23.01.2024 – Mail der Abteilungsleitung – Ausbildungsoffensive 2024

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Anlagen:
Intranet_Auswertung der Umfrage.pdf
Ausbildungspfade_ASS_ASSPÄD_zumVerteilen.pdf

Liebe Kolleg*innen, liebe Mitarbeiter*innen,

der Fachkräftemangel in der Elementarpädagogik stellt die Teams in den Kindergärten und Horten täglich vor Herausforderungen. Um diesem Fachkräftemangel entgegenzuwirken arbeitet die Stadt Wien – Kindergärten an unterschiedlichen Maßnahmen.

Die im Mai 2023 durchgeführte Umfrage unter Assistent*innen und Assistenzpädagog*innen der MA10 zeigt, dass aktive Assistent*innen und Assistenzpädagog*innen ein hohes Interesse an der Qualifizierung zur*m Elementarpädagog*in haben.

Zentrale Ergebnisse der Umfrage:
=> Größtes Hindernis ist die fehlende Matura bzw. Studienberechtigungsprüfung
=> Thematik der finanziellen Absicherung*
=> Für Assistenzpädagog*innen ist eine kürzere Ausbildungszeit wichtig

Aufbauend auf diesen Ergebnisse wird nun die „Ausbildungsoffensive 2024 – Unterstützte Ausbildungspfade für Assistent*innen und Assistenzpädagog*innen der Stadt Wien –Kindergärten auf dem Weg zur*m Elementarpädagog*in“ gestartet.

Dies bedeutet für ASSISTENT*INNEN:

  • Unterstützung bei der Studienberechtigungsprüfung: Reduzierung der Stunden im Kindergarten auf 25 Stunden, und 15 Stunden in der Woche Zeit für Vorbereitungskurs und Lernen bei vollem Grundgehalt
  • Übernahme der Kosten für Studienberechtigungsprüfung: 50% durch die MA10; für aktive Gewerkschaftsmitglieder übernimmt die younion/HG1 die weiteren 50%
  • Fortzahlung des Grundgehalts (40 Stunden) während der gesamten Ausbildungszeit

Dies bedeutet für ASSISTENZPÄDAGOG*INNEN:

  • Verkürzung der Ausbildung zur*m Elementarpädagog*in um bis zu 2 Semester
  • Von den notwendigen 5 Fächern für die Studienberechtigungsprüfung können für Assistenzpädagog*innen 4 Fächer angerechnet werden. Es bleibt somit in den meisten Fällen nur 1 Prüfung übrig (Fach Aufsatz (Deutsch))
  • Übernahme der Kosten für Studienberechtigungsprüfung: 50% durch die MA10; für aktive Gewerkschaftsmitglieder übernimmt die younion/HG1 die weiteren 50%
  • Fortzahlung des Grundgehalts als Assistenzpädagog*in (40 Stunden) während der gesamten Ausbildungszeit
  • Studierende der Schule für Assistenzpädagogik können direkt nach dem Abschluss verkürzt ins Kolleg Change einsteigen.

Die ersten Assistenzpädagog*innen starten bereits mit Februar 2024 mit der verkürzten Ausbildung, die ersten Assistent*innen starten ebenso im Februar 2024 im Kolleg bei Bezug des Grundgehalts.
Mit dieser Ausbildungsoffensive können bis 2028 bis zu 150 Assistent*innen und 100 Assistenzpädagog*innen unterstützt und als Elementarpädagog*innen für das Feld gewonnen werden.

Im Sinne einer transparenten Kommunikation ist es mir wichtig Sie alle über diese Maßnahme zu informieren, auch wenn aktuell im Hintergrund noch letzte einzelne Details, Abläufe und Prozesse geklärt werden. Ich bitte Sie daher mit aufkommenden Fragen noch um etwas Geduld.
Das gesamte Informationspaket inkl. FAQs erhalten Sie in den nächsten Wochen.
Im Anhang finden Sie jetzt schon die Auswertung der Umfrage sowie eine grafische Darstellung der Ausbildungspfade.

Ich freue mich sehr, dass es gemeinsam mit allen Fachbereichen und in sozialpartnerschaftlicher Verhandlung mit der Gewerkschaft younion/HG1 gelungen ist, diese Ausbildungsoffensive 2024 starten zu können und  freue mich über zahlreiche neue Studierende in der Ausbildung.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Gehaltsansätze 2024 – W-BedG


Einreihung:

Assistentinnen und Assistenten:

  • W2/2 für Kindergarten-,Familien- und Hortgruppen
  • W2/3 für Kleinkinder-, Integrations- und heilpädagogischen Gruppen

Assistenzpädag*innen

  • W2/5 AssPäd. unterstützt die gruppenführende Päd.
  • Ausgleichszahlung auf W2/6 ab dem 4. Monat, wenn in Verwendung als Päd.
  • 2 Organisationstunden ortsgebunden und 2 Organisationsstunden ortsungebunden
  • Einsatz in integrativ geführten Gruppen
  • 2 Weiterbildungstage (min. 6h)

Sprachförder*innen

  • W2/6
  • 36 Kinderdienststunden
  • 1 Organisationstunden ortsgebunden, 3 Vorbereitungsstunden ortsungebunden

Pädagoginnen und Pädagogen: 

  • W2/8 für Kindergarten- Kleinkinder,Familien- und Integrationsgruppen sowie auch Hortgruppen
  • W2/9 qualifizierte Zusatzaufgaben, ständige Ausbildung in den beiden Praxiskindergärten
  • 34 Kinderdienststunden
  • 2 Organisationstunden ortsgebunden, 4 Vorbereitungsstunden ortsungebunden
  • 7 ZK-Tage

SOKI-SOHO:

  • W2/10
  • 32 Kinderdienststunden
  • 4 Organisationsstunden ortsgebunden, 4 Vorbereitungsstunden ortsungebunden
  • 7 ZK-Tage

Leiterinnen und Leiter:

2-4 GruppenW1/11
5-7 GruppenW1/12
ab 8 GruppenW1/13
Download-PDF Gehaltsansätze 2024 – Wiener Bedienstetengesetz
  • 7 ZK-Tage
  • Leitungstätigkeit ortsgebunden
  • Leitungstätigkeit ortsungebunden „disloziertes Arbeiten“ = Planung und Vorbereitung
  • Unmittelbare päd. Tätigkeit „Kinderdienststunden“ ortsgebunden

-Es gibt insgesamt 5 Gehaltsbänder

-Gehälter enthalten Nebengebühren und Zulagen

-Keine sonstigen Nebengebühren mehr zu verrechnen mit Ausnahme von Mehrdienstleistungen

-Höhere Einstiegsgehälter – abgeflachte Gehaltskurven

-Statt 20 Gehaltsstufen künftig nur mehr 12

-Im Schema W2 und W3 gibt es zusätzlich noch eine Erschwernisabgeltung von 150€

-Bezahlung nach Tätigkeit

-Gehaltssprünge:
In den Gehaltsstufen 1,2 u. 3 jeweils nach 2 Jahren
In den Gehaltsstufen 4,5, u. 6 jeweils nach 3 Jahren
In der Gehaltsstufe 7 nach 4 Jahren Ab der Gehaltstufe 8 jeweils nach 5 Jahren.

-max. 6 Wochen Urlaub

Abschluss der Gehaltsverhandlungen 2024

Liebe Kolleg*innen,

die dritte Verhandlungsrunde ist zu Ende gegangen.
Die Löhne und Gehälter werden mit 1.1.2024 um 9,15 %, jedoch um mindestens 192 Euro erhöht.
Das ergibt bei niedrigeren Einkommen eine Erhöhung um 9,71 %.
Die Zulagen und Nebengebühren werden ebenfalls um 9,15 % erhöht.

Das Ergebnis konnte heute Abend nach harten, aber konstruktiven Verhandlungen mit Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Magnus Brunner erzielt werden.
Dieser Abschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien und für 12 Monate.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

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