Die Gehaltssprünge im neuen Dienstrecht finden nicht mehr alle 2 Jahre statt. Wie sehen sie hier aus?

In den Gehaltsstufen 1,2 u. 3 jeweils nach 2 Jahren
In den Gehaltsstufen 4,5, u. 6 jeweils nach 3 Jahren
In der Gehaltsstufe 7 nach 4 Jahren Ab der Gehaltstufe 8 jeweils nach 5 Jahren. Ein Gehaltssprung muss nicht immer einen finanziellen Zuwachs bedeuten.

Genauere Informationen finden Sie in unserer Infomappe unter Besoldung NEU.

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