Wie werden die Stunden an freien Tagen im Sommerdienstplan gerechnet?

Bei einzelnen ganztägigen Abwesenheiten (U, Z, ZK) während des Ferienbetriebes- vor Erstellung des Sommerdienstplanes – werden die Stunden des Originaldienstplanes herangezogen, um für die restliche Woche eine korrekte Diensteinteilung gestalten zu können.

Am Feiertag (15. August) müssen für den Sommerdienstplan die Stunden des regulären Dienstplanes herangezogen werden. Dies gilt auch für andere unterjährige Feiertage, da diese planbar sind.

Bei einzelnen ganztägigen Abwesenheiten (U, Z, ZK) während des Ferienbetriebes- nach Erstellung des Sommerdienstplanes (allen Mitarbeiter*innen ev. durch Unterschrift zur Kenntnis bringen) – werden die Stunden des Sommerdienstplanes herangezogen, um für die restliche Woche eine korrekte Diensteinteilung gestalten zu können.

Jede notwendige Abänderung der Dienstpläne, egal ob Sommerdienstplan oder
Originaldienstplan, hat immer in Rücksprache mit den betroffenen
Mitarbeiter*innen zu erfolgen.

Wann muss ich Rückmeldung über einen beantragten Urlaub erhalten?

Wir sind uns bewusst, dass die langanhaltend schwierige Personalsituation die Urlaubsplanung im Team sehr herausfordernd machen kann.
Die Praxis zeigt uns allerdings immer wieder, dass gute Kommunikation untereinander gerade in schwierigen Zeiten zu guten Lösungen führt.

Es gilt folgende Rechtsgrundlage welche im März von der MA2
an alle Dienststellen übermittelt wurde:

„Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, sehr geehrte intergeschlechtliche
Menschen!

Aufgrund der derzeit in der Praxis unterschiedlichen Handhabung bei der Genehmigung von Erholungsurlauben wird Punkt 4. der verbindlichen Vollzugsanweisungen zum Urlaubsrecht – Teil F in Erinnerung gerufen:
Demnach ist nach der Beantragung eines Erholungsurlaubs durch die*den Bedienstete*n seitens der Dienststellenleiter*in längstens innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen, ob der von ihr*ihm beantragte Urlaub festgesetzt, d.h. genehmigt, wurde.“

Der Erholungsurlaub bleibt selbstverständlich eine beiderseitige Vereinbarung, die sowohl genehmigt als auch mit einer Begründung abgelehnt werden kann.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Ist jeder Ambulanztermin innerhalb der Dienstzeit?

Grundsätzlich sollten Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit, also in der Freizeit,
wahrgenommen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Termine in
Praxen, Ambulanzen oder anderen Einrichtungen stattfinden. Entscheidend ist
vielmehr die Art des Arzttermins, da auch Termine in Ambulanzen sowohl
vormittags als auch nachmittags möglich sind.

Ausnahmen während der Arbeitszeit gelten insbesondere für Akutfälle, also
solche, die mit einem unmittelbar vorausgegangenen Unfall verbunden sind
oder bei denen plötzlich starke oder langanhaltende Schmerzen auftreten.

Auch Untersuchungen, die an eine bestimmte Uhrzeit gebunden sind, oder
Arztbesuche in Praxen, die nur während der Arbeitszeit der Mitarbeitenden
geöffnet haben, dürfen während der Dienstzeit wahrgenommen werden.

Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass der Nachweis dieser Öffnungszeiten
stets vom Mitarbeitenden erbracht werden muss und auch eingefordert
werden kann.

Eine Abweichung von den gegenständlichen Regelungen ist grundsätzlich
möglich. Der Individualfall liegt im Ermessensspielraum und in der
Verantwortung der*des Vorgesetzten.

Alle Abwesenheiten, sofern sie planbar sind, müssen zeitgerecht mit der
Führungskraft zur Planung des Dienstbetriebes besprochen werden.
Die Fahrzeiten sind im erforderlichen Ausmaß inkludiert.
Eine entsprechende Zeitbestätigung ist vorzulegen, sofern eine gerechtfertigte
Abwesenheit vom Dienst vorliegt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Mai 2024 – Danke

Wir bei SoFair-FSG haben in den letzten Jahren mit Hingabe und Engagement unseren Beitrag zur Personalvertretung geleistet. Das gestrige Wahlergebnis bestätigt, dass sich unsere Bemühungen gelohnt haben. Wir werden weiterhin höchste Qualität liefern und euch zeigen, dass ihr die richtige Wahl getroffen habt.
In den letzten Wochen und Monaten haben wir eine aufregende und herausfordernde Zeit durchlebt. Dies gilt nicht nur für uns in Bezug auf die Wahl, sondern insbesondere für euch, die jeden Tag vor Ort in der Praxis tätig sind. Egal, ob an den verschiedenen Standorten oder in der Verwaltung, ihr seid diejenigen, die sicherstellen, dass die MA10 weiterhin reibungslos funktioniert, deshalb:

DANKE für eure Geduld und eure unermüdliche Standhaftigkeit an den KDG-, Hort- und Campusstandorten!

Ihr seid der Grund warum es noch immer größtenteils zufriedene Obsorgeberechtigte gibt.

DANKE dass ihr trotz der Herausforderungen eure Teamführung gewissenhaft wahrnehmt!

Ihr seid der Grund, weshalb viele Dinge doch intern und zur Zufriedenheit aller geregelt werden können.

DANKE für eure ehrlichen Rückmeldungen aus der Praxis!

Ihr ALLE seid der Grund, dass wir wissen was wir wirklich in der Dienststelle ansprechen müssen.

DANKE für euer Verständnis und eure fachliche Kompetenz an den Verwaltungsstandorten.

Ihr seid der Grund, weshalb zielgerichtet Lösungen gefunden werden können.

DANKE für die tolle und wertschätzende Zusammenarbeit. Ein gutes Einvernehmen zwischen Personalvertretung und Dienststelle ist der Garant, Verbesserungen herbeizuführen, denn wir ALLE sind Bedienstete der MA10.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

02.05.2024 – Mail der Abteilungsleitung – Ausbildungsoffensive 2024 | Gesamtes Informationspaket mit FAQs und einzelnen Schritten

Liebe Kolleg*innen, liebe Mitarbeiter*innen,

Anfang des Jahres haben Sie erste Information über den Start der Ausbildungsoffensive 2024 – Unterstützte Ausbildungspfade für Assistent*innen und Assistenzpädagog*innen der Stadt Wien –Kindergärten auf dem Weg zur*m Elementarpädagog*in“ erhalten.

Ich freue mich sehr, dass viele von Ihnen schon Ihr Interesse an der Möglichkeit zur Qualifizierung bekannt gegeben haben. 

Wir können Ihnen nun ein umfassendes Informationspaket mit den einzelnen Schritten, detaillierten FAQs und Hinweisen zur Verfügung stellen.

Bitte beachten Sie, dass es im Zuge der Ausarbeitung der weiteren Details teilweise zu einer Änderung der Finanzierung der Studienberechtigungsprüfung gekommen ist:

  • Für Mitarbeiter*innen, die ihren Wohnsitz in Wien haben, wird je nach Ausbildung ein bestimmter Teil (bis zu 90%) durch den waff (= Wiener Arbeitnehmer*innen Förderungsfonds) übernommen.
    Die verbleibenden Kosten können aktive Gewerkschaftsmitglieder bei der younion/HG1 einreichen.
  • Für Mitarbeiter*innen, die ihren Wohnsitz nicht in Wien haben, bleibt es bei der schon kommunizierten Übernahme von 50% der Kosten durch die MA 10.
    Die verbleibenden Kosten können aktive Gewerkschaftsmitglieder bei der younion/HG1 einreichen.

Für einen raschen Überblick über die einzelnen Schritte gibt es eine Kurzversion. Um einfach und rasch auf die Informationen zugreifen zu können, können Sie mit dem QR-Code direkt zur Langversion mit FAQs und Hinweisen gelangen.
Dies funktioniert direkt über das Handy. Einfach mit der Kamera oder APP den QR-Code scannen.

Für Assistent*innen

Für Assistenzpädagog*innen

Ich bitte die Führungskräfte an den Standorten die Kurzversion auszudrucken, am Informationsbrett auszuhängen und Assistent*innen sowie Assistenzpädagog*innen auf die Informationen aufmerksam zu machen.

Alle Informationsblätter (kurz/lang) und die grafische Darstellungen finden Sie auch unter:
P:\public_Betrieb\04_Aus-und_Weiterbildung\
4_6_Berufsbegl_Ausbildung_f_Mitarb\4_6_5_Ausbildungsoffensive

Für alle Interessierten findet am 22.5.2024 von 14-16 Uhr eine Informationsveranstaltung im Festsaal der bafep21 statt.

Dort werden die einzelnen Schritte noch einmal besprochen, Fragen direkt beantwortet und es können auch gleich Termine mit dem waff vereinbart werden.
Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Der Besuch ist in der Dienstzeit möglich, sofern der Dienstbetrieb aufrechterhalten werden kann.

!! Und zum Schluss noch ein Hinweis an alle, die in den letzten Monaten schon die ersten Schritte Richtung Qualifizierung gemacht und bereits mit dem Kurs an der VHS begonnen haben.
Bitte schicken Sie zeitnah ein E-Mail mit Kursanmeldung bzw. Rechnung, Name und Telefonnummer an das Postfach fept@ma10.wien.gv.at.
Die Stabstelle Forschung & Entwicklung klärt dann mit Ihnen die notwendigen Schritte für die Kostenübernahme.

Ich möchte noch einmal betonen, dass ich mich sehr freue, dass es gemeinsam mit allen Fachbereichen und in sozialpartnerschaftlicher Verhandlung mit der Gewerkschaft younion/HG1 gelungen ist, diese Ausbildungsoffensive 2024 starten zu können und  freue mich über zahlreiche neue Studierende in der Ausbildung.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

April 2024 – Jobticket in den Stadt Wien – Kindergärten

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Guten Tag,

der Fachbereich Personalmanagement, Stabstelle Dienstaufsicht und Personalcontrolling informiert sie hiermit über das Jobticket:

Stichtag und Wirksamkeit des Jobtickets ist der 1.5.2024.


Mitarbeiter*innen

  •   ohne bestehender Jahreskarte kaufen sich eine Jahreskarte und erhalten die Kosten auf Antrag mit Nachweis des Kaufes über die Bezugsverrechnung refundiert,
  •   mit bestehender Jahreskarte wird die Restlaufzeit aliquot ebenfalls über die Bezugsverrechnung abgegolten.

Anspruchsberechtigt zum Bezug eines Jobtickets sind Mitarbeiter*innen, die

1. in einem aufrechten Lehr- oder Dienstverhältnis zur Stadt Wien stehen, welches unbefristet ist oder noch länger als fünf Monate dauert.

2. Anspruch entsteht ab dem 2. Monat des Lehr- oder Dienstverhältnisses (Beispiele).

3. Anspruch besteht auch während gerechtfertigter Abwesenheiten, die nicht länger als 3 Monate dauern.

Jobticket und Fahrscheine:

Fahrscheine sind ein Aufwandersatz. Aufwandersätze dürfen nur im entstandenen Ausmaß abgegolten werden.

Das heißt aber auch, dass keine Fahrscheine abgerechnet werden durften/dürfen, wenn Mitarbeiter*innen in Besitz einer Jahreskarte waren/sind.

Achtung: Ungerechtfertigt beanspruchte Aufwandersätze können bis zu einer Auflösung des Dienstverhältnisses führen!

Wichtig im Zusammenhang mit dem Jobticket und gleichzeitigem Bezug der Pendlerpauschale:

Die von der Stadt Wien getragenen Kosten für das Jobticket reduzieren ein in der Bezugsverrechnung berücksichtigtes Pendlerpauschale. Weitere Informationen dazu sind den FAQs zu entnehmen.

Details zu den steuerlichen Auswirkungen können wir – im Hinblick auf die Abhängigkeit von vielen verschiedenen Faktoren, die die jeweilige Steuergrundlage der Mitarbeiter*innen begründen – nur in einer Annäherung zur Verfügung stellen. Selbstverständlich steht es allen Anspruchsberechtigten frei, das Jobticket zu beantragen oder nicht.

Das Antragsformular finden Sie ab 2.5.2024 am public-Laufwerk unter: public_Personal/Jobticket.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Führungskraft bzw. die Stabstelle Dienstaufsicht und Personalcontrolling.

Die MD-PR hat eine Sammlung einiger FAQs zusammengestellt. Diese werden laufend aktualisiert und erweitert.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

April 2024 – Ich bin am Tag der PV-Wahlen nicht im Dienst. Welche Möglichkeiten, mein Wahlrecht zu gebrauchen, gibt es?

Sie können Ihr Wahlrecht auf zwei verschiedene Arten ausüben:

1. Sie können bei allen Sprengelkommissionen wählen.

Um möglichst viele Kolleginnen und Kollegen zu erreichen, wurden in den Stadt Wien – Kindergärten fliegende Wahlsprengelkommissionen eingeführt. Diese fahren von Standort zu Standort und verbleiben dort für einen bestimmten Zeitraum. In dieser Zeit haben alle Kolleg*innen die Möglichkeit, kurz zur Wahl zu gehen.

Als Bedienstete*r der Stadt Wien – Kindergärten können Sie bei jedem Sprengel wählen gehen. Falls Sie an dem Tag, an dem die Kommission zu Ihrem Standort kommt, bereits Feierabend haben, einen wichtigen Termin oder eine Schulung haben, können Sie auch in einem anderen Standort in Ihrer Nähe oder im Kindergarten Ihres Kindes wählen gehen.

Um welche Zeit die Kommissionen an den Standorten anzutreffen sind entnehmen Sie der Kundmachung der Wahlzeiten und Wahlorte der Hauptgruppe 1.

2. Sie können eine Wahlkarte beantragen.

Es besteht auch die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen und per Briefwahl zu wählen. Geben Sie einfach die Wahlkarte in einen Briefkasten in Ihrer Nähe ab. Beachten Sie jedoch, dass die Wahlkarte spätestens bis zum 16.05.2024 bei der Zentrale der younion _ Die Daseinsgewerkschaft eingelangt sein muss. Daher empfehlen wir, den Brief spätestens bis zum Montag, den 13.05.2024, in einen Briefkasten zu werfen.

Falls Sie sich umentscheiden und doch lieber vor Ort in einem Kindergarten wählen möchten, obwohl Sie bereits eine Wahlkarte beantragt haben, haben Sie auch dazu die Möglichkeit. Bitte nehmen Sie jedoch unbedingt die Wahlkarte mit, da diese von der Sprengelkommission abgenommen wird. Ohne die Wahlkarte dürfen Sie in diesem Fall nicht wählen.

Wo bekomme ich die Wahlkarte?

Den Antrag auf die Wahlkarte erhalten Sie ganz einfach zum Download hier.

Sie können den Antrag bis spätestens Mittwoch, den 08. Mai 2024, um 17:00 Uhr entweder persönlich oder per Post an den Zentralwahlausschuss in der Maria-Theresien-Straße 11, 1080 Wien senden, oder auch per E-Mail an wahlen@younion.at oder per Fax an +43 (0)1 31316 83829 einreichen.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

de_DEGerman
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