Einreihung Päd. Assistentin Päd. Assistent

Für die MitarbeiterInnen die nach 1.1.2018  bei der Stadt Wien den Dienst angetreten haben, gilt folgende Regelung  des Erholungsurlaubes.

Das Ausmaß des Erholungsurlaubes bei einer 5 Tage Woche beträgt bei einem Beschäftigungsausmaß von 40 Stunden:

bis zum 33. Lebensjahr (LJ)                  200 Stunden (25 Tage)

ab dem 33. LJ + Dienstzeit 5 Jahre        216 Stunden (27 Tage)

ab dem 43. LJ + Dienstz. 10 Jahre         240 Stunden (30 Tage)

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