Was sind beim Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz die wesentlichen Änderungen?

  • andere Gehaltsansätze
  • Bezahlung nach Tätigkeit, einer Modellstelle zugeordnet
  • keine Nebengebühren mehr, nur noch wenige Vergütungen (z.B. Mehrdienstleistungen)
  • Umreihungen, Höherreihungen, Rückreihungen möglich, wenn sich die Tätigkeit ändert
  • kein Pragmatikum
  • Erholungsurlaub höchstens 6 Wochen
  • Erholungsurlaub abhängig von den Lebensjahren und der Dienstzeit bei der Stadt Wien
  • keine Samstagsregelung mehr
  • sonstige Karenzurlaube für maximal 3 Jahre insgesamt vorgesehen
  • Keine Sonderverträge mehr
  • Ausbildung nicht zwingend erforderlich
  • Sonstiger Karenzurlaub nur noch 3 Jahre
  • Kein Karenzurlaub mehr im öffentlichen Interesse
  • Alle Karenzurlaube hemmen den Lauf der Dienstzeit zu Gänze außer Elternkarenzurlaub
  • Höhere Einstiegsgehälter, flachere Gehaltskurve
  • Gehaltssprünge nicht mehr alle 2 Jahre
  • Gehaltssprünge nicht immer mit einem monetären Zuwachs
  • Ausgleichszahlung schon während der probeweisen Verwendung
  • Michverwendung möglich
  • Dienstbeurteilung “entspricht” oder “entspricht nicht”
  • Keine damit verbundene Leistungszulage mehr
  • Sonderzahlungen = durchschnittlicher Monatsbezug des Kalenderhalbjahres
  • Mehrstundenvergütung 1/173 der Summe des Gehalts
  • Vergütung für die ständige Stellvertretung
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