Gehaltsansätze 2024 – W-BedG


Einreihung:

Assistentinnen und Assistenten:

  • W2/2 für Kindergarten-,Familien- und Hortgruppen
  • W2/3 für Kleinkinder-, Integrations- und heilpädagogischen Gruppen

Assistenzpädag*innen

  • W2/5 AssPäd. unterstützt die gruppenführende Päd.
  • Ausgleichszahlung auf W2/6 ab dem 4. Monat, wenn in Verwendung als Päd.
  • 2 Organisationstunden ortsgebunden und 2 Organisationsstunden ortsungebunden
  • Einsatz in integrativ geführten Gruppen
  • 2 Weiterbildungstage (min. 6h)

Sprachförder*innen

  • W2/6
  • 36 Kinderdienststunden
  • 1 Organisationstunden ortsgebunden, 3 Vorbereitungsstunden ortsungebunden

Pädagoginnen und Pädagogen: 

  • W2/8 für Kindergarten- Kleinkinder,Familien- und Integrationsgruppen sowie auch Hortgruppen
  • W2/9 qualifizierte Zusatzaufgaben, ständige Ausbildung in den beiden Praxiskindergärten
  • 34 Kinderdienststunden
  • 2 Organisationstunden ortsgebunden, 4 Vorbereitungsstunden ortsungebunden
  • 7 ZK-Tage

SOKI-SOHO:

  • W2/10
  • 32 Kinderdienststunden
  • 4 Organisationsstunden ortsgebunden, 4 Vorbereitungsstunden ortsungebunden
  • 7 ZK-Tage

Leiterinnen und Leiter:

2-4 GruppenW1/11
5-7 GruppenW1/12
ab 8 GruppenW1/13
Download-PDF Gehaltsansätze 2024 – Wiener Bedienstetengesetz
  • 7 ZK-Tage
  • Leitungstätigkeit ortsgebunden
  • Leitungstätigkeit ortsungebunden „disloziertes Arbeiten“ = Planung und Vorbereitung
  • Unmittelbare päd. Tätigkeit „Kinderdienststunden“ ortsgebunden

-Es gibt insgesamt 5 Gehaltsbänder

-Gehälter enthalten Nebengebühren und Zulagen

-Keine sonstigen Nebengebühren mehr zu verrechnen mit Ausnahme von Mehrdienstleistungen

-Höhere Einstiegsgehälter – abgeflachte Gehaltskurven

-Statt 20 Gehaltsstufen künftig nur mehr 12

-Im Schema W2 und W3 gibt es zusätzlich noch eine Erschwernisabgeltung von 150€

-Bezahlung nach Tätigkeit

-Gehaltssprünge:
In den Gehaltsstufen 1,2 u. 3 jeweils nach 2 Jahren
In den Gehaltsstufen 4,5, u. 6 jeweils nach 3 Jahren
In der Gehaltsstufe 7 nach 4 Jahren Ab der Gehaltstufe 8 jeweils nach 5 Jahren.

-max. 6 Wochen Urlaub

Abschluss der Gehaltsverhandlungen 2024

Liebe Kolleg*innen,

die dritte Verhandlungsrunde ist zu Ende gegangen.
Die Löhne und Gehälter werden mit 1.1.2024 um 9,15 %, jedoch um mindestens 192 Euro erhöht.
Das ergibt bei niedrigeren Einkommen eine Erhöhung um 9,71 %.
Die Zulagen und Nebengebühren werden ebenfalls um 9,15 % erhöht.

Das Ergebnis konnte heute Abend nach harten, aber konstruktiven Verhandlungen mit Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Magnus Brunner erzielt werden.
Dieser Abschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien und für 12 Monate.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

November 2023 – Feiertag an einem Samstag – Urlaubsregelung

Wenn der 06. Jänner (Feiertag) wie dieses Jahr auf einen Samstag fällt, bitte Folgendes beachten:
Der 06. Jänner muss in 5 zusammenhängende Urlaubstage eingebettet sein, um einen Urlaubstag rückerstattet zu bekommen => dies gilt nur für U und nicht für Z oder ZK.

Diese Varianten sind möglich:

Für Teilzeitkräfte gilt die Regelung nur, wenn sie eine 5 Tage Woche
haben.

Diese Regelung gilt nicht für Diensteintritte ab 01.01.2018!
(Wiener Bedienstetengesetz)

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Brief der Hauptgruppe 1 – Erste Forderungen umgesetzt

Die folgende Nachricht erging an alle Bediensteten der Stadt Wien Kindergärten:

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!

Gemeinsam haben wir am 24.10.2023 im Bereich der öffentlichen Kindergärten ein starkes Zeichen
gesetzt, welches bereits zu ersten Erfolgen geführt hat.

Als younion _ Die Daseinsgewerkschaft konnten wir daher im ersten Schritt folgende Eurer
Forderungen, zur Verbesserung der Rahmenbedingungen, erfolgreich verhandeln:

  • Zusage des baldigen Einsatzes von Reinigungskräften zur Entlastung der Assistent*innen in mehreren Bezirken
  • Gemeinsamer zusätzlicher pädagogischer Tag am „Tag der Elementarpädagogik“ für alle Kindergärten und Horte (nächster am 24.01.2024)
  • Zwei Weiterbildungstage für Assistenzpädagog*innen
  • Verbesserungen für alle Mitarbeiter*innen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Vereinbarung zur Inanspruchnahme der Altersteilzeit vor zeitnahem Abschluss
  • Beginn der Verhandlungen zur korrekten Entlohnung für alle Berufsgruppen, wie zum Beispiel:
  • Nachsichten
  • Kinderdienst
  • Dienstzulage (inklusive Elementarpädagog*innen)
  • Abgeltung der ständigen Stellvertretung

Das kann nur der Anfang sein!

Stärken wir unsere Verhandlungsposition durch eine stetig wachsende Gewerkschaftsbewegung.

Je mehr Gewerkschaftsmitglieder wir sind, desto mehr Forderungen werden wir auch zukünftig
erfolgreich umsetzen.

WIR SIND STARK DURCH ZUSAMMENHALT!

Wer darf am 24.10.2023 teilnehmen?

Alle Gewerkschaftsmitglieder der MA10 dürfen in der Dienstzeit daran teilnehmen. Dabei ist nicht nur das Personal der elementarpädagogischen Einrichtungen und Horte gemeint, sondern auch das Verwaltungspersonal, Bedienstete der BAfEP, mobile Berufsgruppen oder auch Freizeitpädagog:innen von Campusstandorten. Sie sind an diesem Tag rechtlich geschützt. Es wird vor Ort auch eine Zeitbestätigung für alle anwesenden Kolleg:innen geben.

Wichtig! Grundsätzlich darf Jede*r daran teilnehmen. Nicht-Mitglieder haben die Möglichkeit sich frei zu nehmen, sofern der Dienstbetrieb es zulässt und die Leitung es gestattet. Jedoch dürfen nur Gewerkschaftsmitglieder während der Dienstzeit an der öffentlichen Kundgebung teilnehmen, denn nur sie sind rechtlich geschützt.

Du bist noch kein Gewerkschaftsmitglied? Dann melde Dich bis 22.10.2023 an, um mit uns gemeinsam auf die Straße zu gehen und Deine Zukunft aktiv mitzugestalten. Wir sind stark durch Zusammenhalt!

Darf mir als Gewerkschaftsmitglied die Teilnahme verwehrt werden?

Nein! An diesem Tag wird es zu Einschränkungen und/oder Schließungen der städtischen Kindergärten und Horte kommen – darüber wurden bereits alle von Manfred Obermüller, Vorsitzender der Hauptgruppe 1 der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, gemeinsam mit Karin Broukal, Abteilungsleiterin der MA 10, informiert. Bei Problemen wende Dich bitte an Deine Personalvertretung.

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