Gibt es eine Regelung, die die Arbeitszeit und die Anwesenheit in der Dienststelle vorgibt?

Beide Fragen sind mit Ja zu beantworten.

  • Die Arbeitszeit ist klar zu regeln, laut derzeit gültigem Dienstplan.
  • Eine mindestens 40%ige betriebliche Anwesenheit ist notwendig.

Ausnahmen sind nur mit Zustimmung der Personalvertretung möglich.

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