Dienstfreistellung zur Kinderbetreuung

Neuerlich sozialpartnerschaftlich ausverhandelt

Die Dienstfreistellungen zur Kinderbetreuung, bei behördlicher Schließung
einzelner Kindergarten- bzw. Hortgruppen oder auch kompletter Standorte, lief mit Beginn der Sommerferien aus. Doch die Pandemie dauert weiterhin an, deshalb hat die younion_Die Daseinsgewerkschaft erneut die Verhandlungen mit der Dienstgeberin aufgenommen und ein neuerliches Gesamtausmaß von maximal vier Wochen, zur Betreuung für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, erreicht.

Dienstfreistellung zur Kinderbetreuung für das Schuljahr 2021/2022:
Im Falle einer behördlichen Schließung von Kindergärten und Schulen (oder Teilen von diesen) aus Anlass der COVID-19-Pandemie sowie bei behördlicher Absonderung (Quarantäne) von Kindern bei COVID-19-Verdachtsfällen kann für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr eine Dienstfreistellung für die Dauer der notwendigen Betreuung im Gesamtausmaß von neuerlich maximal 4 Wochen gewährt werden. Diese Maßnahme gilt bis 30. Juni 2022.

Dieser Sonderurlaub ist von der Dienststellenleitung zu genehmigen und seitens der Personalstelle in VIPer einzugeben. Der Nachweis für die Erfüllung der Voraussetzungen ist der Dienststelle ehestmöglich vorzulegen. Die Dienstfreistellungen sind dabei in dem Ausmaß anzuwenden, wie sie unbedingt benötigt werden d.h. sowohl die Unterbrechung wie auch der tageweise Verbrauch sind möglich. Eine gleichzeitige (beide Elternteile) Konsumation der Dienstfreistellung ist nicht zulässig. Generell ist zu empfehlen, dass – sofern möglich – die Betreuungspflichten so gut wie möglich aufgeteilt werden.

(Auszug aus der aktuellen Personalinformation der DG)

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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