Diese abgestufte Aliquitierung wird nun für die Jahre 2024 und 2025, sowohl für Vertragsbedienstete, als auch für Beamt*innen ausgesetzt. Das bedeutet, dass es unerheblich ist in welchem Monat Sie 2023 und 2024 die Pension oder den Ruhestand antreten. Sie bekommen immer 100% der Pensionserhöhung für das folgende Kalenderjahr.
- Verliere ich durch die Pensionsanpassung Geld?
- März 2023 – Langzeitkrankenstand für Vertragsbedienstete