Überstundenrücknahme

Gerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst:

Der*dem Bediensteten ist für die Zeit einer gerechtfertigten ganztägigen Abwesenheit vom Dienst so viel Arbeitszeit als erbracht anzurechnen, wie die oder der Bediensteten in diesem Zeitraum nach dem Fixdienstplan Dienst zu leisten hätte.

In der Praxis bedeutet dies:

Bei Überstundenrücknahme werden die Stunden des zuletzt gültigen Fixdienstplanes herangezogen.

de_DEGerman
Skip to content