September 2022 – Verpflichtende Weiterbildung Kinderschutz, Kinderrechte, Partizipation

Aufgrund vermehrter Anfragen bzw. Unsicherheiten, in welcher Zeit
diese verpflichtende Weiterbildung durchzuführen ist, möchten wir
nochmal die schriftlichen Informationen der Dienststelle MA10 in
Erinnerung rufen.

09.09.2022 – Referat Personalentwicklung: laut Anhang wird folgende Frage
beantwortet. Auszug aus der E-Mail => In welcher Zeit mache ich die
Weiterbildung? Absolvieren der Weiterbildung lt. Weiterbildungskonzept der
Stadt Wien – Kindergärten.

Bezugnehmend auf den Hinweis lt. Weiterbildungskonzept ist die
Definition wie folgt: Weiterbildungen, deren Inhalte von der
Dienstgeberin zwingend vorgeschrieben werden (z.B.
Brandschutzbeauftragte, Hygieneschulung u.ä.) finden jedenfalls in
der anwesenheitspflichtigen Dienstzeit statt.

19.09.2022 – Stabstelle Digitalisierung: Auszug aus der E-Mail => Für
Pädagog*innen bedeutet dies, dass sie in den Vorbereitungsstunden die sie
im Homeoffice erbringen, diese Weiterbildung absolvieren können.

Es kann die Weiterbildung also am Standort im Team, alleine oder
auch von Zuhause aus erfolgen.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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