Woher weiß ich wieviel ich bei Umstieg ins Wiener Bediensteten Gesetz verdienen werde bzw. wo ich eingereiht werde?

Bei Antrag zum Umstieg erhalten Sie von der Dienstgeberin (MA2) eine schriftliche Information. Hier müssen die neue Einreihung und alle Änderungen ersichtlich sein. Diese Information ist bindend und darf auch nicht eigenständig verändert werden.
Im Intranet der Stadt Wien können Sie, unter Miteinbeziehung der vorraussichtlich anrechenbaren Vordienstzeiten, Ihre besoldungsrechtliche Stellung vorab einsehen.

Ihre Einreihung nach dem W-BedG. sehen sie auf der Rückseite Ihres Gehaltszettels, oben auf der linken Seite.
Dieses “Kürzel” suchen sie im folgenden Link, um zu den zugehörigenGehaltsansätzen zu gelangen.

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