Wie werden die Stunden an freien Tagen im Sommerdienstplan gerechnet?

Bei einzelnen ganztägigen Abwesenheiten (U, Z, ZK) während des Ferienbetriebes- vor Erstellung des Sommerdienstplanes – werden die Stunden des Originaldienstplanes herangezogen, um für die restliche Woche eine korrekte Diensteinteilung gestalten zu können.

Am Feiertag (15. August) müssen für den Sommerdienstplan die Stunden des regulären Dienstplanes herangezogen werden. Dies gilt auch für andere unterjährige Feiertage, da diese planbar sind.

Der einzige Tag wo ein Wochendienstplan um eine durchschnittliche Stundenanzahl herum gestaltet wird, ist eine Woche wo ein pädagogischer Tag stattfindet. Hier belaufen sich die Stunden für Assisten*innen auf 8 Stunden, bei Pädagog*innen auf 7 Stunden, bei Vollzeit. Am Ende der Woche soll unter Miteinbeziehung der Stunden am pädagogischen Tag, wieder die Normalarbeitszeit erreicht werden.

Bei einzelnen ganztägigen Abwesenheiten (U, Z, ZK) während des Ferienbetriebes- nach Erstellung des Sommerdienstplanes (allen Mitarbeiter*innen ev. durch Unterschrift zur Kenntnis bringen) – werden die Stunden des Sommerdienstplanes herangezogen, um für die restliche Woche eine korrekte Diensteinteilung gestalten zu können.

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