Rechtsanspruch darauf besteht keiner, allerdings wird der Resturlaub nur dann ausbezahlt, wenn gesundheitliche Gründe dem Urlaubsantritt entgegenstehen. Bis jetzt gab es in der MA10 diesbezüglich noch keine Probleme und der Urlaubsanspruch wurde immer am Stück gewährt.
- Wann muss ich meine Pension beantragen?
- Was passiert mit meinem Resturlaub, wenn ich ihn vor der Pension aufgrund von Krankheit nicht mehr antreten kann?