Mag.a Zell am 07.04.2020 – 19:04 Uhr – 07.04.2020 Corona | Weitere Vorgehensweise und Organisation des Betriebs ab 14.4.2020

Betreff: 07.04.2020 Corona | Weitere Vorgehensweise und Organisation des Betriebs ab 14.4.2020

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe PädagogInnen,
AssistenzpädagogInnen und AssistentInnen, 

wie in der Pressekonferenz der Bundesregierung am 6.4.2020 mitgeteilt wurde, ist eine kontrollierte schrittweise Lockerung der Maßnahmen zur Prävention von COVID-19 geplant: 

  • Ab dem 14.4.20 sollen kleinere Geschäftslokale für den Verkauf von Waren und Handwerksbetriebe wieder öffnen dürfen, ebenso Bau- und Gartenmärkte.
  • Ab 1. Mai 2020 sollen alle Geschäfte für den Verkauf von Waren sowie FriseurInnen unter strengen Auflagen öffnen dürfen.
  • Alle anderen Dienstleistungsbereiche inkl. Hotels und Gastronomie werden bis Ende April evaluiert, mit dem Ziel, ab Mitte Mai eine stufenweise Öffnung zu ermöglichen.
  • Für den Bildungsbereich (Schule, Kindergarten) bleiben die bestehenden Regelungen jedenfalls bis Mitte Mai bestehen. Wir gehen davon aus, dass damit Fr., 15.5. gemeint ist. Genauere Angaben dazu werden von der Bundesregierung noch diese Woche erwartet.
  • Für alle Kinder, wo die Betreuung nicht zu Hause erfolgen kann, ist eine Betreuung im Kindergarten/Hort oder in der Schule sicherzustellen.

Die „Verordnung des Magistrates der Stadt Wien zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) in Bezug auf den Betrieb von Kindergärten und Kindertagesstätten“ tritt mit Ablauf des 14.4. außer Kraft. 

Diese Entwicklungen werden zur Folge haben, dass wieder mehr Eltern/Obsorgeberechtigte eine Betreuung für ihr Kind/ihre Kinder benötigen. 

Weiterhin Gültigkeit haben die von der Bundesregierung festgelegten Ausgangsbeschränkungen, die lediglich 4 Gründe zum Aufenthalt im Freien nennen:

  • sich selbst zu versorgen (Einkauf, Apotheke)
  • unvermeidbare berufliche Tätigkeit
  • um anderen zu helfen
  • spazieren gehen… unter bestimmten Bedingungen

 Jedenfalls zur Verfügung stehen muss Betreuung für Kinder, deren Eltern ihre berufliche Tätigkeit nicht von zu Hause aus erledigen können. 

Speziell Kindern mit familiärer Belastungssituation soll ebenfalls die Möglichkeit gegeben werden, die elementare Bildungseinrichtung zu besuchen. Schon Einladungen zu einem stunden- oder tageweisen Besuch können sehr unterstützen! Diese Entscheidung treffen Sie an den Standorten nach einem persönlichen Gespräch mit den Eltern bzw. Kindern. 

Eine besondere Zielgruppe, die aktiv angesprochen werden soll, sind Alleinerziehende: Gerade Eltern/Obsorgeberechtigte, die alleinverantwortlich für die Kinderbetreuung zuständig sind, brauchen möglicherweise besondere Unterstützung. Hier kann stundenweiser- oder tageweiser Besuch des Kindergartens oder Hortes eine wichtige Ressource sein – auch, wenn keiner Berufstätigkeit nachgegangen wird. Auch hier gilt: Diese Entscheidung treffen Sie an den Standorten nach einem persönlichen Gespräch mit den Eltern bzw. Kindern. 

Organisatorisch gilt wird für den Bereich der städtischen Kindergärten und Horte derzeit, dass alle Kinder, die nicht kommen, automatisch als entschuldigt gelten. Auch die übliche Regelung der Essensabmeldung bleibt weiterhin außer Kraft gesetzt. Zur Essensverrechnung bzw. Gutschrift erfolgt noch eine gesonderte Information. 

Zur Planbarkeit des Betreuungsangebotes verwenden Sie – wenn nötig – bitte das folgende Formular (Beilage)

DOWNLOAD – Anlage – Bestaetigung_Berufstätigkeit_Corona_Prävention_April_2020.pdf
(Nur am PC Downloadbar)

Eltern, die diese Bestätigung bereits abgegeben haben, brauchen keine neue Bestätigung bringen.Sämtliche Berufsfelder, die immer schon vom Nachweis der Unabkömmlichkeit ausgenommen waren oder künftig wieder Schritt für Schritt ihre Tätigkeit aufnehmen werden, sind in der Fußzeile angeführt. 

Bitte erfragen Sie bei den geplanten Kontakten zu den Eltern in den nächsten Tagen auch den vermutlichen Betreuungsbedarf und ersuchen Sie die Eltern, Ihnen rechtzeitig bekannt zu geben, wann das Kind Betreuung benötigt. 

Eine grundsätzliche Information zur aktuellen Besuchsregelung und das Bestätigungsformular sind auch in Kürze auf unserer Homepage abrufbar (https://www.wien.gv.at/bildung/kindergarten/index.html). 

Zur Frage des Tragens vom Mund-Nasenschutz im Kindergarten wird gerade die Expertise der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt. Wir werden Sie danach informieren, wie wir damit am Arbeitsplatz „Kindergarten/Hort“ umgehen.  

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und die gut funktionierende Organisation an den Standorten,mit lieben Grüßen 

Katrin Zell

Mag.a Katrin Zell         
Leiterin Elementare Bildung in         
städtischen Kindergärten und Horten                    

Stadt Wien – Kindergärten         
1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 11          
Telefon       +43 1 4000 90241         
E-Mail          katrin.zell@wien.gv.at         
Web            www.kindergaerten.wien.at

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