Juni 2022 – Diplomzeugnis und Heiratsurkunde am Kindergartenstandort?

Uns haben einige Anfragen, bezüglich der Forderung, Diplomzeugnisse bzw. bei Namensänderung auch die Heiratsurkunde am Standort aufliegen zu haben, erreicht.

Das Thema konnte nun mit der Dienststelle MA10 abgeklärt werden.

Die erste Seite des Diplomzeugnisses ist zu kopieren. Hier sind Name, Geburtsdatum und „bestanden“ ersichtlich, was ausreichend ist und der MA11 entgegenkommt. Etwaige Nachweise zu Namensänderungen (Meldepflicht!) liegen in der Personalstelle auf. Aufgrund des Datenschutzes müssen diese nicht zusätzlich am Standort aufliegen.

Was ist mit der jährlichen Remu ab Gehaltsstufe 17?

Diese „Remu“ muss grundsätzlich überarbeitet werden, weil es auch bei „Altbediensteten“ im Zuge der Dienstrechts- und Besoldungsreform („Besoldung NEU“) zu Veränderungen kommen kann (z.B. durch einen Umstieg). Deshalb ist es erforderlich eine einheitliche Regelung zu schaffen wie zukünftig monetäre und nicht monetäre Leistungsansätze zu regeln sind. Dazu gehört auch die Regelung der LKP 17.

Gerüchte, diese würde nicht (mehr) ausbezahlt werden, sind falsch! Die Leistungsprämie wird dieses Jahr lediglich verspätet angewiesen und folgt, zu welchem Termin ist noch nicht bekannt.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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