Wie werden die Stunden an freien Tagen im Sommerdienstplan gerechnet?

Bei einzelnen ganztägigen Abwesenheiten (U, Z, ZK) während des Ferienbetriebes- vor Erstellung des Sommerdienstplanes – werden die Stunden des Originaldienstplanes herangezogen, um für die restliche Woche eine korrekte Diensteinteilung gestalten zu können.

Am Feiertag (15. August) müssen für den Sommerdienstplan die Stunden des regulären Dienstplanes herangezogen werden. Dies gilt auch für andere unterjährige Feiertage, da diese planbar sind.

Bei einzelnen ganztägigen Abwesenheiten (U, Z, ZK) während des Ferienbetriebes- nach Erstellung des Sommerdienstplanes (allen Mitarbeiter*innen ev. durch Unterschrift zur Kenntnis bringen) – werden die Stunden des Sommerdienstplanes herangezogen, um für die restliche Woche eine korrekte Diensteinteilung gestalten zu können.

Jede notwendige Abänderung der Dienstpläne, egal ob Sommerdienstplan oder
Originaldienstplan, hat immer in Rücksprache mit den betroffenen
Mitarbeiter*innen zu erfolgen.

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