Änderungen der Dienstordnung und Pensionsordnung der Beamt*innen mit 1.1.2018

Es gilt für Beamt*innen sowie für Vertragsbedienstete bei Anfall des Ruhe- bzw. Pensionsbezuges folgende Abstufung ab dem erstfolgenden Kalenderjahr:
Jänner 100%, Februar 90%, März 80%, April 70%, Mai 60%, Juni 50%, Juli 40%, August 30%, September 20%, Oktober 10%
Gebührt der Ruhe- bzw. Pensionsbezug erstmals im November oder Dezember, kommt es im erstfolgenden Jahr zu keiner Erhöhung. Mit Stichtag 1.1. gebührt dann immer die volle Pensionserhöhung.

Diese abgestufte Aliquotierung wird nun für die Jahre 2024 und 2025, sowohl für Vertragsbedienstet, als auch für Beamt*innen ausgesetzt. Das bedeutet, dass es unerheblich ist in welchen Monat sie 2023 und 2024 die Pension oder den Ruhestand antreten. Sie bekommen immer 100% der Pensionserhöhung für das folgende Kalenderjahr.

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