Urlaubskrankenscheine

Für Reisen in EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten und die Schweiz sind seit der Einführung der E-card keine Urlaubskrankenscheine mehr erforderlich. Die auf der Rückseite der E-card aufgedruckte europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) ersetzt in diesen Ländern den Urlaubskrankenschein.

Ein sogenannter “Urlaubskrankenschein” (Betreuungsschein) kann weiterhin für folgende Länder, in denen die EKVK nicht gilt, ausgestellt werden:

  • Bosnien-Herzegowina
  • Mazedonien
  • Serbien-Montenegro
  • Türkei

Der Betreuungsschein kann beim dortigen Versicherungsträger in einen Krankenschein eingetauscht werden.

Krankenfürsorgeanstalt (KFA)

Der Betreuungsschein kann für bei der KFA Versicherte und deren mitversicherte Angehörige bei der KFA online angefordert werden: http://www.kfa.co.at/service/urlaubskrankenscheinbestellung/

Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK)

Für bei der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) versicherte Bedienstete und deren mitversicherte Angehörige ist der Betreuungsschein bei der Dienststelle anzufordern.

de_DEGerman
Skip to content