Was gilt als Dienstweg bzw. wann bin ich von der Dienstgeberin versichert?

  • Weg von Zuhause in die Dienststelle und umgekehrt
  • Weg von Zuhause in den Kindergarten bzw. Schule meines minderjährigen Kindes und dann in die Dienststelle und umgekehrt
  • Weg von der Dienststelle direkt zum Arzt, nach Bekanntgabe bei der Leitung
  • Tage an denen Kurse bzw. Fortbildungen besucht werden, Grätzltreffen, Qualitätszirkel usw.
  • Wege im Zuge der Dienstverrichtung (Einkaufen, Bankwege, Weg zur Region oder in die Zentrale, Weg als PV an einen anderen Standort, usw.)

Wann muss ich einen Dienstunfall melden?

Immer!

Unfälle während der Dienstzeit oder auch auf dem Dienstweg sind immer unmittelbar, spätestens aber nach 5 Tagen, zu melden. Dafür hat die Leitung ein Formular das entsprechend des Unfallhergangs ausgefüllt werden muss und an die Personalstelle übermittelt wird. Der Unfallhergang wird genau geprüft und dann entweder als Dienstunfall anerkannt oder abgelehnt.

Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit des Bescheides haben, wenden Sie sich bitte an uns. Als Gewerkschaftsmitglied können Sie sich dazu rechtlich beraten lassen und im schlimmsten Fall auch rechtlich vertreten lassen. 

Bin ich während der Reha/ Kur weiterhin im Krankenstand?

Ob die*der Mitarbeiter*in während der Zeit der Reha/ Kur dienstfreigestellt wird oder sich weiterhin im Krankenstand mit Domizilwechsel befindet, hängt davon ab, ob die Reha/ Kur zur nachhaltigen Festigung oder Besserung der Dienstfähigkeit erforderlich ist und ein Träger der gesetzlichen Sozialversicherung, eine Krankenfürsorgeanstalt, der Bund oder ein Land die Kosten des Aufenthaltes oder einen Kostenzuschuss gewährt. Die Letztentscheidung wird rechtzeitig von der Personalstelle übermittelt.

Wie lange bekomme ich mein Gehalt wenn ich lange erkranke?

Die sogenannte Entgeltfortzahlung hängt von den Jahren der Dienstzugehörigkeit zur Stadt Wien ab.

Länge der Entgeltfortzahlung bei einer Dienstzeit von
weniger als 2 Jahrensechs Wochen
ab 2 Jahrenneun Wochen
ab 3 Jahrenzwölf Wochen
ab 5 Jahrenvierzehn Wochen
ab 8 Jahrensechzehn Wochen

Bei einem Dienstunfall beträgt die Dauer der Entgeltfortzahlung 26 Wochen, unabhängig von der Dienstzeit.

Beamt*innen bekommen nach dieser Zeit ihr normales Grundgehalt von der MA2 weiterhin bezahlt. Vertragsbedienstete bekommen nach dieser Zeit Krankengeld von ihrem Sozialversicherungsträger.

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