Mag.a Zell am 13.05.2020 – 16:42 Uhr – 13.05.2020_Corona | Informationen zum Hortbetrieb ab dem 18.5.2020

Betreff: 13.05.2020_Corona | Informationen zum Hortbetrieb ab dem 18.5.2020

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen,

in Verbindung mit dem Öffnen der Schulen ab dem 18.5. 2020 ist ein starker Anstieg der Kinder im Hort zu erwarten. Viele von Ihnen haben dazu schon Umfragen bei den Eltern gemacht, um sich auf die kommende Zeit und die damit verbundenen Herausforderungen im Hortbetrieb gut vorbereiten zu können.
Folgenden Informationen sollen Ihre Planung und Organisation unterstützen und ergänzen:

  • Der Schulbesuch der Kinder wird in einem Schichtsystem umgesetzt. Der Unterricht in der Volksschule ist in Lerntage und Hausübungstage organisiert (tageweise, geblockt,…).
    Lerntag = lehrplangebundener Unterricht bis 12 Uhr
    Hausübungstag = Betreuung am Schulstandort bis 12 Uhr, aber kein Unterricht
  • An Lern- und Hausübungstagen können Kinder bei Bedarf am Nachmittag den Hort besuchen.
    Eine Frühbetreuung steht nur an Hortstandorten zur Verfügung, wenn dies auch im normalen Schulalltag so organisiert ist
  • Schulautonome Tage:  Die Hälfte aller Schulen in Wien hat an einzelnen Tagen schulautonom geschlossen. An diesen schulautonomen Tagen übernimmt der Hort auch am Vormittag die Betreuung der Kinder.

Sollten Unklarheiten bzgl. der Betreuung von Hortkindern am Vormittag in der Zusammenarbeit mit einzelnen Schulstandorten auftreten, so melden Sie dies bitte mit einer kurzen Darstellung der Situation an die Regionalleiterin.

  • Die Klassengröße in der Schule kann 15 bis 18 Kinder beantragen. An dieser Gruppengröße orientieren wir uns auch im Hort.
    Sollten mehr als 18 Kinder in einer Gruppe anwesend sein, dann kontaktieren Sie bitte ihre zuständige Regionalleiterin.
  • Hygieneempfehlungen zur Prävention von COVID-19 (Corona) – Aktualisierte Fassung vom 5.5.2020

=> Mund-Nasen-Schutz im Hortbereich (Kinder über 6 Jahren):

Befinden sich die Hortgruppen an einem Schulstandort, dann müssen Schulkinder einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie sich im Schulgebäude bewegen.
An abgegrenzten, exklusiv der MA 10-zugeordneten Bereichen, muss nicht zwingend MNS getragen werden.
In den Hortgruppen selbst bzw. in Hortgruppen an Kindergartenstandorten können die Hortkinder einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn dieser aus erkennbar freiem Willen getragen wird.
Dabei ist auf eine korrekte, hygienische Handhabung zu achten.
Der Mund-Nasen-Schutz für Hortkinder wird von den Familien selbst organisiert. Am Standort wird kein Mund-Nasen-Schutz für Kinder ausgegeben.

Für Kindergarten und Hort gilt:
Die Umsetzung der Hygieneempfehlungen im Alltag erfordert bei steigenden Kinderzahlen eine pragmatische Herangehensweise innerhalb des pädagogischen Gesamtrahmens.

Bei weiteren Fragen unterstützt Sie Ihre zuständige Regionalleiterin.

Danke an alle für die Organisation des Hortbetriebs in diesen herausfordernden Zeiten.

Liebe Grüße
Katrin Zell

Mag.a Katrin Zell         
Leiterin Elementare Bildung in         
städtischen Kindergärten und Horten                    

Stadt Wien – Kindergärten         
1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 11          
Telefon       +43 1 4000 90241         
E-Mail          katrin.zell@wien.gv.at         
Web            www.kindergaerten.wien.at

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