Darf ich trotz Teilzeit Überstunden machen?

Teilzeitbeschäftigte dürfen über die für sie maßgebende Arbeitszeit hinaus zur Dienstleistung nur herangezogen werden, wenn die Dienstleistung zur Vermeidung eines Schadens unverzüglich notwendig ist und ein*e Bedienstete*r mit voller Arbeitszeit nicht zur Verfügung steht.

D.h. Überstunden sollen vermieden werden und wenn nicht anderes möglich, so schnell wie möglich im Diensttausch wieder retour genommen werden.

Siehe dazu in unserer Infomappe unter 5.2. Mehrdienstleistung bei Teilzeitbeschäftigung

Darf ich bei Teilzeitbeschäftigung meinen Dienstplan selbst bestimmen?

Der Dienstplan ist in der MA10 eine Vereinbarung zwischen Führungskraft und Mitarbeiter*in.
Es ist immer möglich Wünsche in Bezug auf die zeitliche Lagerung bzw. die Tage-Woche anzugeben und, wenn möglich, werden die Leitungen darauf Rücksicht nehmen. Das ist aber nicht immer umsetzbar.

Es gilt also trotzdem: Der Dienstvertrag ist bei Teilzeitbeschäftigten genauso wie bei Vollzeitbeschäftigten, d.h. die*der Bedienstete kann zwischen 06:00 – 18:00 zur Dienstleistung herangezogen werden, wenn der Dienstbetrieb es erfordert.

Was ist verboten, wenn ich Teilzeit arbeite?

Teilzeitbeschäftigte dürfen über die für ihn maßgebende Arbeitszeit hinaus zur Dienstleistung nur herangezogen werden, wenn die Dienstleistung zur Vermeidung eines Schadens unverzüglich notwendig ist und ein*e Bedienstete*r mit voller Arbeitszeit nicht zur Verfügung steht. D.h. Überstunden sollen vermieden werden und wenn nicht anderes möglich, so schnell wie möglich im Diensttausch wieder retour genommen werden.

Jede Nebenbeschäftigung während der Teilzeit ist für Beamt*innen sowie während einer Altersteilzeit untersagt. Jedoch besteht auch für Vertragsbedienstete kein Rechtsanspruch auf Ausübung einer Nebenbeschäftigung.

Habe ich immer das Recht einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen?

Nein, ein Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung besteht nur zur Betreuung eines Kindes.

Bis zum 4. Geburtstag ist die höchst zugelassene Herabsetzung der Arbeitsstunden um ¾ (also mindestens 10 Stunden muss gearbeitet werden) erlaubt, bis zum 8.Geburtstag um die ½ (also mindestens 20 Stunden müssen gearbeitet werden).

Auch ohne Kinder oder mit älteren Kindern kann die*der Bedienstete eine Teilzeitbeschäftigung beantragen. Diese muss allerdings nicht gewährt werden. Es besteht hier kein Rechtanspruch.

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