Darf ich mir aussuchen wie meine geleisteten Überstunden abgegolten werden?

Die*Der Mitarbeiter*in hat auf Anordnung der Leitung über die Normalarbeitszeit hinaus Dienst zu versehen. Als Überstunde gelten die Stunden die über die Normalarbeitszeit hinausgehen. Überstunden sind je nach Anordnung durch die Leitung

  1. im Verhältnis 1:1,5 in Freizeit auszugleichen oder
  2. nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten oder
  3. im Verhältnis 1:1 in Freizeit auszugleichen und zusätzlich nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten.

Sollte sich die gewohnte Vorgehensweise (z.B. aufgrund des enormen Personalmangels) verändern, ist eine vorherige Kommunikation mit den Mitarbeiter*innen notwendig, um Missverständnissen vorzubeugen.

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