Neue Regelungen aufgrund der 2. Lockerungsverordnung verzögern sich

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiterinnen und Leiter,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

die aktuelle Öffnungsverordnung in Zusammenhang mit COVID-19 wurde am 28.6.2021 spät abends veröffentlicht.
Diese Verordnung stellt die Basis für verschiedene Regelungen wie z.B. zu Corona-Tests und Maskenpflicht dar.

Aktuell besteht allerdings noch grundlegender Klärungsbedarf in Zusammenhang mit dieser Verordnung. Es ist noch nicht abschließend geklärt, welche Regelungen in welcher Form für die elementaren Bildungseinrichtungen gelten. Ich kann Ihnen versichern, dass alle Beteiligen intensiv daran arbeiten, die notwendigen Informationen zu gewinnen und Ihnen bereit zu stellen.

Wir können nicht ausschließen, dass Eltern aufgrund der vorliegenden Öffnungsverordnungen statt der bisherigen FFP2-Masken nur noch MNS verwenden, wenn sie den Kindergarten betreten. Wir ersuchen in diesem Fall um Entgegenkommen und Akzeptanz des MNS – es ist auch für Eltern herausfordernd, sich an den aktuellen Vorgaben zu orientieren.

Grundsätzlich gelten bis zur Übermittlung neuer Informationen die bisherigen Regelungen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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