Information der Dienstgeberin – 29.10.2020 – Maskenpflicht

Aktuelle Information der Dienstgeberin!

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Corona-Infektionen gibt es folgende neue Regelung:

Die nachfolgende Information wurde von der DG an alle Kindergartenstandorte verschickt:

Außerhalb der Gruppenräume muss von allen erwachsenen Personen zu jeder Zeit eine den Mund-und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung (= MNS) getragen werden. Ein Visier oder Kinnhalter erfüllt diese Vorgabe nicht.

Ausnahme: Die Person befindet sich alleine in einem Raum – wie Kanzlei, Küche, Personalraum o.ä. Sobald eine Person hinzukommt, ist von beiden ein MNS zu tragen.

Im Freigelände muss weiterhin kein MNS getragen werden, wenn der notwendige Abstand eingehalten werden kann.

Diese neue Regelung dient vor allem zum Schutz der MitarbeiterInnen!

Ein weiterer positiver Effekt ist, dass im Anlassfall die Kontaktpersonen NICHT als K1 gewertet werden müssen (selbst wenn der Abstand von 2 Metern nicht eingehalten werden konnte).

Bitte hängen Sie den Aushang gut sichtbar im Haus an Küchen, Personalräumen etc. auf. => zu finden im Public Ordner

Diese neue Regelung soll bitte ab sofort umgesetzt werden, ab Montag ist diese verpflichtend!

Wir möchten Ihnen versichern, dass uns die Unannehmlichkeiten eines längerfristigen Tragens eines MNS bewusst sind.

Die Gesundheit unserer MitarbeiterInnen und das Eindämmen einer weiteren Verbreitung des Corona-Virus stehen hier jedoch im Vordergrund.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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