23.11.2021 – Aktuelle CORONA Infos der Dienstgeberin vom 22.11.2021 zum Lockdown

ANLAGE:
FAQ Dienstrecht Corona
Aussendung-Dienstgeberin-vom-22.11.2021.pdf
COVID-19-Basis-Präventionskonzept
Lehrlingsausbildung und Präventionskonzept Stadt Wien

Liebe Alle!

Mit Wirksamkeit vom 22.11.2021 sind bundesweit schärfere Maßnahmen und Regelungen in Kraft getreten. In Wahrheit ist uns das Procedere bei einem Lockdown nicht unbekannt und unsere Dienstgeberin ist darauf auch bestens vorbereitet. Die einzige „Wundertüte“ waren die Verordnungen der Bundesregierung, da diese erst am Abend vor dem Lockdown beschlossen wurden und deren Inhalte im Vorfeld nicht vollständig bekannt waren. Erfreulich war die Tatsache, dass die Stadt Wien Ihre Bürger*innen sehr rasch darüber informiert hat, dass auch die Ämter und Dienststellen der Stadt Wien verpflichtet sind, den persönlichen Parteien-bzw. Kund*innenverkehr auf das Nötigste zu reduzieren. Amtswege bzw. persönliche Termine werden nur in unaufschiebbaren, dringenden Fällen (z.B. Reisepässe, …) vorgenommen. Es wurde auch explizit darauf verwiesen, dass der Großteil der Anträge in Wien bereits online erledigt werden kann. Alle Angebote dazu finden sich auf den Amtshelferseiten der Stadt Wien. (https://www.wien.gv.at/amtshelfer/) (Beihilfen, Parkpickerl, etc.)

Welche Regelungen sind nun für die möglicherweise nächsten 20 Tage für unsere Kolleg*innen wesentlich:

  • Spezielle Information und Maßnahmen finden sich im COVID-19-Basis-Präventionskonzept
  • Aufrechterhaltung des notwendigen Dienstbetriebes bzw. Genehmigung von Home-Office liegt in der Verantwortung der Dienststellenleiter*innen und Führungskräfte
  • Es gilt FFP2-Maskenpflicht bei physischen Kontakt bzw. wenn das Infektionsrisiko nicht durch geeignete Schutzmaßnahmen (wie z.B. mobile Trennwände, Home-Office, …) minimiert werden kann
  • Schwangere Mitarbeiterinnen müssen keine FFP2-Maske tragen, aber eine sonstige den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung bzw. sollen Home-Office, wenn möglich, in Anspruch nehmen.
  • Für Lehrlinge gelten die Bestimmungen des COVID-19-Basis-Präventionskonzept
  • Bis auf weiteres ist von Dienstreisen Abstand zu nehmen. Zwingend erforderliche Dienstreisen können von den Dienststellenleiter*innen genehmigt werden.
  • Bestätigung für das Arbeitserfordernis ist im Hinblick auf die Ausgangsbeschränkungen unbedingt auszustellen. Insbesondere Pendler*innen sollten eine Bestätigung mitführen.  

ACHTUNG: Dienstfreistellung für Bedienstete der COVID-19-Risikogruppe

Gemäß Verordnung des Bundesministers für Arbeit vom 19. November 2021 sind im Zeitraum vom 22. Nov. 2021 bis 14. Dez. 2021 wieder Dienstfreistellungen für Bedienstete der COVID-19-Risikogruppe möglich.

WICHTIG: Es ist ein neues aktuelles Attest zu besorgen. Die COVID-19-Risiko-Atteste werden von den behandelnden Ärzt*innen ausgestellt. Bei Vorliegen eines COVID-19-Risiko-Attests müssen Dienstgeberin und Betroffene gemeinsam abwägen, ob besondere Schutzmaßnahmen (z.B. Zuweisen von ungenutzten Büroräumlichkeiten) am Arbeitsplatz möglich sind.

  • Ist dies nicht möglich, kann Home-Office in Anspruch genommen werden, bzw. wenn dies nicht möglich ist, besteht Anspruch auf Freistellung.

WICHTIG: Die COVID-19-Risikoatteste sind bis spätestens 30. Nov. 2021 als Nachweis vorzulegen. Jene Bedienstete, die zur individuellen Risikoanalyse ihre zuständige Ärztin bzw. ihren zuständigen Arzt aufsuchen, haben bis zur endgültigen Abklärung Urlaub zu konsumieren. Nach Vorlage eines Attests wird dieser rückwirkend in eine Freistellung umgewandelt.

Sonderbetreuungszeit für behördliche Schließung von Kindergärten und Schulen (Kinder bis zum vollendeten 14.Lebensjahr)

Die Dauer der notwendigen Betreuung im Schuljahr 2021/2022 kann im Gesamtausmaß von maximal 4 Wochen gewährt werden. ACHTUNG: Derzeit sind alle Schulen und Kindergärten zumindest für die Betreuung der Kinder geöffnet. Die Entscheidung die Kinder zu Hause zu lassen, löst keinen Anspruch auf Sonderbetreuungszeit aus!

Bereits genehmigte Erholungsurlaube und Zeitausgleichstage sind anzutreten.

Liebe Alle, gehen wir achtsam miteinander um und lassen wir uns nicht von wirren Verschwörungstheorien anstecken. Beteiligen wir uns auch nicht an unnötigen Diskussionen (Geimpfte gegen Nicht Geimpfte und umgekehrt), die unsere Gesellschaft spalten und die mittlerweile besorgniserregende Dimensionen annehmen.

Danke dafür und für Euren unermüdlichen Einsatz zum Wohle unserer Kolleg*innen. Bitte bleibt weiterhin gesund und alles Gute Euch und Euren Lieben.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

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