Darf ich bei Teilzeitbeschäftigung meinen Dienstplan selbst bestimmen?

Der Dienstplan ist in der MA10 eine Vereinbarung zwischen Führungskraft und Mitarbeiter*in.
Es ist immer möglich Wünsche in Bezug auf die zeitliche Lagerung bzw. die Tage-Woche anzugeben und, wenn möglich, werden die Leitungen darauf Rücksicht nehmen. Das ist aber nicht immer umsetzbar.

Es gilt also trotzdem: Der Dienstvertrag ist bei Teilzeitbeschäftigten genauso wie bei Vollzeitbeschäftigten, d.h. die*der Bedienstete kann zwischen 06:00 – 18:00 zur Dienstleistung herangezogen werden, wenn der Dienstbetrieb es erfordert.

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