Was passiert mit meiner Abfertigung, wenn ich in das Wiener Bedienstetengesetz umsteige?

Vertragsbedienstete:
  • Diensteintritt bis 31.12.2004: der Abfertigungsbetrag wird zum Zeitpunkt des Umstiegs eingefroren und jährlich aufgewertet. Ab dem Umstiegszeitpunkt gilt die Mitarbeiter*innenvorsorgekasse in die ein Beitrag von 1,53% des Bruttolohnes von der Dienstgeberin einbezahlt wird.
  • Diensteintritt ab 1.1.2005: für diese Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter gilt bereits die Mitarbeiter*innenvorsorgekasse. Diese läuft normal weiter.
Beamtinnen/ Beamte:

Ab dem Umstiegszeitpunkt gilt die Mitarbeiter*innenvorsorgekasse in die ein Beitrag von 1,53% des Bruttolohnes von der Dienstgeberin einbezahlt wird. Für die Zeit vor dem Umstieg besteht für Beamtinnen/Beamte kein Anspruch auf Abfertigung „alt“ und auch keine Mitarbeiter*innenvorsorgekasse. Mit dem Umstieg verwirkt die Beamtin/ der Beamte ihren/ seinen Anspruch auf Treuegeld.

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