März 2023 – Langzeitkrankenstand – Vertragsbedienstete – Teil 2

Ich bin schon sehr lange krank, welches weitere Vorgehen ist sinnvoll?

Grundsätzlich ist natürlich immer das Wichtigste, die angebotene medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen und dahingehend aktiv an der eigenen Genesung zu arbeiten (z.B. Therapien). Nicht immer ist das allerdings möglich, aufgrund physischer und/oder psychischer Gebrechen. Der Weg zum Sozialministeriumsservice ist hier oft wesentlich, um abklären zu lassen ob ein Invaliditätsstatus gegeben ist und in welcher Höhe. Dieser Status, egal in welcher Höhe, ist meldepflichtig. Ab 50% haben Sie einen Kündigungsschutz und es wird Zusatzurlaub gewährt.

Mein Krankengeld ist bald ausgeschöpft und ich stehe kurz vor der Aussteuerung. Was jetzt?

Das Wichtigste! Informieren Sie sich rechtzeitig, wie lange Ihr Anspruch auf Krankengeld besteht. Gut wäre 8 bis 12 Wochen vor der Aussteuerung einen Antrag auf Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension (I-/BUP) zu stellen. Dieser dient vorrangig als Antrag für Rehabilitationsgeld und wird über die PVA (Pensionsversicherungsanstalt) gestellt.

Ich habe den Antrag zu spät gestellt und bin bereits ausgesteuert. Wie lange bin ich noch versichert bzw. wie soll ich nun die Miete bezahlen?

Krankenversichert sind Sie noch ca. 4 Wochen. Danach müssen Sie sich entweder bei der*dem Partner*in mitversichern, oder Sie rufen bei Ihrer zuständigen Krankenkasse an und lassen Ihren Akt neu öffnen. Sie bekommen deshalb trotzdem kein Geld, sind aber wieder versichert.

Bis zur Erstellung des Gutachtens der PVA (über Bewilligung oder Ablehnung der I-/BUP oder Rehageld) haben Sie die Möglichkeit beim AMS einen Pensionsvorschuss zu beantragen. Voraussetzung dafür ist ein aufrechtes Dienstverhältnis.

Die I-/BUP und auch das Rehageld wurden mir abgelehnt. Wie geht es nun weiter?

Wenn Sie Gewerkschaftsmitglied sind prüfen wir gerne in der Rechtsabteilung der younion, ob eine Klage gegen diesen Bescheid sinnvoll ist. Sobald Klage dagegen eingebracht ist und Sie auch noch im aufrechten Dienstverhältnis sind, kann ein Antrag auf besonderes Krankengeld gestellt werden, welches längstens bis zum rechtskräftigen Verfahrensende zusteht.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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