Ist jeder Ambulanztermin innerhalb der Dienstzeit?

Grundsätzlich sollten Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit, also in der Freizeit,
wahrgenommen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Termine in
Praxen, Ambulanzen oder anderen Einrichtungen stattfinden. Entscheidend ist
vielmehr die Art des Arzttermins, da auch Termine in Ambulanzen sowohl
vormittags als auch nachmittags möglich sind.

Ausnahmen während der Arbeitszeit gelten insbesondere für Akutfälle, also
solche, die mit einem unmittelbar vorausgegangenen Unfall verbunden sind
oder bei denen plötzlich starke oder langanhaltende Schmerzen auftreten.

Auch Untersuchungen, die an eine bestimmte Uhrzeit gebunden sind, oder
Arztbesuche in Praxen, die nur während der Arbeitszeit der Mitarbeitenden
geöffnet haben, dürfen während der Dienstzeit wahrgenommen werden.

Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass der Nachweis dieser Öffnungszeiten
stets vom Mitarbeitenden erbracht werden muss und auch eingefordert
werden kann.

Eine Abweichung von den gegenständlichen Regelungen ist grundsätzlich
möglich. Der Individualfall liegt im Ermessensspielraum und in der
Verantwortung der*des Vorgesetzten.

Alle Abwesenheiten, sofern sie planbar sind, müssen zeitgerecht mit der
Führungskraft zur Planung des Dienstbetriebes besprochen werden.
Die Fahrzeiten sind im erforderlichen Ausmaß inkludiert.
Eine entsprechende Zeitbestätigung ist vorzulegen, sofern eine gerechtfertigte
Abwesenheit vom Dienst vorliegt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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