Wenn als Pädagog*in die Ausbildung zur*zum Sonderpädagogin*Sonderpädagogen oder zum*zur Leiter*in gemacht wird findet lediglich eine Überreihung statt.
Das bedeutet, sowohl Schema (LKP) als auch Verwendungsgruppe (B,E) bleiben gleich. Die Bediensteten erhalten im Zuge der Überreihung eine Dienstzulage aufgrund der zusätzlichen Ausbildung, die am Gehaltszettel auf der linken Seite zu finden ist und somit ruhegenussfähig ist.