Information zum Jobticket ab 01.01.2026

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Anhang:
Jobticket – Lehrlinge.pdf
Jobticket – Diensteintritt ab 1.1.2026.pdf
Jobticket – Diensteintritt vor 1.1.2026.pdf


Guten Tag,

wir möchten Sie über Änderungen beim Jobticket informieren.

Bedienstete, welche ab dem 1. Jänner 2026 ein neues Dienstverhältnis bei der Stadt Wien beginnen, haben im Rahmen des Jobtickets erst dann einen Anspruch auf Kostenersatz, wenn ihr Dienstverhältnis 30 Monate gedauert hat, wobei frühere Dienst- und Lehrverhältnisse zur Stadt Wien angerechnet werden.

Von dieser Grundregel gibt es folgende Ausnahmen:

  • Lehrlingen gebührt der Kostenersatz bereits ab dem ersten Monat ihres Lehrverhältnisses.
  • Auf Bedienstete, die vor dem 1. Jänner 2026 bereits Anspruch auf einen Kostenersatz nach der alten Regelung hatten, kommt die Verlängerung der Wartezeit auf 30 Monate nicht zur Anwendung.

Das bedeutet, dass alle Personen, die am 1. Jänner 2026 erstmals in ein Dienstverhältnis zur Stadt Wien aufgenommen werden, frühestens ab 1. Juli 2028 Anspruch auf den Kostenersatz haben.

Kostenersatz

Jahreskarten WIEN der Wiener Linien sowie sonstige gleichwertige Tickets (z.B. KlimaTickets) werden bis maximal 461,00 Euro bzw. aliquot mit maximal 38,42 Euro pro Monat refundiert.

Bedienstete, die Anspruch auf eine Jahreskarte JUGEND, SENIOR oder SPEZIAL der Wiener Linien haben, erhalten nur eine solche vergünstigte Jahreskarte refundiert, somit maximal 294,00 Euro bzw. maximal 24,50 Euro pro Monat. Dies gilt somit auch dann, wenn ein teureres, gleichwertiges Ticket (z.B. KlimaTicket) vorgelegt wird.
Lehrlinge, die Anspruch auf ein TOP-Jugendticket haben (dies sind Lehrlinge, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben), erhalten nur ein TOP-Jugendticket refundiert, egal welches Ticket sie tatsächlich vorlegen.

Neue Antragsformulare

Die ab 1.1.2026 zu verwendenden Antragsformulare sind auf P:\public_Personal\Jobticket sowie der Jobticket-Intranetseite der MA 2 abrufbar: https://www.intern.magwien.gv.at/web/m02/jobticket

Es werden drei unterschiedliche Formulare zur Verfügung gestellt für

  • Bedienstete, die vor dem 1.1.2026 in den Dienst zur Stadt Wien eingetreten sind,
  • Bedienstete, die ab dem 1.1.2026 in den Dienst zur Stadt Wien eingetreten sind, sowie
  • Lehrlinge.

Bedienstete, die ab dem 1.1.2026 eingetreten sind, müssen auf dem Antrag zusätzliche Angaben zur Anspruchsberechtigung machen. Diese Angaben werden vom Fachbereich Personalmanagement geprüft.

Umstieg von einer Jahreskarte der Wiener Linien, die vor dem 1.1.2026 erworben wurde, auf eine Jahreskarte JUGEND bzw. SENIOR

Die Wiener Linien haben alle Inhaber*innen einer alten Jahreskarte zum Preis von 365,00 Euro, die aufgrund der neuen Tarifstruktur ab 1.1.2026 Anspruch auf eine vergünstigte Jahreskarte (insb. JUGEND) haben, angeschrieben und aktiv zum Umstieg aufgefordert.

In diesen Fällen muss der Umstieg auf ein vergünstigtes Ticket unbedingt an dienstaufsicht@ma10.wien.gv.at gemeldet werden, da hier der vom Verkehrsunternehmen rücküberwiesene Betrag wiederum an die Stadt Wien rückzuerstatten ist. Dies galt auch bisher schon für Personen, die wegen Vollendung des 65. Lebensjahres auf eine Jahreskarte für Senior*innen umgestiegen sind.

Die Informationen auf der Jobticket-Intranetseite der MA 2 werden in den nächsten Tagen laufend angepasst und erweitert.

Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleg*innen der Stabstelle Dienstaufsicht und Personalcontrolling zur Verfügung!

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Hanna Gavrovic-Wolf

Julia FICHTL

Apothekenbestellung bei Apotheke zur Kaiserkrone

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass es ab sofort eine weitere Möglichkeit der Apothekenbestellung über die „Apotheke zur Kaiserkrone“ gibt.

Ihre Vorteile:

  • 20 % Sofortrabatt auf den Apothekenverkaufspreis – gültig auf das gesamte Apothekensortiment
    (ausgenommen Rezeptgebühren & Gutscheine)
  • Zusätzliche Aktionsangebote – sparen Sie in Summe bis zu 40 %
  • Exklusive Kundenkarte der Apotheke zur Kaiserkrone
  • Österreichweit portofreier Versand ab einem Einkaufswert von 45€ – ansonsten fällt eine Versandgebühr von 5,90€ an

Vorgehensweise:

  1. Stammdatenblatt ausfüllen
  2. Stammdatenblatt per E-Mail senden an: personalvertretung@ma10.wien.gv.at
  3. Nach erfolgter Prüfung Ihrer Mitgliedschaft (durch die Personalvertretung): Einkauf direkt vor Ort oder Bestellung an folgende Adresse (Bestellformular hier downloaden)
    pv-ma10@kaiserkrone.at schicken (Bestellung über den Webshop ist leider nicht möglich)

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den Anhängen.

Die Bestellung über die Allerheiligenapotheke bleibt auch weiterhin bestehen.

Bitte beachten Sie diesbezüglich, dass die Bestellung in der Allerheiligenapotheke
(20., Allerheiligen Platz 4) zum Abholen bereitgestellt wird und vor Ort zu bezahlen ist!

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Hanna Gavrovic-Wolf

Julia FICHTL

FAQs zum Gehaltsabschluss der Gewerkschaft

Die younion – Hauptgruppe 1 hat folgende Nachricht an alle Mitarbeiter*innen der Hoheitsverwaltung ausgesandt:


Liebe Kolleg*innen!

In den letzten Tagen wurde in den Medien umfassend über die Gehaltsverhandlungen berichtet. Wir möchten daher transparent über den tatsächlichen Verlauf und das Ergebnis informieren.

Im Anhang finden Sie nähere Details zur Vereinbarung.


Konkret bedeutet der Abschluss:

Ab 1. Juli 2026 erfolgt eine Gehaltserhöhung von 3,3 % für die Dauer von 13 Monaten, anschließend folgen sozial gestaffelte Fixbeträge für die Jahre 2027 (12 Monate) und 2028 (4 Monate).

Warum wurde erneut verhandelt?
Die Bundesregierung hat die Gewerkschaft aufgrund der budgetären Lage eingeladen, über den bereits beschlossenen Gehaltsabschluss für 2026 erneut zu verhandeln. Nach intensiver Beratung in den Gremien wurde entschieden, in sozialpartnerschaftliche Gespräche einzutreten, um bestehende Vereinbarungen zu sichern und mögliche Verschlechterungen abzuwehren.

Wichtig war: Sollte keine Einigung erzielt werden, bleibt der bisherige Abschluss aufrecht.

Die zentralen Verhandlungsziele:

  • Keine einseitige Auflösung („Aufschnürung“) des bestehenden Abschlusses zugunsten des Bundesbudgets
  • Keine Nulllohnrunden für 2027 und 2028
  • Soziale Staffelung der Erhöhungen – stärkere Berücksichtigung niedriger Einkommen
  • Sicherstellung, dass Länder, Städte und Gemeinden den Abschluss übernehmen

Ergebnis der Verhandlungen:
Trotz der angespannten budgetären Situation konnte ein tragfähiger Kompromiss erzielt werden:

  • Der vereinbarte Gehaltsabschluss von +3,3 % für 2026 bleibt bestehen, wird jedoch ab 1. Juli 2026 wirksam (inkl. Nebengebühren und Zulagen) und gilt für 13 Monate.
  • Für 2027 und 2028 werden monatliche Fixbeträge mit sozialer Staffelung sowie +1 % auf Nebengebühren und Zulagen eingeführt.
  • Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Gebietskörperschaften.

Beispiele zur Gehaltsentwicklung (von 2025 bis 2028):

  • 2.500 € → 2.700 € (+8 %)
  • 2.800 € → 3.009 € (+7,47 %)
  • 3.500 € → 3.701 € (+5,74 %)
  • 4.000 € → 4.217 € (+5,44 %)

Fazit:
Die Verhandlungen waren herausfordernd, doch die Position konnte erfolgreich verteidigt werden. Mit dem erzielten Abschluss bleibt der Gehaltsanstieg ab Mitte 2026 aufrecht, die Kaufkraft wird gestärkt, und Nulllohnrunden für die Jahre 2027 und 2028 konnten verhindert werden.

Download FAQs

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Gehaltsansätze 2025 – W-BedG


Einreihung:

Assistentinnen und Assistenten:

  • W2/2 für Kindergarten-,Familien- und Hortgruppen
  • W2/3 für Kleinkinder-, Integrations- und heilpädagogischen Gruppen

Assistenzpädag*innen

  • W2/5 AssPäd. unterstützt die gruppenführende Päd.
  • Ausgleichszahlung auf W2/6 ab dem 4. Monat, wenn in Verwendung als Päd.
  • 2 Organisationstunden ortsgebunden und 2 Organisationsstunden ortsungebunden
  • Einsatz in integrativ geführten Gruppen
  • 2 Weiterbildungstage (min. 6h)

Sprachförder*innen

  • W2/6
  • 36 Kinderdienststunden
  • 1 Organisationstunden ortsgebunden, 3 Vorbereitungsstunden ortsungebunden

Pädagoginnen und Pädagogen: 

  • W2/8 für Kindergarten- Kleinkinder,Familien- und Integrationsgruppen sowie auch Hortgruppen
  • W2/9 qualifizierte Zusatzaufgaben, ständige Ausbildung in den beiden Praxiskindergärten
  • 34 Kinderdienststunden
  • 2 Organisationstunden ortsgebunden, 4 Vorbereitungsstunden ortsungebunden
  • 7 ZK-Tage

SOKI-SOHO:

  • W2/10
  • 32 Kinderdienststunden
  • 4 Organisationsstunden ortsgebunden, 4 Vorbereitungsstunden ortsungebunden
  • 7 ZK-Tage

Leiterinnen und Leiter:

2-4 GruppenW1/11
5-7 GruppenW1/12
ab 8 GruppenW1/13
Download-PDF Gehaltsansätze 2025 – Wiener Bedienstetengesetz
  • 7 ZK-Tage
  • Leitungstätigkeit ortsgebunden
  • Leitungstätigkeit ortsungebunden „disloziertes Arbeiten“ = Planung und Vorbereitung
  • Unmittelbare päd. Tätigkeit „Kinderdienststunden“ ortsgebunden

-Es gibt insgesamt 5 Gehaltsbänder

-Gehälter enthalten Nebengebühren und Zulagen

-Keine sonstigen Nebengebühren mehr zu verrechnen mit Ausnahme von Mehrdienstleistungen

-Höhere Einstiegsgehälter – abgeflachte Gehaltskurven

-Statt 20 Gehaltsstufen künftig nur mehr 12

-Im Schema W2 und W3 gibt es zusätzlich noch eine Erschwernisabgeltung von 150€

-Bezahlung nach Tätigkeit

-Gehaltssprünge:
In den Gehaltsstufen 1,2 u. 3 jeweils nach 2 Jahren
In den Gehaltsstufen 4,5, u. 6 jeweils nach 3 Jahren
In der Gehaltsstufe 7 nach 4 Jahren Ab der Gehaltstufe 8 jeweils nach 5 Jahren.

-max. 6 Wochen Urlaub

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