Wenn der 06. Jänner (Feiertag) wie dieses Jahr auf einen Samstag fällt, bitte Folgendes beachten:
Der 06. Jänner muss in 5 zusammenhängende Urlaubstage eingebettet sein, um einen Urlaubstag rückerstattet zu bekommen => dies gilt nur für U und nicht für Z oder ZK.
Diese Varianten sind möglich:
Für Teilzeitkräfte gilt die Regelung nur, wenn sie eine 5 Tage Woche
haben.
Diese Regelung gilt nicht für Diensteintritte ab 01.01.2018!
(Wiener Bedienstetengesetz)
Margit POLLAK
Julia FICHTL