Mail von Frau Mag.a Zell am 18.05.2020 – 16:38 Uhr – 18.05.2020_Corona | Wegfall der Einschränkungen für den Besuch des Kindergartens

Betreff: 18.05.2020_Corona | Wegfall der Einschränkungen für den Besuch des Kindergartens

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen,

der Bund hat sich entschieden, die einschränkenden Maßnahmen hinsichtlich des Besuches von  Kindergärten und Horten mit 16.5.2020 zu beenden.
Der Besuch von Kindergärten/Horten kann daher wieder ohne Einschränkungen unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen stattfinden.

Der Wegfall der Einschränkungen hat auch Auswirkungen auf die Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr.
Galten Kinder während der Maßnahmen automatisch als entschuldigt, müssen Eltern den Kindergarten nun über ein Fernbleiben ihres Kindes informieren.
Gründe für das Fernbleiben von Kindern im verpflichtenden Kindergartenjahr können Krankheit, Urlaub oder auch der Schutz vor einer COVID-19-Ansteckung sein.

Die bereits bekannten Hygienemaßnahmen werden daher beibehalten:
ANLAGE: 200505_Hygieneempfehlungen_Praevention_Corona
Sie sind als Richtlinie und Empfehlung zu sehen und so weit wie möglich einzuhalten.

Bitte beurteilen Sie individuell und mit dem nötigen Augenmaß, in welchem Umfang Sie die Hygieneempfehlungen umsetzen können. Gerade bei steigender Kinderanzahl ist eine pragmatische Herangehensweise notwendig.
Manchmal wird es auch nach Abwägung aller Kriterien unvermeidbar sein, Empfehlungen der Hygienerichtlinie nicht oder anders umzusetzen.

Zum Beispiel:

  *   Die Gruppengröße von 15 Kindern pro Gruppe im Kindergarten bzw. 18 Kindern pro Gruppe im Hort sind Richtwerte.

Ein Überschreiten ist möglich und wird in den nächsten Wochen unvermeidbar sein.

  *   Dies gilt auch für den Punkt von Gruppenmischungen bzw. Personalwechsel:

Vermeidung von Früh- und Schlussdienst-Sammelgruppen so lange es möglich und vermeidbar ist.
Sollten es die Gegebenheiten am Standort nicht mehr zulassen, kann von den Empfehlungen abgegangen werden.

Es gilt weiterhin: Kein Kind verliert den Platz, wenn es derzeit nicht in den Kindergarten kommt. Allerdings gilt seit 16.5. wieder, dass Kinder aktiv von den Obsorgeberechtigten entschuldigt werden müssen.

Die Öffnungszeiten können bis Ende Juni weiterhin bedarfsorientiert gestaltet werden.
Sollten MitarbeiterInnen weniger Zeit als es Ihrem Beschäftigungsausmaß entspricht am Standort sein, müsste dies ab Juni jedoch durch Zeitguthaben-Rücknahme erfolgen.

Bitte informieren Sie Obsorgeberechtigte und MitarbeiterInnen über die neuen Regelungen.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit lieben Grüßen
Katrin Zell

Mag.a Katrin Zell         
Leiterin Elementare Bildung in         
städtischen Kindergärten und Horten                    

Stadt Wien – Kindergärten         
1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 11          
Telefon       +43 1 4000 90241         
E-Mail          katrin.zell@wien.gv.at         
Web            www.kindergaerten.wien.at

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