Juni 2020 – Altersteilzeit, Mobiles Arbeiten, Umstieg

Altersteilzeit, Mobiles Arbeiten, Umstieg

Forderungen der Hauptgruppe 1 umgesetzt!

Vorbehaltlich der Beschlussfassung im Wiener Landtag am 25.6.2020, werden folgende gemeinsame, sozialpartnerschaftliche Verhandlungsergebnisse der Gewerkschaft/Personalvertretung und der Dienstgeberin beschlossen:

Altersteilzeit:

Viele Kolleginnen/Kollegen haben bei unseren Beratungen den Wunsch nach Altersteilzeit geäußert. Diese konnte jetzt mit der Dienstgeberin für Vertragsbedienstete und Beamtinnen/Beamte vereinbart werden. Auch der Wissenstransfer von älteren zu jüngeren Bediensteten, kann damit praxisgerecht unterstützt  werden

  • Inkrafttreten 1.1.2022
  • Frühestens 5 Jahre vor dem Regelpensionsalter
  • Arbeitszeitreduzierte Variante

Mobiles Arbeiten (Homeoffice):

Die bestehenden Pilotversuche zum Mobilen Arbeiten werden mit 1.7.2020 in den Regelbetrieb übergeführt. Während der letzten Monate haben sich die Vorteile dieser Arbeitsform gezeigt. Klare gesetzliche Regelungen wurden von uns gefordert und mit dieser Novelle umgesetzt.

  • Die Zustimmung der KollegInnen ist Voraussetzung.
  • Die Dienstgeberin hat grundsätzlich für die erforderliche Ausstattung zu sorgen.
  • Der Bedienstetenschutz darf nicht unterlaufen werden.
  • Die Arbeitszeit ist klar zu regeln.
  • 40 % betriebliche Anwesenheit notwendig (Ausnahmen mit Zustimmung der Personalvertretung möglich)

Umstieg ins Wiener Bedienstetengesetz:

Nach der vereinbarten zweijährigen Evaluierungsphase, konnte der Umstieg ins Wiener Bedienstetengesetz nun umgesetzt werden.

  • Inkrafttreten 1.4.2021
  • Der Umstieg kann nur auf Antrag der KollegInnen erfolgen.
  • Die Umstiegsmöglichkeit darf nicht zeitlich befristet werden.
  • Zeitabhängige Rechte wie Urlaub oder Entgeltfortzahlung müssen klar geregelt sein.

Die Dienstgeberin (MA2) muss den Bediensteten vor diesem unwiderruflichen Schritt eine verbindliche und individuelle Information übermitteln. Beratungen für Gewerkschaftsmitglieder können nur mit diesen schriftlichen Informationen erfolgen.

Nach Veröffentlichung der Gesetze werden wir uns intensiv damit auseinandersetzen, um umfassend informieren und beraten zu können. Ab Herbst 2020 werden wir Informationsveranstaltungen zu diesen Themen anbieten, die wir für alle Bediensteten der MA10 als Dienstleistung der Personalvertretung zugänglich machen werden. Daraus folgende Einzelberatungen können nur für Gewerkschaftsmitglieder stattfinden.

Mit diesem Gesamtpaket ist es uns gelungen viele Forderungen unterschiedlichster Generationen abzudecken.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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