Wann habe ich Anspruch auf meinen gesamten Jahresurlaub?

Mitarbeiter*innen haben Anspruch auf einen jährlichen Erholungsurlaub, wobei das Urlaubsjahr das Kalenderjahr ist.

In dem Kalenderjahr, in dem das Dienstverhältnis begründet wurde, beträgt das Urlaubsausmaß für jeden begonnenen Monat des Dienstverhältnisses ein Zwölftes des jeweiligen gebührenden Ausmaßes; ergeben sich hierbei Teile von Urlaubseinheiten, sind diese auf ganze Einheiten aufzurunden. Hat das Dienstverhältnis in diesem Kalenderjahr ununterbrochen sechs Monate gedauert, gebührt der volle Erholungsurlaub.

In der Praxis bedeutet dies für Neueintritte bei Vollbeschäftigung und 5 Tage Woche einen Urlaubsanspruch in Höhe von insgesamt im:

  1. Monat 24 Stunden                  (3 Tage)
  2. Monat 40 Stunden                  (5 Tage)
  3. Monat 56 Stunden                  (7 Tage)
  4. Monat 72 Stunden                  (9 Tage)
  5. Monat 88 Stunden                (11 Tage)
  6. Monat 104 Stunden (13 Tage)

nach dem 6. Monat        200 Stunden                (25 Tage)

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