Wie viele Überstunden darf ich „stehen lassen“?

Im Infoblatt „Urlaubsregelung“ der MA10 ist folgendes niedergeschrieben: Alle MitarbeiterInnen der Kindergärten und Horte dürfen grundsätzlich maximal 24 Stunden (= 16 geleistete Überstunden im Verhältnis 1:1,5 aufgeschrieben, Teilzeit dementsprechend aliquot, wenn keine Rücknahme in der gleichen Woche möglich ist) in das Folgemonat mitnehmen.

Trotzdem gilt: alle Überstunden sind je nach Anordnung durch die*den Leiter*in besoldungsrechtlich abzugelten oder in Freizeit auszugleichen.

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