Befunde mit hohen CT-Werten und nochmaliger Testung

Die folgende Information wurde von der Dienstgeberin an die Kindergärten und Horte der Stadt Wien gesendet

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen,

im Zuge der wöchentlichen Gurgeltests haben wir immer wieder Fälle von positiven Testergebnissen mit hohen Ct-Werten (größer 30).

Die MA15 hat uns dafür folgende Erklärungen zur Verfügung gestellt:

Der Ct-Wert bei einem COVID-19-Test ist ein Maß für die Viruskonzentration im Probenmaterial (z.B. im Gurgelat).

Je mehr Zyklen im Labor bei der Auswertung des Tests durchlaufen werden müssen, um ein positives Signal zu bekommen, umso geringer ist die Viruslast in der Probe. Der Ct-Wert gibt also die Anzahl der durchlaufenen Zyklen wieder.

Ct-Wert größer 30:

Ein hoher Ct-Wert (größer 30) sagt aus, dass es eine geringe Viruslast in der Probe gibt. Eine Befundinterpretation ist aber nur im Verlauf möglich.

  • Es kann nämlich zu Beginn einer Infektion die Viruslast noch gering sein und daraus eben ein hoher Ct-Wert resultieren.
  • Ein hoher Ct-Wert kann aber auch eine abgelaufene/abflachende Infektion bedeuten. Deshalb muss der Test bei Ct-Werten größer 30 zur Klärung nach frühestens 48 Stunden wiederholt werden.
  • Wie bei allen anderen Tests auch, kann es in Einzelfällen zu falsch positiven Ergebnisse kommen. Dies bedeutet, dass im ersten Test zwar eine Viruslast gefunden wird, die aber im zweiten Tests nicht bestätigt werden kann.

CT-Wert kleiner 30:

  • Ein niedriger Ct-Wert (kleiner 30) bedeutet Infektiosität.

Auf dem Befund ist vom Labor bei hohen Ct-Werten Folgendes angeführt:

Selbstverständlich wird, wie bei jedem anderen positiven Fall, die Leitung informiert.

Diese verschickt, wie in unseren Vorgehensweisen festgelegt, die vorgesehenen Meldungen, identifiziert die K1-Personen, verteilt die personalisierten Elternbriefe…

NEU: Es gibt eine mit der MA 15 abgestimmte, geänderte Vorgehensweise für MitarbeiterInnen mit oben beschriebenem hohem Ct-Wert

  • Ist die Mitarbeiterin, der Mitarbeiter symptomfrei, organisiert er/sie für sich selbst 3 Tage nach der ersten Testung eine weitere Testung über 1450 und ist während diesem Zeitraum zu Hause = Quarantäne.

Variante 1: Zweiter Test ist negativ

  • Ist der 2. Test negativ, informiert die Mitarbeiterin, der Mitarbeiter die Leitung
  • Die Leitung schickt ein E-Mail mit dem Namen der betroffenen Person und dem Ergebnis an bildung@ma15.wien.gv.at  
  • Der Fall wird nun von der MA15 hinsichtlich Aufhebung der Quarantäne geprüft (Befundinterpretation).
  • Ist eine Aufhebung möglich, erhält die Leitung per E-Mail eine Bestätigung der MA15 (Team Gesundheitsvorsorge für Kinder und Jugendliche), dass die Quarantäne für diese Mitarbeiterin, diesen Mitarbeiter und alle betroffenen K1 aufgehoben ist.
  • Nach Erhalt dieses E-Mails informiert die Leitung die betroffenen MitarbeiterInnen und Familien über die Aufhebung der Quarantäne.
  • Die Leitung sendet die Bestätigung der MA15 über die Aufhebung der Quarantäne auch an bgf@ma10.wien.gv.at und dienstfreistellungen_covid19@ma10.wien.gv.at.

Variante 2: Zweiter Test ist auch positiv

  • Wird das 1. positive Ergebnis durch den 2. Test bestätigt, bleibt die Quarantäne für alle Betroffenen aufrecht.

Dieser Ablauf wurde auch in der grafischen Darstellung ergänzt.

Ich möchte mich auf diesem Weg bei Ihnen allen für das konsequente Einhalten der Schutzmaßnahmen sowie für die hohe Teilnahme an den wöchentlichen Testungen bedanken. Ich möchte Ihnen versichern, dass die beteiligten Abteilungen mit Hochdruck daran arbeiten, Ihnen allen ein zeitnahes Testergebnis zur Verfügung zu stellen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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