Nein, diese Tätigkeit ist bei Asspäds. im W-BedG mit der monatlichen Erschwernisabgeltung von 150€ und bei Asspäds. im LKA mit der monatlichen Zulage von 172,09 (2023), laut Nebengebührenkatalog, abgedeckt.
Siehe hierzu unsere Aussendung Interne AssistenzpädagogInnen