Werdegang der/des Kindergartenassistentin/Kindergartenassistent

Die*der Assistent*in beginnt bei Dienstantritt im Gehaltsschema III, Verwendungsgruppe 4.

Nach einer Dienstzeit von 6 Jahren können sie in die Verwendungsgruppe 3 überstellt werden, nach weiteren 5 Dienstjahren in die Verwendungsgruppe 3P und nach weiteren 10 Dienstjahren in die Verwendungsgruppe 2.

Bei allen Überstellungen ist eine mindestens „sehr gute“ Dienstbeurteilung Voraussetzung.

Die Krankenstände sind aufgrund einer OGH-Entscheidung (Oberster Gerichtshof) nicht mehr maßgeblich.

Für Assistentinnen und Assistenten die nach 01.01.2018 ihren Dienst angetreten haben, gilt diese Regelung nicht mehr.

Einreihung NEU:

W2/2

W2/3

Biennalsprünge gibt es in den ersten drei Gehaltsstufen, danach steigt die Verweildauer in den Gehaltsstufen kontinuierlich auf bis zu 5 Jahren an. Eine höhere Gehaltsstufe bedeutet außerdem im neuen Besoldungssystem nicht automatisch ein höheres Einkommen.

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