Muss ich meine BU unterschreiben, wenn ich nicht damit einverstanden bin?

Die Dienstbeurteilung ist grundsätzlich von allen Beteiligten zu unterschreiben; verweigert jedoch eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter die Unterschrift, so ist ein entsprechender Vermerk darüber zu erstellen; die Beurteilung behält ihre Gültigkeit auch bei fehlender Unterschrift der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters.

Genauere Infos siehe in der Infomappe unter
23.1 Beurteilung DO, VBO und
23.2 Beurteilung W-BedG

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