Jobticket in den Stadt Wien – Kindergärten

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Guten Tag,

der Fachbereich Personalmanagement, Stabstelle Dienstaufsicht und Personalcontrolling informiert sie hiermit über das Jobticket:

Stichtag und Wirksamkeit des Jobtickets ist der 1.5.2024.


Mitarbeiter*innen

  •   ohne bestehender Jahreskarte kaufen sich eine Jahreskarte und erhalten die Kosten auf Antrag mit Nachweis des Kaufes über die Bezugsverrechnung refundiert,
  •   mit bestehender Jahreskarte wird die Restlaufzeit aliquot ebenfalls über die Bezugsverrechnung abgegolten.

Anspruchsberechtigt zum Bezug eines Jobtickets sind Mitarbeiter*innen, die

1. in einem aufrechten Lehr- oder Dienstverhältnis zur Stadt Wien stehen, welches unbefristet ist oder noch länger als fünf Monate dauert.

2. Anspruch entsteht ab dem 2. Monat des Lehr- oder Dienstverhältnisses (Beispiele).

3. Anspruch besteht auch während gerechtfertigter Abwesenheiten, die nicht länger als 3 Monate dauern.

Jobticket und Fahrscheine:

Fahrscheine sind ein Aufwandersatz. Aufwandersätze dürfen nur im entstandenen Ausmaß abgegolten werden.

Das heißt aber auch, dass keine Fahrscheine abgerechnet werden durften/dürfen, wenn Mitarbeiter*innen in Besitz einer Jahreskarte waren/sind.

Achtung: Ungerechtfertigt beanspruchte Aufwandersätze können bis zu einer Auflösung des Dienstverhältnisses führen!

Wichtig im Zusammenhang mit dem Jobticket und gleichzeitigem Bezug der Pendlerpauschale:

Die von der Stadt Wien getragenen Kosten für das Jobticket reduzieren ein in der Bezugsverrechnung berücksichtigtes Pendlerpauschale. Weitere Informationen dazu sind den FAQs zu entnehmen.

Details zu den steuerlichen Auswirkungen können wir – im Hinblick auf die Abhängigkeit von vielen verschiedenen Faktoren, die die jeweilige Steuergrundlage der Mitarbeiter*innen begründen – nur in einer Annäherung zur Verfügung stellen. Selbstverständlich steht es allen Anspruchsberechtigten frei, das Jobticket zu beantragen oder nicht.

Das Antragsformular finden Sie ab 2.5.2024 am public-Laufwerk unter: public_Personal/Jobticket.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Führungskraft bzw. die Stabstelle Dienstaufsicht und Personalcontrolling.

Die MD-PR hat eine Sammlung einiger FAQs zusammengestellt. Diese werden laufend aktualisiert und erweitert.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Ich bin am Tag der PV-Wahlen nicht im Dienst. Welche Möglichkeiten, mein Wahlrecht zu gebrauchen, gibt es?

Sie können Ihr Wahlrecht auf zwei verschiedene Arten ausüben:

1. Sie können bei allen Sprengelkommissionen wählen.

Um möglichst viele Kolleginnen und Kollegen zu erreichen, wurden in den Stadt Wien – Kindergärten fliegende Wahlsprengelkommissionen eingeführt. Diese fahren von Standort zu Standort und verbleiben dort für einen bestimmten Zeitraum. In dieser Zeit haben alle Kolleg*innen die Möglichkeit, kurz zur Wahl zu gehen.

Als Bedienstete*r der Stadt Wien – Kindergärten können Sie bei jedem Sprengel wählen gehen. Falls Sie an dem Tag, an dem die Kommission zu Ihrem Standort kommt, bereits Feierabend haben, einen wichtigen Termin oder eine Schulung haben, können Sie auch in einem anderen Standort in Ihrer Nähe oder im Kindergarten Ihres Kindes wählen gehen.

2. Sie können eine Wahlkarte beantragen.

Es besteht auch die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen und per Briefwahl zu wählen. Geben Sie einfach die Wahlkarte in einen Briefkasten in Ihrer Nähe ab. Beachten Sie jedoch, dass die Wahlkarte spätestens bis zum 16.05.2024 bei der Zentrale der younion _ Die Daseinsgewerkschaft eingelangt sein muss. Daher empfehlen wir, den Brief spätestens bis zum Montag, den 13.05.2024, in einen Briefkasten zu werfen.

Falls Sie sich umentscheiden und doch lieber vor Ort in einem Kindergarten wählen möchten, obwohl Sie bereits eine Wahlkarte beantragt haben, haben Sie auch dazu die Möglichkeit. Bitte nehmen Sie jedoch unbedingt die Wahlkarte mit, da diese von der Sprengelkommission abgenommen wird. Ohne die Wahlkarte dürfen Sie in diesem Fall nicht wählen.

Wo bekomme ich die Wahlkarte?

Den Antrag auf die Wahlkarte erhalten Sie ganz einfach zum Download hier.

Sie können den Antrag bis spätestens Mittwoch, den 08. Mai 2024, um 17:00 Uhr entweder persönlich oder per Post an den Zentralwahlausschuss in der Maria-Theresien-Straße 11, 1080 Wien senden, oder auch per E-Mail an wahlen@younion.at oder per Fax an +43 (0)1 31316 83829 einreichen.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Warum sind Personalvertretungswahlen undGewerkschaftswahlen wichtig?

Es ist von Bedeutung, das Wahlrecht auszuüben, da dies die Möglichkeit bietet,
darüber mitzuentscheiden, wer in den kommenden fünf Jahren eure Interessen
repräsentiert und umsetzt!

„Denn Demokratie heißt, mitbestimmen!“
(griechisch für „Volksherrschaft“)

Deshalb eine kleine Hilfestellung für eure Entscheidung, denn wir kandidieren
NUR in der PV als SoFair-FSG-Margit Pollak!

Was wähle ich bei der Personalvertretung?

Personalvertretung SoFair-FSG

Warum?

SoFair-FSG-Margit Pollak hat für
euch:

  • Die Umsetzung der
    Altersteilzeit geschafft
  • Weiterbildungstage für
    Asisstenzpädagog*innen
    eingefordert
  • Assistenzpädagog*innen als
    Berufsgruppe ins Gesetz
    gebracht
  • Neue Ausbildungsvarianten zur
    Elementarpädagogin/zum
    Elementarpädagogen bei
    vollem Gehalt vereinbart
  • Die Auszahlung der Vergütung
    für die ständige Stellvertretung
    eingefordert und umgesetzt
  • AGBs verbessert und „Tag der
    Elementarbildung“ zusätzlich
    fix darin integriert
    uvm.

Was wähle ich bei der Gewerkschaft?

Gewerkschaft younion FSG

Warum?

Die FSG-younion hat für euch:

  • Lohn- und Gehaltserhöhungen
    in der Höhe von
    durchschnittlich 25%
    ausverhandelt (2020-2024)
  • Den gemeinsamen Haushalt für
    nahe Angehörige, bei der
    Pflegefreistellung, weg
    verhandelt
  • Den erhöhten
    Pflegefreistellungsanspruch für
    Kinder mit erhöhter
    Familienbeihilfe ohne
    Altersbegrenzung
    ausverhandelt
  • Das kostenlose „Jobticket“ für
    euch ausverhandelt
  • Die Erhöhung der
    Essensmarken auf 2€ erwirkt
  • Den Kinderbeitrag erhöht
    uvm.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Darf meine Leitung mir ständig den Dienst tauschen, damit ich keine Überstunden machen muss?

Nein!

Kolleg*innen der MA10 arbeiten laut Gesetz nach einem Fixdienstplan. Dieser hat möglichst regelmäßig und gleichbleibend zur erfolgen. Um in erschwerten Situationen den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten, muss der Dienstplan verändert werden. Dies hat aber immer in Absprache mit der*dem Mitarbeiter*in zu erfolgen.

Leider kommt es immer öfters vor, dass Dienstpläne ohne Einbeziehung der Mitarbeiter*innen verändert werden und die Informationen nur über die Infotafeln selbstständig bezogen werden müssen. Dies ist nicht zulässig!

Private Termine müssen nicht im Dienstplan oder anderswo angeführt werden!

Wenn Kolleg*innen krank werden oder Pflegefreistellung brauchen, genauso wie bei Festen oder abendlichen Teamsitzungen, die verpflichtend stattfinden und daher die Anwesenheit über die Normalarbeitszeit hinaus erfordern, liegen laut Gesetz Überstunden vor.

Ausnahme sind Teilzeitbeschäftigte die sich diese Mehrstunden so rasch als
möglich zurücktauschen sollen.

Infos dazu finden Sie in unserer Infomappe unter den Punkten 5 und 6

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