Samstagsregelung am 26.12.?
Der 26. Dezember (Feiertag) fällt dieses Jahr auf einen Samstag. Aufgrund dieser Tatsache erreichten uns etliche Anfragen, ob hier die Urlaubs-Samstagsregelung greift.
NEIN! Der 26. Dezember müsste in 5 zusammenhängende Urlaubstage eingebettet sein, um einen Urlaubstag rückerstattet zu bekommen à dies ist allerdings nicht möglich, da an den Kindergarten- und Hortstandorten der 24. Dezember dienstfrei ist und zumindest ein Urlaubstag VOR dem Feiertag sein müsste.
Beispiel:
Montag | 21.12.2020 | U | |
Dienstag | 22.12.2020 | U | |
Mittwoch | 23.12.2020 | U | |
Donnerstag | 24.12.2020 | E | Dieser freie Tag müsste ein U-Tag sein. |
Freitag | 25.12.2020 | Feiertag | |
Samstag | 26.12.2020 | Feiertag | |
Sonntag | 27.12.2020 | Sonntag | |
Montag | 28.12.2020 | U |
Das bedeutet das dieser dienstfreie Tag analog zu sehen ist mit einer Teilzeitkraft die KEINE 5-Tage Woche hat. Der dienstfreie Tag unterbricht somit die Regelung und deshalb wird KEIN Urlaubstag refundiert.
Zur Erinnerung: Im W-Bed.G. gibt es keine Samstagsregelung mehr.
Margit POLLAK
Julia FICHTL