mitarbeiter*innenvorsorgekasse gilt, ist das durchschnittliche monatliche Entgelt der letzten zwölf Monate als Bemessungsgrundlage heranzuziehen, um den weiteren, zu leistenden Beitrag zu ermitteln.

Die folgende Information wurde von der Dienstgeberin an alle Kindergarten- und Hortstandorte gesendet

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen,

es freut mich wirklich sehr, dass die Impfungen für MitarbeiterInnen in elementaren Bildungseinrichtungen ab der Kalenderwoche 9 (1.-7. März 2021) starten werden.

Die Leitungen sollten als sog. „ImpfkoordinatorIn für Ihren Standort“ ein Informationsschreiben der MA15 erhalten bzw. schon erhalten haben.

Um den Informationsfluss doppelt abzusichern, leite ich Ihnen den Newsletter der MA11, das Schreiben der MA15 sowie auch die notwendige Bestätigung enthält, weiter.

Alle MitarbeiterInnen, die geimpft werden wollen, benötigen zusätzlich zur bereits erfolgten Bedarfsmeldung eine aktuelle Vormerkung unter https://impfservice.wien/ bzw. telefonisch unter 1450.

Bitte informieren Sie alle MitarbeiterInnen umgehend über die weitere Vorgehensweise:

  • Schon vorregistriert? => Überprüfung der Vorregistrierung  – Angabe „Kategorie „Bildungspersonal/KindergartenpädagogInnen oder MitarbeiterInnen von Bildungseinrichtungen“
  • Noch nicht vorregistriert? => https://impfservice.wien/ bzw. telefonisch unter 1450.

Es ist uns bewusst, dass dieses Schreiben jetzt viele weitere Detailfragen auslöst.

Wir haben selbst noch nicht mehr Informationen und bitten Sie noch um etwas Geduld. Die MA15 wird weitere Informationen zur Verfügung stellen. Der erste wichtige Schritt zur Impfung ist jetzt einmal die korrekte Vorregistrierung bis 28.02.2021, 9 Uhr.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Folgende Information wurde von der Dienstgeberin an die Standorte der Stadt Wien Kindergärten gesendet

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen,  

nach Rücksprache mit der zuständigen Gesundheitsbehörde (MA15) wurde das Vorgehen bei mehreren positiv getesteten Kindern präzisiert.

Ab dem zweiten innerhalb von 10 Tagen positiv getesteten Kind derselben Gruppe werden die Kontaktpersonen (Kinder & Erwachsene) nicht mehr als K2, sondern als K1 eingestuft.

Das Vorgehen wurde in der grafischen Darstellung aktualisiert und auch ein entsprechender Elternbrief 1.3E abgespeichert.

Bei Fragen dazu werden Sie gerne von Ihrer zuständigen Regionalleitung unterstützt.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Folgende Information wurde von der Dienstgeberin an die Standorte der Stadt Wien Kindergärten gesendet

Liebe Leiterinnen und Leiter,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,  

Impftermine sind Montag bis Sonntag zwischen 7:00 – 18:30 Uhr wählbar und finden im Austria Center Vienna (22., Bruno-Kreisky-Platz 1) statt.
Nach Möglichkeit sollten Sie Ihren persönlichen Impftermin außerhalb der anwesenheitspflichtigen Dienstzeit wählen. Ist dies nicht möglich, kann der Termin unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des Betriebs auch in der Dienstzeit stattfinden, z.B. unter Nutzung von Randstunden.
Es dürfen keine Mehrstunden aufgrund des Impftermins anfallen. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit des Diensttauschs.  

Bitte beachten Sie bei der Koordination,

  • dass es trotz eines fixen Termins zu Wartezeiten kommen kann.
  • dass es wie bei jeder anderen Impfung zu einer Impfreaktion kommen kann.  

Bitte stimmen Sie sich unbedingt mit der Standortleitung ab, um die Aufrechterhaltung des Betriebs sicherzustellen.  

Ich bedanke mich bei Ihnen für die gute und durchdachte Organisation am Standort, mit der Sie MitarbeiterInnen die Teilnahme an der Impfung und gleichzeitig den pädagogischen Alltag für die Kinder ermöglichen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Nur Gewerkschaftsmitglieder die bereits die schriftliche Information der Dienstgeberin erhalten haben können einen Termin vereinbaren.

Spätestens 3 Monate vor geplantem Wirksamkeitsbeginn.  

Ausnahme: möchte jemand mit 1. April, 1. Mai oder 1. Juni 2021 umsteigen ist das nur möglich, wenn der Antrag bis spätestens 30. Juni 2021 bei der Dienstgeberin einlangt. Der Umstieg wird dann rückwirkend veranlasst. (Formular – Bekanntgabe des Interesses am Umstieg)  

Der Umstieg kann immer nur zum Monatsersten erfolgen.

Nein, der Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz ist nur auf Antrag der*des Bediensteten möglich, im Prinzip der Freiwilligkeit.  

Nein, der Umstieg ist unbefristet möglich. Sie können jedoch nur einmal umsteigen und danach nicht mehr in Ihr altes Dienst- und Besoldungsrecht zurück.

Im Wiener Bedienstetengesetz ist ein maximales jährliches Urlaubsausmaß von 240 Stunden (30 Tage) vorgesehen. Dieses ist abhängig vom Lebensalter und der Dienstzeit zur Stadt Wien.

Basis => 200 Stunden (25 Tage)
Lebensalter 33 und Dienstzeit 5 Jahre => 216 Stunden (27 Tage)
Lebensalter 43 und Dienstzeit 10 Jahre => 240 Stunden (30 Tage)  

Bspl.: Eine Vertragsbedienstete/ ein Vertragsbediensteter mit Dienstanstellung am 1.Okober 2015 möchte mit 1.September 2021 umsteigen. Aufgrund des Lebensalters von 43 Jahren hat sie/er bereits einen erhöhten Urlaubanspruch von 240 Stunden, erfüllt jedoch zum Zeitpunkt des Umstiegs das Ausmaß laut Wiener Bedienstetengesetz von 10 Jahre Dienstzeit nicht. Somit verringert sich das Urlaubsausmaß ab dem nächstfolgenden Kalenderjahr auf 216 Stunden, bis zum Erreichen der 10jährigen Dienstzeit, also bis zum Jahr 2025.

Der nicht verfallene Resturlaub vergangener Jahre, sowie der aktuelle Jahresurlaub, bleiben im Umstiegsjahr erhalten. Wird der Umstiegstermin mit 1.1. festgesetzt gilt sofort das „neue“ Urlaubsausmaß, da ein gesamtes Kalenderjahr herangezogen wird.

Nein, jede*r Bedienstete bleibt bei der Krankenkasse versichert, wo sie*er auch zum Zeitpunkt des Umstieges versichert war. Durch den Umstieg wird das Dienstverhältnis nämlich lediglich geändert und nach dem Wiener Bedienstetengesetz fortgesetzt.

  • andere Gehaltsansätze
  • Bezahlung nach Tätigkeit, einer Modellstelle zugeordnet
  • keine Nebengebühren mehr, nur noch wenige Vergütungen (z.B. Mehrdienstleistungen)
  • Umreihungen, Höherreihungen, Rückreihungen möglich, wenn sich die Tätigkeit ändert
  • kein Pragmatikum
  • Erholungsurlaub höchstens 6 Wochen
  • Erholungsurlaub abhängig von den Lebensjahren und der Dienstzeit bei der Stadt Wien
  • keine Samstagsregelung mehr
  • sonstige Karenzurlaube für maximal 3 Jahre insgesamt vorgesehen
  • Keine Sonderverträge mehr
  • Ausbildung nicht zwingend erforderlich
  • Sonstiger Karenzurlaub nur noch 3 Jahre
  • Kein Karenzurlaub mehr im öffentlichen Interesse
  • Alle Karenzurlaube hemmen den Lauf der Dienstzeit zu Gänze außer Elternkarenzurlaub
  • Höhere Einstiegsgehälter, flachere Gehaltskurve
  • Gehaltssprünge nicht mehr alle 2 Jahre
  • Gehaltssprünge nicht immer mit einem monetären Zuwachs
  • Ausgleichszahlung schon während der probeweisen Verwendung
  • Michverwendung möglich
  • Dienstbeurteilung “entspricht” oder “entspricht nicht”
  • Keine damit verbundene Leistungszulage mehr
  • Sonderzahlungen = durchschnittlicher Monatsbezug des Kalenderhalbjahres
  • Mehrstundenvergütung 1/173 der Summe des Gehalts
  • Vergütung für die ständige Stellvertretung
  1. Formular – Bekanntgabe des Interesses am Umstieg – an Ihrer zuständigen Personalstelle abgeben
  2. Ein genauer Umstiegstermin muss in der Mitteilung angegeben werden , damit Umstiegshindernisse bzw. die genaue dienst- und besoldungsrechtliche Stellung festgestellt werden können
  3. Die Personalstelle prüft und gibt Rückmeldung ob die Umstiegsvoraussetzungen erfüllt werden. Auch wenn die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt werden, erhält die*der Bedienstete eine Rückmeldung.
  4. Wenn die Umstiegsvoraussetzungen erfüllt werden, muss ein zweites Formular zur Anrechnung von berufseinschlägigen und gleichwertigen Tätigkeiten von der Bediensteten/ dem Bediensteten ausgefüllt werden und gegebenfalls mit Nachweisen (z.B. Dienstzeugnis) belegt werden. Dieses muss innerhalb von 3 Monaten ab Erhalt des Schreibens – Erfüllung der Umstiegsvoraussetzungen – wieder der zugehörigen Personalstelle abgegeben werden. Diese beurteilt die bekannt gegebenen Tätigkeiten auf Berufseinschlägigkeit und Gleichwertigkeit und ermittelt somit die anrechenbaren (Vor-) Dienstzeiten.
  5. Erst wenn Ihre Personalstelle die anrechenbaren (Vor-)Dienstzeiten ermittelt hat,  kann die MA 2 eine schriftliche Information erstellen, in der die neue besoldungsrechtliche Stellung, sowie die vorgesehenen Rechtsfolgen und Modalitäten des Umstieges festgehalten sind.
  6. Innerhalb von vier Wochen ab Erhalt der schriftlichen Information der Dienstgeberin, muss die eigentliche „Umstiegserklärung“ inklusive der „Information der Dienstgeberin“ bei der MA 2 – Personalservice oder der Personalstelle unterfertigt einlangen (Eingangsstempel beachten).
  7. Unterfertigt die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter die Umstiegserklärung sowie die schriftliche Information der Dienstgeberin, akzeptiert sie*er (vollständig!) die festgehaltenen Rechtsfolgen, diese sind auch nicht verhandelbar! Sollte die Erklärung mit Bedingungen oder Änderungen versehen werden sind diese unwirksam und der Umstieg kann zum gewünschten Termin nicht erfolgen.
  8. Die wirksame, abgegebene Umstiegserklärung kann nicht mehr widerrufen werden!
  9. Unterfertigt die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter die Umstiegserklärung nicht, erfolgt auch kein Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz.

Durch den Umstieg wird das Dienstverhältnis lediglich geändert und nach dem Wiener Bedienstetengesetz fortgesetzt. Das bedeutet auch, dass zeitabhängige Rechte wie z.B. Entgeltfortzahlung erhalten bleiben oder gesondert geregelt werden (z.B. Abfertigung alt).

Zeitabhängige Rechte wie Urlaub oder Entgeltfortzahlung müssen klar geregelt sein. Dafür erhalten sie eine schriftliche Information der Dienstgeberin.

Als Gewerkschaftsmitglied können Sie sich zusätzlich einen Beratungstermin in der HG1 vereinbaren, wenn Sie dieses Schreiben erhalten haben. Krankenkasse und Stichtage bleiben auf jeden Fall unverändert erhalten.

Siehe auch unsere Aussendungen 2020/ Juli 2020

Vertragsbedienstete:
  • Diensteintritt bis 31.12.2004: der Abfertigungsbetrag wird zum Zeitpunkt des Umstiegs eingefroren und jährlich aufgewertet. Ab dem Umstiegszeitpunkt gilt die Mitarbeiter*innenvorsorgekasse in die ein Beitrag von 1,53% des Bruttolohnes von der Dienstgeberin einbezahlt wird.
  • Diensteintritt ab 1.1.2005: für diese Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter gilt bereits die Mitarbeiter*innenvorsorgekasse. Diese läuft normal weiter.
Beamtinnen/ Beamte:

Ab dem Umstiegszeitpunkt gilt die Mitarbeiter*innenvorsorgekasse in die ein Beitrag von 1,53% des Bruttolohnes von der Dienstgeberin einbezahlt wird. Für die Zeit vor dem Umstieg besteht für Beamtinnen/Beamte kein Anspruch auf Abfertigung „alt“ und auch keine Mitarbeiter*innenvorsorgekasse. Mit dem Umstieg verwirkt die Beamtin/ der Beamte ihren/ seinen Anspruch auf Treuegeld.

Sobald die umfangreichen Ermittlungen von der Personalstelle und der MA2 abgeschlossen sind, erhalten Sie von der Dienstgeberin (MA2) eine schriftliche Information. Hier müssen die vorgesehenen Rechtsfolgen und Modalitäten, sowie die neue besoldungsrechtliche Stellung festgehalten sein. Diese Information ist für sowohl für die Dienstgeberin, als auch für die Dienstnehmerin/ den Dienstnehmer bindend, sofern der Umstieg vollzogen wird und darf auch nicht verändert werden.  

Bitte nützen Sie die zahlreichen Informationsangebote der MA2, die Sie im Internet finden. Diese beinhalten:  

  • Beschreibung des Ablaufs des Umstiegs
  • FAQs: Antworten auf die häufigsten Fragen
  • Folder „Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz“
  • uvm….  

www.intern.magwien.gv.at/web/umstieg

Nehmen Sie bei Fragen gerne Kontakt mit uns auf über unser Kontaktformular, per mail zu newsletter@sofair-fsg.at oder Telefonisch unter der Nummer 01/4000 83739

Oder schreiben Sie an die ReferentInnen des Dienstrechts in der Hauptgruppe 1: dr@hg1.wien.gv.at

Weitere Fragen zu diesem Thema werden derzeit ausgearbeitet

Folgende Information wurde von der Dienstleitung an die Kindergarten- und Hortstandorte gesendet:

Liebe Leiterinnen und Leiter,

liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

die MA 11 hat uns mit dem aktuellen Newsletter weitere Informationen zur Impfung und zusätzlichen Impfterminen zur Verfügung gestellt.

Ein Informationsblatt mit den häufigsten Fragen (FAQs) zur Impfung und zum Impfstoff finden Sie hier.

Außerdem gibt es erste Informationen zu den neuen Quarantänebestimmungen.

Die Elternbriefe und Vorgangsweisen werden derzeit überarbeitet und gesondert übermittelt.

Bitte leiten Sie diese Information an alle MitarbeiterInnen an Ihrem Standort weiter.

Herzlichen Dank und liebe Grüße

Sehr geehrte Betreiberin!
Sehr geehrter Betreiber!

 Vielen Dank für die Unterstützung der Impfaktion der Stadt Wien für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in elementaren Bildungseinrichtungen. Leider waren aufgrund der hohen Nachfrage an einer COVID-19-Schutzimpfung in den letzten Tagen keine Termine verfügbar.

Zusätzliche Impftermine
Umso mehr freut es uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Stadt Wien für Wiener Schulen und elementare Bildungseinrichtungen zusätzliche Termine bereitstellt. Die Impftermine finden zwischen 22. bis 25. März im ACV (Austria Center Vienna, Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien) statt.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von elementaren Bildungseinrichtungen, die sich auf Impfservice.wien registriert haben, erhalten am Donnerstag, dem 11. März 2021 ab späten Nachmittag eine SMS bzw. Email zur Terminbuchung. Somit wird sichergestellt, dass alle impfwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in elementaren Bildungseinrichtungen noch im März geimpft werden.

Als Impfstoff wird wie bisher AstraZeneca verwendet. Nach der Freigabe von AstraZeneca für Personen über 65 durch das Nationale Impfgremium wird dieser auch für Personen über 65 Jahre und Risikogruppen verwendet. Ausgenommen sind wie bisher nur Personen, die einer Hochrisikogruppe angehören.

Bitte stellen Sie wie bisher dem Personal an Ihrem Standort eine entsprechende Bestätigung aus. Die Bestätigung muss gemeinsam mit der E-Card, einem Lichtbildausweis, dem Impfpass und dem ausgefüllten Impffragebogen bei der Impfung vorgelegt werden. Der Link zum Impffragebogen wird mit der Terminbestätigung übermittelt. Bitte beachten Sie auch, dass in der Impfstraße eine FFP2-Maske getragen werden muss.
Alle Personen, die einen Termin für ihren Erststich gebucht haben, werden vom Impfservice Wien bezüglich einer Terminvereinbarung für den Zweitstich kontaktiert.
Die Beantwortung der häufigsten Fragen (FAQs) zur Impfung und zum Impfstoff finden Sie im Anhang “Wichtige Informationen zur Impfung“.

Neue Quarantänebestimmungen
Wir möchten Sie darüber hinaus darauf hinweisen, dass aufgrund der Mutationen des COVID-19-Virus die allgemeine Quarantäne für erkrankte Personen und Kontaktpersonen der Kategorie 1 von 10 auf 14 Tage verlängert wird. Nach 10 Tagen ist nach einer negativen Testung (bzw. CT-Wert über 30) ein vorzeitiges Ende der Quarantäne möglich. Der Besuch der elementaren Bildungseinrichtung ist jedoch immer erst nach 14 Tagen möglich
Die Elternbriefe und SOPs werden derzeit überarbeitet und gesondert übermittelt.

Nochmals vielen Dank für Ihre Unterstützung und bleiben Sie gesund!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiterinnen und Leiter,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

der Stadt Wien-Gesundheitsdienst (MA15) hat nun die neuen Regelungen und Vorgangsweisen bei COVID-19 Verdacht bzw. Erkrankung übermittelt (MA 11 News Elementarpädagogik 15/21).

Die neuen Vorgangsweisen sollen ab sofort umgesetzt werden.

Der grundlegende Ablauf ist gleich geblieben. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Es sind nun die letzten 96 Stunden (statt 48) vor dem letzten Kontakt relevant.
  • Die Quarantäne wird grundsätzlich von 10 auf 14 Tage  verlängert.
  • Die Quarantäne kann mit negativem Test am 10.Tag verkürzt werden.
  • Der Besuch des Kindergarten/Hortes ist allerdings vorzeitig nur möglich, wenn die Stammgruppe des Kindes schon wieder in Betrieb ist und Eltern das negative Testergebnis des Kindes vorzeigen.
  • Personen, die in den letzten 6 Monaten an COVID-19 erkrankt waren, gelten wieder als K1

Alle Änderungen/Neuerungen wurden in die grafische Darstellung eingearbeitet.

00_grafischeDarstellungV7_ab 15.3.21

Die Gesundheitsbehörden ersuchen darüber hinaus auch während der Schließung ganzer Standorte zusätzliche Erkrankungsfälle zu melden.

Nur so ist eine laufende Bewertung des Infektionsgeschehens am Standort durch die Gesundheitsbehörden möglich.

Abschließend wurde nochmals darauf hingewiesen, dass geimpfte MitarbeiterInnen vorerst weiterhin den allgemeinen Vorgaben unterliegen. Das betrifft auch die regelmäßigen Testungen.

Herzlichen Dank an alle für die Unterstützung bei der Umsetzung der aktualisierten Maßnahmen und der Erfüllung der Meldungspflichten im Zusammenhang mit COVID-19.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiterinnen und Leiter,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 

aufgrund der Ferien ist es für Hortkinder nicht möglich, zuvor in der Schule einen Covid-19 Test durchzuführen.
Um einen möglichst sicheren Hortbesuch in den Osterferien zu gestalten, müssen Hortkinder/Kinder in der Freizeit am Campus daher grundsätzlich am Montag (29.3.) und Mittwoch (31.3.) bzw. am ersten und dritten Tag des Hortbesuchs ein negatives Testergebnis vorweisen.

Bitte informieren Sie die Eltern und Obsorgeberechtigten mit diesem Elternbrief über diese Maßnahme.

Elternbrief_20210323

Um sicherzustellen, dass Eltern die Information erhalten haben, lassen Sie sich die Kenntnisnahme der Information bitte bestätigen
Kinder, die am Montag alleine in den Hort/Campus kommen und kein negatives Testergebnis mithaben, können nicht betreut werden.Kontaktieren Sie in diesem Fall umgehend die Eltern/ Obsorgeberechtigten.
Sobald ein Testergebnis vorliegt, kann ein Besuch im Hort/Campus-Freizeit stattfinden. 

ACHTUNG: Diese Regelung gilt auch für die Freizeitbetreuung in den Osterferien durch MitarbeiterInnen der MA10 an den Bildungscampus-Standorte! 

Bei Fragen unterstützt Sie Ihre zuständige Regionalleitung.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiterinnen und Leiter,liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die MA11 hat uns folgenden Newsletter übermittelt.

Elementarpädagogik Aktuell

Bitte leiten Sie die Informationen des Newsletters bzgl.

  • Entfall der Kindergartenpflicht von 6.4.2021 bis 9.4.2021
  • Berufsgruppentestung: Gurgeltest ab KW 14 2x wöchentlich möglich (neue Abholtageliste folgt!)
  • Information zur Regelung K1/K2

an alle MitarbeiterInnen Ihres Standorts weiter. 

Die grafische Darstellung in Bezug auf das Vorgehen bei COVID-19 Verdacht/Erkrankung wurde schon aktualisiert.

Die Textversion 00_Vorgehensweise_Bildungseinrichtung und der Elternbrief werden aktuell noch überarbeitet und nachgeschickt.

Bitte verwenden Sie im Bedarfsfall vorübergehend diesen Elternbrief:

P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung\1.3A_Elternbrief_Bildungseinrichtungen_COVID-Erkrankungsfall_25_03_2021.docx 

Danke an Sie und Ihr Team für die Einhaltung und Umsetzung der Maßnahmen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Sehr geehrte Führungskräfte der Stadt Wien – Kindergärten,

liebe KollegInnen,

in Zusammenhang mit der Einhaltung dienstlicher Vorgaben wurde ein interner Aktenvermerk der Stadt Wien – Kindergärten einer breiteren Öffentlichkeit zugespielt und ist nun im Internet und auch in einer Tageszeitung einsehbar. Ich schreibe Ihnen diese Nachricht, um Ihnen die Möglichkeit zu bieten, kursierende Gerüchte und mediale Darstellungen für sich selbst einordnen zu können.

Kindergärten und Horte sind systemrelevante Einrichtungen, auch in herausfordernden Zeiten kommen wir unserem Bildungsauftrag nach und ermöglichen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Wien.

Es liegt in meiner Verantwortung als Abteilungsleiterin der Stadt Wien – Kindergärten, dass die Einhaltung von Corona-Schutzmaßnahmen im vorgesehenen Ausmaß gegeben ist.

Die Pandemie-Situation stellt zweifellos eine besondere Herausforderung dar, für uns als Organisation, aber auch für die Menschen in unseren Bildungseinrichtungen. Dennoch müssen wir auf die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen achten. Diese gelten selbstverständlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir sind eine Organisation mit rund 8.600 Beschäftigten und im Bereich der stadteigenen Kindergärten und Horte stehen wir für über 37.000 Kinder und ihr Familien bereit.

Von Seiten der Dienstgeberin wird erwartet, dass notwendige Maßnahmen zur Corona-Prävention im Dienstbetrieb uneingeschränkt mitgetragen werden. In ganz wenigen Einzelfällen müssen KollegInnen von deren Vorgesetzen explizit und im äußersten Fall auch schriftlich auf die Einhaltung der Schutzmaßnahmen und der betrieblichen Regelung hingewiesen werden. In Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kann eine dienstliche Infragestellung, Verunsicherung und Gefährdung anderer Personen in der Tätigkeit als Vertreterin oder Vertreter der Stadt Wien seitens der Dienstgeberin nicht akzeptiert werden.

Es hilft allen Beteiligten, wenn Gerüchte und Informations-Bruchstücke nicht weitergetragen werden. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte aller MitarbeiterInnen ist mir ein großes Anliegen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiterinnen und Leiter,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 

die MA11 hat uns im aktuellen Newsletter Fragen & Antworten zu den Themen Impfung und Testung übermittelt.

MA 11 News – Elementarpädagogik 24/2021

Bitte geben Sie die Informationen auch an die MitarbeiterInnen am Standort weiter.

Bei Unklarheiten oder Fragen kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Regionalleitung. 

Ich wünsche Ihnen allen einen schönen, sonnigen Tag.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiterinnen und Leiter,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

an den schulautonomen Tagen und in den Sommerferien ist es für Hortkinder/Kinder in der Freizeit am Campus nicht möglich, zuvor in der Schule einen Covid-19 Test durchzuführen.

Um einen möglichst sicheren Hortbesuch an diesen Tagen zu gestalten, müssen daher Hortkinder/Kinder in der Freizeit am Campus wie schon in den Osterferien am

  • Schulautonomen Tag
  • Immer am ersten und dritten Tag einer Woche des Hortbesuchs

ein negatives Testergebnis vorweisen.

Bitte informieren Sie die Eltern und Obsorgeberechtigten mit diesem Elternbrief über diese Maßnahme.

Um sicherzustellen, dass Eltern die Information erhalten haben, lassen Sie sich die Kenntnisnahme der Information bitte bestätigen.

Elternbrief_Hort_schulautonom_Sommer.pdf

Kinder, die am schulautonomen Tag bzw. am ersten Betreuungstag einer Woche alleine in den Hort/Campus kommen und kein negatives Testergebnis mithaben, können nicht betreut werden.

Kontaktieren Sie in diesem Fall umgehend die Eltern/Obsorgeberechtigten.

Sobald ein Testergebnis vorliegt, kann ein Besuch im Hort/Campus-Freizeit stattfinden.

ACHTUNG: Diese Regelung gilt auch für die Freizeitbetreuung in den Sommerferien durch MitarbeiterInnen der MA10 an den Bildungscampus-Standorten!

Bei Fragen unterstützt Sie Ihre zuständige Regionalleitung.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Invalid URL for PDF Viewer

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiterinnen und Leiter,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

im aktuellen Newsletter (Anlagen: NF-und-Schule.pdf, Schreiben Trägereinrichtungen) hat uns die MA11 Informationen zur Öffnungsverordnung BGBl. II Nr. 214/2021, – gültig ab dem 19. Mai 2021 – zur Verfügung gestellt.

Alle MitarbeiterInnen in elementaren Bildungseinrichtungen haben auf Basis dieser neuen Verordnung der Leitung den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorzuweisen.

Dieser Nachweis ist durch die „3Gs“ – „genesen“, „getestet“, „geimpft“ möglich.

  • Wird einer der Nachweise vorgezeigt, dann ist die FFP2-Maskenpflicht im Kontakt mit den Kindern/in der Gruppe aufgehoben.
  • Im Kontakt mit anderen Erwachsenen außerhalb der Gruppe gilt weiterhin eine FFP2-Maske-Tragepflicht.
  • Sollte KEINER dieser Nachweise erbracht werden, gilt für den gesamten Aufenthalt im Kindergarten/Hort eine FFP2-Maskenpflicht.

Ergänzung zum Tragen von FFP2-Masken

  • Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske gilt auch in der Gruppe, wenn eine gruppenfremde Person die Gruppe betritt!
  • Externe Personen, und auch Eltern, sind ebenso weiterhin verpflichtet im Kindergarten/Hort eine FFP2-Maske zu tragen.

Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr

Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der Verordnung gelten somit:

  1. ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf (diese Möglichkeit gibt es derzeit nur in Vorarlberg),
  2. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf,
  3. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests (=molekularbiologischer Test) auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf,
  4. eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 6 Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch (mittels PCR-Test) bestätigt wurde,
  5. ein Nachweis über eine Impfung gegen COVID-19 (mit einem zentral zugelassenen Impfstoff)
    • Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder
    • Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
    • Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
    • Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf,
  6. ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 6 Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde,
  7. ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 3 Monate sein darf.

Testung: Testergebnisse sind für den Nachweis im beruflichen Kontext alle 7 Tage zu erneuern, unabhängig von der Dauer der Gültigkeit der einzelnen Tests. Das heißt, mindestens 1x testen pro Woche.

Der Nachweis ist für die Dauer von sieben Tagen bereitzuhalten.

Genesung bzw. Impfung: Ärztliche Bestätigung, Impfnachweis, Absonderungsbescheid sowie Antikörpertest gelten für den Nachweis im beruflichen Kontext für die jeweils angegebene Dauer (siehe Punkt 4-7) und sind für die Dauer der Geltung bereitzuhalten.

Gurgeltests an den Standorten (= Berufsgruppentestung)

Die zweimalige Testung pro Woche an den Standorten steht weiterhin allen MitarbeiterInnen zur Verfügung.

Zum weiteren Schutz aller MitarbeiterInnen, Kinder und Familien empfiehlt die Gesundheitsbehörde und auch die Dienstgeberin dringlich geimpften Personen bzw. genesenen Personen weiterhin regelmäßig an der Berufsgruppentestung teilzunehmen.

Zur Erinnerung: Genesene Personen sollten auf Empfehlung der MA15 frühestens 3 Monate nach Erkrankung einen PCR-Test durchführen. Auf Wunsch ist eine Testung natürlich jederzeit möglich.

In folgendem Informationsblatt sind Fragen zu Teambesprechungen, Festen, Ausflügen etc. zusammengefasst:

Informationsblatt_ab19.5.21

Die Maßnahmen zur Prävention von COVID-19 (Corona) wurden aktualisiert.

210517_Empfehlungen_Prävention_Corona.pdf

Bitte um Weiterleitung der Informationen an alle MitarbeiterInnen.

Bei weiteren Fragen unterstützt Sie Ihre zuständige Regionalleitung Elementare Bildung.

Herzlichen Dank an Sie und Ihr Team

  • für die schon so lange anhaltende und immer gewissenhafte Einhaltung und Umsetzung der Maßnahmen
  • sowie für die weiterhin regelmäßige Teilnahme an der Berufsgruppentestung.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiterinnen und liebe Leiter,

wie schon über Ihre zuständige Regionalleitung informiert, läuft der Zeitraum, in dem eine Freistellung von Bediensteten mit COVID-19-Risiko-Attest möglich ist, mit Ablauf des 31. Mai 2021 aus.
Die betroffenen MitarbeiterInnen müssen daher mit 1. Juni 2021 ihren Dienst im Kindergarten/Hort wieder antreten.

In vielen Fällen gibt es regelmäßigen Kontakt und es gab auch schon Gespräche über das mögliche weitere Vorgehen bzw. den Einsatz.

Alle betroffene MitarbeiterInnen werden jedenfalls aktuell vom Fachbereich Personalmanagement schriftlich (Brief per Post) benachrichtigt und um umgehende Kontaktaufnahme mit der zuständigen Regionalleitung ersucht, um mit dieser nun den tatsächlichen weiteren Einsatz ab 1.6.2021 zu besprechen. Angesichts des sehr knappen Zeitraums bis zum 1. Juni 2021 werden die Führungskräfte allerdings auch ersucht, aktiv ihre freigestellten MitarbeiterInnen zu kontaktieren, um die für die Rückkehr in den Dienst erforderlichen Maßnahmen treffen zu können.

RisikopatientInnen wurden bei der österreichweiten Impfstrategie priorisiert. Die Führungskräfte (Leitung bzw. Regionalleitung) werden bei Kontakt mit betroffenen MitarbeiterInnen ersucht, diese MitarbeiterInnen zu befragen, ob sie bereits geimpft sind. Alle MitarbeiterInnen – insbesondere RisikopatientInnen – sollen eindringlich auf das regelmäßige Testen hingewiesen werden. Dies kann zukünftig wie bei allen anderen MitarbeiterInnen im Rahmen der Berufsgruppentestung am Standort erfolgen

Der Dienstantritt bzw. eine allfällige weitere Absenz (z.B. Urlaub, o.ä) ist dann am 1.6.2021 von der Leitung an die zuständige PersonalreferentIn im Referat Personalverwaltung zu melden.

Angesichts der schwierigen und für viele MitarbeiterInnen oftmals auch persönlich sehr herausfordernden Zeiten stehen den MitarbeiterInnen nachfolgende Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung:

Bitte geben Sie diese Informationen an alle MitarbeiterInnen weiter.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Julia Fichtl

Funktion: Leiterin, Referentin in der Hauptgruppe 1

HG1 Modecenterstraße 14
Block C, 5. Stock, 1030 Wien
01 4000 83739
julia.fichtl@wien.gv.at

Zur Person …

Charlotte Joch

Funktion: Assistentin, Personalvertreterin, Gesundheitslotsin

HG1 Modecenterstraße 14
Block C, 5. Stock, 1030 Wien
01 4000 83907
charlotte.joch@wien.gv.at

Zur Person …

Astrid Konzett

Funktion: Leiterin

Kindergarten: Campus Donaufeld
Donaufelder Straße 77, 1210 Wien
0676 8118 62685
astrid.konzett@wien.gv.at

Margit Pollak

Funktion: Vorsitzende SoFair


HG1 Modecenterstraße 14
Block C, 5. Stock, 1030 Wien
01 4000 83744
margit.pollak@wien.gv.at

Zur Person …

Annemarie Moltaschl

Funktion: Leiterin, Gesundheitslotsin

Standort: Hirschstettner Straße 119, 1220 Wien
0676 8118 61574
annemarie.moltaschl@wien.gv.at

Sylvia Alince

Funktion: Leiterin

Standort: Bildungscampus Christine Nöstlinger
Taborstraße 120, 1020 Wien
0676 8118 98960

Judith Hintermeier

Funktion: Bundesfrauenreferentin, Pädagogin

younion_Die Daseinsgewerkschaft
Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien
01 313 16-83704
judith.hintermeier@younion.at

Zur Person …

Claudia Vinzelj

Funktion: Assistentin

Standort: Hardeggasse 67, 1220 Wien
0676 8118 61777

Zur Person …

Monika Kraml

Funktion: Leiterin

Standort: Mengergasse 35, 1210 Wien
0676 8118 61737

Zur Person …

Regina Gleissner

Funktion: Pädagogin

Standort: Rosenackerstraße 5, 1160 Wien
0676 8118 61314

Sabine Holzer-Eisenmagen

Funktion: Leiterin

Standort: Campus Donaufeld
Donaufelder Straße 77, 1210 Wien
0676 8118 62685

Zur Person …

Daniel Granögger

Funktion: Pädagoge, Gesundheitslotse, Mitgliederwerbung und -betreuung der HG1

HG1 Modecenterstraße 14
Block C, 5. Stock, 1030 Wien
01 4000 83905
daniel.granoegger@wien.gv.at

Zur Person …

Daniela Binder

Funktion: Leitung

Standort: Venediger Au 10
1020 Wien
0676 8118 62427

Zur Person …

Bettina Lutz

Funktion: Leiterin, Gesundheitslotsin

Standort: Schukowitzgasse 85, 1220 Wien
0676 8118 62628

Eveline Groß

Funktion: Assistentin

Standort: Siebenbrunnenfeldgasse 15, 1050 Wien
0676 8118 64901

Zur Person …

Tanja Holzmann

Funktion: Pädagogin, Gesundheitslotsin

Standort: Laxenburgerstrasse 51-53
1100Wien
0676 8118 99098

tanja.holzmann@wien.gv.at

zur Person …

Elain Kaiser

Funktion: Assistentin

Standort: Hopfengasse 7, 1210 Wien
0676 8118 62200

zur Person …

Sabine Stohl

Funktion: Assistentin

Standort: Waldmüllerpark 1, 1100 Wien
0676 8118 61479

Zur Person …

Gerhard Reinwein

Funktion: Sonderkindergartenpädagoge

Standort: Bildungscampus Christine Nöstlinger
Taborstraße 120, 1020 Wien
0676 8118 98960 

Zur Person …

Karin Antoni

Funktion: Assistentin

Standort: Schöpfleuthnerg. 4a, 1210 Wien
0676 8118 61073

Zur Person …

Hier ist ein Platz für DICH!
Melde dich bei SoFair
newsletter@sofair-fsg.at
01 4000 83739

(mehr …)

Regine Wienisch

Funktion: Assistenzpädagogin

Standort: Jedlersdorferstr. 182, 1210 Wien
0676 8118 62001

Zur Person …

Ursula Tutschek

Funktion: Assistentin

Standort: Bildungscampus Aron Mencer,
Otto-Preminger-Straße 1, 1030 Wien
0676 8118 98076

Zur Person …

Mariana Taut

Funktion: Pädagogin, Konfliktlotsin

Standort: Wopenkastraße 6, 1110 Wien
0676 8118 62629

Zur Person …

Silvana Jankovic

Funktion: Assistentin

Standort: Schulsteig 1a, 1190 Wien
0676 8118 64084

Zur Person …

Doris Svabenicky

Funktion: Pädagogin

Standort: Prager Straße 92, 1210 Wien
0676 8118 62250

Zur Person …

Bernadette Kroke

Funktion: Sonderhortpädagogin

Standort: Meistergasse 1, 1210 Wien
0676 8118 62236

Zur Person …

Marlies Jagerhofer

Funktion: Sonderpädagogin


Standort: Sobieskigasse 31, 1090 Wien
0676 8118 64860

Zur Person …

Melanie Lehner

Funktion: Pädagogin

Standort: Kürschnergasse 13, 1210 Wien
0676 8118 61059

Zur Person …

Pia Berendi

Funktion: Pädagogin
Standort: Rosenbergstraße 35
1220 Wien
0676 8118 61422

Zur Person …

Petra Eder

Funktion: Pädagogin

Standort: Eipeldauerstraße 25, 1220 Wien
0676 8118 61161                     

Zur Person …

Christoph Adler

Funktion: Assistent

Standort: Bildungscampus Christine Nöstlinger
Taborstraße 120, 1020 Wien
0676 8118 98960 

Louisa Knott

Funktion: Assistenzpädagogin,
Mitgliederwerbung und -betreuung der HG1

HG1 Modecenterstraße 14
Block C, 5. Stock, 1030 Wien
01 4000 83906
louisa.knott@wien.gv.at

Zur Person …

Jenny Mayer

Funktion: Pädagogin

Standort: Obere Augartenstraße 1, 1020 Wien
0676 8118 61508

Zur Person …

Marion Schmid

Funktion: Pädagogin

Standort: Ullreichgasse 8, 1220 Wien
0676 8118 61902

Zur Person …

Andrea Kaltenberger

Funktion: Pädagogin

Standort: Rosenackerstraße 5, 1160 Wien
0676 8118 61314

Zur Person …

Hanna Gavrovic-Wolf

Funktion: Leiterin

Standort: Kopernikusgasse 15, 1060 Wien
0676 8118 62019

Zur Person …

Andrea Gerlinger

Funktion: Pädagogin

Standort: Ullreichgasse 8, 1220 Wien
0676 8118 61902

Zur Person …

Claudia Eichler

Funktion: Pädagogin

Standort: Campus Donaufeld
Donaufelder Straße 77, 1210 Wien
0676 8118 62685

Zur Person …

Isabell Paminger

Funktion: Pädagogin

Standort: Stadt des Kindes Weg 1, 1140 Wien
0676 8118 62361

Zur Person …

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiterinnen und liebe Leiter,

die Magistratsdirektion – Personal und Revision hat soeben wie folgt über die aktuellen Entwicklungen betreffend freigestellte MitarbeiterInnen mit Risikoattest informiert:

Auf Bundesebene haben die zuständigen Ministerien am Freitag, den 21. Mai 2021, sehr kurzfristig die Dienstfreistellung von Menschen, die in die Covid-19-Risikogruppen fallen, ein weiteres Mal bis 30.6. 2021 verlängert. Um ein einheitliches Schutzniveau zu gewährleisten, wird auch die Stadt Wien umgehend die notwendigen rechtlichen Schritte in die Wege leiten.

COVID-19-Risikogruppe
Der Zeitraum, in dem eine Freistellung von Bediensteten mit COVID-19-Risiko-Attest möglich ist, wird daher bis zum Ablauf des 30. Juni 2021 verlängert.

Die gesetzliche Grundlage für die Dienstfreistellung der COVID-19-Risikogruppe lässt eine Verlängerung der Freistellung über den 30. Juni 2021 hinaus nicht zu. Daher ist es wichtig, die bereits kommunizierten Maßnahmen wie z.B. die Erhebung des Impfstatus und das Führen von Rückkehrgesprächen – sofern noch nicht erfolgt – durchzuführen, um einen guten Wiedereinstieg – spätestens ab dem 1.7.2021- zu ermöglichen und im Bedarfsfall die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die bestehenden Unterstützungsangebote aufmerksam zu machen.

Grundimmunisierten Personen der COVID-19-Risikogruppe ist ein Dienstantritt selbstverständlich jederzeit möglich. Sofern Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter bereits vor Ablauf der Frist ihren Dienst wieder physisch vor Ort in der Dienststelle antreten wollen, gelten die allgemeinen Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen.

Die betroffenen MitarbeiterInnen wurden vom Fachbereich Personalmanagement letzte Woche über den Ablauf der Verordnung per 31.5.2021 informiert.
Für eine erneute schriftliche Verständigung der MitarbeiterInnen ist die Zeit nun zu knapp und würde außerdem für Verwirrung sorgen.
Die Führungskräfte (Leitung bzw. Regionalleitung) werden daher ersucht, die betroffenen MitarbeiterInnen nochmals zu kontaktieren und zu informieren.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Bereits zum dritten Mal, fand heute der Beirat zur Elementarpädagogik statt. Die Gewerkschaft und Personalvertretung ist erneut nicht eingeladen worden.
Wir von SoFair waren gemeinsam mit Vertretern und Vertreterinnen der Gewerkschaften vor dem Bildungsministerium, um unseren Protest zum Ausdruck zu bringen.

Einen Artikel der ÖGB wollen wir Ihnen nicht vorenthalten:

Musikalische Protestnote für Minister Faßmann

Kundgebung der Beschäftigten von Kindergärten und Horten vor dem Bildungsministerium

Christine Esterbauer 27. Mai 2021

Wessen Zukunft?

Bereits im Herbst vergangenen Jahres richtete der Bildungsminister einen Beirat für Elementarpädagogik ein, um über wesentliche Zukunftsfragen in Kindergärten und Horten zu diskutieren. Ein Schwerpunkt ist naturgemäß die Ausbildung des Personals und deren ArbeitsbedingungenSchon die Auftakt-Sitzung fand ohne Sozialpartner statt, die Expertise der Betroffenen scheint weiterhin nicht gewünscht zu sein: Auch für die dritte Sitzung gab es keine Einladung an die Gewerkschaften. Die Anliegen der Betroffenen wurden deswegen mit einem Protestlied vor dem Ministerium zum Ausdruck gebracht.

ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann bringt es auf den Punkt: „Der Ausschluss ist für das Personal nicht hinnehmbar. Ihre vielen Anliegen müssen in diesem Beirat besprochen werden. Unser Lied soll Minister Faßmann daher dazu bewegen, endlich die Stimmen der Beschäftigten in der Elementarpädagogik zu hören.“Die ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann spricht beim Protest der ElementarpädagogInnenDie ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann spricht beim Protest der ElementarpädagogInnen  Julia Berndl

Judith Hintermeier, Pädagogin und Bundesfrauenreferentin in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, schließt sich an: „In diesem Beirat werden wichtige Weichen für die rund 61.500 Beschäftigten in den Kindergärten und Horten gestellt. Der Bildungsminister will aber über unsere Köpfe hinweg entscheiden. Die Gewerkschaften sind in dem Beirat nicht erwünscht.“ 

Warum will Politik Betroffene nicht hören?

Selbst in den schwierigsten Zeiten der Pandemie hat das Kindergarten- und Hortpersonal unter herausfordernden Bedingungen weitergearbeitet. Karin Samer von der Gewerkschaft GPA und Betriebsratsvorsitzende der Wiener Kinderfreunde ist empört über das Vorgehen des Ministers: „Das Personal hat in einer der schwersten Krisen das System am Laufen gehalten. Auch unter der Gefahr, selbst zu erkranken. Und jetzt will die Politik nicht einmal zuhören, wenn es um dringende Verbesserungen geht?“

„Der Protest findet aufgrund von Corona nur in einem kleinen Rahmen statt. Dafür ist unsere Botschaft umso klarer und lauter. Sie kann und darf nicht überhört werden.“, so Sylvia Gassner, Vorsitzende des Fachbereichs Soziale Dienste in der Gewerkschaft vida.

„Unsere KollegInnen brauchen endlich die Anerkennung, die sie verdienen”, fordert auch Christa Hörmann, stellvertretende Vorsitzende der younion _ Die Daseinsgewerkschaft. In dem von Iris Stern komponierten Lied heißt es unter anderem: „‚Zeit der Wahrheit ins Gesicht zu sehen. Ihr Politiker habt uns bisher übersehen. Ohne uns steht das Land still.‘ Wir werden das sehr laut singen!”, kündigt Hörmann an.

            ElementarpädagogInnen singen ein Protestlied vor dem BildungsministeriumElementarpädagogInnen singen ein Protestlied vor dem Bildungsministerium  Julia Berndl

Budget für Elementarbildung in Österreich unter dem EU-Durchschnitt

Die Bundesregierung scheint die Bildung der Kleinsten nicht sonderlich ernst zu nehmen. So werden derzeit 0,67 Prozent des BIP für die Elementarbildung ausgegeben. Damit liegt das Budget unter dem EU-Durchschnitt von rund einem Prozent. Diesen Umstand kritisiert auch Renate Anderl, Präsidentin der Arbeiterkammer: „Im internationalen Vergleich investiert Österreich nur wenig in die elementare Bildung. Dabei werden in den Kinderbildungseinrichtungen und Horten die Grundsteine für die weitere Bildung gelegt. Es braucht rasch mehr Budget.“ 

Link zum Originalartikel:
https://www.oegb.at/themen/gleichstellung/kinderbetreuung/musikalische-protestnote-fuer-minister-fassmann–

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Die younion konnte folgende Sonderkonditionen für unsere Mitglieder vereinbaren:

Mit der younion-Mitgliedskarte in die Metro
Am Kundeneingang die younion-Mitgliedskarte und einen Ausweis vorlegen
(Namen müssen übereinstimmen)
Danach wird ein Metro-Tagesausweis ausgestellt, der an der Kassa eingescannt wird
Unter folgendem Link finden Sie die aktuellen Werbeprospekte:
https://www.metro.at/aktuelle-angebote/metro-post
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)


Kartenbestellung unter den angeführten Bedingungen auf dem Download der younion Homepage!

Die Zuteilung der konkreten Sitzplätze unter Berücksichtigung der aktuellen COVID 19-Bestimmungen erfolgt nach Vorgabe der Veranstalter. Die zugeteilten Sitzplätze werden am Tag der Veranstaltung Vorort zugewiesen.
Karl Farkas
Hören Sie sich das an
Mittwoch 02.06.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Theater Center Forum I, Porzellangasse 50, 1090 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 18,00
Omar Sarsam
Herzalarm
Samstag, 05.06.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Sonntag, 20.06.2021, Beginn: 19.30 Uhr

Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion in der KAT II: € 25,00
(Normalpreis € 35,00)
Flo & Wisch
Lockvögel
Samstag 05.06.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Theater Center Forum I, Porzellangasse 50, 1090 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 18,00
Stefan Haider
Sing Halleluja
Dienstag, 08.06.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Sonntag, 13.06.2021, Beginn: 19.30 Uhr

Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion in der KAT I: € 25,00
(Normalpreis € 35,00)
Taxi, Taxi II
Lügen haben Junge Beine
Dienstag 08.06.2021, Beginn: 20 Uhr
Mittwoch 09.06.2021, Beginn: 20 Uhr
Dienstag 15.06.2021, Beginn: 20 Uhr
Freitag 18.06.2021, Beginn: 20 Uhr
Dienstag 22.06.2021, Beginn: 20 Uhr
Donnerstag 24.06.2021, Beginn: 20 Uhr

Theater Center Forum II, Porzellangasse 50, 1090 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 18,00
Kernölamazonen
Was Wäre Wenn
Donnerstag, 10.06.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion in der KAT I: € 30,00
(Normalpreis € 45,00)
Alexander Goebel & Band
Das Leben ist kein Musical
Freitag, 11.06.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion in der KAT II: € 25,00
(Normalpreis € 35,00)
©-Anfragen bei Viktor Gernot´s Praterbühne 
Viktor Gernot & His Best Friends
Summer Swing – Live in Concert
Freitag, 02.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Samstag, 03.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr

Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion in der KAT II: € 30,00
(Normalpreis € 35,00)

Ihr Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft

Öffnungszeiten: Mo, Mi und Do 08.00-16.00 Uhr
Di 08.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

In den Ferien: Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr


01/31316-83720 bis 83724, 83728

!ACHTUNG! Aufgrund von COVID 19!
Das Betreten der younion darf nur mit einem Negativtest, Gültigkeit der letzten 48 Stunden oder mit der Impfkarte (mind. 22 Tage nach der Erstimpfung) und einer FFP Maske erfolgen!

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Die younion konnte folgende Sonderkonditionen für unsere Mitglieder vereinbaren:

100 Jahre Blasorchester Wiener Netze
Sonderausstellung
Öffnungszeiten bis Ende Juli 2021: jeden Freitag von 14.00 – 17.00 Uhr sowie jeden 2. und 4. Sonntag im Monat von 10.00 – 12.00 Uhr
Bezirksmuseum Simmering, Enkplatz 2, 1110 Wien
Eintritt frei – nur mit FFP2-Maske
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos: www.wienernetze.info

Kartenbestellung unter den angeführten Bedingungen auf dem Download der younion Homepage!Die Zuteilung der konkreten Sitzplätze unter Berücksichtigung der aktuellen COVID 19-Bestimmungen erfolgt nach Vorgabe der Veranstalter. Die zugeteilten Sitzplätze werden am Tag der Veranstaltung Vorort zugewiesen.

MacDonald
Broadway Songs
Freitag, 18.06.2021, Beginn: 19.00 Uhr
Vindobona, Wallensteinplatz 6, 1200 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion: nur € 30,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Adi Hirschal
Die Verliebten von Carlo Goldoni
Montag, 12.07.2021, Beginn: 20.00 Uhr, Vorpremiere
Dienstag, 13.07.2021, Beginn: 20.00 Uhr, Vorpremiere
Mittwoch, 14.07.2021, Beginn: 20.00 Uhr, Generalprobe

Wiener Lustspielhaus, Am Hof 5, 1010 Wien
Preis für Mitglieder der younion in der KAT II: € 22,00
(Normalpreis € 40,00)

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Pete Art & the Rock´n´Roll Junkies XXL
Thats Rock´n´Roll
Samstag, 24.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion in der KAT I: € 30,00
(Normalpreis € 45,00)

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Meine rosarote Hochzeit
Sonntag, 25.07.2021; Beginn: 19.00 Uhr
Freitag, 06.08.2021; Beginn: 20.00 Uhr
Samstag, 07.08.2021; Beginn: 16.00 Uhr
Sonntag, 08.08.2021; Beginn: 19.00 Uhr
Freitag, 20.08.2021; Beginn: 20.00 Uhr
Wachau Festspiele
Teisenhoferhof, Weißenkirchenstraße 177, 3610 Weißenkirchen
Sonderpreis für Mitglieder der younion: nur € 23,00

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Familie Lässig
Im Herzen des Kommerz
Dienstag, 27.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion in der KAT I: € 30,00
(Normalpreis € 45,00)

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Michael Seida & Sessions Band
Freitag, 30.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion in der KAT I: € 30,00
(Normalpreis € 45,00)

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Lukas Resetarits
Das LETZTE … Programm? Nein! Nur der Titel
Samstag, 31.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion in der KAT I: € 30,00
(Normalpreis € 45,00)

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)

ÄNDERUNGEN UND FEHLER VORBEHALTEN!! Keine Barablöse möglich, Tickets nach Verfügbarkeit!

Ihr Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Öffnungszeiten: Mo, Mi und Do 08.00-16.00 Uhr
Di 08.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

In den Ferien: Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

01/31316-83720 bis 83724, 83728

!ACHTUNG! Aufgrund von COVID 19!
Das Betreten der younion darf nur mit einem Negativtest, Gültigkeit der letzten 48 Stunden oder mit der Impfkarte (mind. 22 Tage nach der Erstimpfung) und einer FFP Maske erfolgen!

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Die younion konnte folgende Sonderkonditionen für unsere Mitglieder vereinbaren:

Kartenbestellung unter den angeführten Bedingungen auf dem Download der younion Homepage!

LACHEN HILFT!
Die Benefiz-Gala zugunsten des Integrationshauses
Montag, 28.06.2021, Beginn: 19.00 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion in der KAT II: € 25,00 
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Viktor Gernot
Nicht wahr?
Montag, 05.07.2021, Beginn: 21.00 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion in der KAT II: € 30,00 
(Normalpreis € 45,00)
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Griechisches Gartenfest mit Marios & Julie
Freitag, 09.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Wiener Metropol / Pawlatschen, Hernalser Hauptstraße 55, 1170 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 19,00 (Normalpreis € 22,00)
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Manfred Chromys Texasschrammeln
Freitag, 16.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Wiener Metropol / Pawlatschen, Hernalser Hauptstraße 55, 1170 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 19,00 (Normalpreis € 22,00)
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
The Story of Jazz International
Open Air Summer Festival

Mittwoch, 21.07.2021, Beginn: 19.00 Uhr
Wiener Metropol / Pawlatschen, Hernalser Hauptstraße 55, 1170 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 25,00 (Normalpreis € 30,00)
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Corinna & David
Eine virale Komödie
Freitag, 31.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Wiener Metropol / Pawlatschen, Hernalser Hauptstraße 55, 1170 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00 (Normalpreis € 25,00)
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)

ÄNDERUNGEN UND FEHLER VORBEHALTEN!! Keine Barablöse möglich, Tickets nach Verfügbarkeit!

Ihr Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Öffnungszeiten: Mo, Mi und Do 08.00-16.00 Uhr
Di 08.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

In den Ferien: Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

01/31316-83720 bis 83724, 83728

!ACHTUNG! Aufgrund von COVID 19!
Das Betreten der younion wird mit einer FFP Maske empfohlen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben von der Fa. Tchibo/Eduscho/Cafissimo für den Sommer 2021 wieder ein ganz besonderes Sommerpaket für unsere Gewerkschaftsmitglieder erhalten.

3 Gutscheine für die Marken Tchibo / Eduscho / Cafissimo – mit jeweils 6 Bons für 8 Wochen!

Alle Details dazu finden Sie in den beiliegenden Blättern.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Die younion konnte folgende Sonderkonditionen für unsere Mitglieder vereinbaren:

Kartenbestellung unter den angeführten Bedingungen auf dem Download der younion Homepage!

Mrs. Sporty
30 Tage kostenlos online Trainieren & Mrs. Sporty Clubgutschein
Sichern Sie sich zudem mit dem Gutscheincode:
3 GRATISTRAININGS im Mrs. Sporty Club Ihrer Wahl und
das Startpaket für € 0 statt € 129,–
Den Gutscheincode erhalten eingeloggte Mitglieder unter u.a. Link

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)

Windeltorte.com
10% Vergünstigung auf Windeltorten im Online-Shop
Jetzt onlineshoppen: www.windeltorte.com
Den Gutscheincode erhalten eingeloggte Mitglieder unter u.a. Link

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)

Markus Richter, Lilly Kugler-König, Sarah Baum, Dennis Kozeluh, Susanne Seimel, Martin Enenkel, Georg Hasenzagl, Jürgen Kapaun
Tscharleys Tante Sing Along
Samstag, 10.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Tschauner Bühne, Maroltingergasse 43, 1160 Wien
Preis für Mitglieder der younion in der KAT I: € 25,00
(Normalpreis € 35,00)Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos 
(vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Adi Hirschal
Die Verliebten von Carlo Goldoni
Montag, 12.07.2021, Beginn: 20.00 Uhr, Vorpremiere
Dienstag, 13.07.2021, Beginn: 20.00 Uhr, Vorpremiere
Mittwoch, 14.07.2021, Beginn: 20.00 Uhr, Generalprobe
Freitag, 16.07.2021, Beginn: 20.00 Uhr
Montag, 19.07.2021, Beginn: 20.00 Uhr
Dienstag, 20.07.2021, Beginn: 20.00 Uhr
Wiener Lustspielhaus, Am Hof 5, 1010 Wien
Preis für Mitglieder der younion in der KAT II: € 22,00
(Normalpreis € 40,00)Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos 
(vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Christoph Fälbl, Nina Hartmann, Martin Leutgeb, Michael Rosenberg, Adriana Zartl
Ein Seitensprung zuviel
Sonntag, 25.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Wiener Rathaus, Arkadenhof, Eingang Lichtenfelsgsse 1, 1010 Wien
Preis für Mitglieder der younion in der KAT II/III: € 24,00/20,00
(Normalpreis € 51,00/41,00)Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos 
(vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Viktor Gernot
Nicht wahr?
Montag, 26.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Wiener Rathaus, Arkadenhof, Eingang Lichtenfelsgsse 1, 1010 Wien
Preis für Mitglieder der younion in der KAT III: € 20,00
(Normalpreis € 41,00)Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos 
(vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Harry G.
Hoamboy
Dienstag, 27.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Wiener Rathaus, Arkadenhof, Eingang Lichtenfelsgsse 1, 1010 Wien
Preis für Mitglieder der younion in der KAT II/III: € 24,00/20,00
(Normalpreis € 51,00/41,00)Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos 
(vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Christof Spörk Kuba
Stefan Haider Sing Halleluja

Mittwoch, 28.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Wiener Rathaus, Arkadenhof, Eingang Lichtenfelsgsse 1, 1010 Wien
Preis für Mitglieder der younion in der KAT II/III: € 24,00/20,00
(Normalpreis € 51,00/41,00)Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos 
(vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Clemens Maria Schreiner Schwarz auf Weiß
Alfred Dorfer und …

Donnerstag, 29.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Wiener Rathaus, Arkadenhof, Eingang Lichtenfelsgsse 1, 1010 Wien
Preis für Mitglieder der younion in der KAT II/III: € 24,00/20,00
(Normalpreis € 51,00/41,00)Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos 
(vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Betty O
Kernölamazonen

Das Beste aus der Steiermark
Freitag, 30.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Wiener Rathaus, Arkadenhof, Eingang Lichtenfelsgsse 1, 1010 Wien
Preis für Mitglieder der younion in der KAT II/III: € 24,00/20,00
(Normalpreis € 51,00/41,00)Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos 
(vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Gerald Fleischhacker Am Sand
Gery Seidl Hochtief

Samstag, 31.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Wiener Rathaus, Arkadenhof, Eingang Lichtenfelsgsse 1, 1010 Wien
Preis für Mitglieder der younion in der KAT III: € 20,00
(Normalpreis € 41,00)
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)

ÄNDERUNGEN UND FEHLER VORBEHALTEN!! Keine Barablöse möglich, Tickets nach Verfügbarkeit!

Ihr Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Öffnungszeiten: Mo, Mi und Do 08.00-16.00 Uhr
Di 08.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

In den Ferien: Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

01/31316-83720 bis 83724, 83728

!ACHTUNG! Aufgrund von COVID 19!
Das Betreten der younion wird mit einer FFP Maske empfohlen!

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiterinnen und Leiter,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

die aktuelle Öffnungsverordnung in Zusammenhang mit COVID-19 wurde am 28.6.2021 spät abends veröffentlicht.
Diese Verordnung stellt die Basis für verschiedene Regelungen wie z.B. zu Corona-Tests und Maskenpflicht dar.

Aktuell besteht allerdings noch grundlegender Klärungsbedarf in Zusammenhang mit dieser Verordnung. Es ist noch nicht abschließend geklärt, welche Regelungen in welcher Form für die elementaren Bildungseinrichtungen gelten. Ich kann Ihnen versichern, dass alle Beteiligen intensiv daran arbeiten, die notwendigen Informationen zu gewinnen und Ihnen bereit zu stellen.

Wir können nicht ausschließen, dass Eltern aufgrund der vorliegenden Öffnungsverordnungen statt der bisherigen FFP2-Masken nur noch MNS verwenden, wenn sie den Kindergarten betreten. Wir ersuchen in diesem Fall um Entgegenkommen und Akzeptanz des MNS – es ist auch für Eltern herausfordernd, sich an den aktuellen Vorgaben zu orientieren.

Grundsätzlich gelten bis zur Übermittlung neuer Informationen die bisherigen Regelungen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiterinnen und Leiter,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

der Sommerbetrieb an unseren Standorten wird auch dieses Jahr ein wenig anders verlaufen, als üblich, einige Erleichterungen sind aufgrund der niedrigen Infektionszahlen und der aktuell bekannt gemachten Lockerungs-Regelungen jedoch möglich. Untenstehend möchte ich einige grundsätzliche Informationen weitergeben.

Sommerbetrieb

Gartennutzung: Verbringen Sie so viel Zeit wie möglich mit den Kindern im Freien. Beziehen Sie den Garten, Besuch am Spielplatz o.ä. bewusst in die Gestaltung des Tagesablaufs mit ein. Im Garten können sich auch Kinder und Personal aus verschiedenen Gruppen gemeinsam aufhalten.

Früh- und Schlussdienst-Sammelgruppen sind möglich und auch in den Innenräumen ist ein Mischung der Kinder aus unterschiedlichen Gruppen möglich. Für eine notwendige Nachverfolgen der Kontakte im Falle einer Erkrankung, dokumentieren Sie so gut als möglich die Kontakte.

Sofern erforderlich ist auch ein Personalwechsel in den Gruppen möglich.  

Bringen- und Abholen bzw. Betreten des Kindergartens/Hortes Standortfremde Personen müssen beim Betreten des Standortes zumindest MNS tragen, das gilt auch im Freibereich (Garten etc.). Die Organisation der Bring- und Abholsituation kann grundsätzlich weiterhin standortspezifisch gestaltet werden. Evaluieren Sie für den Sommerbetrieb bitte die bisher festgelegte Bring- und Abholsituation hinsichtlich Anzahl der Kinder sowie organisatorischer und personeller Möglichkeiten. Achten Sie weiterhin darauf, dass der Eingangsbereich keine „Stauzone“ wird.

Urlaub/Rückkehr/Dienstantritt

Da sich die Bestimmungen je nach Entwicklung der Infektionen ändern können, informieren Sie sich bitte vor Antritt einer Reise ins Ausland und auch während ihres Aufenthalts im Ausland über die aktuellen Sicherheitsstufen, Hygienemaßnahmen, sowie Ein- und Ausreisebestimmungen. Aktuelle Informationen zur Einreiseverordnung (Rückkehr nach Österreich) finden Sie hier: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ-Einreise-nach-Oesterreich.html Bei Dienstantritt gilt der 3G-Nachweis, oder FFP2 Maskenpflicht in allen Räumen des Kindergartens/Hortes.

Um Eltern und Obsorgeberechtigte nochmals auf das Beachten der Einreiseverordnung hinzuweisen, können Sie bei Bedarf folgenden E-Mail Text (z.B. auch über Elternvertreter*innen) verschicken

P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\E-Mail_Eltern_Besuch nach Auslandsaufenthalt.oft

Trotz der aktuellen niedrigen Infektionszahlen bitte ich Sie weiterhin, die notwendigen Schutzmaßnahmen wie

  • Abstand halten,
  • Hände waschen,
  • Nies- und Hustetikette oder
  • regelmäßiges Lüften einzuhalten.

Damit schützen Sie nicht nur die Kinder und Ihre Familien, sondern im Besonderen auch sich selbst und Ihre Angehörigen.

Bitte leiten Sie die Informationen an alle Mitarbeiter*innen am Standort weiter. Bei Fragen steht Ihnen Ihre zuständige Regionalleitung oder deren Vertretung zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen allen einen entspannten Sommerbetrieb und erholsame Urlaubstage bzw. –wochen. Bleiben Sie gesund!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiterinnen und Leiter,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,  

die derzeit niedrigen Infektionszahlen führen zu weitreichenden Lockerungen, die auch Auswirkungen auf die elementarpädagogischen Einrichtungen haben.   

Die MA11 als zuständige Aufsichtsbehörde hat mit Newsletter 31 informiert, dass die 2. COVID-19-Öffnungsverordnung des Bundes um die Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung 2021 ergänzt wurde.

Ab 1. Juli 2021 gelten daher nun folgende Regelungen:  

Verordnung

Alle MitarbeiterInnen in elementaren Bildungseinrichtungen haben der Standort-Leitung den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorzuweisen.  

Dieser Nachweis ist durch die 3G – genesen, getestet, geimpft möglich.  

Wird einer der Nachweise vorgezeigt, muss

  • im Kinderdienst, im Kontakt mit den Kindern,
  • bei Kontakt mit Eltern und Standort-externen Personen und
  • bei Kontakt mit KollegInnen KEINE Maske getragen werden.  

Das freiwillige Tragen von MNS oder FFP2-Maske ist weiterhin für alle Mitarbeiter*innen möglich.  

  • Sollte KEINER dieser Nachweise erbracht werden, gilt für den gesamten Aufenthalt im Kindergarten/Hort eine FFP2-Maskenpflicht (im Kontakt mit Kindern, Eltern, externen Personen und KollegInnen).
  • Beim Aufenthalt im Freien ist die Maskenpflicht aufgehoben. Auf ausreichend Abstand zu anderen erwachsenen Personen ist jedenfalls zu achten.    

Überblick über die gültigen Nachweise für geimpfte, genesene und getestete Personen ACHTUNG:
Die sogenannten „Wohnzimmertests“ sind als Nachweis für Mitarbeiter*innen nicht mehr gültig!    

210701_Überblick über die gültigen Nachweise

Eltern und alle anderen externen Personen sind weiterhin verpflichtet, beim Betreten des Standortes eine Maske (MNS) zu tragen. Dies gilt auch im Freibereich (Garten etc.).

210701_Aushang_MNS_Eltern

Testung Kinder/Hortkinder

Bitte beachten Sie, dass Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bei Ausflügen in Freibad, Tiergarten, Indoorspielplätze, Kino, Theater, etc. ebenfalls einen negativen PCR-Test, Antigentest aus einer Teststraße oder Apotheke oder ein Genesungszertifikat vorweisen müssen.
Für den Besuch des Kindergartens ist kein Testnachweis notwendig.  

Für Hortkinder sind für den Hortbesuch auch die sogenannten „Wohnzimmertests“ als Nachweis gültig. Die ausgelieferten “Nasenbohrertests“ können also also Notfallstestung am Standort eingesetzt werden.

Für Ausflüge in Freibad, Tiergarten, Indoorspielplätze, Kino, Theater, etc. müssen Hortkinder allerdings einen negativen PCR-Test, Antigentest aus einer Teststraße oder Apotheke oder ein Genesungszertifikat vorweisen.

 Gurgeltests an den Standorten (= Berufsgruppentestung)

Die zweimalige Testung pro Woche an den Standorten einen PCR-Gurgeltest zu machen steht weiterhin allen MitarbeiterInnen zur Verfügung. Zum weiteren Schutz aller MitarbeiterInnen, Kinder und Familien empfiehlt die Gesundheitsbehörde und auch die Dienstgeberin dringlich auch geimpften Personen bzw. genesenen Personen regelmäßig an der Berufsgruppentestung teilzunehmen.
Zur Erinnerung: Genesene Personen sollten auf Empfehlung der MA15 frühestens 3 Monate nach Erkrankung einen PCR-Test durchführen. Auf Wunsch ist eine Testung natürlich jederzeit möglich.    

Trotz der aktuellen niedrigen Infektionszahlen bitte ich Sie weiterhin, die notwendigen Schutzmaßnahmen wie

  • Abstand halten,
  • Hände waschen,
  • Nies- und Hustetikette oder
  • regelmäßiges Lüften einzuhalten.  

Damit schützen Sie nicht nur die Kinder und Ihre Familien, sondern im Besonderen auch sich selbst und Ihre Angehörigen.  

Bitte leiten Sie die Informationen an alle Mitarbeiter*innen am Standort weiter. Bei Fragen steht Ihnen Ihre zuständige Regionalleitung oder deren Vertretung zur Verfügung.  

Ich wünsche Ihnen allen einen entspannten Sommerbetrieb und erholsame Urlaubstage bzw. –wochen. Bleiben Sie gesund!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Aufgrund COVID19 gab es eine Sonderregelung, wonach das Pendlerpauschale auch während Home-Office zustand. Diese Regelung lief mit 30.Juni 2021 aus, was bedeutet, dass ab 01.07.2021 wieder die allgemeinen Regelungen zum Pendlerpauschale anzuwenden sind.

Definition des Homeoffice-Tages

Als Homeoffice-Tage gelten nur jene Tage, an denen die gesamte berufliche Tätigkeit ausschließlich in einer Wohnung ausgeübt wird.

Unter den Begriff der „Wohnung“ im Sinne des EStG 1988 fällt:

  • der Haupt- bzw. Nebenwohnsitz der Dienstnehmerin bzw. des Dienstnehmers,
  • die Wohnung der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners und
  • die Wohnung von nahen Angehörigen.

Zusätzlich ist es irrelevant, wie viele Stunden die Arbeitsverpflichtung an einem Homeoffice-Tag umfasst. So liegt etwa auch bei Teilzeitbeschäftigung ein Homeoffice-Tag vor, wenn an diesem Tag nur eine Arbeitsverpflichtung in der Dauer von 4 Stunden besteht.

Ebenso liegt weiterhin ein Homeoffice-Tag vor, wenn der Dienst an diesem Tag aufgrund einer Abwesenheit, während der keine Arbeitsverpflichtung besteht, später begonnen, unterbrochen oder früher beendet wird. Eine derartige Abwesenheit liegt vor bei:

  • einem untertägigen Zeitausgleich,
  • einem Arztbesuch,
  • stundenweisem Urlaub,
  • einer halbtägigen Pflegefreistellung und
  • einem halbtägigen Remu-Tag.

Meldung der Homeoffice-Tage

Ab 01.07.2021 ist die Meldung der Home-Office Tage verpflichtend.

Aufzeichnungen über die Homeoffice-Tage sind im Rahmen der Arbeitszeitaufzeichnungen für die Dauer von 7 Jahren aufzubewahren.

Die Erfassung der Homeoffice-Tage ist nicht nur rechtlich geboten, sie erfolgt auch zum Vorteil der betroffenen Kolleginnen und Kollegen, da diese ab einer Anzahl von 26 Homeoffice-Tagen pro Kalenderjahr zusätzliche Werbungskosten geltend machen können.

Pendlerpauschale und Home-Office

Ein volles Pendlerpauschale steht dann zu, wenn der/die Arbeitnehmer*in im Kalendermonat an mindestens elf Tagen von der Wohnung zur Arbeitsstätte fährt. Legt der Arbeitnehmer diese einfache Fahrstrecke an mindestens acht Tagen, aber an nicht mehr als zehn Tagen im Kalendermonat zurück, steht das jeweilige Pendlerpauschale zu zwei Drittel zu. Legt der Arbeitnehmer diese Entfernung an mindestens vier, aber an nicht mehr als sieben Tagen im Kalendermonat zurück, steht das jeweilige Pendlerpauschale zu einem Drittel zu.

Anzahl der Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte pro KalendermonatPendlerpauschale steht in folgendem Ausmaß zu
1-3Kein Anspruch
4-71/3
8-102/3
Ab 11voll

Das Pendlerpauschale steht auch während Urlauben und Krankenständen zu (vgl § 16 Abs 1 Z 6 lit h EStG).


Bleyer, Home-Office im Steuerrecht (Stand 22.6.2021, Lexis Briefings in lexis360.at)

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Die younion konnte folgende Sonderkonditionen für unsere Mitglieder vereinbaren:

Kartenbestellung unter den angeführten Bedingungen auf dem Download der younion Homepage!

Die Hektiker
40 Jahre – Gibt´s Fraggen?
Samstag, 17.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion in der KAT II: € 25,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Schmetterlinge
Die Geggis
Sonntag, 18.07.2021, Beginn: 10.00 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion
Erwachsenenkarten in der KAT I: € 15,00 (Normalpreis € 20,00)
Kinderkarten bis 12 Jahre: € 10,00 (Normalpreis € 15,00)

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Klaus Eckel, Viktor Gernot, Florian Scheuba, Angelika Niedetzky
Die Tafelrunde – ORF III
Montag, 19.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion in der KAT II: € 20,00 (Normalpreis € 25,00)
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Thomas Strobl Specialprogramm
Michael Patrick Simoner Falco Forever
Mittwoch, 28.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion in der KAT II: € 20,00 (Normalpreis € 25,00)
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Gernot Kranner
Robin Hood
Sonntag, 01.08.2021, Beginn: 10.00 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion
Erwachsenenkarten in der KAT I: € 15,00 (Normalpreis € 20,00)
Kinderkarten bis 12 Jahre: € 10,00 (Normalpreis € 15,00)

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Fifi Pissecker, Tini Kainrath, Rudi Koschela & Tommy Hojsa
Weanarisch G´redt, G´sungen und G´spielt
Sonntag, 01.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion
Preis für Mitglieder der younion in der KAT I: € 25,00 (Normalpreis € 35,00)

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Blözinger
Vorzügliche BetrACHTungen
Mittwoch, 04.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion
Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Wikimu
Max und Moritz
Sonntag, 08.08.2021, Beginn: 10.00 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion
Erwachsenenkarten in der KAT I: € 15,00 (Normalpreis € 20,00)
Kinderkarten bis 12 Jahre: € 10,00 (Normalpreis € 15,00)

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)

ÄNDERUNGEN UND FEHLER VORBEHALTEN!! Keine Barablöse möglich, Tickets nach Verfügbarkeit!

Ihr Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Öffnungszeiten: Mo, Mi und Do 08.00-16.00 Uhr
Di 08.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

In den Ferien: Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

01/31316-83720 bis 83724, 83728

!ACHTUNG! Aufgrund von COVID 19!
Das Betreten der younion wird mit einer FFP Maske empfohlen!

Yvonne Schuller

Funktion: Assistentin
Behindertenvertrauensperson

Standort: Jochbergenstraße 1, 1210 Wien
0676 8118 61847
yvonne.schuller@wien.gv.at

Zur Person …

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Die younion konnte folgende Sonderkonditionen für unsere Mitglieder vereinbaren:

Kartenbestellung unter den angeführten Bedingungen auf dem Download der younion Homepage!

Das Freudenhaus vom Liebhartsthal
Stegreif Klassik
Dienstag, 20.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Mittwoch, 21.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr

Tschauner Bühne, Marolitingergasse 43, 1160 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 18,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Markus Richter, Lilly Kugler-König,
Sarah Baum, Dennis Kozeluh, Susanne Seimel, Martin Enekel, Georg Hasenzagl,
Jürgen Kapaun

Tscharleys Tante Sing Along
Donnerstag, 22.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Freitag, 23.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr

Tschauner Bühne, Maroltingergasse 43, 1160 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 25,00 (Normalpreis € 35,00)
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Robert Shumy & Band
feat. Anke Angel
Freitag, 23.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Schutzhaus Wasserwiese, Wasserwiesenweg 1, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 18,00 (Normalpreis € 20,00)
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Meine rosarote Hochzeit
Sonntag, 25.07.2021, Beginn: 19.00 Uhr
Samstag, 31.07.2021, Beginn: 19.00 Uhr
Freitag, 06.08.2021, Beginn: 20.00 Uhr
Samstag, 07.08.2021, Beginn: 16.00 Uhr
Sonntag, 08.08.2021, Beginn: 19.00 Uhr
Freitag, 20.08.2021, Beginn: 20.00 Uhr

Wachau Festspiele, Teisenhoferhof, Weißenkirchenstraße 177, 3610 Weißenkirchen
Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 23,00 
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Ron Glaser & The King´s Men
ELVIS I SUCH A NIGHT
Mittwoch, 28.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Weingut Karl Lentner, Amtsstraße 44, 1210 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 18,00 (Normalpreis € 21,00)
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Freinderlwirtschaft
Mittwoch, 11.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Wiener Metropol/Pawlatschen, Hernalser Hauptstraße 55, 1170 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 19,00 (Normalpreis € 22,00)
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Hans Theessink
Freitag, 13.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Wiener Metropol/Pawlatschen, Hernalser Hauptstraße 55, 1170 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00 (Normalpreis € 25,00)
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
The Reveilles
Best of Swing
Dienstag, 17.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Wiener Metropol/Pawlatschen, Hernalser Hauptstraße 55, 1170 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 19,00 (Normalpreis € 22,00)
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)

ÄNDERUNGEN UND FEHLER VORBEHALTEN!! Keine Barablöse möglich, Tickets nach Verfügbarkeit!

Ihr Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Öffnungszeiten: Mo, Mi und Do 08.00-16.00 Uhr
Di 08.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

In den Ferien: Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

01/31316-83720 bis 83724, 83728

!ACHTUNG! Aufgrund von COVID 19!
Das Betreten der younion wird mit einer FFP Maske empfohlen!

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiterinnen und Leiter,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,  

die MA11 hat uns im aktuellen Newsletter (32/2021) (Anlage des Newsletters) über eine Änderung der Kategorisierung von Kontaktpersonen informiert.  

Aufgrund des Vorherrschens der Delta-Variante gelten teilimmunisierte Personen nicht mehr als ausreichend geschützt.
Dies bedeutet, dass seitens der Gesundheitsbehörde schon bei dem Verdacht des Vorliegens der Delta-Variante bei teilimmunisierten Personen – also Personen, die erst einen von mehreren vorgesehenen Impfstichen erhalten haben – von der Herabstufung von K1 auf K2 abzusehen ist. Teilimmunisierte Personen sind daher als K1-Personen zu kategorisieren und müssen sich in Heimquarantäne begeben.  

Diese Info wurde in der grafische Darstellung aktualisiert.

Bitte informieren Sie die Mitarbeiter*innen am Standort über diese Änderung und beachten sie diese bei der Erstellung der Kontaktlisten.  

Weiters hat die MA 11 einen Link zu Informationsmaterialien in verschiedenen Sprachen zur Corona-Schutzimpfung – vorerst zur internen Verwendung – übermittelt.
Corona-Schutzimpfung – Informationsmaterialien für vulnerable Gruppen    

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

UPDATE Auslandsreisen 2021

Da wir wieder mitten in der Urlaubszeit sind und aktuell umliegende Länder ihre Einreisbestimmungen verschärfen bzw. die Inzidenzzahlen steigen, einige wichtige Fakten zur Erinnerung bei Auslandsreisen.

  • Die, seit 04.03.2020 befristete Meldepflicht der Urlaubsadresse ist noch immer aufrecht und bis auf Widerruf gültig.
  • Gelten keine gesundheitsbehördlichen Vorgaben für Rückreisende aus den betreffenden Gebieten, können die Bediensteten unmittelbar nach der Rückreise bzw. der Beendigung des Erholungsurlaubs den Dienst antreten. 

Derzeit geltende Bestimmungen (Juli 2021) des Bundesministeriums:

Einreise aus Staaten oder Gebieten mit geringem epidemiologischen Risiko (gültig seit 1. Juli 2021)

Die Einreise ist mit einem 3G-Nachweis (geimpft, getestet oder genesen) zulässig. Hat man keinen 3G-Nachweis, muss man sich registrieren und innerhalb von 24 Stunden einen Test durchführen.

Staaten oder Gebiete im Anlassfall immer aktuell nachlesen, da gehäuft Änderungen auftreten.

Einreise aus Staaten oder Gebieten mit geringem epidemiologischen Risiko (gültig seit 1. Juli 2021)

Die Einreise ist mit einem 3G-Nachweis (geimpft, getestet oder genesen) zulässig. Hat man keinen 3G-Nachweis, muss man sich registrieren und innerhalb von 24 Stunden einen Test durchführen.

Staaten oder Gebiete im Anlassfall immer aktuell nachlesen, da gehäuft Änderungen auftreten.

Einreise aus Virusvariantengebieten und -staaten (gültig seit 1. Juli 2021)

Die Einreise ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bestehen unter anderem:

  • für österreichische Staatsbürger, für EU-/EWR-/Schweizer Bürger und Personen, die mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben;
  • für Personen mit Wohnsitz oder Aufenthaltsberechtigung in EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz und Personen, die mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben;
  • für Schüler oder Studenten in Österreich;
  • für beruflich Reisende oder
  • für Personen, die aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen familiären Gründen einreisen.

Wenn eine Ausnahme vorliegt, muss man sich registrieren, bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben, aus der man sich frühestens am fünften Tag nach der Einreise freitesten kann.

Bei Personen, die aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen familiären Gründen oder zu zwingenden Gerichts- oder Behördenterminen einreisen, entfällt die Pflicht zur Quarantäne.

Staaten oder Gebiete im Anlassfall immer aktuell nachlesen, da gehäuft Änderungen auftreten.

Einreise aus sonstigen Staaten und Gebieten (gültig seit 1. Juli 2021)

Die Einreise ist mit einem 3G-Nachweis (geimpft, getestet oder genesen) zulässig. Zusätzlich muss man sich registrieren und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben, aus der man sich frühestens am fünften Tag nach der Einreise freitesten kann.

Die Registrierungs- und Quarantänepflicht entfällt unter anderem

  • für beruflich Reisende;
  • für Pendler zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb oder zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners;
  • für vollständig Immunisierte, wenn 14 Tage seit der letzten für eine Vollimmunisierung notwendigen Impfdosis verstrichen sind, oder Genesene mit einer erhaltenen Teilimpfung, wenn seit der Impfung 14 Tage verstrichen sind;
  • für Minderjährige zwischen dem 12. und vollendeten 18. Lebensjahr, die in Begleitung von vollimmunisierten Personen einreisen; oder
  • für Personen, die aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen familiären Gründen einreisen.
Wir empfehlen deshalb am Tag der Abreise die aktuelle Reisewarnstufe des Zielortes, sowie die gesundheitsbehördlichen Vorgaben für die Ein- bzw. Ausreise nochmals auf der Internetseite des Bundesministeriums einzusehen. Speichern Sie diese Information per Screenshot oder drucken Sie die Seite mit Datum und Uhrzeit aus, um rechtlich abgesichert zu sein.

Reise & Aufenthalt – BMEIA, Außenministerium Österreich

https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/coronavirus-covid-19-und-reisen/

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ-Einreise-nach-Oesterreich.html

Dienstrechtliche Bestimmungen

  • Waren die gesundheitsbehördlichen Vorgaben bzw. die Reisewarnstufe 5 oder 6 zumindest die letzten 24 Stunden vor Reiseantritt bereits in Kraft muss bei Dienstverhinderung durch verpflichtende (Heim)- Quarantäne mobiles Arbeiten oder Erholungsurlaub/Zeitausgleich konsumiert werden. Ist beides nicht möglich besteht kein Entgeltfortzahlungsanspruch.

    Wenn eine Bedienstete bzw. ein Bediensteter während ihres bzw. seines Urlaubs in einem gefährdeten Gebiet an COVID-19 erkrankt, den sie bzw. er trotz aufrechter Reisewarnung des BMEIA mit Sicherheitsstufe 5 oder 6 angetreten hat oder wenn in einem solchen Gebiet eine bestimmte Vorsorgemaßnahme (Notstand, Quarantäne, Einschränkung der Verkehrsmittel) verhängt wird und die bzw. der Bedienstete deshalb nicht rechtzeitig nach Österreich zurückkehren kann, besteht kein Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge bzw. der Nebengebühren, da dieses Risiko bewusst in Kauf genommen wurde.
  • Tritt während einer bereits angetretenen Reise für das Gebiet aufgrund des Coronavirus die Sicherheitsstufe 5 oder 6 laut BMEIA in Kraft, gelten aber keine gesundheitsbehördlichen Vorgaben für Rückreisende aus den betreffenden Gebieten, können die Bediensteten unmittelbar nach der Rückreise bzw. der Beendigung des Erholungsurlaubs den Dienst antreten. Sollten sich die Rückreisebestimmungen nach Österreich verändern, haben Bedienstete bei denen kein mobiles Arbeiten möglich ist, Anspruch auf Dienstfreistellung in der Zeit der verpflichteten (Heim-) Quarantäne sowie Entgeltfortzahlungsanspruch für eine Woche.

Zur Erinnerung – Sollten nach der Rückkehr Symptome auftauchen ist unbedingt die Telefonnummer 1450 anzurufen und den Anweisungen Folge zu leisten.

Erkrankungen an Covid-19 sind jedenfalls unverzüglich an den/die Vorgesetzte/n, dem Personalstelle zu melden.

Die behördlichen Schriftstücke sind über die/den Vorgesetzten raschest an die Personalstelle zu übermitteln, welche die Leitung unverzüglich informiert.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Die younion konnte folgende Sonderkonditionen für unsere Mitglieder vereinbaren:

Kartenbestellung unter den angeführten Bedingungen auf dem Download der younion Homepage!

ZustC383C2A4nd 1 ©-Anfragen – Tschauner Bühne   Zuständ´ wie im alten Rom
Dienstag, 27.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Mittwoch, 28.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Mittwoch, 04.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Donnerstag, 05.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr

Tschauner Bühne, Maroltingergasse 43, 1160 Wien
Preis für Mitglieder der younion € 25,00 (Normalpreis € 35,00)
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Tschauner20Ahoi ©-Anfragen – Tschauner Bühne   Tschauner Ahoi!
Stegreif 2.0
Donnerstag, 29.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Freitag, 30.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Samstag, 31.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Sonntag, 01.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr

Tschauner Bühne, Maroltingergasse 43, 1160 Wien
Preis für Mitglieder der younion € 25,00 (Normalpreis € 35,00)
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
4020Jahre20Hektiker 1 ©-Anfragen – Viktor Gernot´s Praterbühne   Die Hektiker 40 Jahre
Gibt´s Fragen?
Donnerstag, 05.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion KAT II € 25,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
1020Jahre20Wir4 ©-Anfragen – Viktor Gernot´s Praterbühne   10 Jahre Wir4
Das Beste von Austria 3 u.v.m.
Dienstag, 10.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion KAT II € 25,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Nadja20Maleh ©-Anfragen – Viktor Gernot´s Praterbühne   Nadja Maleh
Best Of
Mittwoch, 11.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Lydia20Prenner Kasper ©-Anfragen – Viktor Gernot´s Praterbühne   Lydia Prenner-Kasper
Salon Lydia
Donnerstag, 12.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion KAT I € 25,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
UNA20FEST20ITALIANA ©-Anfragen -Viktor Gernot´s Praterbühne   UNA FESTA ITALIANA mit Erik Arno,
Domenico Limardo & Band

Italo Flair Pur
Freitag, 13.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion KAT I € 25,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Alexander20Goebel ©-Anfragen – Viktor Gernot´s Praterbühne   Alexander Goebel & Band
Let´s Dance!
Samstag, 14.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion KAT I € 25,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Eva20Maria20Marold ©-Anfragen – Viktor Gernot´s Praterbühne   Eva Maria Marold
Vielseitig desinteressiert
Sonntag, 15.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion KAT I € 25,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)

ÄNDERUNGEN UND FEHLER VORBEHALTEN!! Keine Barablöse möglich, Tickets nach Verfügbarkeit!

Ihr Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Öffnungszeiten: Mo, Mi und Do 08.00-16.00 Uhr
Di 08.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

In den Ferien: Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

01/31316-83720 bis 83724, 83728

!ACHTUNG! Aufgrund von COVID 19!
Das Betreten der younion wird mit einer FFP Maske empfohlen!

Fingernägel am Arbeitsplatz

Aufgrund der Hygienerichtlinien des Marktamtes der Stadt Wien sind folgende wichtige Punkte beim Hantieren mit Lebensmitteln zu beachten:

  • Fingernägel dürfen nicht über die Fingerkuppe hinausragen
  • Gelnägel bzw. lackierte Nägel sind grundsätzlich nicht erlaubt/verboten

Diese Punkte werden von den kontrollierenden Behörden beachtet.

Laut einem Bericht der Arbeitsinspektion ist das Tragen von Einweghandschuhen über einen längeren Zeitraum nicht nur schädlich für die Haut, da keine kontinuierliche Austauschfunktion (Abgabe von Wärme und Feuchtigkeit) stattfindet, sondern aufgrund eines falschen Gefühls der hygienischen Sicherheit können die Einweghandschuhe einen höheren Anteil an Bakterien verursachen.

Die für die Lebensmittelaufsicht zuständige Behörde ist daher der Ansicht, dass das Tragen von Einweghandschuhen nicht empfohlen wird. Stattdessen verweist sie auf eine entsprechend gute Hygienepraxis durch Verwenden von Hilfsmitteln, wie Zangen und Gabeln und der regelmäßigen Reinigung und Desinfektion der Hände.

Aufgrund dieser Empfehlung hat auch die Stadt Wien beschlossen das Tragen von Handschuhen in Kindergartenküchen einzustellen.

Durch Gespräche mit der Dienstgeberin konnten wir folgenden Kompromiss erzielen:

Gelnägel bzw. lackierte Nägel dürfen getragen werden. Wichtig ist, dass die Nägel nicht über die Fingerkuppe hinausragen. Handschuhe müssen beim Hantieren mit Lebensmittel getragen und nach der Verwendung entsorgt werden.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Überstellung ist die Ernennung in eine andere Verwendungsgruppe

Beispiel 1: Assistent*innen wechseln nach 10 Jahren von Verwendungsgruppe 3 in die Verwendungsgruppe 3P.

Beispiel 2: Ein*e Leiter*in wechselt zur Regionalen Betriebsleitung

Eine Überreihung ist die Ernennung in eine andere Bedienstetengruppe

Beispiel: Ein*e Pädagog*in wird zur Leitung überreiht. Die Verwendungsgruppe bleibt gleich.
Lediglich aufgrund der Zusatzausbildung, wird eine Dienstzulage ausbezahlt. Das gleiche gilt für die Überreihung zur*zum Sonderpädagog*in.

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Die younion konnte folgende Sonderkonditionen für unsere Mitglieder vereinbaren:

Kartenbestellung unter den angeführten Bedingungen auf dem Download der younion Homepage!

Viktor Gernot 
Nicht wahr?
Montag, 02.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion Karten: € 30,00 (Normalpreis € 45,00)
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Comedy Hirten
Vergnügungspark – Pointen und Parodien im Prater
Sonntag, 08.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion Karten: € 25,00 (Normalpreis €45,00)
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Gernot Kulis, Omar Sarsam, Stefan Haider,
den Kernölamazonen uvm.

Die Tafelrunde – ORFIII Sommerspecial
Montag, 16.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion Karten: € 20,00 
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Caroline Athanasiadis
Tzatziki im 3/4 Takt
MIttwoch, 18.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion Karten: € 20,00 
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Mord in der Wurlitzergasse
Stegreif Klassik
Samstag, 21.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Tschauner Bühne, Maroltingergasse 43, 1160 Wien
Preis für Mitglieder der younion Karten: € 18,00 
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Wikimu
August & Augustin – Zirkusmusical
Sonntag, 22.08.2021, Beginn: 10.00 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion
Erwachsenenkarten in der KAT I: € 15,00 (Normalpreis € 20,00)
Kinderkarten bis 12 Jahre: € 10,00 (Normalpreis € 15,00)

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
 Wiener Wahnsinn
I bin vorn dabei… beim deppert sein!
Dienstag, 24.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien

Preis für Mitglieder der younion: € 25,00 (Normalpreis € 35,00)
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Eleanor Shanley & Mike Hanrahan/High Time
21st Celtic Spring Festival
Dienstag, 24.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Wiener Metropol/Pawlatschen, Hernalser Hauptstraße 55, 1170 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 21,00 (Normalpreis € 26,00)
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Roland Düringer
Freier Lauf
Mittwoch, 25.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien

Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Ulli Bäer mit Ulli Winter & Herbert Novacek
Georg Danzer und vieles mehr
Mittwoch, 25.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Wiener Metropol/Pawlatschen, Hernalser Hauptstraße 55, 1170 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00 (Normalpreis € 25,00)
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Kernölamazonen & Band
Heppi Peppi
Donnerstag, 26.08.2021, Beginn 19.30 Uhr
Freitag, 27.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr

Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion Karten: € 25,00 
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Salon Pitzelberger
Stegreif Klassik
Freitag, 27.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Tschauner Bühne, Maroltingergasse 43, 1160 Wien
Preis für Mitglieder der younion Karten: € 18,00 
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Gernot Kulis
Best of 20 Jahre Ö3-Callboy
Samstag, 28.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion Karten: € 25,00 (Normalpreis € 35,00) 
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
 Gernot Kranner
Pinocchio – Das Mitsing-Musical
Sonntag, 29.08.2021, Beginn: 10.00 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion
Erwachsenenkarten in der KAT I: € 15,00 (Normalpreis € 20,00)
Kinderkarten bis 12 Jahre: € 10,00 (Normalpreis € 15,00)

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Birgit Denk & Die Novaks
Dienstag, 31.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion € 25,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
 Aida Loos
Filterloos
Mittwoch, 01.09.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)

ÄNDERUNGEN UND FEHLER VORBEHALTEN!! Keine Barablöse möglich, Tickets nach Verfügbarkeit!

Ihr Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Öffnungszeiten: Mo, Mi und Do 08.00-16.00 Uhr
Di 08.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

In den Ferien: Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

01/31316-83720 bis 83724, 83728

!ACHTUNG! Aufgrund von COVID 19!
Das Betreten der younion wird mit einer FFP Maske empfohlen!

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Sehr geehrte Kolleg*innen,

die MD-PR hat im Juni 2021 festgestellt, dass

Kontaktpersonen (K1), die eine behördliche Absonderung erhielten, den innerhalb des Absonderungszeitraums liegenden Urlaub refundiert erhalten können.

Allerdings kann der Urlaub aber auf Wunsch der Mitarbeiter*in auch wie vereinbart konsumiert werden.

Betroffene Mitarbeiter*innen melden sich per Mail (dienstfreistellungen_covid19@ma10.wien.gv.at) mit dem Betreff „Urlaubsrefundierung“ im Fachbereich Personalmanagement, Stabstelle Dienstaufsicht und Personalcontrolling und legen den Absonderungsbescheid bei.

Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeiter*innen über diese Regelung.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Die Zeiten ändern sich ständig.
Dementsprechend müssen auch die Gesetze sehr oft an die Gegebenheiten und vor allem die aktuelle Realität angepasst werden.
Patchwork-Familien sind die neue Normalität und auch, dass ein Elternteil getrennt von seinem Kind lebt, ist längst keine Seltenheit mehr.
Seit Juli 2013 gilt daher, auf Intervention der younion_Die Daseinsgewerkschaft, die Inanspruchnahme der Pflegefreistellung auch für Bedienstete die nicht im gemeinsamen Haushalt mit ihrem Kind leben.  (Aussendung Juli 2013)

Nun ist der younion_Die Daseinsgewerkschaft ein weiterer Meilenstein gelungen. Die meisten von uns wissen wahrscheinlich aus Erfahrung, dass sich Erkrankungen unserer Kinder nicht nach gesetzlich eingeschränkten Zeiträumen richten und dass es deshalb durchaus sein kann, dass eine durchgehende Pflegefreistellung von mehr als einer Arbeitswoche erforderlich ist.

Die Dienstgeberin hat nun auf die angeregten Änderungen reagiert und das Gesetz an die Realität, im Sinne der Bediensteten angepasst:
Die Begrenzung auf fünf Arbeitstage pro Anlassfall entfällt. Somit kann die zweite Woche der Pflegefreistellung bei Kindern die das 12. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sehr flexibel und den Bedürfnissen der Betroffenen entsprechend in Anspruch genommen werden.

Auch die Inanspruchnahme der Pflegefreistellung für erkrankte Kinder mit Behinderung, ist nun insgesamt 2 Arbeitswochen möglich, unabhängig vom Alter des Kindes, sofern für das Kind nachweislich eine erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Invalid URL for PDF Viewer

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

im aktuellen Newsletter 35/2021 informiert die MA11 über folgende neue Regelungen:

Punkt 1: 3. Novelle der Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung 2021 – in Kraft ab 1.9.2021

Alle MITARBEITER*INNEN in elementaren Bildungseinrichtungen haben der Standort-Leitung den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorzuweisen.

Dieser Nachweis ist durch die 3Ggenesen, getestet, geimpft möglich.

1. Nicht-geimpfte Mitarbeiter*innen müssen immer bei Dienstantritt einen gültigen negativen Test vorzeigen können.
Bitte beachten Sie die verkürzte Gültigkeitsdauer von PCR und AntiGen-Tests.
PCR-Test: 48 Stunden
AntiGen-Test: 24 Stunden

  • Wird einer der Nachweise vorgezeigt, muss
    • im Kinderdienst, im Kontakt mit den Kindern,
    • bei Kontakt mit Eltern und Standort-externen Personen und
    • bei Kontakt mit Kolleg*innen KEINE Maske getragen werden.
  • Sollte KEIN Test-Nachweis erbracht werden, gilt für den gesamten Aufenthalt im Kindergarten/Hort eine FFP2-Maskenpflicht (im Kontakt mit Kindern, Eltern, externen Personen und Kolleg*innen und auch im Freien).

Nicht-geimpfte Mitarbeiter*innen müssen mindestens 1x pro Woche ein PCR-Testergebnis vorzeigen (= Berufsgruppentestung)

2. Geimpfte und genesene Mitarbeiter*innen müssen zusätzlich zum Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr 1x in der Woche ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests vorlegen, das alle 7 Tage zu erneuern ist (= Berufsgruppentestung)

  • Wird einer der Nachweise vorgezeigt, muss
    • im Kinderdienst, im Kontakt mit den Kindern,
    • bei Kontakt mit Eltern und Standort-externen Personen und
    • bei Kontakt mit Kolleg*innen KEINE Maske getragen werden.
  • Sollte KEIN Nachweis erbracht werden, gilt für den gesamten Aufenthalt im Kindergarten/Hort eine FFP2-Maskenpflicht (im Kontakt mit Kindern, Eltern, externen Personen und Kolleg*innen und auch im Freien) bis ein gültiger PCR-Test vorliegt.

Für alle Mitarbeiter*innen gilt:

  • Auf ausreichend Abstand zu anderen erwachsenen Personen ist jedenfalls zu achten.
  • Das freiwillige Tragen von MNS oder FFP2-Maske ist weiterhin für alle Mitarbeiter*innen möglich.

BILDUNGSPARTNER*INNEN, EXTERNE PERSONEN

  • Beim Bringen und Abholen müssen abholberechtigte Personen zumindest einen MNS tragen.
  • Beim Betreten von elementaren Bildungseinrichtungen zum Zweck der Teilnahme an Zusammenkünften (Entwicklungsgespräch, Elternabend, Eingewöhnung, Besprechung,..) ist der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorzuweisen.

Sollte KEIN Nachweise erbracht werden, gilt für den gesamten Aufenthalt im Kindergarten/Hort und im Freien eine FFP2-Maskenpflicht.

Mitarbeiter*innen der Zentrale/Verwaltung, Regionalleiter*Innen

Betreiber*Innen von elementaren Bildungseinrichtungen, bzw. deren Vertreter*innen haben ebenfalls den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr zu erbringen.
Betreten diese Personen einen Standort, müssen sie zusätzlich einen PCR-Test vorweisen können, der nicht älter als 7 Tage ist. Wird der Nachweis nicht erbracht bzw. verfügen diese Personen nicht über einen zusätzlich PCR-Test, der nicht älter als 7 Tage ist, muss während der gesamten Dauer des Aufenthaltes in der Einrichtung eine FFP2-Maske getragen werden.

Überblick über die gültigen Nachweise für geimpfte, genesene und getestete Personen

ACHTUNG: Die sogenannten „Wohnzimmertests“ sind als Nachweis nicht gültig!

!!! Aufgrund der späten Übermittlung der Informationen zur neuen Verordnung gilt der 1.9.2021 als Übergangstag.
Ab 2.9.2021 sind die Regelungen verpflichtend einzuhalten !!!

Punkt 2: Abholung der Gurgeltests Montag bis Donnerstag

Aufgrund der geänderten Rechtslage und zur Erhöhung der Flexibilität bei der Abgabe der Tests für die Mitarbeiter*innen, insbesondere für die Teilzeitkräfte, können ab 1.9.2021 Gurgeltests in jedem Kindergarten/Hort von Montag – Donnerstag abgegeben werden.

Das heißt, Veloce fährt von Montag bis Donnerstag jeden Standort an und holt Tests ab. Die Abholzeit ist zwischen 9-16 Uhr.

Die Mitarbeiter*innen sind somit nicht mehr an einen bestimmten „Gurgeltag“ gebunden.

Sollten an einem Tag keine Test gemacht worden sein, ist dies NICHT extra bekanntzugeben.

ACHTUNG für die Standorte, die bisher Freitag den Abholtag hatten => Bitte diese Woche (KW 35) schon Mittwoch oder Donnerstag die Testung durchführen.

Für jede*n Mitarbeiter*in stehen weiterhin 2 Gurgeltestkits pro Woche zur Verfügung.

Zum weiteren Schutz aller Mitarbeiter*innen, Kinder und Familien empfiehlt die Gesundheitsbehörde und auch die Dienstgeberin dringlich geimpften Personen bzw. genesenen Personen 2x wöchentlich zu testen.
Zur Erinnerung: Genesene Personen sollten auf Empfehlung der MA15 frühestens 3 Monate nach Erkrankung einen PCR-Test durchführen. Auf Wunsch ist eine Testung natürlich jederzeit möglich.

Wir empfehlen auch geimpften und genesenen Mitarbeiter*innen sich 2x wöchentlich am Standort testen zu lassen.

Die im Newsletter enthaltenen

  • Empfehlungen für die Organisation im pädagogischen Alltag sowie
  • die Hygienebestimmungen

werden aktuell noch ergänzt und ehestmöglich geschickt.

Bei Fragen können Sie sich bitte an Ihre zuständige Regionalleitung Elementare Bildung.

Bitte um Weitergabe der Informationen an alle Mitarbeiter*innen am Standort, sowie auch an Bildungspartner*innen und externe Personen.

Danke an alle Mitarbeiter*innen für die umsichtige Umsetzung der Vorgehensweise und die Einhaltung der Schutzmaßnahmen. So schützen wir weiterhin uns selbst, die Kinder sowie alle unsere Mitmenschen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,

liebe*r Mitarbeiter*innen,

der Kindergarten und Hort ist ein wichtiger Lernort für Kinder. Kinder brauchen soziale Kontakte und vielfältige Impulse für ihre Entwicklung.

Aufgrund der aktuellen Infektionslage können wir allerdings auch zu Beginn dieses Kindergarten-/Hortjahres noch nicht zum ganz normalen Betrieb übergehen. Das bedeutet, es gibt weiterhin hohe Hygiene- und Schutzmaßnahmen, sowie Einschränkungen im pädagogischen Alltag –    vor allem das offene Arbeiten betreffend.

Unser gemeinsames Ziel ist weiterhin ein durchgängiger Kindergarten- und Hortbetrieb, nach dem Motto: „Mit großer Sorgfalt, aber ohne Panik“.

Die Empfehlungen der MA11 für die Organisation des pädagogischen Alltag wurden nun für die städtischen Kindergärten und Horte ergänzt und präzisiert.

210902_Organisation des pädagogischen Alltags ab 6.9.21

Ebenso wurden die Hygieneempfehlungen/Maßnahmen zur Prävention von COVID-19 aktualisiert.

210902_Hygieneempfehlungen_Prävention_Corona

Hinweis: Je nach epidemiologischer Gesamtsituation kann es zu einer Änderung der Regelungen kommen.

Bitte um Weiterleitung der Informationen an alle Mitarbeiter*innen am Standort.

Bei Fragen zu einzelnen Punkten wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Regionalleitung Elementare Bildung.

Danke, dass Sie und die Teams unter den anhaltenden, angespannten Bedingungen allen Kindern die besten Startchancen auf ihrem persönlichen Bildungsweg ermöglichen.

Dabei stehen Sie, wie schon im letzten Jahr, wieder vor vielfältigen Verantwortungen und schaffen es jeden Tag aufs Neue den pädagogischen Alltag mit den Regelungen und Maßnahmen in Einklang zu bringen. Und zusätzlich schenken Sie dabei allen Kindern und Bildungspartner*innen Ihr offenes Ohr – VIELEN DANK dafür im Voraus!

Ich wünsche Ihnen einen guten, gesunden und freudigen Start ins neue Kindergartenjahr!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

bei der Vorgehensweise in Bezug auf Verdacht bzw. Erkrankung auf COVID-19 gibt es eine Präzisierung bei der Kategorisierung von geimpften K1 Personen zu K2 Personen (Newsletter MA11 36/2021).

  • Die Rückstufung bei Geimpften zu K2 ist nun einheitlich auf 14 Tage nach 2. Impfung bzw. 28 Tage nach einteiliger Impfung festgelegt.
  • Außerdem gibt es eine neue Empfehlung bzgl. Testzeitpunkte für K1 und K2

Die Änderungen wurden in die graphische Darstellung eingearbeitet.

Grafische Darstellung der Vorgehensweise bei Verdacht auf / Erkrankung an COVID-19

Die Textversion der Vorgehensweise finden Sie hier:

00_Ablauf_Bildungseinrichtung-20_8_2021.pdf

Testmöglichkeiten in Wien

Da es in den letzten Tagen einige Änderungen bzgl. der Testmöglichkeiten in Wien gab, möchte ich Sie auf diese Website hinweisen.

https://coronavirus.wien.gv.at/testangebote/ Hier sind immer alle aktuellen Möglichkeiten zu finden.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Neuerlich sozialpartnerschaftlich ausverhandelt

Die Dienstfreistellungen zur Kinderbetreuung, bei behördlicher Schließung
einzelner Kindergarten- bzw. Hortgruppen oder auch kompletter Standorte, lief mit Beginn der Sommerferien aus. Doch die Pandemie dauert weiterhin an, deshalb hat die younion_Die Daseinsgewerkschaft erneut die Verhandlungen mit der Dienstgeberin aufgenommen und ein neuerliches Gesamtausmaß von maximal vier Wochen, zur Betreuung für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, erreicht.

Dienstfreistellung zur Kinderbetreuung für das Schuljahr 2021/2022:
Im Falle einer behördlichen Schließung von Kindergärten und Schulen (oder Teilen von diesen) aus Anlass der COVID-19-Pandemie sowie bei behördlicher Absonderung (Quarantäne) von Kindern bei COVID-19-Verdachtsfällen kann für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr eine Dienstfreistellung für die Dauer der notwendigen Betreuung im Gesamtausmaß von neuerlich maximal 4 Wochen gewährt werden. Diese Maßnahme gilt bis 30. Juni 2022.

Dieser Sonderurlaub ist von der Dienststellenleitung zu genehmigen und seitens der Personalstelle in VIPer einzugeben. Der Nachweis für die Erfüllung der Voraussetzungen ist der Dienststelle ehestmöglich vorzulegen. Die Dienstfreistellungen sind dabei in dem Ausmaß anzuwenden, wie sie unbedingt benötigt werden d.h. sowohl die Unterbrechung wie auch der tageweise Verbrauch sind möglich. Eine gleichzeitige (beide Elternteile) Konsumation der Dienstfreistellung ist nicht zulässig. Generell ist zu empfehlen, dass – sofern möglich – die Betreuungspflichten so gut wie möglich aufgeteilt werden.

(Auszug aus der aktuellen Personalinformation der DG)

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Die younion konnte folgende Sonderkonditionen für unsere Mitglieder vereinbaren:

Kartenbestellung unter den angeführten Bedingungen auf dem Download der younion Homepage!

Gunkl – So und anders
Eine abendfüllende Abschweifung
Mittwoch, 22.09.2021, Beginn: 19.30 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Lydia Prenner-Kasper
Salon Lydia – Best of
Donnerstag, 23.09.2021, Beginn: 19.30 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Comedy Hirten
Vergnügungspark – Pointen und Parodien im Prater
Donnerstag, 23.09.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 25,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Paul Sommersguter
das Zweite!
Freitag, 24.09.2021, Beginn: 19.30 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
RED
A Tribute to Simply Red
Freitag, 24.09.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 25,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Viktor Gernot & his best friends 
Summer Swing
Samstag, 25.09.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Sonntag, 26.09.2021, Beginn: 19.30 Uhr

Viktor Gernot´s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 25,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Heilbutt & Rosen
Wer will mich … noch?
Samstag, 25.09.2021, Beginn: 19.30 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Herbert Steinböck
Aus jedem Dorf a Hund – Best of
Sonntag, 26.09.2021, Beginn: 11.00 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Der Comedy Hirten
Wohnzimmertest
Montag, 27.09.2021, Beginn: 19.30 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Baron Karl
Die erste Wiener Sandler Operette
Dienstag, 28.09.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Mittwoch, 29.09.2021, Beginn: 19.30 Uhr

Theater Center Forum I, Porzellangasse 50, 1090 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 18,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Kernölamazonen
Sexbomb forever – Premiere
Dienstag, 28.09.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 25,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)

ÄNDERUNGEN UND FEHLER VORBEHALTEN!! Keine Barablöse möglich, Tickets nach Verfügbarkeit!

Ihr Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Öffnungszeiten: Mo, Mi und Do 08.00-16.00 Uhr
Di 08.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

In den Ferien: Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

01/31316-83720 bis 83724, 83728

!ACHTUNG! Aufgrund von COVID 19!
Das Betreten der younion wird mit einer FFP Maske empfohlen!

Pädagogin und Personalvertreterin von SoFair-FSG Julia Fichtl gab Puls24 ein Live-Interview zum Thema Kindergärten und Horte. Sie macht erneut auf die fehlenden bundeseinheitlichen Schutzmaßnahmen aufmerksam und fühlt sich, wie viele Kolleg*innen, von der Bundesregierung weiterhin im Stich gelassen.

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

uns erreichen aktuell verstärkt Fragen, wann von Mitarbeiter*innen in städtischen Kindergärten und Horten ein Corona-Test durchgeführt und der Standortleitung vorgelegt werden muss.

Mitarbeiter*in ist geimpft:

1x/Woche ein PCR Test

Gerne sind bis zu zwei PCR-Tests am Standort möglich, der PCR-Test kann aber auch woanders durchgeführt werden.

Mitarbeiter*in ist genesen:

1x/Woche ein PCR Test

Gerne sind bis zu zwei PCR-Tests am Standort möglich, der PCR-Test kann aber auch woanders durchgeführt werden.

Mitarbeiter*in ist nicht geimpft und auch nicht genesen:

Es muss täglich ein bei Dienstantritt gültiger Testnachweis mit negativem Ergebnis vorliegen.

1x/Woche ein PCR Test

Gerne sind bis zu zwei PCR-Tests am Standort möglich, der PCR-Test kann aber auch woanders durchgeführt werden.

Können oben angeführte Testnachweise nicht erbracht werden, ist während der gesamten Dienstzeit im Innen- und im Außenbereich eine FFP-2-Maske zu tragen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Regionalleitung.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

“Die Sommerferien 2021 beginnen ein zweites Mal!”

Die Hauptgruppe 1 verlost an HG 1 younion Mitglieder 25 x 2 Therme Wien Tageskarten

Im Wert von je € 26,78, werden 25 x 2 Therme Wien Tageskarten an HG 1 younion Mitglieder ausgespielt!

WIE KANN AN DER VERLOSUNG  TEILGENOMMEN WERDEN:

Einfach von 1. bis 15. September 2021 per Mail ein Foto* aus dem letzten Urlaub an aktion(at)hg1.wien.gv.at senden und somit an der Verlosung** teilnehmen.
Die Gewinner*innen werden am 17. September 2021 per Mail verständigt.

Die Hauptgruppe 1 wünscht viel Glück!

* Durch die Teilnahme stimme ich der Veröffentlichung des zugesendeten Bildes auf der Homepage der Hauptgruppe 1 zu.
** Die Ziehung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Die younion konnte folgende Sonderkonditionen für unsere Mitglieder vereinbaren:

Kartenbestellung unter den angeführten Bedingungen auf dem Download der younion Homepage!

The Ridin’Dudes feat. Dennis Jale & Niddl
„Great American Evergreens”
Freitag, 24.09.2021, Beginn: 20.00 Uhr
Wiener Metropol/Pawlatschen, Hernalser Hauptstraße 55, 1170 Wien
Preis für Mitglieder der younion:
KAT II: € 27,00 (Normalpreis € 34,00)
KAT III: 
€ 21,00 (Normalpreis € 28,00)
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Roland Düringer
„Africa Twinis”
Dienstag, 28.09.2021, Beginn: 19.30 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Manuel Rubey
„Goldfisch”
Mittwoch, 29.09.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Donnerstag, 30.09.2021, Beginn: 19.30 Uhr

CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Peter & Tekal
„Gesund Gelacht im Prater”
Donnerstag, 30.09.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 25,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Total verRÖKKT nach Marika
„Ungarische Operetten Mulatschak”
Freitag, 01.10.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Samstag, 02.10.2021, Beginn: 19.30 Uhr

Restaurant Schönbrunner Stöckl & Dinnertheater
Schönbrunnerstraße 309, 1130 Wien

Preis für Mitglieder der younion: € 60,00 inkl. Menü
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Hot Pants Road Club
„Move it up!”
Samstag, 02.10.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 25,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Ulrike Beimpold
Eine Birne namens Beimpold
Sonntag, 03.10.2021, Beginn: 11.00 Uhr
Das Vindobona, Wallensteinplatz 6, 1200 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Mama macht lala
Premiere
Freitag, 08.10.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Das Vindobona, Wallensteinplatz 6, 1200 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Anna de Lirium
Die Einspringerin One Woman Comedy Show
Samstag, 09.10.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Das Vindobona, Wallensteinplatz 6, 1200 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Andrea Händler und Maresa Hörbiger
Heiterkeit zu jeder Zeit
Sonntag, 10.10.2021, Beginn: 11.00 Uhr
Das Vindobona, Wallensteinplatz 6, 1200 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)

ÄNDERUNGEN UND FEHLER VORBEHALTEN!! Keine Barablöse möglich, Tickets nach Verfügbarkeit!

Ihr Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Öffnungszeiten: Mo, Mi und Do 08.00-16.00 Uhr
Di 08.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

In den Ferien: Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

01/31316-83720 bis 83724, 83728

!ACHTUNG! Aufgrund von COVID 19!
Das Betreten der younion wird mit einer FFP Maske empfohlen!

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

die MA11 hat im Newsletter 38/2021 informiert, dass die Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung mit LGBl. für Wien Nr. 45/2021 novelliert (Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung) wurde. Die Änderungen sind mit 16.9.2021 in Kraft getreten.

Es gelten somit nun folgende Regelungen:

Personal am Standort (dazu zählen auch Sprachförderkräfte):

Geimpft oder Genesen (entsprechender Nachweis erbracht)
1x/Woche PCR-Test

Das Tragen einer FFP2-Maske ist KEINE Alternative mehr.

Ungeimpft und nicht genesen
Jeden Tag Nachweis eines gültigen Testergebnisses bei Dienstantritt
Davon 1x/Woche PCR-Test

NEU ungeimpft und nicht genesen: Wird kein aktueller Test bei Dienstantritt vorgezeigt, muss dieser sofort nachgeholt werden (Freizeit, keine Dienstzeit).
Bei mehrmaligem Nicht-Erbringen des notwendigen Testes gilt dies als unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst mit den entsprechenden dienstrechtlichen Konsequenzen.

Das Tragen einer FFP2-Maske ist KEINE Alternative mehr.

Externe Personen:

(Eltern, Theater am Standort, Fotograf, Handwerker*innen, Kontrollbehörden, RL EB, RL-I, UK, Praxislehrer*innen, Praktikant*innen….)

kurzer Auftenthalt (Bringen und Abholen bzw. Anlieferung) => FFP2-Maskenpflicht
längerer Aufenthalt (Termin) à 3G-Nachweis und MNS; wird kein 3G-Nachweis erbracht und/oder kein MNS getragen, gibt es keinen Zutritt!

Freitag, 17.9.21 stellt einen Übergangstag dar. Ab Montag, 20.9. sind die Regelungen verpflichtend einzuhalten.

Das Dokument „Organisation des pädagogischen Alltags“ wird Anfang nächster Woche aktualisiert.

Bitte geben Sie diese Informationen an alle Mitarbeiter*innen weiter. Herzlichen Dank und liebe Grüße

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

die MA11 hat heute im Newsletter 39/2021 neue Vorgaben der Gesundheitsbehörde zur Kontaktpersonennachverfolgung (neue Einstufung K1 und K2, neue Quarantäneregelungen, neue Vorgaben zur Maskenpflicht) sowie die dazu gehörigen Elternbriefe übermittelt.

Bitte entnehmen Sie die Information den folgenden Dokumenten und verwenden Sie nur mehr diese Elternbriefe:

P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung

210916_Elternbrief K1
210916_Elternbrief K2
210916_Änderung Kontaktpersonennachverfolgung Kiga
210916_Änderung Schule Hort Kontaktpersonennachverfolgung

Eine Aktualisierung der graphischen Darstellung erfolgt Anfang nächster Woche.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,  

aufgrund der neuen Regelungen (siehe Newsletter Nr.38) ist die Testgültigkeitsdauer im beruflichen Kontext für ungeimpfte MitarbeiterInnen im KDG/Hort wie folgt:  

AntiGenTest: 48 Stunden
PCR-Test: 72 Stunden

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Die younion konnte folgende Sonderkonditionen für unsere Mitglieder vereinbaren:

Kartenbestellung unter den angeführten Bedingungen auf dem Download der younion Homepage!

Bolschoi Don Kosaken
Freitag, 24.09.2021, Beginn: 19.00 Uhr
Pfarre Leopoldau, Leopoldauer Platz 12, 1210 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 16,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
The Untouchables
Samstag, 25.09.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Strandgasthaus Birner, An der Alten Oberen Donau 47, 1210 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 16,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Hommage an Harold und Maude – Premier
Samstag, 02.10.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Das Vindobona, Wallensteinplatz 6, 1200 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Ein Abend mit Liedern von Georg Danzer
Sonntag, 03.10.2021, Beginn: 17.30 Uhr
Vorstadtbeisl Selitsch, Kostanziagasse 27, 1220 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 16,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Der Schüler Gerber
Freitag, 08.10.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Dienstag, 12.10.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Mittwoch, 13.10.2021, Beginn: 19.30 Uhr

Theater Center Forum I, Porzellangasse 50, 1090 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 18,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Kaiser & Schmarren
Fit 4 Austria!
Freitag, 08.10.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Sonntag, 10.10.2021, Beginn: 18.00 Uhr

Restaurant Schönbrunner Stöckl & Dinnertheater
1130 Wien, Schönnbrunnerstraße 309, Meidlinger Tor

Preis für Mitglieder der younion: € 60,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Scherzinfarkt Light
Solo zu Dritt
Mittwoch, 13.10.2021, Beginn: 20.00 Uhr
Donnerstag, 14.10.2021, Beginn: 20.00 Uhr

Theater Center Forum II, Porzellangasse 50, 1090 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 18,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
©Mark Seibert und Thomas Smolej
Männerabend
Sonntag, 17.10.2021, Beginn: 18.00 Uhr
Das Vindobona, Wallensteinplatz 6, 1200 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Million Dollar Quartet
Mittwoch, 13.10.2021, Beginn: 20.00 Uhr
Dienstag, 19.10.2021, Beginn: 20.00 Uhr

Wiener Metropol / Pawlatschen, Hernalser Hauptstraße 55, 1170 Wien
Preis für Mitglieder der younion KAT I: € 30,00
Preis für Mitglieder der younion KAT II: € 20,00

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Flotter Dreier mit Waltraut Haas
Mit oder ohne Hot Dog
Mittwoch, 20.10.2021, Beginn: 18.00 Uhr
Restaurant Schönbrunner Stöckl & Dinnertheater
Schönbrunnerstraße 309, 1130 Wien, Meidlinger Tor

Preis für Mitglieder der younion: € 60,00 inkl. Menü
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Alice and the mad Tappers
Samstag, 23.10.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Sonntag, 24.10.2021, Beginn: 19.30 Uhr

Theater Center Forum I, Porzellangasse 50, 1090 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 18,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)

ÄNDERUNGEN UND FEHLER VORBEHALTEN!! Keine Barablöse möglich, Tickets nach Verfügbarkeit!

Ihr Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Öffnungszeiten: Mo, Mi und Do 08.00-16.00 Uhr
Di 08.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

In den Ferien: Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

01/31316-83720 bis 83724, 83728

!ACHTUNG! Aufgrund von COVID 19!
Das Betreten der younion wird mit einer FFP Maske empfohlen!

Liebe Kollegin, lieber Kollege! 

Für die Planung des Winterurlaubes senden wir die Ausschreibung der bereits traditionellen younion-Schiwochen in Südtirol 2022 sowie auch für die neuerlich stattfindende younion-Schiwoche in Frankreich (Lac de Tignes) 2022.

ACHTUNG: Die Veranstaltungen finden selbstverständlich nur vorbehaltlich der geltenden COVID-19 – Bestimmungen statt. Nach jetzigem Stand ist eine Anreise im Bus nur für geimpfte Personen mit gültigem PCR-Nachweis möglich (Personen, welche nicht gegen das COVID-19 – Virus geimpft sind bzw. keinen gültigen PCR-Test vorweisen können, müssen selbst anreisen)!

Italien / Südtirol / St. Lorenzen / ****s Hotel Lanerhof 

Semesterferien: 5. – 12. Februar 2022
Osterferien:  9. – 16. April 2022
Auch im nächsten Jahr bieten wir wieder die bereits zur Tradition gewordene younion-Schiwochen in Südtirol / Hotel Landerhof an.
Anmeldung ab Dienstag, 12.10.2021, 8:00 Uhr!
NUR unter +43 1 31316 83700 möglich

Weitere Details

Frankreich / Savoyen / Lac de Tignes – Val d´´ Isère / Hotel Le Paquis 

25. März – 2. April 2022
Von Tignes aus eröffnen sich mittels 83 Liftanlagen die 300km Pisten des Megaschigebietes
“Espace Killy”.
Anmeldung ab SOFORT
NUR unter +43 1 31316 83700 möglich

Weitere Details

Folgendes Mail wurde von der younion _ Die Daseinsgewerkschaft ausgeschickt

Liebe Kolleg*innen!

Wieder einmal ist der Kindergarten in aller Munde – und das ist gut so!

Bezugnehmend auf die Betriebsversammlungen der privaten Einrichtungen am 12. Oktober gibt es noch viele offene Fragen, die es zu klären und zu beantworten gilt.

younion _ Die Daseinsgewerkschaft berät mit allen vertretenen Fraktionen im Bereich der MA 10 die weitere gewerkschaftliche Vorgehensweise. Unser gemeinsames Ziel ist es, Sie noch Ende dieser Woche über Ergebnisse und geplante Aktionen seitens der younion _ Die Daseinsgewerkschaft zu informieren.

Mit gewerkschaftlichen Grüßen
Judith Hintermeier

Bundesfrauenreferentin der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
ÖGB
younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Bundesfrauenabteilung
1090 Wien, Maria-Theresien-Straße 11
Tel.: +431 31316 83704
mailto: judith.hintermeier@younion.at
mailto: Frauen@younion.at
URL: http://www.younion.at

  • Bei Absonderung (Quarantäne) für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, kann eine neuerliche Dienstfreistellung (im Gesamtausmaß von maximal 4 Wochen) für die Dauer der notwendigen Betreuung gewährt werden. Der Nachweis über die behördliche Absonderung (Elternbrief MA 15 – Gesundheitsbehörde), ist der Personalstelle weiterhin ehestmöglich vorzulegen. Im Falle einer behördlichen Schließung von ganzen Kindergartenstandorten und Schulstandorten entfällt die Nachweispflicht.
  • Im Falle einer Betreuungspflicht für Menschen mit Behinderung (unabhängig von ihrem Alter), die in einer Einrichtung der Behindertenhilfe oder einer Lehranstalt für Menschen mit Behinderungen bzw. einer höherbildenden Schule betreut oder unterrichtet werden und diese Einrichtung oder Lehranstalt bzw. höherbildende Schule auf Grund behördlicher Maßnahmen teilweise oder vollständig geschlossen werden, kann ebenso eine bis zu vierwöchige Dienstfreistellung gewährt werden.
  • Die Inanspruchnahme einer Dienstfreistellung im Gesamtausmaß von 4 Wochen ist ebenso möglich, wenn Menschen mit Behinderung eine persönliche Assistenz in Anspruch nehmen und diese aufgrund von COVID-19 nicht mehr sichergestellt ist. Die Dienstfreistellung kann in diesem Fall auch von nahen Angehörigen (ein gemeinsamer Haushalt wird nicht vorausgesetzt) in Anspruch genommen werden.
  • Des Weiteren gilt die Regelung der Dienstfreistellung ebenso für Angehörige von pflegebedürftigen Personen, wenn deren Pflege oder Betreuung in Folge eines COVID-19-Anlassfalls einer Betreuungskraft, nicht sichergestellt ist.

Dies bedeutet auch, dass aus genannten Gründen seit 1.9.2021 abverlangte Urlaubstage umgehend rückerstattet werden müssen!

Anlagen:
FAQ_Dienstrecht_Corona_21092021 V3

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Liebe Kolleg*innen, 

younion _ Die Daseinsgewerkschaft führt seit Monaten medial viel beachtete Aktionen durch, um auf die Situation in den ersten Bildungseinrichtungen hinzuweisen.  

Wir fordern von der Bundesregierung: 

  • mehr Sicherheit  
  • 1% des BIP für den elementaren Bildungsbereich 
  • Start einer Ausbildungsoffensive 
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen 
  • einheitliches Bundesrahmengesetz in ganz Österreich 

Am 14.10.2021 machen wir konsequent weiter: Mit den Betriebsversammlungen der privaten Kinderbildungseinrichtungen erklären wir uns solidarisch. 

Wir die younion _ Die Daseinsgewerkschaft demonstrieren vor dem Bildungsministerium! 

Das Motto unserer Kundgebung: „Jetzt gibt’s Wirbel!“ 

Wir rufen unsere Gewerkschaftsmitglieder auf, während der Dienstzeit an dieser Kundgebung teilzunehmen! 

Detail-Informationen für den 14.10.2021 folgen in den kommenden Tagen. 

Eines können wir aber jetzt schon versprechen: Es wird für Bildungsminister Heinz Faßmann laut! Richtig laut!  

Wir setzen auf geballte Unterstützung am 14.10.2021! 

Mit gewerkschaftlichen Grüßen 

Christian Meidlinger 
Vorsitzender der Gewerkschaft younion  

Manfred Obermüller 
Vorsitzender Hauptgruppe 1  

Judith Hintermeier 
Bundesfrauenreferentin der Gewerkschaft younion 

Ursula Tomaszkiewicz 
Vorsitzende DA 120 Wiener Kindergärten 

Margit Pollak 
SoFair Vorsitzende 

Martina Petzl-Bastecky 
KIV Vorsitzende 

Peter Schwarzinger 
ARGE Vorsitzender 

Marianne Klepac-Baur 
PGA-L Vorsitzende 

Claudia Frank 
PGA-H Vorsitzende 

Liebe Kolleg*innen,

bezugnehmend auf unsere Aussendung vom 24.09.2021, haben wir einige Informationen für die Demo am 14.10.2021 zusammengefasst:

Wie ist die zeitliche Lagerung der Demonstration?

Treffpunkt: 1.Bezirk, Minoritenplatz 5
Zeitraum: 08:00 Uhr – ca. 11:00 Uhr

Warum findet die Demonstration am 14.10. statt?

Zu diesem Termin tritt der Beirat für Elementarpädagogik zusammen der bereits zum vierten Mal tagt, jedoch die Stimmen der Bediensteten die es betrifft sowie die Stimmen der Sozialpartner*innen nach wie vor fehlen. Diese weitere Aktion war schon lange geplant und benötigt die Aufmerksamkeit, die wir brauchen.

Wie kann ich den Dienstbetrieb am Standort aufrechterhalten?

Hier wird es standortbezogen sehr große Unterschiede geben: Standortgröße, Anzahl der Gewerkschaftsmitglieder, baulichen Gegebenheiten des Standortes aber auch die Beziehung zu den Bildungspartner*innen werden ausschlaggebend sein.

Einige Vorschläge zum eingeschränkten Betrieb:

  • Gruppenzusammenlegungen (wie z.B. in den Ferien)
  • Standortübergreifendes Arbeiten
  • gemeinsame Entscheidung im Team wer absolut nicht freigespielt werden kann
  • Arbeiten und Angebote an diesem Vormittag effizient planen

Weitere Detailinformationen nächste Woche!

Kommende Woche finden Sie in Ihren Dienstpostfächern ein Gesamtpaket mit folgenden weiteren Informationen:

  • ein Folder mit QR- Code, der Sie zu den FAQs führt. Weitere Fragen die sich ergeben könnten werden hier beantwortet.
  • ein Elternbrief. Sie können diesen an den Standorten aushängen bzw. werden die Elternbriefe auch per E-Mail an die Standorte verschickt. So haben die Standortleitungen die Möglichkeit diese auszudrucken und den Bildungspartner*innen mitzugeben.

Wir freuen uns auf geballte Unterstützung am 14.10.2021!

Mit gewerkschaftlichen Grüßen

Christian Meidlinger
Vorsitzender der Gewerkschaft younion

Manfred Obermüller
Vorsitzender Hauptgruppe 1

Judith Hintermeier
Bundesfrauenreferentin der Gewerkschaft younion

Ursula Tomaszkiewicz
Vorsitzende DA 120 Wiener Kindergärten

Margit Pollak
SoFair Vorsitzende

Martina Petzl-Bastecky
KIV Vorsitzende

Peter Schwarzinger
ARGE Vorsitzender

Marianne Klepac-Baur
PGA-L Vorsitzende

Claudia Frank
PGA-H Vorsitzende

Zelinkagasse 4, 2.Stock, Top 3
1010 Wien

ZVR Nr.: 576439352
ATU: 16273100 

Relevante Änderungen der FAQs – Dienstrecht Corona

Liebe Alle!

Unsere Dienstgeberin hat anlog zum Bund die Dienstfreistellungen für Schwangere, die noch nicht über einen vollen Impfschutz verfügen, bis 31.12.2021 verlängert. Ich ersuche Euch diese Information allen zur Kenntnis zu bringen, da es keine gesonderte Aussendung der Dienstgeberin geben wird. Aus diesem Grund übermitteln wir Punkt 5 der „FAQ Dienstrecht“ der Stadt Wien https://www.intern.magwien.gv.at/web/mprgdl/faq-dienstrecht.

Dienstfreistellung für Schwangere in körpernahen Berufen

Bitte prüfen Sie vorab, ob für ihre Organisationseinheit das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG anzuwenden ist, da hier – im Gegensatz zum Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 – W-BedSchG 1998 – oftmals abweichende Regelungen bestehen.

Medizinische Erkenntnisse weisen darauf hin, dass bei Schwangeren COVID-19-Erkrankungen schwerer verlaufen können und schwangere Frauen daher häufiger auf der Intensivstation aufgenommen werden müssen. Dieses Risiko soll durch einen Freistellungsanspruch gemindert werden. Diese Beobachtungen zeichnen sich vor allem bei fortgeschrittener Schwangerschaft ab und treffen nicht auf das erste Schwangerschaftsdrittel zu. Bitte beachten Sie:

  • Werdende Mütter dürfen bis 31. Dezember 2021 ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bis zum Beginn eines Beschäftigungsverbotes nach § 3 Mutterschutzgesetz mit Arbeiten, bei denen ein physischer Körperkontakt mit anderen Personen erforderlich ist, nicht beschäftigt werden, sofern sie noch nicht über einen vollen Impfschutz verfügen. Voraussetzung für eine Freistellung ist, dass dieser Körperkontakt für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich ist, wobei ein damit verbundener direkter Hautkontakt nicht zwingend erforderlich ist. Ein Körperkontakt liegt daher z.B. auch beim Tragen von Handschuhen oder Berühren einer bekleideten Person vor. Ein für den Beruf erforderlicher physischer Körperkontakt kommt beispielsweise bei Dienstleistungen von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, pädagogischen Mitarbeiterinnen in Kindergärten sowie teilweise Schulen vor. Grundsätzlich ist der Mindestabstand von einem Meter einzuhalten, weshalb ein fallweises Berühren nicht davon umfasst ist.
  • Bei Vorliegen dieser Voraussetzung muss die Dienstgeberin zunächst versuchen, durch Anpassung der Beschäftigung einen Körperkontakt zu vermeiden und den Mindestabstand einzuhalten. Dies kann durch Änderung der Arbeitsbedingungen erfolgen.
    • Ist dies nicht möglich, kann die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes z.B. Mobiles Arbeiten (Home-Office) erfolgen.
    • Ist auch dies nicht möglich, besteht Anspruch auf Freistellung und Fortzahlung des bisherigen Entgelts.
  • Die Regelungen gelten bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021.
  • Zu beachten ist, dass freigestellte Schwangere der Dienststelle 14 Kalendertage im Vorhinein mitzuteilen haben, wann der vollständige Impfschutz eintritt (Meldepflicht)“.

Wie immer sind unsere Informationen auch unter www.hg1.at abrufbar.

Bitte gebt weiterhin auf Euch acht und bleibt gesund.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

Anlagen:
younion-FRAUEN_flugblatt-eltern_aktion-bildungsministerium_A4_2021_WEB.pdf
younion-FRAUEN_flugblatt-eltern_aktion-bildungsministerium_HRV_A4_2021_WEB.pdf
younion-FRAUEN_flugblatt-eltern_aktion-bildungsministerium_SCR_A4_2021_WEB.pdf
younion-FRAUEN_flugblatt-eltern_aktion-bildungsministerium_TUR_A4_2021_WEB.pdf
FAQ-4-10-.pdf

Liebe Kolleg*innen!

Ein Gesamtpaket mit Plakaten und Elternbriefen in Deutsch, befindet sich seit Mittag in den Dienstpostfächern.

Wir haben Ihnen im Anhang die wichtigsten FAQ’s beigefügt. Diese können ebenso über den QR-Code am Flugblatt aufgerufen werden.

Ebenso befinden sich beiliegend die Elternbriefe in mehreren Sprachen (Deutsch, Türkisch, Serbisch und Kroatisch), damit Sie die Möglichkeit haben, diese je nach Bedarf auszudrucken und den Bildungspartner*innen mitzugeben.

Wir freuen uns auf geballte Unterstützung am 14.10.2021!

Mit gewerkschaftlichen Grüßen

Christian Meidlinger
Vorsitzender der Gewerkschaft younion

Manfred Obermüller
Vorsitzender Hauptgruppe 1

Judith Hintermeier
Bundesfrauenreferentin der Gewerkschaft younion

Ursula Tomaszkiewicz
Vorsitzende DA 120 Wiener Kindergärten

Margit Pollak
SoFair Vorsitzende

Martina Petzl-Bastecky
KIV Vorsitzende

Peter Schwarzinger
ARGE Vorsitzender

Marianne Klepac-Baur
PGA-L Vorsitzende

Claudia Frank
PGA-H Vorsitzende

Zelinkagasse 4, 2.Stock, Top 3
1010 Wien

ZVR Nr.: 576439352
ATU: 16273100 

Am 12.10.2021 machen die privaten Trägerorganisationen Betriebsversammlungen und stellen Forderungen an die Stadt Wien – UNSERE richten sich an die Bundesregierung. Aus diesem Grund setzen wir am 14.10.2021 ein Zeichen und das ist kein willkürlich gewählter Termin.

Der Beirat für Elementarpädagogik tagt an diesem Tag und das bereits das 4. Mal. Unter dem Motto „Jetzt gibt´s Wirbel!“ demonstrieren wir gemeinsam vor dem Bildungsministerium, um unsere Forderungen zu stellen. Der
Bildungsminister muss endlich Verantwortung übernehmen – wir fordern seit Jahren ein einheitliches Bundesrahmengesetz für ganz Österreich.

Der Beirat wurde seitens der Regierung (Regierungsprogramm 2020-2024) ins Leben gerufen. Er soll die österreichweite Zusammenarbeit fördern und
einheitliche Qualitätsstandards erarbeiten. Mitglieder des Beirates sind NGOS, Expertinnen, Länder und Gemeinden – die Sozialpartnerinnen fehlen.

Es ist wieder eine gemeinsame Aktion von ÖGB und den Fachgewerkschaften younion _ Die Daseinsgewerkschaft, GPA und vida. Gemeinsam setzen wir ein Zeichen vor dem Bildungsministerium und werden, wie bereits angekündigt, immer lauter.

Wir bevorzugen immer im ersten Schritt den Dialog und die Verhandlungen mit der Dienstgeber*in auf sozialpartnerschaftlicher Ebene. Ein Streik ist für uns die allerletzte Maßnahme.

Die Demo findet zwar in Wien statt, doch es wurden selbstverständlich alle
Bundesländer informiert. Wir erwarten daher Kolleg*innen aus ganz Österreich, die gerade Busse für den 14.10.2021 nach Wien organisieren.

Da es sich um eine Demo handelt, können nur Gewerkschaftsmitglieder in der Dienstzeit teilnehmen. Sie sind an diesem Tag rechtlich geschützt.
Nichtmitglieder können uns in ihrer Freizeit unterstützen.

Input: Um es vielen Kolleg*innen zu ermöglichen, kann an diesem Tag eventuell gruppenübergreifend oder häuserübergreifend gearbeitet werden. Es freut uns, wenn viele verschiedene Berufsgruppen die Möglichkeit nutzen, um mit uns gemeinsam laut zu sein. Jede/Jeder Einzelne ist wichtig.

Grundsätzlich soll die Teilnahme so vielen Gewerkschaftsmitgliedern wie
möglich gewährt werden – unter Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes. Einige Vorschläge wurden bereits in die Kurzinformation verpackt. Der Dienstbetrieb ist an diesem Vormittag eingeschränkt, trotzdem liegt die Letztverantwortung bei der Standortleitung. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an Ihre Personalvertretung.

Wir starten um 8 Uhr vor dem Bildungsministerium. Ab 9 Uhr beginnen wir mit unserem geplanten Programm. Zeitgleich wird der Beirat für Elementarpädagogik tagen – wir werden also gehört werden. Um 11 Uhr endet dann die Demo.

Selbstverständlich werden auch die Familien darüber in Kenntnis gesetzt. Die Elternbriefe werden per E-Mail an die jeweiligen Standorte verschickt. So haben die Leiterinnen die Möglichkeit, diese auszudrucken und den Bildungspartnerinnen mitzugeben.

Wir wollen auf uns aufmerksam machen und unsere Forderungen einbringen:

  • Anerkennung und Wertschätzung
  • Erste Bildungseinrichtung und keine Aufbewahrungsstätte
  • Einheitliches Bundesrahmengesetz mit Mindeststandards in ganz
    Österreich
  • Bessere Arbeitsbedingungen (weniger Kinder in der Gruppe, mehr
    Personal, Neuberechnung des Erwachsenen-Kind-Schlüssels)
  • 1% vom Bruttoinlandsprodukt (BIP)
  • Aufnahme in den Beirat für Elementarpädagogik

Der Bildungsminister muss endlich Verantwortung übernehmen, schließlich ist der Kindergarten die erste Bildungseinrichtung. Die Pandemie hat nochmals aufgezeigt, welchen Fleckerlteppich wir in ganz Österreich haben.

Da wir nicht wissen, wie die Corona-Maßnahmen sein werden, bitte unbedingt eine FFP2 Maske einstecken. Ebenso auf die 2,5G-Regel achten – geimpft, genesen oder PCR-getestet. Jede/Jeder Einzelne kann etwas mitnehmen was Lärm macht, um gemeinsam mit uns laut sein.

Achtung: Wir empfehlen einen Gehörschutz.

Typischer Spruch, den man immer wieder im Kindergarten hört: Es gibt kein schlechtes Wetter, sondern nur schlechte Kleidung.

Sie stärken uns mit Ihrer Mitgliedschaft. Je mehr wir sind, desto stärker können wir auftreten und verhandeln – Zusammenhalt ist in Zeiten wie diesen wichtiger denn je. Über unsere Homepage www.younion.at und auf unseren sozialen Medien werden Sie auch in Zukunft immer wieder auf dem Laufenden gehalten. Die Hauptgruppe 1 – www.hg1.at – und alle Personalvertreter*innen sind weiterhin stets für Sie da und wichtiges Bindeglied zur younion _ Die Daseinsgewerkschaft.

Gewerkschaftsmitglied werden

Die Demo ist weder unsere erste, noch unsere letzte Aktion. Die Bundesregierung ist nun allerdings am Zug. Wir als younion _ Die Daseinsgewerkschaft können Ihnen allerdings garantieren, dass wir weiterhin da sind und uns für Sie einsetzen.

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
Liebe*r Mitarbeiter*innen,

für Praktikant*innen in allen Ausbildungsformen gelten derzeit folgende Regelungen:

An einzelnen Praxistagen und während der Praxiswochen ist ein 3G-Nachweis zu erbringen und MNS zu tragen.

  • geimpfte und genesene Praktikant*innen erbringen den Nachweis jeweils am Beginn des Praxistages bzw. der Praxiswoche bei der Leitung am Standort
  • ungeimpfte Praktikant*innen bringen für einen einzelnen Praxistag den Nachweis eines PCR-Tests. Während einer Praxiswoche müssen 3 x Testnachweise erbracht werden, davon mindestens 2x PCR-Tests (der erste Testnachweis muss am ersten Tag der Praxiswoche vorgelegt werden).

K2-Personen dürfen mit FFP2-Maske ihre Praxis absolvieren.

Vielen Dank, dass Sie unsere Praktikant*innen in ihrer Ausbildung im Berufsfeld – auch in Pandemiezeiten – begleiten! Bitte geben Sie diese Informationen an alle Mitarbeiter*innen weiter.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leitungen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

der Stadt Wien ist ein sicherer Besuch des Kindergartens wichtig.

Mit einem Brief richten sich Gesundheitsstadtrat Peter Hacker und Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr nun direkt an die Eltern, deren Kinder schon gurgeln bzw. spülen können.

Ziel dieser Aktion ist es, Eltern auf den bereits bestehenden niederschwelligen Zugang von gratis Testmöglichkeiten für Kindergartenkinder ab ca. 4 Jahren („Alles gurgelt“) hinzuweisen und damit die Sicherheit für Kinder und Mitarbeiter*innen in elementaren Bildungseinrichtungen zu erhöhen.

(MA 11 News – Elementarpädagogik 44/2021)

Um den ersten Zugang zu Tests zu erleichtern und um viele Eltern mit der Information zu erreichen, werden über den Kindergarten einmal Testkits der Aktion „Alles gurgelt!“ verteilt.

  • Für jedes Kind ab 4 Jahren stehen 2 Test-Kits der Aktion „Alles gurgelt!“ zur Verfügung.
  • Diese Testkists von „Alles gurgelt“ werden nächste Woche, gemeinsam mit der Auslieferung der Masken und Gurgeltests fürs Personal, an die Standorte geliefert.
  • Ergänzt werden die Unterlagen noch um die Handlungsanleitung für die Durchführung des Gurgeltests mit jungen Kindern und die Empfehlung für die Vorbereitung von jungen Kindern auf den Gurgeltest. Die Übermittlung dieser Dokumente folgt in den nächsten Tagen.
  • Die Eltern können die Test-Kits im Rahmen von „Alles gurgelt!“ in allen Rewe-Filialen in Wien abgeben.

Bitte teilen Sie daher den Brief der Stadträte an alle in Frage kommenden Familien aus.

Dies kann als Vorinformation an die Eltern schon in den nächsten Tage geschehen, oder als Gesamtpaket (Brief, Testkits, Handlungsanleitung) ab nächster Woche.

Brief_Stadträte.pdf

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Regionalleitung.

Bitte helfen Sie mit und ermutigen Sie Eltern, dieses Testangebot für ihre Kinder regelmäßig in Anspruch zu nehmen.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und das gemeinsame Engagement für einen sicheren Kindergarten.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Die younion konnte folgende Sonderkonditionen für unsere Mitglieder vereinbaren:

Kartenbestellung unter den angeführten Bedingungen auf dem Download der younion Homepage!

Pension Schöller
Ein Angriff auf Ihre Lachmuskulatur
Sonntag, 17.10.2021, Beginn: 15.00 Uhr
Samstag, 23.10.2021, Beginn: 15.00 Uhr
Samstag, 23.10.2021, Beginn: 20.00 Uhr
Sonntag, 24.10.2021, Beginn: 15.00 Uhr
Sonntag, 31.10.2021, Beginn: 15.00 Uhr
Gloria Theater Wien, Prager Straße 9, 1210 Wien

Preis für Mitglieder der younion: € 22,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Die letzte Rolle
Das Corona Tagebuch der Amalie Kratochwill
Mittwoch, 27.10.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Theater Center Forum I, Porzellangasse 50, 1090 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 18,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Gemma Tauben vergiften im Park
Mittwoch, 27.10.2021, Beginn: 20.00 Uhr
Freitag, 29.10.2021, Beginn: 20.00 Uhr

Theater Center Forum II, Porzellangasse 50, 1090 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 18,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Joesi Prokopetz
Pest of
Mittwoch, 27.10.2021, Beginn: 19.30 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2. UG, kein Lift)
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Eva Maria Marold
Vielseitig desinteressiert
Donnerstag, 28.10.2021, Beginn: 19.30 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2. UG, kein Lift)
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Halloween Dinner
Freitag, 29.10.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Samstag, 30.10.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Sonntag, 31.10.2021, Beginn: 18.00 Uhr

Das Vindobona, Wallensteinplatz 6, 1200 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 75,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Susanne Marik
Hoppla, jetzt komm ich
Freitag, 29.10.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Samstag, 30.10.2021, Beginn: 19.30 Uhr

Theater Center Forum I, Porzellangasse 50, 1090 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 18,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Thomas Maurer
Woswasi
Freitag, 29.10.2021, Beginn: 19.30 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2. UG, kein Lift)
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Der Comedy Hirten
Wohnzimmertest MATINEE und Abendvorstellung
Matinee, Samstag, 30.10.2021, Beginn: 11.00 Uhr
Abends, Samstag, 30.10.2021, Beginn: 19.30 Uhr

CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2. UG, kein Lift)
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Herbert Steinböck
Aus jedem Dorf a Hund – Best of – MATINEE
Sonntag, 31.10.2021, Beginn: 11.00 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2. UG, kein Lift)
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
The Secret Party
Jacques Brel 1968
Sonntag, 07.11.2021, Beginn: 18.00 Uhr
Montag, 08.11.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Freitag, 12.11.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Samstag, 13.11.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Sonntag, 14.11.2021, Beginn: 18.00 Uhr
Montag, 15.11.2021, Beginn: 19.30 Uhr

Das Vindobona, Wallensteinplatz 6, 1200 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)

ÄNDERUNGEN UND FEHLER VORBEHALTEN!! Keine Barablöse möglich, Tickets nach Verfügbarkeit!

Ihr Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Öffnungszeiten: Mo, Mi und Do 08.00-16.00 Uhr
Di 08.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

In den Ferien: Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

01/31316-83720 bis 83724, 83728

!ACHTUNG! Aufgrund von COVID 19!
Das Betreten der younion wird mit einer FFP Maske empfohlen!

Folgende Information wurde von der Betrieblichen Gesundheitsförderung an alle Standorte gesendet:

Liebe Mitarbeiter*innen,

laut Information des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien sind für die Covid Auffrischungsimpfungen vorerst keine gesonderten Impfaktionen für das Bildungspersonal geplant.

Dementsprechend vereinbaren Sie selbst und individuell ihren persönlichen Termin für die Auffrischung über niedergelassene Ärzt*innen oder auf der jeweiligen Online-Impfplattform Ihres Wohnsitzbundeslandes.

Alle Personen, die ihren Lebens-, Ausbildungs- oder Arbeitsmittelpunkt in Wien haben, können sich auch über das Impfservice Wien anmelden – also auch mit Wohnsitz außerhalb Wiens.

Weiterführende Links:

https://impfservice.wien/corona/
https://notrufnoe.com/impfung-auffrischung/
https://www.burgenland.at/themen/coronavirus/coronaimpfung/

Bei Fragen zur Covid Auffrischungsimpfung wenden Sie sich bitte an Ihre behandelnden Ärzt*innen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Einige Details zur Altersteilzeit waren bis dato nicht geklärt bzw. ungenau.

Wie auch zum Umstieg, hat die MA2 nun auch zur begehrten Altersteilzeit, eine sehr übersichtliche Informationsseite gestaltet.

Bitte nutzen Sie zusätzlich zu unserem Angebot diese Informationsseite als Orientierungshilfe.

Für den Zugriff auf die Informationsplattform benötigen Sie einen LAN-User oder alternativ dazu einen Personalnummernuser. Für die Registrierung eines Personalnummernusers unter  www.wien.gv.at/potfu/f_neu/advcgi/potfu/neu_start ist ein PIN-Code notwendig, den Sie auf Ihrem Gehaltszettel finden. 

Was finden Sie dort an Informationen?

  • Allgemeine Informationen
  • Rechtliche Grundlagen für Beamt*innen und Vertragsbedienstete
  • Wie ist das Prozedere, wie läuft alles ab?
  • Tools – online Assistent um zu sehen ob Sie die Voraussetzungen für eine Altersteilzeit erfüllen UND Tabellen bezüglich der Entlohnung während der Altersteilzeit => ACHTUNG! Aufgrund individueller personenbezogener Daten handelt es sich lediglich um Richtwerte als Orientierungshilfe. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die angegebenen Beträge!
  • FAQs mit Antworten auf die wichtigsten Fragen
  • Last but not least, das Wichtigste! Die Antragsformulare.

Natürlich sind wir bei Anfragen weiterhin telefonisch und/oder per Mail für Sie erreichbar und bieten für Gewerkschaftsmitglieder persönliche Gesprächstermine an.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Die younion konnte folgende Sonderkonditionen für unsere Mitglieder vereinbaren:

Kartenbestellung unter den angeführten Bedingungen auf dem Download der younion Homepage!

Million Dollar Quartet
Donnerstag, 28.10.2021, Beginn: 20.00 Uhr
Wiener Metropol / Pawlatschen, Hernalser Hauptstraße 55, 1170 Wien
Preis für Mitglieder der younion Kat I: € 30,00
Preis für Mitglieder der younion Kat II: € 20,00

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Halloween Dinner
Freitag, 29.10.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Samstag, 30.10.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Sonntag, 31.10.2021, Beginn: 18.00 Uhr

Das Vindobona, Wallensteinplatz 6, 1200 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 75,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Nadja Maleh
Best of Kabarett
Mittwoch, 03.11.2021, Beginn: 19.30 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2. UG, kein Lift)
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Club Couleur
Donnerstag, 04.11.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Das Vindobona, Wallensteinplatz 6, 1200 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Stefan Haider
Sing Halleluja
Freitag, 05.11.2021, Beginn: 19.30 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2. UG, kein Lift)
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Total verRÖKKT nach Marika
Ungarischer Operetten Mulatschak
Freitag, 05.11.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Sonntag, 07.11.2021, Beginn: 18.00 Uhr

Restaurant Schönbrunner Stöckl & Dinnertheater, 
Schönbrunnerstraße 309, 1130 Wien, Meidlinger Tor

Preis für Mitglieder der younion: € 60,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Weinzettl & Rudle
VOLL ABGEFAHREN
Dienstag, 09.11.2021, Beginn: 19.30 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2. UG, kein Lift)
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Lydia Prenner-Kasper
Salon Lydia (Best of)
Mittwoch, 10.11.2021, Beginn: 19.30 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2. UG, kein Lift)
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Maya´s Magic Moments
Dinnershow mit Maya Hakvoort und
Stargast Ana Milva Gomes

Mittwoch, 10.11.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Das Vindobona, Wallensteinplatz 6, 1200 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 75,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Wild im Kino
Freitag, 19.11.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Das Vindobona, Wallensteinplatz 6, 1200 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)

ÄNDERUNGEN UND FEHLER VORBEHALTEN!! Keine Barablöse möglich, Tickets nach Verfügbarkeit!

Ihr Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Öffnungszeiten: Mo, Mi und Do 08.00-16.00 Uhr
Di 08.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

In den Ferien: Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

01/31316-83720 bis 83724, 83728

!ACHTUNG! Aufgrund von COVID 19!
Das Betreten der younion wird mit einer FFP Maske empfohlen!

Sie kennen diese Mitgliederaktion schon aus den letzten Jahren.

Die Hauptgruppe 1 unterstützt Familien mit einem Schulstartgeld von 50€ für Kinder der 1. bzw. 5. Schulstufe.

Bitte dafür das beigefügte Formular (hier downloaden) ausfüllen und gemeinsam mit einer Kopie der Schulbesuchsbestätigung an folgende E-Mail Adresse senden

newsletter@sofair-fsg.at

Diese Aktion gilt NUR für Gewerkschaftsmitglieder der younion_Die Daseinsgewerkschaft Hauptgruppe 1.

Die Unterlagen werden bis Ende Dezember 2021 entgegengenommen.

Die Auszahlung erfolgt aus heutiger Sicht in altüblicher Manier von SoFair persönlich an Ihrem Kindergartenstandort.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

die MA11 hat im aktuellen Newsletter Nr. 47/2021 folgende Informationen übermittelt:

Änderungen bei der Einstufung von Kontaktpersonen und der Absonderung

Aufgrund neuerster Erkenntnisse aus der medizinischen Forschung werden ab sofort folgende Änderungen von den Gesundheitsbehörden in Wien umgesetzt:

Impfstoff von Johnson&Johnson (Janssen)

  • Personen mit einer einmaligen Impfung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson (Janssen) können bei einem engen Kontakt mit einer erkrankten Person (zB Sitznachbar*in) NICHT mehr auf Kontaktperson der Kategorie 2 (K2) herabgestuft werden.
  • Genesene Personen, die im entsprechenden Abstand zur Erkrankung eine einmalige Impfung mit Janssen (Johnson&Johnson) erhalten haben, können jedoch weiterhin auf die Kategorie 2 herabgestuft werden.
  • WICHTIG: Eine einmalige Impfung mit Impfstoff von Johnson&Johnson (Janssen) gilt vorerst weiterhin als notwendiger 3G-Nachweis für die Tätigkeit in der Bildungseinrichtung.

Erkrankung von vollständig geimpften Personen

  • Erkrankte Personen, die vollständig geimpft sind (egal welcher Impfstoff) und bei denen der Kontrolltest nach 48 Stunden einen ct-Wert unter 30 aufweist, können sich bereits ab Tag 5 (anstelle von Tag 10) nach dem ersten positiven Test freitesten.
  • Dies gilt NICHT für Genesene und Personen mit Anti-Körpertest. In diesen Fällen ist auch weiterhin ein Freitesten erst ab Tag 10 möglich.

Diese Informationen wurden in der graphischen Darstellung ergänzt:

Grafische Darstellung der Vorgehensweise bei Verdacht auf / Erkrankung an COVID-19

Corona-Impfung – 3. Impfstich für Bildungspersonal – Auffrischungsrechner

In der Aussendung des Referats Beruflichen Gesundheitsförderung vom 18.10.2021 wurden Sie schon über die Auffrischungsimpfung (3.Impfstich) informiert.

COVID-19-Impfungen_Anwendungsempfehlungen_des_Nationalen_Impfgremiums_5.2_(Stand_15.10.2021)

Auch beim 3. Impfstich werden Mitarbeiter*innen von Bildungseinrichtungen sowie (Hoch-)Risikopersonen von der Stadt Wien priorisiert.  

Die Terminvereinbarung ist bereits auf https://impfservice.wien möglich und hat individuell zu erfolgen.  
Ein praktischer Auffrischungsrechner bietet rasche Information, ab wann ein 3. Impfstich durchgeführt werden kann: 

https://impfservice.wien/corona/auffrischungsrechner/

Gurgeltest für Kinder: Video und mehrsprachige Handlungsanleitung

Nachstehend finden Sie ein praktisches und einfaches Video zur Durchführung der Gurgeltests mit Kindern. Bitte leiten Sie den Link an die Eltern weiter.

Die Handlungsanleitung steht nun auch in weiteren Sprachen zur Verfügung.

Diese kann bei Bedarf an die Eltern weitergeleitet bzw. ausgegeben werden.

P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Gurgeltests_Kinder\Handlungsanleitung_auch_mehrsprachig

Bitte geben sie die Informationen an Ihre Mitarbeiter*innen weiter.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Wenn der 01. Jänner (Feiertag) wie dieses Jahr auf einen Samstag fällt,
bitte Folgendes beachten. Der 01. Jänner muss in 5 zusammenhängende
Urlaubstage
eingebettet sein, um einen Urlaubstag rückerstattet zu
bekommen ==> dies gilt nur für U und nicht für Z oder ZK.

Mögliche Varianten:

Montag27.12.2021U
Dienstag28.12.2021UU
Mittwoch29.12.2021UUU
Donnerstag30.12.2021UUUU
Freitag31.12.2021UUUU
Samstag01.01.2022Feiertag Feiertag Feiertag Feiertag
Sonntag02.01.2022Sonntag Sonntag Sonntag Sonntag
Montag03.01.2022UUU
Dienstag04.01.2022UU
Mittwoch05.01.2022U
Donnerstag06.01.2022Feiertag Feiertag Feiertag Feiertag

Die Samstagsregelung gilt in der Verwaltung auch für den 25.12.
(Feiertag), da diese am 24.12. einen Arbeitstag haben.

Für Teilzeitkräfte gilt die Regelung nur, wenn sie eine 5 Tage Woche
haben.

Diese Regelung gilt nicht für Diensteintritte ab 01.01.2018!
(Wiener Bedienstetengesetz)

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Die Antwort ist nein.

Im Zuge der Personalvertretungsarbeit ist kein Dienstweg einzuhalten. Im Gegensatz zum Kontaktieren der Regionalen Leitung (RLE).

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Die younion konnte folgende Sonderkonditionen für unsere Mitglieder vereinbaren:

Kartenbestellung unter den angeführten Bedingungen auf dem Download der younion Homepage!

Advent, Advent – der Obstler brennt!
„Advent Lachertorten”
Freitag, 26.11.2021, Beginn: 20.00 Uhr
Gloria Theater Wien, Prager Straße 9, 1210 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 22,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Oh Pannenbaum
„Alle Jahre wieder”
Freitag, 26.11.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Samstag, 27.11.2021, Beginn: 19.30 Uhr

Restaurant Schönbrunner Stöckl & Dinnertheater,
Schönbrunnerstraße 309, 1130 Wien, Meidlinger Tor

Preis für Mitglieder der younion: € 60,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Thomas Bochert
„Der Vampir am Klavier”
Dienstag, 30.11.2021, Beginn: 20.00 Uhr
Wiener Metropol, Hernalser Hauptstraße 55, 1170 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 18,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Weinzettl & Rudle
„Ach du Heilige…”
Donnerstag, 02.12.2021, Beginn: 19.30 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2. UG, kein Lift)
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Mike Supancic – MATINEE
„Grand-Hotel Supancic”
Samstag, 18.12.2021, Beginn: 11.00 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2. UG, kein Lift)
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
RED
„Christmas in Red”
Samstag, 18.12.2021, Beginn: 19.30 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2. UG, kein Lift)
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Flo & Wisch
“Hallo Christkind”
Sonntag, 19.12.2021, Beginn: 19.30 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2. UG, kein Lift)
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Peter & Tekal
“Es ist ein Arzt entsprungen”
Montag, 20.12.2021, Beginn: 19.30 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2. UG, kein Lift)
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Eva Maria Marold – Wein, Rauch und Püree
„Weihnachtsspecial”
Donnerstag, 26.12.2021, Beginn: 19.30 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2. UG, kein Lift)
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)

ÄNDERUNGEN UND FEHLER VORBEHALTEN!! Keine Barablöse möglich, Tickets nach Verfügbarkeit!

Ihr Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Öffnungszeiten: Mo, Mi und Do 08.00-16.00 Uhr
Di 08.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

In den Ferien: Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

01/31316-83720 bis 83724, 83728

!ACHTUNG! Aufgrund von COVID 19!
Das Betreten der younion wird mit einer FFP Maske empfohlen!

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

auf Grund der aktuellen Situation hat die Bundesregierung heute einen 10- bzw. 20-tägigen Lockdown ab 22.11.2021 für das gesamte Bundesgebiet verhängt.

Das bedeutet für die städtischen Kindergärten und Horte:

  • Die Kindergarten- und Hortstandorte haben für alle offen, die eine Betreuung brauchen.
  • Die Kindergartenpflicht ist für diese Zeit aufgehoben.

Den aktuellen Newsletter der MA11 finden sie hier.

In der Zeit des Lockdowns kann den Eltern der Essensbeitrag wöchentlich gut geschrieben werden, auch wenn die Abwesenheit NICHT rechtzeitig 2 Wochen vorher bekannt gegeben werden konnte.

Eine Gutschrift des Essenbeitrags für den Kindergarten bzw. Hort ist möglich, wenn die Kinder eine ganze Woche – Montag bis Freitag – den Kindergarten bzw. Hort nicht besuchen.

Sobald wir weitere Informationen erhalten, werden diese wieder an alle Kindergärten- und Hortstandorte übermittelt.

Bitte geben Sie die aktuellen Informationen an alle Mitglieder des Teams und an alle Bildungspartner*innen weiter. Herzlichen Dank und bleiben Sie gesund!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Kolleg*innen,


das Impfservice Wien hat mitgeteilt:

Aufgrund einer neuen Beurteilung des Nationalen Impfgremiums, wird nun empfohlen sich die dritte Dosis der Corona Schutzimpfung bereits 4 Monate (statt 6 Monate) nach der zweiten Dosis verabreichen zu lassen.

Anmelden können sich alle Magistratsbediensteten unabhängig vom Wohnort unter www.impfservice.wien oder über die Telefonnummer 01/1450.

Ab sofort können Mitarbeiter*innen der Magistratsabteilungen auch ohne Termin die 3. Impfdosis im Austria Center Vienna erhalten.

Weitere Impfmöglichkeiten ohne Termin:
https://coronavirus.wien.gv.at/impfen-ohne-termin/

Information zur COVID-19-Schutzimpfung

Sollten Sie medizinische Fragen haben, wenden Sie sich bitte an 1450.

Bitte machen Sie von diesem Angebot Gebrauch und schützen Sie sich und Ihr Umfeld.

Das BGF-Team wünscht Ihnen alles Gute!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Beschäftigte bemühen sich, die Situation bestmöglich zu lösen und ersuchen Eltern um Kooperation

Wien (OTS) – Mit dem heutigen Tag ist Österreich erneut im Lockdown. Die Regelungen für den Kindergarten- und Hortbetrieb sind reine Empfehlungen für die Eltern. Die Kinder sollen, wenn möglich, zu Hause bleiben, müssen dies aber nicht. „Die Kommunikation zu den neuen Regelungen für Kindergärten lief denkbar unglücklich“, ist ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann empört: „Die Verantwortung wird den Eltern aufgehalst, das Personal in der Elementarpädagogik kann überhaupt nicht abschätzen, wie viele Kinder tatsächlich kommen und welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind.“

Situation bestmöglich lösen

Die Beschäftigten in der Elementarpädagogik sind jedenfalls bemüht, die Situation bestmöglich zu regeln. „Eltern, die eine Betreuung benötigen, können ihre Kinder auf jeden Fall in unsere Einrichtungen bringen“, klärt Judith Hintermeier, Pädagogin und Bundesfrauenreferentin in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, auf.

„Ansonsten wäre es eine große Unterstützung, wenn Kinder zu Hause bleiben könnten, damit alle einen Beitrag zur möglichst schnellen Abflachung der vierten Corona-Welle beitragen, denn die derzeitigen Treiber sind in den jüngeren Altersgruppen zu finden“, ergänzt Christa Hörmann, stellvertretende Vorsitzende in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft.

Es braucht flächendeckende Tests

Damit der Betrieb in den Kindergärten und Horten trotzdem gut weitergeführt werden kann, braucht es umfassende Schutzmaßnahmen. „Wir brauchen unbedingt eine flächendeckende Testinfrastruktur auch in den Kindergärten, damit Krankheitsfälle möglichst schnell entdeckt und darauf reagiert werden kann, denn Kinder haben zumeist asymptomatische Verläufe. Die Tests sollen von den Einrichtungen ausgegeben und von den Eltern durchgeführt werden“, sagt Karin Samer von der Gewerkschaft GPA und Betriebsratsvorsitzende der Wiener Kinderfreunde.

Forderungen der Gewerkschaften bleiben aufrecht

Die neuen Bestimmungen belasten das Personal aber weiter. „Wir haben bereits vor einem Monat bei Protesten klar gemacht, dass es dringend Verbesserungen in der Elementarpädagogik braucht. Bisher hat sich aber nichts getan, sondern die Situation ist – im Gegenteil – für das Personal noch schwieriger geworden“, beklagt Sylvia Gassner, Vorsitzende des Fachbereichs Soziale Dienste in der Gewerkschaft vida. Es brauche dringend mehr Personal, mehr Geld, kleinere Gruppen, eine Ausbildungsoffensive und ein einheitliches Bundesrahmengesetz, so die Gewerkschafterin.

Rückfragen & Kontakt:

ÖGB Kommunikation   
Christine Esterbauer   
Mail: christine.esterbauer@oegb.at   
Tel.: 0664 614 526   
www.oegb.at   

ANLAGE:
FAQ Dienstrecht Corona
Aussendung-Dienstgeberin-vom-22.11.2021.pdf
COVID-19-Basis-Präventionskonzept
Lehrlingsausbildung und Präventionskonzept Stadt Wien

Liebe Alle!

Mit Wirksamkeit vom 22.11.2021 sind bundesweit schärfere Maßnahmen und Regelungen in Kraft getreten. In Wahrheit ist uns das Procedere bei einem Lockdown nicht unbekannt und unsere Dienstgeberin ist darauf auch bestens vorbereitet. Die einzige „Wundertüte“ waren die Verordnungen der Bundesregierung, da diese erst am Abend vor dem Lockdown beschlossen wurden und deren Inhalte im Vorfeld nicht vollständig bekannt waren. Erfreulich war die Tatsache, dass die Stadt Wien Ihre Bürger*innen sehr rasch darüber informiert hat, dass auch die Ämter und Dienststellen der Stadt Wien verpflichtet sind, den persönlichen Parteien-bzw. Kund*innenverkehr auf das Nötigste zu reduzieren. Amtswege bzw. persönliche Termine werden nur in unaufschiebbaren, dringenden Fällen (z.B. Reisepässe, …) vorgenommen. Es wurde auch explizit darauf verwiesen, dass der Großteil der Anträge in Wien bereits online erledigt werden kann. Alle Angebote dazu finden sich auf den Amtshelferseiten der Stadt Wien. (https://www.wien.gv.at/amtshelfer/) (Beihilfen, Parkpickerl, etc.)

Welche Regelungen sind nun für die möglicherweise nächsten 20 Tage für unsere Kolleg*innen wesentlich:

  • Spezielle Information und Maßnahmen finden sich im COVID-19-Basis-Präventionskonzept
  • Aufrechterhaltung des notwendigen Dienstbetriebes bzw. Genehmigung von Home-Office liegt in der Verantwortung der Dienststellenleiter*innen und Führungskräfte
  • Es gilt FFP2-Maskenpflicht bei physischen Kontakt bzw. wenn das Infektionsrisiko nicht durch geeignete Schutzmaßnahmen (wie z.B. mobile Trennwände, Home-Office, …) minimiert werden kann
  • Schwangere Mitarbeiterinnen müssen keine FFP2-Maske tragen, aber eine sonstige den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung bzw. sollen Home-Office, wenn möglich, in Anspruch nehmen.
  • Für Lehrlinge gelten die Bestimmungen des COVID-19-Basis-Präventionskonzept
  • Bis auf weiteres ist von Dienstreisen Abstand zu nehmen. Zwingend erforderliche Dienstreisen können von den Dienststellenleiter*innen genehmigt werden.
  • Bestätigung für das Arbeitserfordernis ist im Hinblick auf die Ausgangsbeschränkungen unbedingt auszustellen. Insbesondere Pendler*innen sollten eine Bestätigung mitführen.  

ACHTUNG: Dienstfreistellung für Bedienstete der COVID-19-Risikogruppe

Gemäß Verordnung des Bundesministers für Arbeit vom 19. November 2021 sind im Zeitraum vom 22. Nov. 2021 bis 14. Dez. 2021 wieder Dienstfreistellungen für Bedienstete der COVID-19-Risikogruppe möglich.

WICHTIG: Es ist ein neues aktuelles Attest zu besorgen. Die COVID-19-Risiko-Atteste werden von den behandelnden Ärzt*innen ausgestellt. Bei Vorliegen eines COVID-19-Risiko-Attests müssen Dienstgeberin und Betroffene gemeinsam abwägen, ob besondere Schutzmaßnahmen (z.B. Zuweisen von ungenutzten Büroräumlichkeiten) am Arbeitsplatz möglich sind.

  • Ist dies nicht möglich, kann Home-Office in Anspruch genommen werden, bzw. wenn dies nicht möglich ist, besteht Anspruch auf Freistellung.

WICHTIG: Die COVID-19-Risikoatteste sind bis spätestens 30. Nov. 2021 als Nachweis vorzulegen. Jene Bedienstete, die zur individuellen Risikoanalyse ihre zuständige Ärztin bzw. ihren zuständigen Arzt aufsuchen, haben bis zur endgültigen Abklärung Urlaub zu konsumieren. Nach Vorlage eines Attests wird dieser rückwirkend in eine Freistellung umgewandelt.

Sonderbetreuungszeit für behördliche Schließung von Kindergärten und Schulen (Kinder bis zum vollendeten 14.Lebensjahr)

Die Dauer der notwendigen Betreuung im Schuljahr 2021/2022 kann im Gesamtausmaß von maximal 4 Wochen gewährt werden. ACHTUNG: Derzeit sind alle Schulen und Kindergärten zumindest für die Betreuung der Kinder geöffnet. Die Entscheidung die Kinder zu Hause zu lassen, löst keinen Anspruch auf Sonderbetreuungszeit aus!

Bereits genehmigte Erholungsurlaube und Zeitausgleichstage sind anzutreten.

Liebe Alle, gehen wir achtsam miteinander um und lassen wir uns nicht von wirren Verschwörungstheorien anstecken. Beteiligen wir uns auch nicht an unnötigen Diskussionen (Geimpfte gegen Nicht Geimpfte und umgekehrt), die unsere Gesellschaft spalten und die mittlerweile besorgniserregende Dimensionen annehmen.

Danke dafür und für Euren unermüdlichen Einsatz zum Wohle unserer Kolleg*innen. Bitte bleibt weiterhin gesund und alles Gute Euch und Euren Lieben.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

die Magistratsdirektion – Personal und Revision hat bezugnehmend auf die seit 22.11.2021 bundesweit schärferen Regelungen über Folgendes informiert:

Unter Berücksichtigung der bekannten Ausgangsgründe, wie unter anderem berufliche Zwecke oder unaufschiebbarer Behördenwege, gilt es grundsätzlich für die Leistungen der Stadt Wien, die notwendige Infrastruktur, die internen Services und ein situationsadäquates Angebot an Kund*innen-Services für die Bevölkerung zu gewährleisten.

  • Bestätigung für das Arbeitserfordernis 

Anlässlich der österreichweiten Ausgangsbeschränkung sollten jene Bedienstete, welche in diesem Zeitraum für die Dienstverrichtung unterwegs sind, ihren Dienstausweis oder eine Bestätigung der Dienstgeberin mitführen, um bei Bedarf die dienstliche Notwendigkeit zu begründen. Musterformulare finden Sie in der Beilage. Insbesondere Pendler*innen sollten – für außerhalb von Wien – eine Bestätigung mitführen.

  • Erholungsurlaub

Bereits genehmigte Erholungsurlaube und Zeitausgleichstage sind anzutreten.

  • Dienstfreistellung für Bedienstete der COVID-19-Risikogruppe

Gemäß Verordnung des Bundesministers für Arbeit vom 19. November 2021 sind im Zeitraum vom 22. Nov. 2021 bis 14. Dez. 2021 wieder Dienstfreistellungen für Bedienstete der COVID-19-Risikogruppe möglich.

Wichtig: Es ist ein neues aktuelles Attest zu besorgen. Die COVID-19-Risiko-Atteste werden von den behandelnden Ärzt*innen ausgestellt. Da für Pädagog*innen und Assistent*innen die Tätigkeit im Home-Office nicht möglich ist, ist eine Freistellung möglich.

Die COVID-19-Risikoatteste sind bis spätestens 30. Nov. 2021 als Nachweis vorzulegen.

Jene Bedienstete, die zur individuellen Risikoanalyse ihre zuständige Ärztin bzw. ihren zuständigen Arzt aufsuchen, haben bis zur endgültigen Abklärung Urlaub zu konsumieren. Nach Vorlage eines Attests wird dieser rückwirkend in eine Freistellung umgewandelt.

Übermitteln Sie Risikoatteste von Mitarbeiter*innen über das Postfach personal@ma10.wien.gv.at an die Personalreferent*innen. Informieren Sie die zuständige Regionalleitung über die Freistellung.

Im Sammelformular wird für die Tage der Freistellung dann wieder der Code „CR“ eingetragen.

  • Kindergärten und Schulen
    Nach wie vor Gültigkeit hat die Regelung, dass im Falle einer behördlichen Schließung von Kindergärten und Schulen aus Anlass der COVID-19-Pandemie sowie bei behördlicher Absonderung (Quarantäne) von Kindern bei COVID-19-Verdachtsfällen für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr eine Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) für die Dauer der notwendigen Betreuung im Schuljahr 2021/2022 im Gesamtausmaß von maximal 4 Wochen gewährt werden kann. Darüber hinaus sind derzeit keine gesonderten Maßnahmen für Bedienstete mit Kinderbetreuungspflichten vorgesehen.
  • Dienstreisen
    Bis auf weiteres ist von Dienstreisen Abstand zu nehmen. Geplante Dienstreisen sind abzusagen oder zu verschieben.

Etwaige Fragen zu Dienstfreistellung für Bedienstete der COVID-19-Risikogruppe und zu Sonderbetreuungszeit richten Sie bitte an Ihre/n zuständige Personalsachbearbeiter*in.

Bitte um Weiterleitung der Informationen an alle Mitarbeiter*innen am Standort.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Nicole Zohil

Funktion: Leiterin

Standort: Schöpfleuthnergasse 4a, 1210 Wien
0676 8118 61073

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

aufgrund der epidemiologischen Lage haben sich die geltenden Verordnungen in der letzten Zeit sehr kurzfristig immer wieder verändert.

Mit der neuen Wiener COVID-19-Notmaßnahmenbegleitverordnung 2021 gibt es nun auch klare Regelungen für den Kindergarten und Hort.

Bitte beachten Sie, dass sich diese in manchen Bereichen von den Regeln für das private Leben bzw. für den Arbeitsplatz beispielsweise in der Verwaltung oder im Verkauf unterscheiden können.

Die aktuell gültigen Regelungen für den Kindergarten/Hort haben wir nun nach Personengruppen zusammengefasst:

(Siehe auch Newsletter MA11 53/2021)

PERSONAL (dazu zählen auch Sprachförderkräfte und Praktikant*innen)

Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr:

Gültig sind weiterhin:

  • Impfzertifikat oder internationaler Impfpass,
  • Bescheid über Genesung bzw. Absonderungsbescheid
  • PCR-Test bzw. Antigen-Test
  • NEU: Personal in Bildungseinrichtungen, das den 3G-Nachweis mittels TESTzertifikat erbringt (da nicht genesen und nicht geimpft), muss wöchentlich mindestens 3 PCR-Tests vorweisen.
    Bis zu 2 PCR-Tests/Woche pro Person werden im Rahmen der Berufsgruppentestung zur Verfügung gestellt.
  • NEU: Die Gültigkeitsdauer der PCR-Tests beträgt 48 Stunden. Antigen-Test gelten 24 Stunden.
  • NEU: Der Antikörpernachweis ist NICHT mehr gültig.
  • NEU: Alle genannten Nachweise müssen während der gesamten Dienstzeit gültig sein und jederzeit vorgewiesen werden können.
  • Geimpfte und genese Personen (2G) benötigen weiterhin mindestens 1 PCR-Test pro Woche. Dieser muss spätestens alle 7 Tagen erneuert werden.
    Bitte nutzen Sie dafür weiterhin das gut etablierte Angebot der Gurgeltests am Standort.
    Genesene Personen sollten 90 Tage nach Genesung nicht an den Testungen teilnehmen.

Hinweis zur Impfung: Mit 06. Dezember 2021 verringert sich die Gültigkeit der Impfnachweise auf 270 Tage. Ab 03. Jänner 2022 ist das Impfzertifikat einer einmaligen Johnson&Johnson (Impfstoff: Janssen) Impfung nicht mehr gültig.

Maskenpflicht:

  • Außerhalb der Gruppe gilt für alle Erwachsenen untereinander und beim Betreten einer anderen Gruppe FFP2-Maskenpflicht.
  • In der eigenen Kleinkindergartengruppe und Kindergartengruppe gibt es keine Maskenpflicht.
  • NEU: In Hort- und Familiengruppen muss das Personal eine FFP2-Maske tragen, wenn Hort-/Schulkinder in der Gruppe anwesend sind.

KLEINGRUPPEN- UND KINDERGARTENKINDER

Für den Besuch des Kindergartens ist für Kinder bis zur Schulpflicht kein 3G-Nachweis notwendig. Kinder müssen bis zum Beginn der Schulpflicht keine Maske tragen.

SCHULKINDER

  • Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr: Schulkinder müssen für den Besuch des Hortes bzw. der Familiengruppe einen 3G-Nachweis erbringen. Der vollständig geführte Ninja-Pass gilt dabei als solcher Nachweis.
  • Maskenpflicht: NEU: Schulkinder müssen während des gesamten Aufenthalts im Gebäude einen MNS tragen (Ausnahme: Essen/Trinken, im Freien).
    • Verbringen Sie am besten viel Zeit im Freien.
    • Achten Sie auf regelmäßige und ausreichend Maskenpausen.

ELTERN UND ANDERE EXTERNE PERSONEN

Beim Betreten des Kindergarten/Hortes ist ein 3G-Nachweis zu erbringen und eine FFP2-Maske zu tragen.
Ausnahme: Beim kurzfristigen Betreten (zB. Bringen & Abholen) ist eine FFP2-Maske ausreichend.

Weitere Regelungen für die Zeit des LOCKDOWN

(siehe auch E-Mail vom 19.11.2021)

Diesbezüglich wurden die Dokumente „Organisation des pädagogischen Alltags“ und „Präventionsmaßnahmen“ aktualisiert.

P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Organisation Lockdown ab 22.11.21

211124_Hygiene_Praeventionsmassnahmen_Corona.pdf
211124_Organisation-des-paedagogischen-Alltags-Lockdown.pdf

Kategorisierung K2-KONTAKTPERSONEN

  • Personen, welche 2x eine Impfdosis mit dem Impfstoff von AstraZeneca erhalten haben, werden ab 6 Monaten nach der 2. Impfung nicht mehr von K1 auf K2 herabgestuft.
  • Personen mit Antikörpernachweis, welche nicht zusätzlich über ein Genesungszertifikat bzw. Absonderungsbescheide (Gültigkeit 6 Monate) verfügen, werden nicht mehr von K1 auf K2 herabgestuft.

Die Änderungen wurde in der grafischen Darstellung aktualisiert:

P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung\00_grafischeDarstellungV16.pdf

Grafische Darstellung der Vorgehensweise bei Verdacht auf / Erkrankung an COVID-19

Bitte informieren Sie alle Mitarbeiter*innen am Standort und die Bildungspartner*innen über diese neue Regelungen.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Regionalleitung Elementare Bildung.

Bei Fragen der Eltern zu Regelungen können Sie diese auch an die Corona Hotline unter +43 1 90 141 verweisen.

Herzlichen Dank für die Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

ergänzende Information zu folgendem Punkt:

SCHULKINDER

Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr:

Schulkinder müssen für den Besuch des Hortes bzw. der Familiengruppe einen 3G-Nachweis erbringen. Der vollständig geführte Ninja-Pass gilt dabei als solcher Nachweis.

Der Ninja-Pass ist eine Möglichkeit des Nachweises. Impfung, Genesung oder Testzertifikate sind natürlich als 3G-Nachweis auch gültig.

Hat also ein Kind aufgrund einer Erkrankung oder anderen Abwesenheit in der Schule keinen vollständigen Ninja-Pass, dann kann das Kind den Hort besuchen, wenn es einen gültigen Antigen- oder PCR-Test bzw. Impf- oder Genesungszertifikat vorzeigt.

Für Testungen außerhalb der Schule können die Eltern die zahlreichen Testangebote der Stadt in Anspruch nehmen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Lieber Leiter*innen,
lieber Mitarbeiter*innen,

mit dem Newsletter Nr. 54 hat die MA11 die aktuellen Vorgehensweisen bei Verdacht/Erkrankung COVID-19 übermittelt.

Aufgrund der aktuellen Hochinzidenz-Phase gibt es eine Veränderung, die vor allem ein unterschiedliches Vorgehen bei Fällen in KKG/KDG/FAM und HORT mit sich bringt.

Zum besseren Verständnis wurden die Abläufe in der graphischen Darstellung nach Gruppenform dargestellt.
• Positiver Fall in KKG/KDG/FAM => Seite 7-9
• Positiver Fall in HORTgruppe => Seite 10-11

NEU: Mitarbeiter*innen, die eine behördliche Absonderung (Quarantäne) aufgrund einer Freitestung frühzeitig beenden, müssen das negative Testergebnis (= Freitestung) und das Datum des Dienstantrittes übermitteln.
Dafür wurde die E-Mail Vorlage Nr.10 erstellt.

NEU: Wegfall der besonderen Vorgehensweisen bei Erkrankung von Geimpften/Genesenen, hohen CT-Werten.

NEU: Quarantäneregelungen für K1 Haushaltsmitglieder und haushaltsähnliche Kontakte:

  • Schutzmaßnahmen (Isolation, Abstand, Maske) können im Wohnbereich nicht eingehalten werden => Quarantänedauer von 10 Tagen für K1-Person, KEINE Freitestung ab Tag 5 möglich.
  • Schutzmaßnahmen (Isolation, Abstand, Maske) können im Wohnbereich eingehalten werden => Freitestung der K1 Person ab Tag 5 nach dem letzten infektiösen Kontakt möglich.

Die Elternbriefe sind ebenso aktualisiert worden:

K1-Elternbrief_Bildungseinrichtungen.pdf

K2-Elternbrief_Bildungseinrichtungen.pdf

Bitte verwenden Sie nur mehr diese Versionen.

Alle Veränderungen wurden in die graphische Darstellung eingearbeitet.
Viele der in den Dokumenten der MA15 und MA11 ausgewiesenen Informationen wurden schon zu einem früheren Zeitpunkt in die graphische Darstellung eingearbeitet.
P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung\00_grafischeDarstellungV17.pdf

Grafische Darstellung der Vorgehensweise bei Verdacht auf / Erkrankung an COVID-19

Die Textversion der Vorgehensweise und eine Zusammenfassung der MA11 finden Sie auch hier:
P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung

SOP-Bildungseinrichtung_28_11_-2021-4.pdf

Uebersicht_SOP.pdf

Bitte geben Sie die Information an Ihre Mitarbeiter*innen weiter
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Regionalleitung.

Herzlichen Dank für Ihre großartige Unterstützung im Pandemiemanagement.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Wien hat das Budget für Kindergärten und Horte bereits deutlich
erhöht.

Im Wiener Gemeinderat wurde das Doppelbudget für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen.
Darin enthalten ist eine deutliche Budget-Erhöhung für den elementarpädagogischen Bereich.

Schon im kommenden Jahr gibt’s ein Plus von 11,2 Prozent (im Vergleich zum
Rechnungsabschluss 2020). Im Jahr 2023 steigt das Budget auf mehr als eine Milliarde Euro.
Dabei wurde im Gemeinderat extra festgehalten, dass es – so wie bisher – keinen finanziellen
Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen geben wird.

Öffentliche Kindergärten wirtschaften besser

„Die eine Milliarde Euro im Jahr entspricht dem einen Prozent des BIP, so wie wir es immer
gefordert haben“, sagt Manfred Obermüller, Vorsitzender der Hauptgruppe 1 in der younion _
Die Daseinsgewerkschaft. Und weiter: „Es wurde auch noch einmal klargestellt, dass öffentliche
Kindergärten nicht mehr Geld bekommen, sie wirtschaften nur besser. Die Erhöhung zeigt aber
auch ganz klar, dass die Sozialpartnerschaft in Wien funktioniert. Hier werden die Probleme von
der Politik ernst genommen. Gemeinsam suchen wir dann nach Lösungen – und finden sie
schließlich auch.“

Mit dem deutlichen Plus im Budget kommen 500 Sprachförderkräfte zum Einsatz. Bisher waren
es 300.

Judith Hintermeier, selbst Pädagogin und Bundesfrauenreferentin in der younion _ Die
Daseinsgewerkschaft: „Das wird eine spürbare Entlastung für unsere Kolleg*innen. Und die
haben sie sich auch mehr als verdient.“

Wien als Vorbild

Doch während Wien die Vorreiterrolle in den ersten Bildungseinrichtungen weiter ausbaut,
schaut es in den Bundesländern weiterhin schlecht aus. Insgesamt ist Österreich von dem einen
Prozent des BIP weit entfernt. Durchschnittlich werden nur 0,67 Prozent für Kindergärten und
Horte ausgegeben.

„Es kann nicht sein, dass in manchen Bundesländern die Kinderbildung weniger wert ist. Das
schränkt nicht nur die Kinder in ihrer Entwicklung ein, sondern belastet auch die Eltern, wenn ein
Kindergarten zum Beispiel schon zu Mittag schließt“, sagt Christa Hörmann, stellvertretende
Vorsitzende in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft.

„Kommen Sie endlich in die Gänge, Herr Minister Faßmann! Sie sind für die Bildung zuständig!
Und die beginnt nun einmal im Kindergarten. Lernen Sie von Wien“, ergänzt Judith Hintermeier.

Mit 1.1.2022 steigen die Bezüge im Durchschnitt um drei Prozent.

Am späten Donnerstagabend kam es mit der Bundesregierung zu einer Einigung. Christian Meidlinger, Vorsitzender der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Mit einer sozialen Staffelung haben wir es erreicht, dass die kleineren Bezüge um 3,22 Prozent steigen, und die großen Bezüge um 2,91 Prozent.“

Die Zulagen und Nebengebühren steigen ebenfalls um drei Prozent.

Vorbehaltlich der Beschlüsse der jeweiligen Gremien.

Christian Meidlinger zur den erfolgreichen Gehaltsverhandlung 2022.

Nähere Informationen folgen.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Sehr geehrte Mitarbeiter*innen an den Kindergarten-, Hort- und Bildungscampusstandorten der MA10,

liebe Kolleg*innen,

die Adventzeit ist die Zeit der besinnlichen Stimmung und der schönen Worte. Wir alle freuen uns über Dank und Anerkennung, doch schöne Worte alleine sind manchmal nicht genug.

Sie leisten seit vielen Monaten Großartiges. Sie stehen Tag für Tag in den Gruppen unserer städtischen Kindergärten und Horte. Sie können kein Homeoffice machen. Sie sind für die Kinder und Eltern unserer Stadt da und ermöglichen, dass der Bildungsalltag im Kindergarten, im Hort, an den Bildungscampus-Standorten „so normal wie möglich“ verläuft. Das, was Sie hier leisten, ist weit mehr als „normal“. Wer Großartiges leistet, braucht ausreichend Auszeiten, um wieder Kräfte zu sammeln. Ich hoffe, dass Sie während der kommenden Feiertage Zeit finden, sich zu Hause zu erholen und mit Ihren Lieben freudvolle Tage genießen.

Als Abteilungsleiterin der Stadt Wien – Kindergärten ist es mir ein großes Anliegen, einen Beitrag zu Ihrer „Auszeit“ zu leisten – mit einem zusätzlichen freien Tag. Dank der wertschätzenden Unterstützung Ihrer Personalvertretung und Gewerkschaft sowie von unserem Vizebürgermeister und Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr ist es möglich, dass ich 7.119 Mitarbeiter*innen einen zusätzlichen freien Tag gewähren kann.

Der zusätzliche freie Tag kann bis 31.12.2022 in der betriebsarmen Zeit konsumiert werden und steht allen Mitarbeiter*innen zur Verfügung, die direkt an einem städtischen Kindergarten-, Hort-, BC-Standorten tätig sind und

  • zwischen 1.1. und 30.11.2021 mehr als 6 Monate im Dienst waren,
  • in diesem Zeitraum maximal 50 Krankenstandstage haben
  • und maximal 7 Tage dienstfreigestellt waren (Schwangerschaft, Karenz, Corona-Risikoattest).

Zu weiteren Details erhalten Sie in den nächsten Tagen Information auf dem Dienstweg. Ich bitte Sie um Weiterleitung der Nachricht an Ihre Kolleg*innen am Standort.

Eine ruhige, erholsame Zeit und das Allerbeste für 2022

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Lieber Leiter*innen,
lieber Mitarbeiter*innen,

die neu entdeckte Variante des Corona-Virus schlägt in dieser Pandemie ein neues Kapitel auf.
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat daher bundesweit die Vorgaben für das Kontaktpersonenmanagement angepasst.

Die Omikron-Virusvariante ist eine Variante mit einer die Immunabwehr umgehenden Mutation.
Da bisher noch sehr wenig über das mutierte Virus gesichert bekannt ist, gehen die Gesundheitsbehörden bei Verdachtsfällen wie folgt vor:
• Positive Proben von Gurgeltests werden auf die Omikron-Variante mit einer erneuten PCR überprüft.
• Sollte dabei ein Verdacht auf die Mutation entstehen, wird die betreffende Person sofort kontaktiert.
Bitte um sofortige Weitergabe der Information durch die betroffene Person an die Bildungseinrichtung.
• Die Verdachtsfälle werden im Anschluss nochmals einer Sequenzierung unterzogen.
• Sollte sich dabei der Verdacht nicht bestätigen, werden die verschärften Maßnahmen zurückgenommen.

Die spezielle Vorgangsweise für K1-Kontaktpersonen bei Verdacht bzw. bestätigen Fällen auf Omikron-Virusvariante ist hier für Sie zusammengefasst:

• Für K1 gilt in diesem Fall eine häusliche Quarantäne für 14 Tage nach dem Letztkontakt.
• Durchführung einer PCR-Testung nach Identifikation sowie am Tag 13 der Quarantäne.
• Keine Rückstufung von K1 auf K2 für Genesene und Geimpfte.
• Keine vorzeitige Freitestung für K1
• Sollte sich der Verdacht nicht bestätigen, werden die verschärften Maßnahmen zurückgenommen.

Teilen Sie in diesen speziellen Fällen bitte diesen neuen Elternbrief aus.
P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung\Elternbrief_K1_OMIKRON.pdf

Elternbrief_K1_OMIKRON.pdf

Bitte beachten Sie: Um die grafische Darstellung nicht noch komplexer zu machen, wurde obenstehende Information auf Seite 4 allgemein ergänzt, aber nicht in alle Abläufen extra eingearbeitet.

NEU ist auch eine geänderte Herabstufung K2 und Impfgültigkeit:
In folgenden Fällen gibt es KEINE Herabstufung von K1 auf K2 mehr:
• Personen, welche ausschließlich einen Vektorimpfstoff (Vaxzevria von AstraZeneca und COVID-19 Vaccine Janssen von Johnsen & Johnsen) erhalten haben – ab 4 Monaten nach der 2. Impfung.
• Bei Verdacht auf eine Infektion des bestätigten Falles mit Omikron.
• Geimpfte/genesene Personen im Haushaltskontakt bzw. haushaltsähnlichen Kontakt, wenn während der Isolationsdauer die Schutzmaßnahmen nicht eingehalten werden können.
• Schwerwiegend immungeschwächte bzw. immunsupprimierte Personen.

Eine weitere Änderung betrifft die Anpassung der Gültigkeit von Impfungen für die Herabstufung.

Aktualisierte graphische Darstellung:
P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung\00_grafischeDarstellungV18.pdf

Grafische Darstellung der Vorgehensweise bei Verdacht auf / Erkrankung an COVID-19

Gesundheitskompetenz für Eltern in Corona-Zeiten
Im Newsletter der MA11 wird auch noch auf kostenlose Online-Workshop für Eltern: Ärztinnen und Ärzte beantworten Fragen von Eltern zur COVID-19-Impfung hingewiesen.

Einladung-zu-Online-Workshops-fuer-Eltern.pdf

Bitte leiten Sie diese Einladung an die Bildungspartern*innen in Ihrer Bildungseinrichtung weiter. Danke.

Herzlichen Dank für die Umsetzung der neuen Vorgangsweisen.
Viel Freude mit den tanzende Schneeflocken und den Schneekindern, -frauen und –männern in den nächsten Tagen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiter*innen,
liebe Mitarbeiter*innen,

die Gesetzesbestimmungen bezüglich Ausstellung und Gültigkeit eines COVID-19-Risikoattests wurden geändert.

Alle COVID-19-Risikoatteste, die vor dem 3.12.2021 ausgestellt wurden, verlieren ab 15.12.2021 ihre Gültigkeit und müssen erneuert werden.

Die Ausstellung eines COVID-19-Risikoattests ist seit 3.12.2021 nur mehr zulässig, wenn
a) bei der betroffenen Person trotz dreifacher Impfung gemäß Impfschema für immunsupprimierte Personen weiterhin medizinische Gründe vorliegen, die einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 annehmen lassen, oder
b) die betroffene Person aus medizinischen Gründen nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft werden kann.

Jene Bediensteten, die bis zum 15.12.2021 noch kein neues COVID-19-Risikoattest vorlegen können, haben die Möglichkeit, bis zur endgültigen Abklärung Urlaub zu konsumieren. Nach Vorlage des Attests kann dieser rückwirkend in eine Freistellung umgewandelt werden.

• Übermitteln Sie die Risikoatteste von Mitarbeiter*innen über das Postfach personal@ma10.wien.gv.at an die Personalreferent*innen.
• Informieren Sie die zuständige Regionalleitung über die Freistellung.
• Im Sammelformular wird für die Tage der Freistellung dann wieder der Code „CR“ eingetragen.

Hinweis: Die Dienstgeberin hat die Möglichkeit, eine Bestätigung des COVID-19-Risikoattests durch eine Amtsärztin bzw. einen Amtsarzt bzw. den chef- oder kontrollärztlichen Dienst der Gesundheitskasse bzw. der KFA (bzw. der BVAEB) zu verlangen.
Der Anspruch auf Freistellung endet dann, wenn die von der Dienstgeberin verlangte Bestätigung des Attests nicht binnen 2 Wochen vorgelegt wird.

Bei etwaigen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Personalsachbearbeiter*in.

Bitte leiten Sie diese Information dringend an alle betroffenen Mitarbeiter*innen am Kindergarten- oder Hortstandort weiter.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

die COVID-Schutzmaßnahmenverordnung des Bundes und die Wiener COVID-19-Schutzmaßnahmenbegleitverordnung der Stadt Wien wurden mit Ende des Lockdowns (12.12.2021) novelliert.

Für den Kindergarten- und Hortbereich kommt es zu KEINER Änderung.

Die Regelungen zu 3G-Nachweisen, Testungen und Masken vom 25.11.2021 für die verschiedenen Personengruppen sind demnach weiterhin aufrecht.

Das Dokument „Organisation des pädagogischen Alltags“ wurde minimal aktualisiert.

211213_Organisation des pädagogischen Alltags-nach_Lockdown.pdf

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Wir freuen uns, dass wir Ihnen wieder neue Termine
ab Jänner 2022 kostenlos für eine Beratung anbieten können.
Die Termine finden derzeit im Chancen Nutzen Büro 2., Johann-Böhm-Platz 1 oder 5., Hundsturm 13/21 statt.
Es gibt auch die Möglichkeit, eine Beratung online via Skype, Zoom, oder WhatsApp zu machen.

Dies ist ein Projekt über den ÖGB und das Sozialministerium, wodurch die Beratung kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.

Für genauere Infos über noch freie Termine melden Sie sich unter 0676/8118 64454

Wir möchten Sie bitten, Termine die Sie nicht einhalten können
rechtzeitig abzusagen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Arbeiterkammer (AK) und Gewerkschaftsbund (ÖGB) schlagen wegen der Situation in den Kindergärten Alarm: Die Beschäftigten seien am Limit, der Aufwand in der Pandemie sei fast nicht mehr bewältigbar. Es sei nun endlich dringend eine bundeseinheitliche Teststrategie für die Kleinsten notwendig, einheitliche Sicherheitskonzepte für die Kindergärten und mehr Unterstützungspersonal.

Originalartikel: https://orf.at/stories/3240135/

Die Situation des Personals in der ersten Bildungseinrichtung für Kinder sei „schon längst angespannt“, nicht erst seit der Pandemie, sagte AK-Präsidentin Renate Anderl am Dienstag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit ÖGB-Vizepräsidentin Korinna Schumann.

Es gehe um Personalmangel, Bezahlung und einen enormen Arbeitsdruck. „Die Pandemie hat diese Situation noch einmal verschärft.“ Die körperlichen und psychischen Belastungen seien enorm hoch, und die Politik schaue kaum auf diesen Bereich, obwohl die Elementarpädagoginnen und -pädagogen in Wahrheit systemerhaltend seien, kritisierte Anderl.

Liste der Herausforderungen „unendlich lang“

Die Liste an Herausforderungen sei „unendlich lang“, berichtete Alexandra Csar, Kindergartenleiterin und Betriebsrätin, bei der Pressekonferenz aus der Praxis. Sie fühlt sich von der Bundesregierung vergessen. Es gebe kaum noch Austauschmöglichkeiten untereinander, weil die Gruppen nicht mehr vermischt werden dürfen.

Auch mache den Pädagoginnen die eingeschränkte Kommunikation mit den Eltern zu schaffen – man versuche, andere Wege zu finden, „aber es braucht dafür Ressourcen, die wir oft nicht haben“, sagte Csar. Es gehe viel Beziehungsarbeit verloren, während die Ängste und Bedürfnisse der Eltern gerade jetzt steigen.

Die Sorgen der Eltern übertrügen sich auf die Kinder, so Csar. Die Kleinen seien damit konfrontiert, dass Eltern erkranken, in ihrem Kindergarten sei zuletzt ein Vater an Covid-19 verstorben. All das löse Ängste aus. Die Pädagoginnen müssten versuchen, diese aufzuarbeiten. Viele Kolleginnen hätten auch Angst, Weihnachten mit ihren eigenen Familien zu feiern, weil sie das Virus weder wo hineinschleppen noch umgekehrt in den Kindergarten bringen wollen, erzählte Csar.

Erheblicher Mehraufwand für Personal

Hinzu komme der Mehraufwand durch Hygienemaßnahmen wie regelmäßige Desinfektion der Spielsachen, aber auch durch administrative Arbeit etwa bei Verdachtsfällen. Viele Beschäftigte im elementarpädagogischen Bereich seien „ausgebrannt und erschöpft“. Die neue Virusvariante Omikron werde die Situation noch einmal verschärfen.

Die Elementarpädagoginnen seien „noch immer die Vergessenen der Pandemie“, beklagte auch ÖGB-Vizepräsidentin Schumann. Es brauche kurzfristig eine bundesweit einheitliche Teststrategie für die Kleinsten, um letztlich Schließungen zu verhindern, außerdem einheitliche Sicherheitskonzepte für die Kindergärten und dringend mehr Unterstützungspersonal.

Man könne das nicht den Ländern überlassen, die eigentlich für die Kindergärten zuständig sind. Der Bund sei hier gefordert und müsse das finanzieren, forderte Schumann. Auch müsse die Sonderbetreuungszeit erweitert werden.

SPÖ und NEOS fordern Regierung zum Handeln auf

Auch SPÖ-Frauenvorsitzende Eva-Maria Holzleitner appellierte in einer Presseaussendung an die Bundesregierung: Die Elementarpädagoginnen seien während der Pandemie von der Regierung „völlig vergessen“ worden. „Viele sind ausgebrannt und können nicht mehr“, dabei leisteten sie als Systemerhalterinnen in der Krise einen enormen Beitrag. „Lassen Sie die Pädagog*innen, Kinder und Eltern nicht länger im Stich“, forderte Holzleitner.

NEOS-Bildungssprecherin Martina Künsberg Sarre forderte von ÖVP-Bildungsminister Martin Polaschek, den elementarpädagogischen Bereich endlich mit entsprechenden Mitteln auszustatten. „Er ist jetzt gefordert, hier bessere Rahmenbedingungen zu schaffen, um mehr Personal in die Kindergärten zu bringen.“

Wiener ÖVP fordert Maßnahmen von Stadtregierung

Die ÖVP forderte am Dienstag auf Wiener Ebene indes per Aussendung die SPÖ-NEOS-Stadtregierung zum Handeln auf: „Wir fordern endlich den flächendeckenden Einsatz von PCR-Lollipoptests in allen Wiener Kindergärten“, meinte Gemeinderätin Silvia Janoch. Was in anderen Bundesländern möglich sei, müsse auch in Wien möglich sein.

Stadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) habe es „leider verabsäumt, ein Konzept für mehr Sicherheit in Kindergärten vorzulegen“, meinten auch die Wiener Grünen-Bildungssprecher Julia Malle und Felix Stadler. „Anträge der Grünen zur Einführung von Lollipoptests und Luftreinigungsgeräten in allen Wiener Kindergärten wurden von SPÖ und NEOS immer abgelehnt.“

red, ORF.at/Agenturen

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

im aktuellen Newsletter 59/2021 informiert die MA11 über folgende Neuerung.

Die wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigen, dass Omikron keine verlängerte Inkubationszeit besitzt.
Folgende Punkte sind daher bei der Kontaktpersonennachverfolgung zu beachten:

  • Die Dauer der häuslichen Absonderung für Kontaktpersonen zur Omikron-Variante wird auf 10 Tage (statt bisher 14 Tage) reduziert. 
  • Darüber hinaus kann für Kontaktpersonen wie bisher eine Freitestung ab dem 5. Tag der häuslichen Absonderung erfolgen. Kann im gemeinsamen Haushalt mit einer erkrankten Person keine Absonderung erfolgen, ist eine Freitestung erst ab dem 10. Tag möglich.
  • Bei einem negativen Ergebnis kann der Besuch der elementaren Bildungseinrichtung ab dem 6. Tag erfolgen.
    Bitte beachten Sie, dass ein CT-Wert über 30 eine beginnende Infektion anzeigen kann. Daher wird dieses Ergebnis als positives Ergebnis gewertet, es sei denn die Gesundheitsbehörde entscheidet anders.
  • Aufrecht bleibt die Regel, dass bei Omikron-Verdachtsfällen auch Geimpfte oder Genesene Personen nicht auf Kontaktpersonen der Kategorie 2 herabgestuft werden können.

Die Änderungen wurde in der grafischen Darstellung aktualisiert.

In der Beilage finden Sie den neuen Elternbrief bei Verdacht auf Erkrankungen mit der Omikron-Variante.

Bitte um Weitergabe der Informationen an die Mitarbeiter*innen am Kindergarten- bzw. Hortstandort.

Herzlichen Dank für die Unterstützung und Ihren fortwährenden Einsatz.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

SCHEMA I – Beamte

Gehalts-
stufe
Verwendungsgruppe
123P3A34
Euro Euro Euro Euro Euro
011853,161816,031780,821681,551667,771632,89
021886,591842,841804,361707,991690,521650,88
031920,011869,671827,861734,411713,141668,7
041953,521896,531851,371760,751735,861686,4
051986,971923,341874,911787,141758,561704,2
062020,441950,211898,431813,561781,31722,12
072053,921977,041921,941840,031804,131740,01
082087,332003,851945,451866,521826,821757,83
092120,732030,641968,981893,111849,511775,77
102154,242057,51992,511919,61872,351793,71
112187,712084,3620161946,041895,081811,54
122250,662111,172039,511972,461917,831829,26
132343,172137,962063,051998,81940,491847,12
142437,612164,782108,62025,131963,211865,04
152533,372213,832176,232051,61985,971882,97
162629,242284,32244,522079,762010,11902,04
172725,372354,22313,522109,492035,81922,18
182821,272426,192383,012139,232061,511942,3
192916,762499,512454,482169,042087,231962,43
203012,272572,862526,252198,972112,841982,58
daz3132,392665,112616,52237,452145,822008,49
DAZ3204,472720,472670,652260,532165,62024,04

SCHEMA III – Vertragsbedienstete

Gehalts-
stufe
Verwendungsgruppe
123P3A34
EuroEuroEuroEuroEuroEuro
011893,561855,491819,411717,591703,451667,7
021927,871882,981843,531744,721726,781686,13
031962,121910,511867,611771,81749,991704,42
041996,461938,061891,741798,81773,291722,59
052030,791965,531915,891825,881796,571740,82
062065,11993,0819401852,981819,891759,18
072099,422020,611964,091880,11843,31777,54
082133,72048,071988,181907,251866,571795,84
092167,932075,552012,321934,541889,841814,22
102202,282103,12036,471961,721913,261832,6
112236,612130,652060,551988,81936,581850,89
122301,162158,152084,642015,881959,911869,09
132395,972185,62108,762042,911983,111887,38
142492,72213,12155,472069,932006,421905,74
152590,782263,392224,852097,062029,761924,14
162689,022335,612294,852125,912054,461943,72
172787,52407,252365,552156,42080,821964,36
182885,732481,022436,792186,92107,181985
192983,542556,1225102217,472133,562005,63
203081,382631,212583,522248,192159,832026,28
daz3204,862725,962676,32287,812193,752052,91
DAZ3278,952782,822731,942311,572214,112068,89

Allgemeine Dienstzulage

Alle Stufen€ 180,88


Gehaltsansätze für Bedienstete des W-BedG (Besoldung NEU)

Beamte

GehaltstufeEuroGehaltstufeEuro
012025,65082575,13
022128,81092649,25
032206,90102719,65
042271,96112793,80
052350,01122867,96
062429,26132927,23
072501,01

Vertragsbedienstete

012127,47082622,53
022167,29092698,13
032246,95102769,93
042313,34112845,52
052392,98122921,13
062473,78132981,60
072546,95

Gehaltsansätze für Bedienstete des W-BedG (Besoldung NEU)

SCHEMA II/LKP- Beamte

GehaltsstufeEuroGehaltsstufeEuro
12381,12123296,77
22452,04133388,31
32538,98143490,91
42632,58153623,39
52720,01163710,64
62804,33173816,41
72897,92183925,56
82985,32194059,21
93041,84204094,91
103116,92daz4256,53
113210,52DAZ4310,4

SCHEMA IV/LKP – Vertragsbedienstete

12419,42123355,49
22492,95133448,77
32582,02143553,93
42677,35153689,19
52766,51163779,2
62852,58173887,79
72947,91183999,72
83037,06194136,13
93095,33204172,52
103172,15daz4337,7
113267,49DAZ4392,78

Dienstzulage für Leiter*innen

Anzahl der Gruppenin der Dienst-
zulagengruppe
in den Gehaltsstufenab der Gehaltsstufe 15,
Halbjahr
1 bis 10, 1. Halbjahrbis 15, 1. Halbjahr
Kinder-
gärten
Sonder-
kindergärten
EuroEuroEuro
1I61,6265,0270,42
1II88,8890,6795,42
2III127,23130,92138,75
2IV176,94181,22192,13
3V188,70195,51209,69
43VI254,72259,99277,04
54VII319,65324,78346,71
65VIII384,09389,02415,55
76IX448,45453,09484,01
mehr als 7mehr als 6X513,58517,02552,77
SonderkindergartenpädagogInnenzulage
in den Gehaltsstufen 1 – 5(1. HJ)  € 113,88
in den Gehaltsstufen 5 (2. HJ)- 11(1. HJ) € 158,97
ab der Gehaltsstufe 11 (2. HJ) € 209,93

Kindergartenpädagog*innen, die in Sonderkindergärten verwendet werden, gebührt auf Dauer ihrer Verwendung eine Dienstzulage in der Höhe von Euro 76,81 monatlich. (§29 Abs. 2)


Gehaltsansätze für Bedienstete des W-BedG (Besoldung NEU)

 Assistent*innenAss.Päd.Pädagog*innenSoki/Soho
Gehalts-
stufe
W2/1W2/2W2/3W2/4W2/5W2/6W2/7W2/8W2/9W2/10W2/11
EuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuro
011767,641822,811930,972054,272190,552344,562515,992702,92906,383127,583367,56
021828,321890,991981,022118,032262,582422,282600,422796,142982,13208,833458,3
0318891959,162031,072181,82335,4125002684,872889,383057,843290,093549,05
0418891959,162081,132245,962408,262577,722769,32982,633133,563371,353639,81
0518891959,162131,172311,162481,092655,442853,753075,883209,293452,613730,55
0618891959,162131,172311,162481,092655,442853,753075,883285,033533,863821,3
0718891959,162131,172311,162481,092655,442853,753075,883360,763615,113912,04
081949,692027,352181,232376,362553,962733,172938,193169,133436,473696,384002,8
091949,692027,352181,232376,362553,962733,172938,193169,133436,473696,384002,8
102010,362095,542231,362441,562626,82810,893022,633262,373512,213777,644093,54
112010,362095,542231,362441,562626,82810,893022,633262,373512,213777,644093,54
122071,052163,722282,552506,742699,642888,613107,063355,623587,943858,94184,29

Einreihung:

Assistentinnen und Assistenten:

  • W2/2 für Kindergarten-,Familien- und Hortgruppen
  • W2/3 für Kleinkinder-, Integrations- und heilpädagogischen Gruppen

Assistenzpädagoginnen und Assistenzpädagogen:

  • W2/5 unterstützt die gruppenführende Päd.
  • W2/6 in Ausnahmefällen an Stelle der Päd. eingesetzt:
  • 2 Organisationstunden ortsgebunden und 2 Organisationsstunden ortsungebunden
  • Weiterbildung noch immer nicht bestätigt
  • Einsatz in integrativ geführten Gruppen

Pädagoginnen und Pädagogen: 

  • W2/8 für Kindergarten- Kleinkinder,Familien- und Integrationsgruppen sowie auch Hortgruppen
  • W2/9 qualifizierte Zusatzaufgaben, ständige Ausbildung in den beiden Praxiskindergärten
  • 34 Kinderdienststunden
  • 2 Organisationstunden ortsgebunden, 4 Vorbereitungsstunden ortsungebunden
  • 7 ZK-Tage

SOKI-SOHO:

  • W2/10
  • 32 Kinderdienststunden
  • 4 Organisationsstunden ortsgebunden, 4 Vorbereitungsstunden ortsungebunden
  • 7 ZK-Tage

Leiterinnen und Leiter:

2-4 GruppenW1/11
5-7 GruppenW1/12
ab 8 GruppenW1/13
  • 7 ZK-Tage
  • Leitungstätigkeit ortsgebunden
  • Leitungstätigkeit ortsungebunden „disloziertes Arbeiten“ = Planung und Vorbereitung
  • Unmittelbare päd. Tätigkeit „Kinderdienststunden“ ortsgebunden

-Es gibt insgesamt 5 Gehaltsbänder

-Gehälter enthalten Nebengebühren und Zulagen

-Keine sonstigen Nebengebühren mehr zu verrechnen mit Ausnahme von Mehrdienstleistungen

-Höhere Einstiegsgehälter – abgeflachte Gehaltskurven

-Statt 20 Gehaltsstufen künftig nur mehr 12

-Im Schema W2 und W3 gibt es zusätzlich noch eine Erschwernisabgeltung von 150€

-Bezahlung nach Tätigkeit

-Gehaltssprünge:
In den Gehaltsstufen 1,2 u. 3 jeweils nach 2 Jahren
In den Gehaltsstufen 4,5, u. 6 jeweils nach 3 Jahren
In der Gehaltsstufe 7 nach 4 Jahren Ab der Gehaltstufe 8 jeweils nach 5 Jahren.

-max. 6 Wochen Urlaub

younion-Mitglieder können nun auch bei MediaMarkt sparen!

Die Gutschein-Plattform für younion-Mitglieder hat viel zu bieten. So gibt’s zum Beispiel vergünstigte Gutscheine für Zalando, die DINNER 2for1-Card oder einen 100-Euro-Reisegutschein.

Neu im Angebot ist die MediaMarkt-Geschenkkarte. Sie kann um 48,50 Euro erworben werben, der Wert beträgt 50 Euro. Wer zum Beispiel einen Fernseher um 500 Euro kauft, kann 15 Euro sparen.

Um die Gutschein-Plattform besuchen zu können, müssen Sie sich auf unserer Website einloggen. Nähere Informationen: https://www.younion.at/vorteile/meine-gutscheine

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

die sich rasch verbreitende Omikron-Virusvariante des Corona-Virus führt aktuell zu stark steigenden Fallzahlen. Dies wird in den nächsten Tagen und Wochen auch im Betrieb der Kindergärten, Horte und Campusstandorte zu spüren sein.

Diese Situation können wir – wie die letzten Monate – nur gemeinsam meistern.

Die MA11 hat uns im Newsletter 3/22 die aktuellen Informationen zu Quarantäne und Kontaktpersonen übermittelt.

1. Änderungen entsprechend der Vorgaben des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Covid-19.

Wesentliche Änderungen bei Absonderung/Quarantäne:

  • Keine unterschiedliche Vorgehensweise für verschiedene Virusvarianten (z.B. Delta und Omikron)
  • Generelle Verkürzung der Absonderung/Quarantäne auf 10 Tage
  • Freitestmöglichkeit nach 5 Tagen für alle – unabhängig vom Immunisierungsstatus

Wesentliche Änderungen beim Kontaktpersonenmanagement:

  • Wegfall der Kategorie „K2“
  • Keine Einstufung als Kontaktperson, wenn beidseitig Schutzmaßnahmen (insb. Tragen von FFP2-Masken) angewendet worden sind
  • NEU: Keine Einstufung als Kontaktperson, wenn es 2 bzw. 3 immunologische Ereignisse gab (= „Geboosterte“ Personen (3x geimpft oder genesen + 2x geimpft) und 5 -11-jährige Kinder, die 2x geimpft sind)
  • „Geboostertes“ K1 Personal muss jedoch für 5 Tage nach dem Letztkontakt eine FFP2 Maske in der Arbeit mit den Kindern tragen.

2. Änderung beim Vorgehen bei Verdacht/Erkrankung in Bildungseinrichtungen:

  • NEU: In elementarpädagogischen Einrichtungen (KKG, FAM und KDG) erfolgt eine Gruppenschließung ab dem 1. positiven Fall für 5 Tage, da Kinder unter 6 Jahren Infektionsschutzmaßnahmen nicht einhalten können.
  • Schule/Hort: Bei einem bestätigten Fall im Klassenverband (Schüler*in oder Lehrperson) bzw. in der Hortgruppe unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen (altersabhängig MNS/FFP2 Maske bds. getragen) ist nicht von einem infektiösen Kontakt auszugehen.
  • NEU: Schule/Hort: Ab dem 2. bestätigten Fall im Klassenverband/in der Gruppe innerhalb von 3 Tagen erfolgt eine Gruppenschließung für 5 Tage ab dem Letztkontakt zur positiven Person.

3. Aktualisierte Elterninformation/Elternbriefe:

  • NEU: Elternbrief_ A_ K1: Wird in elementarpäd. Bildungseinrichtungen ab dem 1. positiven Covid-19 Fall verteilt, im Hortbereich ab dem 2. positiven Fall innerhalb von 3 Tagen ausgegeben.
  • NEU: Elternbrief_ B: Wird im Hort bei Auftreten eines ersten positiven Covid-19 Falles in der Gruppe an die Eltern ausgegeben
  • NEU: Elterninformation C (KDG/Hort) mit den allgemeinen Vorgehensweisen: Teilen Sie dieses Dokument umgehend an alle Bildungspartner*innen aus oder übermitteln Sie es elektronisch.

Elternbrief_A_K1_Bildungseinrichtungen_COVID-Erkrankungsfall_-8_1_2022-docx.pdf

Elternbrief_B_1.Fall_Hortgruppe_08_01_2022.pdf

Elterninformation_C_KDG_Omikron_20220109.pdf

Elterninformation_C_Schule_Omikron_20220109.pdf

Alle Änderungen wurden in der grafischen Darstellung überarbeitet.

P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung\00_grafischeDarstellungV20.pdf

Die Textversion der Vorgehensweise und die Elternbriefe sind zusätzlich hier zu finden:

P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung

Bitte geben Sie die Informationen an alle Mitarbeiter*innen Kindegarten- bzw. Hortstandort weiter.

Ich wünsche uns allen viel Kraft für die nächste Zeit und baue auf die gute Kooperationen zur Bewältigung der kommenden Herausforderung!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

die MA11 hat uns mit dem Newsletter 3/22 folgende Zusatzinformation übermittelt:

Positiver Fall im Haushalt von Betreuungspersonen

  • Wenn bei Betreuungspersonen mit 3 immunologischen Ereignissen (=dreifach geimpften bzw. 2fach-geimpften plus genesen) im eigenen Haushalt ein positiver Fall auftritt (zB Kind wird positiv getestet), so gelten diese nicht als Kontaktpersonen und können arbeiten.
  • Bei der Tätigkeit in elementaren Bildungseinrichtungen handelt es sich aber um einen besonders vulnerablen Bereich, da sich ein Großteil der Kinder noch nicht durch Masken oder Impfung schützen kann.
  • Daher wird von der Gesundheitsbehörde dringend empfohlen, dass diese Betreuungspersonen zusätzlich zum durchgängigen Tragen einer FFP2-Maske in der Arbeit mit Kindern auch täglich einen PCR-Test durchzuführen.
  • Wenn die Isolation von der positiven Person am Wohnsitz möglich ist, gelten diese Maßnahmen für 5 Tage, wenn das nicht möglich ist, dann für 10 Tage.

In diesen Fällen, nützen Sie bitte zusätzlich zum Testangebot am Standort auch das gut verbreitete Angebot von „Alles gurgelt“.

Bei der nächsten Auslieferung von Gurgeltest werden zur Unterstützung jedem Standort 10% mehr Testkists als bestellt zur Verfügung gestellt.

Sollten die Tests trotzdem ausgehen, kontaktieren Sie bitte das Referat Warenwirtschaft.

Bitte informieren Sie Mitarbeiter*innen über diese neuen wichtigen Empfehlungen.

Testung von Kleinkindern

Kleinkinder (>1 Jahr), die noch nicht gurgeln oder spülen können, werden mit (Nasen-) Rachenabstrich von medizinischem Personal an folgenden Teststationen getestet:

•          Teststraße Austria Center Vienna,

•          Teststraße Ernst Happel-Stadion und

•          Teststraße Stubentor

Somit können sich auch diese mit negativem PCR-Test nach 5 Tagen aus der Quarantäne freitesten.

Bitte geben Sie diese Information insbesondere auch an Bildungspartner*innen weiter.

Danke für die Unterstützung und die Einhaltung der Schutzmaßnahmen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir alle haben ein anstrengendes Jahr 2021 hinter uns und 2022 hat bereits turbulent begonnen.
Bestimmt haben Sie zum Jahreswechsel über die üblichen Neujahrsvorsätze wie Abnehmen, mehr Sport, etc. nachgedacht.
Vielleicht haben Sie aber auch einen anderen, ganz wichtigen Neujahrsvorsatz gefasst – nämlich speziell in dieser so herausfordernden Zeit auf seelischer Ebene gut für sich zu sorgen.

Im Jahr 2022 setzt das Referat Berufliche Gesundheitsförderung einen Schwerpunkt auf Psychische Gesundheit.
Wir starten im Jänner mit einem Angebot des arbeitsmedizinischen Zentrums der KFA (AMZ): Edupression.com.

Edupression.com ist eine digitale, personalisierte Unterstützung für Personen mit leichten bis mittelgradigen Depressionen und Burnout und wird allen Mitarbeiter*innen der Stadt Wien – Kindergärten kostenfrei angeboten (ist für Privatpersonen kostenpflichtig). Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig und anonym. Die Dienststelle erhält keinerlei Information über Ihre Teilnahme.

Das edupression.com Therapiesystem wurde gemeinsam mit der Medizinischen Universität Wien entwickelt und hat im Rahmen einer klinischen Studie seine Wirksamkeit bewiesen. Durch ein laufendes Begleitprogramm der MedUni Wien wird die Qualität des Angebotes zusätzlich gesichert.

Die Vorteile des Programms:
• Niederschwelliges Angebot, absolut privat und anonym
• Unkomplizierte ärztliche und therapeutische Unterstützung
• 24/7 verfügbar – also rund um die Uhr an 7 Tagen der Woche
• Zugang sowohl über Browser als auch über die Apps im Android und iOS Store möglich

Das Angebot ist zeitlich begrenzt und hat eine Laufzeit von 3 bis 6 Monaten. Bitte entnehmen Sie nähere Details dem Informationsschreiben:

Information-zu-Edupression.pdf

Bei Interesse senden Sie eine E-Mail mit Ihrer Telefonnummer an edupower@meduniwien.ac.at.
Geben Sie unbedingt an, dass Sie Mitarbeiterin der Stadt Wien – Kindergärten sind, um das Angebot kostenfrei zu nutzen!

Das Team der MedUni Wien meldet sich anschließend telefonisch bei Ihnen. Um dies angesichts der Größe der Abteilung bzw. hohen Anzahl an Mitarbeiterinnen und potentiellen Interessent*innen bewerkstelligen zu können, muss die Kontaktaufnahme Ihrerseits gestaffelt erfolgen:

KW 3 (17. – 23.1.2022)  Anmeldemöglichkeit für alle Mitarbeiterinnen der KDG/Hort-Standorte Bezirke 2.–9., 12., 18.-20., 22C
KW 4 (24. – 30.1.2022)  Anmeldemöglichkeit für alle Mitarbeiterinnen der KDG/Hort-Standorte Bezirke 1.,3.,4., 13.-17., 23
KW 5 (31.1. – 6.2.2022)  Anmeldemöglichkeit für alle Mitarbeiterinnen der KDG/Hort-Standorte Bezirke 10A, 10B, 11., 21A, 21B
KW 6 (7. – 13.2.2022)  Anmeldemöglichkeit für alle Mitarbeiterinnen der KDG/Hort-Standorte Bezirke 22A u. 22B sowie Verwaltung/MEF/BAFEP

Bei Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Team der MedUni Wien unter edupower@meduniwien.ac.at. Da können Fragen direkt mit den Expert*innen geklärt werden.

Bringen Sie dieses Angebot bitte allen Mitarbeiter*innen Ihrer Organisationseinheit nachweislich zur Kenntnis – auch jenen ohne LAN-User.

Das BGF-Team wird im Laufe des Jahres über weitere Angebote zum Schwerpunkt Psychische Gesundheit informieren und wünscht Ihnen alles Gute!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

aufgrund einer Klarstellung seitens des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinsichtlich der Kontaktnachverfolgung in elementaren Bildungseinrichtungen gilt ab sofort eine geänderte Vorgehensweise.

(Newsletter MA11 6/22)

Ab sofort erfolgt eine Gruppenschließung,

  • erst wenn 2 oder mehrere Kinder der Gruppe innerhalb von 5 Tagen  positiv auf Covid-19 getestet wurden
  • bzw. wie bisher wenn eine erwachsene Person (PÄD, ASS,…) positiv auf Covid-19 getestet wurden.

Die Änderungen wurden in der grafischen Darstellung (Version 21) überarbeitet.

Bitte verwenden Sie nur dieses Dokument!

Grafische Darstellung der Vorgehensweise bei Verdacht auf / Erkrankung an COVID-19

Die Änderungen als Textversion

NEU ist der Elternbrief C, der beim 1. positiven Fall eines Kindes an die Eltern der Gruppe ausgeteilt wird.

Werden 2 oder mehrere Kinder in einer Gruppe – oder eine erwachsene Person – positiv auf Covid-19 getestet, wird der bekannte Elternbrief A K1 ausgegeben und die betroffene Gruppe gesperrt.

Danke für die Umsetzung der geänderten Maßnahmen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Kinderdienst = unmittelbare päd. Tätigkeit
Organisationszeit und Vorbereitungszeit = mittelbare päd. Tätigkeit

Pädagog*innen – alte Verträge bis 2017

Beschäftigungs
ausmaß
Kinderdienst-
zeit
Vorbereitungs-
zeit
4036
(34+ 2MDL)
6*
35305
30255
24204
22
(alte Verträge)
18,53,5
20173
(10)8,51,5

Sonderpädagog*innen – alte Verträge bis 2017

Beschäftigungs-
ausmaß
Kinderdienst-
zeit
Vorbereitungs-
zeit
4033
(32+ 1MDL)
8*
35287
30246
25205
22
(alte Verträge)
17,54,5
20164
(10)82

Gravide Pädagoginnen mit Beschäftigungsausmaß 40 Stunden alte Verträge bis 2017

Beschäftigungs
ausmaß
Kinderdienst-
zeit
Vorbereitungs-
zeit
40346

Beschäftigungs
ausmaß
Kinderdienst-
zeit
Vorbereitungs-
zeit
40328

Pädagog*innen – W-BedG. ab

Anstellungszeitpunkt 01.01.2018

Beschäftigungs
ausmaß
Kinderdienst-
zeit
Organisations-
zeit
Vorbereitungs-
zeit
3424
353023
302523
24201,52,5
201712
(10)8,50,51

Sonderpädagog*innen – W-BedG. ab Anstellungszeitpunkt 01.01.2018

Beschäftigungs
ausmaß
Kinderdienst-
zeit
Organisations-
zeit
Vorbereitungs-
zeit
3244
35283,53,5
302433
25202,52,5
201622
(10)811

Assistenzpädagog*innen

Kinderdienst-
zeit
Organisations-
zeit
Vorbereitungs-
zeit
403622
353221
2721
20***182
(10)**91

Sprachförderkräfte – alte Verträge bis 2017 -Ehemalige Pädagog*innen, die als Sprachförderkräfte eingesetzt werden oder nach GSV

Kinderdienst-
zeit
Organisations-
zeit
Vorbereitungs-
zeit
40346
30255
24204
20173

Sprachförderkräfte – alte Verträge bis 2017


Kinderdienst-
zeit
Organisations-
zeit
Vorbereitungs-
zeit
403613
302713
20180,51,5

Sprachförderkräfte – W-BedG. ab Anstellungszeitpunkt 01.01.2018 – Modellstelle W2/2 bzw. W2/5

Kinderdienst-
zeit
Organisations-
zeit
Vorbereitungs-
zeit
403623
302712
20180,51,5

Fellows – W-BedG. ab Anstellungszeitpunkt 01.01.2018

Kinderdienst-
zeit
Organisations-
zeit
Vorbereitungs-
zeit
403622

*unabhängig davon, ob 2 Fix.MDL geleistet werden
**nur für Studierende und Personen mit gesetzlichen Anspruch nach Elternkarenz möglich
***gesetzlicher Anspruch besteht nur nach Elternkarenz

Quelle: MA 10 – FB Elementare Bildung in städtischen Kindergartenund Horten – Nr. 0058a – Infohandbuch Betrieb – Kapitel 5.5.8
Version 200224

Demo vor Kinderhort: Gewerkschaft fordert Konsequenzen!

Kinder und Mitarbeiter*innen müssen tabu sein!

„Ich bin noch immer tief erschüttert von dem, was da gestern vor einem Hort in Linz passiert ist“, sagt Karin Decker, Landesfrauenvorsitzende der younion _ Die Daseinsgewerkschaft in Oberösterreich. Und weiter: „Es ist erschreckend, was unsere Kolleg*innen von dem Vorfall berichten. Kindern wurden sogar die Masken vom Mund gezogen! Nicht nur die Kleinen stehen noch unter Schock, sondern auch die Mitarbeiter*innen. Dieser Vorfall muss Konsequenzen haben!“

Das fordert auch Christian Jedinger, Landesvorsitzender der younion _ Die Daseinsgewerkschaft in Oberösterreich: „Das hat mit freier Meinungsäußerung nichts mehr zu tun! Hier wurde nicht nur einfach eine Grenze überschritten, hier ist ein aufgehetzter Mob auf Kinder und Beschäftigte losgegangen!“
Christian Meidlinger, Bundesvorsitzender der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, fordert Politik und Polizei zum sofortigen Handeln auf: „Es muss alles unternommen werden, damit so etwas nicht noch einmal passiert. Das Aufhetzen muss endlich ein Ende haben. Das adressiere ich ganz gezielt an Herbert Kickl und die Vertreter*innen der MFG. Der Fall in Linz zeigt, wohin uns radikale Worte bringen.“

Karin Decker abschließend: „Die Demonstrant*innen wissen in ihrer Wut vermutlich gar nicht, was sie den Kindern, deren Eltern und meinen Kolleg*innen angetan haben. Ein Kind hat in der Nacht in die Hose gemacht, viele brauchen jetzt spezielle Betreuung. Schämt Euch!“

Artikel: Wirbel nach Demo vor Kinderhort

younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien
info@younion.at www.younion.at
UID: ATU 16273100 DVR: 0046655

Hier finden Sie mehr Infos zum Impressum und Datenschutz
Dieses Informations Mail erhalten Sie als Funktionärin/Funktionär oder Sympathisantin/Sympathisant der younion_Die Daseinsgewerkschaft
Gemäß dem Telekommunikationsgesetz möchten wir Sie darauf hinweisen, dass dies kein Massen-Email ist, sondern eine  Aussendung an Personen, die mit der younion in Kontakt stehen.

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Kolleg*innen,

ich habe von der MedUni Wien die Rückmeldung erhalten, dass Sie das Angebot Edupression – Begleitung bei Depression und Burnout sehr bereitwillig aufgreifen und schon viele Mitarbeiter*innen Kontakt aufgenommen haben.

Es freut mich wirklich sehr, dass das Referat BGF Sie mit diesem Angebot bedarfsgerecht unterstützen kann.

Die große Resonanz bestätigt die Auswahl, die Aktualität und die Notwendigkeit des diesjährigen BGF-Schwerpunktes Psychische Gesundheit.

Laut MedUni Wien übertreffen die einlangenden Anmeldungen die Erwartungen bei Weitem.

Deshalb weise ich darauf hin, dass die Staffelung der Anmeldemöglichkeiten unbedingt einzuhalten ist.

Bitte haben Sie Geduld!

Aufgrund der hohen Anzahl an Anmeldungen wird es bis zur telefonischen Kontaktaufnahme mit Ihnen seitens der Expert*innen der MedUni Wien etwa eine Woche dauern.

Haben Sie keine Sorge – Sie werden in jedem Fall kontaktiert.

Bitte informieren Sie auch alle Mitarbeiter*innen ohne LAN-User. Vielen Dank!

Das BGF-Team wünscht Ihnen alles Gute!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund der hohen Nachfrage im letzten Jahr startet Nespresso auch heuer wieder mit der Neukunden-Aktion für den Öffentlichen Dienst. Beim Kauf von 300 Kaffee für den Arbeitsplatz gibt es die Nespresso Professional Maschine Zenius 100 kostenlos dazu.

Für Younion-Mitglieder gibt’s oben drauf noch 10% Nachlass auf die Kaffeebestellung.

Bitte leitet beiliegendes Neukundenangebot von Nespresso Professional an Teams/Stationen/Abteilung/etc. in euren Dienststellen für younion-Mitglieder weiter.

Kolleginnen und Kollegen, die gerne eine Nespresso-Professional Kaffeemaschine für ihre Dienststelle haben möchten, mögen sich bitte mit der Vertreterin (ist unten angegeben) direkt in Kontakt setzen. Das Angebot und 10% Rabatt auf die Kaffeebestellungen gilt ausnahmslos für alle Personen mit gültiger younion-Karte.

Vertreterin:

Bettina Mühleder | Senior Sales Representative

Tel : +43 810 981 981 | Mobil : +43 676 33 59 108 | E-Mail : bettina.muehleder@nespresso.com

Nespresso Österreich GmbH & Co OHG, Wiedner Gürtel 9 | 1100 Wien | Österreich | www.nespresso.com | www.nespresso.com/pro

Liebe Grüße und gesund bleiben

Hauptgruppe 1

Wir vertreten 145.000 Mitglieder in mehr als 200 verschiedenen Berufen in den Gemeinden, in Kunst, Medien, Sport
und freien Berufen.
Die Folgen der Corona-Krise dürfen nicht zu Lasten der kritischen Infrastruktur gehen.
Laufende Informationen sind unter www.hg1.at abrufbar.

Die ZK-Tage richten sich ausschließlich nach der Tagewoche, nicht nach dem Beschäftigungsausmaß.

Bei Änderung der Tagewoche, kann es zu einer Änderung des Anspruches kommen.

Anspruch zu Jahresbeginn

5-Tagewoche4-Tagewoche3-Tagewoche2-Tagewoche1-Tagewoche
76532

Anspruch beim Eintritt

(Neuaufnahme während des Kalenderjahres, Überstellung zur Pädagogin/zum Pädagogen)

5-Tagewoche4-Tagewoche3-Tagewoche2-Tagewoche1-Tagewoche
01.01. – 21.02.76532
22.02. – 14.04.65432
15.04. – 05.06.54321
06.06. – 28.07.44321
29.07. – 18.09.33221
19.09. – 09.11.22210
10.11. – 31.12.11110

Anspruch bei Austritt

(Schwangerschaft, Ende des Dienstverhältnises, Karenzierung, Freijahr/ -quartal

5-Tagewoche4-Tagewoche3-Tagewoche2-Tagewoche1-Tagewoche
01.01. – 21.02.1
1110
22.02. – 14.04.22210
15.04. – 05.06.33221
06.06. – 28.07.44321
29.07. – 18.09.54321
19.09. – 09.11.65432
10.11. – 31.12.76532

Ausnahme:Bei Versetzung in den Ruhestand und Pensionierung werden die ZK-Tage nicht aliquotiert.

Quelle: Referat Personalverwaltung – Nr. 0421a, Version 200831

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Die younion konnte folgende Sonderkonditionen für unsere Mitglieder vereinbaren:

Kartenbestellung unter den angeführten Bedingungen auf dem Download der younion Homepage!

CulinarlICAL
©-Anfragen – Das Vindobona  

CulinarICAL 5.1
„Dinner & Musical”
Sonntag, 06.02.2022, Beginn: 18.00 Uhr
Samstag, 12.02.2022, Beginn: 18.00 Uhr
Sonntag, 13.02.2022, Beginn: 18.00 Uhr
Montag, 14.02.2022, Beginn: 18.00 Uhr
Das Vindobona, Wallensteinplatz 6, 1200 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 75,00 inkl. 4-Gang Menü
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Amore20Mio
©-Anfragen – Restaurant Schönbrunner  

Amore Mio
„Endlich wieder!!!”
Montag, 14.02.2022, Beginn: 18.00 Uhr
Restaurant Schönbrunner Stöckl & Dinnertheater
Schönbrunnerstraße 309, 1130 Wien, Meidlinger Tor

Preis für Mitglieder der younion: € 60,00 inkl. 4-Gang Menü
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
 
MayaC382C2B4s20Magic
©-Anfragen – Das Vindobona  

Maya’s Magic Moments
„Dinnershow”
Mittwoch, 16.02.2022, Beginn: 18.30 Uhr
Das Vindobona, Wallensteinplatz 6, 1200 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 75,00 inkl. 4-Gang Menü
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Alexander20Goebel202620Band
©-Anfragen – CasaNova Vienna  

Alexander Goebel & Band
„Das Leben ist kein Musical!”
Freitag, 18.02.2022, Beginn: 19.30 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2. UG, kein Lift)
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Ship20Ship20Hurra
©-Anfragen – Restaurant Schönbrunner  

Ship, Ship Hurra!
„In 80 Küssen um die Welt!”
Freitag, 18.02.2022, Beginn: 18:00 Uhr
Restaurant Schönbrunner Stöckl & Dinnertheater
Schönbrunnerstraße 309, 1130 Wien, Meidlinger Tor

Preis für Mitglieder der younion: € 60,00 inkl. 4-Gang Menü
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
 
Viktor20Gernot Best20Of20Prater Mix 1
©-Anfragen – CasaNova Vienna  

Viktor Gernot
„Best of Prater – Mix”
Sonntag, 20.02.2022, Beginn: 19.30 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2. UG, kein Lift)
Preis für Mitglieder der younion: € 30,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Gernot20Kulis
©-Anfragen – CasaNova Vienna  

Gernot Kulis
„Best of 20 Jahre Ö3 – Callboy”
Dienstag, 22.02.2022, Beginn: 19.30 Uhr
Mittwoch, 23.02.2022, Beginn: 19.30 Uhr

CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2. UG, kein Lift)
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Ti20Amo204
©-Anfragen – Wiener Metropol  

Ti Amo 4
„Das Metropol Musical”
Mittwoch, 23.02.2022, Beginn: 20.00 Uhr
Dienstag, 01.03.2022, Beginn: 20.00 Uhr

Wiener Metropol, Hernalser Hauptstraße 55, 1170 Wien
Preis für Mitglieder der younion: KAT A: € 30,00, KAT B: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Ohlala
©-Anfragen – Das Vindobona  

Ohlala
„Burlesque & Variety Dinnershow”

Donnerstag, 24.02.2022, Beginn: 18.30 Uhr
Das Vindobona, Wallensteinplatz 6, 1200 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 75,00 inkl. Menü
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Drew20Sarich
©-Anfragen – Das Vindobona  

A night alone with Drew Sarich
„Burlesque & Variety Dinnershow”

Samstag, 26.02.2022, Beginn: 19.30 Uhr
Das Vindobona, Wallensteinplatz 6, 1200 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 25,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
 

ÄNDERUNGEN UND FEHLER VORBEHALTEN!! Keine Barablöse möglich, Tickets nach Verfügbarkeit!

Ihr Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Öffnungszeiten: Mo, Mi und Do 08.00-16.00 Uhr
Di 08.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

In den Ferien: Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

01/31316-83720 bis 83724, 83728

!ACHTUNG! Aufgrund von COVID 19!
Das Betreten der younion wird mit einer FFP Maske empfohlen!

Ihr Gewinn als Dienstnehmer*in:
Professionelle Vertretung in der Berufswelt der MA 10 – Stadt Wien Kindergärten.

Durch Ihre Mitgliedschaft stärken Sie die Position der younion als kompetente und effektive Interessenvertretung aller Bediensteten.

Sie profitieren ebenso von einem vielfältigen Service- und Leistungsangebot.

Harte Zeiten brauchen starke Gewerkschaften! Je mehr Mitglieder, desto stärker die Gewerkschaft!

Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihrer Gewerkschaft younion beitreten!

Verwenden Sie ganz bequem das Onlineformular der younion
Oder füllen Sie das Anmeldeformular (PDF) aus und senden Sie es zu newsletter@sofair-fsg.at

Wenn wir Ihre Mitgliedskarte erhalten, nehmen wir persönlich mit Ihnen Kontakt auf, damit Sie uns gleich kennenlernen.

Vorteilsrechner

Errechnen Sie sich Ihre Vorteile als Gewerkschaftsmitglied unter diesem Link!

http://vorteilsrechner.younion.at/

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

der aktuellen Newsletter der MA11 (11/2022) enthält eine geringe Änderung hinsichtlich des Vorgehens bei positiven Fällen in Hortgruppen.

Die Regelung wurde an das Vorgehen in der Schule angepasst.

Für Hortgruppen gilt somit nun Folgendes:

NEU: Teilschließung der Hortgruppe, wenn der 2. positive Fall eines Hortkindes der gleichen Gruppe innerhalb von 3 Tagen (statt 5) auftritt.

In KKG, KDG und FAM bleibt die Regel „2. positive Fall eines Kindes innerhalb von 5 Tagen“ aufrecht.

Die Änderungen wurden in der grafischen Darstellung angepasst.

Bitte um Weitergabe der Information an die Mitarbeiter*innen am Standort.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Eine Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) auf Grund von COVID-19 gibt es nun in drei Fällen:

1. Behördliche (Teil-)Schließung des Kindergartens bzw. der Schule im Schuljahr 2021/2022.
2. Behördliche Absonderung des Kindes nach Kontakt mit einem COVID-19-Verdachtsfall als Präventionsmaßnahme.
3. An COVID-19 erkrankte bzw. positiv getestete, abgesonderte Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. 

!Punkt 3 wurde gewerkschaftlich verhandelt und neu hinzugefügt!

Für betroffene Bedienstete ist auf einen formlosen Antrag an die Personalstelle die rückwirkende Korrektur von Erholungsurlaub bzw. Pflegefreistellung zur Pflege eines an COVID-19 erkrankten Kindes ab 1.9.2021, auf eine Dienstfreistellung (Sonderbetreuung) durchzuführen – vorausgesetzt, die Sonderbetreuungszeit ist noch nicht ausgeschöpft. Bei Änderungen des Erholungsurlaubs aus 2021 ist das Resturlaubsausmaß neu zu berechnen.

Die Sonderbetreuungszeit kann für die Dauer der notwendigen Betreuung im Gesamtausmaß von maximal 4 Wochen im Schuljahr 2021/2022 gewährt werden. Als Beginn des Schuljahres gilt der 1.9.2021, als Ende der 1. Juli 2022. Sie kann tage- oder halbtageweise (nicht jedoch stundenweise) verbraucht werden.

Bedienstete haben der Personalstelle ehestmöglich als Nachweis Folgendes vorzulegen:
zu 1. Im Falle der behördlichen (Teil-)Schließung von Kindergärten und Schulen gilt als Nachweis für eine Absonderung der durch die Bildungseinrichtung ausgehändigte Elternbrief der MA 15 – Gesundheitsbehörde.
zu 2. Wenn das Kind Kontakt mit einer an COVID-19-erkrankten Person gehabt hat, ist von der/vom Bediensteten der Absonderungsbescheid des Kindes oder ein anderer geeigneter Nachweis vorzulegen.
zu 3. Sollte noch kein Bescheid eingelangt sein, genügt die Vorlage des positiven Testergebnisses des Kindes als Nachweis.

Diese Änderungen gelten für die Betreuung von Kindern, Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Angehörige gleichermaßen.

Quelle: „Auszug aus den FAQ_Dienstrecht_Corona_01032022“

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

der Bund hat mit der COVID-19-Basismaßnahmenverordnung die bisher von ihm vorgeschriebenen COVID-19 Schutzbestimmungen für elementare Bildungseinrichtungen aufgehoben.

Auch in der Wiener COVID-19-Basismaßnahmenbegleitverordnung, welche seit 5. März 2022 in Kraft ist, ist nunmehr nur noch folgende Regelung vorgesehen:

Externe Personen, die den Kindergarten oder die Kindergruppe betreten, müssen auch weiterhin eine FFP2-Maske tragen.

Aufgrund der nach wie vor sehr hohen Inzidenzzahlen ist ein vorsichtiger Umgang mit der Pandemie weiterhin wichtig.

Deshalb werden ausgehend von

die bisher geltenden Regelungen in den städtischen Kindergärten und Horten weiterhin umgesetzt:

1. Personal

  1. Beim Betreten der elementaren Bildungseinrichtung ist ein 3G-Nachweis vorzuweisen und während des gesamten Aufenthaltes eine FFP2-Maske zu tragen. Dies ist durch den Erlass der Stadt Wien geregelt.
  2. Eine Ausnahme von der Verpflichtung eine FFP2-Maske zu tragen gibt es für die Tätigkeit in den Gruppen während der Arbeit mit Kindern.
    NEU:  IN Hort- und Familiengruppen ist nur von nicht vollständig immunisierten Personen eine FFP2-Maske zu tragen, wenn Schulkinder anwesend sind.
  3. Das Personal, das über einen 2G-Nachweis verfügt (geimpft/genesen) hat einmal wöchentlich einen negativen PCR-Test vorzuweisen.  

    Ausnahme:  Für Personen, die in den letzten 60 Tagen molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, sind die Regelungen über die Teilnahme an Testungen nicht anzuwenden, damit es nicht zu falsch positiven Ergebnissen kommt.
  4. Das Personal, das den 3G-Nachweis mittels Testzertifikat erbringt, hat diesen Nachweis mindestens dreimal wöchentlich in Form eines PCR-Tests zu erbringen.


2. Kinder

  1. Bis zum Beginn der Schulpflicht
    Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht müssen weder einen 3G-Nachweis erbringen noch eine Maske tragen.
  2. Schulkinder
    Schulkinder müssen einen 3G-Nachweis erbringen. Der vollständig geführte Ninja-Pass gilt dabei als solcher Nachweis.

3. Eltern und andere externe Personen

  1. Beim Betreten der elementaren Bildungseinrichtung ist ein 3G-Nachweis vorzuweisen und während des gesamten Aufenthaltes eine FFP2-Maske zu tragen
  2. Für Personen, die die elementare Bildungseinrichtung nur kurzfristig betreten (insbesondere Bring- und Abholsituation) ist ein 3G-Nachweis nicht erforderlich, eine FFP2-Maske ist jedoch zu tragen.

Bitte geben Sie diese Information an alle Mitarbeiter*innen am Kindergarten- und Hortstandort und an die Bildungspartner*innen weiter.

Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre zuständige Regionalleitung Elementare Bildung.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Aktuelle Informationen zur Meldung und den Formularen

Meldepflicht einer möglichen Berufskrankheit durch das Coronavirus!

Infektionskrankheiten – und damit auch COVID19 – können, wenn sie durch Ausübung der Beschäftigung verursacht sind, als Berufskrankheit anerkannt werden. Bei Verdacht auf eine Berufskrankheit durch Infektion mit dem Coronavirus sind jedenfalls Fälle zu melden, in denen ein positiver Labortest vorliegt und der Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang gegeben ist.

Die Meldung kann sowohl von der Dienststelle, als auch vom zuständigen Arzt, an die dafür vorgesehenen Stellen übermittelt werden. Kommt die Meldung von der Dienststelle ist diese im Zuge des Dienstweges an die MA2 zu übermitteln.  
  • Bei Beamtinnen und Beamten ist die Meldung an das Unfallfürsorgereferat der MA2 zu übermitteln. (Formular der AUVA oder der BVAEB verwenden)
  • Bei Vertragsbediensteten, mit Diensteintritt vor 01.01.2001, ist die Meldung an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und nachrichtlich an das Referat besondere sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten der MA2 zu übermitteln. (Formular der AUVA verwenden)
  • Bei Vertragsbediensteten, mit Diensteintritt nach 31.12.2000 (sowie bei Lehrlingen), ist die Meldung an die Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) und nachrichtlich an das Referat besondere sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten der MA2 zu übermitteln. (Formular der BVAEB verwenden)

Die Beurteilung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, obliegt bei Vertragsbediensteten dem Unfallversicherungsträger bzw. bei Beamtinnen und Beamten der MA2.

Bitte verwenden Sie für die Meldung die Formulare des jeweiligen Unfallversicherungsträgers.

An wen können Rückfragen in Unfallfürsorgeangelegenheiten und im Zusammenhang mit Meldungen eines Dienst- bzw. Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gerichtet werden?

  • Beamtinnen und Beamte:
    Für Rückfragen steht das Referat Unfallfürsorge der MA2, unter01/4000/94411 und 01/4000/94413, als Ansprechstelle zur Verfügung
  • Vertragsbedienstete und Lehrlinge:
    Rückfragen können an das Referat Pensionsservice und sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten der MA2, unter 01/4000/94214 und 01/4000/94213, gerichtet werden.

Wir rechnen mit einigen unklaren Fällen bzw. Ablehnungen, die eventuell rechtlich ausjudiziert werden müssen. In diesen Fällen steht unseren Gewerkschaftsmitgliedern natürlich die kostenlose Rechtsvertretung der younion_Die Daseinsgewerkschaft zur Verfügung. 

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

die elementaren Bildungseinrichtungen spüren seit Wochen einen massiven Infektionsdruck. Neben Personalausfällen führen die hohen Fallzahlen die Leiter*innen und alle Mitarbeiter*innen an die Belastungsgrenzen und darüber hinaus. Aufgrund der neuen Maßgaben des Gesundheitsministeriums müssen jedoch die Vorgaben der Wiener Gesundheitsbehörden für Bildungseinrichtungen angepasst werden. In Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden, haben wir versucht die Abläufe für Sie so weit wie möglich zu vereinfachen.

Die wichtigsten Änderungen hier vorab:

  • Für K1 Kontaktpersonen gibt es keine Absonderung mehr, sondern eine Verkehrsbeschränkung für 10 Tage.
    Dies bedeutet vereinfacht gesagt: Arbeiten und Einkaufen ist mit FFP2-Maske erlaubt, alles andere ist nicht erlaubt.
    Vorzeitige Beendigung mit negativem PCR-Test ab Tag 5.
  • K1 Kontaktpersonen ab 6 Jahren, die von der Maskenpflicht befreit sind, dürfen für 10 Tage nach dem Letztkontakt zur positiv getesteten Person die Bildungseinrichtung nicht besuchen. 
    • Dies gibt nicht für Kinder ab 6 Jahren für den Besuch des Kindergartens.
  • Die Kontakterhebung im Kindergarten/Hort ist reduziert – Listen müssen nicht mehr übermittelt werden.
  • Es gibt KEINE Teilschließungen/Gruppenschließungen mehr.
  • Statt der detaillierten Information zu jedem positiven Fall, wird eine Sammelmeldung mit den positiven Fällen des jeweiligen Tages an die MA15 geschickt.
  • Einzelmeldung der positiven Fälle (Mitarbeiter*innen und Kinder) sind weiterhin notwendig (in der grafischen Darstellung wieder direkt verlinkt)
  • Meldungen können gesammelt am Montag bearbeitet werden – ein Bearbeiten am Wochenende ist nicht notwendig!


Zusammengefasst ergeben sich daraus folgende Änderungen hinsichtlich dem Vorgehen im Kindergarten/Hort:

Kindergarten:

  • In KKG/KDG/FAM erfolgt bei einem Fall (Kind oder Personal) keine Kontakterhebung und es gibt damit keine weiteren Maßnahmen.
  • Bei 2 und mehr Fällen  (Kind oder Personal) innerhalb von 5 Tagen in der KKG/KDG/FAM treten Maßnahmen der Verkehrsbeschränkung in Kraft.
    Gruppe darf von allen Kindern – auch K1 Kontaktkindern – weiter besucht werden.
    K1 Kontaktpersonal kann weiterhin arbeiten.*
  • Tägliche PCR-Testung für K1 Personal und Maskenpflicht auch in der Gruppe für 5 Tage.
    • PCR-Testung für ALLE Kinder am Tag 1 bzw. nach Bekanntwerden und am Tag 5 – sonst ist KEIN Kindergartenbesuch möglich
    • Details zu Testung für Kinder/Personal sowie Maskenpflicht à siehe grafische Darstellung

Hort:

  • Der Hort kannbei einem oder mehreren Fällen in der Gruppe von allen Kindern – auch von K1 Kontaktkindern – weiterhin besucht werden.
    K1 Kontaktpersonal kann weiterhin arbeiten gehen.
  • Es gilt allerdings eine durchgängige Maskenpflicht und tägliche Testpflicht für 5 Tage für ALLE Kinder und das gesamte Personal
  • Tritt an 5 aneinander folgenden Tagen kein weiterer Fall im Klassenverband auf, endet die Masken- und Testpflicht.
    • Details zu Testung für Kinder/Personal sowie Maskenpflicht à siehe grafische Darstellung

Grafische Darstellung

Textversion

Die Eltern/Bildungspartner*innen werden über das Vorgehen in den neuen Elternbriefen informiert:

  • Elternbrief A: Elterninformation für elementare Einrichtungen soll beim ersten Fall in einer Gruppe an alle verteilt/übermittelt werden.
  • Elternbrief B: Elterninformation für Schule/Hort für alle Kinder, die nicht K1 sind (geimpft, genesen, nicht anwesend waren).
  • Elternbrief C: Information für K1-Kinder 
    • im Kindergarten ab dem 2. Fall innerhalb von 5 Tage an die identifizierten K1-Kinder,
    • im Hort ab dem ersten Fall an die identifizierten K1-Kinder

Fallmeldungen ab dem 21.3.2022 werden nach den neuen Regelungen bearbeitet. Die MA15 hat in diesem Fall den betreffenden Standorten die aktuellen Briefe für die Eltern vorab zur Verfügung gestellt.

Schon veranlasste Teilsperren bleiben aufrecht und laufen aus.

Korrektes Maskentragen und rasche Isolation bei positiven Tests sind in der aktuellen Phase die wirksamsten Maßnahmen zur Reduktion des Infektionsdrucks in unseren Kindergärten und Horten. Auch wenn die elementaren Bildungseinrichtungen die Pandemie allein nicht stoppen können, so ist es wichtig, die uns anvertrauten Kinder, Familien und Mitarbeiter*innen so gut wie möglich zu schützen.

Daher bitte ich Sie bei positiven Fällen in den Gruppen wie bisher auf die korrekte und konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen zu achten.

Maskenpausen sind falls möglich im Freien oder bei geöffneten Fenstern durchzuführen.

Leiten Sie die Informationen an alle Mitarbeiter*innen und Bildungspartner*innen weiter.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Regionalleitung.

Vielen Dank für Ihren fortdauernden Einsatz! Bleiben Sie gesund!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

hinsichtlich der Testung der Kinder ab dem 2. Fall im Kindergarten gab es einige Nachfragen, wie das mit dem Test am Tag 1 genau zu verstehen ist. Ich hoffe folgendes Beispiel unterstützt Sie bei der Umsetzung der Maßnahmen:

In der Gruppe 7 wird am Dienstag ein positiver Fall gemeldet. Dies ist der zweite Fall innerhalb von 5 Tagen in der Gruppe 7. Die Eltern der Gruppe 7 werden spätestens beim Abholen informiert, dass es einen weiteren Fall gibt und das Kind getestet werden muss, um weiterhin den Kindergarten besuchen zu können.

Die Eltern von Amir gehen gleich am selben Tag (Dienstag) in eine Apotheke und machen sowohl einen AntiGen-Test als auch einen PCR-Test.

Den AntiGen-Test zeigen die Eltern von Amir am Mittwoch dem Pädagogen. (Das ist fein, aber nicht verpflichtend.)

Amir kann am Mittwoch den Kindergarten besuchen.

Das Ergebnis vom PCR-Test erhalten die Eltern am Mittwochnachmittag und zeigen es dann Donnerstagfrüh dem Pädagogen.

Amir kann weiterhin den Kindergarten besuchen und macht am Tag 5 nochmal einen PCR-Test.

Die Eltern von Susa geben am Mittwoch in der Früh einen Test bei „Alles Gurgelt“ ab.

Susa kann am Mittwoch den Kindergarten besuchen.

Am Donnerstag früh zeigen die Eltern das Ergebnis dem Pädagogen.

Susa kann weiterhin den Kindergarten besuchen und macht am Tag 5 nochmal einen PCR-Test.

Die Eltern von Luna gehen weder am Dienstag testen noch führen sie am Mittwoch einen PCR-Test durch.

Luna kann am Mittwoch den Kindergarten besuchen.

Am Donnerstag können die Eltern kein Ergebnis vorzeigen.

Der Besuch für Luna ist somit erst wieder mit einer Freitestung ab Tag 5 möglich.

In unserem Bespiel wäre das der Samstag – Testung also am Wochenende, damit der Besuch am Montag wieder möglich ist. Wenn Lunas Eltern auch am Tag 5 keinen Test machen und im Kindergarten keinen Test vorweisen können, kann Luna erst wieder ab Tag 11, also am übernächsten Freitag, den Kindergarten besuchen (10 Tage Verkehrsbeschränkung).

Henri war vor 3 Wochen an Corona erkrankt. Da Genesene für 60 Tage von der Testpflicht ausgenommen sind, kann Henri den Kindergarten ohne Tests besuchen.

Zusammengefasst:

Kinder können am ersten Tag nach Bekanntwerden des 2. positiven Falles in den Kindergarten kommen, auch wenn das Testergebnis noch nicht da ist. Spätestens am zweiten Tag ist jedoch der negative PCR-Test vorzuweisen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiter*innen,

liebe Mitarbeiter*innen,

aufgrund der Änderungen der in den letzten Tagen erfolgten gesetzlichen Regelungen hat die Magistratsdirektion – Personal und Revision soeben informiert:

COVID-19-Risikoatteste

Die Regelung ist bis 31. Mai 2022 verlängert.

Risikoatteste, die vor dem 1. April 2022 ausgestellt wurden, müssen innerhalb von zwei Wochen nach dem Inkrafttreten dieser Bestimmung – also spätestens bis zum 15. April 2022 – bestätigt werden.

Die Bestätigung hat bei Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, durch

  • eine fachlich geeignete Ambulanz von Krankenanstalten
  • einen Amtsarzt oder einen Epidemiearzt.

zu erfolgen.

Bei Personen, bei denen trotz Impfung ein schwerer Verlauf zu erwarten ist, kann die Bestätigung auch durch den chef- und kontrollärztlichen Dienst des Krankenversicherungsträgers erfolgen.

Erfolgt innerhalb der Frist keine Bestätigung, so endet der Anspruch auf Freistellung/Homeoffice.

Jene Bediensteten, die bis zum 15. April 2022 noch kein neues COVID-19-Risikoattest vorlegen können, haben die Möglichkeit, bis zur endgültigen Abklärung Urlaub zu konsumieren. Nach Vorlage des Attests kann dieser rückwirkend in eine Freistellung umgewandelt werden.

Bitte leiten Sie die Information an betreffende Mitarbeiter*innen weiter.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Willkommen zu unserer heutigen Sitzung!

Bitte gib deinen Namen an.

    Gut beraten und vertreten durch Ihre
    Personalvertretung SoFair-FSG

    Margit POLLAK

    Julia FICHTL

    Barbara Schaffer

    Funktion: Leiterin

    Standort: Meistergasse 1, 1210 Wien
    0676 8118 62236

    Angela Bodensteiner

    Funktion: Leiterin

    Standort: Lassallestraße 40
    1020 Wien
    0676 8118 64849

    Zur Person …

    Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

    Liebe Kolleg*innen,

    ich informiere Sie über den aktuellen Stand im Zusammenhang mit der Teststrategie in Wien.

    KDG/Hort/Campus

    Den Mitarbeiter*innen der elementarpädagogischen Einrichtungen steht weiterhin das bisherige Testsystem zur Verfügung.

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Regionalleitung.

    Verwaltung

    Eine Abgabe der magistratsinternen Tests ist ab 1.4.2022 nicht mehr möglich.

    Alle Details entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Landessanitätsdirektorin Dr.in Karnthaler.

    Liste der Teststellen der Stadt Wien

    (Anlagen: Teststandorte-ab-20220401.pdf, TESTMOEGLICHKEITEN-IN-WIEN.pdf)

    Bitte entfernen Sie am 31.3.2022 alle Sammelbehälter nach Abholung/Abgabe der Tests.

    Herzlichen Dank, dass Sie bisher die Möglichkeit des magistratsinternen Testens zahlreich in Anspruch genommen haben.

    Ich schlage vor, die lagernden Testkits noch bis Ende des Jahres aufzubewahren, falls das Testsystem doch in einigen Monaten wieder hochgefahren wird. Bei etwaigen Änderungen im Herbst/Winter 2022 werde ich Sie selbstverständlich umgehend informieren.

    Bitte leiten Sie diese Information umgehend an alle Mitarbeiter*innen Ihrer Organisationseinheit weiter.

    Margit POLLAK

    Julia FICHTL

    Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

    Lieber Leiter*innen,
    lieber Mitarbeiter*innen,

    Digitalisierung in der Bildung und die damit einhergehende Erschließung von Chancen für alle Kinder in Wien stellt eines der zentralen Ziele der Stadtregierung dar. Im Zuge dieser Offensive sind in den städtischen Kindergärten vielfältige Vorhaben angedacht.

    So sollen beispielsweise durch entsprechende digitale Services in Zukunft die Administration erleichtert und Verwaltungsabläufe automatisiert werden. Eine entsprechende IT Ausstattung der Standorte zur Erreichung dieser Zielsetzungen ist ebenso in Planung. Ein erster Schritt ist die Anbindung an Breitband Internet und WLAN, die gerade in Umsetzung ist.

    Nun folgt ein weiterer Schritt, in dem jede*r Mitarbeiter*in einen persönlichen LanUsererhält.

    In den kommenden Wochen wird die Stabstelle Betriebsorganisation in Zusammenarbeit mit dem Referat Informationsservices und Technologie daran arbeiten, fortlaufend alle Standorte der Stadt Wien – Kindergärten über die persönlichen LanUser zu informieren und kurze Anleitungen bereitzustellen.

    Folgend ein Überblick welche Möglichkeiten sich künftig aus dem persönlichen LanUser für unsere Mitarbeiter*innen ergeben.

    LanUser für Mitarbeiter*innen der Stadt – Wien Kindergärten

    • Jede*r Mitarbeiter*in erhält einen personalisierten LanUser in dem Format lanm10xxxxxx – die letzten sechs Ziffern setzen sich aus einer personalisierten Buchstabenkombination zusammen.
    • Mit dem LanUser erhalten Mitarbeiter*innen ebenfalls eine E-Mail-Adresse (…@wien.gv.at).
    • Mit den E-Mail-Adressen haben alle Mitarbeiter*innen Zugriff auf ein personalisiertes Outlook-Postfach.
    • Mit dem LanUser ist es allen Mitarbeiter*innen möglich am Notebook an den Standorten einzusteigen – die Nutzung der Thin Clients im Büro der Leitung bleibt der Leitung und den Stellvertretungen vorbehalten.
    • Mit dem LanUser ist es allen Mitarbeiter*innen möglich auf Dokumente auf dem  „P“ Laufwerk zuzugreifen.
    • Künftig können alle Mitarbeiter*innen auf das Intranet sowie E-Learnings zugreifen.
    • Der Bildungspass kann von allen Mitarbeiter*innen selbstständig abgefragt werden.
    • Gehaltszettel werden ebenfalls elektronisch abrufbar sein.

    Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit dieser Information einen Überblick über die geplanten Schritte geben. Bei inhaltlichen Fragen können Sie sich gerne an Kolleg*innen der Stabstelle Betriebsorganisation wenden und bei technischen Fragen an die Kolleg*innen des Referates Informationsservices und Technologie.

    Margit POLLAK

    Julia FICHTL

    Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

    Liebe*r Leiter*in,
    liebe*r Mitarbeiter*in,

    gestern Abend wurde von der Bundesregierung die neue Verordnung betreffend die Festlegung von Screening-Programmen im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 kundgemacht (Covid-19-ScreeningV).
    Diese gilt für den Zeitraum 1. April 2022 bis 30. Juni 2022.

    I. NEUE TESTSTRATEGIE

    Darin ist die neue Teststrategie ab 1. April 2022 geregelt. Pro Person/Monat stehen nur mehr 5 PCR-Tests gratis zur Verfügung.

    Das Testen im Rahmen eines Screenings in elementaren Bildungseinrichtungen (zB. Berufsgruppentestung) ist von dieser Einschränkung ausgenommen. Das heißt, dass sowohl Kinder als auch Mitarbeiter*innen von elementaren Bildungseinrichtungen weiterhin unbeschränkt gratis testen können.

    Testen im Kindergarten und Abholung durch Veloce (=Berufsgruppentestung)
    Es stehen weiterhin 2 Tests pro Woche pro Mitarbeiter*in zur Verfügung.
    Veloce wird wie gewohnt von Montag bis Donnerstag die Mitarbeiter*innen-Tests bis 16 Uhr abholen.

    Testen über „Alles gurgelt!“
    Es gibt bei Alles gurgelt! nach Starten des Test-Vorgangs die Möglichkeit, einen Grund für die Testung anzugeben. Dort kann sowohl ausgewählt werden, dass man in einem Kindergarten/Hort arbeitet oder sein Kindergartenkind testen lassen möchte. 
    Durch diese Vorgehensweise können auch mehr als 5 Tests pro Monat pro Person abgegeben werden. 

    In der PDF sind die einzelnen Schritte in der „Alles gurgelt! – App dargestellt.

    P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Alles_gurgelt_grafischer Darstellung_KDG.pdf

    ANLAGE: Alles_gurgelt_grafischer-Darstellung_KDG.pdf

    Dieses Informationsblatt kann an Eltern und Mitarbeiter*innen weitergegeben/geschickt werden.

    Sollten aufgrund von positiven Fallen am Standort mehr Tests benötigt werden, greifen Sie auf das Angebot von „Alles Gurgelt“ oder den Angeboten im Wohnsitz-Bundesland zurück bzw. nehmen Sie mit dem Referat Warenwirtschaft Kontakt auf.
    Auch in Niederösterreich oder Burgenland können Mitarbeiter*innen aus elementaren Bildungseinrichtungen öfter als 5x testen.

    https://gurgeln.noe-testet.at/

    https://www.burgenland.at/themen/coronavirus/coronatest/#c14508

    Bitte testen Sie zum Schutz der Kinder und Mitarbeiter*innen sowie aller Familien weiterhin regelmäßig direkt am Standort bzw. bei „Alles Gurgelt“ oder im Bundesland ihres Wohnsitzes.

    Hinweis: Für Genese wird aufgrund von möglichen schwankenden CT-Werten empfohlen 60 Tage nach Positivtestung keinen PCR-Test zu machen.

    II. Wegfall des 3G-Nachweises

    Die Stadt Wien als Dienstgeberin hebt mit 1.4.2022 die 3G-Verpflichtung am Arbeitsplatz für alle Mitarbeiter*innen auf.

    https://www.intern.magwien.gv.at/apps/dvs_detail.aspx?ID_DV=10584

    • Es sind somit KEINE 3G-Nachweise mehr zu kontrollieren und die Dokumentation der Kontrolle entfällt ebenso.

    III. Maskenpflicht

    Im Kindergarten und Hort gilt für das Personal FFP2-Maskenpflicht außerhalb der Gruppe, in der Arbeit mit den Kindern in der Gruppe gibt es grundsätzlich keine Maskenpflicht.

    Ausnahme: Beim Auftreten von positiven Fällen in der Gruppe à siehe grafische Darstellung „Vorgehen bei positive Fällen“

    Für Eltern und externe Personen gilt FFP2-Maskenpflicht.

    Bei längeren Terminen ist kein 3G-Nachweis mehr erforderlich.

    IV. Quarantäneregeln für Mitarbeiter*innen der Stadt Wien

    Wie schon informiert nimmt die Wiener Gesundheitsbehörde die Möglichkeit der verkürzten Quarantäne ohne Freitestung NICHT in Anspruch. Das bedeutet, die bisherige Regelung betreffend der Möglichkeit einer Freitestung ab dem 5. Tag bleibt weiterhin aufrecht. Die Quarantäne endet daher NICHT automatisch am 5. Tag.

    Um das Risiko möglichst zu minimieren, dass die*der Mitarbeiter*in andere Mitarbeiter*innen und Kund*innen anstecken könnte, hat die*der Mitarbeiter*in mit Wohnsitz in einem anderen Bundesland  trotz Quarantäneende ohne Freitesten dem Dienst vor Ort bis zum zehnten Tag fernzubleiben.

    Ein vorzeitiger Dienstantritt am Dienstort ist nur nach erfolgter PCR-Freitestung ab Tag 5 möglich.

    Bei Weiterbestehen von Krankheitssymptomen nach Ende der behördlichen Absonderung lt. Bescheid, hat in diesem Fall eine Krankmeldung zu erfolgen.

    Für Mitarbeiter*innen mit Wohnsitz in Wien gilt die Quarantäne einheitlich für 10 Tage und endet automatisch, wenn sie*er 48 Stunden vor Ablauf symptomfrei ist. Ein Freitesten ist nach 5 Tagen möglich. Bei einer Freitestung mittels PCR-Test endet die Quarantäne vor diesen 10 Tagen, wenn der CT-Wert über 30 oder der Test negativ ist.

    In Wien kann ab dem 5. Tag täglich ein Freitestungsversuch gemacht werden – diese Freitestungsversuche werden nicht bei den 5 PRC-Tests im Monat angerechnet und sind kostenlos.

    Kontaktpersonen können sich ab dem 5. Tag aus der Verkehrsbeschränkung freitesten.

    Hinweis: Personen, die dreimal geimpft oder zweimal geimpft und genesen sind sowie Personen, die in den letzten drei Monaten genesen sind, gelten nicht als Kontaktpersonen.

    Bitte um Weitergabe der Informationen an alle Mitarbeiter*innen am Kindergarten- bzw. Hortstandort und an die Bildungspartner*innen.

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihre Regionalleitung Elementare Bildung.

    Margit POLLAK

    Julia FICHTL

    Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

    Liebe*r Leiter*in,
    liebe*r Mitarbeiter*in,

    der Gesundheitsdienst der Stadt Wien ersucht Mitarbeiter*innen der Stadt Wien – Kindergärten, die COVID-19-Risikoatteste unter risikoattest@ma15.wien.gv.at bestätigen lassen wollen, um folgende Angaben und Unterlagen:

    • Angabe, dass Mitarbeiter*in bei Stadt Wien – Kindergärten beschäftigt ist
    • Hinweis: „Arbeitgeberin verlangt Bestätigung des Attests“
    • Befunde und Auszug aus Patient*innenkartei inkl. Info über die Medikation (vom praktischen Arzt bzw. vom Facharzt)

    Etwaige Fragen richten Sie bitte direkt an risikoattest@ma15.wien.gv.at.

    Befunde dürfen keinesfalls an die MA 10 übermittelt werden!

    Bitte informieren Sie umgehend die betroffenen Mitarbeiter*innen. Vielen Dank!

    Margit POLLAK

    Julia FICHTL

    Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

    Liebe*r Leiter*in,
    liebe*r Mitarbeiter*in,

    der Schutz der Mitarbeiter*innen steht für die Stadt Wien als Dienstgeberin nach wie vor an erster Stelle und kann trotz sinkender COVID-Neuinfektionen am sichersten durch konsequentes und stetiges Tragen von FFP2-Schutzmasken erreicht werden.

    Daher gilt bis auf weiteres für Mitarbeiter*innen in städtischen Kindergärten und Horten Folgendes:

    Die FFP2-Maskenpflicht bleibt vorerst aufrecht,

    • im Kontakt mit Eltern und allen anderen externen Personen in öffentlichen Bereichen am Standort sowie
    • beim Zusammentreffen von Personen aus verschiedenen Kindergärten/Horten (z.B. bei Leiter*innensitzungen, Weiterbildung, Besprechungen o.ä.)

    In der Arbeit mit den Kindern in der Gruppe gibt es grundsätzlich keine Maskenpflicht.

    Ausnahme: Beim Auftreten von positiven Fällen in der Gruppe => siehe grafische Darstellung „Vorgehen bei positive Fällen“

    Es liegt in der Eigenverantwortung jeder*jedes Mitarbeiter*in, ob am jeweiligen Arbeitsort (wie: in der Gruppe, Küche, Kanzlei, bei Teambesprechungen o.ä.) die FFP2-Maske getragen wird.

    Aus infektionsepidemiologischer Sicht wird das Tragen von FFP2-Schutzmasken jedenfalls empfohlen.

    Margit POLLAK

    Julia FICHTL

    Jetzt braucht es klare und ruhige Führung

    Umfassende Aufklärung und Hilfe für alle Betroffenen fordert younion _ Die Daseinsgewerkschaft angesichts der kolportierten Missbrauchsfälle in einem städtischen Kindergarten in Wien-Penzing. „Medienberichte sind ernst zu nehmen, jedoch muss gerade bei einem möglichen Missbrauchsvorwurf eine gründlichere Recherche stattfinden, bevor es medial verbreitet wird, um noch nicht bewiesenen Vorverurteilungen entgegen zu wirken. „Deshalb heißt es jetzt vor allem Ruhe bewahren“ – sagt Manfred Obermüller, Vorsitzender der Hauptgruppe 1 der younion _ Die Daseinsgewerkschaft.

    Obermüller weiter: „Nach unseren ersten Informationen wurde nicht vertuscht, sondern ein vorgeschriebenes, standardisiertes Verfahren eingeleitet. Der betroffene Mitarbeiter wurde sofort vom Kinderdienst abgezogen, die Strafverfolgungsbehörden informiert. Denn natürlich steht für die MA 10 und ihre Abteilungsleiterin das Kindeswohl an erster Stelle. Es kann aber nicht sein, dass die bloße Anschuldigung sofort zu einer Kündigung führt.“

    Kritik übt Obermüller an den langen Ermittlungen: „Ich bin fest davon überzeugt, dass die Kolleg*innen in der Justiz und in der Polizei ihr Bestes gegeben haben und geben. Ich weiß aber, wie auch dort beim Personal eingespart wurde und wird. Kürzungen im öffentlichen Dienst bleiben allerdings nie ohne Auswirkungen. Das ploppt dann immer bei Einzelfällen auf, die dann skandalisiert werden. Das ist äußert unfair gegenüber den Beschäftigten der Gerichte, denn die wahre Verantwortung bei der Verfahrensdauerliegt nun einmal bei der Bundesregierung.“

    Obermüller abschließend: „Wie in allen Ausnahmesituationen braucht es jetzt klare und ruhige Führung. Das Geschrei nach Rücktritten und sofortigen Konsequenzen ist nicht nur verfehlt, sondern bringt jetzt niemandem etwas. Schon gar nicht, wenn es so offensichtlich parteipolitisch motiviert ist und alle Informationen nur aus Medien stammen. Aber auch die Journalistinnen sollten sich ihrer Verantwortung nun sehr bewusst sein. Peppige Schlagzeilen führen zwar kurzfristig zu mehr Leser*innen, aber auch zu tiefer Verunsicherung und Vorverurteilungen. Auf der Strecke bleiben die verunsicherten Kolleginnen der Wiener Kindergärten, die tagtäglich hervorragende Arbeit leisten, sowie die Eltern und Kinder. Unsere männlichen Kollegen vor Ort haben es zur Zeit noch schwerer, als sonst.“

    Bundesregierung zieht reine PR-Show ab

    Monatelang hat die Bundesregierung im stillen Kämmerlein an einer neuen 15a-Vereinbarung zu den Kindergärten gearbeitet. Nun wurde sie im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz präsentiert.

    Judith Hintermeier, selbst Elementarpädagogin und Bundesfrauenreferentin in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Wer sich die sogenannte ‚Kindergarten-Milliarde‘ genauer anschaut, kommt schnell drauf, dass es zu jenen Überraschungseiern gehört, die schlecht sind. Da wird groß von einer Milliarde geredet, dabei ist es defacto eine Erhöhung von 57,5 Millionen Euro pro Jahr. Berechnet man auch noch die hohe Inflation ein ist es noch viel weniger.“

    Und weiter: „Mit dem zusätzlichen Geld will die Bundesregierung mehr Kindergarten-Plätze schaffen, allerdings fehlt in vielen Gemeinden einfach der Platz dafür. An Aus- oder Neubauten ist mit den Mitteln allerdings nicht einmal ansatzweise zu denken. Die Baukosten sind exorbitant gestiegen. Und wo soll überhaupt das zusätzliche Personal herkommen? Die Bundesregierung zieht wieder einmal nur eine reine PR-Show ab.“

    „Irgendwie war es zu befürchten, dass nur Schlagzeilen produziert werden, denn die Sozialpartner*innen waren in den Verhandlungen nicht eingebunden“, ergänzt Christa Hörmann, Bundesfrauenvorsitzende in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft. Sie sieht in der präsentierten Erhöhung auch eine enorme Gefahr: „Die Bundesregierung spricht immer von den kommenden fünf Jahren. War´s das jetzt?“

    Dabei braucht es in der Elementarpädagogik richtige Investitionen – in eine Ausbildungsoffensive, genauso wie in ein Bauprogramm. Judith Hintermeier: „Das haben sich unsere Kolleg*innen auch mehr als verdient. Sie halten mit ihrer Arbeit ein ganzes System am Laufen – unter hohem persönlichen Einsatz.“

    Christa Hörmann: „Mit dieser 15a-Vereinabrung hat die Bunderegierung einmal mehr gezeigt, dass sie es alleine einfach nicht kann. Jetzt ist es höchste Zeit, dass wir eingebunden werden. Wir haben die richtigen Lösungen, damit die Beschäftigen in den ersten Bildungseinrichtungen ihre wichtige Bildungsarbeit leisten können, ohne dabei am System kaputt zu gehen.“

    Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

    Liebe*r Leiter*in,
    liebe*r Mitarbeiter*in,

    mit der Novelle der Verordnung der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung – 2. COVID-19-BMV (BGBl. II Nr. 156/2022) hebt der Bund die Maskenpflicht für drei Monate (bis 23.8.2022) ua. im lebensnotwendigen Handel auf.

    Ebenso wurde die 2. Wiener COVID-19-Basismaßnahmenbegleitverordnung, die Regelungen für die elementaren Bildungseinrichtungen enthält, aktualisiert.

    Maskenpflicht entfällt

    Für Mitarbeiter*innen und alle externe Personen am Kindergarten- und Hortstandort entfällt somit die Maskenpflicht ab 1. Juni 2022 auf Grund der Verordnung und der epidemiologischen Einschätzung der MA 15 – Gesundheitsdienst der Stadt Wien.

    Ausnahme: Beim Auftreten von positiven Fällen in der Gruppe gibt es weiterhin Regelungen zum Maskentragen à siehe grafische Darstellung „Vorgehen bei positive Fällen“

    Bei Gesprächsterminen mit externen Personen können geeignete Schutzmaßnahmen, wie zB Trennwände, weiterhin genutzt werden.

    Grundsätzlich liegt es in der Eigenverantwortung jeder*jedes Mitarbeiter*in, ob sie*er im Kindergarten/Hort eine FFP2-Maske trägt.

    Aus infektionsepidemiologischer Sicht wird das Tragen von Schutzmasken weiterhin empfohlen.

    Freistellungsregelung für Risikogruppen

    Die Freistellungsregelung für Risikogruppen wird bis Ende Juni 2022 verlängert und über den Sommer ausgesetzt.  Sollte es die gesundheitliche Situation verlangen, wird die Dienstfreistellung im Herbst wiedereingesetzt. 

    COVID-Grundimmunisierung

    Die Kombination aus Impfung und Genesung gilt nur noch bis zum 23. August 2022 als Grundimmunisierung – danach sind dafür drei Impfungen nachzuweisen (siehe Nationales Impfgremium Empfehlung).

    Aktuell sind der Dienstgeberin keine 3G-Nachweise vorzulegen. Bitte leiten Sie diese Information an alle Mitarbeiter*innen und Bildungspartner*innen weiter.

    Margit POLLAK

    Julia FICHTL

    2019 stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil fest, dass Teile der Bundesbesoldungsreform 2015 diskriminierend sind. Dem Wiener Landtag wurde deshalb eine Novelle vorgelegt, die die Diskriminierung beseitigen sollte. Die Vordienstzeitenregelungen wurden letztmalig mit der 2. Dienstrechtsnovelle 2020 geändert. Damit wurde die rechtliche Basis für die amtswegige Prüfung der Vordienstzeiten geschaffen.

    Vermehrt langen jetzt die Parteiengehöre zu dieser Vordienstzeitenreparatur bei den Kolleg*innen ein. Die meisten verstehen nur „Bahnhof“ und brauchen eine Erklärung zu dem Juristendeutsch, das hier angeführt wird.

    Zur Überprüfung wird der Dienstantritt bei der Stadt Wien herangezogen. Haben Sie also z.B. am 04.05.1990 bei der Stadt Wien zu arbeiten begonnen, gilt dieser Tag als Stichtag für die Ermittlung Ihrer Vordienstzeiten. Anhand der aufliegenden Unterlagen wird geprüft, ob Ihre Vordienstzeiten berufseinschlägige, gleichwertige oder sonstige Zeiten sind und ob sich aufgrund der neuen Rechtslage Ihr persönlicher Vorrückungsstichtag verändert oder ob alles so bleibt wie es ist.

    Den Verhandlungen der younion_Die Daseinsgewerkschaft ist es zu verdanken, dass die Verringerung des Besoldungsdienstalters nicht mehr als 2 Jahre betragen darf.

    Immer wieder versucht die Stadt Wien – Kindergärten männliche Kollegen zu motivieren, im elementarpädagogischen Bereich Fuß zu fassen. Gleichbehandlung nach den Europäischen Richtlinien ist gesetzlich vorgegeben und wird bei uns in der MA10 auch gelebt. Egal ob Männer oder Frauen, je nach Berufsgruppe gibt es gleiche Anforderungen sowie gleiche Tätigkeiten zu verrichten.

    Aktuell ist die Lage aufgrund zahlreicher Medienberichte sehr schwierig, vor allem für die männlichen Kollegen in unserer Abteilung. Die Männer scheinen in ihrer Arbeit gerade im Fokus zu stehen. Von den Bildungspartner*innen kritisch beäugt löst die angespannte Situation in weiterer Folge auch große Verunsicherung bei unseren Führungskräften aus. Die Ängste sind auf allen Seiten groß und vor allem psychisch sehr belastend. Jede Handlung wird drei Mal überlegt und ständig wird hinterfragt, ob diese oder jene Situation Interpretationsspielraum lässt.

    Um genau jetzt unterstützen zu können, haben wir als Personalvertretung nun eigens vorgesehene Termine zur Supervision für unsere männlichen Kollegen reserviert.

    Sollten Sie einen Termin in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich für die genaue Vergabe bitte unter: 0676/811864454 oder  newsletter@sofair-fsg.at

    20.06.202210:00 Uhr – 14:00 Uhr
    21.06.202210:00 Uhr – 14:00 Uhr
    22.06.202210:00 Uhr – 13:00 Uhr
    24.06.202214:00 Uhr – 17:00 Uhr
    06.07.202208:30 Uhr – 13:00 Uhr

    Margit POLLAK

    Julia FICHTL

    Die letzten Wochen waren für uns Alle in der MA 10 eine sehr schwere Zeit und ein Ende dieser ist leider noch nicht in Sicht.

    Durch die negativen Berichterstattungen begann eine regelrechte Hetzjagd, vor allem gegen Bedienstete und die Leitung unserer Abteilung.

    Aber auch unsere männlichen Mitarbeiter werden seitdem regelrecht an den Pranger gestellt und oft von Eltern mit befremdlichen Anmerkungen und Aussagen konfrontiert und gekränkt. Mitarbeiterinnen und vor allem Führungskräfte sind jetzt sehr verunsichert wie sie sich richtig verhalten sollen, welche Beobachtungen und Handlungen gemeldet werden müssen, oder wie ein heikles Entwicklungsgespräch mit Eltern zu führen ist.

    Das sind Fragen, mit denen wir als Personalvertretung von unseren Kolleg*innen jetzt täglich konfrontiert werden.

    Diese negative Berichterstattung kann nur gestoppt werden, durch gemeinsame Aufarbeitung und lückenloser Aufklärung und am Erarbeiten von noch besseren Vorkehrungen, wie zukünftig bei Verdachtsfällen vorzugehen ist.

    Der Fokus liegt auf GEMEINSAM!

    Dies wird NICHT erreicht wenn Hr. Bildungsstadtrat Wiederkehr die Abteilungsleitung ihrer Funktion enthebt und sich nicht vor die Bediensteten stellt. So löst man keine Probleme!

    Die Abteilungsleitung hat unserer Meinung und Informationen nach auch nichts falsch gemacht. Die Richtlinien wie bei so einer Verdachtslage vorzugehen sind, wurden eingehalten. Ob tatsächlich Fehler passiert sind, wird die Kommission feststellen und etwaige Verbesserungsvorschläge werden sicherlich eingearbeitet werden.

    Glaubt Hr. Bildungsstadtrat Wiederkehr wirklich, dass er dadurch jetzt der Presse entkommen wird und die negative Berichterstattung aufhört? Eher nicht, denn jetzt hat diese keinen Prellbock mehr auf den man sich einschießen kann, jetzt richtet es sich direkt an Hr. Wiederkehr als zuständiger Bildungsstadtrat.

    Ob er mit der Aktion das Vertrauen der Eltern zurück gewinnen kann ist fraglich, sicher ist aber dass er das Vertrauen des Personals verloren hat.

    In einer so schwierigen Zeit in der wir uns als MA 10 gerade befinden ist es wenig bis gar nicht unterstützend, dass diese Entscheidung getroffen wurde, denn die Zusammenarbeit mit der Abteilung hat immer sehr gut funktioniert.

    Es stellt sich nun die Frage: „Wer bitte möchte denn jetzt als Abteilungsleitung der MA 10 fungieren“? Derzeit ein Himmelfahrtskommando!

    Sicher ist jedenfalls, dass wir voll und ganz hinter unserem Führungsteam und den Mitarbeiter*innen stehen!

    Margit POLLAK

    Julia FICHTL

    Unser Dienstrecht legt fest, dass der Erholungsurlaub nach Möglichkeit in dem Kalenderjahr zu verbrauchen ist, in dem auch der Anspruch entsteht.

    Grundsätzlich verfallen Urlaubstage die nicht innerhalb von 2 Jahren verbraucht werden.
    Bspl: Urlaubsanspruch 2020 – Verbrauch bis 31.12.2022

    Im Rahmen der 3. Dienstrechts-Novelle 2019 wurde im Dienstrecht eine weitere Dienstpflicht der Vorgesetzten hinzugefügt die besagt, dass die*der Vorgesetzte im Fall eines drohenden Verfalls des Erholungsurlaubes oder einer absehbaren Beendigung des Dienstverhältnisses rechtzeitig und nachweislich darauf hinzuwirken hat, dass die*der Bedienstete den Erholungsurlaub in Anspruch nehmen kann und auch in Anspruch nimmt. Dieses Hinwirken muss vor Beginn eines Zeitraumes erfolgen, der noch einen vollständigen Verbrauch des Erholungsurlaubs vor dem Verfall zulässt.

    In den Stadt Wien – Kindergärten leitet die Personalstelle diese Information an die Standorte weiter und fordert, nach den gesetzlichen Bestimmungen, auch aktiv eine Rückmeldung innerhalb einer vorgebeben Frist ein.

    Trotz rechtzeitiger Information ist es möglich, dass Urlaubstage verfallen.

    Bspl.: Wenn sich ein*e Kolleg*in im Langzeitkrankenstand befindet kann sie*er keinen Erholungsurlaub antreten, denn dafür muss sie*er gesund sein.

    Kindergarten-Gewerkschaft younion: Auf die Arbeit konzentrieren!

    Übergabe von Forderungen an Wiener Stadtrat Wiederkehr am Montag

    Seit Wochen wird auf die Wiener Kindergärten medialer Druck ausgeübt. Judith Hintermeier, selbst Pädagogin und Bundesfrauenreferentin in der Kindergartengewerkschaft younion: „Da werden Einzelfälle zum Anlass genommen um reißerische Schlagzeilen zu produzieren. Das Ergebnis ist, dass ganze Berufsgruppen in Misskredit gebracht werden. Das wird aber skrupellos in Kauf genommen. Die Stimmung in den ersten Bildungseinrichtungen, vor allem unter den männlichen Kollegen, ist dementsprechend schlecht.“

    Das bestätigt auch Manfred Obermüller, Vorsitzender der Hauptgruppe 1 in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Wir waren in vielen Standorten und haben uns ein Bild vor Ort gemacht. Viele Kolleg*innen sind noch von der Pandemie ausgelaugt, die aktuelle politische Diskussion hat ihnen den Rest gegeben. Sie wollen endlich konkrete Maßnahmen sehen, die ihren Arbeitsalltag erleichtern und ihr Ansehen wieder steigern.“

    Die Forderungen des Personals wurden auf Karten gesammelt und in einen großen Rucksack gepackt. Am Montag folgt die Übergabe an den Wiener Stadtrat Christoph Wiederkehr. Medienvertreter*innen sind zu diesem Termin eingeladen.

    Datum: 20.6.2022
    Uhrzeit: 14.30 Uhr
    Ort: Bildungscampus Christine Nöstlinger, Taborstraße 120, 1020 Wien (Eingang Leystraße 160)

    Manfred Obermüller: „Von Politiker*innen werden zwar prächtige neue Kindergärten feierlich eröffnet, aber das pädagogische Personal, das darin arbeite sollte, ist nicht vorhanden. Was wir jetzt brauchen ist eine Personaloffensive. Es muss mehr in die Ausbildung investiert werden. Wir brauchen mehr Ausbildungseinrichtungen und bessere Anreize. Denn wir dürfen auch nicht vergessen, dass in den kommenden Jahren viele Kolleg*innen in den Ruhestand gehen.“

    Die Kindergarten-Gewerkschaft younion fordert aber nicht nur eine rasche Personaloffensive. Judith Hintermeier: „Aufbauend auf besseren Rahmenbedingungen muss eine Imagekampagne dafür sorgen, dass entstandener Schaden wieder gut gemacht wird. Denn die Beschäftigten haben es nicht verdient, dass sie jetzt von manchen Eltern unter Generalverdacht gestellt werden. Sie haben sich auch eine politische Führung verdient, die zu ihnen steht, wenn sie ins Visier von politischen Aufhetzern geraten.“

    younion _ Die Daseinsgewerkschaft
    Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien
    info@younion.at www.younion.at
    UID: ATU 16273100 DVR: 0046655

    Hier finden Sie mehr Infos zum Impressum und Datenschutz
    Dieses Informations Mail erhalten Sie als Funktionärin/Funktionär oder Sympathisantin/Sympathisant der younion_Die Daseinsgewerkschaft
    Gemäß dem Telekommunikationsgesetz möchten wir Sie darauf hinweisen, dass dies kein Massen-Email ist, sondern eine  Aussendung an Personen, die mit der younion in Kontakt stehen.


    Uns haben einige Anfragen, bezüglich der Forderung, Diplomzeugnisse bzw. bei Namensänderung auch die Heiratsurkunde am Standort aufliegen zu haben, erreicht.

    Das Thema konnte nun mit der Dienststelle MA10 abgeklärt werden.

    Die erste Seite des Diplomzeugnisses ist zu kopieren. Hier sind Name, Geburtsdatum und „bestanden“ ersichtlich, was ausreichend ist und der MA11 entgegenkommt. Etwaige Nachweise zu Namensänderungen (Meldepflicht!) liegen in der Personalstelle auf. Aufgrund des Datenschutzes müssen diese nicht zusätzlich am Standort aufliegen.

    Was ist mit der jährlichen Remu ab Gehaltsstufe 17?

    Diese „Remu“ muss grundsätzlich überarbeitet werden, weil es auch bei „Altbediensteten“ im Zuge der Dienstrechts- und Besoldungsreform („Besoldung NEU“) zu Veränderungen kommen kann (z.B. durch einen Umstieg). Deshalb ist es erforderlich eine einheitliche Regelung zu schaffen wie zukünftig monetäre und nicht monetäre Leistungsansätze zu regeln sind. Dazu gehört auch die Regelung der LKP 17.

    Gerüchte, diese würde nicht (mehr) ausbezahlt werden, sind falsch! Die Leistungsprämie wird dieses Jahr lediglich verspätet angewiesen und folgt, zu welchem Termin ist noch nicht bekannt.

    Margit POLLAK

    Julia FICHTL

    Visitenkarten

    Ja ich brauche neue Visitenkarten

      Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

      Liebe*r Leiter*in,
      liebe*r Mitarbeiter*in,

      auf Grund der steigenden Infektionszahlen und den bevorstehenden Sommerferien und Urlauben, ist es wichtig, dass Mitarbeiter*innen sowie Kindergarten- und Hortkinder auch im Sommer getestet werden.

      Für Mitarbeiter*innen in elementaren Bildungseinrichtungen besteht weiterhin die Möglichkeit über die 5 monatlichen Tests hinaus, sich gratis testen zu lassen.

      Bitte nützen Sie daher selbst das Angebot der Berufsgruppentestung am Standort zum regelmäßigen Testen.


      Bitte erinnern Sie die ebenso die Eltern, dass sie diesen freiwilligen Testungen für Kindergartenkinder und Hortkinder nachkommen.

      Es ist im Interesse der Allgemeinheit, hohe Ansteckungsraten zu verhindern.

      Da die Hortkinder bzw. Kinder, die die Ferienbetreuung am Bildungscampus besuchen in der Ferienzeit nicht mehr regelmäßig in der Schule testen, wird das Vorgehen bei einem positiven Fall an die Regeln im Kindergarten angeglichen.

      Ergänzend zum Vorgehen für Bildungseinrichtungen in Bezug auf Covid-19 (Stand 21.3.2022) wird somit folgende behördliche Vorgehensweise für die Horte/die Ferienbetreuung festgehalten:

      • Grundsätzliche KEINE Maskenpflicht für Kinder und Jugendliche
      • Grundsätzliche KEINE Maskenpflicht für das Personal
      • Maskenpflicht nur für die Dauer von 5 Tagen in der Gruppe, wenn ein bestätigter Fall in der Gruppe auftritt

      NEU:

      • Bei einem oder mehreren bestätigten Fällen gilt:

      Auch als K1-Kontaktperson zu klassifizierende Personen der betroffenen Gruppen können die Ferienbetreuung/den Hort weiterhin besuchen.

      Alle Personen in dieser Gruppe und das Personal haben durchgehend einen MNS (Kinder von 6 bis 14 Jahren) bzw. FFP2-Maske zu tragen.

      Hortkinder/Kinder am Campus in der Ferienbetreuung testen verpflichtend täglich am Tag 1 und am Tag 5 nach dem Letztkontakt zur positiven Person. Eine zusätzliche Testung am Tag 3 wird empfohlen.

      Ohne negatives PCR-Ergebnis (Tag 2 und 6) ist der Hort-/Ferienbetreuungsbesuch nicht erlaubt.  

      K1-Kontaktpersonal hat täglich einen PCR-Test durchführen.

      Genesene sind für 60 Tage von der Testpflicht ausgenommen.

      • Neben den 5 Gratistests gibt es zusätzlich die Möglichkeit über „Alles gurgelt“ unter dem Punkt „Behördlich angeordnet“ zu testen. Im nächsten Schritt wird dann das Feld „Kontaktperson“ ausgewählt.

      Sollte tatsächliche seitens der Eltern keine PCR-Testung möglich sein (z.B. Auslandsaufenthalt kurz vor Betreuungsbeginn), ist alternativ ein Antigen-Test möglich.

      • Tritt an 5 aneinander folgenden Tagen kein weiterer Fall in der Gruppe auf, endet die Masken- und Testpflicht.
      • Für K1-Kontaktpersonen ist der Besuch von Veranstaltungen (z.B. Theater, Konzert) oder Sport ohne Maske in geschlossenen Räumen nicht erlaubt.
        Sport und Bewegung im Freien ist ohne Maske möglich. Auch ein Picknick im Freien mit ausreichend Abstand ist möglich.
      • K1 Personen, die von der Maskenpflicht befreit sind, dürfen für 10 Tage nach dem Letztkontakt zur positiv getesteten Person die den Hort/die Ferienbetreuung nicht besuchen.
        Der vorzeitige Besuch ist nur mit negativem PCR-Test ab Tag 6 nach dem Letztkontakt erlaubt.

      Die Änderung wurde in der grafischen Darstellung angepasst.

      Zur Unterstützung hier nochmals das E-Mail mit den Beispiele für Testung Tag 1 bzw. Tag 5 und den damit verbunden Besuch der Bildungseinrichtung. Diese Beispiele gelten nun auch für Hortkinder in FAM und Hort.

      An der Vorgehensweise bei positiven Fällen im Kindergarten ändert sich nichts.

      Bitte geben Sie die Information an die Mitarbeiter*innen am Standort sowie die Bildungspartner*innen weiter.

      Es ist unser aller Ziel, einen möglichst entspannten Sommer zu haben und dass sowohl der Kindergarten- und Hortbesuch sowie die geplante Erholungs- und Familienurlaube möglich sind.  

      Danke für Ihre Unterstützung.

      Gut beraten und vertreten durch Ihre
      Personalvertretung SoFair-FSG

      Margit POLLAK

      Julia FICHTL

      Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

      Liebe*r Leiter*in,
      liebe*r Mitarbeiter*in,

      der Sommer, Ferien und die Urlaubszeit sind da – und leider auch eine neuerliche Infektionswelle.

      Mit einem Blick auf den Herbst und das beginnenden Kindergartenjahr soll an die Impf-Möglichkeiten erinnert werden.


      Wichtig: Grundimmunisierung abschließen

      Die Grundimmunisierung ist erst nach 3 COVID-Schutzimpfungen abgeschlossen. Dabei gilt folgendes Impfschema (mit mRNA-Impfstoffen):

      • Erstimpfung
      • Zweitimpfung: 21 bis 28 Tage nach der Erstimpfung
      • Drittimpfung: 4 bis 6 Monate nach der Zweitimpfung

      Bei einer Infektion zwischen zwei Impfungen beginnt die bereits laufende Frist mit dem Tag der Genesung von vorne.

      Für Wien gilt:
      Allen Personen ab 5 Jahren wird die Abschließung der Grundimmunisierung mit einer 3. Impfung 6 Monate nach der Zweitimpfung dringend empfohlen.
      Allen Personen ab 12 Jahren wird die 3. Impfung auf eigenen Wunsch bereits 4 Monate nach der Zweitimpfung in allen städtischen Impfzentren gerne ermöglicht.


      Auffrischungsimpfung

      Das Nationale Impfgremium empfiehlt eine Auffrischungsimpfung (4. Impfung) 6 Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung bzw. auf eigenen Wunsch 4 Monate nach der Grundimmunisierung.
      Bei einer Infektion zwischen zwei Impfungen beginnt die bereits laufende Frist mit dem Tag der Genesung von vorne.

      Für Wien gilt:
      Alle Personen ab 12 Jahren, deren Grundimmunisierung bereits 6 Monate her ist, können sich in allen städtischen Impfzentren eine Auffrischungsimpfung (4. Impfung) holen.
      Allen Personen ab 12 Jahren, deren Grundimmunisierung 4 Monate her ist, wird in allen städtischen Impfzentren eine Auffrischungsimpfung (4. Impfung) ermöglicht.

      Für Personen unter 12 Jahren ist eine Auffrischungsimpfung derzeit nicht vorgesehen.

      Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
      https://www.wien.gv.at/presse/2022/06/26/wien-vereinfacht-zugang-zu-covid-19-schutzimpfung  bzw. unter:
      https://impfservice.wien/

      Oder hier nochmal als grafische Darstellung:

      Bitte leiten Sie diese Informationen an alle Mitarbeiter*innen und Mitarbeiter sowie Eltern und Interessierte weiter. Vielen Dank.

      Gut beraten und vertreten durch Ihre
      Personalvertretung SoFair-FSG

      Margit POLLAK

      Julia FICHTL

      Liebe Alle!

      Im Anhang eine Aussendung unserer Dienstgeberin zur geschätzten Kenntnisnahme. Inhaltlich handelt es sich um folgende Punkte:

      • Freistellungsregelung für Risikogruppen endete mit 30.6.2022
      • Freistellung von Schwangeren wurde bis 30.9.2022 verlängert (siehe Punkt 5 der FAQs).
      • Home-Office richtet sich weiterhin nach dem COVID-19-BASIS-Präventionskonzept und damit nach der jeweiligen Ampelfarbe für Wien. Jedenfalls ist dabei aber auf die Erfordernisse des Dienstbetriebes Bedacht zu nehmen.
      • Allen Mitarbeiter*innen, die von einem Urlaub zurückkehren, wird dringend empfohlen sich vor Dienstantritt testen zu lassen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Manfred Obermüller

      Liebe Alle!

      Es ist uns in Verhandlungen mit Dienstgeberin gelungen aufgrund der hohen Anzahl täglicher Neuinfektionen, zusätzlich Dienstfreistellungen (Sonderbetreuungszeit) für die Sommermonate (Juli/August) zu verhandeln. Folgende Eckpunkte für den Anspruch sind dafür relevant:

      • Verpflichtung von Bediensteten zur Betreuung von Kindern (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr), Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Personen
      • Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) für die Dauer der behördlichen Absonderung (insg. bis zu einem Höchstausmaß von max. 10 Tagen) bis Ende August

      Wichtige Voraussetzungen für die Gewährung der Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit):

      • Nachweis der behördlichen Absonderung (Bescheid der Gesundheitsbehörde) bzw. des positiven PCR-Test Ergebnisses! (als Nachweis für eine Absonderung gilt der durch die Bildungseinrichtung ausgehändigte Elternbrief der MA 15 – Gesundheitsbehörde)
      • Die Konsumation dieser Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) ist nur dann zulässig, wenn die Pflegefreistellung für das Jahr 2022 komplett aufgebraucht wurde und keine andere geeignete Betreuungs- bzw. Pflegeperson vorhanden ist.
      • Bereits genehmigte Erholungsurlaube und Zeitausgleichstage sind anzutreten.
      • Die Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) kann für die Dauer von 5 Tagen gewährt werden und auf max. 10 Tage verlängert werden, wenn der CT-Wert unter 30 und der PCR-Test somit positiv ist.

      Der Nachweis für die Erfüllung der Voraussetzungen ist der Dienststelle ehestmöglich vorzulegen. Die Dienstfreistellungen sind dabei in dem Ausmaß anzuwenden, wie sie unbedingt benötigt werden d.h. sowohl die Unterbrechung wie auch der tageweise Verbrauch sind möglich. Eine gleichzeitige (beide Elternteile) Konsumation der Dienstfreistellung ist nicht zulässig.

      Auch wenn wir alle hoffen, dass wir diese Sonderbetreuungszeit nicht in Anspruch nehmen müssen, freue ich mich darüber, dass wir eine wichtige (Übergangs-)Lösung verhandeln konnten.

      Mit freundlichen Grüßen
      Manfred Obermüller

      Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

      Liebe*r Leiter*in,

      liebe*r Mitarbeiter*in,

      im Hinblick auf die hohe Anzahl täglicher Neuinfektionen und den Ablauf der Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) kann auf Grund der Verpflichtung von Bediensteten zur Betreuung von Kindern (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr), Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Personen bis Ende August 2022 eine Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) für die Dauer der behördlichen Absonderung (insg. bis zu einem Höchstausmaß von max. 10 Tagen) gewährt werden.

      Voraussetzungen für die Gewährung der Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit):

      • Nachweis der behördlichen Absonderung bzw. des positiven PCR-Test Ergebnisses (sollte noch kein Bescheid der Gesundheitsbehörde vorliegen)
        (als Nachweis für eine Absonderung gilt der durch die Bildungseinrichtung ausgehändigte Elternbrief der MA 15 – Gesundheitsbehörde)
      • Die Konsumation dieser Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) ist nur dann zulässig, wenn die Pflegefreistellung für das Jahr 2022 komplett aufgebraucht wurde und keine andere geeignete Betreuungs- bzw. Pflegeperson vorhanden ist.
      • Bereits genehmigte Erholungsurlaube und Zeitausgleichstage sind anzutreten.
      • Die Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) kann für die Dauer von 5 Tagen gewährt werden.
      • Diese kann auf max. 10 Tage verlängert werden, wenn der CT-Wert unter 30 und der PCR-Test somit positiv ist.

      Der Nachweis für die Erfüllung der Voraussetzungen ist der*dem zuständigen Personalreferent*in ehestmöglich zu übermitteln. Die Dienstfreistellungen sind dabei in dem Ausmaß anzuwenden, wie sie unbedingt benötigt werden. D.h. sowohl die Unterbrechung wie auch der tageweise Verbrauch sind möglich. Eine gleichzeitige (beide Elternteile) Konsumation der Dienstfreistellung ist nicht zulässig. Generell ist zu empfehlen, dass – sofern möglich – die Betreuungspflichten so gut wie möglich aufgeteilt werden.

      Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre*n zuständigen Personalreferent*in.

      Ich möchte Sie außerdem nochmals informieren, dass die Freistellungsregelung für Risikogruppen mit 30.6.2022 abgelaufen ist und über den Sommer ausgesetzt wird.

      Sollte es die pandemische Situation verlangen, kann sie im Herbst 2022 wieder eingeführt werden.

      Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage wird allen Mitarbeiter*innen, die von einem Urlaub zurückkehren, dringend empfohlen sich vor Dienstantritt testen zu lassen.

      Bitte leiten Sie diese Information an alle Mitarbeiter*innen weiter.

      Gut beraten und vertreten durch Ihre
      Personalvertretung SoFair-FSG

      Margit POLLAK

      Julia FICHTL

      Insgesamt braucht es 700 zusätzliche Beschäftigte

      Heute, Donnerstag, präsentierte der Wiener Stadtrat Christoph Wiederkehr einen Prüfbericht zu mutmaßlichen Vorfällen in einem Kindergarten in Wien-Penzing. Das Papier umfasst 52 Seiten und gibt auch konkrete Empfehlungen ab.

      Manfred Obermüller, Vorsitzender der Hauptgruppe 1 in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Alles was dem Kindeswohl dient, unterstützen wir aus ganzem Herzen! So wie es meine Kolleg*innen schon immer getan haben und selbst unter schwierigsten Bedingungen immer tun. Auch der Stadtrat hat das große Vertrauen der Bevölkerung in die Beschäftigten der elementaren Bildungseinrichtungen betont.“

      Obermüller weiter: „So ein Papier ist aber recht schnell geschrieben, überhaupt wenn es nicht gängigen Standards entspricht. Worum es aber wirklich geht, ist die praktische Umsetzung.“

      Nach einer ersten Einschätzung brauchen die empfohlenen Regeln mindestens 350 neue Beschäftigte in den städtischen Kindergärten. Obermüller: „Dabei möchte ich den Stadtrat erinnern, dass ohnehin 350 Pädagog*innen fehlen. Außerdem wurden die privaten Einrichtungen kaum erwähnt. Gelten die Empfehlungen nur für städtische Einrichtungen?“

      Judith Hintermeier, selbst Pädagogin und Bundesfrauenreferentin in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Jetzt muss es schnell gehen mit der Verstärkung! Denn was bei meinen Kolleg*innen gar nicht gut ankommt, sind Papiere mit ‚Ratschlägen‘ von sogenannten Expert*innen, die noch nie länger in einem Kindergarten gearbeitet haben. Und ich möchte schon daran erinnern, dass nicht nur Kinder und Eltern Rechte haben, sondern auch das Personal.“

      Obermüller abschließend: „Jetzt wollen wir Taten sehen und nicht nur Papiere lesen, die Vorwürfe gegen das Personal erheben, ohne dass sie sich dagegen wehren können. Außerdem hat der Stadtrat noch immer unseren Rucksack mit Forderungen der Beschäftigten. Auch da warten wir auf rasche Umsetzung.“

      Liebe Kolleg*innen,

      am Montag, den 20.06.2022, hat die younion _ Die Daseinsgewerkschaft – Hauptgruppe 1, am Bildungscampus Christine Nöstlinger, die von den Kolleg*innen der MA 10 erarbeiteten Forderungspunkte, dem zuständigen Stadtrat Christoph Wiederkehr übergeben.
      Es war uns wichtig möglichst viele Kolleg*innen auf unserer Tour durch alle 365 Wiener Kindergärten zu erreichen
      und mit Ihnen ins Gespräch zu kommen, um dem Vizebürgermeister die Situation realitätsnahe zu schildern und ihn eindringlich auf den bestehenden Handlungsbedarf hinzuweisen.
      Knapp 6000 Unterstützungserklärungen für die gemeinsamen Forderungen an die Politik wurden im Zeitraum von 03.03.2022 bis 05.05.2022 von unseren örtlichen Gewerkschaftsvertreter*innen bei Ihnen abgeholt.
      Auf den Forderungskarten haben rund 1900 Kolleg*innen, parallel zu den bestehenden Forderungspunkten,
      einen größeren Kolleg*innenpool bzw. einen optimierten Betreuungsschlüssel gefordert, um die Qualität der
      wertvollen Arbeit, welche tagtäglich von Ihnen geleistet wird, zu sichern. Auch wurde von mehr als jeder*m vierte/n Kollegin mehr Wertschätzung auch durch faire Bezahlung, alternsgerechtes Arbeiten, Unterstützung im Bereich der Reinigung und den administrativen Tätigkeiten eingefordert und somit die Dringlichkeit zur Umsetzung unserer Forderungen nicht nur bestätigt, sondern bekräftigt.

      Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich bei Ihnen für Ihr unermüdliches Engagement in diesen schwierigen Zeiten und ganz besonders für die überwältigende Teilnahme an unserer Tour, zu bedanken. Ihr Beitrag ist ein starkes Zeichen – denn wir sind STARK DURCH ZUSAMMENHALT und werden gemeinsam für bessere Rahmenbedingungen sorgen!
      Wir werden Sie zeitnah über die laufenden Gesprächsergebnisse informieren.

      In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Familien einen ruhigen Sommer und vor allem
      einen erholsamen Urlaub.

      Herzlichst Ihr
      Manfred Obermüller e.h.
      Vorsitzender der Hauptgruppe 1
      younion _ Die Daseinsgewerkschaft

      Liebe Kollegin!
      Lieber Kollege!

      Die younion konnte folgende Sonderkonditionen für unsere Mitglieder vereinbaren:

      Kartenbestellung unter den angeführten Bedingungen auf dem Download der younion Homepage!

      Philipp Hochmair
      und Band “Die Elektrohand Gottes”
      Donnerstag, 28.07.2022, Beginn: 20.30 Uhr
      Freitag, 29.07.2022, Beginn: 20.30 Uhr
      Graffenegg/Wolkenturm

      Preis für Mitglieder der younion ROULETTE TICKETS: € 30,00
      Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
      Kernölamazonen
      „Best of”
      Montag, 01.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr
      Viktor Gernot’s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
      Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 25,00
      Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
      Doppelpack
      „Herbert Steinböck & Thomas Strobl”
      Dienstag, 02.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr
      Viktor Gernot’s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
      Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
      Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
      Thomas Strobl
      „Jukebox Special – Made in Austria”
      Sonntag, 07.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr
      Viktor Gernot’s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
      Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
      Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
      Stefan Haider
      „Sing Halleluja!”
      Mittwoch, 10.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr
      Viktor Gernot’s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
      Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
      Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
      Kernölamazonen
      „Sexbomb forever!”
      Donnerstag, 11.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr
      Viktor Gernot’s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
      Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 25,00
      Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
      Michael Buchinger
      „Ein bisschen Hass muss sein”
      Samstag, 13.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr
      Viktor Gernot’s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
      Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
      Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
      Erik Arno & Domenico Limardo & Band
      „Ferragosto Party”
      Montag, 15.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr
      Viktor Gernot’s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
      Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
      Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
      Das Feinripp Ensemble
      „Die Bibel”
      Donnerstag, 18.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr
      Tschauner Bühne, Maroltingergasse 43, 1160 Wien
      Sonderpreis für Mitglieder der younion KAT A: € 24,00
      Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos

      ÄNDERUNGEN UND FEHLER VORBEHALTEN!! Keine Barablöse möglich, Tickets nach Verfügbarkeit!

      Ihr Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
      Öffnungszeiten: Mo, Mi und Do 08.00-16.00 Uhr
      Di 08.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

      In den Ferien: Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

      01/31316-83720 bis 83724, 83728

      !ACHTUNG! Aufgrund von COVID 19!
      Das Betreten der younion wird mit einer FFP Maske empfohlen!

      Ihr Gewinn als Dienstnehmer*in:
      Professionelle Vertretung in der Berufswelt der MA 10 – Stadt Wien Kindergärten.

      Beratungsleistungen

      Dienstrecht und Besoldung
      Elternkarenz und Kinderbetreuungsgeld
      Lohnsteuerberatung
      Pensionsberatung
      Rechtsberatung

      Förderungen

      bis zu € 580 Bildungsförderung
      € 50 Schulstartgeld
      diverse Fonds

      Sonderkonditionen

      Einkaufsgutscheine bis zu 15%
      vergünstigte Aufenthalte in den Hotels der youinon _ Die Daseinsgewerkschaft
      vergünstigte Handytarife

      Versicherungsleistungen

      Berufshaftpflichtversicherung
      Berufsrechtschutzversicherung
      Solidaritätsversicherung

      Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihrer Gewerkschaft younion beitreten!

      Füllen Sie das Formular bequem am PC oder per Handy aus
      Senden Sie uns das ausgefüllte Formular an newsletter@sofair-fsg.at
      (Nur mit Handy-Browser oder PC möglich)

      Wenn wir Ihre Mitgliedskarte erhalten, nehmen wir persönlich mit Ihnen Kontakt auf, damit Sie uns gleich kennenlernen.

      Vorteilsrechner

      Errechnen Sie sich Ihre Vorteile als Gewerkschaftsmitglied unter diesem Link!

      http://vorteilsrechner.younion.at/

      Sommerdienstplan

      Bei einzelnen ganztägigen Abwesenheiten (U, Z, ZK) während des Ferienbetriebes- vor Erstellung des Sommerdienstplanes – werden die Stunden des Originaldienstplanes herangezogen, um für die restliche Woche eine korrekte Diensteinteilung gestalten zu können.

      Am Feiertag (MO,15. August) müssen für den Sommerdienstplan die Stunden des regulären Dienstplanes herangezogen werden. Dies gilt auch für andere unterjährige Feiertage, da diese planbar sind.

      Bei einzelnen ganztägigen Abwesenheiten (U, Z, ZK) während des Ferienbetriebes- nach Erstellung des Sommerdienstplanes (allen Mitarbeiter*innen ev. durch Unterschrift zur Kenntnis bringen) – werden die Stunden des Sommerdienstplanes herangezogen, um für die restliche Woche eine korrekte Diensteinteilung gestalten zu können.

      Überstunden

      In der MA10 herrscht ein enormer Fachkräftemangel. Wenn also Überstunden aufgrund des Personalmangels erforderlich sind, können diese durch die Leitung bzw. der Stellvertretung angeordnet werden.

      Wenn Überstunden geleistet werden, weil Personal fehlt ist es natürlich meist sinnvoller sich diese auszahlen zu lassen, damit der eigene Standort nicht wiederum diese Fehlzeiten ausgleichen muss. Zudem fließen ausbezahlte Überstunden zusätzlich in die Durchrechnung der späteren Pension mit ein.

      Gut beraten und vertreten durch Ihre
      Personalvertretung SoFair-FSG

      Margit POLLAK

      Julia FICHTL

      Bei einzelnen ganztägigen Abwesenheiten (U, Z, ZK) während des Ferienbetriebes- vor Erstellung des Sommerdienstplanes – werden die Stunden des Originaldienstplanes herangezogen, um für die restliche Woche eine korrekte Diensteinteilung gestalten zu können.

      Am Feiertag (15. August) müssen für den Sommerdienstplan die Stunden des regulären Dienstplanes herangezogen werden. Dies gilt auch für andere unterjährige Feiertage, da diese planbar sind.

      Der einzige Tag wo ein Wochendienstplan um eine durchschnittliche Stundenanzahl herum gestaltet wird, ist eine Woche wo ein pädagogischer Tag stattfindet. Hier belaufen sich die Stunden für Assisten*innen auf 8 Stunden, bei Pädagog*innen auf 7 Stunden, bei Vollzeit. Am Ende der Woche soll unter Miteinbeziehung der Stunden am pädagogischen Tag, wieder die Normalarbeitszeit erreicht werden.

      Bei einzelnen ganztägigen Abwesenheiten (U, Z, ZK) während des Ferienbetriebes- nach Erstellung des Sommerdienstplanes (allen Mitarbeiter*innen ev. durch Unterschrift zur Kenntnis bringen) – werden die Stunden des Sommerdienstplanes herangezogen, um für die restliche Woche eine korrekte Diensteinteilung gestalten zu können.

      Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

      Sehr geehrte Leiterinnen,
      sehr geehrte Leiter!

      Ich freue mich, Ihnen heute mitteilen zu können, dass als nächster sehr wesentlicher Schritt in der Digitalisierungsstrategie der MA 10, alle Mitarbeiter*innen der Standorte einen LAN-User erhalten und somit Zugriff auf die digitalen Services haben. Auch wurde für jede Mitarbeiter*in im Outlook eine E-Mail Adresse eingerichtet. Die MA 10 verfügt somit ab sofort über mehr als 9.000 User und somit ist die Basis zur gemeinsamen Gestaltung der digitalen Zukunft der Stadt Wien – Kindergärten gelegt.

      Sie erhalten beginnend mit heute mit der nächsten Dienstpost persönlich an Ihre Mitarbeiter*innen adressierte Briefe, die die Zugangsdaten enthalten. Bitte übergeben Sie diese Briefe persönlich an Ihre Mitarbeiter*innen.

      Ich wünsche allen Kolleg*innen viel Freude und Erfolg beim Kennenlernen des digitalen Angebots der Stadt Wien!

      Gut beraten und vertreten durch Ihre
      Personalvertretung SoFair-FSG

      Margit POLLAK

      Julia FICHTL

      Abstand und Maske ist bei Arbeit mit Kindern nicht möglich. Neue Verordnung geht an Arbeitsrealität der Beschäftigten in der Elementarpädagogik vorbei

      Wien (OTS) – „Mehr als zwei Jahre hat die Regierung keinen Gedanken an den Schutz der Beschäftigten in der Elementarpädagogik verloren. Jetzt geht die Bundesregierung sogar noch einen Schritt weiter und überlässt mit dem Quarantäne-Aus für Corona-Positive die Verantwortung den Beschäftigten. Die Folge dieser Entscheidung werden viele Cluster sein“, sagt Korinna Schumann, ÖGB-Vizepräsidentin und -Bundesfrauenvorsitzende.

      Auch Karin Samer, Betriebsratsvorsitzende der Wiener Kinderfreunde und Präsidiumsmitglied der Gewerkschaft GPA Wien, kritisiert die Entscheidung zum Quarantäne-Aus scharf: „Wenn wir als Infizierte arbeiten gehen können, verbreiten wir die Krankheit über Körperflüssigkeiten wie Tränenflüssigkeit weiter. Häufiges Händewaschen geht sich nicht aus, hier rächt sich der bereits lange bestehende Personalmangel. Wenn dann andere Kolleginnen zusätzlich angesteckt werden und mit Symptomen zuhause bleiben, verschärft sich der Personalmangel weiter und es könnte sogar zu Gruppenschließungen kommen“.

      „Übernimmt dann das Gesundheitsministerium die Haftung, wenn es zu Ansteckungen kommt?”, fragt Sylvia Gassner, Vorsitzende im Fachbereich Soziale Dienste der Gewerkschaft vida, und betont, dass aktive Infektionskrankheiten eine Belastung für den Organismus darstellen, egal ob symptomfrei oder nicht. „Man darf hier außerdem nicht vergessen, dass die Kolleginnen und Kollegen tendenziell das eigene Wohl hintanstellen. Jetzt schafft die Regierung mit dem Quarantäne-Aus einerseits auch noch die Legimitierung dafür und sorgt andererseits für einen gewissen Druck auf die Kolleginnen und Kollegen“, erklärt die Gewerkschafterin. 

      „Hören Sie doch einfach auf ihre eigene Frau, Herr Minister. Sie hat Ihre Maßnahmen nicht ohne Grund kritisiert und spricht mit der Stimme des gesunden Menschenverstands, während die hohe Politik mit nicht nachvollziehbaren Maßnahmen Menschenleben gefährdet,“ sagt dazu Margit Pollak, Vorsitzender-Stellvertreterin in der Hauptgruppe I der younion_ Die Daseinsgewerkschaft.

      Mit der Entscheidung zum Quarantäne-Aus für positiv auf Corona getestete Menschen zeigt sich, dass die Bundesregierung aus Fehlern der Vergangenheit nicht gelernt hat. Anstatt fadenscheiniger Verordnungen fordern die Gewerkschaften eine ernstgemeinte Reform, in der auch ein starker Fokus auf Corona sowie den Schutz der Beschäftigten gelegt wird. “Es braucht eine Reform, die den Namen verdient hat. An besseren Arbeitsbedingungen und einer Ausbildungsoffensive, um dem drohenden Personalmangel in der Elementarpädagogik entgegenzuwirken, führt kein Weg vorbei”, so Korinna Schumann abschließend.    

      Das Anti-Teuerungspaket der Regierung besteht aus vielen einzelnen Maßnahmen. Welche sind das? Und wie kommen Sie zu Ihrem Geld? AK und ÖGB bewerten das Anti-Teuerungspaket der Bundesregierung teilweise positiv. Obwohl die vielen Einmalzahlungen gerade für kleine Einkommen wenig nachhaltig sind, helfen sie zumindest kurzfristig gegen die Teuerung. Damit Ihnen keine der Unterstützungsleistungen entgeht, hat die AK eine Checkliste zusammengestellt.

      Alle Leistungen auf einen Blick

      Welche (Akut-)Maßnahmen sind relevant für private Haushalte bzw. Privatpersonen?

      Familienleistungen:

      Für Bezieher:innen der Familienbeihilfe gibt es eine einmalige, automatische Sonderzahlung von 180 € pro Kind. Dieses Geld soll im August oder September ausgezahlt werden.

      Der Familienbonus soll schon im Jahr 2022 auf 2.000 € pro Kind bzw. 650 € für Kinder über 18 Jahre erhöht werden. Falls der Familienbonus nicht von der Lohnverrechnung des Arbeitgebers berücksichtigt wird, ist er über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 zu beantragen.

      Parallel dazu wird der sogenannte Kindermehrbetrag, also der Steuerabsetzbetrag für Eltern mit kleinen Einkommen, von 450 auf 550 € erhöht. Er ist über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 zu beantragen.

      300-Euro-Teuerungsausgleich:

      Diese Notfallmaßnahme soll Menschen nützen, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, eine Ausgleichszulage, Sozialhilfe, Umschulungsgeld oder Stipendien beziehen. Außerdem jenen, die über längere Zeit Kranken- und Rehabilitationsgeld beziehen. Die Auszahlung soll im September automatisch mit der jeweiligen Leistung (z.B. AMS-Geld) erfolgen.

      Klimabonus:

      Der Klimabonus soll 2022 einheitlich auf 250 € pro Person (statt wie bisher 100 bis 200 € regional gestaffelt) erhöht werden. Kinder unter 18 Jahren im selben Haushalt bekommen die Hälfte. Ausgezahlt wird der Klimabonus im Oktober oder November. Wo die Kontonummer fehlt, werden Gutscheine ausgeschickt, die man bei Partnerunternehmen einlösen kann.

      Teuerungsbonus:

      Gleichzeitig mit dem Klimabonus kommt der Teuerungsbonus von einmal 250 € pro Person. Kinder unter 18 Jahren im selben Haushalt bekommen die Hälfte. Ab einem jährlichen Einkommen von 90.000 € wird der Teuerungsbonus mit einem Grenzsteuersatz von 50% steuerpflichtig. In diesem Fall sind die 250 € über eine verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung als Einkommen zu erklären.

      Einmalzahlung für Pensionist:innen und Teuerungsabsetzbetrag von bis zu 500 €:

      Pensionist:innen erhalten von ihrem Pensionsversicherungsträger im September 2022 eine steuer- und SV-freie Einmalzahlung von bis zu 500 €. Parallel dazu werden die bestehenden Absetzbeträge für Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen für 2022 einmalig um bis zu 500 € erhöht (Teuerungsabsetzbetrag). Der Teuerungsabsetzbetrag muss über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 aktiv beantragt werden. Pensionist:innen mit Anspruch auf die Einmalzahlung haben keinen Anspruch auf den Teuerungsabsetzbetrag.

      Quelle: https://wien.arbeiterkammer.at/interessenvertretung/wirtschaft/teuerung/Anti-Teuerungspaket-_So_kommen_Sie_zu_Ihrem_Geld-.html

      Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

      Liebe*r Leiter*in,
      liebe*r Mitarbeiter*in,

      mit 1. August 2022 hebt der Bund für das gesamte Bundesgebiet die Quarantänepflicht für positiv Getestete auf und ersetzt diese durch sog. „Verkehrsbeschränkungen“ (BGBl. Nr. 295/2022).

      • Die Verkehrsbeschränkungen für positiv Getestete dauern grundsätzlich 10 Tage ab dem Zeitpunkt der Probenahme mittels Antigen- oder PCR-Test. Selbstdurchgeführte Antigen-Tests („Wohnzimmertests“) sind nicht gültig.
      • Erfolgte der erste Test mittels Antigentest ist eine Nachtestung mittels PCR-Test binnen 48 Stunden durchzuführen.
      • Ist dieser negativ, ist die Verkehrsbeschränkung beendet.
      • Frühestens ab dem fünften Tag ab der ersten Probenahme besteht die Möglichkeit der Freitestung.
      • Für die Freitestung bedarf es eines Testergebnisses eines PCR-Tests, der negativ ausfällt oder einen CT-Wert > 30 ausweist.

      Wichtig: Eine Infektion mit dem Coronavirus ist nach wie vor eine anzeigepflichtige Krankheit, die der Dienstgeberin zu melden ist.

      Die folgenden Informationen sind in die Regelungen für Personal, Kinder, Eltern, externe Personen unterteilt:

      PERSONAL

      Für Mitarbeiter*innen in den städtische Kindergärten und Horten gelten ab 01.08.2022 folgende Regeln:

      1. Allgemeine Regeln für positiv Getestete

      • Ist der 1. Test (egal ob Antigen- oder PCR-Test) positiv, ist die*der Mitarbeiter*in verpflichtet, das Ergebnis unverzüglich der Leitung bekanntzugeben.
      • Sind Symptome vorhanden, hat eine Krankmeldung bei der Leitung und über den Arzt zu erfolgen.
      • Erfolgte der 1. Test mittels Antigentest, ist jedenfalls eine Nachtestung mittels PCR-Test binnen 48 Stunden durchzuführen.
      • PCR-Test negativ => Information an die Leitung
        Die Verkehrsbeschränkung ist beendet und – sofern sich die*der Mitarbeiter*in wieder gesund fühlt/keine Symptome hat, ist der Dienst wieder anzutreten.
        Fühlt sich die*der Mitarbeiter*in krank, erfolgt eine normale Krankmeldung (Sammelformular K).
      • PCR-Test positiv => Information an die Leitung
        Eine bereits erfolgte Krankmeldung bleibt bis zur Gesundung aufrecht.

      HINWEIS: Um die Administration zu erleichtern und das Schicken von Testergebnisse zu reduzieren, sollen bevorzugt PCR-Test verwendet werden.

      Positive Testung/Erkrankung MIT Symptomen

      • Es ist wie bei einer „normalen“ Erkrankung vorzugehen.
      • Die Leitung meldet per E-Mail die Erkrankung inkl. Testergebnis an die*den Personalreferent*in.
      • Wie sonst auch ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen und die Gesundung zu melden.
        • Absenzenerfassung im Sammelformular: KC

      Positive Testung/Erkrankung OHNE Symptome

      • Personal mit positivem Test aber ohne Symptome, welches im Kindergarten, Hort, Freizeit am Campus eingesetzt ist (=Assistent*innen, Assistenzpädagog*innen, Sprachförderkräfte, Pädagog*innen, Leiter*innen), wird aus Präventionsgründen freigestellt.
        Begründung: Die Tätigkeit im Kindergarten/Hort/Freizeit als positiv getestete Person ohne Symptome steht den Schutzbedürfnissen der Kinder, Eltern (Kund*innen) und anderer Mitarbeiter*innen entgegen.
      • Am 5.Tag ab der ersten Probenahme ist verpflichtend eine Freitestung zu machen (Sicherstellung des Betriebs).
      • Das negative bzw. einen CT-Wert > 30 ausweisende PCR-Testergebnis wird an die Leitung übermittelt und der Dienst wieder angetreten.
      • Test weiterhin positiv – Freistellung verlängert bis max. Tag 10
        • Absenzenerfassung im Sammelformular: I6
      • Die Leitung meldet den positiven Fall ohne Symptome (=Freistellung) an das Postfach Dienstfreistellung
      • Sobald ein negatives Ergebnis vorliegt, wird dieses an Postfach Dienstfreistellung geschickt.
      • Treten erst später Symptome auf, dann erfolgt die Krankmeldung der*des Mitarbeiters*in

      Die E-Mails für Meldungen und die Darstellung der Abläufe werden überarbeitet und ehestmöglich zur Verfügung gestellt.

      2. Regeln für schon Abgesonderte ab 01.08.2022

      Wurde ein Absonderungsbescheid vor dem 01.08.2022 erlassen, so bedeutet das, dass die*der Mitarbeiter*in ab 01.08.2022 als krank gemeldet gilt.

      In diesem Fall ist eine ärztliche Krankmeldung bis längstens 04.08.2022 zu übermitteln.

                  Bitte im Sammelformular ab 1.8.22 den Code „KC“ eintragen.

      3. Risikogruppen – Freistellung

      Die Freistellungsregelung für Risikogruppen gilt wieder ab 01.08.2022 und wurde vorerst bis Ende Oktober 2022 verlängert.

      • Ein nach dem 2.12.2021 ausgestelltes COVID-19-Risikoattest ist nach wie vor gültig und ist ehestmöglich vorzulegen, sofern nicht schon übermittelt.
      • Jene Mitarbeiter*innen, die binnen zwei Wochen ab 1.08.2022 noch kein COVID-19-Risikoattest vorlegen können, haben die Möglichkeit, bis zur endgültigen Abklärung Urlaub zu konsumieren.
      • Nach Vorlage des Attests kann dieser rückwirkend in eine Freistellung umgewandelt werden.

      Die Dienstgeberin hat zusätzlich die Möglichkeit, eine Bestätigung des COVID-19-Risikoattests durch eine Amtsärztin bzw. einen Amtsarzt bzw. den chef- oder kontrollärztlichen Dienst der Gesundheitskasse (ÖGK für ÖGK-Versicherte, BVAEB für BVAEB-Versicherte, aber dzt. nicht bei der KFA für KFA-Versicherte) zu verlangen. Der Anspruch auf Freistellung endet dann, wenn die von der Dienstgeberin verlangte Bestätigung des Attests nicht binnen 2 Wochen vorgelegt wird.

      4. Sonderfreistellung für Betreuung von Kindern, Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Personen

      Die Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) für die Betreuung von Kindern (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr), Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Personen wird angepasst.

      • Die Sonderbetreuungszeit kann für die Dauer von 5 Tagen gewährt werden und kann auf max. 10 Tage verlängert werden.
        Sie gilt für Juli und August 2022 insgesamt (nicht pro Erkrankungsfall).
      • Freitesten ist ab dem 5. Tag möglich. Wenn das Ergebnis negativ oder der CT-Wert >30 ist, ist die Sonderbetreuungszeit beendbar.
      • Zur Inanspruchnahme dieser Sonderbetreuungszeit (für die Sommermonate) muss die Pflegefreistellung für 2022 verbraucht und keine andere geeignete Betreuungs- bzw. Pflegeperson vorhanden sein.
      • Ist die zu betreuende Person nach 10 Tagen weiterhin positiv/krank, ist Urlaub zu nehmen.
      • Wichtig: schon genehmigter Urlaub/Zeitausgleich ist zu konsumieren und nicht in eine Sonderbetreuungszeit umzuwandeln.
      • Als Nachweis ist der Dienststelle das positive Testergebnis in Kopie zu übermitteln.

      Ergänzend wird für alle Mitarbeiter*innen empfohlen, bei direktem Kund*innen-Kontakt eine FFP2-Maske zu tragen, sofern das Infektionsrisiko nicht durch technische Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglaswände) minimiert werden kann.

      Für Mitarbeiter*innen in elementaren Bildungseinrichtungen besteht weiterhin die Möglichkeit über die 5 monatlichen Tests hinaus, sich gratis testen zu lassen.
      Bitte nützen Sie daher das Angebot der Berufsgruppentestung am Standort zum regelmäßigen Testen.

      KINDER (Kindergarten & Hort/Freizeit)

      Positiv getesteten Kinder dürfen weiterhin NICHT den Kindergarten/Hort besuchen.

      Eltern werden mittels Aushang und Elternbrief auf die Meldepflicht von Infektionskrankheiten lt. AGBs hingewiesen.

      Dieser wird Anfang der Woche übermittelt.

      ELTERN

      Grundsätzlich benötigen Eltern keine Maske beim Betreten des Kindergartens/Horts.

      Positiv getestete Eltern dürfen zum Bringen und Abholen des Kindes den Kindergarten/Hort mit einer FFP2-Maske betreten.

      PRAKTIKANT*INNEN

      Das Praktikum ist aktuell bei mit einem positiven Test nicht möglich, auch nicht wenn die Person keine Symptome hat.

      EXTERNE PERSONEN

      Alle anderen positiv getesteten Personen (Lieferanten, Handwerker, o.ä.) dürfen den Kindergarten/Hort NICHT betreten.

      Termine müssen durch andere Personen wahrgenommen oder verschoben werden.

      Die Kontaktpersonenregelungen und die damit verbundenen Maßnahmen („graphische Darstellung“) sind aktuell noch gültig. Sobald es dazu neue Informationen gibt, werden die Unterlagen überarbeitet und aktualisiert zur Verfügung gestellt.

      Bitte geben Sie die Informationen an alle Mitarbeiter*innen am Standort weiter und informieren Sie die Bildungspartner*innen.

      Danke für Unterstützung!

      Gut beraten und vertreten durch Ihre
      Personalvertretung SoFair-FSG

      Margit POLLAK

      Julia FICHTL


      Kartenbestellung unter den angeführten Bedingungen auf dem Download der younion Homepage!
       
      Schiefliegen
      ©-Anfragen -Viktor Gernot’s Praterbühne  

      Viktor Gernot
      „Schiefliegen”
      Mittwoch, 03.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr
      Donnerstag, 04.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr
      Freitag, 05.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr
      Mittwoch, 24.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr
      Donnerstag, 25.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr
      Freitag, 26.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr

      Viktor Gernot’s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
      Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 30,00
      Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
      Alexander20Goebel20Schlagernacht
      ©-Anfragen -Viktor Gernot’s Praterbühne  

      Alexander Goebel & Band  & Gäste
      „Die Schlagernacht der Praterbühne”
      Dienstag, 09.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr
      Dienstag, 30.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr

      Viktor Gernot’s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
      Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 25,00
      Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
      Doppelpack20Gernot20und20Strobl
      ©-Anfragen -Viktor Gernot’s Praterbühne  

      Doppelpack
      „Viktor Gernot & Thomas Strobl”
      Samstag, 27.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr
      Viktor Gernot’s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
      Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
      Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
      Weinzettl202620Rudle
      ©-Anfragen -Viktor Gernot’s Praterbühne  

      Weinzettl & Rudle
      „Voll abgefahren!”
      Sonntag, 28.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr
      Viktor Gernot’s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
      Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
      Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
      Tricky20Niki
      ©-Anfragen -Viktor Gernot’s Praterbühne  

      Tricky Niki
      „NIKIpedia”
      Mittwoch, 31.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr
      Viktor Gernot’s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
      Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 25,00
      Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos

      ÄNDERUNGEN UND FEHLER VORBEHALTEN!! Keine Barablöse möglich, Tickets nach Verfügbarkeit!

      Ihr Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
      Öffnungszeiten: Mo, Mi und Do 08.00-16.00 Uhr
      Di 08.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

      In den Ferien: Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

      01/31316-83720 bis 83724, 83728

      !ACHTUNG! Aufgrund von COVID 19!
      Das Betreten der younion wird mit einer FFP Maske empfohlen!

      Alles rund um Optik & Brillen.

      Ermäßigung:

      • Rabatt von 20 % auf optische Brillen (Fassung und Gläser) unter Vorlage der Mitgliedskarte.
      • Rabatt von 10 % auf Kontaktlinsenprodukte und Sonnenbrillen unter Vorlage der Mitgliedskarte.

      ausgenommen Sonderangebote und gleichzeitige Gewährung weiterer Rabatte/Boni

      Liebe*r Leiter*in,

      liebe*r Mitarbeiter*in,

      es ist soweit – mit dem Start des neuen Kindergartensjahres werden die PCR-Lutscher-Tests für 1-3 jährige Kinder auf alle städtischen und privaten elementaren Bildungseinrichtungen in Wien ausgerollt.

      In der Kalenderwoche 35 (29.8.-2.9.) wird durch die Firma Veloce die Belieferung mit den PCR Lutscher-Kits an alle Standorte stattfinden. Sie erhalten als Anzahl eine Erstausstattung, die in etwa der Zahl der 1-3 Jährigen am Standort entspricht.

      • Es wird eine fixen Abholtag 1x pro Woche geben.
      • Die Testung ist freiwillig.
      • Die Testung wird von den Eltern zu Hause durchgeführt.

      Die Zusendung der Informationsunterlagen für Sie als Leiter*innen und die Eltern erfolgt kommende Woche.

      Bitte um Weitergabe der Information an alle Mitarbeiter*innen am Standort.

      Gut beraten und vertreten durch Ihre
      Personalvertretung SoFair-FSG

      Margit POLLAK

      Julia FICHTL

      Liebe Kolleg*innen!

      Auch dieses Jahr verlosen wir wieder, unter allen teilnehmenden HG1 younionMitgliedern, tolle Preise für die Einsendung des besten Urlaubsfotos 2022!

      Zu gewinnen gibt es 25 x € 50 Thalia-Gutscheine. Alle Kolleg*innen, welche im Zeitraum von 01. bis einschließlich 16. September 2022 ein Foto aus dem letzten Urlaub an aktion@hg1.wien.gv.at senden, nehmen am Gewinnspiel teil.

      Bitte unbedingt folgende Kontaktdaten angeben:

      • Vor- und Zuname
      • Telefonnummer
      • E-Mail-Adresse

      Die Verlosung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und die Gewinner*innen werden am 19. September 2022 per Mail verständigt.

      Vielen Dank für Euer Mitwirken!

      Stark durch Zusammenhalt!
      Deine Hauptgruppe 1

        Liebe Kollegin!
        Lieber Kollege!


        Die younion konnte folgende Sonderkonditionen für unsere Mitglieder vereinbaren:

        windeltorte
        ©-Anfragen – Windeltorte  

        Windeltorte.com
        10% Vergünstigung auf Windeltorten im Online-Shop
        Alle weiteren Infos finden Sie hier:
        Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos

        Kartenbestellung unter den angeführten Bedingungen auf dem Download der younion Homepage!

        The20Dublin20Legends
        ©-Anfragen – Wiener Metropol  

        The Dublin Legends
        Donnerstag, 08.09.2022, Beginn: 20.00 Uhr
        Wiener Metropol, Hernalser Hauptstraße 55, 1170 Wien
        Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 23,00
        Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
        ABBA 1
        ©-Anfragen – Das Vindobona  

        The ABBA-solutely Mamma Mia´s
        Freitag, 23.09.2022, Beginn: 19.30 Uhr
        Das Vindobona, Wallensteinplatz 6, 1200 Wien
        Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 27,00
        Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
        Amore20Mio
        ©-Anfragen – Dinner Theater Schönbrunn  

        Amore Mio
        „Italienische Nacht, mit Klassik, Schmalz und Spaß”
        Freitag, 23.09.2022, Beginn: 19.30 Uhr
        Dinner Theater Schönbrunn,
        Schönbrunnerstraße 309, Meidlinger Tor, 1130 Wien

        Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 70,00
        Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
        GebrC383C2BCder20Moped
        ©-Anfragen – CasaNova Vienna  

        Gebrüder Moped
        „Das Beste aus beiden Welten”

        Freitag, 23.09.2022, Beginn: 19.30 Uhr
        CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
        Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
        Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
        Beziehungen
        ©-Anfragen – Das Vindobona  

        Beziehungen: erotisch bis sachlich
        „2000 Jahre beziehungsreiche Literatur”

        Samstag, 24.09.2022, Beginn: 19.30 Uhr
        Das Vindobona, Wallensteinplatz 6, 1200 Wien
        Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 23,00
        Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
        Der20Jazz20Brunch
        ©-Anfragen – CasaNova Vienna  

        Der Jazz Brunch
        „Die Best Friends von Viktor Gernot”
        Samstag, 24.09.2022, Beginn: 11.00 Uhr
        CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
        Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
        Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
        Der20Jazz20Brunch
        ©-Anfragen – CasaNova Vienna  

        The Crazy 80´s
        „Die verrückten 80er”
        Samstag, 24.09.2022, Beginn: 19.30 Uhr
        CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
        Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
        Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
        Balldini20gC382C2B4hC383C2B6rig
        ©-Anfragen – CasaNova Vienna  

        Barbara Balldini
        „g´hörig DURCHGEKNALLT”
        Montag, 26.09.2022, Beginn: 19.30 Uhr
        CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
        Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
        Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
        Schaulauf
        ©-Anfragen -Viktor Gernot’s Praterbühne  

        Der große Praterbühne Schaulauf 2022
        „1 Abend – 6 Künstler”
        Dienstag, 27.09.2022, Beginn: 19.30 Uhr
        Viktor Gernot’s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
        Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
        Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
        Thomas20Strobl
        ©-Anfragen – CasaNova Vienna  

        Thomas Strobl
        „Jukebox”
        Dienstag, 27.09.2022, Beginn: 19.30 Uhr
        CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
        Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
        Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos

        ÄNDERUNGEN UND FEHLER VORBEHALTEN!! Keine Barablöse möglich, Tickets nach Verfügbarkeit!

        Ihr Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
        Öffnungszeiten: Mo, Mi und Do 08.00-16.00 Uhr
        Di 08.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

        In den Ferien: Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

        01/31316-83720 bis 83724, 83728

        !ACHTUNG! Aufgrund von COVID 19!
        Das Betreten der younion wird mit einer FFP Maske empfohlen!

        Rainer Zöchling

        Funktion: Assistent, Gesundheitslotse

        Standort: Mittelgasse 25
        1060 Wien
        0676 8118 61724
        rainer.zoechling@wien.gv.at

        Zur Person …

        Thomas Staribacher

        Funktion: Sonderpädagoge

        Standort: Auer-Welsbach-Park, Schlossallee 2,
        1150 Wien
        0676 8118 61674

        Zur Person …

          Folgendes Mail erging an die Führungsebene und in Copy an die Personalvertretung der Stadt Wien Kindergärten:

          Betreff: WG: Leistungsprämie 2021

          Liebe Kolleginnen!
          Liebe Kollegen!

          Es freut mich ganz besonders, dass es aufgrund unserer Intervention als Gewerkschaft younion Hauptgruppe 1 gelungen ist, Herrn Abteilungsleiter-Stellvertreter Burger den Unterschied zwischen Leistungsprämie (REMU) und Ausgleichzahlung (LKP 17) klar zu machen. Auf diesem Weg möchte ich mich daher bei ihm bedanken, dass er nach unserer Klarstellung, seine Meinung nachweislich revidiert hat.  Ich gehe davon aus, dass dies nunmehr auch zukünftig kein Problem mehr darstellen wird. Ergänzend möchte ich aber festhalten, dass dies nicht nur für das Jahr 2021 Gültigkeit hat, sondern bei Erfüllung der Voraussetzungen, die Ausgleichszahlung (LKP 17) eine Leistungsprämie (REMU) auch zukünftig nicht ausschließt.

          Liebe Kolleg*innen, Sie und Ihre Mitarbeiter*innen leisten unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen und trotz Personalmangel großartige Arbeit, für die man sich nicht oft genug bedanken kann. Leider vermisst man oft die gebührende Wertschätzung und Anerkennung dieser wertvollen Arbeit in der ersten Bildungseinrichtung Kindergarten. Als Gewerkschaft werden wir nicht müde werden Ihnen diese Wertschätzung zukommen zu lassen, überall nachdrücklich darauf hinzuweisen und alles zu tun, um die derzeitigen Rahmenbedingungen in Verhandlungen mit der Dienstgeberin laufend zu verbessern.

          In Anerkennung und Wertschätzung Ihrer Tätigkeit darf ich Ihnen auch mitteilen, dass wir als Gewerkschaft younion Hauptgruppe 1,  die Kolleg*innen der MA 10 – Wiener Kindergärten für einen Preis des „Anton Benya Stiftungsfonds zur Förderung der Facharbeit“ vorgeschlagen haben. Die Preisverleihung findet am Dienstag dem 11.Oktober statt und die Kolleg*innen der MA 10 finden sich unter den Preisträger*innen.

          Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Arbeitstag und alles Gute.

          Mit freundlichen Grüßen
          Manfred Obermüller

          Kartenbestellung unter den angeführten Bedingungen auf dem Download der younion Homepage!

          Die20CasaNova20Saturday20Night
          ©-Anfragen – CasaNova Vienna  

          Die CasaNova Saturday Night
          „Kabarett mit Thomas Strobl & Party”

          Samstag, 01.10.2022, Beginn: 20.00 Uhr
          CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
          Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
          Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
          Katharina20StraC383C29Fer
          ©-Anfragen – CasaNova Vienna  

          Katharina Straßer – Matinee
          „Alles für’n Hugo”

          Sonntag, 02.10.2022, Beginn: 11.00 Uhr
          CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
          Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
          Besuche 4 Matineen und erhalte eine Freikarte für eine Matinee deiner Wahl!

          Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
          Omar20Sarsam
          ©-Anfragen – CasaNova Vienna   Omar Sarsam
          „Sonderklasse”

          Dientag, 04.10.2022, Beginn: 19.30 Uhr
          CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
          Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 25,00
          Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
          Ladies20Night ©-Anfragen – Das Vindobona  

          Ladies Night
          Dienstag, 04.10.2022, Beginn: 19.30 Uhr
          Freitag 07.10.2022, Beginn: 19.30 Uhr
          Samstag, 08.10.2022, Beginn: 19.30 Uhr
          Sonntag, 09.10.2022, Beginn: 18.00 Uhr
          Samstag, 15.10.2022, Beginn: 19.30 Uhr
          Sonntag, 16.10.2022, Beginn: 18.00 Uhr
          Samstag, 22.10.2022, Beginn: 19.30 Uhr
          Sonntag, 23.10.2022, Beginn: 18.00 Uhr
          Das Vindobona, Wallensteinplatz 6, 1200 Wien
          Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 25,00
          Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
          Herbert20SteinbC383C2B6ck2
          ©-Anfragen – CasaNova Vienna  

          Herbert Steinböck
          „Best of – Aus jedem Dorf a Hund”

          Mittwoch, 05.10.2022, Beginn: 19.30 Uhr
          CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
          Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
          Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
          Christoph20Fritz
          ©-Anfragen – CasaNova Vienna  

          Christoph Fritz
          „Zärtlichkeit”

          Donnerstag, 06.10.2022, Beginn: 19.30 Uhr
          CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
          Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 25,00
          Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
          Daniela20Krammer
          ©-Anfragen – CasaNova Vienna  

          Daniela Krammer
          „Saxolady Live”

          Freitag, 07.10.2022, Beginn: 19.30 Uhr
          CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
          Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
          Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
          Michael20Jedlicka
          ©-Anfragen – CasaNova Vienna  

          Michael Jedlicka & Band – Matinee
          „Hommage an Ludwg Hirsch”

          Sonntag, 09.10.2022, Beginn: 11.00 Uhr
          CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
          Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
          Besuche 4 Matineen und erhalte eine Freikarte für eine Matinee deiner Wahl!

          Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
          Gery20Seidl
          ©-Anfragen – CasaNova Vienna  

          Gery Seidl
          „Hochtief”

          Montag, 10.10.2022, Beginn: 19.30 Uhr
          Montag, 17.10.2022, Beginn: 19.30 Uhr

          CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
          Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 25,00
          Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
          Roman20Frankl2C20Alexandra20Frankl2C20Mark20Frankl
          ©-Anfragen – CasaNova Vienna  

          Roman Frankl, Alexandra Frankl & Mark Frankl
          „Grubers Welt”

          Dienstag, 11.10.2022, Beginn: 19.30 Uhr
          CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
          Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
          Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos

          ÄNDERUNGEN UND FEHLER VORBEHALTEN!! Keine Barablöse möglich, Tickets nach Verfügbarkeit!

          Ihr Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
          Öffnungszeiten: Mo, Mi und Do 08.00-16.00 Uhr
          Di 08.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

          In den Ferien: Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

          01/31316-83720 bis 83724, 83728

          !ACHTUNG! Aufgrund von COVID 19!
          Das Betreten der younion wird mit einer FFP Maske empfohlen!

          Aufgrund vermehrter Anfragen bzw. Unsicherheiten, in welcher Zeit
          diese verpflichtende Weiterbildung durchzuführen ist, möchten wir
          nochmal die schriftlichen Informationen der Dienststelle MA10 in
          Erinnerung rufen.

          09.09.2022 – Referat Personalentwicklung: laut Anhang wird folgende Frage
          beantwortet. Auszug aus der E-Mail => In welcher Zeit mache ich die
          Weiterbildung? Absolvieren der Weiterbildung lt. Weiterbildungskonzept der
          Stadt Wien – Kindergärten.

          Bezugnehmend auf den Hinweis lt. Weiterbildungskonzept ist die
          Definition wie folgt: Weiterbildungen, deren Inhalte von der
          Dienstgeberin zwingend vorgeschrieben werden (z.B.
          Brandschutzbeauftragte, Hygieneschulung u.ä.) finden jedenfalls in
          der anwesenheitspflichtigen Dienstzeit statt.

          19.09.2022 – Stabstelle Digitalisierung: Auszug aus der E-Mail => Für
          Pädagog*innen bedeutet dies, dass sie in den Vorbereitungsstunden die sie
          im Homeoffice erbringen, diese Weiterbildung absolvieren können.

          Es kann die Weiterbildung also am Standort im Team, alleine oder
          auch von Zuhause aus erfolgen.

          Gut beraten und vertreten durch Ihre
          Personalvertretung SoFair-FSG

          Margit POLLAK

          Julia FICHTL

          Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

          Liebe*r Leiter*in,
          liebe*r Mitarbeiter*in,

          es gibt aktuelle Information zur Sonderbetreuungszeit bzw. Sonderfreistellung für Schwangere:

          1. Sonderbetreuung für Kinder, Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige

          Im Schuljahr 2022/2023 wird aus Anlass der COVID-19-Pandemie wieder eine Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) für die Dauer der notwendigen Betreuung von an Covid-19 erkrankten bzw. positiv getesteten Kindern (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr), Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Personen gewährt. In Summe darf das Gesamtausmaß der Dienstfreistellung für diese Sonderbetreuung unabhängig vom Anlassfall (Betreuung von Kindern, Menschen mit Behinderungen, pflegebedürftige Personen) von maximal 4 Wochen nicht überschritten werden. Als Beginn des Schuljahres gilt der 5.9.2022, als Ende der 1.7.2023.

          Voraussetzung für die Gewährung der Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit)
          – Nachweis der behördlichen Verkehrsbeschränkung bzw. des positiven PCR-Test-Ergebnisses (in Kopie).
          Bereits genehmigte Erholungsurlaube und Zeitausgleichstage sind anzutreten.
          – Die Sonderbetreuungszeit kann tage- oder halbtageweise (nicht jedoch stundenweise) verbraucht werden.

          Überdies gilt die Freistellungsmöglichkeit auch dann, wenn die persönliche Assistenz eines Menschen mit Behinderung COVID-19-bedingt nicht mehr sichergestellt ist. Die Dienstfreistellung kann in diesem Fall von nahen Angehörigen der zu betreuenden Person in Anspruch genommen werden. Ein gemeinsamer Haushalt wird nicht vorausgesetzt.

          => Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die*den für Sie zuständige*n Personalreferent*in.

          1. Die Sonderfreistellung für Schwangere wird bis 31.12.2022 verlängert.
            Diese Regelung greift nur dann, wenn die Bedienstete nicht bereits vor der 14. Schwangerschaftswoche von der Arbeitsmedizin freigestellt wurde.

          => Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die*den für Sie zuständige*n Personalreferent*in. Bitte geben Sie diese Information an Ihre Mitarbeiter*innen am Kindergarten- bzw. Hortstandort zur Kenntnis.

          Gut beraten und vertreten durch Ihre
          Personalvertretung SoFair-FSG

          Margit POLLAK

          Julia FICHTL

          Liebe Alle!

          Leider hat sich die Zahl der positiven COVID 19-Fälle im Laufe der letzten Wochen – wie zu erwarten war – sehr stark erhöht.

          Daher empfiehlt die Dienstgeberin aus infektionsepidemiologischer Sicht zum Schutz aller Kolleg*innen das Tragen von FFP2-Schutzmasken.

          Ebenso ist es notwendig geworden, die kürzlich festgelegten Rahmenbedingungen hinsichtlich der Sonderbetreuungszeit für Kinder, Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige sowie die Regelung betreffend der Risikogruppen zu adaptieren.

          1. Sonderbetreuung für Kinder, Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, rückwirkend ab 05.09.2022)

          In unserer letzten Aussendung (22.9.2022) haben wir informiert, dass Sonderbetreuungszeit für an COVID-19 erkrankte bzw. positiv getestete Kinder, Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr) auch für das Schuljahr 2022/2023 (5.9.2022 bis 1.7.2023) im Gesamtausmaß von maximal 4 Wochen in Anspruch genommen werden kann.

          Die Sonderbetreuung kann ab sofort für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr gewährt werden.

          Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Gewährung von Sonderbetreuungszeit gilt prinzipiell ein Nachweis des positiven PCR-Testergebnisses des Kindes / des Menschen mit Behinderungen / der*des Pflegebedürftigen (in Kopie).

          Ab sofort gilt auch die schriftliche Bestätigung einer coronabedingten (Teil-)Schließung der Kinderbetreuungseinrichtung bzw. der Schule im Schuljahr 2022/2023 (für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) als Nachweis für den Bedarf an Sonderbetreuung.

          • Risikogruppen

          Die Regelungen für Risikogruppen werden bis 31.12.2022 verlängert.

          Alle COVID-19-Risikoatteste, die nach dem 2. Dezember 2021 ausgestellt wurden, behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit.

          Hinweis:  Sofern auf Verlangen der Dienstgeberin eine Bestätigung des Attests nicht vorgelegt werden konnte und festgestellt wurde, dass die*der Bedienstete nicht der Risikogruppe angehört, so gilt dieses Überprüfungsergebnis.

          Eine Freistellung aus diesem Grund war somit nicht möglich!

          Bedienstete, die binnen zwei Wochen ab 17.10.2022 noch kein COVID-19-Risikoattest vorlegen können, haben die Möglichkeit, bis zur endgültigen Abklärung Urlaub zu konsumieren.

          Mit der nachträglichen Vorlage eines Attests kann dieser seitens der Dienststelle rückwirkend in eine Freistellung umgewandelt werden.

          Die Dienstgeberin kann darüber hinaus eine Bestätigung des COVID-19-Risikoattests durch eine Amtsärztin bzw. einen Amtsarzt bzw. den chef- oder kontrollärztlichen Dienst der Gesundheitskasse (ÖGK für ÖGK-Versicherte, BVAEB für BVAEB-Versicherte, aber dzt. nicht bei der KFA für KFA-Versicherte) verlangen. Der Anspruch auf Freistellung endet dann, wenn die von der Dienstgeberin verlangte Bestätigung des Attests nicht binnen 2 Wochen vorgelegt wird.

          Bitte die Regeln im COVID-19-Basis-Präventionskonzept beachten.

          Die FAQ‘s werden wie immer zeitnah angepasst.

          Alles Liebe und bleibt gesund!

          Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

          Liebe*r Leiter*in,
          liebe*r Mitarbeiter*in,

          die Zahlen der Neuinfektionen steigen in Österreich und auch in Wien wieder. Wien wurde von der Corona-Kommission zuletzt mit sehr hohem Risiko (= ROT) bewertet.
          Daher wird zum Schutz der Mitarbeiter*innen aus infektionsepidemiologischer Sicht das Tragen von FFP2-Schutzmasken dringend empfohlen.
          Diese Empfehlung gilt im Besonderen dort, wo Mitarbeiter*innen verschiedener Gruppen aufeinandertreffen, also außerhalb der Gruppenräume, bei Teambesprechungen, in Sammelgruppen, u.ä. sowie nach Auftreten von positiven Fällen.

          Zum eigenen Schutz und um die pädagogische Arbeit in den nächsten Wochen so gut es geht zu gewährleisten, ersuche ich um Beachtung dieser Empfehlung.

          Nützen Sie bitte weiterhin die Testmöglichkeiten am Standort, sowie in Teststationen und Apotheken.
          Als Mitarbeiter*in in einer elementarpädagogischen Einrichtung haben Sie weiterhin die Möglichkeit uneingeschränkt zu testen.

          Zusätzlich gibt es noch folgende weitere Informationen:

          1. Ausweitung der Sonderbetreuung

          In der Aussendung vom 22.09.2022 wurden Sie bereits darüber informiert, dass die Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) für an Covid-19 erkrankte bzw. positiv getestete Kinder, Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftigen auch für das Schuljahr 2022/2023 (5.9.2022 bis 1.7.2023) im Gesamtausmaß von maximal 4 Wochen gewährt wird.

          NEU: Die Sonderbetreuung kann nun für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (vorher 12. Lebensjahr) in Anspruch genommen werden.

          Als Nachweis für den Bedarf an Sonderbetreuung hat die*der Bedienstete der Personalstelle ehestmöglich Folgendes vorzulegen:

          a) Nachweis des positiven PCR-Testergebnisses des Kindes / des Menschen mit Behinderungen / der*des Pflegebedürftigen (in Kopie) bzw.
          b) schriftliche Bestätigung einer coronabedingten (Teil-)Schließung der Kinderbetreuungseinrichtung bzw. der Schule im Schuljahr 2022/2023
          (für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr)

          Die Regeln für Bedienstete, die eine Betreuungspflicht für einen Menschen mit Behinderungen bzw. eine pflegebedürftige Person haben, bleiben aufrecht.

          2. Risikogruppen 

          Die Regelungen für Risikogruppen werden bis 31.12.2022 verlängert. Für laufende Risikofreistellungen ändert sich daher nichts.
          Risikoatteste, die bisher noch nicht vorgelegt wurden (d.h. bisher ist noch keine Risikofreistellung erfolgt), sind an die*den zuständige*n Personalreferent*in zu übermitteln.Jene Bediensteten, die binnen zwei Wochen ab 17.10.2022 noch kein COVID-19-Risikoattest vorlegen können, haben die Möglichkeit, bis zur endgültigen Abklärung Urlaub zu konsumieren. Nach Vorlage des Attests kann dieser rückwirkend in eine Freistellung umgewandelt werden.

          Die Dienstgeberin hat zusätzlich die Möglichkeit, eine Bestätigung des COVID-19-Risikoattests durch eine Amtsärztin bzw. einen Amtsarzt zu verlangen. Der Anspruch auf Freistellung endet dann, wenn die von der Dienstgeberin verlangte Bestätigung des Attests nicht binnen 2 Wochen vorgelegt wird.

          Bitte um Weiterleitung der Information an Ihre Mitarbeiter*innen am Kindergarten- bzw. Hortstandort.

          Danke für Ihre Unterstützung.

          Gut beraten und vertreten durch Ihre
          Personalvertretung SoFair-FSG

          Margit POLLAK

          Julia FICHTL

          Aufgrund der gehäuften Anfragen, hier ein kurzer Faktencheck:

          Der Karfreitag war für die Angehörigen der protestantischen Kirchen sowie der Alt-Katholiken ein gesetzlich anerkannter Feiertag. Nach der Beschwerde eines konfessionslosen Arbeitnehmers, der diesen
          nicht in Anspruch nehmen konnte, hob der Verfassungsgerichtshof (VfGH) jedoch die Regelung auf.
          2019 wurde dieser dann von der türkis-blauen Koalition durch den „persönlichen Feiertag“ ersetzt, ein Urlaubstag der einmal pro Kalenderjahr einseitig bestimmt werden kann und drei Monate im Voraus zu beantragen ist.

          Bis dahin hatte auch der 31.10. – Reformationstag – für städtische Bedienstete mit evangelischem Religionsbekenntnis, als dienstfreier Tag zu gelten. Dies ging aus der Dienstordnung 1994 (DO) bzw. Vertragsbedienstetenordnung 1995 (VBO) hervor. Mit der gesetzlichen Einführung des „persönlichen Feiertags“ in die DO, VBO bzw. das W-BedG, verschwand auch diese Regelung. Es wird nun lediglich auf die geltende Rechtslage verwiesen, die dem
          Feiertagsruhegesetz 1957 §1 zu entnehmen ist.

          Resultat! Trotz seiner großen Bedeutung für den Protestantismus ist der Reformationstag in Österreich kein gesetzlicher Feiertag und deshalb nicht dienstfrei, außer es wird ein Urlaubstag konsumiert.

          Gut beraten und vertreten durch Ihre
          Personalvertretung SoFair-FSG

          Margit POLLAK

          Julia FICHTL

          Am 15.9.2022 haben Michelle und ihre Kinder Tobias (2 Jahre) und Laura (5 Monate) ihren geliebten Partner und Vater Marcel völlig überraschend aufgrund einer spontanen Hirnblutung verloren. Durch diesen Verlust steht Michelle jetzt auch vor großen finanziellen Problemen.

          Die Musiker*innen „Alle Achtung, “Edmund“ und „Kreis.U.Quer“ werden ihre größten Hits singen. „Magda Leeb“ und „Gregor Seberg“ werden durch den Abend führen und Ausschnitte aus ihrem Kabarett „Doppelbuchung“ spielen. Es wird eine Tombola sowie ein Buffet geben. Der Reinerlös des Abends kommt der Familie von Marcel zugute. Alle Künstler*innen verzichten auf ihre Gage.

          Karten gibt es bei:

          Veranstalter: Verein zur Förderung der Bediensteten der Berufsfeuerwehr Wien

          Außerdem gibt es ein Spendenkonto, wo jeder so viel spenden kann wie er will:

          Spendenkonto Personalvertretungsfonds
          AT33 2011 1842 4007 8601
          GIBAATWWXXX

          Gerade in so schwierigen Zeiten sollten wir alle zusammenhalten!

          Für Fragen könnt ihr euch gerne an die PV der MA68 wenden.

          Gut beraten und vertreten durch Ihre
          Personalvertretung SoFair-FSG

          Margit POLLAK

          Julia FICHTL

          Aufgrund der vielen unterschiedlichen Auffassungen in verschiedenen Dienststellen haben wir für Sie noch einmal eingehend recherchiert.

          Das Team von SoFair steht zu seinem Wort, Falschmeldungen zu berichtigen und deshalb dürfen wir Ihnen mitteilen, dass sich unsere letzte Aussendung zum Reformationstag (Mail vom 17.10.2022) als falsch herausgestellt hat.

          Richtigstellung:

          Der Reformationstag (31.10.) gilt für städtische Bedienstete mit evangelischem Religionsbekenntnis weiterhin als dienstfreier Tag.

          Dienstrechtliche Erklärung:

          Im Erlass der Magistratsdirektion vom 4. September 1998, ist festgehalten, dass für Angehörige einzelner Religionsgesellschaften aufgrund von Beschlüssen des Stadtsenates bestimmte Festtage als dienstfrei zu gelten haben.

          Dazu gehört der 31. Oktober (Reformationsfest für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB und der Methodistenkirche sowie der Versöhnungstag für Angehörige der israelitischen Religionsgesellschaft).

          Im Erlass der Magistratsdirektion vom 4. April 2019 wurde festgehalten, dass der Karfreitag als gesetzlicher Feiertag für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der Methodistenkirche entfällt.

          Entgegen des gesetzlichen Urteils, wo diese bestimmten Festtage als „persönliche Feiertage“ zu nutzen sind, wurde der Erlass der MD vom 4.September 1998 jedoch nicht aufgehoben, weshalb der 31.10. weiterhin als dienstfreier Tag für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB und der Methodistenkirche gilt.

          Das Team von SoFair entschuldigt sich für entstandene Unannehmlichkeiten und steht Ihnen selbstverständlich für Fragen zur Verfügung.

          Gut beraten und vertreten durch Ihre
          Personalvertretung SoFair-FSG

          Margit POLLAK

          Julia FICHTL

          Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

          Liebe Kolleg*innen,

          auch heuer gibt es in Wien wieder die kostenlose Influenza-Schutzimpfaktion (Grippeimpfung).

          Alle Personen, die ihren Lebens-, Ausbildungs- oder Arbeitsmittelpunkt in Wien haben, können sich impfen lassen.

          Somit haben alle Mitarbeiter*innen der Stadt Wien – Kindergärten (also auch jene, die nicht in Wien wohnen) die Möglichkeit, diese Impfung in Wien in Anspruch zu nehmen.

          Die Impfung kann nach Maßgabe des Dienstbetriebes auch während der Dienstzeit erfolgen, jedoch muss jene Impfstelle aufgesucht werden, bei der der dienstliche Ausfall nur sehr gering ist.

          • Impfmöglichkeit 1 à IMPFZENTREN DES GESUNDHEITSDIENSTES
            Alle Infos, Orte, Impfzeiten, Terminbuchung finden Sie unter https://impfservice.wien/influenza/.
            Eine Terminbuchung ist ab 24. Oktober 2022 möglich.
          • Impfmöglichkeit 2 à BETRIEBSÄRZT*INNEN IM MAGISTRAT
            Zusätzlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Influenza-Schutzimpfung in den Betriebsambulanzen im Magistrat zu erhalten.
            Für die Grippeimpfung der Betriebsambulanzen ist an den genannten Tagen KEINE Terminvereinbarung notwendig! 
            Eine Rückmeldung an das Referat Berufliche Gesundheitsförderung ist nicht erforderlich.

            Für allfällige Fragen wenden Sie sich an folgende Ansprechpersonen:

          Dr.in Karin HEINRICH, MSc
          Dr.in Larissa SZAMEIT-JECKL
          Telefon: 4000-85551

          DGKS Doris KALTENBERGER
          Telefon: 4000-85550 oder 4000-71165

          Organisatorischer Hinweis: 
          Bitte nützen Sie nach Möglichkeit auch die Folge-und Nachmittagstermine, da erfahrungsgemäß der 1. Impftermin in der Früh gut besucht ist und mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.
          Erforderliche Unterlagen in den Betriebsambulanzen:

          Dienstausweis oder – falls kein Dienstausweis vorhanden – eine Bestätigung der Dienststelle

          FFP2-Maske!!

          Bitte nehmen Sie das Angebot der kostenlosen Schutzimpfung gegen Grippe in Anspruch und kommen Sie gesund und fit durch die kalte Jahreszeit.

          Das BGF-Team wünscht Ihnen alles Gute!

          Gut beraten und vertreten durch Ihre
          Personalvertretung SoFair-FSG

          Margit POLLAK

          Julia FICHTL

          Liebe Kollegin, lieber Kollege!
          Die younion konnte folgende Sonderkonditionen für unsere Mitglieder vereinbaren:

          Kartenbestellung unter den angeführten Bedingungen auf dem Download der younion Homepage!

          windeltorte
          © Windeltorte  

          Windeltorte
          Für die Mitglieder gibt es folgende Angebote:
          -10% Vergünstigung auf Windeltorten im Online-Shop.
          Den Gutscheincode finden angemeldete Mitglieder in den Downloads.

          Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
          Caroline20Athanasiadis 1
          © CasaNova Vienna  

          Caroline Athanasiadis
          „Tzatziki im 3/4 Takt”
          Matinee und Abendvorstellung

          Sonntag, 13.11.2022, Beginn: 11.00 Uhr
          Sonntag, 13.11.2022, Beginn: 19.30 Uhr

          CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
          Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
          NEU!!! – Matinee-Sammelpass 4+1 GRATIS
          Besuche 4 Matineen und erhalte eine Freikarte für eine Matinee deiner Wahl!

          Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
          KernC383C2B6lamazonen20Sexbomb20forever
          © CasaNova Vienna  

          Kernölamazonen
          “Sexbomb forever”

          Mittwoch, 16.11.2022, Beginn: 19.30 Uhr
          CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
          Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 25,00 
          Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
          WIR4
          © Wiener Metropol  

          WIR4
          “Das Beste von Austria 3”
          Donnerstag, 17.11.2022, Beginn: 20.00 Uhr
          Wiener Metropol, Hernalser Hauptstraße 55, 1170 Wien
          Sonderpreis für Mitglieder der younion: KAT C € 19,00
          Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
          Puttin20on20the20Ritz
          © Das Vindobona  

          Puttin´on the Ritz
          “Burlesque & Variety Dinnershow”
          Donnerstag, 17.11.2022, Beginn: 19.30 Uhr
          Vindobona, Wallensteinplatz 6, 1200 Wien 
          Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 85,00 Incl 3Gang Menü
          Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
          Hot20Pants20Road20Club
          © Wiener Metropol  

          Hot Pants Road Club
          “30th Anniversay Show”
          Freitag, 18.11.2022, Beginn: 20.00 Uhr
          Wiener Metropol, Hernalser Hauptstraße 55, 1170 Wien
          Sonderpreis für Mitglieder der younion: Stehplätze € 26,00
          Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
          Der20Jazz20Brunch Viktor20Gernot 1
          © CasaNova Vienna  

          Der Jazz Brunch mit den Best Friends
          „Die Best Friends von Viktor Gernot”
          Matinee

          Samstag, 19.11.2022, Beginn: 11.00 Uhr
          CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
          Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
          NEU!!! – Matinee-Sammelpass 4+1 GRATIS
          Besuche 4 Matineen und erhalte eine Freikarte für eine Matinee deiner Wahl!

          Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
          Eva20Maria20Marold
          © CasaNova Vienna  

          Eva Maria Marold
          „Vielseitig desinteressiert”
          Matinee

          Sonntag, 20.11.2022, Beginn: 11.00 Uhr
          CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
          Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
          NEU!!! – Matinee-Sammelpass 4+1 GRATIS
          Besuche 4 Matineen und erhalte eine Freikarte für eine Matinee deiner Wahl!

          Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
          Stefan20Haider
          © CasaNova Vienna  

          Stefan Haider
          “Sing Halleluja!”

          Sonntag, 20.11.2022, Beginn: 19.30 Uhr
          CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
          Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
          Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
          Gernot20Kulis20C383C2963 2
          © CasaNova Vienna  

          Gernot Kulis
          „Best of 20 Jahre Ö3-Callboy”

          Dienstag, 22.11.2022, Beginn: 19.30 Uhr
          CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
          Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
          Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
          Lydia20Prenner
          © CasaNova Vienna  

          Lydia Prenner-Kasper
          „Damenspitzerl”

          Mittwoch, 23.11.2022, Beginn: 19.30 Uhr
          CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
          Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
          Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos

          ÄNDERUNGEN UND FEHLER VORBEHALTEN!! Keine Barablöse möglich, Tickets nach Verfügbarkeit!

          Ihr Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
          Öffnungszeiten: Mo, Mi und Do 08.00-16.00 Uhr
          Di 08.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

          In den Ferien: Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

          01/31316-83720 bis 83724, 83728

          !ACHTUNG! Aufgrund von COVID 19!
          Das Betreten der younion wird mit einer FFP Maske empfohlen!

          FSG-Frauen
          „Kinder-Weihnachtsaktion: Kolleg*innen für Kolleg*innen“

          Trotz unermüdlichem Aufzeigen der Gewerkschaften über mögliche Maßnahmen gegen die Teuerungen, sind keine nachhaltigen Entlastungen seitens der Bundesregierung in Sicht! Die Teuerungen halten an und viele Kolleg*innen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen!

          Die FSG-Frauenabteilung der younion _ Die Daseinsgewerkschaft ruft deshalb zur Sachspenden „Kinder-Weihnachtsaktion: Kolleg*innen für Kolleg*innen“ auf.

          All jene Kolleg*innen, die gebrauchte, aber gut erhaltene Artikel gerne an Kolleg*innen weitergeben möchten, können diese vom
          7.11.2022 – inkl. 6.12.2022
          in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft (Infocenter)
          zu folgenden Zeiten abgeben:

          Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
          Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr
          Freitag 08:00 – 14:00 Uhr

          Abgabe: younion Infocenter, Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien
          (U2 Schottentor, Aufgang Hohenstaufengasse – Ausgang Liechtensteinstraße)

          Am Freitag, 2.12.2022 ist das younion Infocenter geschlossen!

          Gesammelt wird:
          Kinder-Winterbekleidung (Größen: 86 – 164)
          UND Spielzeug (z.B. Brettspiele, Puppen, Spielzeugautos,
          Lego, Playmobil, etc.) für ALLE Altersstufen!

          Wir bitten nur Artikel zu bringen, die gewaschen und gereinigt sind!

          Die Ausgabe der gesammelten Artikel erfolgt am 9.12. und 10.12.2022 in der younion Hall. Es wird ein gesondertes Mail bezüglicher der genauen Zeiten erfolgen. Wir bitten jetzt schon Kolleg*innen, die Unterstützung benötigen, über die Ausgabe der Sachspendenaktion zu informieren! Sollten Sachspenden bei der Ausgabe übrigbleiben, werden diese an auserwählte Organisationen weitergegeben.

          younion _ Die Daseinsgewerkschaft
          FSG-Frauenabteilung

          E-Mail: fsg-frauen@younion.at
          http://www.younion-fsg.at

          Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

          Liebe*r Leiter*in,
          liebe*r Mitarbeiter*in

          gemäß der aktuell gültigen der COVID-19-Einreiseverordnung sind derzeit keine Staaten mit sehr hohem epidemiologischem Risiko angeführt.

          Für Reiserückkehrer*innen bestehen somit aktuell keine besonderen Vorkehrungen bzw. Quarantänebestimmungen.

          Die Mitarbeiter*innen müssen daher ab sofort keine Angabe zu Urlaubsadresse und Dauer des Aufenthalts außerhalb des Wohnsitzes mehr eintragen.

          Der entsprechende Erlass MDPRGDL-209332/2020 wird zeitnah aufgehoben.

          Bitte bringen Sie diese Info allen Mitarbeiter*innen zur Kenntnis.

          Gut beraten und vertreten durch Ihre
          Personalvertretung SoFair-FSG

          Margit POLLAK

          Julia FICHTL

          Mail der Hauptgruppe1 vom 23.11.2022

          Liebe Kolleg*innen,

          Die Löhne und Gehälter werden mit 1.1.2023 um 7,15 % und mindestens um 170 Euro erhöht.

          Das ergibt bei kleinen Einkommen bis zu +9,41%.

          Die Zulagen und Nebengebühren werden um 7,32 % erhöht.

          Das Ergebnis konnte heute Früh mit Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Magnus Brunner erzielt werden.

          Dieser Abschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien und gilt für 12 Monate.

          Mit freundlichen Grüßen
          Manfred Obermüller

          Younion_Die Daseinsgewerkschaft über www.younion.at

          Meine Gutscheine (younion.at)

          • 4% Spar
          • 10% Zalando
          • 4% Hervis
          • 3% Media Markt
          • 10% Marionnaud
          • 8% Ikea
          • 10-20% Pearle

          Auf der Younion Homepage registrierte Mitglieder erhalten jedes Monat 500 Treuepunkte.
          Damit können Mitglieder jedes Monat Gutscheine im Wert von 500 Euro einkaufen oder für einen
          größeren Gutscheineinkauf Treuepunkte sammeln – bis zu einem maximalen Wert von 6.000 Punkten.
          Treuepunkte verlieren nach Ablauf eines Kalenderjahres ihren jeweiligen Wert.

          Hauptgruppe 1 über www.hg1.at

          Angebote – younion (hg1.at)

          • 5% Eduscho/Tchibo
          • 15% Marionnaud
          • 4% Spar
          • 4% Hervis
          • 5% Rewe (Billa, Billa +, Bipa, Penny)
          • 3,5% OMV

          ÖGB über Preisvorteil: ÖGB (oegb.at)

          • Hollywood Megaplex Kinos: 20% Aufs Kinoticket; 10% am Buffet
          • 10% Jollydays
          • 50% Madame Tussauds in Wien
          • 10% Gigasport
          • Spezialpreise in der Therme Wien
          • 20% im Cafe Enzo
          • WiPark Garagen Rabatte
          • 10% Therme Tatzmannsdorf
          • Preisvorteil Therapiezentrum Babenbergerstraße

          Sonstige Aktionen und Vorteile als Gewerkschaftsmitglied

          • Jährliche Schulstartgeld Aktion der HG1
          • Urlaubsaktionen im Vital Hotel Styria
          • Urlaubsaktionen im Hotel Grimmingblick
          • Bildungszuschuss für berufsbezogene Aus- und Weiterbildungen
          • uvm…..

          Die von uns hier aufgezählten Vorteile sind nur ein kleiner Teil von den Vergünstigungen.


          Die komplette Auflistung der Vorteile und Rabatte können auf den jeweils angegebenen Homepages nachgelesen warden.

          Für Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche PV!

          Gut beraten und vertreten durch Ihre
          Personalvertretung SoFair-FSG

          Margit POLLAK

          Julia FICHTL

          Darf ich als Assistent*in für den Weihnachtsurlaub wieder mehr als 24 Überstunden „sammeln“?

          Nicht nur Assistent*innen, auch Assistenzpädagog*innen dürfen Überstunden sammeln, wenn nur noch wenige Urlaubstage übrig sind bzw. die Urlaubstage für den vereinbarten Erholungsurlaub nicht ausreichen. Die Übersicht hierüber hat die zuständige Standortleitung, die dementsprechend entscheidet, welche Mitarbeiter*innen betroffen sind.

          Darf ich in den Weihnachtsferien am eigenen Standort arbeiten?

          Nein, das ist nicht vorgesehen. Da mittlerweile nur noch Campusstandorte über die Weihnachtsferien geöffnet sind und diese sehr weitläufig sind, gibt es auch hier entsprechend viel an Arbeiten zu erledigen, wenn Kolleg*innen im Kinderdienst nicht benötigt werden. Auch Überstunden können in diesem Zeitraum nach Rücksprache leichter zurückgenommen werden.

          Darf ich an meinem E-Tag zur abendlichen Teamsitzung gehen?

          Freiwillig dürfen TZ-Mitarbeiter*innen an der abendlichen Teamsitzung teilnehmen, können jedoch nicht verpflichtet werden. E-Tage betreffen nur Teilzeitbeschäftigte, deshalb können hier keine Überstunden anfallen, sondern müssen im Diensttausch zurückgenommen werden. Da die Zeit der Sitzung innerhalb der Arbeitswoche ausgeglichen wird, ist diese auch am E-Tag als Arbeitszeit zu rechnen, weshalb Bedienstete hier am Weg zum Standort, auf dem Weg nachhause und auch währenddessen unfallversichert sind.

          Darf ich in der Ruhepause (§ 61b W-BedSchG 1998) nun den Standort verlassen oder nicht?

          Ja, das dürfen Sie. Natürlich immer unter Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes. Seit der schriftlichen Information der Leiter*innensitzung von November 2021, hat sich weder rechtlich noch intern etwas verändert. Die Ruhepause, sowie die Zeit zur Essenseinnahme, ist bei der Stadt Wien bezahlte Arbeitszeit. Das bedeutet auch, dass bei einem Unfall z.B. am Weg zum Lebensmittelgeschäft, dieser als Arbeitsunfall/ Dienstunfall zählt.

          Rechtliche Auszüge:

          Allgemeines Sozialversicherungsgesetz – gilt für alle Vertragsbediensteten

          ASVG §175 (2) Arbeitsunfälle sind auch Unfälle, die sich ereignen:

          7. auf einem Weg von der Arbeits– oder Ausbildungsstätte, den der Versicherte zurücklegt, um während der Arbeitszeit, einschließlich der in der Arbeitszeit liegenden gesetzlichen sowie kollektivvertraglich oder betrieblich vereinbarten Arbeitspausen, in der Nähe der Arbeits- oder Ausbildungsstätte oder in seiner Wohnung lebenswichtige persönliche Bedürfnisse zu befriedigen, anschließend auf dem Weg zurück zur Arbeits– oder Ausbildungsstätte sowie bei dieser Befriedigung der lebensnotwendigen Bedürfnisse, sofern sie in der Nähe der Arbeits- oder Ausbildungsstätte, jedoch außerhalb der Wohnung des Versicherten erfolgt;

          Unfallfürsorgegesetz 1967 – gilt für alle Beamt*innen

          UFG §2 10.Dienstunfall: ein Unfall, der sich ereignet

          n) auf einem Weg vom Ort der Dienstverrichtung, den der Beamte zurücklegt, um während der Arbeitszeit, einschließlich der in der Arbeitszeit liegenden Arbeitspausen, in der Nähe des Ortes der Dienstverrichtung oder im ständigen Aufenthaltsort (in der Unterkunft) lebenswichtige persönliche Bedürfnisse zu befriedigen, anschließend auf dem Weg zurück zum Ort der Dienstverrichtung sowie bei dieser Befriedigung der lebensnotwendigen Bedürfnisse, sofern sie in der Nähe des Ortes der Dienstverrichtung, jedoch außerhalb des ständigen Aufenthaltsortes (der Unterkunft) des Beamten erfolgt;

          Gut beraten und vertreten durch Ihre
          Personalvertretung SoFair-FSG

          Margit POLLAK

          Julia FICHTL

          Wir, die Personalvertreter*innen von SoFair-FSG freuen uns, dass wir Ihnen wieder neue Termine ab Jänner 2023 für eine kostenlose Beratung anbieten können.

          Diese kostenlosen Beratungen, werden finanziell vom Sozialministerium und dem Chancen Nutzen Büro unterstützt.

          Die Termine finden im Chancen Nutzen Büro 1020., Johann-Böhm-Platz 1 statt.

          Frau Susanne Graaf, tritt ab Jänner 2023 ihren wohlverdienten Ruhestand an.

          Ihre Nachfolgerin heißt Frau Manuela Scheffel.

          Wir möchten Sie bitten, Termine die Sie nicht einhalten können rechtzeitig abzusagen!

          Bei dringenden Fällen, zwecks Terminen können Sie Frau Charlotte Joch unter der Nummer 0676 8118 64454 erreichen. Anmeldung per Mail unter newsletter@sofair-fsg.at

          Gut beraten und vertreten durch Ihre
          Personalvertretung SoFair-FSG

          Margit POLLAK

          Julia FICHTL

          Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

          Liebe*r Leiter*in,
          liebe Mitarbeiter*in,

          am 24.1.2023 findet heuer am Tag der Elementarbildung in allen städtischen Kindergärten und Horten, ein pädagogischer Tag für alle Mitarbeiter*innen statt und wurde sozialpartnerschaftlich mit der Gewerkschaft vereinbart. Der Tag wird für die gemeinsame intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Kinderschutz genützt. Nähere Informationen und Impulse zur inhaltlichen Gestaltung erhalten Sie im Jänner.

          Bitte informieren Sie umgehend die Eltern mittels Aushang, Brief oder per E-Mail über diesen Tag.

          ANHANG:
          Aushang_Paedagogischer-Tag_24.1.23-002.pdf
          Brief_Paedagogischer-Tag_24.1.23-002.pdf

          Ein Besuch des Kindergartens/Hortes ist an diesem Tag nicht möglich.

          Die Gewerkschaft (HG1) stellt für diesen Tag für jede anwesende Mitarbeiter*in 5€ zur Verfügung.

          Nähere Informationen zum Prozedere erhalten Sie von der Gewerkschaft.

          Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihre zuständige Regionalleitung.

          Mit lieben Grüßen

          Gut beraten und vertreten durch Ihre
          Personalvertretung SoFair-FSG

          Margit POLLAK

          Julia FICHTL

          Assistent*innen Ass.Päd. Sprachf. Pädagog*innen Soki/Soho
          Gehalts-W2/1W2/2W2/3W2/4W2/5W2/6W2/7W2/8W2/9W2/10W2/11
          EuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuro
          011937,641992,812100,972224,272360,552522,922706,612906,883124,913361,933619,07
          021998,322060,992151,022288,032435,082606,22797,083006,793206,053448,993716,29
          0320592129,162201,072351,82513,122689,482887,563106,73287,23536,063813,53
          0420592129,162251,132417,272591,182772,752978,033206,613368,333623,133910,78
          0520592129,162301,172487,132669,212856,033068,523306,533449,483710,24008,01
          0620592129,162301,172487,132669,212856,033068,523306,533530,633797,264105,25
          0720592129,162301,172487,132669,212856,033068,523306,533611,783884,324202,48
          082119,692197,352351,232556,992747,292939,3231593406,453692,93971,44299,73
          092119,692197,352351,232556,992747,292939,3231593406,453692,93971,44299,73
          102180,362265,542401,632626,862825,343022,593249,473506,353774,064058,474396,95
          112180,362265,542401,632626,862825,343022,593249,473506,353774,064058,474396,95
          122241,052333,722456,482696,72903,393105,873339,943606,273855,24145,544494,19

          Einreihung:

          Assistentinnen und Assistenten:

          • W2/2 für Kindergarten-,Familien- und Hortgruppen
          • W2/3 für Kleinkinder-, Integrations- und heilpädagogischen Gruppen

          Assistenzpädag*innen

          • W2/5 AssPäd. unterstützt die gruppenführende Päd.
          • Ausgleichszahlung auf W2/6 ab dem 4. Monat, wenn in Verwendung als Päd.
          • 2 Organisationstunden ortsgebunden und 2 Organisationsstunden ortsungebunden
          • Einsatz in integrativ geführten Gruppen
          • 2 Weiterbildungstage (min. 6h)

          Sprachförder*innen

          • W2/6
          • 36 Kinderdienststunden
          • 1 Organisationstunden ortsgebunden, 3 Vorbereitungsstunden ortsungebunden

          Pädagoginnen und Pädagogen: 

          • W2/8 für Kindergarten- Kleinkinder,Familien- und Integrationsgruppen sowie auch Hortgruppen
          • W2/9 qualifizierte Zusatzaufgaben, ständige Ausbildung in den beiden Praxiskindergärten
          • 34 Kinderdienststunden
          • 2 Organisationstunden ortsgebunden, 4 Vorbereitungsstunden ortsungebunden
          • 7 ZK-Tage

          SOKI-SOHO:

          • W2/10
          • 32 Kinderdienststunden
          • 4 Organisationsstunden ortsgebunden, 4 Vorbereitungsstunden ortsungebunden
          • 7 ZK-Tage

          Leiterinnen und Leiter:

          2-4 GruppenW1/11
          5-7 GruppenW1/12
          ab 8 GruppenW1/13
          Download-PDF Gehaltsansätze 2023 – Wiener Bedienstetengesetz
          • 7 ZK-Tage
          • Leitungstätigkeit ortsgebunden
          • Leitungstätigkeit ortsungebunden „disloziertes Arbeiten“ = Planung und Vorbereitung
          • Unmittelbare päd. Tätigkeit „Kinderdienststunden“ ortsgebunden

          -Es gibt insgesamt 5 Gehaltsbänder

          -Gehälter enthalten Nebengebühren und Zulagen

          -Keine sonstigen Nebengebühren mehr zu verrechnen mit Ausnahme von Mehrdienstleistungen

          -Höhere Einstiegsgehälter – abgeflachte Gehaltskurven

          -Statt 20 Gehaltsstufen künftig nur mehr 12

          -Im Schema W2 und W3 gibt es zusätzlich noch eine Erschwernisabgeltung von 150€

          -Bezahlung nach Tätigkeit

          -Gehaltssprünge:
          In den Gehaltsstufen 1,2 u. 3 jeweils nach 2 Jahren
          In den Gehaltsstufen 4,5, u. 6 jeweils nach 3 Jahren
          In der Gehaltsstufe 7 nach 4 Jahren Ab der Gehaltstufe 8 jeweils nach 5 Jahren.

          -max. 6 Wochen Urlaub

          SCHEMA II/LKP- Beamte

          GehaltsstufeEuro Gehaltsstufe Euro
          012551,37123532,49
          022627,36133630,57
          032720,52143740,51
          042820,81153882,46
          052914,49163975,95
          063004,84174089,28
          073105,12184206,24
          083198,77194349,44
          093259,33204387,7
          103339,78daz4561,15
          113440,07DAZ4618,96

          SCHEMA IV/LKP – Vertragsbedienstete

          Gehaltsstufe Gehaltsstufe Euro
          012589,67123591,21
          022668,27133691,03
          032763,56143803,53
          042865,58153948,26
          052960,99164044,51
          063053,09174160,66
          073155,11184280,4
          083250,51194426,36
          093312,82204465,31
          103395,01daz4642,58
          113497,04DAZ4701,69

          Dienstzulage für Leiter*innen

          Anzahl der Gruppenin der Dienst-
          zulagengruppe
          in den Gehaltsstufenab der Gehaltsstufe 15,
          Halbjahr
          1 bis 10, 1. Halbjahrbis 15, 1. Halbjahr
          Kinder-
          gärten
          Sonder-
          kindergärten
          EuroEuroEuro
          1I61,6269,7875,57
          1II95,3997,31102,40
          2III136,54140,50148,91
          2IV189,89194,49206,19
          3V202,51209,82225,04
          43VI273,37279,02297,32
          54VII343,05348,55372,09
          65VIII412,21417,50445,91
          76IX481,28486,26519,44
          mehr als 7mehr als 6X551,17554,87593,23
          SonderkindergartenpädagogInnenzulage
          in den Gehaltsstufen 1 – 5(1. HJ)  € 122,22
          in den Gehaltsstufen 5 (2. HJ)- 11(1. HJ) € 170,61
          ab der Gehaltsstufe 11 (2. HJ) € 225,30

          Kindergartenpädagog*innen, die in Sonderkindergärten verwendet werden, gebührt auf Dauer ihrer Verwendung eine Dienstzulage in der Höhe von Euro 82,43 monatlich. (§29 Abs. 2)


          Gehaltsansätze für Bedienstete des W-BedG (Besoldung NEU)

          Beamte

          StufeEuro Stufe Euro
          012259,78082759,25
          022298,81092838,67
          032376,9102914,1
          042441,96112993,56
          052520,01123073,02
          062602,95133136,53
          072679,83  

          Vertragsbedienstete

          Euro
          012297,47082806,65
          022337,29092887,55
          032416,95102964,38
          042483,34113045,28
          052562,98123126,19
          062647,47133190,9
          072725,77  

          Gehaltsansätze für Bedienstete des W-BedG (Besoldung NEU)

          SCHEMA I – Beamte

          123P3A34
          Euro Euro Euro Euro Euro
          012023,161986,031950,821851,551837,771802,89
          022056,592012,841974,361877,991860,521820,88
          032090,012039,671997,861904,411883,141838,7
          042123,522066,532021,371930,751905,861856,4
          052156,972093,342044,911957,141928,561874,2
          062190,442120,212068,431983,561951,31892,12
          072223,922147,042091,942010,031974,131910,01
          082257,332173,852115,452036,521996,821927,83
          092290,732200,642138,982063,112019,511945,77
          102324,242227,52162,512089,62042,351963,71
          112357,712254,3621862116,042065,081981,54
          122420,662281,172209,512142,462087,831999,26
          132513,172307,962233,052168,82110,492017,12
          142611,92334,782278,62195,132133,212035,04
          152714,512383,832346,232221,62155,972052,97
          162817,232454,32414,522249,762180,12072,04
          172920,232524,22483,522279,492205,82092,18
          183022,992599,662553,42309,232231,512112,3
          193125,312678,222629,982339,042257,232132,43
          203227,652756,822706,882368,972282,842152,58
          daz3356,562855,822803,742410,272318,232180,39
          DAZ3433,922915,242861,852435,042339,462197,07

          SCHEMA III – Vertragsbedienstete

          Gehalts-
          Stufe
          Verwendungsgruppe
          123P3A34
          Euro Euro Euro Euro Euro Euro
          012063,562025,491989,411887,591873,451837,7
          022097,872052,982013,531914,721896,781856,13
          032132,122080,512037,611941,81919,991874,42
          042166,462108,062061,741968,81943,291892,59
          052200,792135,532085,891995,881966,571910,82
          062235,12163,0821102022,981989,891929,18
          072269,422190,612134,092050,12013,31947,54
          082303,72218,072158,182077,252036,571965,84
          092337,932245,552182,322104,542059,841984,22
          102372,282273,12206,472131,722083,262002,6
          112406,612300,652230,552158,82106,582020,89
          122471,162328,152254,642185,882129,912039,09
          132565,972355,62278,762212,912153,112057,38
          142666,992383,12325,472239,932176,422075,74
          152771,922433,392394,852267,062199,762094,14
          162877,012505,612464,852295,912224,462113,72
          172982,362577,252535,552326,42250,822134,36
          183087,452654,492607,182356,92277,182155
          193192,092734,832685,52387,472303,562175,63
          203296,762815,172764,152418,192329,832196,28
          daz3429,282916,862863,722460,712366,232224,86
          DAZ3508,792977,882923,432486,212388,082242,01

          Gehaltsansätze für Bedienstete des W-BedG (Besoldung NEU)

          Folgendes Mail wurde an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten gesendet.

          Liebe Kolleg*innen,

          am 24.01.2023 findet der Tag der Elementarbildung statt.

          Als younion _ Die Daseinsgewerkschaft ist es uns in sozialpartnerschaftlichen Gesprächen gemeinsam mit der Dienstgeberin und der Politik gelungen, am 24.01.2023 einen einheitlichen pädagogischen Tag in allen öffentlichen Kindergärten für das Jahr 2023 zu vereinbaren.

          Darüber hinaus werden wir unsere Kolleg*innen der MA 10 – Kindergärten finanziell mit einem Beitrag von € 5,- pro Mitarbeiter*in unterstützen.

          Diese Zuwendung soll allen Teams des jeweiligen Kindergartens und Hortes für die Verpflegung am pädagogischen Tag zur Verfügung stehen.

          Als Hauptgruppe 1 werden wir den Gesamtbetrag pro Kindergarten sowie Hort vorbereiten.

          Die Anzahl der Mitarbeiter*innen pro Standort wurde uns von der Dienststelle bereitgestellt.

          Nähere Informationen zur Auszahlung des Betrags erhalten Sie von uns in den kommenden Tagen.

          Wir möchten die Gelegenheit nutzen, um Ihnen und allen Mitarbeiter*innen für Ihre hervorragenden Leistungen und Ihr unermüdliches Engagement zu danken.

          Zugleich wünschen wir Ihnen ein frohes Weihnachtsfest mit Ihren Liebsten, einen guten Rutsch ins neue Jahr 2023 sowie einen erfolgreichen pädagogischen Tag.

          Herzlichst

          Mit freundlichen Grüßen
          Manfred Obermüller

          Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

          Liebe*r Leiter*in,

          liebe*r Mitarbeiter*in,

          die Regelungen für Risikogruppen wurden bis 30.06.2023 verlängert. Für laufende Risikofreistellungen ändert sich nichts.
          Risikoatteste, die bisher noch nicht vorgelegt wurden (d.h. bisher ist noch keine Risikofreistellung erfolgt), sind an die*den zuständige*n Personalreferent*in zu übermitteln.

          Siehe dazu auch FAQs der Stadt Wien – Personalservice à Punkt 5

          Jene Bediensteten, die binnen drei Wochen ab 23.12.2022 noch kein COVID-19-Risikoattest vorlegen können, haben die Möglichkeit, bis zur endgültigen Abklärung Urlaub zu konsumieren.

          Nach Vorlage des Attests kann dieser rückwirkend in eine Freistellung umgewandelt werden.

          Die Dienstgeberin hat zusätzlich die Möglichkeit, eine Bestätigung des COVID-19-Risikoattests durch eine Amtsärztin bzw. einen Amtsarzt zu verlangen. Der Anspruch auf Freistellung endet dann, wenn die von der Dienstgeberin verlangte Bestätigung des Attests nicht binnen 3 Wochen vorgelegt wird.

          Zusätzliche Information aus den FAQs:

          Für Personen, die nach 3 Impfungen keine ausreichende Immunantwort ausgebildet haben, hat das Nationale Impfgremium eine Anwendungsempfehlung für eine präexpositionelle Prophylaxe mit langwirksamen Antikörpern (Evusheld®) ausgegeben. Diese werden intramuskulär verabreicht und induzieren einen Schutz für die Dauer von 6 Monaten

          Bitte um Weiterleitung der Information an Ihre Mitarbeiter*innen am Kindergarten- bzw. Hortstandort.

          Danke für Ihre Unterstützung.

          Gut beraten und vertreten durch Ihre
          Personalvertretung SoFair-FSG

          Margit POLLAK

          Julia FICHTL

          You need to add a widget, row, or prebuilt layout before you’ll see anything here. 🙂

          Liebe Kolleg*innen,

          mir ist es eine besondere Freude, dass ich meine erste E-Mail als Abteilungsleiterin der Stadt Wien – Kindergärten an Sie alle – jede Einzelnen und jeden Einzelnen – senden darf:

          Weihnachten ist eine der stimmungsvollsten und auch schönsten Zeiten des Jahres. Ich wünsche Ihnen für die bevorstehenden Feiertage viele unvergessliche Momente mit Ihren Liebsten. Ich hoffe Sie finden Zeit für sich und Zeit, sich zu erholen und zu entspannen. Ich wünsche Ihnen von Herzen eine besinnliche Zeit!

          Mir ist bewusst, dass das vergangene Jahr ein herausforderndes war. Wir erleben den Fachkräftemangel, viel wurde über unsere Abteilung medial berichtet und auch das Thema „Corona“, hat uns alle das 3. Jahr in Folge begleitet. Diese Herausforderungen zukünftig zu bewältigen wird uns nur gemeinsam gelingen. Nur gemeinsam können wir den elementarpädagogischen Bereich in Wien gestalten und die Stadt Wien – Kindergärten stärken. 

          Ich möchte mich bei Ihnen allen bedanken – für Ihr tägliches Engagement und für Ihren Einsatz. Es ist beeindruckend, was Sie Tag für Tag leisten. Herzlichen Dank!

          An dieser Stelle möchte ich mich auch bei Kurt Burger bedanken und freue mich sehr, dass er unserer Abteilung weiterhin erhalten bleibt – sowohl in seiner Funktion als Fachbereichsleiter als auch als Abteilungsleiterin-Stellvertreter.

          Diese große Abteilung zu leiten sehe ich als sehr bereichernde Aufgabe und freue mich auf diese!

          Die Zukunft der Stadt geht in den Kindergarten – und Dank Ihrem Einsatz gestalten wir alle die Zukunft unserer Stadt mit!

          Mit lieben Grüßen & den besten Wünschen für das neue Jahr

          Karin Broukal
          Abteilungsleiterin

          Bei younion_help haben Mitglieder neuerdings die Möglichkeit, neues und vor
          allem kostenlosen Expert*innen-Wissen zu nutzen. Es werden unter anderem
          Pflege-Beratung als auch Finanz- und Schuldenberatung angeboten.

          Pflege-Beratung

          Leider kann es sehr schnell passieren, dass nahe Angehörige oder man selbst
          von heute auf morgen dauerhafte Betreuung benötigt. Dabei kommen sehr
          viele Fragen auf: Wie ist das mit dem Pflegegeld? Wo bekomme ich welche
          Unterstützung?
          Luise Däger-Gregori berät Mitglieder ab sofort individuell und kostenlos bei
          allen Pflege-Fragen.

          Finanz- und Schuldenberatung

          Gerade in der aktuellen Situation haben viele von uns mit finanziellen
          Problemen zu tun. Wie spare ich am besten? Wie werde ich am schnellsten
          meine Schulden los?
          Michael Kramer berät Mitglieder ab sofort in allen Finanzfragen.

          Ansprechpartnerin in der Younion ist Tanja Löchler
          Tel.: +43 1 31316-83860
          E-Mail: help@younion.at

          Gut beraten und vertreten durch Ihre
          Personalvertretung SoFair-FSG

          Margit POLLAK

          Julia FICHTL

          Höhere Bruttobezüge (etwa durch zusätzliche Überstunden) und das Erreichen einer höheren Steuerklasse verringern den Nettobezug nicht. Eine höhere Steuerklasse wirkt sich nur – den eine bestimmte Grenze überschreitenden Teil des Bezuges aus (Grenzsteuersatz – siehe nachstehende Tabelle). Es wird also nicht der gesamte Bezug höher versteuert, sondern nur der überschreitende Teil. Zahlungen aus Überstunden sind lohnsteuerlich begünstigt: Die ersten 10 Überstunden mit 50 % Zuschlag im Monat können bis maximal 86 € steuerfrei belassen werden.

          Beispiel (Stand Feb. 2023):
          Elementarpädagog*innen befinden sich im Tarif 32.075 – 62.080. Eine Überschreitung des Grenzsteuersatzes von 62.080 wäre möglich, wenn ein*e Elementarpädagog*in in der 20. Gehaltsstufe monatlich 20 Überstunden abrechnen würde. In diesen Fall würde aber auch nur der übersteigende Teil mit 48% versteuert werden und nicht das gesamte Einkommen.

          Einkommensteuertarif 2023 (+ errechneter Inflationsrate)

          Einkommen in €                   Grenzsteuersatz
          bis 11.693 und darunterkeine Lohnsteuer
          11.693 bis 19.134                            20 %
          19.134 bis 32.075                            30 %
          32.075 bis 62.080                            41 % (40% ab 2024)
          62.080 bis 93.120                            48 %
          93.120 bis 1.000.000                       50 %
          ab 1.000.000                                     55 %

          Außerdem sei zu erwähnen, dass jede Überstunde die ausbezahlt wird, sich positiv auf die Höhe der Pension/ des Ruhebezugs auswirkt.

          Gut beraten und vertreten durch Ihre
          Personalvertretung SoFair-FSG

          Margit POLLAK

          Julia FICHTL

          Die FSG-Frauenabteilung lädt Sie zur Online Veranstaltung „MEIN BABY UND ICH“ ein. Alle dienstrechtlichen Informationen von Beginn der Schwangerschaft bis zum Wiedereinstieg sowie umfangreiche Informationen zum Kinderbetreuungsgeld für werdende Eltern, werden von den Expertinnen der FSG-Frauenabteilung präsentiert.

          Dieses Angebot ist nur für Gewerkschaftsmitglieder der younion _ Die Daseinsgewerkschaft. Bei Interesse bitte an einem der folgenden Tage anmelden.

          22.2.2023 =>
          https://seminare.younion.at/cms/C01S/C01_999_Suche.a/1342671731431/mein-baby-und-ich

          29.3.2023 =>

          https://seminare.younion.at/cms/C01S/C01_999_Suche.a/1342671734320/mein-baby-und-ich

          Beim Feld „Sonstige Anmerkung“ ist der voraussichtliche Geburtstermin unbedingt einzutragen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

          Ihre FSG-Frauenabteilung

          In Österreich haben 1 von 4 Frauen ab dem Alter von 15 Jahren eine Form von körperlicher oder sexueller Gewalt erlebt. Geschlechtsspezifische Gewalt ist leider weit verbreitet. Die Beendigung dieser Gewalt beginnt damit, den Betroffenen zu glauben, die Ursachen zu bekämpfen, schädliche soziale Normen zu verändern und Mädchen und Frauen zu stärken.

          Die FSG-Frauenabteilung der younion _ Die Daseinsgewerkschaft widmet sich anlässlich des Weltfrauentages (8. März) diesem wichtigen Thema.

          „Statt zu fragen, warum Frauen nicht früher aus diesen Beziehungen gehen, sollten wir fragen, warum diese Männer gewalttätig sind.“

          60 tote Frauen in den Jahren 2020 und 2021. 319 ermordete Frauen innerhalb von 11 Jahren. In den meisten Fällen war der Täter der Partner oder Ex-Partner. So sieht die traurige Statistik aus, weshalb Österreich immer wieder als „Land der Femizide“ bezeichnet wird – und das ist nur die Spitze des Eisbergs. Denn fast allen Morden geht oft jahrelange psychische und physische Gewalt voraus.


          Yvonne Widler berichtet seit vielen Jahren über Frauenmorde und will Antworten.

          Vom 6. – 10. März 2023 begrüßen wir Gewerkschaftsmitglieder im Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, um Ihnen Ihr Buch überreichen zu können – solange der Vorrat reicht.

          Unsere Öffnungszeiten sind Montag, Mittwoch und Donnerstag von 08:00-16:00 Uhr, Dienstag von 08:00-17:00 Uhr und Freitag von 08:00-14:00 Uhr.

          Bitte unbedingt ausfüllen: www.younion.at/datenaktualisierung

          Weiters möchten wir Sie informieren, dass die FSG-Frauenabteilung der younion _ Die Daseinsgewerkschaft in diesem Jahr Selbstverteidigungskurse für Frauen (ausschließlich Gewerkschaftsmitglieder) durch die Polizeisportvereinigung anbieten wird. Nähere Informationen folgen zeitnah.

          Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

          Sehr geehrte Leiter*innen,

          ACHTUNG +++ ACHTUNG

          Unser INFOTAG – TAG DER OFFENEN TÜR an der bafep21 kann heuer endlich wieder in  Präsenz in unserem Schulgebäude in der Patrizigasse 2, 1210 Wien stattfinden.

          Am 3.3.2023 sind alle Interessierten von 14 – 18 Uhr herzlich eingeladen. Gerne können Sie auch Ihre Mitarbeiter*innen oder Bildungspartner*innen auf diese Einladung hinweisen – alle Interessent*innen, die mehr über das Kolleg und die Schule für Assistenzpädagog*innen erfahren wollen, sind herzlich willkommen.

          Wir freuen uns auf einen informativen, bunten, interessanten Tag der offenen Tür mit zahlreichen Gästen!

          Mit freundlichen Grüßen

          Dr.in Nicole Kalteis und das Team der bafep21

          Grundsätzlich sei zu erwähnen, dass diese „neue Pensionsanpassung“, die zurzeit medial viral geht, für Vertragsbedienstete schon länger so gilt. Sie sieht vor, dass die Bediensteten die in Pension gehen, von der ausverhandelten jährlichen Pensionserhöhung bereits im erstfolgenden Kalenderjahr aliquot profitieren. Dieser Part wurde nun, zum Vorteil der Beamt*innen, auch in die Pensionsordnung 1995 integriert. Zuvor haben Beamt*innen erst im zweitfolgenden Kalenderjahr nach der Ruhestandsversetzung zu 100% die ausverhandelte Pensionserhöhung erhalten.

          Diese abgestufte Aliquitierung wird nun für die Jahre 2024 und 2025, sowohl für Vertragsbedienstete, als auch für Beamt*innen ausgesetzt. Das bedeutet, dass es unerheblich ist in welchem Monat Sie 2023 und 2024 die Pension oder den Ruhestand antreten. Sie bekommen immer 100% der Pensionserhöhung für das folgende Kalenderjahr.

          Bedienstete die sich im Langzeitkrankenstand befinden haben oftmals zu den gesundheitlichen Beschwerden und Sorgen, ab einem gewissen Zeitpunkt, auch mit Existenzängsten finanzieller Natur zu kämpfen. Diese blockieren womöglich sogar die Genesung, weshalb wir hier auf wesentliche Vorgehensweisen aufmerksam machen wollen.

          Auf die Möglichkeit des sanften Wiedereinstiegs haben wir bereits in der Aussendung 2023_01_30_sanfter Wiedereinstig hingewiesen.

          Ich bin nun schon mehrere Monate lang krank. Wie lange bekomme ich noch mein normales Gehalt?

          Das ist von der Dauer Ihres Dienstverhältnisses zur Stadt Wien abhängig. Die Entgeltfortzahlung, dabei geht es um die Auszahlung Ihrer Zulagen und Nebengebühren, bekommen Sie während eines langen Krankenstandes noch längstens für 16 Wochen.

          Sind Sie aufgrund eines anerkannten Dienstunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit dienstunfähig, verlängert sich diese Entgeltfortzahlung auf 26 Wochen, unabhängig von der Dauer der Dienstzeit zur Stadt Wien.

          Den gewohnten Bruttobezug bekommen Sie noch ca. 6 Monate, bei kurzer Dienstzeit eventuell auch kürzer. Am besten ist es hier bei Unsicherheiten in der MA2 bei der*dem zuständigen Sachbearbeiter*in nachzufragen.

          Wie hoch ist mein finanzieller Verlust, wenn ich Krankengeld beziehe?

          Das Krankengeld wird vom letzten vollen Bruttobezug berechnet, und beträgt ca. die Hälfte davon. Es kann längstens 52 Wochen ausbezahlt werden.

          Ich bekomme schon Krankengeld und komme damit nicht über die Runden. Was kann ich da tun?

          Wenn Sie bereits Krankengeld beziehen so steht Ihnen von der Stadt Wien ein Zuschuss, im Ausmaß der Differenz zwischen dem Krankengeld und dem Nettomonatsbezug zu. Der Zuschuss darf 49% des Nettomonatsbezuges nicht übersteigen. Auf Verlangen des Magistrats hat der Vertragsbedienstete die Bescheinigung über die vom Träger der gesetzlichen Krankenversicherung oder von der Krankenfürsorgeanstalt ausbezahlten Geldleistungen vorzulegen.

          Gut beraten und vertreten durch Ihre
          Personalvertretung SoFair-FSG

          Margit POLLAK

          Julia FICHTL

          Ich bin schon sehr lange krank, welches weitere Vorgehen ist sinnvoll?

          Grundsätzlich ist natürlich immer das Wichtigste, die angebotene medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen und dahingehend aktiv an der eigenen Genesung zu arbeiten (z.B. Therapien). Nicht immer ist das allerdings möglich, aufgrund physischer und/oder psychischer Gebrechen. Der Weg zum Sozialministeriumsservice ist hier oft wesentlich, um abklären zu lassen ob ein Invaliditätsstatus gegeben ist und in welcher Höhe. Dieser Status, egal in welcher Höhe, ist meldepflichtig. Ab 50% haben Sie einen Kündigungsschutz und es wird Zusatzurlaub gewährt.

          Mein Krankengeld ist bald ausgeschöpft und ich stehe kurz vor der Aussteuerung. Was jetzt?

          Das Wichtigste! Informieren Sie sich rechtzeitig, wie lange Ihr Anspruch auf Krankengeld besteht. Gut wäre 8 bis 12 Wochen vor der Aussteuerung einen Antrag auf Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension (I-/BUP) zu stellen. Dieser dient vorrangig als Antrag für Rehabilitationsgeld und wird über die PVA (Pensionsversicherungsanstalt) gestellt.

          Ich habe den Antrag zu spät gestellt und bin bereits ausgesteuert. Wie lange bin ich noch versichert bzw. wie soll ich nun die Miete bezahlen?

          Krankenversichert sind Sie noch ca. 4 Wochen. Danach müssen Sie sich entweder bei der*dem Partner*in mitversichern, oder Sie rufen bei Ihrer zuständigen Krankenkasse an und lassen Ihren Akt neu öffnen. Sie bekommen deshalb trotzdem kein Geld, sind aber wieder versichert.

          Bis zur Erstellung des Gutachtens der PVA (über Bewilligung oder Ablehnung der I-/BUP oder Rehageld) haben Sie die Möglichkeit beim AMS einen Pensionsvorschuss zu beantragen. Voraussetzung dafür ist ein aufrechtes Dienstverhältnis.

          Die I-/BUP und auch das Rehageld wurden mir abgelehnt. Wie geht es nun weiter?

          Wenn Sie Gewerkschaftsmitglied sind prüfen wir gerne in der Rechtsabteilung der younion, ob eine Klage gegen diesen Bescheid sinnvoll ist. Sobald Klage dagegen eingebracht ist und Sie auch noch im aufrechten Dienstverhältnis sind, kann ein Antrag auf besonderes Krankengeld gestellt werden, welches längstens bis zum rechtskräftigen Verfahrensende zusteht.

          Gut beraten und vertreten durch Ihre
          Personalvertretung SoFair-FSG

          Margit POLLAK

          Julia FICHTL

          Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

          Liebe*r Leiter*in,
          liebe*r Mitarbeiter*in

          durch die Lockerung der Maskenpflicht in Wien sind auch im elementarpädagogischen Bereich Fragen aufgekommen, ob sich dadurch Änderungen für Kindergärten und Kindergruppen ergeben. Im aktuellen Newsletter informiert die MA 11 über die derzeit gültigen Regelungen.

          Die seit Anfang März eingetretenen Lockerungen der allgemeinen COVID-19 Vorgaben für nicht-erkrankte Personen (z.B. Beendigung der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln) betreffen den elementarpädagogischen Bereich NICHT.  Es hat sich somit grundsätzlich für das Vorgehen in Kindergärten und Horten nichts geändert.

          • Es gilt nach wie vor, dass positiv getestete Kinder und Mitarbeiter*innen den Kindergarten nicht besuchen dürfen (10 Tage mit Freitestung am Tag 5).
          • Es gibt nach wie vor die Empfehlung der Gesundheitsbehörde, dass sich Personen, die ungeschützt einen engen Kontakt zu einer Person mit COVID-19 hatten, unmittelbar nach Bekanntwerden des infektiösen Kontaktes und 5 Tage nach Letztkontakt testen. Darüber hinaus gibt es die Empfehlung, bis zum Vorliegen des Ergebnisses am Tag 5 in Kontakt mit vulnerablen Personen insbesondere in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen.
          • Es besteht keine FFP2-Maskenpflicht in Kindergärten. Die Maskenlieferungen an Standorte werden daher eingestellt.
          • Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich Veranstaltungen

          Die Berufsgruppentestungen und auch die PCR-Lutschertests für junge Kinder stehen weiterhin bis (voraussichtlich) Ende Juni zur Verfügung.

          Gut beraten und vertreten durch Ihre
          Personalvertretung SoFair-FSG

          Margit POLLAK

          Julia FICHTL

          Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

          Sehr geehrte Kolleg*innen!

          Ich informiere Sie über eine aktuelle Information der Magistratsdirektion – Personal und Revision:

          Beendigung der Freistellung von Schwangeren

          Aus medizinischer Sicht kommt es im Rahmen der Omikron-Variante bei Schwangeren einerseits weniger häufig zu schweren Verläufen im Sinne der Notwendigkeit eines Intensivaufenthalts oder einer (nicht-)invasiven Beatmung sowie andererseits weniger häufig zu Auswirkungen einer Infektion auf das Ungeborene.

          Die Freistellung von Schwangeren wegen Covid-19 wird daher mit Ende April 2023 beendet.

          In der MA 10 werden Schwangere, die in KDG/Horten tätig sind, bereits unmittelbar nach Bekanntgabe der Schwangerschaft gemäß § 4 Mutterschutzgesetz freigestellt (schweres Heben/Tragen, Infektionsgefahren – nicht wegen COVID). Die oben angeführte Regelung wird somit kaum Anwendung gefunden haben. Die Grundlage Ihrer Freistellung ersehen Sie in der Ihnen vorliegenden Freistellungsbestätigung.

          Beendigung der Freistellung von Bediensteten, die den Covid-19-Risikogruppen angehören

          Die Freistellung von Bediensteten, die den Covid-19-Risikogruppen angehören, wird mit Ende April 2023 beendet.

          Bitte informieren Sie umgehend Ihre davon betroffenen Mitarbeiter*innen.

          Ein sogenannter „sanfter Wiedereinstieg“ (Diensterleichterung) ist in diesem Fall mangels dafür erforderlicher Voraussetzungen NICHT möglich!

          Die Wiederintegration am Arbeitsplatz stellt eine Herausforderung sowohl für die Betroffenen als auch für das gesamte Arbeitsumfeld dar. Um eine möglichst schonende Wiedereingliederung und den damit verbundenen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, ist ein sensibler Umgang mit den betroffenen Bediensteten erforderlich.
          Bei Bedarf können Führungskräfte Unterstützung in der Vorbereitung und Erleichterung der Wiedereingliederung durch die Mitarbeiter*innen der Betrieblichen Sozialarbeit der MA 15 (Leiterin: Frau Andrea Blei) erhalten.

          Sonderbetreuungszeit zur Betreuung von Kindern, Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftigen

          Die Möglichkeit der Sonderbetreuungszeit für die Dauer der notwendigen Betreuung von an Covid-19 erkrankten bzw. positiv getesteten Kindern bzw. bei einer coronabedingten (Teil-)Schließung der Kinderbetreuungseinrichtung (bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr), Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Personen bleibt bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 – somit bis 1.7.2023 – aufrecht.

          Mit Ende Juni 2023 werden von Seiten des Bundes sämtliche Corona-Maßnahmen beendet werden, dazu folgt zeitgerecht eine gesonderte Information.

          Bitte geben Sie die Informationen an die Mitarbeiter*innen Ihrer Organisationseinheit weiter.

          Gut beraten und vertreten durch Ihre
          Personalvertretung SoFair-FSG

          Margit POLLAK

          Julia FICHTL

          Bedienstete die sich im Langzeitkrankenstand befinden haben oftmals zu den gesundheitlichen Beschwerden und Sorgen, ab einem gewissen Zeitpunkt, auch mit Existenzängsten finanzieller Natur zu kämpfen. Diese blockieren womöglich sogar die Genesung, weshalb wir hier auf wesentliche Vorgehensweisen aufmerksam machen wollen.

          Auf die Möglichkeit des sanften Wiedereinstiegs haben wir bereits in der Aussendung Sanfter Wiedereinstieg / Diensterleichterung hingewiesen.

          Ich bin nun schon mehrere Monate lang krank. Wie lange bekomme ich noch mein normales Gehalt?

          Der Ablauf der Entgeltfortzahlung gilt für Beamt*innen gleich den Bestimmungen der Vertragsbediensteten. Bitte siehe dazu März 2023 – Langzeitkrankenstand für Vertragsbedienstete.

          Wie hoch ist mein finanzieller Verlust, wenn die Entgeltfortzahlung ausläuft?

          Nebengebühren fallen weg, also die Beträge auf der rechten Seite des Gehaltszettels. Der Bruttobezug, sowie auch eventuelle Dienstzulagen bleiben weiterhin ungemindert erhalten.

          Ich bin nun schon über ein halbes Jahr krank. Was passiert, wenn ich nicht bald gesund werde?

          Beamt*innen die länger als ein Jahr dienstunfähig sind oder davon auszugehen ist, dass diese innerhalb eines Jahres ihre Dienstfähigkeit nicht mehr erlangen, gelten als dauernd dienstunfähig. Sie sind von Amts wegen in den Ruhestand zu versetzen (§68a Dienstordnung 1994). Das amtsärztliche Kalkül ist ausschlaggebend, damit ein solches Verfahren von der MA2 eingeleitet werden kann.

          Was bekomme ich an Ruhestandsbezug, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen gehen muss?

          Gewerkschaftsmitglieder können uns nach einem durchgehenden Krankenstand von 6 Monaten kontaktieren. Wir nehmen ein fiktives Datum an und können so eine unverbindliche Vorberechnung anstellen, um Ihnen zumindest die finanzielle Sorge zu nehmen.

          Eine Hinzurechnung von max. 10 Jahren laut §9 Pensionsordnung 1995 ist möglich, sollten Ihnen noch Zeiten fehlen. Zudem sind die Abschläge mit höchstens 18% gedeckelt.

          Margit Pollak  margit.pollak@wien.gv.at  01/4000/83744

          Julia Fichtl       julia.fichtl@wien.gv.at        01/4000/83739

          Ich habe mich im Kindergarten mit COVID19 angesteckt und eine Berufskrankheit gemeldet. Diese wurde mir anerkannt. Nun werde ich deshalb in den Ruhestand versetzt, gibt es hier einen Unterschied?

          Sofern Sie eine Versehrtenrente nach dem Unfallfürsorgegesetz 1967, aufgrund dieser Berufserkrankung erhalten, entfallen hier die Abschläge. Voraussetzung für eine Geldleistung in dieser Form ist ein mindestens drei – monatiger Krankenstand und eine Verminderung der Erwerbstätigkeit von zumindest 20%. Der kausale Zusammenhang muss unbedingt gegeben sein. Das bedeutet, Sie müssen wegen der Berufskrankheit und nicht wegen irgendwelcher anderen Erkrankungen in den Ruhestand versetzt werden. Diese Regelung kommt auch bei einem Dienstunfall zur Anwendung.

          Gut beraten und vertreten durch Ihre
          Personalvertretung SoFair-FSG

          Margit POLLAK

          Julia FICHTL

          Grundsätzlich bekommen Sie das Formular bei Ihrer Leitung. Gerne können Sie das PDF auch von unserer Seite downloaden (nicht in App möglich).

          Die Entscheidung obliegt der zuständigen Regionalen Leitung des jeweiligen Bereichs. Die Leitung des Standortes leitet das Versetzungsansuchen lediglich weiter.

          Innerhalb der Stadt Wien Kindergärten ist die Versetzung bis Ende März abzugeben. Für Assistenzpädagoginnen bis Ende Dezember. Jedoch kann in wichtigen, persönlichen oder dienstlichen Interesse ein Versetzungsansuchen jederzeit abgegeben werden. In diesen Fällen bedarf es eines Abklärungsgespräches mit der Regionalen Leitung, ggf. im Beisein einer Personalvertretung.

          Bitte melden Sie sich verbindlich an. Gerne per Mail an newsletter@sofair-fsg.at, unter 01/4000 83907 oder bequem mit unserem Anmeldeformular:

            Gut beraten und vertreten durch Ihre
            Personalvertretung SoFair-FSG

            Margit POLLAK

            Julia FICHTL

            Wann muss mir meine Leitung Rückmeldung geben, nachdem ich Urlaub beantragt habe?

            Innerhalb von 14 Tagen, nach Anfrage des Urlaubes, muss die Leitung eine Rückmeldung geben.      

            Wieviel Urlaub muss mir meine Leitung am Stück gewähren?

            Die*der Bedienstete hat Anspruch darauf, mindestens die Hälfte des jährlichen Erholungsurlaubes ungeteilt zu verbrauchen, soweit nicht dienstliche Gründe entgegenstehen.

            Was ist, wenn ich in meinem Urlaub krank werde bzw. mein Kind krank wird?

            Erkrankt ein*e Mitarbeiter*in während des Erholungsurlaubes, ohne dies vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt zu haben, und dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage, ist Ihr*Ihm jene Zeit auf das Urlaubsausmaß nicht anzurechnen.

            Tritt während des Erholungsurlaubes ein Umstand ein, der die*den Mitarbeiter*in zur Inanspruchnahme einer Pflegefreistellung berechtigt (Pflege und Betreuung naher Angehöriger, Kinder) und nimmt die Pflege oder Betreuung mehr als drei Kalendertage in Anspruch, ist Ihr*Ihm die auf Arbeitstage fallende Zeit der Pflegefreistellung auf das Urlaubsausmaß nicht anzurechnen. Die Dauer der Pflegefreistellung ist auf das Höchstausmaß der Pflegefreistellung anzurechnen, wobei nur ganztägige Pflegefreistellungstage in Anspruch genommen werden können.

            Gut beraten und vertreten durch Ihre
            Personalvertretung SoFair-FSG

            Margit POLLAK

            Julia FICHTL

            Allgemeine Regelungen

            • Es kann immer eine von Ihnen gewählte Personalvertretung zu einem Beurteilungsgespräch beigezogen werden.
            • Sie haben das Recht auf eine Kopie oder Abschrift.
            • Sie haben die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 14 Tagen. 
            • Die Beurteilung ist grundsätzlich von allen Beteiligten zu unterschreiben. Verweigert ein*e Mitarbeiter*in die Unterschrift, so ist ein entsprechender Vermerk darüber zu erstellen. Die Beurteilung behält ihre Gültigkeit auch bei fehlender Unterschrift des*der Mitarbeiter*in.

            Besonderheiten im Wiener Bedienstetengesetz

            • Ergibt die Gesamtbeurteilung, dass die Leistung nicht entspricht, so sind mit dem*der Mit­arbeiter*in eine oder mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Leistung zu vereinbaren und im Beiblatt zu dokumentieren. Die dazu gesetzte Frist sollte an die Maßnahme(n) angepasst und auch nicht zu lange sein (3 – 6 Monate). Jedenfalls ist seitens der Führungskraft darauf hinzuweisen, dass eine weitere negative Beurteilung zur Kündigung führt!
            • WICHTIG! Das Beiblatt ist bei nicht entsprechender Gesamtbeurteilung unbedingt auszufüllen.

            Gut beraten und vertreten durch Ihre
            Personalvertretung SoFair-FSG

            Margit POLLAK

            Julia FICHTL

            Welche rechtlichen Probleme können in der
            täglichen Arbeit mit Kindern entstehen?

            Wir alle sind immer wieder mit Gerüchten und Mythen konfrontiert. Was darf ich und was nicht?
            Das führt oft dazu, dass Kolleg*innen in Ihrer täglichen Arbeit verunsichert sind – deswegen
            wollen wir als younion _ Die Daseinsgewerkschaft aufklären.

            Bei unserer Podiumsdiskussion werden Expert*innen aus unterschiedlichen Bereichen
            Rede und Antwort stehen.
            Mag.a Karin Broukal, Abteilungsleiterin der MA 10
            Mag.a Michaela Krejcir, stv. Abteilungsleiterin der MA 11 und Leiterin der Gruppe Recht
            Mag. Thomas Mödlagl, Rechtsanwalt bei Ehm & Mödlagl Rechtskanzlei
            Mag. Patrick Preiner, Jurist der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
            Margit Pollak, stv. Vorsitzende der Hauptgruppe 1 younion _ Die Daseinsgewerkschaft

            Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit aktiv an der Diskussion teilzunehmen.

            Wann: 24. Mai 2023 von 15:00-18:00 Uhr
            Wo: younion Hall – younion _ Die Daseinsgewerkschaft
            Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien

            Sie haben Interesse?
            Schreiben Sie eine E-Mail mit dem Betreff „Informationsveranstaltung“ an info@younion.at

            Folgende Daten werden von Ihnen benötigt: Vorname, Nachname und Geburtsdatum
            Achtung: Begrenzte Teilnehmer*innen Anzahl!

            Den Bediensteten ist, sofern es die Aufrechterhaltung des Dienstes erlaubt, die Teilnahme
            an der Veranstaltung zu ermöglichen.

            Wir freuen uns schon jetzt auf eine angeregte und interessante Diskussionsrunde.

            Niederschriften können aus unterschiedlichen Gründen stattfinden. Wenn sie innerhalb der MA10 stattfinden, handelt es sich meist um dienst-/ oder besoldungsrechtliche Situationen. Das können Dienstpflichtsverletzungen, das Beziehen von Übergenüssen oder anderes Fehlverhalten in diesem Sinne sein.

            Sobald Eltern mit Vorwürfen und/oder Verdachtsfällen gegen Bedienstete kommen, müssen diese meistens an die MA11 weitergeleitet werden.

            Was tut die MA11?

            Die MA11, als unser Kontrollorgan, muss Anschuldigungen nachgehen und prüfen. Dazu findet eine Niederschrift zur angezeigten Situation in der MA11 statt. Solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist werden Sie vom Standort abgezogen (Stand: Mai 2023)

            Was kann ich schon vor dem Termin der Niederschrift tun?

            Sobald ein Vorwurf da ist der weitergeleitet werden muss, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre Personalvertretung. Diese kann Ihnen in den meisten Fällen schon die größte Sorge nehmen und wird Sie zu der Niederschrift begleiten und auch den weiteren Ablauf nochmal erklären.

            WICHTIG! Sie alleine wählen sich Ihre Vertrauensperson aus. Ist diese am Tag der Niederschrift verhindert, haben Sie das Recht den Termin zu verschieben (sie können auch Ihre PV darum bitten dieses Telefonat mit der MA11 zu führen). Die Situation ist für Sie unangenehm genug, also fordern Sie dieses Recht auch ein, um sich sicherer zu fühlen!

            Was soll ich jetzt machen?

            Leider bleibt nach der Niederschrift nur: abwarten. Die Abhandlung solcher Vorwürfe kann zwischen mehreren Wochen oder auch Monaten dauern. Seitens der Dienststelle wird Ihnen und dem Team Supervision angeboten werden, um Sie bestmöglich durch diese belastende Situation zu begleiten.

            Was kann mir passieren?

            In 99,9% der Fälle ist an den Vorwürfen nichts dran. Die Fälle werden, früher oder später, eingestellt und Sie können Ihrer Beschäftigung wieder nachgehen. Weder in der Dienststelle noch am Standort haben Sie deshalb einen „schwarzen Punkt“. Das ist die Theorie!

            Die Praxis ist natürlich weitaus komplexer, denn nachdem ein*e Mitarbeiter*in solch eine belastende Situation durchlaufen hat, ist es nicht möglich von einem Tag auf den anderen wieder in den normalen Kindergartenalltag einzusteigen, ohne Sorgen und Ängste. Gemeinsam mit der Dienststelle arbeiten wir hier an Lösungsansätzen, wie hierzu der Mitarbeiter*innenschutz aussehen kann bzw. muss.

            Wie läuft so eine Niederschrift ab?

            Niederschriften finden immer in der Dienstzeit ab. Sie werden sich vor dem tatsächlichen Termin mit Ihrer Personalvertretung treffen, um noch vorbesprechen zu können. Zumindest zwei Inspektor*innen der MA11 führen die Niederschrift durch. Eine Person schreibt das Gesprächsprotokoll, die andere Person befragt Sie zu dem Vorwurf, der Familie, dem Alltag mit dem Kind, usw. Zuvor müssen Sie von der MA11 auf Ihre Rechte hingewiesen werden. Das passiert schriftlich und ist mit einer Unterschrift zu bestätigen. Die anwesende, von Ihnen gewählte Vertrauensperson, fungiert während der Befragung einerseits als Zeug*in des Gesprächs, anderseits achtet sie*er darauf, dass alles richtig und human abläuft. Ist das der Fall, darf die PV sich während der Befragung nicht in das Gespräch „einmischen“. Die Niederschrift wird Ihnen dann zur Durchsicht gegeben. Sie werden das Gesprächsprotokoll mit Ihrer PV gemeinsam lesen und von ihr*ihm darauf hingewiesen werden, wenn sich darin Sätze befinden, die zu viel Interpretationsspielraum lassen oder Aussagen die eventuell anders verstanden wurden als Sie diese gemeint haben. Diese Formulierungen werden dann auch anstandslos von den zuständigen Kolleg*innen ausgebessert. Durchaus können Sie dann hinterfragen ob „Ihr Fall“ an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden muss oder nicht. Eine erste Einschätzung der Kolleg*innen der MA11, aufgrund ihrer Erfahrung, ist meist schon vorhanden.

            Gut beraten und vertreten durch Ihre
            Personalvertretung SoFair-FSG

            Margit POLLAK

            Julia FICHTL

            Ein Dokumentarfilm über Endometriose

            „Nicht die Regel“ ist ein redaktionell unabhängig produzierter Dokumentarfilm.

            Er handelt von drei verschiedenen Frauen, die über ihr Leben mit Endometriose erzählen.

            Sie berichten von Beschwerden, langen Diagnosewegen, Therapien und Operationen.

            Schnell wird klar: trotz der hohen Anzahl an Betroffenen herrscht Unwissenheit über diese chronische Krankheit. Der Film behandelt weit verbreitete Mythen, indem zahlreiche Expert:innen aus verschiedenen Fachbereichen zu Wort kommen.

            Die FSG-Frauenabteilung der younion _ Die Daseinsgewerkschaft lädt zur Kinoveranstaltung „Nicht die Regel“ in die younion Hall ein.

            Wann: 19. Juni 2023

            Einlass: 16:00 Uhr                  Beginn: 17:30 Uhr                  Ende: 18:45 Uhr

            Wo: younion _ Die Daseinsgewerkschaft, younion Hall

                    Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien

            Für klassische Kinoverpflegung (Knabberzeug und Getränke) ist gesorgt.

            Eine Anmeldung zur Kinoveranstaltung ist unbedingt erforderlich.

            Bitte per Mail an fsg-frauen@younion.at (Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Mitgliedsnummer) schreiben.

            Achtung: Begrenzte Teilnehmer:innenanzahl, nur für younion Mitglieder, freie Sitzplatzwahl

            Ihre FSG-Frauenabteilung

            Betreff: Mehr helfende Hände für die beste Bildung unserer Kinder

            Die Wiener SPÖ war immer eine Partei des Fortschritts. Dementsprechend zeichnet sich Wien als moderne Stadt aus, in der frühkindliche Bildung sowie die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie seit vielen Jahren selbstverständlich sind. Die Wiener Bildungslandschaft ist vielfältig und bietet den Wiener Kindern von Beginn an viele Möglichkeiten. Schon in den elementaren Bildungseinrichtungen wird der Grundstein für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn gelegt, die jedem Kind in Wien zusteht. Denn Bildung ist ein Grundrecht und Grundstein für soziale Teilhabe sowie für ein selbstbestimmtes und sinnerfülltes Leben. Genau für diese Chancengleichheit setzt sich die Wiener Sozialdemokratie seit über 100 Jahren ein.

            Heute ist Wien mit 87.000 Plätzen für 0- bis 6-Jährige, die zu 97% mehr als neun Stunden pro Tag geöffnet haben, und mit weniger als sieben Schließtagen im Jahr absoluter Spitzenreiter in Österreich. Mit der Einführung des “Beitragsfreien Kindergartens” im Jahr 2009 ist die Nachfrage nach qualitätsvollen Plätzen in Kindergärten enorm gestiegen. Der Fokus der letzten Jahre liegt daher auf dem Ausbau von zusätzlichen Kindergartenplätzen, die mit einer Vollerwerbstätigkeit der Eltern vereinbar sind. Dafür braucht es viele und vor allem mehr helfende Hände.

            Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den elementaren Bildungseinrichtungen leisten jeden Tag herausragende Arbeit unter schwersten Bedingungen. Denn der Personalmangel ist im Bereich der Elementarpädagogik enorm. Wir werden für die Umsetzung unserer Bildungsziele in Zukunft aber nicht weniger, sondern viel mehr helfende Hände brauchen – mehr von den Heldinnen und Helden des Alltags, die unsere Kinder täglich begleiten und bilden. Es ist höchste Zeit, dass sie die Anerkennung bekommen, die sie verdienen und ihr Beruf endlich aufgewertet wird, angefangen von besseren Arbeitsbedingungen durch einen adäquateren Betreuungsschlüssel bis hin zu besserer Bezahlung. Auch das unterstützende Personal ist hier unverzichtbar.

            In diesem Sinne haben wir am 72. Österreichischen Städtetag in der Resolution zum Finanzausgleich parteiübergreifend beschlossen, dass der Österreichische Städtebund von der Bundesregierung die Sicherstellung der langfristigen Finanzierbarkeit der Elementarpädagogik und Ganztagsschulen fordert. In Wien haben wir bereits sehr viel für unsere Kinder und Familien geleistet, doch es fehlt eine große Initiative und Gesamtstrategie der Bundesregierung, die der Bedeutung des elementaren Bildungsbereichs gerecht wird. Denn der Investitionsbedarf im Bereich Bildung ist seit den multiplen Krisen noch weiter gestiegen.

            Die bisher zugesicherten Budgetmittel im Rahmen der 15a-Vereinbarung reichen bei Weitem nicht. Statt einer Milliarde Euro bis 2027 braucht es eine Milliarde Euro mehr pro Jahr. Damit könnten mehr Arbeitsplätze  im elementarpädagogischen Bereich und bessere Arbeitsbedingungen für die Pädgagoginnen und Pädagogen geschaffen werden. Das müssen uns unsere Kinder wert sein.

            Dafür werde ich mich auch in Zukunft weiter stark machen – damit nicht nur die Kinder in Wien, sondern in ganz Österreich die besten Bildungschancen von Anfang an bekommen.

            Ein herzliches Freundschaft und Glück auf!

            Dein
            Dr. Michael Ludwig
            Bürgermeister der Stadt Wien

            …wie hoch ist mein Urlaubsanspruch jedes Jahr?        

            Im aufrechten Dienstverhältnis zur Stadt Wien entsteht der volle Urlaubsanspruch immer mit 01.01. für jedes Kalenderjahr.

            Die Dienstordnung 1994 (§46 Abs.5), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (§ 23 Abs.6) und auch das Wiener Bedienstetengesetz (§44 Abs. 6) sehen eine Aliquotierung des Urlaubsausmaßes nur bei bestimmten Abwesenheiten vor (Eltern-Karenz, Karenzurlaub, Freijahr, Freiquartal, Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst).

            Für Bedienstete mit Diensteintritt bis 31.12.2017 gilt:

            Das Ausmaß des Erholungsurlaubes beträgt 200 Stunden (25 Tage) und erhöht sich

            • ab Vollendung des 33. Lebensjahres auf 216 Stunden (27 Tage)
            • ab Vollendung des 43. Lebensjahres auf 240 Stunden (30 Tage)
            • ab Vollendung des 57. Lebensjahres auf 264 Stunden (33 Tage)
            • ab Vollendung des 60. Lebensjahres auf 280 Stunden (35 Tage)

            Der Anspruch auf das höhere Urlaubsausmaß entsteht in jenem Kalenderjahr indem das genannte Lebensalter erreicht wird.

            Für Bedienstete mit Diensteintritt ab 1.1.2018 gilt:

            Das Ausmaß des Erholungsurlaubes beträgt 200 Stunden (25 Tage) und erhöht sich

            • ab Vollendung des 33. Lebensjahres und Erreichen einer Dienstzeit von fünf Jahren auf 216 Stunden (27 Tage)
            • ab Vollendung des 43. Lebensjahres und Erreichen einer Dienstzeit von zehn Jahren auf 240 Stunden (30 Tage)

            Bei Teilzeitbeschäftigung wird das Ausmaß des Erholungsurlaubes entsprechend umgerechnet.

            Ich bin neu in den Dienst der Stadt Wien getreten.Wann darf ich meinen gesamten Jahresurlaub in Anspruch nehmen?

            Mitarbeiter*innen haben Anspruch auf einen jährlichen Erholungsurlaub, wobei das Urlaubsjahr das Kalenderjahr ist.

            In dem Kalenderjahr, in dem das Dienstverhältnis begründet wurde, beträgt das Urlaubsausmaß für jeden begonnenen Monat des Dienstverhältnisses ein Zwölftes des jeweiligen gebührenden Ausmaßes; ergeben sich hierbei Teile von Urlaubseinheiten, sind diese auf ganze Einheiten aufzurunden. Hat das Dienstverhältnis in diesem Kalenderjahr ununterbrochen sechs Monate gedauert, gebührt der volle Erholungsurlaub.

            In der Praxis bedeutet dies für Neueintritte bei Vollbeschäftigung und 5 Tage Woche einen Urlaubsanspruch in Höhe von insgesamt:

            1. Monat 24 Stunden                                         (2 Tage)
            2. Monat 40 Stunden                                         (4 Tage)
            3. Monat 56 Stunden                                         (6 Tage)
            4. Monat 72 Stunden                                         (8 Tage)
            5. Monat 88 Stunden                                         (10 Tage)
            6. Monat 104 Stunden                                        (12 Tage)

                 nach dem 6. Monat        200 Stunden        (25 Tage)

            Dann alle anderen Parteikolleg*innen von Investitionen in die Elementarpädagogik überzeugen

            Wien (OTS) – „Die Erkenntnis kommt spät, aber natürlich nehmen wir Harald Mahrer beim Wort.“ Das sagt Manfred Obermüller, stellvertretender Vorsitzender der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, zu der Forderung des WKO-Chefs nach massiven Investitionen in den Bereich der Elementarpädagogik.

            Obermüller: „Mahrer sollte gleich zum Handy greifen und bei Sebastian Kurz die Schulden eintreiben. Denn der Ex-Kanzler hat die fixierte Kindergarten-Milliarde aus reinem politischen Kalkül allen Eltern und den Beschäftigten in der Elementarpädagogik damals einfach weggenommen. Stichwort: ‚Kann ich ein Bundesland aufhetzen?‘. Wir wollen dieses Geld zurück.“

            Auch Margit Pollak, Vorsitzender-Stellvertreterin in der Hauptgruppe 1, hat einen Telefon-Tipp für Mahrer: „Der nächste Anruf sollte bei Bildungsminister Polaschek erfolgen. Denn der fühlt sich für die Kindergärten nach wie vor nicht zuständig. Dabei bräuchte es neben den Investitionen auch einheitliche Regeln. Ein Kind im Burgenland muss genauso gefördert werden wie ein Kind in Vorarlberg.“

            Der nächste Vorschlag für einen Anruf kommt von Judith Hintermeier, selbst Pädagogin und Bundesfrauenreferentin in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Mit dem Salzburger Landeshauptmann Wilfried Haslauer kann Harald Mahrer über die geplante ‚Herdprämie‘ in Salzburg reden – und was das für ein Unsinn ist.“

            Obermüller abschließend: „Wenn es Harald Mahrer ernst meint, kämpfen wir die Sache gerne gemeinsam durch. Wenn es nur eine Sonntagsrede war, dann werden wir ihn ab sofort regelmäßig daran erinnern.“

            Steigerung um 14 Prozent seit Jänner dieses Jahres

            Wien (OTS) – Die Kindergartengewerkschaft younion schlägt Alarm: In Wiens Kindergärten fehlen mittlerweile 570 Pädagog:innen bzw. pädagogisches Personal. „Das ist eine Steigerung um rund 14 Prozent seit Anfang des Jahres“, sagt Manfred Obermüller, Vorsitzender der Hauptgruppe 1 in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft.

            „So darf das nicht weitergehen“, meint Judith Hintermeier, selbst Pädagogin und Bundesfrauenreferentin in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft. Denn: „Das bestehende Personal muss diese Lücken füllen. Das bedeutet eine enorme Belastung, die auf Dauer nicht gut geht. Natürlich kommen den Kolleg:innen dann die Gedanken vielleicht den Beruf zu wechseln – aus Erfahrung wissen wir, dass es über den Sommer nochmals schlimmer wird.“

            Versorgungssicherheit steht auf dem Spiel

            Aber es sind nicht nur die enormen Anstrengungen des Berufes, die das pädagogische Personal vertreibt. So werben manche Bundesländer ganz gezielt Personal aus Wien ab. Margit Pollak, Vorsitzender-Stellvertreterin in der Hauptgruppe 1: „Aus Sicht der Bundesländer verstehe ich das natürlich. Denn in Wien ist die Ausbildung top. Die Bundesländer sollten ebenfalls Ausbildungsoffensiven starten, so wie es Wien bereits erfolgreich getan hat und auch weiter entwickelt. In Ausbildung zu investieren ist die Zukunft und nicht sparen, das wäre fair damit es nicht auf Kosten des übrigen Personals in Wien geht. Wenn nicht bald etwas passiert, kann die Versorgungssicherheit nicht mehr gewährleistet werden.“

            Die Kindergartengewerkschaft younion hat klare Forderungen an die Politik, damit endlich mehr pädagogisches Personal aufgenommen werden kann. Ganz oben auf der Liste stehen bundeseinheitliche Rahmenbedingungen. Judith Hintermeier: „Der Kindergarten ist die erste Bildungseinrichtung. Das muss auch endlich einmal der Bildungsminister begreifen. Doch es braucht jetzt dringend schnelle Lösungen: Reinigungskräfte zur Entlastung unserer Assistent:innen und administratives Personal, um den Leiter:innen unter die Arme zu greifen. In weiterer Folge selbstverständlich eine Aus- und Weiterbildungsoffensive, so, wie wir es schon Jahre lang fordern.“

            Verhandlungen zum Finanzausgleich

            Manfred Obermüller: „Der Chef der Wirtschaftskammer hat das alles mittlerweile begriffen. Auch er unterstützt unsere langjährige Forderung nach massiven Investitionen in die elementare Bildung. Und ich bin sehr zuversichtlich, dass bald weitere Politiker:innen unseren konkreten Plänen folgen. Wir sind zum Beispiel auch im intensiven Austausch mit dem Wiener Stadtrat Christoph Wiederkehr. Wir arbeiten so lange weiter, bis alle Politiker:innen unsere Forderungen verinnerlicht haben und dann als ihre eigenen verkaufen“.

            Christian Meidlinger, Vorsitzender der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Die Zeit der Sonntagsreden ist endgültig vorbei. Gerade laufen die Verhandlungen zum Finanzausgleich. Jetzt kann die Bundesregierung in Zahlen zeigen, wie wichtig ihnen die elementare Bildung ist.“

            Hinweis: Die Betriebsrät:innen und Personalverterter:innen der Wiener Kinderbildungseinrichtungen berichten im Rahmen einer öffentlichen Aktion über den aktuellen Diskussionsstand und kündigen weitere Aktionen an!

            Zeit: Dienstag, 27. Juni 2023, 10 Uhr

            Ort: Platz der Menschenrechte, Mariahilfer Straße 1, 1070 Wien

            Rückfragen & Kontakt:

            younion _ Die Daseinsgewerkschaft
            Referat für Kommunikation und Öffentlichkeitarbeit.
            T: (01) 313 16 – 83 617
            E-Mail: presse@younion.at
            www.younion.at

            In der Verschriftlichung der Diskussion sind folgende Personen wie folgt angeführt:

            Moderatorin = Judith Hintermeier, Bundesfrauenreferentin der younion_Die Daseinsgewerkschaft
            MA10 = Mag.a Karin Broukal, Abteilungsleiterin der MA10
            MA11 = Mag.a Michaela Krejcir, stv. Abteilungsleiterin der MA11 und Leiterin der Gruppe Recht
            Anwalt younion = Mag. Thomas Mödlagl, Rechtsanwalt bei Ehm & Mödlagl Rechtskanzlei
            Jurist younion = Mag. Patrick Preiner, Jurist der younion_Die Daseinsgewerkschaft
            HG1 = Margit Pollak, stv. Vorsitzende der Hauptgruppe 1 younion_Die Daseinsgewerkschaft

            Aufsichtspflicht

            Moderatorin: Ab wann beginnt die Aufsichtspflicht und wann endet sie? Wozu dient sie?

            MA10:

            Die Aufsichtspflicht erfüllt zwei Zwecke:
            1. dass das Kind keinen Schaden erleidet aber auch
            2. dass niemand anderes durch das Kind Schaden erleidet bzw. auch kein Sachschaden entsteht.

            Die Aufsichtspflicht beginnt ab der persönlichen Übernahme des Kindes und endet wieder, bei der Übergabe an eine obsorgeberechtigte Person oder eine andere abholberechtigte Person, die diese Aufsichtspflicht gewährleisten kann.

            MA11:
            Vorsicht. Grundsätzlich sollten die Obsorgeberechtigten wissen, wem sie ihr Kind anvertrauen (können). Trotzdem gibt es Ausnahmesituationen, in denen das Kind, trotz schriftlicher Berechtigung, nicht übergeben werden darf.  Beispielsweise bei Trunkenheit der Person, Drogeneinfluss oder wenn eine hohe Aggressivität festgestellt wird. Vor Eskalation aber lieber die Polizei rufen, die die Situation regeln kann, sollte die abholberechtigte Person auf die Übernahme des Kindes bestehen.

            MA10:
            Auch bei älteren Geschwistern muss zusätzlich das Fachpersonal abschätzen, ob man eine Aufsichtspflicht übergeben kann und die Bedenken melden wenn diese anderer Meinung sind.

            MA11:

            Die Aufsichtspflicht ist auch immer sehr individuell zu betrachten und immer auch vom Ort und dem Alter des Kindes abhängig. Bspl.: Eine Vereinbarung mit einem 10jährigen Kind (außerhalb meines Sichtfelds) zu treffen ist durchaus möglich, sofern es zuvor noch keinen „Vorfall“ gab. Auch ob ein Kind z.B. die Treppen im Kindergarten-/Hortstandort alleine hinauf bzw. hinunter gehen darf, muss anhand der Vorerfahrungen mit diesem Kind und dessen Alter entschieden werden.

            Moderatorin: Was muss alles gemeldet werden?

            MA11:
            Alle Fälle von Kindeswohlgefährdung, egal ob im Betrieb oder zu Hause.
            Empfohlener Vorgang: Zuerst sollten die Kolleg*innen in der Gruppe miteinander über die Situation sprechen, ob man gleich meldet oder erst noch beobachtet. In weiterer Folge mit der Leitung gemeinsam überlegen, ob eine Meldung notwendig ist.
            Im Zweifelsfall immer melden, denn lieber einmal zu oft gemeldet als einmal zu wenig.

            Es gibt eine neue Stelle innerhalb der MA11: Kinderschutz und Elementarpädagogik. Bei dieser Stelle kann man nachfragen und sich beraten lassen, ob eine Meldung notwendig ist.
            Ist es eine Meldung das private Umfeld betreffend, kümmert sich die Soziale Arbeit um den Fall. Bei einer Meldung im Betrieb kümmert sich das Beschwerdemanagement der MA11 darum und es werden interne Ermittlungen eingeleitet.

            MA10:
            Jedem Vorwurf muss nachgegangen werden. Die MA11 fordert zu Maßnahmen auf, in den meisten Fällen die*den Beschuldigte*n aus dem Kinderdienst zu nehmen.
            Vorrangig passiert dies zum Schutz des Kindes, da eine mögliche (weitere) Gefahr ausgeschlossen wird.


            Die MA10 stellt die Betroffenen aber auch in ihrer Fürsorgepflicht frei vom Kinderdienst, um Bedienstete aus der Situation zu nehmen und so auch Auseinandersetzungen mit den betroffenen Eltern zu vermeiden.

            Vor der Einstellung des Verfahrens, darf der Kinderdienst nicht angetreten werden und es werden in der Zentrale Aufgaben für die beschuldigten Kolleg*innen gesucht.

            Ich führe auch mit jeder*m betroffenen Mitarbeiter*in ein Aufklärungsgespräch über die weitere Vorgehensweise.


            Nach Einstellung des Verfahren holt die MA10 bei der MA11 die Empfehlung ein, dass die Beschuldigten wieder im Kinderdienst eingesetzt werden können. Dies passiert manchmal auch mit Auflagen der MA11.

            Moderatorin: Gibt es präventive Maßnahmen die seitens der Dienststelle angedacht werden?

            MA10:
            Es werden derzeit an jedem Standort zwei Kinderschutz-Mentor*innen ernannt. Diese sind zur Unterstützung der Kolleg*innen da und sollen als Schnittstelle zur neuen Stabstelle Kinderschutz und Kinderrechte dienen. Das detaillierte Konzept ist derzeit noch in Ausarbeitung.

            Moderatorin: Was kann bei einem Vorwurf rechtlich passieren?

            Anwalt younion:
            Es kann zur Anklage seitens der Staatsanwaltschaft kommen. Dass die Bediensteten aus dem Kinderdienst herausgenommen werden, ist bei einem Vorwurf wichtig, weil keine (Wiederholungs-) Gefahr besteht. In besonderen Situationen oder auch nach etwaigen Beschuldigungen sind Gedächtnisprotokolle sehr wichtig. Dokumentation ist alles, weil manchmal Vorwürfe auch erst viele Monate später zum Thema werden.
            Die wesentliche Gefahr liegt in der medialen Aufmerksamkeit, die heutzutage zum Tragen kommt und so eine enorme Reichweite hat.

            Zudem ist die Fragestellung bei den Kindern teilweise fragwürdig, da diese oft suggestiv gestellt sind.
            Grundsätzlich gilt in jedem Fall die Unschuldsvermutung.

            Mitarbeiterin: Wie werden die beschuldigten Mitarbeiter*innen rehabilitiert?

            Anwalt younion:
            Gar nicht.
            Sobald jemand strafrechtlich vertreten werden muss, kann es sein dass vorübergehend mit dem Privatvermögen gehaftet werden muss. Bei Einstellung des Verfahrens übernimmt die younion den größten Teil der entstandenen Kosten. 

            Mitarbeiterin: ist bei einem Vorwurf eine Selbstanzeige sinnvoll?

            Anwalt younion: NEIN

            HG1: Dienstrechtlich entscheidet die Dienststelle, wo in den meisten Fällen nichts passiert. Zivilrechtliche Klagen sind das Problem. Hier sind nur Gewerkschaftsmitglieder rechtlich abgesichert.       

            Moderatorin: Wie kann die younion unterstützen?

            Jurist younion:

            Die Juristen der Rechtsabteilung können schon vorab viel Unsicherheit nehmen, indem Sie telefonisch und persönlich rechtlich aufklären. In enger Zusammenarbeit mit der PV und der HG1 werden so auch innerbetriebliche Situationen geklärt.

            Moderatorin: Was ist hier die gewerkschaftliche Meinung dazu bzw. gibt es Überlegungen?

            HG1: Bedienstete die mit einem Vorwurf belastet sind erwarten sich einen Freispruch, denn sie haben „ja nichts getan“. Mitarbeiter*innen sind psychisch belastet. Mehr und qualitativ hochwertige Supervision ist notwendig und muss seitens der Politik bereitgestellt werden.

            Die Personalvertretung ist während des Prozesses immer aktiv und unterstützend dabei, doch auch wir müssen uns an der Nase nehmen und für eine ausreichende Nachbetreuung der Kolleg*innen sorgen.

            Je nach Schwere des Vorwurfs schicken wir bei polizeilichen Einvernehmungen auch gleich den Anwalt mit. Zuvor klären wir das immer in der Rechtsabteilung mit unseren beiden Juristen ab.

            Auch die AGB´s müssen zwingend angepasst werden. Ich sehe das als beidseitige Vereinbarung an die sich beide Parteien halten müssen.

            Anwalt younion:

            Und egal ob bei der Polizei oder bei einer Niederschrift, wenn etwas im Protokoll steht, dass ich nicht so gemeint oder gesagt hab, dann verweigern Sie bitte die Unterschrift bis das richtig ausgebessert wurde.

             

            Aufsichtspflicht zum Thema Nachsicht

            MA10:

            Nachsichten müssen zukünftig nur noch angezeigt und nicht beantragt werden, wenn nicht ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht.

            MA11:

            Die Nachsicht bildet eine Ausnahme aus dem WKGG ab.

            Moderatorin: Welche rechtliche Absicherung haben Mitarbeiter*innen, die eine Nachsicht übernehmen?

            Die gesetzliche Vorgabe, um eine Nachsicht übernehmen zu können, ist ein Jahr Berufserfahrung + 16 UE (Unterrichtseinheiten) Weiterbildung in den Bereichen pädagogische Grundlagendokumente, rechtliche Grundlagen, Kinderschutz und Kinderrechte, Kommunikation- und Konfliktmanagement und Entwicklungspsychologie. Damit übernehmen die Mitarbeiter*innen alle Rechte aber auch alle Pflichten.

            Mitarbeiterin: Ist, eine Nachsicht zu übernehmen, freiwillig?

            MA11:

            Mitarbeiter*innen dazu zu zwingen, macht keinen Sinn, da die Qualität gewahrt bleiben muss.

            Mitarbeiterin: Muss eine Nachsicht auch bei Langzeitkrankenstand gestellt werden?

            MA11: Nur, wenn absehbar ist, dass die*der Kolleg*in nicht mehr in den aktiven Dienst zurückkehren wird.

            Mitarbeiterin: Und wenn ich eine*n Kolleg*in aufgrund einer OP 6 Wochen oder länger einsetzen muss als Assistent*in im Kinderdienst?

            MA11: Die*den Assistent*in einsetzen und am Dienstplan entsprechend vermerken. Die rechtzeitige Kommunikation in die nächsten Führungsebenen ist hier sehr wichtig.

            Mitarbeiterin: Assistent*innen im Kinderdienst der neue Besoldung erhalten für ihren Mehraufwand keine finanzielle Abgeltung….

            MA10: Ja, besoldungsrechtlich müssen wir uns hier bewegen.

            HG1: Es gibt hierzu schon Überlegungen.

             

            Aufsichtspflicht zum Thema Unfall

            HG1: Wenn einem Kind ein Unfall passiert, bei dem die Rettung gerufen werden muss, muss immer abgeklärt werden wer in das Krankenhaus begleitet und wer den Unfallbericht verfasst. Auf dem Unfallbericht muss natürlich die Person stehen, die auch anwesend war. Die Person die ins Krankenhaus fährt muss bis zum Ende der Abklärung dortbleiben.

            Da die Einschätzung, ob die Rettung gebraucht wird oder nicht, nach einem Unfall oft schwierig ist, ist es sinnvoll, sofern in der Nähe, Abklärung durch einen Arzt zu haben. Wichtig ist rasch und richtig Hilfe zu leisten.

            Mitarbeiterin: Sozialversicherungsnummern von Kindern werden aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr erhoben. Da führte schon seit Öfteren zu Problemen, dass Ärzte bzw. das Spital die Versorgung abgelehnt hat.

            Anwalt younion: Dokumentieren und zeitgleich die Obsorgeberechtigten informieren. Und den Unfallbericht verfassen und weiterleiten an die vorgesehenen Stellen. Mehr ist nicht möglich. Anzudenken wäre, die Eltern zu fragen, ob sie im Falle einer Verletzung oder eines Unfalls die Sozialversicherungsnummer freiwillig hergeben wollen. Dann wäre das rechtlich in Ordnung.

            Medizinische Maßnahmen

            Moderatorin: Welche Überlegungen gibt es dazu?

            MA10: Wir decken mit der MA10 35% der Kindergärten in der Stadt Wien ab, aber zeitgleich auch 93% der Integrationsplätze. Private Träger müssen unbedingt ausbauen, die Politik vermittelt uns eine ähnliche Ansicht. Jährlich werden in ganz Österreich 3% behinderte Kinder geboren.

            In der MA10 arbeitet kein Pflegepersonal, danke an alle die diese Maßnahmen freiwillig durchführen, denn das ist eine höchst persönliche Entscheidung. Es muss also auch Verständnis dafür geben, wenn jemand diese Durchführung ablehnt. Wenn Sie sich in diese Rolle hineintreiben lassen, können Sie auch nicht gut helfen.

            Moderatorin: Und was wird nun angedacht?

            MA10: Wir wollen die Mobile Entwicklungsförderung stark ausbauen und daraus eine Fachberatungsstelle machen, um Standorte zu beraten.

            Es muss vermehrt zu einem „out of the box“ Denken kommen, eventuell könnten auch Verhandlungen mit dem Wiener Gesundheitsverbund stattfinden oder auch Sozialarbeiter*innen als Support dienen.

            Anwalt younion: die Unterscheidung ob ich noch betreue oder schon behandle ist eine entscheidende.

            MA10: in der Ausbildung zur inklusiven Elementarpädagog*in sind diese Inhalte schon vorhanden.

            Anwalt younion: trotzdem würde ich die medizinischen Maßnahmen nicht unterschreiben. Schon alleine z.B. eine Insulinspritze (Pen) zu geben kann Folgen haben, die ich vorher nicht ausmachen kann, wenn die Nadel verunreinigt ist und sich dann eventuell Bakterien ausbreiten.

            HG1: wir brauchen medizinisches Fachpersonal, hier ist die Politik gefordert. Es wurde mittlerweile auch schon des Öfteren für Kinder ein neuer Platz gesucht, wenn sich am Standort niemand gefunden hat, welcher die med. Maßnahmen übernehmen wollte.

            Überlegungen, wie man private Träger auch mehr zu Integrationsplätzen bringen könnte, wäre die Inklusion an die Fördergelder zu koppeln.

            MA10: Vorbild für die Investition in Bildung wird immer Finnland sein mit 2% vom BIO. Auch das Berufsbild der Elementarpädagogin ist hier eines der angesehensten überhaupt.

            Mitarbeiterin: Warum hafte ich bei med. Maßnahmen als Privatperson und in der Schule nicht?

            Anwalt younion: In der schule stellt sich die Frage nicht, dort gibt es eine*n Schulärzt*in, im Kindergarten nicht.

            MA10: Die Freiwilligkeit der Übernahme der med. Maßnahmen ist hier im Sinne der MA10, also dienstlich zu sehen und nicht persönlich. Deshalb greift hier auch das Wiener Verzichtsgesetz, weshalb sich bei einem Vorfall die zu bearbeitende Stelle hier an den Träger und nicht an das auszuübende Organ wenden würde.

            Strafrechtlich ist man immer haftbar (Zivilrechtlich, falls von Obsorgeberechtigten angeklagt)

            Erste Hilfe zu leisten ist eine Bürgerpflicht und auch ohne Unterschrift möglich bzw. ein MUSS. Das Absetzen des Notrufes ist das Minimum.

            Mitarbeiterin: Darf das Kind den Kindergarten besuchen, wenn kein geschultes Personal vor Ort ist? (Urlaub, K,…)

            MA10: Informiert die Eltern und lasst euch auch schriftlich geben, dass die BP informiert wurden, wenn sie das Kind trotzdem bringen wollen. Es könnte auch möglich sein, dass eingeschultes Personal nicht den ganzen Tag verfügbar ist. Dann kann mit den Eltern eine zeitliche Regelung vereinbart werden, in welchem Zeitrahmen das Kind kommen kann. Sobald das 4-Augen-Prinzip z.B. nicht mehr gegeben ist, sofort die veränderte Situation im Dienstweg melden.

            Berufsrechtschutz

            Anwalt younion: die Frage ist immer: wie kann ich mich am besten schützen. Nochmal zur Erinnerung: alles was aus der Norm fällt => dokumentieren. Eventuell auch gemeinsam. Diese Präventivmaßnahme ist besser, als nach ein paar Monaten sich mühsam an etwas erinnern zu müssen.

            Jurist younion: es gibt einen Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Berufsrechtschutz. Die Berufshaftpflicht übernimmt Sachschaden z.B. wenn ich die Brille meiner Kollegin kaputt gemacht habe.

            Der Berufsrechtsschutz befasst sich mit strafrechtlich relevanten Themen, Verfahren und deckt bei Einstellung dieser oder Freispruch die Kosten.

            Mitarbeiterin: Wer haftet bei gestohlenen Dingen in der Dienststelle?

            Jurist younion: Eine Geldbörse z.B. ist grundsätzlich Eigenschaden. Sobald es allerdings keine Möglichkeit gibt das Eigentum zu versperren, haftet die Betriebshaftpflicht der Dienststelle.

            Moderatorin: Wie viele Bedienstete melden sich ca./ Jahr in der Rechtsabteilung der younion?

            Jurist younion: Es ist keine Regelmäßigkeit von Monat zu Monat abzubilden, allerdings sind es im Jahresschnitt schon einige 1000e Bedienstete.

            Moderatorin: Wie oft kann man hier von positiven Abschlüssen ausgehen?

            Jurist younion: Wir vernetzen uns immer eng mit der zuständigen Personalvertretung und auch mit den Hauptgruppen. Oft können hier schon die meisten Fragen und Unklarheiten ausgeräumt werden. Wenn es dann tatsächlich um Verfahren geht haben wir eine Erfolgsquote von ca. 80%-85%.

            Moderatorin: Wann wenden sich Bedienstete nun an die Personalvertretung und wann an die Gewerkschaft?

            HG1: Bedienstete die Anliegen haben sollen sich bitte immer melden. Wir können Ihnen zumindest die richtigen Ansprechpartner*innen nennen. Rechtsunterstützung gibt es allerdings nur für Gewerkschaftsmitglieder. Die Klagen in unserem Bereich werden leider bleiben, deshalb müssen wir gemeinsam mit der Dienststelle etwas entwickeln um unseren Mitarbeiter*innen wieder Sicherheit zu bieten.

            Moderatorin: Und was genau sollte da passieren?

            HG1: Es muss die Ausbildung modernisiert werden, es müssen Projekte weitergeführt werden um die Assistent*innen als Unterstützung in den Gruppen haben zu können, um Leiter*innen und Regionalleiter*innen im administrativen Bereich zu entlasten. Es muss die Ausbildung „Pick up“ neu angedacht und wieder integriert werden und auch Alternativzugänge geschaffen werden um Fachkräfte zu lukrieren. Und dazu braucht es natürlich Geld, Geld und noch mehr Geld!

            Auch Nebengebühren und Vergütungen müssen überarbeitet und angepasst werden.

            MA10: das Pilotprojekt der externen Reinigung läuft an, die Ausschreibung ist bereits erfolgt. Ob Assistent*innen dann entscheiden können ob Reinigung ja/nein, wird angedacht und könnte sich eventuell dann gleich im Unterscheid der Stellenbeschreibung wieder spiegeln.

            Die AGBs werden angepasst und so wie sie dann verändert werden auch gelebt werden. Die Idee der damaligen „Sommerpädagog*innen“ könnte wiederaufleben.

            Gut beraten und vertreten durch Ihre
            Personalvertretung SoFair-FSG

            Margit POLLAK

            Julia FICHTL

            Folgende Nachricht wurde an alle Dienststellen ausgesendet.

            Sehr geehrte Frau Dienststellenleiterin!
            Sehr geehrter Herr Dienststellenleiter!
            Sehr geehrte Damen, Herren und Kolleg*innen!

            Der Bund hat mit der Sammelnovelle BGBl. II Nr. 159/2023 das Ende sämtlicher Corona-Krisenmaßnahmen in Österreich per 30. Juni 2023 beschlossen.

            Im Detail bedeutet das für die Dienststellen der Stadt ab 1. Juli 2023 Folgendes:

            1. Meldepflichten, Verkehrsbeschränkungen, Krankenstand, Berufskrankheit

            1. COVID-19 ist keine anzeigepflichtige Krankheit mehr. Bedienstete müssen eine Infektion mit dem Coronavirus nicht mehr melden. 
            2. Alle Verkehrsbeschränkungen (Masken-, Testpflicht, Freitestung) bei einer Erkrankung an COVID-19 sind aufgehoben.
            3. Eine Erkrankung an COVID-19 ist nach den allgemeinen Regeln für einen Krankenstand zu behandeln. Alle Sonderfreistellungen auf Grund von Corona entfallen

            (zB Dienstfreistellung aus Präventionsgründen).

            • Alle COVID-19-Sondercodes in VIPER werden ruhend gestellt.
            • Die Meldepflicht einer möglichen Berufskrankheit durch das Coronavirus gilt weiterhin.

            Zu übermitteln ist die Meldung der Berufskrankheit

            1. bei Beamt*innen an das Unfallfürsorgereferat der MA 2,
            2. bei vertraglich Bediensteten, deren Dienstverhältnis vor dem 1.1.2001 begründet wurde, an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und nachrichtlich an das Referat „Besondere

            sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten“ der MA 2,

            • bei vertraglich Bediensteten, deren Dienstverhältnis nach dem 31.12.2000 begründet wurde sowie bei Lehrlingen an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)

            und nachrichtlich an das Referat „Besondere sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten“ der MA 2.

            Für die Meldung ist das Formular des jeweiligen Unfallversicherungsträgers zu verwenden. Meldungen an das Unfallfürsorgereferat der MA 2 sind ebenfalls über die Formulare der AUVA und auch der BVAEB möglich.

            2. Urlaubsreisen, Dienstfreistellungen, Veranstaltungen, Home-Office

            1. Die Regelungen zu Urlaubsreisen in Coronavirus-Risikogebiete, zum Umgang mit Urlaub und Krankenstand in Bezug auf das Coronavirus sind aufgehoben.
            2. Die Regelungen zur Dienstfreistellung für Bedienstete der COVID-19-Risikogruppe sowie für Schwangere wurden schon per 30. April 2023 beendet.
            3. Die Möglichkeit der Sonderbetreuungszeit für die Dauer der notwendigen Betreuung von an Covid-19 erkrankten bzw. positiv getesteten Kindern bzw. bei einer coronabedingten (Teil-) Schließung der Kinderbetreuungseinrichtung (bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr), Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Personen endet ebenfalls mit 30.6.2023 (bzw. per 1.7.).
            4. Die Regelungen bezüglich der Bestellung von Corona-Beauftragten bei Veranstaltungen sowie die Erstellung von COVID-19-Präventionskonzepten sind ersatzlos aufgehoben.
            5. Die Sonderregeln zu Home-Office-Tagen auf Grund der Pandemie sind beendet, es gelten die Regeln zu Mobilem Arbeiten.

            3. Allgemeines, Aushänge

            1. Die FAQ-Regelungen und das COVID-19-BASIS-Präventionskonzept werden per 30.6.2023 aufgehoben. Die Seite „Coronainfo intern“ wird per 1.7.2023 offline gestellt,

            das Postfach personalcorona@mdpr.wien.gv.at wird aufgelöst.

            • Entfernen Sie bitte alle Aushänge/Poster bzw. Informationen, welche im Zusammenhang mit COVID-19 stehen, aus den Büros/Amtshäusern. Ebenso sollten die internen und externen Homepages

            diesbezüglich bereinigt werden.

            Abschließend möchten wir uns ausdrücklich für Ihren großartigen Einsatz unter diesen außergewöhnlichen Rahmenbedingungen bedanken. In diesen schwierigen Zeiten haben Sie Engagement, Teamgeist und Stressresistenz gezeigt! Wir halten dies nicht für selbstverständlich und sind stolz, solche Mitarbeiter*innen zu haben!

            Bleiben Sie weiterhin gesund!

            Die younion-FSG Wien ist mit voller Fahrt unterwegs!

            Denn in intensiven sozialpartnerschaftlichen Gesprächen konnten wir für Mitarbeiter:innen, die im Magistrat, den Magistratischen Betrieben und im WiGev beschäftigt sind, ein kostenloses Jahresticket der Wiener Linien herausverhandeln!

            Auch die Erhöhung der Essensmarken auf 2 Euro ist bereits fixiert!

            Uns ist bewusst, dass es gerade zum Jahrsticket viele Detailfragen gibt. Vom Datum der Einführung angefangen, über steuerliche Fragen bis zu dem Fall, dass Kolleg:innen bereits eine Jahreskarte, bzw. ein Klimaticket besitzen.

            Wir arbeiten intensiv an der Beantwortung aller Fragen – und informieren im Herbst ausführlich.

            Uns ist es wichtig schon jetzt darüber zu informieren, damit unsere Kolleg:innen dementsprechend planen können.

            Was sonst noch abgeschlossen wurde, bzw. kurz davor ist:

            • In ausgewählten Bereichen (z. B. WiGev, MA 10, MA 15) sind Neuanstellungen auch mit 10 Stunden möglich
            • Geeignete Bewerber:innen können ohne freien Dienstposten aufgenommen werden – Dienstpostenüberhänge werden bis zu zwei Jahren genehmigt
            • JobPLUS Ausbildung – bereits sehr erfolgreich für Verwaltung. Nun für Sozialpädagog:innen möglich. Ausweitung auf Werkmeister:innen wird entwickelt
            • Wer 2023 oder 2024 in den Ruhestand versetzt wird, bekommt die volle Pensionsanpassung!
            • Gesetzliche Klarstellung, dass die Teilnahme an verpflichtenden Aus- und Fortbildungen für die Bediensteten kostenlos ist und als Dienstzeit gilt
            • Die Entlastungswoche für das Pflegepersonal ab dem 43. Lebensjahr erhalten jetzt alle Pflegepersonen
            • Die Pflegefreistellung wird ab 1.8.2023 wesentlich verbessert (z. B. kein gemeinsamer Haushalt für Angehörige erforderlich)
            • Rechtsanspruch auf Teilzeit bis zum 8. Lebensjahr des Kindes  

            Für die Mitarbeiter:innen in den Unternehmungen der Stadt Wien wird gesondert verhandelt.
             

            Auch darüber berichten wir zeitgerecht ausführlich!
            www.younion-fsg.at/fsgvollefahrtvoraus
            Freundschaft!

            #fsgvollefahrtvoraus

            Für Sie Erreicht!

            Es zahlt sich eben aus younion Mitglied zu sein!

            Alle angeführten Neuregelungen dieser Dienstrechtsnovelle gelten ab 01.08.2023!

            Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung eines Kindes

            Die Wartefrist für die Inanspruchnahme einer Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung eines Kindes wird von bisher drei Jahren, auf sechs Monate reduziert.
            Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung eines Kindes gebührt nunmehr bis zum Ablauf von acht Jahren nach der Geburt des Kindes, anstelle wie bisher bis zum Ablauf von sieben Jahren nach der Geburt bzw. bis zu einem späteren Schuleintritt.

            Auf Antrag für behinderte Kinder (erhöhte Familienbeihilfe) weiterhin TZ

            Künftig soll der bzw. dem Bediensteten, die bzw. der ein im gemeinsamen Haushalt lebendes behindertes Kind pflegt oder betreut, für das eine erhöhte Familienbeihilfe gebührt, auf Antrag die Möglichkeit haben, die Arbeitszeit auch nach Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes herabzusetzen.

            Erweiterung der Pflegefreistellung

            zur Erinnerung: 2013 -Wegfall gemeinsamer Haushalt für Kinder und Begleitung bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus bis zur Vollendung des 10.Lebensjahres.
            2021 – erhöhter Anspruch einer Pflegefreistellung unabhängig vom Anlassfall, bis zum 12.Geburtstag des Kindes und erhöhter Anspruch für behinderte Kinder (erhöhte Familienbeihilfe) unabhängig vom Lebensalter.

            Endlich ist dieser Meilenstein gelungen und es gibt nun die Möglichkeit, eine Pflegefreistellung in Anspruch zu nehmen für die notwendige Pflege und Unterstützung einer bzw. eines erkrankten oder verunglückten nahen Angehörigen unabhängig davon, ob diese bzw. dieser im gemeinsamen Haushalt lebt oder nicht.
            Zudem ist es auch möglich wegen der notwendigen Pflege und Unterstützung einer im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten oder verunglückten Person, die keine Angehörige bzw. kein Angehöriger sein muss, Pflegefreistellung in Anspruch zu nehmen.

            Ansuchen um flexible Arbeitsregelung

            Wenn Sie ein Kind, welches das achte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, betreuen oder einen nahen Angehörigen oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person pflegen oder unterstützen, gibt es nunmehr die Möglichkeit, für diese Betreuungs- bzw. Pflegezwecke um flexible Arbeitsregelungen anzusuchen.

            Es handelt sich dabei um individuelle Anpassungen des Arbeitsmusters im Rahmen des für die Bediensteten jeweils geltenden Fix- oder Gleitzeitdienstplanes, Telearbeit, mobiles Arbeiten sowie Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung eines Kindes.

            Die Gewährung eines individuellen Arbeitsmusters wird bei Fixdienstplänen im Vergleich zu Gleitzeitdienstplänen nur in einem engeren Rahmen möglich sein, denkbar wäre beispielsweise eine Einteilung lediglich zu Tagdiensten oder ein verschobener Dienstbeginn.

            In Rahmen von Gleitzeitdienstplänen wäre insbesondere an die Aussetzung der Blockzeit, eine individuelle Anpassung der Arbeitstage bzw. der Lagerung der Sollzeit oder auch an eine Befreiung von etwaigen für die Dienststelle festgelegten Servicezeiten zu denken.

            Ein Ansuchen um flexible Arbeitsregelung ist binnen vier Wochen zu prüfen. Wird das Ansuchen abgelehnt oder die flexible Arbeitsregelung aufgeschoben, ist dies zu begründen.

            Gut beraten und vertreten durch Ihre
            Personalvertretung SoFair-FSG

            Margit POLLAK

            Julia FICHTL

            Erweiterung der Pflegefreistellung ab 01.08.2023

            zur Erinnerung: 2013 -Wegfall gemeinsamer Haushalt für Kinder und Begleitung bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus bis zur Vollendung des 10.Lebensjahres.

            2021 – erhöhter Anspruch einer Pflegefreistellung unabhängig vom Anlassfall, bis zum 12.Geburtstag des Kindes und erhöhter Anspruch für behinderte Kinder (erhöhte Familienbeihilfe) unabhängig vom Lebensalter.

            Endlich ist dieser Meilenstein gelungen und es gibt nun die Möglichkeit, eine Pflegefreistellung in Anspruch zu nehmen für die notwendige Pflege und Unterstützung einer bzw. eines erkrankten oder verunglückten nahen Angehörigen unabhängig davon, ob diese bzw. dieser im gemeinsamen Haushalt lebt oder nicht.

            Zudem ist es auch möglich wegen der notwendigen Pflege und Unterstützung einer im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten oder verunglückten Person, die keine Angehörige bzw. kein Angehöriger sein muss, Pflegefreistellung in Anspruch zu nehmen.

            Katrin Zell

            Funktion: Stabstellenleitung Forschung, Entwicklung und pädagogische Trends

            Standort: Zentrale – Thomas Klestil Platz 11
            1030 Wien
            01 4000 90241

            Zur Person …

            Sabrina Schölm

            Funktion: Pädagogin

            Standort: Rudolfsplatz 5b
            1010 Wien
            0676 8118 62397

            Zur Person …

            Nadine Mlicko

            Funktion: Pädagogin

            Standort: Meistergasse 1
            1010 Wien
            0676 8118 62236

            Zur Person …

            Sabine Bittmann

            Funktion: Sonderpädagogin
            Kontaktfrau

            Standort: Endergasse 1
            1120 Wien
            0676 8118 62789

            Zur Person …

            Daniel Walenta

            Funktion: Sonderpädagoge

            Standort: Bildungscampus Christine Nöstlinger
            Taborstraße 120, 1020 Wien
            0676 8118 98960

            Zur Person …

            Walter Pissecker

            Funktion: Pädagoge im Freizeitbereich

            Standort: Bildungscampus Berresgasse,
            Scheedgasse 2, 1220 Wien
            0676 8118 65267

            Zur Person …

            Aleksandra Djaković

            Funktion: Lehrerin

            Standort: BAfEP21 – Patrizigasse 2
            1210 Wien
            01 4000 90950

            Zur Person …

            In den elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen und Horten braucht es dringend Verbesserungen!

            Wir verstärken daher erneut unseren Druck auf die Bundesregierung!

            In einer Umfrage – abgestimmt auf das jeweilige Bundesland – wollen wir dokumentieren, wie es aktuell vor Ort aussieht.

            https://www.younion.at/umfrage/elementarbildung-wien

            Die Umfrage wurde bis 31. August verlängert! Bitte mitmachen, es dauert nur zwei Minuten – und funktioniert auch über das Handy!

            Ihr Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
            Öffnungszeiten: Mo, Mi und Do 08.00-16.00 Uhr
            Di 08.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

            In den Ferien: Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

            01/31316-83720 bis 83724, 83728

            Die Hauptgruppe 1 startet auch dieses Jahr die Aktion SCHULSTARTGELD für die 1. bzw. 5. Schulstufe für unsere Gewerkschaftsmitglieder.

            Füllen Sie das Formular (hier downloaden) aus und senden Sie es gemeinsam mit einer Schulbesuchsbestätigung an newsletter@sofair-fsg.at

            Sie sind noch kein Gewerkschaftsmitglied?

            Jetzt Mitglied werden und gleich von der Aktion SCHULSTARTGELD profitieren

            Füllen Sie das Formular bequem am PC oder per Handy aus
            Senden Sie uns das ausgefüllte Formular an newsletter@sofair-fsg.at

            Es handelt sich hierbei um ein kostenloses Angebot für alle schwangeren Bediensteten der Stadt Wien. Unser Expert*innen Team  aus den Bereichen Bewegung, Ernährung, Psychologie und Medizin begleitet und unterstütz die Bediensteten in dieser besonderen und sensiblen Zeit der Schwangerschaft und danach. Von unserem professionellen Team werden  Workshops angeboten, die die diversen Themen rund um die Schwangerschaft abdecken.

            Die Vorstellung unseres Projektes findet schon am 12.9.2023 in der Hermanngasse 24-26, 1070 Wien statt und es gibt noch ausreichend Platz für Interessierte!!!

            Die FSG-Frauenabteilung der younion _ Die Daseinsgewerkschaft ladet herzlich ein,
            in Kooperation mit „ZWEIHEIT“, zum interaktiven Vortrag mit dem
            Schwerpunkt mentale & körperliche Stärke und Sicherheit.

            Wann: 19. September 2023
            Einlass: 16:00 Uhr
            Beginn: 17:00 Uhr
            Ende: 19:00 Uhr
            Wo: younion _ Die Daseinsgewerkschaft, younion Hall,
            Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien

            Weiter Infos findest du hier.

            Die FSG-Frauenabteilung der younion _ Die Daseinsgewerkschaft lädt zur
            Informationsveranstaltung „Teilzeit – Luxus oder Armutsfalle?“ ein.

            Es erwarten Sie Impulsvorträge von Kolleginnen des ÖGB und der
            younion _ Die Daseinsgewerkschaft sowie eine anschließende Podiumsdiskussion,
            wo genügend Zeit für individuelle Fragen gegeben ist.

            Wann: 13. September 2023
            Beginn: 16:00 Uhr
            Ende: 18:00 Uhr
            Wo: younion _ Die Daseinsgewerkschaft, younion HALL,
            Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien

            Eine Anmeldung zur Informationsveranstaltung ist unbedingt erforderlich.
            Bitte bis 8. September 2023 per Mail an fsg-frauen@younion.at
            (Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Mitgliedsnummer) schreiben.

            Weitere Infos findest du hier.

            Wir freuen uns, dass wir Nina Hartmann mit ihrem Programm
            „Endlich Hausfrau“ für unsere Veranstaltung gewinnen konnten und
            laden dazu herzlich ein.

            Wann: 4.Oktober 2023
            Einlass: 17:00 Uhr
            Beginn: 18:00 Uhr
            Wo: Wien Metropol – Hernalser Hauptstraße 55, 1170 Wien

            Als Mitglied der younion _ Die Daseinsgewerkschaft gibt es
            1 Freikarte pro Mitglied.
            Reservierung der Freikarte ist ab sofort
            unter Angabe der Mitgliedsnummer möglich.

            fsg-frauen@younion.at oder 01/31316/8300



            Weitere Infos findest du hier.

            Oft sind die unterschiedlich gestaffelten Stunden, je nach Stundenausmaß, des pädagogischen Personals schon undurchsichtig und führen zu Verwirrung. Vor allem seit dem, mit dem Wiener Bedienstetengesetz, auch die Organisationszeit eingeführt wurde, die allerdings nur die Neuanstellungen ab 2018 betrifft oder auch die Umsteiger*innen.

            Doch wofür ist nun die Vorbereitungszeit gedacht?

            Diese ist klar definiert und wird für alle schriftlichen Vorbereitungen zur Verfügung gestellt.

            • Planungen mit didaktischer Begründung und inhaltlicher Konkretisierung (Phasen, Schwerpunkte, schwerpunktunabhängig, Feste, Aktivitäten)
            • Reflexionen (Phasen, Schwerpunkte, schwerpunktunabhängig, Feste, Aktivitäten)
            • Gesprächsprotokolle
            • Vorbereitung zu Entwicklungsgesprächen
            • BIEB uvm….

            Da diese Tätigkeit nicht im Gruppenraum neben den Kindern ausgeführt werden kann, ist sie ortsungebunden und kann somit zuhause erledigt werden. Da die VB bezahlte Arbeitszeit ist, die nicht am Dienstort verbracht wird, wird diese Zeit durch Abgabe der schriftlichen Arbeiten am Standort, durch die Leitung (bei der Leitung durch die RL) geprüft bzw. liegt in allen Gruppen auf.

            Die Vorbereitungsstunden gelten ab sechs Stunden pro Woche (ausgehend von Vollzeit) als erbracht. Werden diese nun entgegen dem Zweck verwendet (z.B. für eine verpflichtende Weiterbildung) gilt meine Vorbereitungszeit für diese Woche als erbracht und es müssen somit keine schriftlichen Vor- bzw. Nachbereitungen mehr getätigt werden. Werden diese trotzdem eingefordert, müssten demnach Mehrdienstleistungen ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.

            Gut beraten und vertreten durch Ihre
            Personalvertretung SoFair-FSG

            Margit POLLAK

            Julia FICHTL

            Welche rechtlichen Probleme können in der
            täglichen Arbeit mit Kindern entstehen?

            Wir alle sind immer wieder mit Gerüchten und Mythen konfrontiert. Was darf ich und was nicht?
            Das führt oft dazu, dass Kolleg*innen in Ihrer täglichen Arbeit verunsichert sind – deswegen
            wollen wir als younion _ Die Daseinsgewerkschaft aufklären.

            Bei unserer Podiumsdiskussion werden Expert*innen aus unterschiedlichen Bereichen
            Rede und Antwort stehen.

            Mag.a Karin Broukal, Abteilungsleiterin der MA 10
            Mag.a Michaela Krejcir, stv. Abteilungsleiterin der MA 11 und Leiterin der Gruppe Recht
            Mag. Thomas Mödlagl, Rechtsanwalt bei Ehm & Mödlagl Rechtskanzlei
            Mag. Patrick Preiner, Jurist der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
            Margit Pollak, stv. Vorsitzende der Hauptgruppe 1 younion _ Die Daseinsgewerkschaft

            Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit aktiv an der Diskussion teilzunehmen.

            Wann: 23. Oktober 2023 von 15:00-18:00 Uhr
            Wo: younion Hall – younion _ Die Daseinsgewerkschaft
            Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien

            Sie haben Interesse?
            Schreiben Sie eine E-Mail mit dem Betreff „Informationsveranstaltung“ an info@younion.at

            Folgende Daten werden von Ihnen benötigt: Vorname, Nachname und Geburtsdatum
            Achtung: Begrenzte Teilnehmer*innen Anzahl!

            Den Bediensteten ist, sofern es die Aufrechterhaltung des Dienstes erlaubt, die Teilnahme
            an der Veranstaltung zu ermöglichen.

            Für die Informationsveranstaltung werden – wie bereits im Mai 2023 – wieder 2
            Weiterbildungsstunden im Bildungspass eingetragen.

            Wir freuen uns schon jetzt auf eine angeregte und interessante Diskussionsrunde.

            Liebe Kollegin, lieber Kollege!

            Genug ist genug! Die Bundesregierung ignoriert seit Jahren jegliche Forderungen der younion _ Die Daseinsgewerkschaft in der Elementarpädagogik. Der Bundeskanzler bricht sein Versprechen, die notwendigen finanziellen Mittel über den Finanzausgleich zur Verfügung zu stellen. So kann es nicht weitergehen! Setzen wir gemeinsam mit den privaten Kindergärten ein starkes Zeichen!

            Wienweite öffentliche Informationsveranstaltung am 24.10.2023

            Alle Gewerkschaftsmitglieder sind aufgerufen, mit uns gemeinsam am 24.10.2023 auf die Straße zu gehen!
            Wichtiger Hinweis: Leider ist es aus rechtlichen Gründen nur Gewerkschaftsmitgliedern möglich, an der
            öffentlichen Informationsveranstaltung während der Dienstzeit teilzunehmen.
            Nutze deine Chance und gestalte deine Zukunft mit!

            Bist du noch kein Gewerkschaftsmitglied, dann tritt bis 22.10.2023 bei und nimm an der Veranstaltung teil.

            Wir sind Stark durch Zusammenhalt – Details zum Ablauf folgen.

            Mit gewerkschaftlichen Grüßen

            Liebe Alle!

            Aufgrund zahlreicher Anfragen wegen der Kundgebung der öffentlichen und privaten Kindergärten und Horten am 24.10.2023 und der damit verbundenen ganztägigen Schließungen aller privaten Kindergärten (ausgenommen Betriebskindergärten) und massiven Einschränkung des Betriebes bis hin zu Schließungen einzelner öffentlicher Kindergärten, darf folgende Information weitergegeben werden:

            • Neben der Genehmigung von Urlaub und Zeitausgleich ist es den Abteilungsleiter*innen vor allem auch möglich Sonderurlaub zu gewähren, sofern keine andere Person die Betreuungspflichten für die Kinder übernehmen kann.

            Der guten Ordnung halber weise ich nochmals darauf hin, dass es bei der Kundgebung am 24.10.2023 auch bei allen öffentlichen Kindergärten zu massiven Einschränkungen bis hin zu Schließungen kommen kann. Wir danken den betroffenen Eltern für ihre Solidarität mit unseren Kolleg*innen in den Kindergärten und Horten. Jetzt geht es um die Zukunft unser Kinder!

            Danke für ihr/euer Verständnis!

            Mit freundlichen Grüßen
            Manfred Obermüller

            Die Teildienststellenversammlungen stehen vor der Tür. Dort gibt es die Möglichkeit Anträge zu stellen und mitzubestimmen.

            Von der Bundesregierung erwarten wir, dass wir endlich ernstgenommen werden, denn mittlerweile ist die Situation in den ersten Bildungseinrichtungen und Horten mehr als nur prekär. Passiert wieder nichts, werden weitere Maßnahmen gesetzt. Als Kindergartengewerkschaft younion garantieren wir, dass wir weiterhin da sind und uns für alle Beschäftigten einsetzen. Je mehr Mitglieder wir haben, desto mehr Möglichkeiten für weitere Proteste stehen uns offen. Stark durch Zusammenhalt!

            Du stärkst uns mit Deiner Mitgliedschaft. Je mehr wir sind, desto stärker können wir auftreten und verhandeln. Über unsere Homepage www.younion.at und unsere social media Kanäle erhältst Du auch in Zukunft alle aktuellen und wichtigen Informationen.

            Die Hauptgruppe 1 – www.hg1.at – und alle Personalvertreter:innen sind weiterhin stets für Dich da und wichtiges Bindeglied zur younion _ Die Daseinsgewerkschaft.

            Typischer Spruch, den man immer wieder im Kindergarten hört: Es gibt kein schlechtes Wetter, sondern nur schlechte Kleidung.

            Motivation, Kampfgeist und viele Kolleg:innen, denn Zusammenhalt ist wichtiger denn je. Erzähl es auch Deiner Familie, Deinen Bekannten sowie Deinen Freund:innen – denn Bildung geht uns alle an!

            Genug ist genug! Die Bundesregierung ignoriert seit Jahren jegliche Forderungen der younion _ Die Daseinsgewerkschaft in der Elementarpädagogik. Der Bundeskanzler bricht sein Versprechen, die notwendigen finanziellen Mittel über den Finanzausgleich zur Verfügung zu stellen. Und der Bildungsminister hört nichts, sieht nichts und sagt nichts. So kann es nicht weitergehen! Setzen wir gemeinsam mit den privaten Kindergärten und Horten ein starkes Zeichen!

            Wir fordern von der Bundesregierung:

            • Reinigungspersonal zur Entlastung der Assistent:innen
            • Administratives Personal um die Leiter:innen zu unterstützen
            • Aus- und Weiterbildungsoffensiven in ganz Österreich
            • Supervision in der Dienstzeit
            • Bessere Arbeitsbedingungen
            • Neuberechnungen des Erwachsenen-Kind-Schlüssels
            • Einheitliches Bundesrahmengesetz
            • 1% des BIP für den elementaren Bildungsbereich
            • Aufnahme der Assistenzpädagog:innen als Berufsgruppe ins Gesetz
            • Aufwertung aller Berufsgruppen im Elementarpädagogischen Bereich
            • Aufstockung der Psycholog:innen um 13 Personen
            • Ausbau von Multiprofessionellen Teams für die Unterstützung der Mitarbeiter:innen in der Arbeit mit den Kindern

            Die Elterninformation wurde bereits per E-Mail an alle Standorte verschickt. Zusätzlich werden noch Elternbriefe in 6 verschiedenen Sprachen über die Dienstpost versandt. Diese bitte gut sichtbar aufhängen und mit allen Bildungspartner:innen persönlich in Kontakt treten.

            Wir würden uns freuen, wenn auch Familien unsere Demo unterstützen, denn schließlich geht es hierbei um die Zukunft ihrer Kinder.

            Gut zu wissen:

            Aufgrund zahlreicher Anfragen wegen der Kundgebung der öffentlichen und privaten Kindergärten und Horten am 24.10.2023 und der damit verbundenen ganztägigen Schließungen aller privaten Kindergärten (ausgenommen Betriebskindergärten) und massiven Einschränkung des Betriebes bis hin zu Schließungen einzelner öffentlicher Kindergärten, darf folgende Information weitergegeben werden:

            Neben der Genehmigung von Urlaub und Zeitausgleich ist es den Abteilungsleiter:innen vor allem auch möglich Sonderurlaub zu gewähren, sofern keine andere Person die Betreuungspflichten für die Kinder übernehmen kann.

            Treffpunkt ist zwischen 8:30 Uhr und 9:00 Uhr im Sigmund-Freud-Park, Universitätsstraße 6, 1090 Wien. Die Diensteinteilung lautet an diesem Tag für alle Gewerkschaftsmitglieder 7:30-15:30 Uhr oder aliquot je nach Stundenausmaß. Jedes Gewerkschaftsmitglied, dass an der öffentlichen Kundgebung teilnimmt, kommt weder vorher noch nachher an den Dienstort.

            Um 10:00 Uhr beginnt die öffentliche Kundgebung mit anschließendem Demo Zug durch die Innenstadt.

            Nein! An diesem Tag wird es zu Einschränkungen und/oder Schließungen der städtischen Kindergärten und Horte kommen – darüber wurden bereits alle von Manfred Obermüller, Vorsitzender der Hauptgruppe 1 der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, gemeinsam mit Karin Broukal, Abteilungsleiterin der MA 10, informiert. Bei Problemen wende Dich bitte an Deine Personalvertretung.

            Alle Gewerkschaftsmitglieder der MA10 dürfen in der Dienstzeit daran teilnehmen. Dabei ist nicht nur das Personal der elementarpädagogischen Einrichtungen und Horte gemeint, sondern auch das Verwaltungspersonal, Bedienstete der BAfEP, mobile Berufsgruppen oder auch Freizeitpädagog:innen von Campusstandorten. Sie sind an diesem Tag rechtlich geschützt. Es wird vor Ort auch eine Zeitbestätigung für alle anwesenden Kolleg:innen geben.

            Wichtig! Grundsätzlich darf Jede*r daran teilnehmen. Nicht-Mitglieder haben die Möglichkeit sich frei zu nehmen, sofern der Dienstbetrieb es zulässt und die Leitung es gestattet. Jedoch dürfen nur Gewerkschaftsmitglieder während der Dienstzeit an der öffentlichen Kundgebung teilnehmen, denn nur sie sind rechtlich geschützt.

            Du bist noch kein Gewerkschaftsmitglied? Dann melde Dich bis 22.10.2023 an, um mit uns gemeinsam auf die Straße zu gehen und Deine Zukunft aktiv mitzugestalten. Wir sind stark durch Zusammenhalt!

            Die privaten Bildungseinrichtungen haben an diesem Tag ganztägige Betriebsversammlungen. Als younion _ Die Daseinsgewerkschaft schließen wir uns mit unseren Gewerkschaftsmitgliedern an, um ein gemeinsames Zeichen zu setzen.

            Die folgende Nachricht erging an alle Bediensteten der Stadt Wien Kindergärten:

            Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!

            Gemeinsam haben wir am 24.10.2023 im Bereich der öffentlichen Kindergärten ein starkes Zeichen
            gesetzt, welches bereits zu ersten Erfolgen geführt hat.

            Als younion _ Die Daseinsgewerkschaft konnten wir daher im ersten Schritt folgende Eurer
            Forderungen, zur Verbesserung der Rahmenbedingungen, erfolgreich verhandeln:

            • Zusage des baldigen Einsatzes von Reinigungskräften zur Entlastung der Assistent*innen in mehreren Bezirken
            • Gemeinsamer zusätzlicher pädagogischer Tag am „Tag der Elementarpädagogik“ für alle Kindergärten und Horte (nächster am 24.01.2024)
            • Zwei Weiterbildungstage für Assistenzpädagog*innen
            • Verbesserungen für alle Mitarbeiter*innen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen
            • Vereinbarung zur Inanspruchnahme der Altersteilzeit vor zeitnahem Abschluss
            • Beginn der Verhandlungen zur korrekten Entlohnung für alle Berufsgruppen, wie zum Beispiel:
            • Nachsichten
            • Kinderdienst
            • Dienstzulage (inklusive Elementarpädagog*innen)
            • Abgeltung der ständigen Stellvertretung

            Das kann nur der Anfang sein!

            Stärken wir unsere Verhandlungsposition durch eine stetig wachsende Gewerkschaftsbewegung.

            Je mehr Gewerkschaftsmitglieder wir sind, desto mehr Forderungen werden wir auch zukünftig
            erfolgreich umsetzen.

            WIR SIND STARK DURCH ZUSAMMENHALT!

            Wenn der 06. Jänner (Feiertag) wie dieses Jahr auf einen Samstag fällt, bitte Folgendes beachten:
            Der 06. Jänner muss in 5 zusammenhängende Urlaubstage eingebettet sein, um einen Urlaubstag rückerstattet zu bekommen => dies gilt nur für U und nicht für Z oder ZK.

            Diese Varianten sind möglich:

            Für Teilzeitkräfte gilt die Regelung nur, wenn sie eine 5 Tage Woche
            haben.

            Diese Regelung gilt nicht für Diensteintritte ab 01.01.2018!
            (Wiener Bedienstetengesetz)

            Margit POLLAK

            Julia FICHTL

            Liebe Kolleg*innen,

            die dritte Verhandlungsrunde ist zu Ende gegangen.
            Die Löhne und Gehälter werden mit 1.1.2024 um 9,15 %, jedoch um mindestens 192 Euro erhöht.
            Das ergibt bei niedrigeren Einkommen eine Erhöhung um 9,71 %.
            Die Zulagen und Nebengebühren werden ebenfalls um 9,15 % erhöht.

            Das Ergebnis konnte heute Abend nach harten, aber konstruktiven Verhandlungen mit Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Magnus Brunner erzielt werden.
            Dieser Abschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien und für 12 Monate.

            Mit freundlichen Grüßen
            Manfred Obermüller

            SCHEMA II/LKP- Beamte

            SCHEMA IV/LKP – Vertragsbedienstete

            Dienstzulage für Leiter*innen

            Kindergartenpädagog*innen, die in Sonderkindergärten verwendet werden, gebührt auf Dauer ihrer Verwendung eine Dienstzulage in der Höhe von Euro 89,97 monatlich. (§29 Abs. 2)


            Gehaltsansätze für Bedienstete des W-BedG (Besoldung NEU)


            Einreihung:

            Assistentinnen und Assistenten:

            • W2/2 für Kindergarten-,Familien- und Hortgruppen
            • W2/3 für Kleinkinder-, Integrations- und heilpädagogischen Gruppen

            Assistenzpädag*innen

            • W2/5 AssPäd. unterstützt die gruppenführende Päd.
            • Ausgleichszahlung auf W2/6 ab dem 4. Monat, wenn in Verwendung als Päd.
            • 2 Organisationstunden ortsgebunden und 2 Organisationsstunden ortsungebunden
            • Einsatz in integrativ geführten Gruppen
            • 2 Weiterbildungstage (min. 6h)

            Sprachförder*innen

            • W2/6
            • 36 Kinderdienststunden
            • 1 Organisationstunden ortsgebunden, 3 Vorbereitungsstunden ortsungebunden

            Pädagoginnen und Pädagogen: 

            • W2/8 für Kindergarten- Kleinkinder,Familien- und Integrationsgruppen sowie auch Hortgruppen
            • W2/9 qualifizierte Zusatzaufgaben, ständige Ausbildung in den beiden Praxiskindergärten
            • 34 Kinderdienststunden
            • 2 Organisationstunden ortsgebunden, 4 Vorbereitungsstunden ortsungebunden
            • 7 ZK-Tage

            SOKI-SOHO:

            • W2/10
            • 32 Kinderdienststunden
            • 4 Organisationsstunden ortsgebunden, 4 Vorbereitungsstunden ortsungebunden
            • 7 ZK-Tage

            Leiterinnen und Leiter:

            2-4 GruppenW1/11
            5-7 GruppenW1/12
            ab 8 GruppenW1/13
            Download-PDF Gehaltsansätze 2024 – Wiener Bedienstetengesetz
            • 7 ZK-Tage
            • Leitungstätigkeit ortsgebunden
            • Leitungstätigkeit ortsungebunden „disloziertes Arbeiten“ = Planung und Vorbereitung
            • Unmittelbare päd. Tätigkeit „Kinderdienststunden“ ortsgebunden

            -Es gibt insgesamt 5 Gehaltsbänder

            -Gehälter enthalten Nebengebühren und Zulagen

            -Keine sonstigen Nebengebühren mehr zu verrechnen mit Ausnahme von Mehrdienstleistungen

            -Höhere Einstiegsgehälter – abgeflachte Gehaltskurven

            -Statt 20 Gehaltsstufen künftig nur mehr 12

            -Im Schema W2 und W3 gibt es zusätzlich noch eine Erschwernisabgeltung von 150€

            -Bezahlung nach Tätigkeit

            -Gehaltssprünge:
            In den Gehaltsstufen 1,2 u. 3 jeweils nach 2 Jahren
            In den Gehaltsstufen 4,5, u. 6 jeweils nach 3 Jahren
            In der Gehaltsstufe 7 nach 4 Jahren Ab der Gehaltstufe 8 jeweils nach 5 Jahren.

            -max. 6 Wochen Urlaub

            Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

            Anlagen:
            Intranet_Auswertung der Umfrage.pdf
            Ausbildungspfade_ASS_ASSPÄD_zumVerteilen.pdf

            Liebe Kolleg*innen, liebe Mitarbeiter*innen,

            der Fachkräftemangel in der Elementarpädagogik stellt die Teams in den Kindergärten und Horten täglich vor Herausforderungen. Um diesem Fachkräftemangel entgegenzuwirken arbeitet die Stadt Wien – Kindergärten an unterschiedlichen Maßnahmen.

            Die im Mai 2023 durchgeführte Umfrage unter Assistent*innen und Assistenzpädagog*innen der MA10 zeigt, dass aktive Assistent*innen und Assistenzpädagog*innen ein hohes Interesse an der Qualifizierung zur*m Elementarpädagog*in haben.

            Zentrale Ergebnisse der Umfrage:
            => Größtes Hindernis ist die fehlende Matura bzw. Studienberechtigungsprüfung
            => Thematik der finanziellen Absicherung*
            => Für Assistenzpädagog*innen ist eine kürzere Ausbildungszeit wichtig

            Aufbauend auf diesen Ergebnisse wird nun die „Ausbildungsoffensive 2024 – Unterstützte Ausbildungspfade für Assistent*innen und Assistenzpädagog*innen der Stadt Wien –Kindergärten auf dem Weg zur*m Elementarpädagog*in“ gestartet.

            Dies bedeutet für ASSISTENT*INNEN:

            • Unterstützung bei der Studienberechtigungsprüfung: Reduzierung der Stunden im Kindergarten auf 25 Stunden, und 15 Stunden in der Woche Zeit für Vorbereitungskurs und Lernen bei vollem Grundgehalt
            • Übernahme der Kosten für Studienberechtigungsprüfung: 50% durch die MA10; für aktive Gewerkschaftsmitglieder übernimmt die younion/HG1 die weiteren 50%
            • Fortzahlung des Grundgehalts (40 Stunden) während der gesamten Ausbildungszeit

            Dies bedeutet für ASSISTENZPÄDAGOG*INNEN:

            • Verkürzung der Ausbildung zur*m Elementarpädagog*in um bis zu 2 Semester
            • Von den notwendigen 5 Fächern für die Studienberechtigungsprüfung können für Assistenzpädagog*innen 4 Fächer angerechnet werden. Es bleibt somit in den meisten Fällen nur 1 Prüfung übrig (Fach Aufsatz (Deutsch))
            • Übernahme der Kosten für Studienberechtigungsprüfung: 50% durch die MA10; für aktive Gewerkschaftsmitglieder übernimmt die younion/HG1 die weiteren 50%
            • Fortzahlung des Grundgehalts als Assistenzpädagog*in (40 Stunden) während der gesamten Ausbildungszeit
            • Studierende der Schule für Assistenzpädagogik können direkt nach dem Abschluss verkürzt ins Kolleg Change einsteigen.

            Die ersten Assistenzpädagog*innen starten bereits mit Februar 2024 mit der verkürzten Ausbildung, die ersten Assistent*innen starten ebenso im Februar 2024 im Kolleg bei Bezug des Grundgehalts.
            Mit dieser Ausbildungsoffensive können bis 2028 bis zu 150 Assistent*innen und 100 Assistenzpädagog*innen unterstützt und als Elementarpädagog*innen für das Feld gewonnen werden.

            Im Sinne einer transparenten Kommunikation ist es mir wichtig Sie alle über diese Maßnahme zu informieren, auch wenn aktuell im Hintergrund noch letzte einzelne Details, Abläufe und Prozesse geklärt werden. Ich bitte Sie daher mit aufkommenden Fragen noch um etwas Geduld.
            Das gesamte Informationspaket inkl. FAQs erhalten Sie in den nächsten Wochen.
            Im Anhang finden Sie jetzt schon die Auswertung der Umfrage sowie eine grafische Darstellung der Ausbildungspfade.

            Ich freue mich sehr, dass es gemeinsam mit allen Fachbereichen und in sozialpartnerschaftlicher Verhandlung mit der Gewerkschaft younion/HG1 gelungen ist, diese Ausbildungsoffensive 2024 starten zu können und  freue mich über zahlreiche neue Studierende in der Ausbildung.

            Gut beraten und vertreten durch Ihre
            Personalvertretung SoFair-FSG

            Margit POLLAK

            Julia FICHTL

            Marvin Müller

            Funktion: Pädagoge

            Standort: Siebenbrunnenfeldgasse 15
            1050 Wien
            0676 8118 64901

            Zur Person …

            Wolfram Seyfried

            Funktion: Pädagoge

            Standort: Bildungscampus Christine Nöstlinger
            Taborstraße 120, 1020 Wien
            0676 8118 98960

            Christine Opitz

            Funktion: Pädagogin

            Standort: Kugelfanggasse 8a
            1210 Wien
            0676 8118 61942

            Zur Person …

            Nikolai Barislowitsch

            Funktion: Assistenzpädagoge

            Standort: Klettenhofergasse 3
            1180 Wien
            0676 8118 61092

            Zur Person …

            Annemarie Hiltscher

            Funktion: Assistenzpädagogin

            Standort: Thürnlhofstraße 19
            1110 Wien
            0676 8118 64473

            Zur Person …

            Andra Hawlik

            Funktion: Pädagogin

            Standort: Oswald-Redlich-Straße 36/5
            1210 Wien
            0676 8118 62014

            Zur Person …

            Sara Tavallalli

            Funktion: Assinstenzpädagogin

            Standort: Ullreichgaße 8
            1220 Wien
            0676 8118 61902

            Zur Person …

            Marie Kunst

            Funktion: Psychologin

            Standort: Wilhelminenstraße 93
            1160 Wien
            0676 8118 28291

            Nadine Horsak

            Funktion: Pädagogin

            Standort: Rosenbergstraße 35
            1220 Wien
            0676 8118 61422

            Zur Person …

            Carmen Pfeifenberger

            Funktion: Pädagogin

            Standort: An-der-Liesing 2-34 /12, 1230 Wien
            0676 8118 64023

            Wenn ausgebildetes Betreuungspersonal nicht in ausreichendem Maße (siehe WKGG und WKGVO) zur Verfügung steht, ist der Behörde die Verwendung von nicht entsprechend ausgebildetem Betreuungspersonal unverzüglich anhand einer Nachsicht anzuzeigen. Gemäß § 3b Abs 6 WKGG dürfen Nachsichten maximal die Hälfte aller Gruppen betreffen.

            Es gibt zwei Varianten von Nachsichten:

            • Halbe Nachsicht: fehlendes Stundenausmaß der pädagogischen Fachkraft bis zu 20 Stunden
            • Ganze Nachsicht: fehlendes Stundenausmaß der pädagogischen Fachkraft mehr als 20 Stunden

            Jede*r Mitarbeiter*in entscheidet auf freiwilliger Basis, ob eine Nachsicht übernommen wird.
            Wird eine ganze Nachsicht übernommen, wird der Dienstplan der*des jeweiligen Kolleg*in an das Stundenausmaß der zu ersetzenden Person angepasst. Dabei ist natürlich die Besoldung zu beachten!

            Beispiele:

            • Besoldung Alt: Ass. übernimmt eine Nachsicht für Päd. –> 36 Std Kinderdienst + 4 Vorbereitungsstunden am Standort
            • Besoldung Neu: Asspäd. übernimmt eine Nachsicht für Päd. –> 34 Kinderdienst + 2 ORGA am Standort + 4 VB ortsungebunden

            Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mit Nachsicht in der Gruppe eingesetzt werden zu können?

            Personal, welches die Aufgaben einer anderen Berufsgruppe übernimmt, muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Darunter fallen Voraussetzungen wie Erfahrung in der Betreuung von Kindern oder einschlägige Ausbildungen. Bei der Planung einer Nachsicht wird, soweit möglich, auf Kontinuität der Person und des Dienstplanes sowie die Vertrautheit der Person mit der Gruppe geachtet. Im aktuellen Dienstplan wird jeder Einsatz von Personen mit Nachsicht vermerkt. Das nicht entsprechend ausgebildete Personal muss vor Beginn der Tätigkeit eine Fortbildung bzw. Fortbildungen im Gesamtausmaß von mindestens 16 UE (Unterrichtseinheiten) absolvieren.
            Mehrere der folgenden Themengebiete müssen in der Fortbildung thematisiert sein:

            • Pädagogische Grundlagendokumente und deren Umsetzung in der Praxis
            • Rechtliche Grundlagen
            • Kinderschutz und Kinderrechte
            • Kommunikations- und Konfliktmanagement
            • Entwicklungspsychologie

            Zusätzliche Voraussetzungen in Bezug auf die unterschiedlichen Berufsgruppen:

            Ein Einsatz anstelle von Elementarpädagog*innen verlangt:

            • eine mindestens 12-monatige einschlägige Berufserfahrung in der Betreuung einer Gruppe von Kindern bis zum Beginn der Schulpflicht, ODER
            • einen Nachweis einer Ausbildung (gemäß § 5 Abs. 2 Z 1 lit. b und Z 2 lit. b Wiener Tagesbetreuungsgesetz – WTBG in Verbindung mit § 4 der Wiener Tagesbetreuungsverordnung – WTBVO),
              ODER
            • einen Nachweis, dass man sich im letzten Jahr einer elementarpädagogischen Ausbildung befindet.

            Ein Einsatz anstelle von Inklusiven Elementarpädagog*innen verlangt:

            • eine abgeschlossene Ausbildung zur*zum Elementarpädagog*in.

            Ein Einsatz anstelle von Hortpädagog*innen verlangt:

            • eine mindestens 12-monatige einschlägige Berufserfahrung in der Betreuung einer Gruppe von schulpflichtigen Kindern,
              ODER
            • einen Nachweis einer Ausbildung (gemäß § 5 Abs. 2 Z 1 lit. b und Z 2 lit. b Wiener Tagesbetreuungsgesetz – WTBG in Verbindung mit § 4 der Wiener Tagesbetreuungsverordnung – WTBVO),
              ODER
            • einen Nachweis des Abschlusses einer einschlägigen pädagogischen Ausbildung,
              ODER
            • einen Nachweis, dass man sich im letzten Jahr einer einschlägigen pädagogischen Ausbildung befindet.

            Ein Einsatz anstelle von Inklusiven Hortpädagog*innen verlangt

            • eine abgeschlossene Ausbildung zur Hortpädagogin bzw. zum Hortpädagogen.

            Bei Detailfragen rufen Sie uns einfach an unter 01/4000 83906 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an newsletter@sofair-fsg.at.

            Gut beraten und vertreten durch Ihre
            Personalvertretung SoFair-FSG

            Margit POLLAK

            Julia FICHTL

            „Aktiv dabei, für euch erreicht!“

            Nach zahlreichen intensiven, jedoch auch respektvollen Verhandlungsrunden haben wir in bewährter
            Sozialpartnerschaft eine sehr gute Vereinbarung zur Nutzung der Altersteilzeit erreicht!

            Hier sind die wichtigsten Punkte für euch zusammengefasst:

            • Die Antragstellung ist ab 01.03.2024 möglich, was bedeutet, dass die Altersteilzeit frühestens ab dem 01.06.2024 in Anspruch genommen werden kann.
            • In der Altersteilzeit ist ein Stundenausmaß von 20 Stunden möglich. Diese Stundenvariante ist für alle Berufsgruppen der MA10 gleich.
            • Die Altersteilzeit darf frühestens 5 Jahre vor dem Regelpensionsantrittsalter in Anspruch genommen werden (zur Zeit noch Unterschied zwischen Beamt*innen und Vertragsbediensteten)
            • Ausnahme: Lehrer*innen der BAfEP können aufgrund der Werteinheiten ein Jahr ATZ in Anspruch nehmen.
            • Bei Antritt der ATZ muss auf den Resturlaub geachtet werden, eventuell muss ein Teil davor abgebaut werden. Ab dem Umstieg auf 20 Stunden in der ATZ, wird der Urlaub entsprechend des Stundeausmaßes aliquotiert.
            • Der Antrag wird wie üblich, über ein vorgefertigtes Formular der MA10 gestellt und die notwendigen Beilagen beigefügt.
            • Der Zustimmungs- bzw. Genehmigungsweg wird verkürzt =>
              – 1. unmittelbare Führungskraft,
              – 2. Vorgesetzte der Führungskraft,
              – 3. FB KDG und Horte (nur für Bedienstete an den Standorten)


            Bei Detailfragen rufen Sie uns einfach an unter 01/4000 83906 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an newsletter@sofair-fsg.at.

            Selbstverständlich bieten wir Gewerkschaftsmitgliedern auch individuelle Beratungstermine zur Altersteilzeit in Verbindung mit einer Pensionsberatung an!

            Gut beraten und vertreten durch Ihre
            Personalvertretung SoFair-FSG

            Margit POLLAK

            Julia FICHTL

            de_DEGerman
            Skip to content