Mail von der HG1 am 16.06.2020 – 16:10 Uhr – Urlaubsreisen in Risikogebiete

Betreff: Urlaubsreisen in Risikogebiete

Liebe Alle!

Zum zweiten Mal heute ein „Hallo“ aus der Hauptgruppe 1. Die Dienstgeberin hat ihre FAQ-Liste zu COVID_19 aktualisiert (https://www.intern.magwien.gv.at/web/mprgdl/faq-dienstrecht#_Toc37743472).

Inhaltlich wurde laut den derzeitigen Bestimmungen und Vorgaben der Bundesregierung Pkt. 13 hinsichtlich der Urlaubsreisen in Risikogebiete (siehe BMEIA https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/) aktualisiert.

Ich darf ausdrücklich daran erinnern, dass nach wie vor seitens des Ministeriums eine Reisewarnung aufrecht ist. Die Öffnung der Grenzen ist davon unabhängig zu betrachten. Auslandsreisen sind daher sehr wohl überlegt anzutreten und meldepflichtig! (Erlass MPRGDL-209332/2020 vom 4. März 2020, https://www.intern.magwien.gv.at/apps/dvs_detail.aspx?ID_DV=10056).

Wesentliche Punkte sind:

1.      Bei keinen gesundheitsbehördlichen Maßnahmen darf der Dienst unmittelbar nach der Rückreise oder Beendigung des Erholungsurlaubes angetreten werden.

2.      Bei Rückreisen aus bestimmten Gebieten, muss eine 14-tägige Heimquarantäne, die mit eigener Unterschrift zu bestätigen ist, angetreten werden.

3.      Dies gilt auch, wenn das Urlaubsziel erst während des Aufenthaltes zum Risikogebiet erklärt wird.

ACHTUNG: In den Fällen 2 und 3 kann durch einen negativen molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 die selbstüberwachte Quarantäne beendet werden! In allen Fällen kann die selbstüberwachte Quarantäne mit mobilen Arbeiten (Home-Office) überbrückt werden. Sollte das nicht möglich sein, ist Erholungsurlaub oder Zeitausgleich zu konsumieren!

Alle Infos sind wie immer auch auf unserer Homepage unter www.hg1.at abrufbar.

Bitte Urlaubsdestinationen wohl überlegen und gesund bleiben.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

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