Wann muss ich einen Dienstunfall melden?

Immer!

Unfälle während der Dienstzeit oder auch auf dem Dienstweg sind immer unmittelbar, spätestens aber nach 5 Tagen, zu melden. Dafür hat die Leitung ein Formular das entsprechend des Unfallhergangs ausgefüllt werden muss und an die Personalstelle übermittelt wird. Der Unfallhergang wird genau geprüft und dann entweder als Dienstunfall anerkannt oder abgelehnt.

Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit des Bescheides haben, wenden Sie sich bitte an uns. Als Gewerkschaftsmitglied können Sie sich dazu rechtlich beraten lassen und im schlimmsten Fall auch rechtlich vertreten lassen. 

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