Zusätzliche Ablebens-Risikoversicherung

für Mitglieder der Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes, die sich am 1. 1. 2000 bereits im Ruhestand befunden haben, wenn der Tod durch einen Unfall verursacht wurde.

Nach dem durch einen Unfall verursachten Tod eines sich seit dem 1. 1. 2000 im Ruhestand befindlichen Mitgliedes der Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes werden folgende Versicherungsleistungen erbracht:

Im Falle einer Mitgliedschaftsdauer

von 3 bis 10 Jahren:                          Euro       875,00

über 10 bis 25 Jahren:                        Euro    1.310,00

über 25 Jahren:                                 Euro    1.745,00

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