Darf ich vor meinem Pensionsantritt meinen kompletten Resturlaub am Stück verbrauchen?

Rechtsanspruch darauf besteht keiner, allerdings wird der Resturlaub nur dann ausbezahlt, wenn gesundheitliche Gründe dem Urlaubsantritt entgegenstehen. Bis jetzt gab es in der MA10 diesbezüglich noch keine Probleme und der Urlaubsanspruch wurde immer am Stück gewährt.

de_DEGerman
Skip to content