Die sogenannte Entgeltfortzahlung hängt von den Jahren der Dienstzugehörigkeit zur Stadt Wien ab.
Länge der Entgeltfortzahlung bei einer Dienstzeit von | |
weniger als 2 Jahren | sechs Wochen |
ab 2 Jahren | neun Wochen |
ab 3 Jahren | zwölf Wochen |
ab 5 Jahren | vierzehn Wochen |
ab 8 Jahren | sechzehn Wochen |
Bei einem Dienstunfall beträgt die Dauer der Entgeltfortzahlung 26 Wochen, unabhängig von der Dienstzeit.
Beamt*innen bekommen nach dieser Zeit ihr normales Grundgehalt von der MA2 weiterhin bezahlt. Vertragsbedienstete bekommen nach dieser Zeit Krankengeld von ihrem Sozialversicherungsträger.