7.3.2022_Corona | Maske, Test,… bisherige Regelungen werden weiterhin umgesetzt

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

der Bund hat mit der COVID-19-Basismaßnahmenverordnung die bisher von ihm vorgeschriebenen COVID-19 Schutzbestimmungen für elementare Bildungseinrichtungen aufgehoben.

Auch in der Wiener COVID-19-Basismaßnahmenbegleitverordnung, welche seit 5. März 2022 in Kraft ist, ist nunmehr nur noch folgende Regelung vorgesehen:

Externe Personen, die den Kindergarten oder die Kindergruppe betreten, müssen auch weiterhin eine FFP2-Maske tragen.

Aufgrund der nach wie vor sehr hohen Inzidenzzahlen ist ein vorsichtiger Umgang mit der Pandemie weiterhin wichtig.

Deshalb werden ausgehend von

die bisher geltenden Regelungen in den städtischen Kindergärten und Horten weiterhin umgesetzt:

1. Personal

  1. Beim Betreten der elementaren Bildungseinrichtung ist ein 3G-Nachweis vorzuweisen und während des gesamten Aufenthaltes eine FFP2-Maske zu tragen. Dies ist durch den Erlass der Stadt Wien geregelt.
  2. Eine Ausnahme von der Verpflichtung eine FFP2-Maske zu tragen gibt es für die Tätigkeit in den Gruppen während der Arbeit mit Kindern.
    NEU:  IN Hort- und Familiengruppen ist nur von nicht vollständig immunisierten Personen eine FFP2-Maske zu tragen, wenn Schulkinder anwesend sind.
  3. Das Personal, das über einen 2G-Nachweis verfügt (geimpft/genesen) hat einmal wöchentlich einen negativen PCR-Test vorzuweisen.  

    Ausnahme:  Für Personen, die in den letzten 60 Tagen molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, sind die Regelungen über die Teilnahme an Testungen nicht anzuwenden, damit es nicht zu falsch positiven Ergebnissen kommt.
  4. Das Personal, das den 3G-Nachweis mittels Testzertifikat erbringt, hat diesen Nachweis mindestens dreimal wöchentlich in Form eines PCR-Tests zu erbringen.


2. Kinder

  1. Bis zum Beginn der Schulpflicht
    Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht müssen weder einen 3G-Nachweis erbringen noch eine Maske tragen.
  2. Schulkinder
    Schulkinder müssen einen 3G-Nachweis erbringen. Der vollständig geführte Ninja-Pass gilt dabei als solcher Nachweis.

3. Eltern und andere externe Personen

  1. Beim Betreten der elementaren Bildungseinrichtung ist ein 3G-Nachweis vorzuweisen und während des gesamten Aufenthaltes eine FFP2-Maske zu tragen
  2. Für Personen, die die elementare Bildungseinrichtung nur kurzfristig betreten (insbesondere Bring- und Abholsituation) ist ein 3G-Nachweis nicht erforderlich, eine FFP2-Maske ist jedoch zu tragen.

Bitte geben Sie diese Information an alle Mitarbeiter*innen am Kindergarten- und Hortstandort und an die Bildungspartner*innen weiter.

Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre zuständige Regionalleitung Elementare Bildung.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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