Für Bedienstete die dem Wiener Bedienstetengesetz unterliegen (Neuaufnahmen ab 1.1.2018) gelten folgende Urlaubsregelungen.
Das Ausmaß des Erholungsurlaubes bei einer 5 Tage Woche beträgt bei einem Beschäftigungsausmaß von 40 Stunden:
bis zum 33. Lebensjahr (LJ) 200 Stunden (25 Tage)
ab dem 33. LJ + Dienstzeit 5 Jahre 216 Stunden (27 Tage)
ab dem 43. LJ + Dienstzeit 10 Jahre 240 Stunden (30 Tage)