Neue Informationen zu COVID-19-Risikoattesten – Verlängert gültig bis 30.6.2021

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiterinnen und liebe Leiter,

die Magistratsdirektion – Personal und Revision hat soeben wie folgt über die aktuellen Entwicklungen betreffend freigestellte MitarbeiterInnen mit Risikoattest informiert:

Auf Bundesebene haben die zuständigen Ministerien am Freitag, den 21. Mai 2021, sehr kurzfristig die Dienstfreistellung von Menschen, die in die Covid-19-Risikogruppen fallen, ein weiteres Mal bis 30.6. 2021 verlängert. Um ein einheitliches Schutzniveau zu gewährleisten, wird auch die Stadt Wien umgehend die notwendigen rechtlichen Schritte in die Wege leiten.

COVID-19-Risikogruppe
Der Zeitraum, in dem eine Freistellung von Bediensteten mit COVID-19-Risiko-Attest möglich ist, wird daher bis zum Ablauf des 30. Juni 2021 verlängert.

Die gesetzliche Grundlage für die Dienstfreistellung der COVID-19-Risikogruppe lässt eine Verlängerung der Freistellung über den 30. Juni 2021 hinaus nicht zu. Daher ist es wichtig, die bereits kommunizierten Maßnahmen wie z.B. die Erhebung des Impfstatus und das Führen von Rückkehrgesprächen – sofern noch nicht erfolgt – durchzuführen, um einen guten Wiedereinstieg – spätestens ab dem 1.7.2021- zu ermöglichen und im Bedarfsfall die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die bestehenden Unterstützungsangebote aufmerksam zu machen.

Grundimmunisierten Personen der COVID-19-Risikogruppe ist ein Dienstantritt selbstverständlich jederzeit möglich. Sofern Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter bereits vor Ablauf der Frist ihren Dienst wieder physisch vor Ort in der Dienststelle antreten wollen, gelten die allgemeinen Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen.

Die betroffenen MitarbeiterInnen wurden vom Fachbereich Personalmanagement letzte Woche über den Ablauf der Verordnung per 31.5.2021 informiert.
Für eine erneute schriftliche Verständigung der MitarbeiterInnen ist die Zeit nun zu knapp und würde außerdem für Verwirrung sorgen.
Die Führungskräfte (Leitung bzw. Regionalleitung) werden daher ersucht, die betroffenen MitarbeiterInnen nochmals zu kontaktieren und zu informieren.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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